Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16098 – Simbabwe zwei Jahre nach der Absetzung Robert Mugabes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. November 2017 trat Robert Mugabe unter massiven Druck des Militärs von seinem Amt als Simbabwes Staatspräsident zurück. Robert Mugabe hatte das Land 37 Jahre lang regiert und es schrittweise zu einem autoritären Staat umgebaut. Er schränkte die Freiheitsrechte massiv ein, etablierte ein System der Unterdrückung und sicherte sich seine Macht wiederholt mit brutaler Gewalt. Sein Nachfolger Emmerson Mnangagwa, der ein langjähriges Kabinettsmitglied Robert Mugabes war und unter anderem als Staatssicherheitsminister die sogenannten Gukurahundi-Massaker gegen die Bevölkerungsgruppe der Mdebele Mitte der 1980er-Jahre befehligt hat, gibt sich öffentlich als Reformer (www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/emmerson-mna ngagwa-simbabwe-nachfolger-robert-mugabe/seite-2). Ein halbes Jahr nach der Amtsübernahme wurde Emmerson Mnangagwa bei Wahlen im Amt bestätigt . Der knappe Sieg führte jedoch zu Protesten und Gewalt, wodurch mehrere Menschen starben (www.dw.com/de/tote-und-gewalt-nach-wahlen-i n-simbabwe/a-44904476). Das oppositionelle Parteienbündnis MDC Alliance und weite Teile der Zivilgesellschaft erkannten das Wahlresultat nicht an. Die regierende ZANU-PF ist entsprechend unter Druck geraten und die Stimmung zwischen den Parteien ist weiterhin sehr angespannt. Im Januar 2019 wurden die Treibstoffpreise um ein Vielfaches angehoben. Dies führte zu großen Protesten, welche von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurden. Mehrere Menschen kamen ums Leben (www.tagesscha u.de/ausland/simbabwe-streik-101.html). Diese beiden Gewaltausbrüche haben das Ansehen des neuen Präsidenten im Ausland stark beschädigt. Darüber hinaus leidet Simbabwe weiterhin unter einer schweren wirtschaftlichen Krise. Die galoppierende Inflation, der Bargeldmangel und die hohen Preise für Grundnahrungsmittel stellen für einen großen Teil der Bevölkerung Simbabwes eine schwere Last dar (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpoliti k/laender/simbabwe-node/wirtschaft/208950). Deutschland hat die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Simbabwe aufgrund der Gewalt und Unterdrückung im Jahr 2002 ausgesetzt. Es werden seitdem lediglich regierungsferne Projekte durchgeführt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16812 19. Wahlperiode 28.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach der Absetzung Robert Mugabes und der damit verbundenen veränderten Ausgangslage besuchte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller im August 2018 Simbabwe und stieß damit den Wiederaufbau der Beziehungen sowie erste Gespräche über eine mögliche Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit an (www.dw.com/de/berlin-wartet-weiter-auf-reformen-in-simbabwe/a-4640 3871). Seitdem fanden mehrere Delegationsreisen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie diverse Gesprächsformate statt. Am 6. September 2019 verstarb Robert Mugabe in einem Krankenhaus in Singapur. 1. Inwiefern kann die Bundesregierung eine gestiegene politische Polarisierung der Gesellschaft in Simbabwe konstatieren, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die sich verschärfende wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Simbabwe führt zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Demonstrationen der Opposition sind in den letzten Monaten wiederholt mit der Begründung verboten worden, angesichts der angespannten sozialen Lage sei mit Ausschreitungen zu rechnen. Der Konflikt zwischen der Regierungspartei und der Oppositionspartei „Movement for Democratic Change“ (MDC) hat im Parlament vor kurzem zu wechselseitigen Boykotten von Ausschusssitzungen unter Vorsitz der jeweils anderen Partei geführt, wodurch die Arbeit an Legislativvorhaben behindert wurde. Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte und Krankenpflegerinnen und -pfleger streiken seit Mitte 2019 bzw. gehen nur unregelmäßig zur Arbeit, um auf die Krise im Gesundheits- und Bildungssektor und ihre von der Inflation bedrohten Löhne aufmerksam zu machen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben Regierung und Opposition wiederholt dazu aufgefordert, konstruktiv zusammenzuarbeiten. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen Mediationsprozess zwischen der regierenden ZANU-PF und dem oppositionellen Parteienbündnis MDC Alliance anzustoßen bzw. zu unterstützen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass kirchliche Träger hierbei eine wichtige Rolle übernehmen? Das unter anderem von Kirchenvertretern geforderte Dialogtreffen zwischen Präsident Emmerson Mnangagwa und Oppositionsführer Nelson Chamisa ist bislang nicht zustande gekommen, da beide Vorbedingungen für das Treffen stellen, die für die jeweilige Gegenseite inakzeptabel waren. Unter diesen Voraussetzungen scheinen die Aussichten, dass es kurzfristig zu einem Gespräch zwischen den beiden Parteiführern kommt, gering. Auch wenn die christlichen Kirchen in Simbabwe, unter anderem wegen ihres sozialen Engagements, eine wichtige Rolle spielen, ist ihr Einfluss auf die potenziellen Dialogpartner nach Informationen der Bundesregierung begrenzt. 3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Rolle des simbabwischen Militärs zu? Das simbabwische Militär, Wegbereiter des Machtwechsels im November 2017, nimmt eine herausgehobene Stellung im Institutionengefüge des Landes ein. Nicht erst seit dem Machtwechsel haben ranghohe (ehemalige) Vertreter des Militärs sowohl in der Regierung, in der Wirtschaft, insbesondere in den Staatsbetrieben, als auch im Parlament und in anderen politisch wichtigen Insti- Drucksache 19/16812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tutionen einflussreiche Posten inne. Die Streitkräfte haben zudem die Demonstrationen im August 2018 niedergeschlagen. a) Steht die Bundesregierung mit Angehörigen der simbabwischen Streitkräfte in Kontakt, und wenn ja, mit wem? b) Welche Inhalte werden mit den militärischen Gesprächspartnern besprochen ? Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht nicht mit aktiven Angehörigen der simbabwischen Streitkräfte in Verbindung. c) Inwiefern können militärische Akteure aus Sicht der Bundesregierung unabhängig von der simbabwischen Regierung agieren? d) Kann die Exekutive unter Präsident Emmerson Mnangagwa aus Sicht der Bundesregierung unabhängig vom Militär politische Entscheidungen fällen? Die Fragen 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in interne Abstimmungsvorgänge zwischen der simbabwischen Regierung und dem simbabwischen Militär. Ihr liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4. Inwiefern handeln polizeiliche und geheimdienstliche Sicherheitskräfte aus Sicht der Bundesregierung abgekoppelt von der simbabwischen Regierung ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die allgemeine Menschenrechtslage in Simbabwe? Die allgemeine Menschenrechtslage in Simbabwe ist angespannt. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage werden wirtschaftliche und soziale Rechte großer Teile der Bevölkerung nicht gewahrt. Der Anteil der nicht formell Beschäftigten liegt bei ca. 85 Prozent. Nahezu die Hälfte der Bevölkerung wird Anfang 2020 auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sein. Die Trinkwasserversorgung in den urbanen Ballungszentren ist weitgehend zusammengebrochen. Darüber hinaus werden nach Informationen der Bundesregierung auch demokratische und politische Teilhaberechte zusehends eingeschränkt. Seit den Unruhen Anfang 2019 stehen Vertreter der Opposition, von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen unter verstärkter Beobachtung des Geheimdienstes . Kurzzeitige, willkürliche Verhaftungen und „Entführungen“ durch unbekannte Täter tragen ebenfalls zur Einschüchterung bei. Immer wieder kommt es auch zu offener Gewaltanwendung von Sicherheitskräften gegen Oppositionsmitglieder , Gewerkschaftsvertreter und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Demonstrationslagen, wie im August 2018 sowie im Januar, August und November 2019, sind wiederholt eskaliert. Die Sicherheitskräfte gingen bei diesen Gelegenheiten mit großer Härte gegen Demonstranten vor. Im Zuge der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Massenverhaftungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte . Bei den Vorfällen im August 2018 und im Januar 2019 waren insgesamt 23 Todesfälle zu beklagen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16812 Vorfälle im Hinblick auf Gesetzesübertretungen der Sicherheitskräfte findet nach Kenntnis der Bundesregierung entgegen Regierungszusagen nicht statt. Ungeachtet dieser Einschränkungen demokratischer und politischer Teilhaberechte ist die Presseberichterstattung als weitgehend frei zu bezeichnen. Weiterhin können auch regierungskritische Beiträge publiziert werden. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtspolitik der aktuellen simbabwischen Regierung? Die aktuelle simbabwische Regierung wird ihrer Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte aus Sicht der Bundesregierung nicht gerecht. Auf die Antwort zu Frage 5 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die zögerlichen, oftmals nicht ausreichend vorbereiteten Reformmaßnahmen haben bislang keine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtslage bewirkt. Das gilt auch für die Ausweitung demokratischer und politischer Teilhaberechte. b) Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der Zimbabwe Human Rights Commission, und wie kann zu ihrer Stärkung beigetragen werden? Die „Zimbabwe Human Rights Commission“ dokumentierte während der Unruhen Anfang 2019 in einem Bericht die Menschenrechtsverletzungen. Ihre Funktionsfähigkeit wird derzeit durch Unterfinanzierung und personelle Engpässe eingeschränkt. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat die „Human Rights Commission“ in den letzten Jahren in einem gemeinsamen Projekt mit der Europäischen Union (EU) unterstützt. c) In welcher Form wirkt die Bundesregierung auf die simbabwische Regierung ein, um die menschenrechtliche Lage in Simbabwe zu verbessern ? Die Bundesregierung spricht die Defizite in der Menschenrechtspolitik in ihren Begegnungen mit der simbabwischen Regierung an. Dabei verdeutlicht sie, dass die Umsetzung der angekündigten politischen Reformen und Verbesserungen der menschenrechtlichen Lage Voraussetzungen für künftige Unterstützung durch die Bundesregierung sind. d) Inwiefern kommt die simbabwische Regierung den angenommenen Empfehlungen Deutschlands aus dem letzten Universal Periodic Review des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen von 2016 nach, u. a. dass die Anti-Folter-Konvention ratifiziert wird? Die simbabwische Regierung hatte 2016 die Mehrzahl der deutschen Empfehlungen angenommen und mit der Umsetzung einiger Empfehlungen begonnen. Dies betrifft insbesondere die Empfehlung nach einer Harmonisierung der Gesetzgebung mit der Verfassung von 2013 und der besseren Ausstattung der unabhängigen Menschenrechtskommission („National Human Rights Commission “) sowie der Nationalen Friedens- und Versöhnungskommission („National Peace and Reconciliation Commission“ – NPRC). Hinsichtlich der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit der Verfassung ist die „Reform des Public Order and Security Act“ hervorzuheben. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Übrigen verläuft der Harmonisierungsprozess nach Kenntnis der Bundesregierung schleppend. Die Nationale Friedens- und Versöhnungskommission ist seit Anfang 2018 operativ. Auf die Antwort zu Frage 7 wird diesbezüglich verwiesen. Die Empfehlung der Bundesregierung, die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (VN) sowie deren Zusatzprotokoll zu ratifizieren, wurde von der simbabwischen Regierung lediglich zur Kenntnis genommen. Eine Ratifikation ist bislang nicht erfolgt. Drucksache 19/16812 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung absehbar, dass Simbabwe die Todesstrafe abschaffen wird, und inwiefern drängt die Bundesregierung Simbabwe zu einer solchen Abschaffung? Die Todesstrafe ist seit 2005 nicht mehr vollstreckt worden. Präsident Emmerson Mnangagwa ist entschiedener Gegner der Todesstrafe und hat bereits 2014 in seiner damaligen Funktion als Justizminister angekündigt, keine Vollstreckungsanordnungen mehr zu unterzeichnen. Die Mehrheit der simbabwischen Bevölkerung unterstützt nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch die Beibehaltung der Todesstrafe. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe daher kurz- bis mittelfristig nicht absehbar . Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein. f) Inwiefern gewährt die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern Schutz? Die deutsche Botschaft in Harare steht in regelmäßigem Kontakt mit simbabwischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Konkrete Schutzersuchen haben die Bundesregierung bislang nicht erreicht. 6. Welche Rolle können nach Einschätzung der Bundesregierung die Afrikanische Union sowie die South African Development Community (SADC) im politischen Aussöhnungsprozess in Simbabwe spielen, und inwieweit trägt die Bundesregierung dazu bei, die SADC stärker in die Diskussionen um Simbabwe einzubeziehen? Weder die „Southern African Development Community“ (SADC) noch die Afrikanische Union (AU) haben, soweit für die Bundesregierung erkennbar, bislang eine größere Rolle im politischen Aussöhnungsprozess in Simbabwe gespielt. Die Bundesregierung steht mit der SADC in kontinuierlichem Austausch . 7. Welches Potenzial hat nach Ansicht der Bundesregierung die National Peace and Reconciliation Commission (NPRC), und welche Hürden gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Arbeit der NPRC derzeit? Die „National Peace and Reconciliation Commission“ (NPRC) hat nach der simbabwischen Verfassung die Aufgabe, für die juristische Beilegung von Konflikten aus der Vergangenheit zu sorgen und Versöhnungsprozesse zu diesen Konflikten einzuleiten. Aus Sicht der Bundesregierung mangelt es der NPRC hierfür derzeit unter anderem an einer Fokussierung auf bestimmte Konflikte und adäquater finanzieller Ausstattung. 8. Inwiefern setzt sich Präsident Emmerson Mnangagwa aus Sicht der Bundesregierung für die Aufarbeitung der sogenannten Gukurahundi- Massaker in den 1980er-Jahren und anderer Menschenrechtsverbrechen während der Präsidentschaft Robert Mugabes ein? Präsident Emmerson Mnangagwa hat im März 2019 einen Vorstoß zur Aufarbeitung der so genannten Gukurahundi-Massaker unternommen und sich mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen getroffen, die sich für die Aufarbeitung dieser Ereignisse einsetzen. Außerdem hat er zu einem offenen Dialog über die Massaker aufgerufen. Greifbare Ergebnisse sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16812 9. Inwiefern setzt sich Präsident Emmerson Mnangagwa aus Sicht der Bundesregierung für eine Aufarbeitung der Gewalt gegen Demonstrierende und Oppositionelle seit seinem Amtsantritt ein, und sieht die Bundesregierung Verbesserungen in der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen , die durch Sicherheitsorgane u. a. gegen Demonstrierende verübt wurden, siehe u. a. den Motlanthe-Bericht über die Gewalt nach den Wahlen 2018 (www.theindependent.co.zw/2018/12/21/condensed-motlanthe-in q u i r y - r e p o rt/) sowie den Bericht der EU-Wahlbeobachtungsmission (https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/eu_eom_zimbabwe_2018_-_final_r eport.pdf)? Präsident Emmerson Mnangagwa und andere Vertreter der simbabwischen Regierung haben mehrfach strafrechtliche Aufklärung der in der Frage erwähnten Ereignisse zugesagt. Bislang ist jedoch noch kein Mitglied der simbabwischen Sicherheitskräfte wegen seiner Beteiligung an den Gewalttaten zur Verantwortung gezogen worden. Die Bundesregierung thematisiert diese rechtsstaatlichen Defizite in ihren Gesprächen mit simbabwischen Regierungsvertretern und fordert Fortschritte bei der strafrechtlichen Aufarbeitung als eine der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit . 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung politische Gefangene in Simbabwe , und welche Informationen hat die Bundesregierung über deren Haftbedingungen? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf Inhaftierungen im Sinne der Fragestellung vor. 11. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der angekündigten Gesetzesanpassungen an die neue Verfassung von 2013, die mehr politische Freiheiten garantiert, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der in weiten Teilen noch ausbleibenden Umsetzung dieser Anpassungen zu, worunter insbesondere die beiden Erlasse Public Order and Security Act (POSA) sowie Access to Information and Protection of Privacy Act (AIPPA) fallen, welche weiterhin massive Einschränkungen für die politischen Freiheiten der Bevölkerung und einen Freibrief für Sicherheitskräfte bedeuten? Nach Kenntnis der Bundesregierung bedürfen noch 51 Gesetze der Anpassung an die Verfassung von 2013, wobei zu den anpassungsbedürftigen Gesetzen nicht nur solche gehören, die politische Freiheiten garantieren sollen. Die Änderungsgesetze zum „Access to Information and Protection of Privacy Act“ liegen bislang erst teilweise im Entwurf vor. Der „Public Order and Security Act“ (POSA) ist mittlerweile aufgehoben und durch die „Maintenance of Peace and Order Bill“ ersetzt worden. Dieses Gesetz enthält gegenüber POSA einige Verbesserungen , entspricht jedoch in weiten Teilen dem Vorgängergesetz. Ebenso wichtig wie die formal-textliche Anpassung an die Verfassung von 2013 sind bei dem Anpassungsprozess die Herausbildung einer verfassungskonformen Verwaltungspraxis sowie die Ausfüllung auslegungsbedürftiger Gesetzesbegriffe durch die Rechtsprechung. Drucksache 19/16812 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Fortschritte erkennt die Bundesregierung in Bezug auf die Aufarbeitung der Enteignungen europäisch-stämmiger Farmbesitzer und Farmbesitzerinnen insbesondere in den Jahren 2001 und 2002? a) Inwiefern setzt Präsident Emmerson Mnangagwa aus Sicht der Bundesregierung die von ihm in seiner Antrittsrede am 25. November 2017 versprochene Abkehr von der Enteignungspolitik seines Vorgängers in die Tat um (www.youtube.com/watch?v=n6h7L9L ilBA)? Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird die Enteignungspolitik seines Amtsvorgängers durch Präsident Emmerson Mnangagwa nicht fortgeführt. Allerdings wird die Sicherheit von Eigentumsrechten, beispielsweise der Schutz gegen illegale Landbesetzungen, nicht flächendeckend gewährleistet. b) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit seit der Antrittsrede des Präsidenten vor zwei Jahren echte Rückgaben von ungenutzt brachliegendem Farmland oder realitätsnahe Kompensationen gegeben ? Realitätsnahe Kompensationen für enteignete Landwirte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht gegeben. Die Regierung hat zugesagt, mit den internationalen Finanzinstitutionen Beratungen darüber zu führen, wie die Mittel für die Entschädigungszahlungen – sechs bis zehn Milliarden US-Dollar – aufgebracht werden können. Da einige der enteigneten Landwirte in prekären Verhältnisse leben, hat die Regierung 2019 beschlossen, diesen Landwirten Interimszahlungen zur Abfederung sozialer Härten zu gewähren und 2019 hierfür 68 Millionen Zimbabwe Dollar (2020 rund 380 Millionen Zimbabwe Dollar) zur Verfügung gestellt. Bislang haben 769 Landwirte Interimszahlungen beantragt; von diesen haben über 500 diese Zahlungen tatsächlich erhalten. Rückgaben ungenutzten Brachlands sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt. Die von der simbabwischen Regierung initiierte Erfassung der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes, mit der auch ungenutztes Brachland identifiziert werden soll, dauert noch an. 13. Welche Spielräume haben zivilgesellschaftliche Organisationen aus Sicht der Bundesregierung in Simbabwe? a) Inwiefern hat sich die Situation für zivilgesellschaftliche Organisationen seit Amtsantritt des neuen Präsidenten aus Sicht der Bundesregierung verändert? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Unmittelbar nach Amtsantritt des neuen Präsidenten war eine zunehmende Öffnung demokratischer Freiräume festzustellen. So konnte etwa die Opposition ihre Wahlkampfveranstaltungen im Vorfeld der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom Juli 2018 weitestgehend ungehindert durchführen. Nach den Repressionen der Sicherheitskräfte seit Januar 2019 in Verbindung mit der von der Regierung geschürten Furcht eines Umsturzes, der angeblich auch von Vertretern der Zivilgesellschaft betrieben wird, wurden mehrere Vertreter von NROs und der Zivilgesellschaft überwacht und kurzzeitig verhaftet. Diese Maßnahmen haben aus Sicht der Bundesregierung wieder zu einer Verschlechterung des politischen Klimas geführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16812 b) Wie ist die Situation der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen , Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) in Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung? Homosexualität zwischen Männern steht in Simbabwe unter Strafe. De facto gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch in den letzten Jahren keine Gerichtsverfahren gegen Homosexuelle auf der Basis der relevanten Strafrechtsbestimmungen . Auch der Verband der Schwulen und Lesben (GALZ) kann weitgehend unbehindert agieren. c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Rolle von Gewerkschaften im Aussöhnungsprozess zwischen den verfeindeten politischen Gruppen Simbabwes bei, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese? Die Gewerkschaften spielen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der desolaten Wirtschaftslage und stark geschwundener Mitgliederzahlen keine maßgebliche Rolle. Zudem lehnt die Regierung die aus ihrer Sicht oppositionsnahen Gewerkschaften als Vermittler im Aussöhnungsprozess ab, da diese keine neutrale Rolle zwischen den beiden Lagern einnehmen könnten. d) Welche Rolle misst die Bundesregierung den im Ausland lebenden Simbabwerinnen und Simbabwern für den aktuellen politischen Prozess bei? Die im Ausland lebenden Simbabwerinnen und Simbabwer tragen durch ihre Rücküberweisungen erheblich zur Unterstützung der notleidenden simbabwischen Bevölkerung bei. Im aktuellen politischen Prozess spielen sie keine größere Rolle, unter anderem auch deswegen, weil sie bei Wahlen in Simbabwe keine Stimmberechtigung haben. e) Wie gewährleistet die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Freiheiten der Projektpartner, die durch deutsche Entwicklungsgelder unterstützt werden, insbesondere angesichts der umfassenden Bespitzelung und Überwachung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Geheimdienst CIO? Die Auswahl der Partnerorganisationen erfolgt auf Grundlage langjähriger Beziehungen und Erfahrungen. Sofern die Bundesregierung Kenntnis davon erhält , dass die Arbeit der Partnerorganisationen von staatlichen Stellen behindert wird, wird dies im politischen Dialog aufgegriffen und thematisiert. f) Hat sich aus Sicht der Bundesregierung eine geringere Überwachungsund Bedrohungspraxis der zivilgesellschaftlichen Partner ergeben, seitdem die Mnangagwa-Regierung an der Macht ist? Auf die Antwort zu Frage 13a wird verwiesen. 14. Inwiefern wird die Pressefreiheit in Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung eingeschränkt, angesichts der Tatsache, dass Simbabwe auf Platz 126 der jährlichen „Rangliste der Pressefreiheit“ von Reporter ohne Grenzen liegt (www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Pres se/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2018/Africa_Regional_Analysis_-_ 2018_RSF_Index.pdf), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? In der simbabwischen Presse kann nach Kenntnis der Bundesregierung kritisch über die Politik der Regierung berichtet werden, ohne dass dem veröffentlichenden Medium oder dem Journalisten deswegen Konsequenzen drohen. Ein- Drucksache 19/16812 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schränkungen der Pressefreiheit ergeben sich mit Blick auf die Vergabe von Sendelizenzen für Radio und Fernsehen. Für die weitere Entwicklung der staatlichen Medienaufsicht wird es entscheidend darauf ankommen, wie die Nachfolgegesetzgebung zum „Access to Information and Protection of Privacy Act“, insbesondere auch zur Einrichtung der unabhängigen „Media Commission“, ausfallen wird. Gelegentlich kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Übergriffen gegen Journalisten, die an der Berichterstattung gehindert werden sollen, etwa jüngst bei den Demonstrationen im November 2019 vor dem Hauptsitz der Oppositionspartei MDC. Die Bundesregierung thematisiert die Reformgesetzgebung im Bereich des Presse- und Medienrechts regelmäßig in den Gesprächen mit der simbabwischen Regierung. 15. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die sozialen Medien für eine verbesserte politische Teilhabe der simbabwischen Bevölkerung, und ist der Zugang zu sozialen Medien nach Kenntnis der Bundesregierung eingeschränkt? Die Rolle der sozialen Medien für eine verbesserte politische Teilhabe der Bevölkerung ist schwer messbar. Ein Großteil der Bevölkerung in Simbabwe hat Zugang zu sozialen Medien und nutzt sie zur Informationsgewinnung und -verbreitung . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Regierung einmal – während der durch die Benzinpreiserhöhungen ausgelösten Unruhen Anfang 2019 – den Zugang zu sozialen Medien kurzzeitig für einige Tage gesperrt. 16. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung Simbabwes unter der neuen Präsidentschaft ein, und welche zukünftige Entwicklung erwartet sie? Simbabwe befindet sich derzeit in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Das Wirtschaftswachstum wird 2019 deutlich negativ ausfallen (voraussichtlich minus zehn Prozent); die Inflation beträgt über 400 Prozent und ist damit die zweithöchste weltweit. Die Arbeitslosigkeit ist hoch, der Anteil der formell Beschäftigten liegt bei circa 15 Prozent. Die gravierenden Energieversorgungsprobleme sowie weitere strukturelle Schwächen wie veraltete Infrastruktur, Korruption , verfehlte Landwirtschaftspolitik und eine hohe Importabhängigkeit wirken sich negativ aus. Angesichts dieser Defizite und der bisher schleppenden Reformpolitik der Regierung zeichnet sich auf kurze Frist kein Aufschwung der simbabwischen Wirtschaft ab. 17. Welche deutschen Unternehmensdelegationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Simbabwe seit Amtsantritt des neuen Präsidenten besucht (bitte nach Zeitpunkt und Firma auflisten)? Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Bundesregierung über Besuche im Sinne der Fragestellung zu unterrichten. Der Bundesregierung liegt daher keine umfassende Übersicht deutscher Unternehmensdelegationen vor, die Simbabwe besucht haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16812 18. Welche konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformen müssen aus Sicht der Bundesregierung seitens der simbabwischen Regierung erfolgt sein, damit eine Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit positiv beschieden werden kann? a) Wurden Bedingungen für die Wiederaufnahme der regulären Entwicklungszusammenarbeit gestellt und vereinbart, und wenn ja, welche ? Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet. Als Voraussetzung für die Wiederaufnahme regulärer bilateraler Entwicklungszusammenarbeit wurde gegenüber der simbabwischen Regierung betont, dass umfangreiche politische und wirtschaftliche Reformen erfolgen müssten. Dazu gehören insbesondere die Achtung von Menschenrechten und eine Aufarbeitung der Ausschreitungen nach den Wahlen von 2018. b) Welche Bereiche prioritären Handelns bzw. welche Sektoren wurden im Rahmen der Konsultationstreffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und den beteiligten simbabwischen Ministerien als Anknüpfungspunkte für etwaige deutsche Unterstützung vorläufig identifiziert? Als Anknüpfungspunkte im Sinne der Fragestellung wurden eine gute finanzielle Regierungsführung, die Kommunalentwicklung mit Schwerpunkt auf Wasser und Sanitärversorgung, die Privatsektorentwicklung sowie der Schutz natürlicher Ressourcen einschließlich des Tourismus, identifiziert. c) Welche Entwicklung zeichnet sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Simbabwe ab? Auskünfte im Sinne der Fragestellung obliegen der EU. Aktuelle Informationen zur Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Simbabwe sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar: https://ec.europa.eu/europeaid/countri es/zimbabwe_en. d) Wie ist der Gesprächsstand zwischen der Bundesregierung und der simbabwischen Regierung bezüglich einer möglichen Wiederaufnahme der regulären Entwicklungszusammenarbeit? Die Bundesregierung steht hierzu in konstantem Dialog mit der simbabwischen Regierung. Seit Aussetzung der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit 2002 werden regierungsferne Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung und zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstützt. Die Umsetzung erfolgt über die GIZ, NROs und multilaterale Institutionen. Eine direkte Zusammenarbeit mit ausgewählten Ministerien der Regierung in Form von technischer Beratung im öffentlichen Haushaltswesen sowie bei Dezentralisierung öffentlicher Dienstleistungen wurde in geringem Umfang jüngst vereinbart. Es wurde jedoch keine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Drucksache 19/16812 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der seit 2002 durchgeführten regierungsfernen Projekte (bitte nach Projekten sowie Durchführungs- und simbabwischen Partnerorganisationen aufschlüsseln und begründen)? Der Ansatz, die Bevölkerung regierungsfern zu unterstützen, hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt. Die Wirkungen der durchgeführten Projekte bewertet die Bundesregierung als sehr positiv. Die folgenden Beispiele legen dies exemplarisch dar: – Vorhaben „Stärkung von Demokratie und Bürgerbeteiligung“ • Durchführungsorganisation: GIZ; Projekt wird aktuell durchgeführt, s. auch Antwort zu Frage 19a; • Simbabwische Partnerorganisationen u. a.: „Human Rights and Good Governance Group”, „Legal Resources Foundation”, „Women’s Coalition of Zimbabwe”, „Women and Law Southern Africa Research and Education Trust”, „Zimbabwe Environmental Law Association”, „Zimbabwe Lawyers for Human Rights”, „Zimbabwe Human Rights Commission ”, „National Peace and Reconciliation Commission”; • Wirkung: Seit Mai 2017 ist die Zahl der bearbeiteten Fälle der Menschenrechtskommission von 30 auf 54 Fälle monatlich gestiegen. Hierdurch wird der Zugang der Bevölkerung zu unabhängigen Institutionen, die verbindlich Menschenrechtsverletzungen dokumentieren und verfolgen , verbessert. Mehr als 11.500 Bürgerinnen und Bürger (58 Prozent davon Frauen) haben seit Juni 2017 an Informationsveranstaltungen zur Verfassung Simbabwes teilgenommen. Dies hat dazu geführt, dass die Bevölkerung ihre verfassungsmäßigen Rechte besser einfordern konnte. Zudem haben 15 Nichtregierungsorganisationen von Anfang 2017 bis Mitte 2018 37 Stellungnahmen in den politischen Prozess in Simbabwe eingebracht. – Vorhaben „Kommunale Wasser- und Sanitärversorgung“ • Durchführungsorganisation: GIZ; Projekt ist bereits abgeschlossen; • Simbabwische Partnerorganisationen: „Urban Councils Association of Zimbabwe“; Stadtverwaltungen Chinhoyi, Gweru, Kadoma, Kariba; • Wirkung: Insgesamt profitieren ca. 350.000 Simbabwerinnen und Simbabwer von verbesserter Wasserversorgung in den Partnerstädten Chinhoyi , Gweru, Kadoma und Kariba. Die Verfügbarkeit von Trinkwasser hat sich in den überwiegend armen Stadtteilen der vier Städte von durchschnittlich sechs Stunden pro Tag (2010) auf über zwölf Stunden erhöht (2018). Insbesondere Frauen und Mädchen profitieren von dieser Verbesserung . Durch die Verbesserung des städtischen Finanzmanagements im Wassersektor konnten 2017 in jeder Stadt die Einnahmen um mehr als 10 Prozent, teilweise sogar um mehr als 30 Prozent erhöht werden (Basiswert 2015). – Vorhaben „Förderung der Ernährungssicherung und Agrarwirtschaft“ • Durchführungsorganisation: GIZ; Projekt ist bereits abgeschlossen; • Simbabwische Partnerorganisation: „Agricultural Technical and Extension Service”; Projekt ist bereits abgeschlossen; • Wirkung: Das durchschnittliche Einkommen von 22.000 unterstützten Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ist durch eine klimaangepasste Landwirtschaft um 15 Prozent höher als das Einkommen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit herkömmlicher Landwirtschaft. 7.000 Klein- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16812 bäuerinnen haben formale Vermarktungskanäle mit Aufkäufern etabliert, welche ein zusätzliches Einkommen von durchschnittlich 250 US-Dollar pro Jahr generieren. – Beitrag zur Vermeidung einer verlorenen Generation im Bildungsbereich – „Education Development Fund“ (EDF)” • Durchführungsorganisation: KfW; Projekt wird aktuell durchgeführt, s. auch Antwort zu Frage 19a; • Wirkung: Die Bildungsmöglichkeiten für ca. fünf Mio. Schulkinder wurden verbessert. Mehr als 22 Millionen Schulbücher wurden beschafft. Ein „Education Management Information System“ (EMIS) wurde aufgebaut , ein neues Curriculum entwickelt und implementiert. 51.000 Lehrkräfte und Management-Personal wurden geschult, eine Weiterbildung von mehr als 2.500 Lehrkräften in Mathematik und Naturwissenschaften ist erfolgt. Entwurmungsaktivitäten für 2,8 Millionen Schulkinder wurden unterstützt. Seit dem Jahr 2017 werden über die Übergangshilfe Resilienz-steigernde Maßnahmen an mehr als 3.000 benachteiligten Schulen umgesetzt (z. B. in den Bereichen Wasserversorgung, Ernährung , Einkommensgenerierung). – Vorhaben: Beteiligung „Simbabwe Multi Donor Trust Fund“ • Durchführungsorganisation: GIZ (Beitrag zu Weltbank Trust Fund); Projekt ist bereits abgeschlossen; • Wirkung: Die Stromproduktion des „Hwange“ Kohlekraftwerks wurde von 3.133 auf 3.850 GWh gesteigert. 50.000 Kunden profitieren von einer gesicherten Stromversorgung. 2,9 Millionen Menschen erhalten Wasser über eine Wasseraufbereitungsanlage mit verlässlicher Stromversorgung . Rund 500.000 Menschen profitieren aufgrund verbesserter Stromversorgung von einer zuverlässigen Abwasserentsorgung. 2,4 Millionen Menschen profitieren von der verbesserten Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.   a) In welchem finanziellen Umfang werden Vorhaben gefördert (bitte nach Höhe und Vorhaben auflisten) Derzeit werden in Simbabwe die folgenden Vorhaben gefördert: – Verbesserung kommunaler Dienstleistungen, insbesondere der Wasserversorgung in Simbabwe – Volumen: 5 Mio. Euro Technische Zusammenarbeit (TZ). – Stärkung von Demokratie und Bürgerbeteiligung – Volumen: 7,3 Mio. Euro TZ (inklusive 1, 5 Mio. Euro EU-Kofinanzierung). – Verbesserung von Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten und Prinzipien der guten Regierungsführung – Volumen: 3 Mio. Euro TZ. – Wasser- und Sanitärversorgung Harare – Volumen: 1 Mio. Euro TZ. – Beitrag zur Vermeidung einer verlorenen Generation im Bildungsbereich – „Education Development Fund“ (EDF) III, verwaltet durch UNICEF – Volumen: 50 Mio. Euro Übergangshilfe (ÜH).   b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des finanziellen Umfangs der EZ mit Simbabwe? Nein. Drucksache 19/16812 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Wirkungen erzielten nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2002 durchgeführten regierungsfernen Projekte der Europäischen Union in Simbabwe? Die Bundesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse über die Wirkungen der vielfältigen Vorhaben der EU. 20. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Verwirklichung der Kinderrechte in Simbabwe? Über den von UNICEF verwalteten „Education Development Fund“ trägt die Bundesregierung zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung bei. Die Bundesregierung ist nach der jüngsten Zuwendung in Höhe von zehn Millionen Euro größter bilateraler Beitragszahler für den „Education Development Fund“. 21. Wurden aus Sicht der Bundesregierung in Simbabwe ausreichend Maßnahmen getroffen, um die Minderjährigen-Ehe, welche laut UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) im Jahr 2017 34 Prozent der Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag betraf, obwohl der Oberste Gerichtshof die Ehe unter 18 Jahren im Jahr 2016 gänzlich verboten hatte, effektiv in der Praxis zu verhindern? Die gesetzlichen Anpassungen des simbabwischen Eheschließungsrechts, mit denen Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren ausnahmslos verboten werden sollen, befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Einschätzung von Experten sind die geplanten Änderungen grundsätzlich geeignet , das Problem der Schließung von Kinderehen einzudämmen. Zusätzlich wird derzeit von der Regierung mit Unterstützung von UNICEF ein Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung von Kinderehen ausgearbeitet. Insbesondere in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage gestaltet es sich schwierig, die traditionellen Verhaltensmuster in diesem Bereich mit den genannten Maßnahmen zu überwinden. Teilweise sehen simbabwische Familien keinen anderen Ausweg, als durch die Verheiratung Minderjähriger eine Unterstützung bzw. Entlastung der übrigen Familienmitglieder herbeizuführen. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Klimawandels auf Simbabwe, und inwiefern berücksichtigt sie dies in ihren entwicklungspolitischen Erwägungen? Im Jahr 2019 wurde Simbabwe hart durch Extremwetterlagen getroffen. Sowohl Zyklon Idai als auch die verheerende Dürre 2018/2019 zeugen davon, dass das Land vom Klimawandel maßgeblich betroffen ist. Die Bundesregierung leistet Übergangshilfe zum Wiederaufbau und zur Stärkung der Resilienz. Durch strukturbildende Maßnahmen innerhalb des landesweiten Schulsystems und an Schulen wird die Resilienz insbesondere auch in den durch den Klimawandel betroffenen Regionen in Simbabwe verbessert. Wesentliche Maßnahmen an den Schulen sind der Aufbau von Schulgärten, der Bau und die Rehabilitierung von Brunnen für eine sichere Wasserversorgung, die Verbesserung der hygienischen Bedingungen, der Aufbau und die Unterstützung von Schulspeisungen sowie einkommengenerierende Aktivitäten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16812 23. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass aktuell fast die Hälfte der Bevölkerung Simbabwes unter Ernährungsunsicherheit leidet, die Ernährung und Landwirtschaft in Simbabwe , und welchen Stellenwert nehmen dabei agrarökologische Ansätze ein (bitte nach Projekt, Zielsetzung und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung unterstützt in Simbabwe derzeit keine landwirtschaftlichen Vorhaben. 24. Welche Maßnahmen der zivilen Krisenprävention führt die Bundesregierung derzeit in Simbabwe durch, und welche Notwendigkeit und Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen Ausbau des krisenpräventiven Engagements in Simbabwe? In Simbabwe wird seit 2018 eine Länderkomponente des Projekts Grenzmanagement in Afrika durchgeführt. Maßnahmen umfassten die Demarkierung der Grenzen zu Botsuana, Sambia und Mosambik, die Stärkung der Grenzkommission sowie ihrer materiellen Ausstattung. 2018 wurden im Rahmen der Länderkomponente Simbabwe für dieses Vorhaben 127.974,00 Euro verausgabt. Die Fortführung der Aktivitäten sowie ihr weiterer Ausbau sind beauftragt. Durch die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen kontinentaler Strategien leistet diese Maßnahme einen Beitrag zur Krisenprävention im Allgemeinen und zur Verhinderung von Konflikten aufgrund von Grenzstreitigkeiten im Besonderen. Darüber hinaus bewertet die Bundesregierung zusammen mit internationalen Partnern laufend die Entwicklungen vor Ort und ist bemüht, eine dauerhafte Entschärfung des innersimbabwischen Konflikts zu befördern. Hierzu zählen Dialog und Austausch mit Vertretern der Gewerkschaften, der Kirchen und der politischen Opposition auf der einen Seite und Gespräche mit Regierungsvertretern auf der anderen Seite. 25. Welche Entwicklung sieht die Bundesregierung im Bereich der Frauenrechte in Simbabwe, und inwiefern unterstützt sie hier konkrete Verbesserungen ? Die simbabwische Verfassung gewährleistet die Gleichberechtigung von Mann und Frau und verpflichtet den Staat, Maßnahmen zum „Genderbalancing“ in der simbabwischen Gesellschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu ergreifen . Dennoch sind Frauen in herausgehobenen politischen Positionen, beispielsweise in Kabinett und Parlament, unterrepräsentiert. Dabei ist in der Verfassung vorgesehen, dass in den ersten beiden Legislaturperioden nach der Verabschiedung der Verfassung von 2013 zusätzlich zu den nach herkömmlichen Regeln gewählten Abgeordneten 60 Frauen in das Parlament gewählt werden. Der jüngst vorgelegte Vorschlag der simbabwischen Regierung für eine Verfassungsreform sieht den Fortbestand dieser Regelung vor. Im Geschäfts- und Alltagsleben ist die Gleichstellung von Mann und Frau aufgrund gewohnheitsrechtlicher Regelungen, patriarchalischer Gesellschaftsstrukturen und traditioneller Rollenverständnisse nach Kenntnis der Bundesregierung nicht verwirklicht . Drucksache 19/16812 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung Simbabwes angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität , die Landwirtschaft und die Stärke von Naturkatastrophen in Simbabwe? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. 27. Welche Maßnahmen der humanitären Hilfe beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der sich rapide verschlechternden humanitären Situation und der Warnungen vor einer Hungerkrise für Simbabwe bereitzustellen? Die Bundesregierung hat dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WEP) im südlichen Afrika 2019 insgesamt 9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Dürre für 2020 bereits 2 Mio. Euro fest zugesagt. Von dieser WEP-Regionalförderung 2019 bis 2020 werden in Simbabwe rund 3,1 Mio. Euro umgesetzt. Die Bundesregierung wird bedarfsorientiert auf die weitere Entwicklung der humanitären Lage in Simbabwe reagieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16812 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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