Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15915 – Aktuelle Daten zu Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik in Bayern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kommune ist keine bloße Verwaltungsebene, sondern der Ort, an dem Menschen leben und arbeiten. In den Städten und Gemeinden stehen politische Entscheidungen und deren Auswirkungen so dicht und direkt beieinander wie nirgendwo sonst. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker befinden sich damit in der vordersten politischen Reihe und sind jederzeit Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger. Die Fragestellenden wollen sich mit der Anfrage ein Bild über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Kommunen in Bayern machen. Denn detaillierte Kenntnis über die Lage in den Kommunen schärft den Blick auf die Wirklichkeit, in der die Menschen leben. Erst recht, wenn es um die Folgen politischer Entscheidungen auf EU-, Bundes- oder Landesebene geht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 wurde das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte zum 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und Deutscher Bundestag Drucksache 19/16824 19. Wahlperiode 28.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der abhängig Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der abhängig Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Nach Auswertungen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2018 rund 26,21 Millionen Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis, dies entspricht einem Anteil von 70,3 Prozent an allen Kernerwerbstätigen. In einem atypischen Beschäftigungsverhältnis standen rund 7,51 Millionen Beschäftigte , darunter waren rund 2,46 Millionen befristet Beschäftigte und rund 0,93 Millionen Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen. Der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen betrug 20,1 Prozent, der Anteil der befristet Beschäftigten 6,6 Prozent und der Anteil der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen 2,5 Prozent. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1 bis 7* im Anhang entnommen werden. Die Aufbereitung von Ergebnissen auf Kreisebene aus dem Mikrozensus wird aufgrund der zu geringen Stichprobengröße und der daraus resultierenden geringen Aussagekraft nicht vorgenommen. Für das Bundesland Bayern wurde die Auswertung daher auf Regierungsbezirke beschränkt. Bei der Interpretation der Daten sind die teilweise geringen Fallzahlen zu beachten. 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16824 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund 23,86 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte und rund 9,55 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig Beschäftigte) betrug 62,3 Prozent, während der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit bei 24,9 Prozent lag. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 8* im Anhang entnommen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen , dass die Erhebungsinhalte der Beschäftigungsstatistik im Jahresübergang 2010/2011 umgestellt wurden. In Folge der Umstellung erhöhte sich die Teilzeitquote im Vergleich zu den Ergebnissen von vor der Umstellung. 5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von befristet Beschäftigten (mit und ohne Sachgrund) sowie von Leiharbeitsbeschäftigten entwickelt (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 6. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? 7. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern ausweisen)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung zieht monatliche Bruttoarbeitsentgelte zur Beantwortung heran, um eine Vergleichbarkeit in der erfragten Differenzierungstiefe zu ermöglichen . Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA erzielten sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen der Kerngruppe im Jahr 2018 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 1.928 Euro. Das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe insgesamt betrug 3.304 Euro. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass sich die Merkmalsstrukturen bei Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen deutlich von denen bei Beschäftigten insgesamt unterscheiden. So üben Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16824 überproportional häufig eine Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau Helfer aus. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 9 und 10* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse zu den Bruttoarbeitsentgelten von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen liegen für das Jahr 2008 nicht vor. 8. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Niedriglohnschwelle der monatlichem Bruttoarbeitsentgelte für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) in Euro (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern ausweisen)? 9. Wie viele Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein Einkommen, das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle liegt (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. In Anlehnung an die international übliche Definition der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe erzielen (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Das Entgeltniveau in Ostdeutschland ist im Mittel deutlich niedriger als in Westdeutschland. Deshalb berechnet die Statistik der BA neben der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs auch jeweils eine eigene Schwelle für Ost- und Westdeutschland. Auf Ebene der Bundesländer oder Kreise erfolgt keine separate Berechnung der Schwelle des unteren Entgeltbereichs, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen einzelnen Regionen zu gewährleisten. Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA lag die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs im Jahr 2018 bei 2.203 Euro. Ein monatliches Medianentgelt von weniger als 2.203 Euro erzielten rund 4,14 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe. Damit lag das Medianentgelt von 19,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe unterhalb dieser Schwelle. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 11 bis 13* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16824 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Menschen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? 11. Wie viele Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Aufstockerleistungen nach SGB II (bitte die absoluten und relativen Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA bezogen im August 2019 rund 5,52 Millionen Leistungsberechtigte Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Darunter bezogen rund 944.000 erwerbstätige, erwerbsfähige Leistungsberechtigte , die einer abhängigen Beschäftigung nachgingen, Grundsicherungsleistungen . Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 14* im Anhang entnommen werden. 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil von im Nebenjob geringfügig Beschäftigten entwickelt (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund 4,89 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte und rund 2,99 Millionen im Nebenjob geringfügig Beschäftigte. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig Beschäftigte) betrug 12,8 Prozent, während der Anteil der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten bei 7,8 Prozent lag. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 15* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16824 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen mit einem zu versteuernden Einkommen ab einer Million Euro entwickelt (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht , Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Ergebnisse einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007, 2014 und 2015 zu den Steuerpflichtigen können Tabelle 16* im Anhang entnommen werden. Bis zum Veranlagungsjahr 2010 wurden die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur dreijährlich aufbereitet, ab dem Jahr 2012 gibt es eine jährliche Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer, die alle veranlagten und nichtveranlagten Steuerpflichtigen umfasst. Wegen der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der notwendigen Dauer der Arbeiten zur Erstellung der Statistik liegen die aktuellsten Ergebnisse für das Jahr 2015 vor. Eine Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2008 wurde nicht erhoben, stattdessen wurde die Auswertung mit den Daten für das Veranlagungsjahr 2007 erstellt. Die Werte für das Jahr 2007 sind mit den Ergebnissen für die Jahre 2014 und 2015 auf Grund der Einführung der Abgeltungssteuer nicht vergleichbar, da Einkünfte aus Kapitalvermögen überwiegend nicht mehr im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Das zu versteuernde Einkommen wird bei der Steuerfestsetzung nur für den Steuerpflichtigen insgesamt berechnet. Zusammenveranlagte Ehepaare haben daher nur ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Eine Auswertung nach Personen bzw. Geschlecht ist aus diesem Grund aus den Daten der Einkommensteuerstatistik nicht möglich. Das Statistische Bundesamt erstellt aus den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik Ergebnisse bis auf Ebene der Bundesländer. 15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen öffentlichen Nettoinvestitionen der Gebietskörperschaften seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte jährliche absolute Zahlen sowie jährliche Wachstumsraten angeben; bitte nach Bund, Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Beantwortung von Fragen betreffend Nettoinvestitionen der Gebietskörperschaften zur Ebene der Gemeinden in Bayern gehört aufgrund der föderalen Aufteilung der staatlichen Aufgaben nicht in den originären Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Entwicklung der öffentlichen Nettoinvestitionen von Bund und Ländern ist in der nachfolgenden Tabelle A dargestellt. Die Daten wurden auf der Grundlage der Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes zusammengestellt und berücksichtigen daher nur die Kernhaushalte. Angaben zu den Extrahaushalten liegen nicht in der gebotenen Qualität vor, weil das sogenannte Schalenkonzept des Statistischen Bundesamtes zur Abgrenzung des Staatssektors noch nicht umgesetzt werden konnte. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16824 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle A: Quelle: Statistisches Bundesamt 16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil von Personen entwickelt, die ein Einkommen unterhalb der EU- SILC Armutsgrenze erzielen (bitte sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland, Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren)? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent , 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Aus der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) sind aktuell Daten für das Einkommensjahr 2017 verfügbar. Allerdings stehen keine regionalisierten Ergebnisse für Deutschland zur Verfügung . Ergebnisse für Deutschland nach Geschlecht können der nachfolgenden Tabelle B entnommen werden. Tabelle B: Quelle: Eurostat Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16824 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und den kreisfreien Städten bzw. Verwaltungskreisen in Bayern, und wie hat sie sich in Jahresschritten seit ihrer Einführung 2003 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern sowie den Altersgruppen unter und über der jeweiligen Regelaltersgrenze)? Die amtliche SGB XII-Statistik unterscheidet auf Bundesebene nach Deutschland , Früheres Bundesgebiet und Neue Länder einschließlich Berlin. Die Angaben für Bayern stehen aus der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes auf regionaler Ebene erst ab dem Berichtsjahr 2008 zur Verfügung. Die erbetenen Angaben – soweit verfügbar – können den Tabellen 17 und 18* im Anhang entnommen werden. 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage (absolut und je 100 Versicherte) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Werte für 2008, 2014 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost und Westdeutschland , Bayern, die sieben Regierungsbezirke in Bayern und alle Landkreise sowie Kreisfreien Städte in Bayern differenzieren; bitte auch nach Berufsgruppen oder Tätigkeiten differenzieren)? Die Angaben des GKV-Spitzenverbandes zur Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage der gesetzlich krankenversicherten Mitglieder in Deutschland in den Jahren 2008, 2014 und für das aktuellste Jahr 2018 (absolut und je 100 Versicherte ) können der nachfolgenden Tabelle C entnommen werden. Tabelle C: Quelle: GKV-Spitzenverband, KG 2- und KM 1/13-Statistik Eine Differenzierung nach Ost und Westdeutschland, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie Kreisfreien Städten in Bayern ist nicht möglich. Eine Differenzierung nach Berufsgruppen oder Tätigkeiten wird in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgenommen. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16824 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16824 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16824 Anhang Drucksache 19/16824 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/16824 Drucksache 19/16824 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333