Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15984 – Barrierefreiheit von Bahnhöfen in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland in Kraft. Sämtliche gesellschaftlichen Bereiche wurden hierbei inkludiert, ebenso der Bereich der Mobilität. Echte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion darf jedoch nach Ansicht der Fragesteller nicht an Gesetzen als leere Worthülsen Halt machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen effektiv umgesetzt werden, um im Alltag der Menschen spürbar zu sein. Gerade Bahnhöfe nehmen im Bereich der Mobilität eine zentrale Rolle ein, da sie einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs darstellen. Barrierefreie Bahnhöfe sind nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie für das Transportieren von schwerem Gepäck essentiell. Trotz aller Versprechen sind auch im Jahre 2019 noch viele der insgesamt 5.400 Bahnhöfe in Deutschland keineswegs barrierefrei (vgl. Deutsche Bahn AG 2018, Statistiken Barrierefreiheit: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infra struktur/bahnhof/barrierefreiheit/Statistiken_Barrierefreiheit-1192922). 1. Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als barrierefrei? 2. Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg gelten, auch in Bezug auf den Artikel 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, nach Kenntnis der Bundesregierung als nicht barrierefrei? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind in Baden-Württemberg ca. 82 Prozent der 688 Bahnsteige stufenfrei erreichbar. An ca. 35 Prozent der Stationen gibt es noch Bahnsteige mit Bahnsteighöhen von 38 cm oder weniger . Deutscher Bundestag Drucksache 19/16771 19. Wahlperiode 24.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 22. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg sollen bis 2025 zu einem barrierefreien Bahnhof umgebaut werden? Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bis 2025 an etwa 70 Stationen geplant. 4. Wie viele Bundesmittel sind in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen in Baden-Württemberg geflossen (bitte seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB Station&Service AG werden Maßnahmen zum barrierefreien Umbau/Ausbau aus verschiedenen Finanzierungsquellen realisiert. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor. 5. Wie viele Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) sollen für den Umbau zu barrierefreien Bahnhöfen eingesetzt werden? Die in der LuFV III eingestellten Bundesmittel sind nicht an bestimmte Vorhaben gebunden. Die Infrastrukturunternehmen der DB AG entscheiden unter Beachtung etwaig vorhandener gesetzlicher Vorgaben über die Verwendung der Mittel frei und können diese zum barrierefreien Umbau nutzen. Im Zusatzbedarf der LuFV III sind einmalig zusätzliche Bundesmittel zur Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzeptes von insgesamt 520 Mio. Euro für den Zeitraum 2020 bis 2024 vorgesehen. Diese Mittel sollen speziell für die Aufhöhung von Bahnsteigen kleiner/gleich 38 cm über Schienenoberkante, auch im Rahmen eines vorzeitigen Ersatzes, eingesetzt werden. Dieser Mitteleinsatz erleichtert und fördert die Herrichtung der Barrierefreiheit zusätzlich. 6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Bahnhof Bretten in Baden-Württemberg bezüglich der Barrierefreiheit? Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind in der Verkehrsstation Bretten die beiden Mittelbahnsteige aktuell nicht über stufenfreie Bahnsteigzugänge erreichbar . Der Hausbahnsteig ist vom Vorplatz stufenfrei erreichbar. Drucksache 19/16771 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, damit der Bahnhof Bretten als barrierefrei gelten kann? 8. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Zustand des Bahnhofs Bretten hinsichtlich Barrierefreiheit zeitnah zu verbessern? Bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? 9. Wie viel Fördermittel aus Bundesgeldern wurden bereits für den Umbau des Bahnhofs Bretten hinsichtlich Barrierefreiheit bereitgestellt? Wie viel Mittel wurden durch die LuFV II bereitgestellt (bitte den entsprechenden Mittelabfluss nach Jahresscheiben auflisten)? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB Station&Service AG ist die Nachrüstung von drei Aufzugsanlagen erforderlich, um die beiden Mittelbahnsteige stufenfrei über die vorhandene Personenunterführung anzubinden. Diese ist derzeit geplant. Die Einreichung der Planrechtsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt soll in diesem Jahr erfolgen. Der Baubeginn könnte voraussichtlich in 2023 und die Inbetriebnahme in 2024 erfolgen. Bisher wurden keine Bundesgelder für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Bretten eingesetzt. Ein anteiliger Bundesmitteleinsatz aus der LuFV III ist angedacht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16771 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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