Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16410 – Schaffung eines europäischen Cloud- und Datennetzwerkes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Plattformökonomie, Internet of Things und Smart Living – Daten sind ein zentraler Rohstoff, der in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens eine immer prominentere Rolle einnimmt. Beispielsweise benötigen KI-Anwendungen eine große Menge an Daten, um leistungsfähiger zu werden. In Anbetracht der steigenden Menge und Bedeutung von Daten, wird die Gewährleistung einer sicheren und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur immer wichtiger. Hierbei spielt das sogenannte Cloud-Computing eine immer wichtigere Rolle. Cloud-Lösungen ermöglichen nicht nur den flexiblen Austausch von Daten, sondern unter anderem auch noch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Netzwerk- und Rechenkapazitäten sowie gegebenenfalls Einsparpotenziale bei der Bereitstellung von digitaler Infrastruktur. Außerdem bieten Clouds erhöhten Schutz von Ausfällen durch technische Probleme oder Hacks. Gegenwärtig nutzen sogar Bundesbehörden außereuropäische Cloud-Anbieter. Beispielsweise speichert die Bundespolizei Aufnahmen von Bodycams in der Cloud von Amazon. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Am 29. Oktober 2019 hat die Bundesregierung daher auf dem Digitalgipfel in Dortmund das Projekt „GAIA-X“ vorgestellt (Quelle: www.sueddeutsche.de/d igital/gaiax-altmaier-cloud-eu-digitalgipfel-1.4660662). Im Rahmen dieses Projektes soll gemeinsam mit weiteren europäischen Ländern, Firmen und Bürgern eine „vernetzte, offene Dateninfrastruktur auf Basis europäischer Werte“ geschaffen werden (Quelle: S. 1, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publik ationen/Digitale-Welt/das-projekt-gaia-x-executive-summary.pdf?__blob=pub licationFile&v=14). Diese europäische Cloud-Infrastruktur soll nach Angaben der Bundesregierung Datensouveränität ermöglichen , internationale Abhängigkeiten reduzieren, die Voraussetzungen für Innovationen schaffen sowie mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Cloud-Anwendungen erleichtern (Quelle: S. 6–10, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-W elt/das-projekt-gaia-x.pdf?__blob=publicationFile&v=20). Ein erster Live- Betrieb von GAIA-X soll Ende 2020 starten (ebd.: S. 46). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16816 19. Wahlperiode 28.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Allerdings gibt es bereits eine Vielzahl an privatwirtschaftlichen europäischen Cloud-Anbietern, die auf der Grundlage europäischer Standards bereits ein hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit gewährleisten. Diese werden jedoch nach Ansicht der Fragesteller bisher von deutschen Behörden nicht ausreichend beachtet (Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/fdp-un d-cdu-werben-fuer-europaeische-cloud-loesungen-16293571.html). Außerdem befürchten IT-Experten, dass der Mehrwert des Projektes durch Schwierigkeiten bei der Findung von gemeinsamen Preismodellen und interoperablen Standards auf Grund der Vielzahl an Anbietern und involvierten Akteuren (https://voice-ev.org/tag/peter-altmaier/) gefährdet werden könnte.  1. Wie viel wird die Umsetzung des Projektes „GAIA-X“ nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt kosten?  2. Wie werden die Kosten für die Umsetzung des Projektes „GAIA-X“ nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den beteiligten Staaten und Unternehmen aufgeteilt werden (bitte nach Staaten und Unternehmen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Eine Schätzung der Gesamtkosten für die Entwicklung des Projekts GAIA-X ist nicht möglich, da die Entwicklung – und damit auch die Finanzierung – gemeinschaftlich und iterativ erfolgt. Zudem wird bei GAIA-X kein Hyperscaler als Unternehmen nachgebaut, sondern ein neues Konzept einer vernetzten Dateninfrastruktur geschaffen, das in weiten Teilen auf bereits erfolgten Arbeiten aufbaut. Informationen über aktuelle oder zukünftige Aufwendungen für das Projekt bzw. Investitionen der Wirtschaft oder anderer Beteiligter in GAIA- X-Angebote liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Aufteilung der Kosten zwischen weiteren beteiligten Staaten ist darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Bundeshaushalt 2020 wurden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 19 Mio. Euro (11 Mio. Euro aus dem Kapitel 0901 Titel 686 24 „Initiative Industrie 4.0“ und 8 Mio. Euro aus dem Kapitel 0901 Titel 683 21 „Entwicklung digitaler Technologien“) zur Finanzierung des Projekts GAIA-X veranschlagt. Darüber hinaus wurden mit dem verabschiedeten Haushaltsgesetz 2020 Verpflichtungsermächtigungen von 2021 bis 2023 in Höhe von bis zu 22,604 Mio. Euro vorgesehen (für 2021: 10,202 Mio. Euro, für 2022: 8,002 Mio. Euro, für 2023: 4,400 Mio. Euro). Das Projekt GAIA-X wird nicht alleine von der Bundesregierung, sondern auch von sich beteiligenden Unternehmen finanziert werden. Zudem bieten laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen Mehrwert für GAIA-X. Es ist beim KI-Innovationswettbewerb aktuell die Ausschreibung für FuE-Projekte vorgesehen, die unmittelbar an GAIA-X anknüpfen. Des Weiteren fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die International Data Spaces Association, deren Referenzarchitektur in die Konzeption von GAIA-X mit einfließt . Dieser Beitrag für GAIA-X lässt sich budgetär nicht bestimmen. Drucksache 19/16816 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Welche Staaten bzw. Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits für eine Beteiligung des Projektes angefragt worden (bitte nach Zu- und Absagen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung steht bereits mit verschiedenen anderen EU-Mitgliedstaaten wegen GAIA-X in Kontakt. Ein intensiver Austausch besteht insbesondere mit der französischen Regierung. In der deutsch-französischen Roadmap für ein Forschungs- und Innovationsnetzwerk zur Künstlichen Intelligenz, die anlässlich des deutsch-französischen Ministerrates am 16. Oktober 2019 in Toulouse verabschiedet wurde, haben Deutschland und Frankreich vereinbart, ihre gemeinsamen Anstrengungen für eine sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur als Grundlage eines digitalen Ökosystems zu intensivieren, so dass Daten in einer sicheren Umgebung bereitgestellt, gesammelt und gemeinsam genutzt werden können. Infolgedessen haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen auf konkrete gemeinsame Schritte für diese Intensivierung der Zusammenarbeit geeinigt, die in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 29. Oktober 2019 festgehalten wurden (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pr essemitteilungen/2019/20191029-pressemitteilung-zur-deutsch-franzoesischenzusammenarbeit -fuer-eine%20sichere-vertrauenswuerdige-dateninfrastruktu r .html). Der in dieser Pressemitteilung vorgesehene deutsch-französische Unternehmens-Workshop fand Ende November 2019 statt; hinsichtlich der weiteren Planung stehen die Bundesregierung und die französische Regierung in Kontakt. Aktuell befindet sich ein weiteres Treffen im Februar 2020 in Paris in Planung. Telefonische Abstimmungen finden durchgehend statt. Die Bundesregierung führt auch erste Gespräche mit anderen EU-Mitgliedstaaten , die ihr Interesse an einer Zusammenarbeit im Projekt GAIA-X geäußert haben. Diese Kontakte finden bei unterschiedlichen Gelegenheiten, oft am Rande von Veranstaltungen im In- und Ausland, und auf unterschiedlichen Ebenen, auch im Rahmen von bilateralen Gesprächen auf Leitungsebene, statt. Eine detaillierte Auflistung der Kontakte ist vor diesem Hintergrund nicht möglich . Im Übrigen hat die Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt aktiv keine Unternehmen zur Mitarbeit am Projekt GAIA-X angefragt. Alle bisher am Prozess beteiligten Unternehmen sind an die Bundesregierung herangetreten und haben proaktiv und eigenständig ihr Interesse an der Mitarbeit am Projekt bekundet .  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Umsetzung von GAIA-X Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt zu verwenden? Wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  5. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Personal der zentralen europäischen Organisation, die das Projekt „GAIA-X“ umsetzen soll, finanzieren? Zum jetzigen Stand des Projektes kann dazu noch keine Aussage getroffen werden . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16816  6. Wird das Projekt „GAIA-X“ nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Unterstützung aus EU-Haushaltsmitteln erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Sowohl die Verhandlungen zum 9. EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ als auch die Verhandlungen zum kommenden mittelfristigen Finanzrahmen der Europäischen Union dauern an. Daher liegen hierzu noch keine Informationen vor.  7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Rechtsform GAIA-X erhalten soll? Wenn nein, welche Rechtsform wäre nach Auffassung der Bundesregierung am geeignetsten?  8. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Vorteile einer Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) für die Umsetzung von GAIA-X (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Wel t/das-projekt-gaia-x.pdf?__blob=publicationFile&v=22, S. 46)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Überlegungen zur Rechtsform der zu gründenden Entität für GAIA-X befinden sich noch in einem frühen Stadium der Prüfung und Diskussion mit den beteiligten Partnern. Im Konzeptpapier GAIA-X wurde eine Reihe von Kriterien identifiziert, die eine solche Organisation mit Rechtsform erfüllen muss. Ferner wurde die Rechtsform der Europäischen Genossenschaft (SCE) als eine mögliche Rechtsform identifiziert. Auf dieser Basis wird derzeit weiter ergebnisoffen geprüft und diskutiert. Festlegungen oder Vorfestlegungen gibt es nicht.  9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Marktakzeptanz von GAIA-X geplant? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen, und wie soll diese Überprüfung aussehen? Zum jetzigen Stand des Projektes kann dazu noch keine Aussage getroffen werden . Gleichwohl steht für die Bundesregierung fest, dass sich GAIA-X wirtschaftlich und qualitativ im Wettbewerb behaupten muss. 10. Welches Ministerium bzw. welche Behörde wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland federführend verantwortlich für die Umsetzung von GAIA-X sein? GAIA-X ist ein Projekt, das vor allem von der Wirtschaft und den Nutzern getragen wird. Innerhalb der Bundesregierung wir es derzeit federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung verantwortet. Drucksache 19/16816 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Verfügt das bei der Umsetzung von GAIA-X federführende Ministerium nach Kenntnis der Bundesregierung über eine geeignete Menge an qualifizierten IT-Fachkräften? Wenn nein, wie soll diese personelle Lücke geschlossen werden? Aus Sicht der Bundesregierung stehen den federführenden Ministerien derzeit ausreichend qualifizierte IT-Fachkräfte zur Verfügung, um das Projekt GAIA-X von Seiten der Bundesregierung zu unterstützen. 12. Wie viele qualifizierte IT-Fachkräfte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt „GAIA-X“ arbeiten? Die Bundesregierung kann den personellen Aufwand gegenwärtig nicht spezifizieren . 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die Umsetzung des Projektes „GAIA-X“ bis Ende 2020 nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst wird? Der Bundesregierung sind keine bürokratischen Hürden bekannt, die das Vorantreiben des Projektes GAIA-X derzeit hindern. 14. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der endgültige Launch von GAIA-X erfolgen? Für das Projekt GAIA-X ist ein Aufbau in verschiedenen Ausbaustufen geplant , welche sich an den Anforderungen des Marktes ausrichten. Für Ende 2020 ist die prototypische Implementierung der Basisfunktionalität geplant. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16816 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333