Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Matthias Seestern-Pauly, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16381 – Herausforderungen in der Kinderbetreuung: Fachkräftegewinnung, freie Plätze, Betreuungsschlüssel – Teil 3 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Das Bundesprogramm Kita- Plus fördert seit 2016 Kitas, die ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten und damit Familien in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine passgenaue Betreuung für ihre Kinder unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere Alleinerziehende, Schichtarbeitende, Selbstständige sowie Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegen. Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) soll durch die finanzielle Unterstützung des Bundes die Qualität in den Kinderbetreuungseinrichtungen bundesweit verbessern. Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ fördert die Bundesregierung die vergütete Ausbildung von insgesamt 5.000 zusätzlichen Fachkräften in den Ausbildungsjahren 2019/2020 und 2020 im Bereich der Kinderbetreuung. Der Bedarf an freien Plätzen in der frühkindlichen Betreuung ist trotz des Ausbaus der Kinderbetreuung nicht gedeckt. Das stellt Eltern vor große Herausforderungen . Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksachen 19/3466 und 19/14085 zeigen sogar, dass sich das Verhältnis von Bedarf und in Anspruch genommener Kinderbetreuung verschlechtert hat: Im Jahr 2017 nehmen 33,1 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Kinderbetreuungsplatz in Anspruch . Die Bedarfsquote der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in dieser Altersklasse liegt 2017 bei 45 Prozent. Im Jahr 2018 nehmen 33,6 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren deutschlandweit einen Kinderbetreuungsplatz in Anspruch. Die Bedarfsquote der Eltern für Kinder dieser Altersklasse liegt bei 47,7 Prozent. Trotz des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive stehen auch die Kinderbetreuungseinrichtungen vor großen Herausforderungen. Die aktuelle Prognos- Studie berechnet bis zum Jahr 2025 den Bedarf von bis zu 372.000 zusätzlichen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung. Laut Prognosen sollen in die- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16767 19. Wahlperiode 24.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sem Zeitraum allerdings nur etwa 181.000 pädagogisch ausgebildete Neuzugänge zur Verfügung stehen. Berücksichtigt man die durch die Fachkräfteoffensive der Bundesregierung derzeit zusätzlich angekündigten Fachkräfte (5.000), verbleibt eine Fachkräftelücke von 176.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern (vgl. www.bmfsfj.de/blob/131412/a0c3b93fcd6de48eedeb349a 3c5d6532/prognos-studie-2018-data.pdf, siehe dort S. 4).  1. Wie hat sich die Anzahl fehlender Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren seit 2013 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt , für die der Rechtsanspruch gilt (bitte bundesweite Angaben von Inanspruchnahme und Betreuungsbedarf)? Die Anzahl der fehlenden Betreuungsplätze wird im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst. Die jährliche Erhebung zeigt jedoch auf, wie viele Kinder einzelner Altersjahre ein Angebot der Kindertagesbetreuung besuchen, wodurch eine altersspezifische Inanspruchnahmequote berechnet werden kann. Außerdem werden die elterlichen Betreuungswünsche innerhalb der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) jährlich erhoben. Diese liegen für die relevanten Altersjahre (Ein- und Zweijährige) aktuell bis einschließlich zum Erhebungsjahr 2018 vor. Die Inanspruchnahmequoten sowie die Elternwünsche sind in den Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 zu entnehmen. Sowohl Inanspruchnahmequoten als auch Elternwünsche sind für ein- und auch für zweijährige Kinder im betrachteten Zeitraum erkennbar gestiegen. Die Differenz zwischen beiden Aspekten liegt zuletzt jeweils etwas höher als 2013, nachdem sie zwischenzeitlich bereits gesunken war. Da es sich bei Betreuungsquoten und Betreuungsbedarfen um unterschiedliche Datenquellen handelt die unterschiedlich erhoben werden, ist es nicht möglich, diese direkt aufeinander zu beziehen bzw. in eine konkrete Anzahl fehlender Plätze umzurechnen.  2. Warum wird die Methodik der Fachkräfteengpassanalyse zur Identifizierung von Mangelberufen durch die Bundesagentur für Arbeit, die ausschließlich die aktuelle Situation des Fachkräftebedarfs, nicht aber die für die Zukunft prognostizierte Situation berücksichtigt, erst jetzt von der Bundesagentur für Arbeit fortentwickelt, wodurch erste Verbesserungen in der Methodik frühestens ab Mitte 2020 angewendet werden können (siehe Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/13699)? Fokus der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit ist und bleibt weiterhin die Betrachtung der aktuellen Engpasssituation am Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Weiterentwicklung wird künftig mit einer breiteren Datenbasis, wie zum Beispiel der Bewertung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt und dem IAB-Substituierbarkeitspotenzial eine Vorausschau angeboten, aber keine Projektion . Die ursprüngliche Methodik wurde im Jahr 2011 eingeführt und regelmäßig überprüft und optimiert. Die aktuelle Weiterentwicklung stellt in diesem Prozess eine umfangreichere Fortentwicklung dar, in der vor allem die qualitative Bewertung systematisiert wurde. Aussagen über die künftige Entwicklung des Fachkräftebedarfs können mittels des Fachkräftemonitorings des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales getroffen werden, welches die Entwicklung von Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage in Hinblick auf Branchen, Regionen und insbesondere auch Qualifikationen und Kompetenzen für die kommenden fünf bis 20 Jahre analysiert. Beauftragt mit dem Fachkräftemonitoring ist das QuBe („Qualifikation und Berufe in der Zukunft“) Konsortium, bestehend aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor- Drucksache 19/16767 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schung (IAB). Das IAB hat in einem aktuellen Kurzbericht mit dem Titel „Rekrutierungssituation im Beruf der Erzieherin/des Erziehers“ in Auswertungen der IAB-Stellenerhebung – einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung – auf die überdurchschnittlich starken Rekrutierungsprobleme für den Beruf hingewiesen . Die Studie kommt zu dem Schluss, dass sich der Erzieherberuf – ähnlich wie die Berufe im Bereich Gesundheit und Pflege – inzwischen zum Engpassberuf entwickelt hat.  3. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung neben dem Bundesprogramm Fachkräfteoffensive und der Verbesserung der Fachkräfteengpassanalyse zur Identifizierung von Mangelberufen, um die Gewinnung fehlender Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung zu verbessern und die Bindung dieser an ihren Beruf zu erreichen (bitte unter Angabe konkreter Zeit- und Umsetzungsplanung)? Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro, die sie entsprechend ihrer jeweiligen Entwicklungsbedarfe für qualitative Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Beitragsentlastung einsetzen können. Viele Länder nutzen die zusätzlichen Mittel entsprechend dafür, einen guten Betreuungsschlüssel in Kitas sicherzustellen und mehr qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Die Bundesregierung hat bis einschließlich 2021 insgesamt 160 Mio. Euro für die Fachkräfteoffensive eingeplant. Mit diesen zur Verfügung gestellten Mitteln können im Ausbildungsdurchgang 2019/2020 2.500 Plätze gefördert werden, die gleiche Anzahl von Freistellungen für die Praxisanleitung dieser Fachschülerinnen und Fachschülern, die Anleitungsqualifizierung von 2.500 Fachkräften sowie ein Aufstiegsbonus für bis zu 1.500 Fachkräfte. Mit der Fachkräfteoffensive hat der Bund einen wirksamen Impuls für ein attraktives Ausbildungsmodell gesetzt und begleitet diese mit einer Kampagne, die sowohl die Fachlichkeit als auch die Attraktivität des Berufsbilds „Erzieherin/Erzieher“ hervorhebt. Durch die dreijährige Förderung im Rahmen der Fachkräfteoffensive gibt es nun in jedem Bundesland ein Angebot für die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung. Dieser Impuls zeigt schon jetzt Wirkung: Zahlreiche Länder haben – auch mit Mitteln aus dem Gute- KiTa-Gesetz – eigene Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gestartet und die Zahl der geförderten Plätze aufgestockt. Insgesamt werden mit dem Gute-KiTa- Gesetz und der Fachkräfteoffensive vom Bund rund 580 Mio. Euro eingesetzt, um die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte zu verbessern.  4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die geografische Mobilität von Fachkräften in Deutschland in der frühkindlichen Betreuung gewährleistet ist? a) Wenn ja, nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung die Gewährleistung geografischer Mobilität von Fachkräften in Deutschland in der frühkindlichen Betreuung? b) Wenn nein, was plant die Bundesregierung zur Verbesserung der geografischen Mobilität von Fachkräften in Deutschland in der frühkindlichen Betreuung? Die Gewährleistung der geografischen Mobilität obliegt nicht der Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Sicherstellung der gegenseitigen Anerkennung der Abschlusszeugnisse durch die Länder ist über die „Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 i. d. F. vom 22. März 2019)“ auch für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung KMK geregelt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16767  5. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Aufstiegsperspektiven für Erzieherinnen und Erzieher in ihrem Beruf, und welches Potential haben vielfältige Aufstiegschancen aus Sicht der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften (bitte begründen)? Zahlreiche Studien belegen für Deutschland einen Mangel an Aufstiegsperspektiven für Erzieherberufe und einen positiven Zusammenhang zwischen Aufstiegsperspektiven und Personalgewinnung und -bindung in der frühen Bildung . Es wird unter anderem auf mangelnde Karrierewege zurückgeführt, dass in den ersten fünf Jahren nach dem Berufsstart fast ein Viertel der Nachwuchskräfte das Arbeitsfeld Kita ganz verlässt, besonders höher qualifizierte Fachkräfte (Fuchs-Rechlin, Kirsten/Züchner, Ivo (Hrsg.): Was kommt nach dem Berufsstart ? Mittelfristige berufliche Platzierung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. WiFF Studien, Band 27). Das aktuelle „Fachkräftebarometer Frühe Bildung“ kommt angesichts des hohen Personalbedarfs zu dem Schluss, dass neben verbesserten Arbeitsbedingungen und höherer Entlohnung auch die Etablierung strukturierter Karrierewege im Arbeitsfeld besondere Aufmerksamkeit erhalten sollte (Fachkräftebarometer 2019, S. 155). Die Untersuchung des Standes der Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung im Feld der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in Deutschland nennt für die Steigerung der Attraktivität des Berufes unter anderen Maßnahmen die Entwicklung von Karrieremöglichkeiten (Fröhlich-Gildhoff 2018, S. 163). Eine aktuelle Fachtagung hat in den Fokus gerückt, dass Kindertageseinrichtungen frühpädagogischen Fachkräften geringe berufliche Karrieremöglichkeiten bieten (WiFF-Bundeskongress am 3. Dezember 2019 in Berlin: Beruf ja, Karriere nein?). In ihrer Expertise „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“ wies die OECD 2019 darauf hin, dass Strategien, um qualifizierte Fachkräfte in Bereich der frühen Bildung zu halten, für den Bestand hochqualifizierter Mitarbeiter ebenso wichtig sind wie Maßnahmen zur Gewinnung neuer Erzieherinnen und Erzieher. Die OECD-Länder sollten in Erwägung ziehen, die Vergütungsstrukturen zu überarbeiten und/oder Maßnahmen zu ergreifen, die Leistung und Weiterbildung mit einer besseren Vergütung honorieren (S. 5). Die Bundesregierung teilt diese Analyse und Bewertung. Mit dem Aufstiegsbonus setzt das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher einen gezielten Impuls, um Aufstiegsperspektiven für Fachkräfte in der frühen Bildung zu verbessern.  6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die im Ausbildungsjahr 2019/2020 durch das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive geförderten zusätzlichen 2.500 vergüteten Ausbildungsplätze (vgl. hierzu www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/erste-bilanz-der-fachkra efteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/140252) auf die einzelnen Bundesländer verteilen (bitte nach Anzahl der Plätze und Bundesland aufschlüsseln)? Im Programmbereich „Praxisintegrierte, vergütete Ausbildung“ wurden bislang 2.577 Anträge gestellt. Davon sind bislang 2.419 bewilligt, weitere befinden sich im vorzeitigen Maßnahmenbeginn . Im Land Berlin ist aufgrund eines abweichenden Starts von Ausbildungen mit Beginn zum Sommersemester 2020 mit der Einreichung weiterer Anträge zu rechnen. Da das Antragsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist, ist noch keine abschließende Auswertung möglich. Der derzei- Drucksache 19/16767 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tige Stand des Bewilligungsverfahrens (Stand: 7. Januar 2020) ist der Anlage 2 zu entnehmen.  7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie groß die durchschnittliche Klassengröße in der Erzieherausbildung ist (bitte nach durchschnittlicher Anzahl der Schülerinnen und Schüler in einer Unterrichtsklasse und Bundesland aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie groß die durchschnittliche Klassengröße in der Erzieherausbildung ist. Die Bereitstellung der entsprechenden Kapazitäten sowie die Organisation und Umsetzung des Ausbildungsformats liegen in der Zuständigkeit der Länder.  8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob für die im Ausbildungsjahr 2019/2020 durch das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive geförderte vergütete Ausbildung von 2.500 zusätzlichen Fachschülerinnen und Fachschülern neue Fachschullehrerinnen und Fachschullehrer eingestellt wurden? a) Wenn ja, wie viele (bitte Anzahl der Lehrer nach Bundesland aufschlüsseln )? b) Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der steigenden Anzahl von zu betreuenden Fachschülerinnen und Fachschülern und die unveränderte Anzahl von Fachschullehrern auf die Qualität der Ausbildung? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwiefern für die im Ausbildungsjahr 2019/2020 durch das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive geförderte vergütete Ausbildung von 2.500 zusätzlichen Fachschülerinnen und -schülern neue Fachschullehrerinnen und -lehrer eingestellt wurden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich vor Programmstart mit den Ländern hinsichtlich der Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Fachschulplätzen abgestimmt. Die Organisation und Umsetzung der Ausbildung liegen in der Zuständigkeit der Länder in Zusammenarbeit mit den Trägern von Fachschulen/-akademien.  9. Wie viele Anträge wurden seit dem Bewerbungsstart im März 2019 für eine Förderung in den Bereichen vergütete Ausbildung, Praxisanleitung von Fachschülerinnen und Fachschülern oder für einen Aufstiegsbonus für Profis von Trägern einer Kinderbetreuungseinrichtung bei der Bundesregierung eingereicht (bitte nach Anzahl je Bereich und Bundesland aufschlüsseln)? Die Aufschlüsselung der Anträge für einen Förderung im Bundesprogramm nach Ländern und Programmteil ist der Anlage 3 zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16767 10. Wie viele Anträge für eine Förderung in den Bereichen vergütete Ausbildung , Praxisanleitung von Fachschülerinnen und Fachschülern oder für einen Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation, die von Trägern einer Kinderbetreuungseinrichtung eingereicht wurden, wurden warum positiv und warum negativ beschieden (bitte nach Anzahl je Bereich und Bundesland aufschlüsseln)? Bei bewilligten Anträgen wurden die jeweiligen – teilweise auch landesspezifischen – Förderkriterien erfüllt, im Falle einer Nichterfüllung wurden Anträge abgelehnt. Spezifische Ablehnungsgründe im Programmbereich praxisintegrierte , vergütete Ausbildung waren z. B. die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Mindestvergütung, die fehlende Teilnahmeberechtigung der gewählten Fachschule bzw. die fehlende Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes. Darüber hinaus wurden aus formalen Gründen die Vorhaben abgelehnt, die zum Zeitpunkt des beantragten Bewilligungszeitraums bereits begonnen hatten. Die Übersicht der gestellten, bewilligten und abgelehnten Anträge im Bundesprogramm nach Ländern und Programmteil ist der Anlage 4, Tabellen 1 bis 3 zu entnehmen. 11. Wie geht die Bundesregierung mit dem Überschuss an Nachfragen für alle drei Programmbereiche des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive um („In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot.“ (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemittei lungen/fachkraefteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher--erste-kitaerhaelt -foerderurkunde-aus-dem-neuen-bundesprogramm/135918)? Die Bundesregierung wertet das als gutes Zeichen. Die hohe Nachfrage zeigt, dass die praxisintegrierte vergütete Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin attraktiv ist und dass das Modell geeignet ist, das Interesse vieler Menschen an diesem Beruf zu wecken. Außerdem zeigt es, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen bereit sind, in Maßnahmen zu Fachkräftegewinnung und -sicherung zu investieren. Das Bundesprogramm setzt somit die richtigen Impulse zur Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufs, die weiter verfolgt werden sollen. Der Bund wird sich über die Fachkräfteoffensive hinaus weiterhin für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher einsetzen und die Umsetzung des Beschlusses zur „Fachkräftegewinnung – Stärkung der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung“ der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Mai 2019 unterstützen. Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren bekräftigten in ihrem am 3./4. Mai 2018 in Kiel gefassten Beschluss, „die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung bundesweit weiter zu verbreiten und verfolgen das Ziel, die Weiterqualifizierung zum Beruf der Erzieherin /des Erziehers vom Schulgeld zu befreien sowie die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um die praxisintegrierte vergütete Weiterqualifizierung in das Regelsystem zu überführen.“ Zahlreiche Länder haben bereits – auch mit Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz – eigene Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gestartet und die Zahl der geförderten Plätze aufgestockt. Drucksache 19/16767 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Entfällt der Aufstiegsbonus in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich für besonders qualifizierte Fachkräfte nach Weiterbildung, die bereits gefördert werden, nach Auslaufen der Förderung durch die Fachkräfteoffensive im Jahr 2022 (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/7659)? 13. Entfällt der Aufstiegsbonus in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich für neue besonders qualifizierte Fachkräfte nach Weiterbildung nach Auslaufen der Förderung durch die Fachkräfteoffensive im Jahr 2022 (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/7659)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein Aufstiegsbonus für Erzieherinnen und Erzieher, die eine Zusatzqualifikation erworben haben und auf dieser Grundlage in Kinderbetreuungseinrichtungen in vom Arbeitgeber definierten Bereichen entsprechend eingesetzt werden, soll dazu beitragen, die Kompetenzen der Fachkräfte für die Einrichtungen zu nutzen , besser bezahlte Fachkarrieren zu eröffnen und dadurch den Verbleib von Fachkräften im Berufsfeld zu fördern. Die Förderung erfolgt dabei auf Grundlage einer entsprechenden Qualifikation entsprechend der jeweiligen Landesvorgaben: Die Qualifizierung kann entweder parallel zum Aufstiegsbonus erfolgen oder muss zu Beginn der Förderung bereits abgeschlossen sein. Die Bezuschussung des Aufstiegsbonus für besonders qualifizierte Fachkräfte entfällt nach Auslaufen der Förderung durch das Bundesprogramm. Es gibt dabei keinen Unterschied zwischen „besonders qualifizierten Fachkräften“ und „neuen besonders qualifizierten Fachkräften“. Der Aufstiegsbonus ist als Anschubfinanzierung des Bundes für die Eröffnung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten und für eine langfristig bessere Bezahlung angelegt. Ziel der Förderung ist es, eine Fortzahlung der monatlichen Gehaltsaufstockung nach dem Auslaufen der Förderung durch die Träger zu initiieren. Das BMFSFJ wird im Rahmen einer prozessbegleitenden und anwendungsorientierten Evaluation die Wirksamkeit dieser Förderung überprüfen und die Förderung durch einen parallel fortgesetzten Dialog mit den Tarifpartnerinnen und -partnern flankieren. 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der prognostizierten Fachkräftelücke von 176.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern entgegenzuwirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 15. Wie groß sind die prozentualen Anteile der finanziellen Förderung durch das Gute-Kita-Gesetz, die in die Qualität der Kinderbetreuung und in die Finanzierung der Beitragsfreiheit investiert werden? Die Länder setzen bei der Verwendung der Mittel, die ihnen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) zur Verfügung gestellt werden, einen Schwerpunkt auf Qualität. Rund zwei Drittel der bislang verplanten Mittel sollen in Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung fließen. Elf Länder setzen Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe ein. Insgesamt investieren diese Länder rund ein Drittel der bislang verplanten Mittel, um Familien bei den Gebühren zu entlasten – von der Beitragsbefreiung für Familien mit gerin- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16767 gem Einkommen über die Einführung eines Beitragsdeckels bis hin zur vollständigen Beitragsfreiheit. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 9. Januar 2020) sind noch nicht sämtliche Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz verplant. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen haben ihre Handlungs- und Finanzierungskonzepte zunächst bis 2020 abgeschlossen und entsprechend Maßnahmen gewählt. Mit diesen Ländern wird das BMFSFJ in diesem Jahr über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 verhandeln . Drucksache 19/16767 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16767 Anlage 1 Drucksache 19/16767 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16767 Anlage 3 Drucksache 19/16767 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16767 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333