Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1678 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1458 – Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Forschungsfinanzierung und Innovationspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD vorgenommen , „[…]gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.“ Dabei sollen alle Bildungsbereiche in den Blick genommen werden. Unter anderem ist beabsichtigt, die Hightech-Strategie als ressortübergreifende Forschungs- und Innovationstrategie weiterzuentwickeln, strukturschwache Regionen durch das Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ mittels zielgenauer Instrumente zu fördern und die Ziele und Maßnahmen des Pakts für Forschung und Innovation anzupassen. Einige Ziele wurden bereits in der Abschlussvereinbarung zum sog. Bildungsgipfel , der 2008 in Dresden stattfand, zwischen Bund und Ländern vereinbart (vgl. www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/2008-10-22-Qualifizierungs initiative.pdf), beispielsweise unter dem Schlagwort „Bildung soll in Deutschland höchste Priorität haben“. Im Koalitionsvertrag findet sich jedoch kein Hinweis zu den Zielen, der Fortsetzung oder Anknüpfungspunkten an den Bildungsgipfel. Insbesondere zu dem zwischen der damals amtierenden Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung bis 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Diese fehlende finanzielle Unterfütterung spiegelt sich ebenso im Koalitionsvertrag wider. Für viele der vereinbarten Maßnahmen ist offen, wie sie finanziell untersetzt sind. Lediglich bei der Nachfolge des Hochschulpakts und dem Anteil des Bundes am schrittweise Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels Forschung und Entwicklung bis 2015 wird beziffert, wie viel die Koalitionspartner im Zeitraum 2018 bis 2021 zur Erreichung dieser Ziele aufwenden wollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1678 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Hightech-Strategie (HTS) bündelt seit 2006 ressortübergreifend die Förderung von Forschung und Innovation. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu verbessern und ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen befördert. Mit Hilfe der HTS wurde das Ziel, 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren, in den Jahren 2015 und 2016 nahezu erreicht. Der übergreifende strategische Ansatz der HTS gilt national und international als Erfolgsbeispiel: Rahmenprogramme wie Horizont 2020 folgen einem ähnlichen Ansatz, und auch die Expertenkommission Forschung und Innovation hat die Bedeutung der HTS wiederholt betont. In der 19. Legislaturperiode soll die HTS als ressortübergreifende Forschungsund Innovationsstrategie weiterentwickelt werden. Diese Strategie wird sich an den großen gesellschaftlichen Herausforderungen ausrichten und dazu beitragen, sie zu bewältigen. Dafür werden Kompetenzen in zukunftsweisenden Technologien ausgebaut, die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften modernisiert und die Nutzer- bzw. Bürgerperspektive von Beginn an einbezogen. Die neue Forschungs- und Innovationsstrategie soll dazu beitragen, in Deutschland eine offene Innovationskultur zu etablieren, die Raum bietet für kreative Ideen und die neben technischen auch soziale Innovationen befördert. Die Bundesregierung wird den Transfer von der Grundlagenforschung in nutzbringende Anwendungen forcieren und die Entstehung von Sprunginnovationen fördern. Die Gründungskultur in Deutschland soll gestärkt und der Mittelstand auf dem Weg in eine moderne, digitalbasierte Wirtschaftsweise unterstützt werden. Mit einer Transfer-Initiative wird die Bundesregierung die Unternehmen darin unterstützen , die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Produkte und Verfahren umzusetzen. Nicht zuletzt wird die europäische und internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation intensiviert. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für FuE aufzuwenden, gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft erreicht werden. In den vergangenen Jahren hat der Bund auch seine Ausgaben für Bildung erheblich gesteigert. Im Koalitionsvertrag sind darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen vereinbart worden, um gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Der Koalitionsvertrag nennt für die 19. Legislaturperiode außerdem prioritäre Ausgaben für Schwerpunkte im Bereich Bildung. Dies betrifft den Ausbau der Ganztagsbetreuung, die Reform des Berufsausbildungsförderungsgesetzes, die Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung sowie den DigitalPakt Schule. 1. Welche Mehrausgaben für Forschung und Entwicklung plant die Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)? Müssen eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenfinanziert werden? Wenn ja, inwiefern? Die erfragten Angaben hängen von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen ab. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1678 vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. 2. Wie soll die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards bei der Förderung von Forschungseinrichtungen konkret erfolgen? Die Bundesregierung misst der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung große Bedeutung bei. Für die Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen haben der Bund und die Länder als institutionelle Förderer in das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) die Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung (AV-Glei) aufgenommen und damit gemeinsame Standards vereinbart. Bund und Länder haben im Rahmen der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse an den von ihnen institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen als wesentliches Ziel vereinbart. Im Fokus stehen familienfreundliche und gendergerechte Strukturen und Prozesse sowie eine quantitative Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in verantwortungsvollen Positionen in den Wissenschaftsorganisationen mittels freiwilliger Zielquoten (sog. Kaskadenmodell), wofür der entsprechende Beschluss von Bund und Ländern am 7. November 2011 in der GWK den Weg bereitet hat. Zentrale Bedeutung kommt den in eigener Verantwortung realisierten aktiven, gendergerechten Personalrekrutierungs- und Personalentwicklungsbemühungen der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen zu. Die erreichten Fortschritte werden jährlich im Rahmen des PFI-Monitorings von Bund und Ländern in der GWK bilanziert und veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht die GWK jährlich die Entwicklung der Frauenanteile in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen der Publikation „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung - Fortschreibung des Datenmaterials“. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, wenn wie geplant Fördermittelempfängerinnen und Fördermittelempfänger verpflichtet werden, ihre Publikationen, die im Rahmen der geförderten Projekte entstehen , mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Nutzung des Zweitveröffentlichungsrechts und den weiteren Ausbau von Open Access-Angeboten in Deutschland langfristig eine weitgehend kostenneutrale Umsetzung der Verpflichtung , Publikationen, die im Rahmen geförderter Projekte entstehen, mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen, möglich sein wird. Mit Maßnahmen seiner Open Access-Strategie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Übergang hin zu Open Access im Rahmen seiner Förderung und stellt im Rahmen seiner Projektförderung sicher, dass die entstehenden Open Access -Publikationskosten übernommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1678 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welcher Teil der für den Zeitraum 2018 bis 2021 zusätzlich vorgesehenen Finanzmittel zum schrittweisen Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels sollen im Rahmen der Hightech-Strategie verausgabt werden? 5. Wie sollen sich diese zusätzlichen Ausgaben auf die einzelnen Programme und Vorhaben innerhalb der Hightech-Strategie verteilen? 6. Plant die Bundesregierung, die bisherige Verteilung der Finanzmittel innerhalb der Hightech-Strategie zu verändern? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Die Fragen 4 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Sollten aus Sicht der Bundesregierung Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards im Pakt für Forschung und Innovation als Förderkriterium eingeführt werden (bitte begründen )? Nein, denn bei der institutionellen Förderung dient die Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 23 der Bundeshaushaltsordnung ). Diese institutionelle Förderung ist Gegenstand des PFI. Das Streben nach Gleichstellung ist integraler Teil einer verantwortungsvollen Personalpolitik der Wissenschaftsorganisationen im PFI. Alle Organisationen des PFI haben sich auf die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft verpflichtet und realisieren Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepte. So sind auch Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils bereits jetzt wesentlicher Bestandteil des PFI, sowohl als forschungspolitisches Ziel als auch als Selbstverpflichtung der Organisationen. Bund und Länder setzen im PFI auf eine Governance, die auf der Vorgabe von forschungspolitischen Zielen (darunter Chancengerechtigkeit), Selbstverpflichtung zur organisationsspezifischen Ausgestaltung der Wege zur Umsetzung und einem regelmäßigen Monitoring beruht. Auch die Zielgrößen zur Erhöhung der Frauenanteile auf verschiedenen Karrierestufen (sog. Kaskadenmodelle) sind Teil der Selbstverpflichtungen der Organisationen, die dem regelmäßigen Monitoring unterliegen . 8. Wie stark sind die jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Relation zum BIP zwischen 2008 und 2015 angestiegen? 9. Welche Bereiche haben in welchem Umfang zu diesem Anstieg beigetragen? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Für den Zeitraum 2008 bis 2015 stieg der Anteil für FuE am BIP von 2,60 Prozent auf 2,92 Prozent. Die jährlichen Ausgaben für FuE sind von rd. 66,6 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf rd. 88,8 Mrd. Euro im Jahr 2015 gestiegen. Dies bedeutet insgesamt eine Steigerung von rd. 33 Prozent der Ausgaben für FuE in diesem Zeitraum . Anteil an dieser Entwicklung haben die Wirtschaft, der Staat und private Institutionen ohne Erwerbszweck und der Hochschulsektor. Die Ausgaben der Wirtschaft für FuE betrugen 2015 rd. 61 Mrd. Euro und erhöhten sich um rd. 33 Prozent gegenüber 2008 mit rd. 46 Mrd. Euro. Der Staat und die privaten Institutionen ohne Erwerbszweck gaben mit rd. 12,5 Mrd. Euro rd. 34 Prozent mehr gegenüber 2008 mit rd. 9,3 Mrd. Euro aus. Der Hochschulsektor Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1678 erfuhr 2015 mit rd. 15,3 Mrd. Euro einen Anstieg von rd. 37 Prozent gegenüber 2008 mit rd. 11,2 Mrd. Euro. 10. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierungen im Zeitraum 2008 bis 2015 unternommen, um diesen Anstieg zu erreichen? Im Rahmen der ressortübergreifenden HTS fördert die Bundesregierung FuE mit gezielten Maßnahmen. Projektbezogene FuE im Rahmen von Fach- und Querschnittsprogrammen der Bundesressorts erfolgt überwiegend in Form von Verbundprojekten, an denen Forschungseinrichtungen und Unternehmen teilnehmen. Hinzu kommen spezifische Förderangebote für Unternehmensgründungen, den innovativen Mittelstand sowie Netzwerke und Cluster. Im Rahmen der institutionellen Förderung werden dauerhaft Mittel für bestimmte Wissenschaftseinrichtungen und Einrichtungen der Ressortforschung zur Verfügung gestellt, teilweise allein vom Bund, oftmals gemeinsam mit den Ländern. Auch Unternehmen profitieren indirekt von der institutionellen Förderung der Wissenschaft, z. B. durch direkte Kooperation oder durch Bereitstellung von Infrastruktur für FuE. Die Wirtschaft profitiert zudem als Auftraggeber und in Forschungs - und Innovationspartnerschaften von den Kompetenzen der öffentlichen Forschung. 11. Wie unterscheiden sich diese Maßnahmen von den in der Koalitionsvereinbarung zur 19. Legislaturperiode geplanten Maßnahmen? Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen wird die Bundesregierung die bewährte Projekt- und institutionelle Förderung weiterentwickeln und mit neuen Maßnahmen beispielsweise zur Unterstützung von Regionen im Strukturwandel oder zur Entwicklung von Zukunftsclustern in entstehenden Innovationsfeldern mit großem Wachstumspotenzial ergänzen. Die Bundesregierung will insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Die Projektförderung für die kleinen und mittleren Unternehmen bleibt davon unbenommen. Die Bundesregierung wird zudem neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen schaffen und die Forschungsförderung mehr auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2008 bis 2015 verändert? Die Ausgaben des Bundes für FuE betrugen 2008 rd. 10,9 Mrd. Euro, im Jahr 2015 waren es bereits rd. 15 Mrd. Euro. Die Steigerung dieser Ausgaben beträgt für den genannten Zeitraum rd. 38 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1678 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie werden sich die jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung des Bundes aufgrund der in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Maßnahmen im Zeitraum 2018 bis 2021 voraussichtlich verändern? 14. Plant die Bundesregierung, parallel zur Steigerung der jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 3 auf 3,5 Prozent des BIP, eine entsprechende Anhebung der Bildungsausgaben (bitte begründen)? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 15. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben des Bundes für Bildung im Zeitraum von 2008 bis 2015 verändert? Die öffentlichen Bildungsausgaben des Bundes (Grundmittel) haben sich in der Abgrenzung des Bildungsfinanzberichts von 5,1 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 8,8 Mrd. Euro im Jahr 2015 (vorläufiges Ist) erhöht. 16. Wie werden sich die jährlichen Ausgaben für Bildung des Bundes aufgrund der in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Maßnahmen im Zeitraum von 2018 bis 2021 voraussichtlich verändern? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333