Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1677 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1439 – Finanzierung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD vorgenommen , „[…]gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.“ So soll beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule verankert werden, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm angestoßen werden, ein Digitalpakt ins Lebens gerufen werden und das Berufsbildungsgesetz novelliert werden. Allerdings fehlt die finanzielle Unterfütterung im Koalitionsvertrag größtenteils – für viele der vereinbarten Maßnahmen ist offen, wie sie finanziell untersetzt sind. Lediglich bei der Ganztagsbetreuung, dem Digitalpakt, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Nachfolge des Hochschulpakts und dem Anteil des Bundes am schrittweise Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels Forschung und Entwicklung bis 2015 wird beziffert, wie viel die Koalitionspartner im Zeitraum von 2018 bis 2021 zur Erreichung dieser Ziele aufwenden wollen. Die im Koalitionsvertrag benannten 5,95 Mrd. Euro, welche für den gesamten Bildungsbereich veranschlagt sind, werden nach Auffassung der Fragesteller nicht ausreichen, die geplanten Maßnahmen seriös zu untersetzen. 1. Welche Mehrausgaben für Bildung und berufliche Bildung plant die Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)? Müssen eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenfinanziert werden? Wenn ja, inwiefern? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1677 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch den im Koalitionsvertrag geplanten Wegfall des Eigenanteils der Eltern für das Mittagessen in der Schule sowie für den Wegfall des Eigenanteils für die Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung für die kommenden fünf Jahre? Ab wann soll der jeweilige Eigenanteil wegfallen? 3. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die Aufstockung des Schulstarterpakets für die kommenden fünf Jahre? Zu welchem Zeitpunkt soll das Schulstarterpaket in welcher Höhe aufgestockt werden? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erfragten Angaben hängen von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen ab. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. 4. Zu welchem Zeitpunkt soll der im Koalitionsvertrag angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gelten? a) Mit welchen tatsächlichen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung hierfür? b) Wie viel zusätzliche Ganztagsbetreuungsangebote müssen bis 2025 geschaffen werden, um den Rechtsanspruch vollständig zu gewährleisten? Wie viel zusätzliches Personal wird hierfür bundesweit benötigt? Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen, Gesetzgebungsverfahren und Gesprächen mit weiteren Beteiligten wie den Ländern. 5. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 2 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf die Jahre 2019 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 6. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 5 Mrd. Euro zum Digitalpakt in den kommenden fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. a) Welche Laufzeit soll der Digitalpakt konkret haben? Welche Leistungen sollen hierdurch konkret finanziert werden? Der DigitalPakt Schule soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Der Start des Programms ist abhängig von der Realisierung der im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassung der Rechtsgrundlage in Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) sowie des darauf basierenden Abschlusses einer Bund-Länder-Vereinbarung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1677 Nach dem Koalitionsvertrag sind für die 19. Legislaturperiode 3,5 Mrd. Euro für den DigitalPakt Schule vorgesehen. Bis zum Abschluss der jeweiligen Handlungen können keine Aussagen über die konkret zu finanzierenden Leistungen getroffen werden. Eine abschließende Festlegung der Fördergegenstände ist der Bund-Länder-Vereinbarung vorbehalten. b) Mit welchen tatsächlichen Kosten für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen rechnet die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren (bitte nach Maßnahmen, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Welchen Anteil sollen die Länder konkret übernehmen? Die Verteilung der Mittel auf die Länder und der Anteil der Länder bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule wird im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt. 7. Mit welchem Finanzvolumen soll die im Koalitionsvertrag angekündigte Investitionsoffensive Schule bis wann ausgestattet werden? a) Welchen Anteil erhalten hierbei die beruflichen Schulen? b) Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen, Gesetzgebungsverfahren und Gesprächen mit weiteren Beteiligten wie den Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen . 8. Mit welchem Finanzvolumen soll die Förderung der begleitenden Forschung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen ausgestattet werden? Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten? Welchen Anteil haben die Länder zu tragen? 9. Mit welchem Finanzvolumen soll das Programm „Kultur macht stark“ weitergeführt und ausgebaut werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu welchem Zeitpunkt soll das Programm mit welcher Laufzeit ausgebaut werden? 10. Mit welchem Finanzvolumen soll der im Koalitionsvertrag angekündigte Berufsbildungspakt ausgestattet werden? Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten? 11. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)? Welche Laufzeit ist ab welchem Zeitpunkt hierfür vorgesehen? Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1677 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche konkreten Handlungsbedarfe sieht die Bundesregierung bei der angekündigten Novelle des Berufsbildungsgesetzes? Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll insbesondere eine Mindestausbildungsvergütung im BBiG verankert werden. Die Novelle hat darüber hinaus u. a. zum Ziel, dass die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie ebenso wie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreicht werden. Des Weiteren wird die Bundesregierung transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen und den beruflichen Aufsteigerinnen und Aufsteigern auf allen drei Stufen mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ein finanzielles Förderangebot zur Verfügung stellen. Inwiefern werden entsprechende Akteure wie beispielsweise Gewerkschaften , Auszubildende und die Kammern darin eingebunden sein? Eine Beteiligung entsprechender Akteure im Rahmen einer Novellierung des BBiG erfolgt anhand der Verfahrensregeln der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. 13. Mit welchem Finanzvolumen soll die Initiative Berufsbildung 4.0 ausgestattet sein? a) Welche konkreten Vorhaben sollen damit finanziert werden? b) Welche Laufzeit soll diese Initiative umfassen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 14. Mit welchem Finanzvolumen soll die geplante nationale Weiterbildungsstrategie untersetzt werden? a) Welche gesetzlichen Änderungen sind hierfür notwendig? b) Inwiefern sollen alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder gebündelt werden? Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen, Gesetzgebungsverfahren und Gesprächen mit weiteren Beteiligten wie den Ländern. 15. Mithilfe welcher Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, Ausbildungsvergütungen für (vollzeit-)schulische Ausbildungen zu implementieren? a) Für welche Ausbildungen sollen diese Ausbildungsvergütungen geschaffen werden? b) Welche Ausbildungsgänge sind hiervon ausgeschlossen? c) Welches Finanzierungsmodell will die Bundesregierung hierfür nutzen? d) Welche gesetzlichen Änderungen müssten hier vorgenommen werden? Vollzeitschulische berufsbildende Angebote bestehen mit einem sehr breiten Spektrum an verschiedenen Schulformen (z. B. Berufsfachschulen, Berufsoberschulen , Fachgymnasien, Fachoberschulen, Fachschulen, Berufsakademien und Schulen des Gesundheitswesens). Hinzu kommen eine Vielzahl von privaten Schulen ohne staatliche Anerkennung. Den rechtlichen Rahmen für die Schulen bestimmen die Länder in ihren jeweiligen Schulgesetzen. Eine Einbeziehung dieser schulischen Länderausbildungen in das bundesrechtliche BBiG ist mit Blick Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1677 auf die generelle Länderzuständigkeit für schulische Bildung verfassungsrechtlich nicht möglich. Weitere Maßnahmen, die insbesondere den Bereich der Heilberufe betreffen würden (Bundeszuständigkeit nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG), werden derzeit geprüft. Generell hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzepts neu zu ordnen und zu stärken. 16. Welche Mehrausgaben für die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (Meister-BAföG) plant die Bundesregierung ? Zu welchem Zeitpunkt soll das Aufstiegsfortbildungsgesetz reformiert werden ? 2016 wurde das AFBG in einem ersten Schritt erfolgreich novelliert und modernisiert . Damit wurde aus dem bewährten Meister-BAföG das moderne Aufstiegs- BAföG. Nach den strukturellen Verbesserungen soll in dieser Legislaturperiode die vierte Novelle des AFBG mit starken Leistungsverbesserungen folgen. Dies ist zurzeit Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen , Gesetzgebungsverfahren und Gesprächen mit weiteren Beteiligten wie den Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 17. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die geplante Streichung des Begriffs „finanzschwach“ in Artikel 104c des Grundgesetzes? Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Streichung des Begriffs „finanzschwach “ in Artikel 104c GG ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen . 18. Wird sich die Bundesregierung am 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, festhalten (bitte begründen)? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 10 Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2015 etwa 274,3 Mrd. Euro in der Bundesrepublik Deutschland von Bund, Ländern, Kommunen, der Wirtschaft und weiteren Akteuren für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufgewendet. Dies entspricht 9,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Seit der Vereinbarung 2008 konnten die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft um 56,9 Mrd. Euro (26,2 Prozent) gesteigert werden. Einzelheiten sind zurzeit Gegenstand von regierungsinternen Beratungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1677 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 7 Prozent des BIP für Bildung zu verausgaben, verfehlt wurde (bitte begründen)? 22. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich dafür an, dass das Ziel 7 Prozent des BIP für Bildung nicht erreicht wurde? Die Fragen 20 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative 2008 wurde das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 zehn Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufzuwenden . Bei diesem gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Ziel handelt es sich um ein Gesamtziel für Bildung, Forschung und Wissenschaft. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2015 etwa 195,1 Mrd. Euro in der Bundesrepublik Deutschland von Bund, Ländern , Kommunen, der Wirtschaft und weiteren Akteuren für Bildung aufgewendet . Dies entspricht 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde (bitte begründen)? Das Ziel, jährlich drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben , ist Bestandteil der „Europa 2020“-Strategie. Als Zieljahr gilt das Jahr 2020. Im Jahr 2015 wurden etwa 88,8 Mrd. Euro in der Bundesrepublik Deutschland von Bund, Ländern, Kommunen, der Wirtschaft und weiteren Akteuren für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Dies entspricht 2,92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts . Damit konnte sich dem Ziel, drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben, weiter angenähert werden. Die Ausgaben konnten insgesamt seit 2008 um etwa 22 Mrd. Euro (33 Prozent) gesteigert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333