Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1676 19. Wahlperiode 16.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1291 – Einsetzung und Arbeitsweise der Kohlekommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Klimaschutzplan 2050 hat die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 die Einsetzung einer Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung “ festgehalten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde dieses Ziel zur Einsetzung einer solchen Kommission mit dem Titel „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bekräftigt. Unter Einbeziehung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen soll auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm erarbeitet werden. 1. Tritt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aus dem Koalitionsvertrag an die Stelle der im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 festgeschriebenen Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung “, und falls ja, worauf ist die Titeländerung zurückzuführen, und falls nein, welche Veränderungen gehen mit der Titeländerung einher? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird anstelle der nach dem Klimaschutzplan 2050 vom November 2016 vorgesehenen Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ eingesetzt. Die Titeländerung geht mit einem erweiterten Mandat der Kommission einher. 2. Welche Schritte bzw. Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher im Hinblick auf die Kommission unternommen (bitte einzeln nach Treffen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Inhalt aufschlüsseln)? In Hinblick auf die im Klimaschutzplan 2050 vorgesehene Kommission „Wachstum , Strukturwandel und Regionalentwicklung“ hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen ergriffen, um deren Arbeit vorzubereiten: Mit den Wirtschaftsministerien der betroffenen Länder hat die Bundesregierung eine Abgrenzung der vier deutschen Braunkohleregionen vorgenommen und sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1676 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zur Vorbereitung der Kommission insbesondere darauf verständigt, in den Wirtschaftsministerien Koordinierungs-, Stabsstellen oder ähnliche Arbeitsstrukturen einzurichten sowie vier wissenschaftliche Gutachten zu vergeben (hierzu wird auch auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 35 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/350 sowie die Antworten zu den Fragen 4, 6 bis 8 verwiesen). Hierzu fand am 20. Februar 2017 ein erstes Treffen statt, an dem Staatssekretär Matthias Machnig (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Staatssekretär Jochen Flasbarth (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ), Minister Albrecht Gerber (Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg), Minister Garrelt Duin (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen), Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr) und Staatssekretär Thomas Wünsch (Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt) sowie aus Niedersachsen und den übrigen genannten Stellen Vertreter auf Arbeitsebene teilgenommen haben. Ein zweites Treffen fand am 13. April 2017 statt; Teilnehmer waren Staatssekretär Matthias Machnig, Staatssekretär Hendrik Fischer (Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg), Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold, Staatssekretär Thomas Wünsch sowie das Bundesumweltministerium auf Abteilungsleiterebene und aus Niedersachsen Vertreter auf Arbeitsebene . Die Schaffung von landkreis- und länderübergreifenden Arbeitsstrukturen in den Regionen des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und des Helmstedter Reviers wird auch mit Hilfe der sog. Experimentierklausel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt, während in der Region des Rheinischen Reviers entsprechende Arbeitsstrukturen bereits bestehen. Um erste Maßnahmen zur Unterstützung der im Strukturwandel stehenden Braunkohleregionen zu ergreifen, hat die Bundesregierung im Jahr 2017 des Weiteren das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ als Bundesmodellvorhaben aufgelegt . Mit gezielten Ideenwettbewerben sollen Projekte ausgewählt werden, die dem Strukturwandel in den Braunkohleregionen helfen. Das Bundesmodellvorhaben wurde am 15. Juni 2017 in der Lausitz gestartet. Nach Vorlage sog. Investitionskonzepte durch die Regionen wurde die entsprechende Förderrichtlinie am 3. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht; das Programm läuft nun in den Regionen an. Zu „Unternehmen Revier“ fanden regelmäßige Treffen auf Arbeitsebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der vier deutschen Braunkohleregionen statt. Am 5. September 2017 hat sich Staatssekretär Matthias Machnig (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften getroffen, die gemäß Klimaschutzplan 2050 an der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ beteiligt werden sollten. Darunter befanden sich Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Deutschen Gewerkschaftsbundes , der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft. Die fachlich zuständigen Bundesressorts (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesmi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1676 nisterium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundeskanzleramt) haben eine Projektgruppe gegründet. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Darüber hinaus fanden seit Anfang 2017 weitere Besuche der Bundesregierung auf Arbeitsebene in den Regionen und Gespräche mit Interessensgruppen und Verbänden statt. 3. Welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Bund, Ländern und Braunkohleregionen wurden für das Thema Strukturwandel ernannt und auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl (siehe Antwort auf die Mündliche Frage 74 des Abgeordneten Oliver Krischer, Plenarprotokoll 19/16)? Ansprechpartner für das Thema Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen ist auf der Ebene des Bundes die Stabsstelle Strukturwandel im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Ansprechpartner sind in Brandenburg Staatssekretär Hendrik Fischer, in Sachsen Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold, in Sachsen-Anhalt Staatssekretär Thomas Wünsch, in Niedersachsen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Referat 35) und in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Gruppe V A). Hinsichtlich der Auswahl der Ansprechpartner wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . In den Braunkohleregionen, die im Fall der Lausitz und des Mitteldeutschen Reviers über Ländergrenzen hinweggehen, gibt es abhängig von der Themenzuständigkeit unterschiedliche Ansprechpartner. 4. Welche Aufgaben hat die „Stabsstelle Strukturwandel“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bislang übernommen, welche Aufgaben sollen zukünftig von ihr übernommen werden, und in welcher Stärke ist sie personell ausgestattet? Die Stabsstelle Strukturwandel ist beim Unterabteilungsleiter für Wettbewerbsund Strukturpolitik in der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt und wurde seit Anfang 2017 bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Referat für Regionale Wirtschaftspolitik inhaltlich und organisatorisch begleitet. Die Stabsstelle hat insbesondere die in der Antwort zu Frage 2 genannten Vorbereitungen auf Arbeitsebene betreut und koordiniert. Ob und gegebenenfalls welche weiteren Arbeitsstrukturen die Bundesregierung zur Vorbereitung und Begleitung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ schaffen wird, ist noch nicht festgelegt. 5. Welche Ergebnisse hat die spätestens im Sommer 2017 mit den Bundesressorts ins Leben gerufene Projektgruppe bislang erzielt, die „für die Kommission eine Bestandsaufnahme laufender Aktivitäten und Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung“ (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/13255) erstellen sollte, und wo finden sich diese wieder, und welche Schlussfolgerungen und Folgeschritte hat die Bundesregierung daraus gezogen? Die Projektgruppe der Bundesressorts verfolgte das Ziel, konkrete Programmund Projektvorschläge zur Standortstärkung in den Regionen u. a. in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Beschäftigung, Infrastruktur, integrierte ländliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1676 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entwicklung, Daseinsvorsorge, Flächennutzung, Umwelt sowie Forschung und Innovation zu entwickeln. Dazu haben die fachlich zuständigen Bundesressorts (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundeskanzleramt) am 31. Mai 2017 vereinbart, eine Bestandsaufnahme der laufenden und zukünftigen Maßnahmen, Studien und Gutachten der Ressorts durchzuführen, die für die Vorbereitung der Kommission von Bedeutung sind. Diese Bestandsaufnahme wird in die fachliche Vorbereitung der Kommission eingehen. 6. Wann und an wen und in welchem Kostenumfang wurden die vier Gutachten „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“ und „Erneuerbare -Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ vergeben (siehe Antwort auf die Mündliche Frage 74 des Abgeordneten Oliver Krischer, Plenarprotokoll 19/16)? 7. Wann ist mit einem Ergebnis der vier Studien zu rechnen, und in welchem Rahmen sollen sie veröffentlicht werden, insbesondere vor dem Hintergrund , dass die Kommission noch in 2018 ihre Ergebnisse vorlegen soll? 8. Worauf sind die Verzögerungen bei den Studienergebnissen zurückzuführen , die ursprünglich für Ende 2017 vorgesehen waren (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/13255)? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die genannten Gutachten sind in folgender Weise durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vergeben worden: – Gutachten „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, Vergabe am 26. Juni 2017 an RWI - Leibniz- Institut für Wirtschaftsforschung zu 59 768 Euro – Gutachten „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, Vergabe am 26. Juni 2017 an die Prognos AG zu 95 014,96 Euro – Gutachten „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“, Vergabe am 22. September 2017 an Fraunhofer IMW zu 23 896,61 Euro – Gutachten „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“, Vergabe am 19. Juli 2017 an ein Konsortium aus IFOK GmbH, Prognos AG, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Deutsche Windguard, Solarpraxis Engineering, Becker Büttner Held zu 518 728,14 Euro. Ziel der Bundesregierung war es, alle vier Gutachten vor der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ abzuschließen , die nach dem Klimaschutzplan 2050 für Anfang 2018 geplant war. Die durch die Koalitionsverhandlungen entstandene zusätzliche Zeit wurde von den Gutachtern für inhaltliche Präzisierungen und redaktionelle Überarbeitungen genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1676 Die Bundesregierung plant, die vier Gutachten im Rahmen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zu veröffentlichen. 9. Wer (bitte einzeln nach Institution und Teilnehmerin und Teilnehemer aufschlüsseln ) wird in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ an Akteuren sitzen, und falls diese Auswahl noch nicht abschließend getroffen wurde, wann ist damit zu rechnen, und wie will die Bundesregierung die Öffentlichkeit informieren? 10. Nach welchen Kriterien und welchem Schlüssel plant die Bundesregierung, die Kohlekommission zu besetzen? 11. Wie häufig und in welchem Zyklus wird die Kohlekommission nach Vorstellung der Bundesregierung tagen? Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung plant, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ unter Einbeziehung von unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft , Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzusetzen. Die Bundesregierung bereitet die Kommission derzeit inhaltlich und organisatorisch vor. Aktuell steht noch nicht fest, in welcher Art und Weise genau verschiedene Verbände und Interessensgruppen sowie die Öffentlichkeit in den Prozess einbezogen werden. Auch Entscheidungen zur Besetzung mit konkreten Personen wurden bislang nicht getroffen. Die Bundesregierung ist bestrebt, möglichst viele Betroffene und Interessierte zu Wort kommen zu lassen. Zugleich ist darauf zu achten, dass der Prozess effizient gestaltet wird, da die Kommission bereits Ende 2018 ihr Aktionsprogramm vorlegen soll. 12. Wird die Kohlekommission ein konkretes Ausstiegsdatum aus der klimaschädlichen Kohle erarbeiten, und falls nein, warum nicht? Wenn ja, wird die Bundesregierung dieses Ziel dann übernehmen? Zur Erreichung der nationalen Klimaziele sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ein Aktionsprogramm erarbeitet, das unter anderem einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums enthält. 13. Plant die Bundesregierung eine ordnungsrechtliche Regelung, um den Bau neuer Kohlekraftwerke oder deren Erweiterungen zu verhindern oder zumindest ein Moratorium ab sofort und solange bis die Kommission ihre Arbeit beendet hat? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Maßnahmen zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung sollen in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage soll eine rechtlich verbindliche Umsetzung erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1676 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Ergebnisse der Kohlekommission über 2018 hinaus verzögern, und wenn ja, wie lange (bitte begründen )? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll gemäß Koalitionsvertrag bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm entwickeln. Der Bundesregierung sind keine Gründe für eine mögliche Verzögerung dieses Vorhabens bekannt. 15. Welche weiteren ggf. kurzfristigen Schritte wird die Bundesregierung in diesem Jahr neben den Beratungen in der Kohlekommission unternehmen, um die CO2-Emissionen im Kraftwerksbereich zu minimieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Mit welcher Vorlaufzeit und ab welchem Kraftwerksalter können nach Ansicht der Bundesregierung Kohlekraftwerke entschädigungsfrei stillgelegt werden? Es kann nicht allgemein-abstrakt beantwortet werden, mit welcher Vorlaufzeit und ab welchem Kraftwerksalter Kohlekraftwerke entschädigungsfrei stillgelegt werden können. Das hängt vielmehr von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 17. Wie sieht die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen den neuen LCP-BREF-Schadstoffgrenzen für Kraftwerke und der Kohlekommission? Welche Kraftwerke sind von neuen LCP-BREF-Schadstoffgrenzen betroffen , und welchen Beitrag könnte eine Stilllegung dieser Kraftwerke zur Erreichung des 2020-Ziels leisten? Die in den Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen festgelegten Emissionsbandbreiten für Luftschadstoffe betreffen grundsätzlich alle mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Großfeuerungsanlagen ab 50 MW. Sie gelten u. a. auch für Braun- oder Steinkohlekraftwerke. Die LCP- Anforderungen legen den Stand der Technik bei Großfeuerungsanlagen fest. Festlegungen hinsichtlich möglicher Laufzeiten oder Laufzeitbegrenzungen einzelner Anlagen werden im LCP BREF nicht getroffen. 18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Kraftwerke, nicht nachgerüstet werden und auch keine Ausnahmegenehmigung erhalten, sondern spätestens mit dem Inkrafttreten der Schadstoffgrenzen zum 17. August 2021 stillgelegt werden? Die Auswahl über den Betrieb oder die Stilllegung einer Großfeuerungsanlage liegt in erster Entscheidung beim Betreiber. Stilllegungen durch Genehmigungsbehörden setzen grundsätzlich den Verstoß gegen geltendes Recht voraus. Eine Strategie zur Stilllegung bis zum 17. August 2021 sehen die Koalitionsvereinbarungen darüber hinaus nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1676 19. Mit welchen Gutachten werden die Ewigkeitslasten der Braunkohle getrennt nach den einzelnen Braunkohlerevieren ermittelt, und von wem konkret werden die Gutachten vergeben? Ob eine Gutachtenvergabe zu Folgekosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Kommission in Betracht kommen wird und durch wen im Falle eines solchen Gutachtens eine Vergabe erfolgen soll, ist derzeit noch nicht entschieden. Hinsichtlich von Gutachten der Länder wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 20. Wer trägt die Ewigkeitslasten der Braunkohle? Das Bundesberggesetz regelt grundsätzlich, dass der Bergbaubetreiber die ihm im Bundesberggesetz zurechenbaren Folgekosten des Bergbaus zu tragen hat (Verursacherprinzip). Im Bereich der Eingriffsregelung können auch Sicherheiten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder greifen. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch weitere landesrechtliche Vorschriften Anwendung finden. 21. Welche Planungen existieren bereits heute zur Verausgabung der im Koalitionsvertrag für den Posten „Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik “ für den Zeitraum 2018 bis 2021 1,5 Mrd. Euro an Investitionen eingestellten Mittel? Welche Regionen sollen wie viel dieser Summe erhalten? Der Koalitionsvertrag sieht für den Zeitraum 2018 bis 2021 prioritäre Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro für die Themenbereiche „Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ vor. Gleichzeitig sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zu erarbeitende Aktionsplan unter anderem „die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes“ enthalten soll. Weitergehende Festlegungen wurden bislang nicht getroffen. 22. Wird die Kommission den Auftrag bekommen, neben dem Ausstiegspfad aus der Braunkohlenutzung ebenso die Strategie zum Ausstieg aus der Steinkohlenutzung zu diskutieren? Gemäß Koalitionsvertrag soll sich die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mit der Kohleverstromung insgesamt befassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333