Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16445 – Pläne für Europäische Medienplattformen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Internet ermöglicht Menschen rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und weltweit Zugriff auf Nachrichten, Informationen, Fotos, Videos, Produkte oder User-Generated-Content (UGC). Somit werden die Medienlandschaft sowie Sehgewohnheiten gravierend verändert. Es geht nach Ansicht der Fragesteller nicht mehr nur darum, sich zu informieren, sondern relevante von irrelevanten Inhalten zu trennen. Vermehrt wird auf mögliche Gefahren wie gezielte Desinformation, Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming oder eine Überflutung des Netzes mit jugendgefährdenden Inhalten hingewiesen. Die Anonymität und Pseudonymität des Netzes verschafft Nutzern die Möglichkeit, Hemmungen anderen Personen gegenüber abzubauen und die Tonlage in öffentlichen und privaten Kommunikationen zu verschärfen. In Konsequenz wird von einigen das Internet als Raum für Information und soziale Interaktion als zunehmend unsozialer und undemokratischer angesehen. Echokammern und Filterblasen würden die eigene Sicht auf die Welt verstärken und den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus vermindern. Das freie Internet würde so zusehends zu einem Ort der Abschottung und des Zusammentreffens von Gleichgesinnten (vgl. Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018; www.bee-secure.lu/de/kampagnen/share-respect/was-ist-hate-spee ch/falschinformationen-im-netz; www.bee-secure.lu/de/kampagnen/share-resp ect/was-ist-hate-speech/filterblasen-und-echokammern; www.bee-secure.lu/de /kampagnen/share-respect/was-ist-hate-speech/social-bots; Mathiesen, Asbjørn: Cybermobbing und Cybergrooming : neue Kriminalitätsphänomene im Zeitalter moderner Medien. Jahrbuch des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover 1 (2014) – www.repo.uni-hanno ver.de/bitstream/handle/123456789/3710/Cybermobbing%20und%20Cyberg rooming.pdf?sequence=1&isAllowed=y). In den letzten Monaten haben sich vielfältige Kooperationen herausgebildet, um den aktuellen Internetphänomenen politisch, rechtlich, technologisch und wirtschaftlich zu begegnen. Die daraus resultierenden Ideen haben sich in den Begrifflichkeiten der sogenannten Public-Open-Spaces (POS) sowie European -Public-Open-Spaces (EPOS) manifestiert (https://publicopen.space/epos/ wp-content/uploads/2018/11/EPOS_short_DE_180828.pdf). Laut den Initiatoren von EPOS bestünde der Vorteil darin, kulturelle sowie soziale Teilhabe im Netz zu ermöglichen und das Angebot von Hochschulen, Archiven, Museen Deutscher Bundestag Drucksache 19/16793 19. Wahlperiode 27.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu bündeln. Diese Angebote würden in einem geschützten sowie regulierten Bereich des Internets zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung der Plattform lassen die Initiatoren offen. Nach dem Verständnis der Fragesteller birgt die Idee eines EPOS jedoch die Gefahr, dass sich Europa vom Rest des Internets abspaltet und so eine Mehr- Klassen-Gesellschaft im Netz und außerhalb befördert. Die Diskussionen um POS und EPOS sowie das darin enthaltene Verständnis von geschützten und ungeschützten Räumen könnte weiter zunehmen und wegweisend für die Zukunft des europäischen Internets sein. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung der Thematik und der möglicherweise intendierten Weichenstellung der Abkehr vom freien und grenzenlosen Internet sollte die Bundesregierung sich frühzeitig zu diesem Thema positionieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über die öffentlich zugänglichen Informationen zu Public-Open-Spaces (POS) und European-Public-Open-Spaces (EPOS) hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht vertieft mit POS oder EPOS befasst. Daher gibt es dazu bisher noch keine Position der Bundesregierung.  1. Hat die Bundesregierung eine Position zu Public-Open-Spaces (POS) sowie European-Public-Open-Spaces (EPOS)?  2. Sieht die Bundesregierung in POS und EPOS ernsthafte und praktikable Lösungen zur Bekämpfung von Desinformation, Cyber-Mobbing, Cyber- Grooming, Hassrede sowie zu Echokammern und Filterblasen?  3. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zu möglichen POS? a) Seit wann beschäftigt die Bundesregierung sich mit den Ideen des POS und EPOS? b) Sieht die Bundesregierung, dass das EPOS ein inhaltliches und infrastrukturelles Parallelangebot zum aktuellen Internet darstellen könnte ? c) Falls die Bundesregierung eine andere Auffassung vertreten sollte, wie bewertet die Bundesregierung POS und EPOS? d) Thematisiert und reflektiert die Bundesregierung die Konzepte von POS und EPOS, und wenn ja, auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis?  4. Wie versteht die Bundesregierung den Europabegriff innerhalb des Konzeptes von EPOS? a) Welche Vor- und Nachteile sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein geografisches Verständnis vom Begriff „European“? b) Welche Vor- und Nachteile sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein Verständnis des Begriffs „European“ im Sinne von „Europäische Union“? c) Welche Vor- und Nachteile sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein kulturelles Verständnis des Begriffes „European“? Drucksache 19/16793 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei den Konzepten zu POS und EPOS hinsichtlich der Vermittlung von a) politischen Werten, b) kulturellen Werten, c) bildenden Werten, und d) sozialen Werten?  6. Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei den Konzepten zu POS und EPOS hinsichtlich der Vermittlung von a) politischen Werten, b) kulturellen Werten, c) bildenden Werten, und d) sozialen Werten?  7. Welche Angebote sollten in EPOS nach Ansicht der Bundesregierung zwingend vorhanden und auffindbar sein?  8. Wer sollte nach Ansicht der Bundesregierung über die Kooperation und Aufnahme von Angeboten in POS und EPOS befinden?  9. Welche rechtlichen Hemmnisse sieht die Bundesregierung in einer praktischen Umsetzung von EPOS? 10. Welche technischen Erwägungen erachtet die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Erhaltung ausschließlich qualitativer Inhalte als notwendig , um EPOS umzusetzen? 11. Sind der Bundesregierung Konzepte zur Finanzierung von EPOS bekannt , und wie bewertet sie diese a) im Kontext eines „EU“- Europaverständnisses, b) im Kontext eines geografischen Europaverständnisses, und c) im Kontext eines kulturellen Europaverständnisses? 12. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung eine dauerhafte Finanzierung (Werbung, Steuern, Spenden etc.) von EPOS gesichert werden, und sieht die Bundesregierung darin Probleme und Gefahren? 13. Welche wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung etabliert werden, um die Idee der Initiatoren von EPOS in die Praxis umzusetzen? a) Welche Aspekte sind hinsichtlich des Kartellrechts zu beachten? b) Welche Aspekte sind hinsichtlich des Medienkonzentrationsrechts zu beachten? c) Welche Gefahren werden gesehen? d) Welche nationalen Rahmenbedingungen lassen sich europaweit zur Umsetzung des EPOS implementieren? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16793 14. Welche Chancen und Risiken von EPOS für die EU sieht die Bundesregierung hinsichtlich a) der Vermittlung eines europäischen Werteverständnisses, b) des europäischen kulturellen Austauschs, c) europaweiter sozialer Teilhabe, d) einer europäischen Initiative gegen Desinformation und Hass im Netz, e) der Relevanz des freien Internets einerseits in Europa und andererseits der Netzfreiheit insgesamt, f) der Mechanismen über die Entscheidung, welche Inhalte hochgeladen werden dürfen, und g) der Vertiefung und/oder Vermeidung von potentieller EU-Politikverdrossenheit in Teilen der EU-Bürgerschaft? Die Fragen 1 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Worin sieht die Bundesregierung die Errungenschaften des Internets, und welche Bedeutung misst sie dabei der Grenzenlosigkeit und der Freiheit des Netzes bei? In Bezug auf Medien und Kommunikationsdienste hat das Internet zu einer jederzeitigen Verfügbarkeit und Fülle an Informationen geführt, die von überall auf der Welt abrufbar sind. Die Möglichkeiten, miteinander zu kommunizieren, haben sich vervielfacht. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste verbinden Menschen überall auf der Welt. Sie eröffnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Ansichten, mit innovativen Ideen und kreativen Schöpfungen direkt in öffentliche Diskurse einbringen und austauschen können. Vielfältige Chancen größerer gesellschaftlicher Teilhabe, vielfältiger medialer und kommunikativer Angebote und Innovationen sind die Folgen dieser Entwicklung. 16. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Idee von EPOS zu einer europäischen Abgrenzung führen könnte? 17. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Idee von EPOS zu einer zunehmend unkontrollierten Radikalisierung im freien Internet außerhalb des EPOS und geschützter Räume führen könnte? 18. Gibt es eine Bewertung bei der Bundesregierung der Idee eines EPOS in seiner Konstruktion, seinen Zielen und potentiellen Auswirkungen im Detail? Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Bewertung anderer Staatsregierungen hinsichtlich EPOS? Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Kenntnisse. Drucksache 19/16793 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie sollte der Zugang zu EPOS nach Ansicht der Bundesregierung a) für Nutzer gestaltet werden, und b) für Anbieter gestaltet werden? 21. Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit des Zugangs zu EPOS über eine eigene Suchmaschine, und welche Risiken und Chancen werden damit verknüpft? 22. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang zu einer EPOS Plattform kontrolliert und reguliert werden? 23. Gibt es Überlegungen bei der Bundesregierung, woran sich die Konzeption einer europäischen Plattform orientieren könnte? 24. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung zu EPOS bezüglich der staatlich von China, Irak und Russland betriebenen Abschottung? 25. Gibt es Überlegungen, wie die verschiedenen Sprachen in einem solchen digitalen Raum nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll gebündelt und genutzt werden könnten? a) Welchen Beitrag müssten die Teilnehmer leisten? b) Was müsste der Betreiber leisten? c) Wie wird Barrierefreiheit sichergestellt (Audiodeskription usw.)? d) Wer finanziert die zusätzliche Bereitstellung weiterer Sprachangebote ? Die Fragen 20 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Sieht die Bundesregierung in naher Zukunft den Start von privaten oder öffentlich-rechtlichen Pilotprojekten ähnlich GAIA X oder der Beyond Platforms Initiative? Die Bundesregierung gibt keine Einschätzung zur Betriebsaufnahme möglicher künftiger Plattformen oder zum Beginn möglicher künftiger Projekte ab. 27. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine solche Plattform ein ähnliches Schicksal erleidet wie die Germanys Gold und Amazonas? Grundsätzlich müsste sich eine solche Plattform an die Vorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts halten. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 28. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine gemeinsame Plattform das Konkurrenzverhältnis der einzelnen Anbieter (Öffentlich-Rechtlicher -Rundfunk, private Unternehmen, User-Generated-Content) sowie deren Einnahmesituation durch Auffindbarkeit und Werbung verkompliziert ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16793 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333