Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Heidt, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16421 – Auslandsschulen als Instrument des internationalen Austauschs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit werden Kinder und junge Erwachsene an ca. 1.400 Auslandsschulen unterrichtet. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt weltweit 140 Schulen als Deutsche Auslandsschulen (DAS) an. Insgesamt verteilen sich die 140 Deutschen Auslandsschulen auf 72 Länder, sechs Kontinente (Afrika, Australien, Afrika, Europa, Nordamerika und Südamerika, www.auslands schulwesen.de/ 1). Die 140 Deutschen Auslandsschulen bieten derzeit rund 77.500 Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz; ca. 20.000 von diesen Schülerinnen und Schülern sind deutsch (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Sch ule/Deutsche+Schulen+im+Ausland). Gemeinsam mit einheimischen Lehrerinnen und Lehrern unterrichten ca. 1.900 aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte an den Deutschen Auslandsschulen (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Sc hule/Deutsche+Schulen+im+Ausland ). Auf dem europäischen Kontinent befinden sich an 25 Standorten Deutsche Auslandsschulen: Belgien, Bulgarien , Dänemark, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und im Vereinigten Königreich. Die meisten von den deutschen Auslandsschulen , insgesamt neun, befinden sich in Spanien (www.auslandsschul wesen.de/ l). Derzeit kommt es zu immer mehr Neugründungen außerhalb Europas insbesondere im südostasiatischen Raum und im Nahen und Mittleren Osten (www.lehrer-weltweit.de/laender/). Zurzeit gibt es im Nahen Osten in folgenden Staaten Deutsche Auslandsschulen: Afghanistan, Irak, Iran, Katar, Libanon, Saudi-Arabien, Palästinensische Autonomiebehörde und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der südostasiatische Raum beherbergt aktuell Deutsche Schulen in Malaysia, Indonesien, Singapur, Philippinen, Thailand und Vietnam (www.auslandsschulwesen.de/ l). Die deutschen Lehrkräfte im Ausland werden mit Hilfe des Bundesverwaltungsamtes „Zentralstelle für das Auslandsschulwesen“ organisatorisch, pädagogisch und finanziell betreut (www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Die-ZfA/Ueber-uns/ueber-uns_n ode.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16791 19. Wahlperiode 27.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2018 wurden aus dem Etat des Auswärtigen Amts 147.178.000 Euro für Auslandsschulen abgerufen, für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind jeweils 155.740.000 Euro für Auslandsschulen bereitgestellt (Anlage zur Bundestagsdrucksache 19/11800, EP 05, Titelgruppe 02,687 29-024). Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Bereinigungssitzung vom 14. November 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 80.000.000 Euro für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bewilligt. Davon sollen rund 17.000.000 Euro in die Deutschen Auslandsschulen fließen (www.auslands schulnetz.de/wws/6082406.php?sid=45549006577832830857407080786820). Aber auch die Auslandsschulen anderer Staaten bei uns in der Bundesrepublik Deutschland – als internationale Schulen oder als Ersatzschulen hier bekannt –, sind ein Baustein, Deutschland mit der Welt zu vernetzten und unserem Nachwuchs die Fähigkeiten zu vermitteln, die es braucht, um sich später international bewegen zu können. So wie Deutschland seine Auslandsschulen als Botschafter nutzt, praktizieren dies auch die Staaten, die bei uns Schulen betreiben , unmittelbar oder durch Vereine und Gesellschaften. Hierbei gilt es dann im Interesse Deutschlands sicherzustellen, dass an diesen internationalen Schulen keine Inhalte vermittelt werden, die unserer freiheitlichen Grundordnung zuwiderlaufen oder die universellen Menschenrechte missachten. In Deutschland selbst gibt es bundesweit eine Vielzahl an internationalen Schulen , die fast ausschließlich in privater Trägerschaft sind und teils gemeinnützig , teils mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Das Lehrpersonal stammt aus verschiedenen Ländern, und die Schülerschaft ist international, was Schülern die Möglichkeit bietet, sich bereits hier in Deutschland interkulturelle Fähigkeiten und praktische Fremdsprachenkenntnisse anzueignen. Aufgrund des Bildungsföderalismus liegen die Zuständigkeiten für die internationalen Schulen bei den jeweiligen Bundesländern. Ausweislich der Antworten auf die Schriftlichen Fragen 38 und 39 des Abgeordneten Peter Heidt auf die Bundestagsdrucksache 19/16423 sowie auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/15716 führt die Bundesregierung derzeit unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Verhandlungen mit der türkischen Regierung über ein Abkommen und die Zusammenarbeit im Bildungsbereich , in dem es unter anderem um die Gründung von türkischen Schulen in Deutschland geht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Deutschen Auslandsschulen sind ein zentrales Element der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). Die Auslandsschulförderung zeichnet sich durch besondere Nachhaltigkeit aus. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Deutschen Auslandsschulen ist seit dem Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) 2014 von 80.912 auf 85.347 gestiegen. Die Zahl der nach dem ASchulG förderfähigen Abschlüsse stieg im gleichen Zeitraum von 4.013 auf 5.306 und damit um über 30 Prozent . Das Engagement der Bundesregierung im Bereich der Auslandsschulen ist langfristig orientiert. Jede neu in das Netz Deutscher Auslandsschulen aufgenommene Schule bedeutet ein langfristiges Engagement seitens der fördernden Stellen, verbunden mit erheblicher Verantwortung gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern. Dies gilt unbeschadet der privaten Trägerschaft, die in erster Linie für die Schulentwicklung verantwortlich bleibt. Gründungen von Auslandsschulen müssen daher gerade im Hinblick auf ihre finanzielle Tragfähigkeit wohlüberlegt sein. Schließungen von Auslandsschulen sind dementsprechend selten; das Schulnetz ist historisch gewachsen. 48 Auslandsschulen sind 100 Jahre alt oder älter. Drucksache 19/16791 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Förderung der Auslandsschulen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die Länder beurlauben Lehrkräfte aus den Schuldiensten für eine Tätigkeit an den Auslandsschulen; die Gehälter der durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Lehrkräfte werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Die Länder sichern die Qualität der an den Schulen vergebenen deutschen Schulabschlüsse. Die Schulinspektionen werden gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt. Schulabkommen werden unter voller und frühzeitiger Einbeziehung der Länder verhandelt. Dies gilt auch für die Verhandlungen über ein Deutsch-Türkisches Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich, an denen Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern und aus dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz beteiligt sind.  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass die Bundesregierung eine Deutsche Auslandsschule fördert? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13983 wie auch auf das ASchulG, insbesondere §§ 2 und 8, wird verwiesen.  2. Nach welchen Vorgaben werden die Staaten ausgewählt, in denen Deutsche Auslandsschulen gegründet werden? Die Zentralstelle für das Auslandschulwesen prüft das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für jede Schule, die beantragt, Deutsche Auslandsschule zu werden. Das Auswärtige Amt entscheidet im Anschluss, ob ein Verleihungsvertrag abgeschlossen werden kann, wobei die Zahl bereits bestehender Deutscher Auslandsschulen in einem Staat und eine daraus gegebenenfalls resultierende Konkurrenzsituation berücksichtigt werden.  3. Gibt es von den Staaten, in denen die Deutschen Auslandsschulen betrieben werden, Vorgaben zu den Lehrplänen, und wenn ja, in welchen Staaten und welche Vorgaben sind das (bitte einzeln nach Staaten und detailliert die Vorgaben aufführen)? Eine Zusammenstellung der Lehrpläne aller Deutschen Auslandsschulen einschließlich der aufgrund des Sitzstaatsrechts geltender Sonderregelungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Folgende Situationen sind in unterschiedlicher Ausprägung an den Schulstandorten weltweit feststellbar: 1. keine Vorgaben (darunter auch Berufsschulen in Madrid und Barcelona); 2. Vorgaben für den muttersprachlichen Unterricht des Sitzlandes; 3. Vorgaben für Fachunterricht, der in der Muttersprache des Sitzlandes gehalten wird (an vielen Deutschen Schulen, unter anderem in der Türkei); 4. Kombi-Abschlüsse bei denen das Sitzland zusätzliche Unterrichtsfächer vorgibt, damit das Deutsche Internationale Abitur als Hochschulzugangsberechtigung im Sitzland anerkannt wird; 5. Vorgaben aufgrund eines bilateralen Abkommens, wonach eine bestimmte Fächerauswahl an Deutschen Schulen nach nationalen Bildungsvorgaben des Sitzlandes unterrichtet werden muss (etwa in Südafrika). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16791  4. Gibt es Kontrollen seitens der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen für die Deutschen Schulen im Ausland betreffend die Lehrinhalte der Schulen? Wenn ja, wie regelmäßig finden diese statt, was haben diese jeweils ergeben – bitte dazu den Zeitraum der letzten fünf Jahre aufführen und wenn weiter zurück, die Ergebnisse der letzten Kontrolle bitte nach einzelnen Staaten und Schulen aufführen – und wenn nein, warum nicht? Die Deutschen Auslandsschulen werden durch die ZfA, die Kultusministerkonferenz und das Auswärtige Amt kontinuierlich begleitet und die Mittelverwendung kontrolliert. Die Schulleitung (eine aus einem Schuldienst der Länder stammende und von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelte Auslandsdienstlehrkraft) berichtet jährlich über die Schulentwicklung, die Resultate der Schularbeit (z. B. Zahl der Abschlüsse) sowie über etwaige Probleme bei der lehrplankonformen Vermittlung der Lehrinhalte. Deutsche Auslandsschulen, die zu deutschen Abschlüssen führen, werden in der Regel alle zwei Jahre durch die Beauftragten der KMK besucht. Diese nehmen vor Ort die Prüfungsleitung für die deutschen Abschlüsse wahr und erstellen einen Prüfungsbericht für den Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA). Neben der Qualität der deutschen Abschlüsse werden auch die unterrichtliche Vorbereitung und die Einhaltung der Lehrpläne im Rahmen von Unterrichtshospitationen überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5b bis 5d der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13983 verwiesen.  5. Wie hoch waren die Schulkosten an den jeweiligen Auslandsschulen zwischen 2017 und 2019 (bitte nach einzelnen Staaten und Schulen aufschlüsseln )? Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen.  6. Gibt es Stipendien für den Besuch einer Auslandsschule? Wenn ja, von wem und nach welchen Vorgaben/Kriterien, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13983 wird verwiesen.  7. Hat die Bundesregierung Pläne, die Anzahl der Deutschen Auslandsschulen zu erhöhen, und wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht sich unter Beachtung der Vorgaben des Bundeshaushalts der Aufforderung des Deutschen Bundestags zur Stärkung des Auslandsschulwesens verpflichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14818). Sie ist bereit, das Netz der Deutschen Auslandsschulen zu verdichten und Anstrengungen zu unternehmen, lokale private Initiativen zur Gründung einer Deutschen Auslandsschule wirksam zu unterstützen. Drucksache 19/16791 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Hat die Bundesregierung vor, die Anzahl der Deutschen Schulen innerhalb der EU zu erhöhen, und wenn ja, um wie viele und wo, und wenn nein, warum nicht?  9. Was ist der Grund dafür, dass nicht in jedem Staat der EU eine Deutsche Auslandsschule besteht? Hat die Bundesregierung Pläne, in jedem Staat der EU eine Deutsche Auslandsschule zu etablieren, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist grundsätzlich daran interessiert, dass in den EU- Staaten mindestens eine Deutsche Auslandsschule besteht. Ausnahme ist Österreich , wo dies aus sprachlichen Gründen nicht angezeigt ist. Neben Österreich gibt es in folgenden EU-Staaten keine Deutsche Auslandsschule: Estland, Lettland , Litauen, Luxemburg, Malta, Slowenien und Zypern. In diesen Staaten hat sich bisher keine private Initiative gebildet, die mit Aussicht auf nachhaltigen Erfolg eine Deutsche Schule aufgebaut hat oder aufzubauen verspricht. 10. Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz unseres besonderen Verhältnisses zu Israel zwar zwei Deutsche Auslandsschulen in den palästinensischen Gebieten, aber keine in Israel betrieben wird? Wie ist das für die Bundesregierung vereinbar mit dem Ziel, den israelischen-deutschen Austausch, um so die Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten zu stärken, zu fördern? Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einer Deutschen Auslandsschule in Israel. Bislang hat sich trotz der Vorgespräche vor Ort jedoch noch keine Initiative gebildet, die die Bundesregierung im Rahmen des ASchulG unterstützen könnte. Die Bundesregierung sieht in der Arbeit der beiden Deutschen Auslandsschulen in den palästinensischen Gebieten – der Deutschen Schule Talitha Kumi in Beit Jala und der Schmidt Schule in Ost-Jerusalem – einen wichtigen Beitrag zu Versöhnung und Gemeinsamkeit. Die Schulen wurden 1851 bzw. 1886 gegründet und leisten erfolgreiche Arbeit unter dem Leitgedanken, durch Wertevermittlung und Persönlichkeitsbildung die Verständigung zwischen Kulturen und Religionen zu erleichtern. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Schulen oder ähnliche Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften fördern (wenn ja, bitte alle Staaten einzeln aufführen)? Wenn nein, warum nicht? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Schulen es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die unmittelbar von anderen Staaten bzw. mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften betrieben oder auf finanzielle oder andere Weise gefördert werden? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche? Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst beantwortet. Die Zulassung von und die Aufsicht über Schulen oder ähnliche Einrichtungen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16791 13. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welche Summen sich die Unterstützung der jeweiligen Staaten unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften für die Unterhaltung von Schulen in der Bundesrepublik Deutschland beläuft? Wenn ja, bitte nach Staaten und Schulform getrennt auflisten, und wenn nein, warum nicht? Die Zuständigkeiten für die internationalen Schulen liegen aufgrund des Bildungsföderalismus bei den jeweiligen Ländern. Eine Übersicht der finanziellen Förderung von Schulen in Deutschland durch andere Staaten liegt der Bundesregierung daher nicht vor. 14. Stellt die Bundesregierung sicher, dass die Voraussetzungen auch mit Blick auf die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz erfüllt sind, damit ein anderer Staat unmittelbar oder mittelbar durch hierfür gegründete Vereine und Gesellschaften Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gründen und betreiben darf? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, auf welche Weise? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und wie kontrolliert wird, dass an diesen durch andere Staaten unmittelbar oder mittelbar durch Vereine und Gesellschaften geförderte Schulen in der Bundesrepublik Deutschland keine Inhalte gelehrt werden, die mit nicht mit den Werten unserer Verfassung vereinbar sind? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Schulaufsicht liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Planungen gibt, eine oder weitere Schulen, die unmittelbar von anderen Staaten oder mittelbar durch Vereine und Gesellschaften betrieben bzw. gefördert werden, in der Bundesrepublik Deutschland zu gründen respektive zu betreiben oder unterhalten? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Staaten konkret planen hier unmittelbar oder mittelbar, eine oder mehrere neue Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben, in welchem Bundesland sollen die Schulen errichtet werden und welche Schulform? Aus den Verhandlungen über ein Deutsch-Türkisches Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich ist der Bundesregierung bekannt, dass die Republik Türkei erwägt, drei Schulen in Deutschland über einen privaten Trägerverein zu gründen. Weitere Schulgründungspläne anderer Staaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/16791 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Staaten, die hier unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften Schulen in der Bundesrepublik Deutschland fördern, betreiben oder unterhalten, Lehrpersonal entsenden und ggf. auch bezahlen (bitte nach einzelnen Staaten auflisten)? Die Zuständigkeit für die internationalen Schulen liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung verfügt nicht über eine Übersicht, welche Staaten unmittelbar oder mittelbar Lehrpersonal entsenden. 18. Fördert die Bundesregierung die Errichtung von internationalen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch Staaten der EU? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 19. Hat die Bundesregierung Pläne, die Errichtung weiterer internationalen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern oder zu erleichtern ? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland ist Sitzland der Europäischen Schulen in Frankfurt, Karlsruhe und München, die auf der Grundlage der Satzung der Europäischen Schulen gegründet wurden. Zweck der Europäischen Schulen ist die gemeinsame Unterrichtung der Kinder von Bediensteten der Einrichtungen der Europäischen Union. Abgesehen von den genannten Europäischen Schulen unterstützt die Bundesregierung keine internationalen Schulen in Deutschland. Die Länder unterstützen international ausgerichtete Schulen im Rahmen ihres Landesschulrechts. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Stipendien für den Besuch einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die unmittelbar von einem anderen Staat oder mittelbar durch einen Verein oder eine Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten werden ? Wenn ja, von wem werden die finanziert und unter welchen Vorgaben, und wenn nein, warum nicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16791 Drucksache 19/16791 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16791 Drucksache 19/16791 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16791 Drucksache 19/16791 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333