Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15929 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie andere ODAfähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13657) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13657 kommen die Fragesteller zu der Ansicht, dass die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts nicht nachgekommen ist. Des Weiteren ergeben sich weitere Nachfragen zur Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien. Kleine Anfragen sind ein unverzichtbares Instrument der Kontrollfunktion des Parlaments (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil v. 7. November 2017 – Az.: 2 BvE 2/11, Rn. 195 f.). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtslehre ist die Bundesregierung verpflichtet, parlamentarische Anfragen grundsätzlich vollständig und zutreffend zu beantworten (vgl. Glauben in DVBl 2018, 751 [754] m.w.N.). Hierbei besteht unter Vorbehalt der Zumutbarkeit auch eine Informationsbeschaffungs- und Rekonstruktionspflicht (vgl. BVerfGE 124, 161 [197 f.] und BVerfG, Urteil v. 7. November 2017 – Az.: 2 BvE 2/11, Rn. 249). Vor diesem Hintergrund werten die Fragesteller einen pauschalen Verweis auf die OECD-Datenbank (abrufbar unter https://stats.oecd.org/) als Verletzung der Antwortpflicht der Bundesregierung. Zum einen sind die erfragten Informationen zum Großteil nicht in der OECD-Datenbank erfasst, zum anderen sind hier abrufbare Informationen nur in englischer Sprache verfügbar. Nach Ansicht der Fragesteller ist aber zu erwarten, dass Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen des Deutschen Bundestages auch in deutscher Sprache zu erfolgen haben. Insgesamt sind die dort erfassten Daten nach Ansicht der Fragesteller also nicht geeignet, um die Kontrollfunktion des Parlamentes effektiv und pflichtgemäß wahrzunehmen. Zudem ist nach Auffassung der Fragesteller fraglich, ob im Rahmen der Beantwortung der zugrunde liegenden Kleinen Anfrage die geschäftsordnungsmäßige Beteiligung der betroffenen Bundesministerien nach §§ 19, 28 GGO stattgefunden hat. Die Deutscher Bundestag Drucksache 19/16828 19. Wahlperiode 28.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung vom 24. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Fragen 24 bis 33 (siehe Bundestagsdrucksache 19/13657) betreffen ersichtlich die Geschäftsbereiche mehrerer Bundesministerien. In diesem Zusammenhang weisen die Fragesteller auch auf den Umstand hin, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den letzten Jahren einen erheblichen Aufwuchs der Gesamtanzahl der Beschäftigten verzeichnen konnte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9117) und sich im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zudem der Unterstützung der personalstarken Durchführungsorganisationen bedienen kann. Zugleich stellen die Fragesteller fest, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an den erfragten Informationen besteht, da die ODA-fähigen Maßnahmen in der Regel fast vollständig aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert werden. Letztlich erwarten die Fragesteller auch die Nennung der Projektnummern, um die erfragten Informationen – beispielsweise solche in Bezug auf Entwicklungshelfer und Integrierte Fachkräfte – zweifelsfrei einem konkreten Projekt zuordnen zu können. Es ist nach Erfahrung der Fragesteller nicht unüblich, dass Maßnahmen identische oder zumindest ähnliche Projekttitel aufweisen, sodass die exakte Zuordnung nicht zweifelsfrei möglich ist. Im Hinblick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander hat die Bundesregierung den Bundestag in die Lage zu versetzen , seine Kontrollfunktion effektiv wahrnehmen zu können (vgl. BVerfGE 119, 96 [125]). Die Verweigerung der Bundesregierung, Projektnummern oder Aktenzeichen zu nennen, führt hingegen dazu, dass erfragte projektbezogene Informationen durch die Fragesteller nicht eindeutig zugeordnet werden können . Hierdurch sind die Fragesteller nicht in der Lage, sich fundiert und umfassend mit den erfragten Vorgängen zu befassen. Eine effektive parlamentarische Kontrolle, insbesondere der Entwicklungszusammenarbeit, wird damit nach Ansicht der Fragesteller pflichtwidrig verhindert. Der Bundesregierung wird im Rahmen dieser Kleinen Anfrage nochmals die Möglichkeit eröffnet, ihrer verfassungsrechtlichen Antwortpflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nachzukommen. Zur Ausübung effektiver parlamentarischer Kontrolle sowie zur Herbeiführung von Publizität werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung ergibt sich aus dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung und findet eine weitere verfassungsrechtliche Stütze im Status jedes Abgeordneten. Das Frage- und Informationsrecht und die Antwortpflicht der Bundesregierung unterliegen jedoch Grenzen, die sich aus der verfassungsrechtlichen Verteilung der Staatsfunktionen auf Parlament und Regierung ergeben. Die Bundesregierung achtet das parlamentarische Fragerecht als hohes verfassungsrechtliches Gut und weist den Vorwurf der Fragesteller zurück, ihrer verfassungsrechtlichen Antwortpflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht nachgekommen zu sein. Die Bundesregierung hat die Fragen 15 sowie 24 bis 33 der Kleinen Anfrage Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien (Bundestagsdrucksache 19/13657) mit einem Verweis auf die deutsche ODA-Meldung an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) beantwortet. Alle Geber melden nach den Regelungen des DAC an die Datenbank der OECD, so dass diese über alle Ressort- und Ländergrenzen Drucksache 19/16828 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen bietet (https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1). Die Beantwortung von Fragen mithilfe eines Verweises auf eine öffentlich zugängliche Quelle ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das parlamentarische Kontrollrecht begründet ausschließlich ein Recht zur Teilhabe am Wissen der Regierung (vgl. BVerfGE 146, 1, 39). Die korrespondierende Antwortpflicht bezieht sich gerade nicht auf Informationen, bei denen kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten besteht, insbesondere wenn sich die erbetene Information unproblematisch aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lässt. Denn es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Hier genügt es zur Erfüllung der Antwortpflicht, den Fragesteller auf die Quellen zu verweisen, aus denen er die erfragten Informationen entnehmen kann (vgl. Magiera, in Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis , § 52, Rn. 65 und Klein in Maunz/Dürig, GG, 88. EL, Art. 43, Rn. 110). Der ODA-Datenbank der OECD ist zu entnehmen, welche öffentliche deutsche Stelle welches ODA-fähige Vorhaben fördert. Insbesondere sind folgende Einzeldaten regelmäßig abrufbar: Geber, Projektname/-beschreibung, Gebernummer , Art der Unterstützung, Förderungsempfänger, Förderbereich, Finanzierungsart und -höhe (z. B. Zuschuss, Darlehen), sektorale Kennungen (z. B. Gender, Klima). Zur gewünschten Differenzierung der Art der Vorhaben im Sinne von „Einzelvorhaben , Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben“ etc.: Bilaterale Einzelvorhaben werden einem spezifischen Land zugeordnet. Diese sind in der ODA-Datenbank identifizierbar über das Feld „Empfänger“, hier mit der Angabe des Landes (z. B. recipient = Brazil), in Kombination mit dem Feld für die Art der Hilfeleistung = Projekt (Type of Aid = „Project Type Intervention“). Bei den übrigen Vorhabenarten ist eine länderspezifische Zuordnung nicht vorgesehen . Denn Global- und Regionalvorhaben erstrecken sich schon begrifflich auf mehrere Länder. Sektorvorhaben haben das Ziel, die entwicklungspolitischen Wirkungen in einem Sektor/Politikfeld beziehungsweise zu einem sektoralen Thema – ggf. auch länderübergreifend – zu erhöhen. Bei Sektor- und Globalvorhaben wird in der ODA-Datenbank im Feld „Empfänger“ „unspezifisch“ angegeben (im Feld Recipient = „Developing countries, unspecified“). Regionalvorhaben können abgefragt werden, indem im Feld „Empfänger“ die Region (America, regional, oder South America, regional) eingetragen wird. Des Weiteren sind in der ODA-Datenbank Informationen auch jahrweise abrufbar , z. B. zu finanziellen Zusagen oder zu Auszahlungen für einzelne Vorhaben: Bei Abfragen von Zusagen liefert die Datenbank exakt die Einträge von Vorhaben , für die im betreffenden Berichtsjahr Bewilligungen ausgesprochen worden sind. Der ODA-Datenbank sind zwar nicht unmittelbar Angaben zu Projektlaufzeiten zu entnehmen, denn diese Daten sind für die Berechnung der ODA nicht relevant. Bei Abfragen von Auszahlungen liefert die Datenbank jedoch ausschließlich Einträge zu den laufenden Vorhaben im Berichtsjahr. Damit sind das Zusagedatum und die Laufzeit eines Vorhabens präzise einem Jahr zugeordnet . Ein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht an einer taggenauen Angabe ist nicht erkennbar, aus Sicht der Bundesregierung brächte dies keinen signifikanten Erkenntnisgewinn. Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht , sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 77, 1, 44). Rückschlüsse auf die einschlägigen Finanzierungsquellen (Haushaltskapitel und -titel) sind aus den öffentlich zugänglichen Einzelplänen möglich. Auch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16828 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig Erläuterungen zu den Haushaltskapiteln und -titeln vor. Daten zu allgemeinen bzw. projektübergreifenden Personal- bzw. Verwaltungskosten können mittels des DAC 5 Code 910/Verwaltungskosten im Geberland abgerufen werden. Konkreten Einzelprojekten zuordenbare Personal-/Verwaltungskosten sind im Übrigen in den Projektbeträgen enthalten. Ihre Berechnung wäre allerdings nur mit einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand möglich. Für den Zeitraum von 2009 bis 2017 gibt es 1.850 Vorhaben in Brasilien. Eine solche Ergänzung würde die Überprüfung sämtlicher Angaben der ODA-Datenbank zu den abgefragten Parametern der jeweiligen ODA- Meldungen für die staatliche EZ voraussetzen. Zudem wäre eine Qualitäts-, Plausibilitäts- und Kohärenzüberprüfung der Angaben erforderlich. Im Anschluss müssten die Angaben manuell übertragen werden. Teilweise wäre eine nachträgliche Erfassung eines Parameters notwendig. Beispielsweise wird der Parameter „Partner Durchführungsvereinbarung“ bei den Durchführungsorganisationen in der Projektdatenbank nicht durchgehend einheitlich erfasst ist, da eine systemische Erfassung des Trägers nicht verpflichtend und durch unterschiedliche Projektstrukturen eine einheitliche Darstellung im System nur schwer möglich ist. Um Vertragspartner und Durchführungspartner bereitzustellen , wäre eine manuelle Nacherfassung der Durchführungspartner aller Projekte erforderlich. Der Arbeitsaufwand zur Ermittlung der nicht oder nicht vollständig in der ODA-Datenbank angegeben Angaben lässt sich nur schwer ermitteln. Bei einem geschätzten Aufwand von ca. 2,5 Stunden je Vorhaben betrüge der Arbeitsaufwand für die 1.850 Vorhaben 4.500 Arbeitsstunden bzw. 550 Arbeitstage bei einer Arbeitswoche á 40 Stunden. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher das Maß der Zumutbarkeit überschritten. Denn das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Bundesregierung erachtet die von der OECD in englischer Sprache aufbereiteten Daten als ausreichend, da sich die abgefragten Angaben auch in einer englischsprachigen Tabelle ohne weiteres erschließen. Denn mehr als 95 Prozent der Angaben bestehen aus Zahlen oder wiederkehrenden allgemeinen Begriffen (z. B. Land oder Name des Ministeriums) und sind ohne Übersetzung lesbar. Einzig die Spaltenüberschriften sowie Projektname und -beschreibung bestehen aus wenigen Wörtern, die sich mithilfe von öffentlich zugänglichen Übersetzungstools übersetzen lassen. Nummerierungen von Projekten mit dem rein administrativen Zweck der Zuordnung , wie z. B. Aktenzeichen, haben keinen inhaltlichen Aussagegehalt, sondern einen rein administrativen und keinen politischen Charakter. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht jedoch administrative Überkontrolle (vgl. BVerfGE 67, 100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht , sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 77, 1, 44). Da sich aus dem parlamentarischen Fragerecht lediglich ein Anspruch gegen die Bundesregierung auf Beantwortung gestellter Fragen, aber kein Recht auf Vorlage von Dokumenten ergibt (vgl. Klein, in Maunz/ Dürig, GG, Art. 43, Rn. 75 f.) und damit auch kein Recht auf Selbsteinsicht in Dokumente samt ihrer Nummerierung etc. besteht, ist die Nachfrage nach dieser Nummerierung, auch nach eingehender Prüfung unbegründet. Ein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht ist nicht erkennbar. Eine eindeutige Zuordnung ist über den Projekttitel möglich. Somit ist eine parlamentarische, politische Kontrolle des Regierungshandelns auch ohne Kenntnis der verwaltungsintern vergebenen Nummern möglich. Drucksache 19/16828 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Beteiligung der betroffenen Bundesministerien hat gemäß den rechtlichen Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) stattgefunden, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 1. Wie ist das zugrunde liegende Länderkonzept im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien konkret ausgestaltet ? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weist darauf hin, dass seit 2016 die Länderkonzepte durch Länderstrategien als zentrales Instrument zur strategischen Planung und politischen Steuerung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ersetzt wurden. Brasilien als bevölkerungsreiches und großflächiges Schwellenland trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz globaler Güter und ist daher globaler Entwicklungspartner bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Agenda 2030) und der Klimaschutzziele des Paris Abkommens. Die herkömmliche EZ ist graduiert zur Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung, bei der das Portfolio auf den Klimaschutz fokussiert, insbesondere durch strukturbildende Vorhaben in den Bereichen Tropenwald, erneuerbarer Energie und nachhaltige Mobilität. a) Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Tropenwaldes in der Föderativen Republik Brasilien? Durch Maßnahmen zum Erhalt des tropischen Regenwaldes und zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen in Brasilien (insbesondere in Amazonien ) wird zum weltweiten Klima- und Biodiversitätsschutz beigetragen. Zugleich werden Grundlagen für eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige Entwicklung in Brasilien (mit Schwerpunkt in Amazonien) gelegt. b) Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in der Föderativen Republik Brasilien? Die Länderstrategie sieht im Bereich Energie eine thematische Konzentration entlang der brasilianischen Klimaschutzziele vor und zielt darauf ab, verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen (derzeit rund 65 Prozent Stromerzeugung aus Großwasserkraft) und vor allem im städtischen Bereich eine effizientere Energienutzung zu erreichen. Hierzu wird Beratung bei der Anpassung des regulatorischen Rahmens geleistet, modellhafte Investitionen zu verstärkter Stromgewinnung durch Windkraft und Photovoltaik unterstützt sowie die Ausbildung von Fachkräften im Energiebereich gefördert. c) Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung im verbleibenden Gestaltungsspielraum der bereits getätigten Zusagen? Im Gestaltungsspielraum werden vereinzelt und nachfragespezifisch ausgewählte und politisch relevante Vorhaben gefördert, die starke Bezüge zu übergeordneten Aspekten der nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes aufweisen. Dies gibt die erforderliche Flexibilität, um der herausgehobenen Bedeutung Brasiliens als globalem Entwicklungspartner zu entsprechen und angemessen auf politisch wichtige Partnerwünsche eingehen zu können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16828 d) Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftspolitischen und soziokulturellen Strukturen der Föderativen Republik Brasilien im Kontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? Die Bundesregierung stuft Brasilien als globalen Entwicklungspartner ein, mit dem gemeinsam und auf Augenhöhe an Herausforderungen wie dem Schutz globaler öffentlicher Güter gearbeitet wird. Gleichzeitig gehört Brasilien zu den Ländern mit einer besonders ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen . Neben strukturbildenden Aspekten spielen daher Fragen der Einkommensschaffung und Chancengerechtigkeit eine Rolle im politischen Dialog und bei der Gestaltung von Einzelvorhaben. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. e) Welche nationale Entwicklungsstrategie verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Föderative Republik Brasilien, und welche thematischen Prioritäten werden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über eine explizite sektorübergreifende nationale Entwicklungsstrategie seit dem Regierungswechsel im Januar 2019 vor. Die brasilianische Regierung bekannte sich jedoch mehrfach zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030. f) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung getroffen, um die Entwicklungsmaßnahmen an den Prioritäten, Systemen und Verfahren der Föderativen Republik Brasilien auszurichten? Mit der Föderativen Republik Brasilien werden in regelmäßigen Zyklen bilaterale Regierungskonsultationen und -verhandlungen zur Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Daneben findet über die deutschen Auslandsvertretungen sowie die Niederlassungen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen (DO) ein kontinuierlicher Dialog statt. In diesen Formaten werden gemeinsam unter anderem die Rahmenbedingungen in den vereinbarten Förderbereichen sowie die Ausrichtung der Entwicklungsmaßnahmen entlang nationaler Entwicklungslinien reflektiert und eine Einbindung in nationale Verfahren sichergestellt. g) Wann wurde die letzte Bedarfsanalyse (Länderanalyse) durchgeführt, und welches Ergebnis wurde hinsichtlich des brasilianischen Bedarfs an deutscher Entwicklungszusammenarbeit verzeichnet? Die Analyse des Bedarfs ist keine punktuelle Aktivität. Vielmehr findet ein kontinuierlicher Austausch zu Bedarf und Vorstellungen der Partnerseite statt. Dieser wird zum einen über die deutsche Botschaft und die Außenstruktur der staatlichen DO geführt; zum anderen sind wesentliche Kristallisationspunkte die regelmäßigen Regierungskonsultationen und -verhandlungen. 2. Auf welcher Grundlage fußt die Festlegung der Höhe der Zusagen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Die Festlegung der Allokationshöhe in der bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit richtet sich grundsätzlich aus an den Parametern der entwicklungspolitischen Notwendigkeit, Entwicklungsorientierung des Kooperationslandes , besonderer deutscher Interessen, Signifikanz des deutschen Beitrags im Länderkontext und der Arbeitsteilung zwischen den Gebern sowie bestehende Drucksache 19/16828 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode internationale Verpflichtungen. Brasilien nimmt als globaler Entwicklungspartner in Südamerika eine Schlüsselrolle bei der Lösung zentraler globaler Zukunftsfragen ein. Daher ist die Unterstützung des Landes bei einer stärkeren Verantwortungsübernahme für globale nachhaltige Entwicklung zentral für die Bundesregierung. Das Land hat in der Region eine besondere Bedeutung für den weltweiten Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz und somit den Schutz globaler, regionaler und nationaler Güter. Ergänzend wird auf den Informationsvermerk für den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages zu den Vertraulichen Erläuterungen 2020 für die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit sowie für die finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen verwiesen . a) Wie bewertete die Bundesregierung die entwicklungspolitische Notwendigkeit der Zusagen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1c verwiesen. b) Wie bewertete die Bundesregierung die Entwicklungsorientierung der Föderativen Republik Brasilien? Die Rahmenplanung für das Haushaltsjahr 2019 wurde unter der Vorgängerregierung von Staatspräsident Temer erstellt und die Entwicklungsorientierung der Regierung positiv bewertet. Wichtige Indikatoren waren Erfolge bei der Armutsbekämpfung, ehrgeizige Selbstverpflichtungen im nationalen Klimaschutzbeitrag (NDC) und Verbesserungen im Waldschutz. c) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige ökonomische, soziale , ökologische und politische Situation in der Föderativen Republik Brasilien? d) Welche Veränderungen der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Lage in der Föderativen Republik Brasilien nahm die Bundesregierung seit dem Amtsantritt von Präsident Bolsonaro wahr? Die Fragen 2c und 2d werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Amtsantritt von Präsident Bolsonaro im Vorjahr haben sich die Rahmenbedingungen in Brasilien im Vergleich zu den Vorgängerregierungen deutlich verändert. Bereits im Wahlkampf hatte Präsident Bolsonaro angekündigt, einen besonderen Fokus auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu legen . Er hat unter anderem ein Gesetzespaket in den brasilianischen Nationalkongress zur Rentenreform eingebracht, das vor kurzem verabschiedet wurde. Mit einer Verringerung des Primärdefizits um 12,7 Prozent im ersten Halbjahr 2019 bei gleichbleibend schwacher Inflation von 2,5 Prozent hat die Regierung Erfolge vorzuweisen. Zwar liegt die Arbeitslosigkeit weiter bei 12,7 Prozent, jedoch wird das Wirtschaftswachstum im ersten Trimester 2020 mit 2 Prozent prognostiziert. Unverändert wichtig sind die deutsch-brasilianischen Wirtschaftsbeziehungen . Hierzu tragen vor allem die rund 1.400 in Brasilien ansässigen deutsch-brasilianischen Unternehmen bei, die circa 10 Prozent des industriellen Bruttoinlandsprodukts des Landes erwirtschaften. Umweltpolitisch sind insbesondere in Amazonien Besorgnis erregende Veränderungen zu verzeichnen: Die Entwaldung ist um 29,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen, die Zahl der Waldbrände erreichte im August 2019 einen Höchststand seit 2008. Auch die massive Ölverschmutzung, die vor allem die nordöstlichen Küstenstreifen betrifft, ist weiterhin nicht unter Kontrolle . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16828 Die Bundesregierung beobachtet Entwicklungen im sozialen Bereich wie die Beschneidung von Handlungsräumen für die Zivilgesellschaft durch Subventionskürzungen und Abschaffung von Beteiligungsgremien, Kürzung von Sozialausgaben oder Einschränkung von Arbeitnehmerrechten sowie die sich verstärkende Einkommensschere mit Sorge. e) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Amazonas-Fonds (www.sueddeutsche.de/politik/klimaschutz-umstrittener-amazonas-fon ds-1.4561622)? Der Amazonienfonds hat einen wichtigen Beitrag geleistet, die Entwaldung Amazoniens in Brasilien zu reduzieren. Er gehört zu den weltweit erfolgreichsten ergebnisbasierten nationalen Finanzierungsmechanismen. Bislang finanzierte der Fonds über 100 Projekte mit knapp 500 Mio. Euro. Mehrere interne und externe Evaluierungen bescheinigen die exzellente Funktionsweise sowie positive Wirkungen. f) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Präsident Bolsonaro, dass deutsche Fördergelder verzichtbar seien und Brasilien diese Gelder nicht bräuchte (www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/jair-bolsonaro-brasilie n-regenwald-abholzung-amazonas-umweltministerium)? Die Bundesregierung unterhält enge Kooperationsbeziehungen mit zahlreichen nationalen Ministerien, nachgeordneten Behörden sowie bundesstaatlichen Behörden in Brasilien. Hierbei steht im Mittelpunkt nicht die finanzielle Förderung einzelner Maßnahmen, sondern die Unterstützung der Partnerseite bei der Bearbeitung struktureller und übergeordneter Herausforderungen. Sowohl von Partnerseite als auch von den jeweiligen Zielgruppen, auf die die Kooperationsmaßnahmen ausgerichtet sind, kommt sehr positiver Zuspruch zu den Ergebnissen der gemeinsamen Arbeit, verbunden mit dem Wunsch nach Fortsetzung. g) Wer bewirtschaftet nach Kenntnis der Bundesregierung den o. g. Amazonas-Fonds, und welche Maßnahmen sind über diesen Fonds umgesetzt worden? Der Amazonienfonds wird von der Brasilianischen Entwicklungsbank für Wirtschafts- und Sozialentwicklung (BNDES) bewirtschaftet. Die BNDES begleitet zudem die Umsetzung einzelner Projekte, die aus dem Fonds bezuschusst werden. Alle bislang vom Fonds geförderten Maßnahmen sind auf der Website der BNDES (www.fundoamazonia.gov.br) einsehbar. Informationen zu den Projekten sind in den Jahresberichten des Amazonienfonds enthalten. Der Bericht 2018 ist im Internet unter http://www.fundoamazonia.gov.br/expor t/sites/default/en/.galleries/documentos/rafa/RAFA_2018_en.pdf abrufbar. h) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung des Amazonas-Fonds und der Umsetzung der hieraus finanzierten Maßnahmen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung des Amazonienfonds oder den hieraus finanzierten Maßnahmen vor. Im Auftrag von BNDES wird der Amazonienfonds jährlich von unabhängigen Auditoren überprüft. Weitere Studien und Evaluierungen bescheinigen dem Amazonienfonds eine effektive und effiziente Umsetzung. Drucksache 19/16828 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Ermittlungen eines brasilianischen Staatsanwalts im Zusammenhang mit dem Amazonas-Fonds (https://g1.globo.com/am/a mazonas/noticia/2019/07/11/inquerito-do-mpf-am-investiga-irregulari dades-em-fundo-amazonia.ghtml)? Die brasilianische Staatsanwaltschaft leitete aufgrund von Äußerungen des brasilianischen Umweltministers, es gebe beim Amazonienfonds „Unregelmäßigkeiten “, eigene Ermittlungen ein. Konkrete Belege für derartige „Unregelmäßigkeiten “ wurden bislang nicht vorgelegt; in späteren Stellungnahmen hat sich der Umweltminister auch nicht mehr in diesem Sinn geäußert. Gleichwohl begrüßt die Bundesregierung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, um damit zweifelsfrei vorherige Untersuchungen und Evaluierungen der Funktionsfähigkeit des Fonds zu bestätigen. j) Welche Rolle spielt die Umsetzung der Agenda 2030 (www.bmz.de/d e/themen/2030_agenda/index.html) in der nationalen Politik der Föderativen Republik Brasilien nach Kenntnis der Bundesregierung? Nach Kenntnis der Bundesregierung bekennt sich die brasilianische Regierung zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030. Die Betonung der Ziele der Agenda 2030 sowie des Übereinkommens von Paris einschließlich ihrer Umsetzung gehört zu den Leitlinien des politischen Dialogs und der Vereinbarung von Kooperationsprojekten. k) Welches besondere deutsche Interesse, abgesehen von der Umsetzung der Agenda 2030 und dem Schutz globaler öffentlicher Güter, verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1c verwiesen. l) Wie bewertet die Bundesregierung die Signifikanz des deutschen Beitrags im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien, und auf welche Grundlage stützt sie ihre Bewertung ? Die Signifikanz des deutschen Beitrags ist hoch. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit gelang es unter anderem die Rechtsstellung der rund 300 indigenen Völker Brasiliens zu verbessern: Durch die Ausweisung indigener Territorien wurde die Heimat der dort lebenden Gemeinschaften unter Schutz gestellt. Im Rahmen des Energiedialogs und der Förderung erneuerbarer Energien wurden Energieeinspeiseregulierungen geschaffen, so dass auch private Photovoltaikanlagen zum Energiemix im Netz beitragen können. Die brasilianische Regierung schätzt Deutschland nach wie vor als besonders wichtigen Partner: Deutschland ist das erste und bislang einzige Partnerland der neuen brasilianischen Regierung mit dem formelle Gespräche über die Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung abgehalten wurden. m) Welche anderen Geber im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang in der Föderativen Republik Brasilien tätig? Größte Geber (Zahlen jeweils für den Zweijahreszeitraum 2016/2017) sind nach Deutschland die EU-Institutionen (192,5 Mio. US-Dollar), Frankreich (147,9 Mio. US-Dollar), Norwegen (83,2 Mio. US-Dollar), Japan (66,5 Mio. US-Dollar) und das Vereinigte Königreich (50,7 Mio. US-Dollar). Mit kleineren Programmen sind die USA (20,2 Mio. US-Dollar) und Italien (5,2 Mio. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16828 US-Dollar) präsent. Ergänzend wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der OECD verwiesen (http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-develop ment/development-finance-data/aid-at-a-glance.htm). n) Welchen Einfluss auf die Höhe der Zusage der Bundesregierung hatte die eigene entwicklungspolitische Tätigkeit der Föderativen Republik Brasilien? Die Bundesregierung begrüßt die entwicklungspolitische Zusammenarbeit Brasiliens mit anderen Entwicklungsländern. Selbstverständlich legt die Bundesregierung dabei Wert darauf, dass sich diese Zusammenarbeit an den Grundsätzen der Sustainable Development Goals orientiert und übliche Umwelt- und Sozialstandards beachtet. Wegen des geringen finanziellen Umfangs hat die entwicklungspolitische Zusammenarbeit Brasiliens mit anderen Entwicklungsländern derzeit keinen unmittelbaren Einfluss auf Gegenstand und Umfang der deutschen bilateralen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung mit Brasilien . o) Welche thematischen Schwerpunkte verfolgt die Föderative Republik Brasilien im Rahmen der eigenen Entwicklungszusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Föderative Republik Brasilien gestaltet ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungsländern eigenverantwortlich. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die wichtigsten thematischen Schwerpunkte hierbei Landwirtschaft und Ernährungssicherung, Berufliche Ausbildung und Bildung , Justiz, Sport, Gesundheit, Umweltschutz und Informationstechnik. 3. Welche erfassten Informationen bzw. Angaben erlauben es der Bundesregierung respektive dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien als positiv zu beurteilen? a) Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der Programmberichterstattung erfasst (bitte abschließend ausführen)? b) Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der Sektorberichterstattung erfasst (bitte abschließend aufführen)? c) Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der Fortschrittsberichte erfasst (bitte abschließend aufführen)? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. In der Programm-, Fortschritts- bzw. Sektorberichterstattung werden die Veränderungen im Schwerpunkt (einschließlich Problem- und Potentialanalyse, Darstellung von Zielen und Strategien der Partnerregierung sowie des Engagements anderer Geber und anderer ODA-aktiver Ressorts), die Bewertung der Programmzielerreichung und Programmgestaltung (einschließlich Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen Wirksamkeit des Programms sowie Analyse der Nachhaltigkeit und Risiken), Vorschläge zur Programmanpassung und für den entwicklungspolitischen Dialog sowie Lernanstöße bzw. Lernerfahrungen dargestellt. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Evaluierungen und Projektbesuche. Die Rückmeldungen aus diesen vorgenannten Bereichen sind positiv. Drucksache 19/16828 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der Abschlussberichte erfasst (bitte abschließend aufführen)? Die Vorfeldorganisationen berichten zum Abschluss der Vorhaben über die erbrachten Leistungen, die Zielerreichung und die Gesamtkosten. Die Berichterstattung enthält zugleich einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht zur Rechnungslegung und zur Berichterstattung über die ordnungs- bzw. auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens. Über besondere Vorkommnisse ist ebenfalls zu berichten. Je nach Art des Vorhabens und erteiltem Auftrag erfolgt eine Bewertung der Wirkungen. Im Bedarfsfall werden darüber hinaus Risiken sowie Erfahrungen und Schlussfolgerungen dargestellt. e) Wie werden die erfassten Informationen innerhalb der Durchführungsorganisationen und innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verarbeitet? Die DO berichten jährlich über die Fortschritte und Ergebnisse der durchgeführten Vorhaben. Dabei wird der Zielerreichungsgrad anhand festgelegter Ziele und Wirkungsindikatoren ermittelt und dem BMZ übermittelt. Die projektführenden Referate im BMZ überprüfen die Berichte und erörtern sie mit den Vorfeldorganisationen und den Referenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit (WZ-Referenten) an den Botschaften der Programmländer. Soweit die Berichte Fragen offen lassen oder Anlass zu Rückfragen geben, werden die Vorfeldorganisationen zur ergänzenden Berichterstattung aufgefordert. f) Welches Referat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist federführend zuständig für die Verarbeitung und Zusammenführung der erfassten Informationen? g) Welche datenverarbeitenden Systeme bzw. Verfahren finden bei der Verarbeitung der erfassten Informationen (Fragen 3a bis 3d) Anwendung ? h) Wie werden projektbezogene Informationen der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfasst und verarbeitet? Die Fragen 3f bis 3h werden gemeinsam beantwortet. Für die Verarbeitung und Zusammenführung der von den DO zugelieferten Informationen im Rahmen der bilateralen EZ ist das jeweilige Regionalreferat des BMZ zuständig. Die Berichterstattung der DO wird vom Regionalreferat ausgewertet und in den kontinuierlichen Programm- bzw. Vorhabensteuerungsprozess eingespeist. Projektbezogene Informationen der nichtstaatlichen EZ werden durch das BMZ in unterschiedlichen Projektbearbeitungssystemen erfasst. Insbesondere werden die Informationen im programmspezifisch benötigten Umfang im BMZ-eigenen Projektbearbeitungssystem und Projektdaten elektronisch archiviert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 4. Welche völkerrechtlichen Übereinkünfte wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien geschlossen (bitte Fundstellen im Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil II aufführen)? Die Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und völkerrechtlich bindenden Vereinbarungen auf der Basis eines Austausches von Verbalnoten werden im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich : Siehe hierzu Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt II vom 4.8.2017, 26.10.2017, 13.03.2018, 08.05.2018, 15.05.2018 und 30.05.2018. Neue Verein- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16828 barungen werden nach Prüfung ebenfalls im Bundesgesetzblatt II veröffentlicht . 5. Wie viele völkerrechtliche Übereinkünfte über Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit wurden ausgehend von Rahmenabkommen (BGBl. 1998 II S. 1375, 1376) in den letzten fünf Jahren mit der Föderativen Republik Brasilien geschlossen? Seit 2015 wurden 29 Zusatzabkommen sowie vier völkerrechtliche Vereinbarungen (auf Basis eines Austausches von Verbalnoten) auf der Grundlage des Rahmenabkommens vom 17. September 1996 über technische Zusammenarbeit (TZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien unterzeichnet. Ein weiteres Zusatzabkommen wurde am 30. Dezember 2019 abgeschlossen. 6. Wurden die betroffenen Ressorts der Bundesregierung bei der Beantwortung der Fragen 24 bis 33 (Bundestagsdrucksache 19/12052) durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beteiligt? Wenn ja, wann, und wie wurden diese durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beteiligt, und welches Referat innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist für die ordnungsgemäße Beteiligung zuständig gewesen? Die betroffenen Bundesministerien wurden gemäß der rechtlichen Bestimmungen i.S.d. §§ 19, 24, 26 und 28 GGO beteiligt. Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung Kleiner Anfragen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des BMZ. 7. Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren aus dem Studienund Fachkräftefonds (Laufzeit 1995 bis 2020; vgl. Anlage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/13657) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien finanziert? a) Welche Maßnahmen zur Vorbereitung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) wurden mit welchem Mittelansatz finanziert (bitte entsprechende Projekte der TZ zuordenbar angeben)? b) Welche Maßnahmen zur Prüfung von Vorhaben der TZ wurden mit welchem Mittelansatz finanziert (bitte entsprechende Projekte der TZ zuordenbar unter Beschreibung der Prüfmaßnahmen angeben)? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet (im Regelfall dient die Prüfung der Projektvorbereitung). Aus Mitteln des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien vereinbarten TZ-Studien- und Fachkräftefonds wurden im abgefragten Zeitraum Prüfungen für folgende Programme finanziert: – Rahmenprogramm Energie Brasilien (180.000 Euro), – Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau (198.194 Euro), – DKTI – Energieeffiziente Antriebssysteme im urbanen Kontext (154.641 Euro), – Folgemaßnahme Amazonienfonds für Wald- und Klimaschutz (46.152 Euro ), Drucksache 19/16828 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Indigene Gebiete (57.538 Euro), – Green Finance (114.018 Euro), – Technologiepartnerschaft für Energiespeicherung (90.000 Euro), – Neuvorhaben Agenda 2030 Beitrag zur Umsetzung des Prinzips Leave no one behind (60.000 Euro). c) Welche Studien wurden in Auftrag gegeben (bitte Zweck der Beauftragung und Studieninhalte bzw. Studienergebnisse aufführen)? Für die Sicherung der Qualität der deutschen EZ ist es neben der Vorbereitung und Prüfung von entwicklungswichtigen Vorhaben essentiell auch die sich verändernden Rahmenbedingungen in unseren Partnerländern zu analysieren. Daher wurden folgende Studien in Auftrag gegeben: – Zum Thema „Analyse der Auswirkungen der Klimaveränderung auf das brasilianische Energiesystem und die Energieplanung“: Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine extern zu vergebende Studie und Begleitung der Studie. – Zum Thema „Menschenrechte in der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung in Brasilien“: Entwicklung eines Diskussionspapiers zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte in Brasilien. – Zum Thema „Partnerschaften für Innovationen“: Identifikation und Abstimmung von Handlungsoptionen für das TZ-Vorhaben zur Entwaldungsbekämpfung und Weiterentwicklung der Initiative zu entwaldungsfreien Lieferketten sowie Partnerschaften mit der Privatwirtschaft. d) Wie viele Gutachten mit welchem Zweck wurden in Auftrag gegeben (bitte Verfahren der Beauftragung und beauftragte Gutachter aufführen )? Es wurden keine Gutachten in Auftrag gegeben. e) Welche TZ-Maßnahmen wurden durchgeführt (bitte Maßnahmen unter Beschreibung der Zielsetzung und Kosten aufführen)? Überbrückungsmaßnahme Amazonienfonds (228.370 Euro): Kurzfristige Überbrückungsfinanzierung zur Sicherung der Kontinuität des Vorhabens. Olympische Spiele Rio/Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung (280.013 Euro): Im Kontext der Olympischen Spiele wurden Themen und Erfolge der deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung durch brasilianische Partner präsentiert. Abrundung des Vorhabens Innovationen für nachhaltige Entwicklung – Neue Partnerschaften (243.599 Euro): Ziel der Maßnahme war es, Ergebnisse bilateraler Forschungskooperationen in die konkrete Anwendung in der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung zu bringen. Entwaldungsbekämpfung in Brasilien (379.549 Euro): Vorbereitung der politischen Initiative zur Entwaldungsbekämpfung und Erstellung des entsprechenden Modulvorschlags. Sport für Entwicklung (284.803 Euro): Förderung des brasilianischen streetfootballworld-Netzwerkes und der Sportpädagogik. Neben der allgemeinen Sportförderung zielt die Maßnahme vor allem darauf, die sportpädagogischen Methoden zu verbessern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16828 f) Wie, und durch wen wird der Studien- und Fachkräftefonds verwaltet, und wie hoch sind die entsprechenden Verwaltungskosten nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Studien- und Fachkräftefonds wurde bis 2017 von dem jeweiligen Landesdirektor der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verwaltet. Seit 2018 wird die Aufgabe durch den Portfoliomanager wahrgenommen. Ihm obliegt die Steuerung der Abstimmungsprozesse zwischen BMZ und Durchführungsverantwortlichen der Einzelmaßnahmen sowie das Gesamtmanagement des Berichtswesens und der finanziellen Steuerung. Die Verwaltungskosten für den Fonds betragen für die gesamte Laufzeit seit 1995 440.107 Euro. 8. Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der jeweiligen Datenerfassungs- und Projektbearbeitungssysteme im Zuwendungsbereich durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfasst (bitte erfasste Informationen abschließend angeben)? Der Umfang der Datenerfassung und die Systeme zu deren Bearbeitung sind programmspezifisch unterschiedlich ausgestaltet. In der Regel werden folgende Parameter erfasst: Projektnummer, Haushaltskapitel/-titel, Projekttitel, Land, Mittelempfänger/Träger, Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung, Bewilligung in Euro, Stand der Mittelverausgabung sowie weitere Informationen zum internen Bewilligungsverfahren soweit keine (länder-)übergreifende Bewilligung erfolgt . 9. Welche konkreten Informationen werden im Rahmen der jeweiligen Datenerfassungs- und Projektbearbeitungssysteme im Zuwendungsbereich durch die Engagement Global gGmbH erfasst (vgl. Frage 41 auf Bundesagsdrucksache 19/12052, bitte erfasste Informationen abschließend angeben )? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie ist das Verfahren der sogenannten Globalbewilligung im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen ausgestaltet, und welcher Sinn und Zweck wird mit der Gewährung von Globalbewilligungen im Zuwendungsbereich seitens der Bundesregierung verfolgt? Die kirchlichen Zentralstellen bestimmen auf der Grundlage vereinbarter Förderrichtlinien selbst über den Mitteleinsatz. Mit der Mittelvergabe werden keine politischen Auflagen verbunden; Projekte der Verkündigung werden nicht gefördert. Den kirchlichen Zentralstellen wurde ganz bewusst ein Maß an Eigenständigkeit und Gestaltungsspielraum zuerkannt, das in der EZ mit zivilgesellschaftlichen Akteuren einzigartig ist. a) Welche Pflichten hat der Zuwendungsempfänger im Rahmen von Globalbewilligungen gegenüber dem Zuwendungsgeber? Den kirchlichen Zentralstellen obliegen dieselben zuwendungsrechtlichen Pflichten wie allen anderen Zuwendungsempfängern des Bundes. Drucksache 19/16828 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Verfahrenserleichterungen bringt die Gewährung von Globalbewilligungen im Zuwendungsbereich auf Seiten des Zuwendungsempfängers und auf Seiten des Zuwendungsgebers mit sich? Sämtliche zuwendungsrechtlichen Rechte und Pflichten seitens Zuwendungsgeber und -empfänger bleiben gewahrt. Es unterbleibt durch diese Vorgehensweise jedoch die einzelprojektbezogene Unterrichtung des Zuwendungsgebers. Dieses mit Bundesfinanzministerium und Bundesrechnungshof abgestimmte Vorgehen stellt alle zuwendungsrechtlichen und übergeordneten haushalterischen Erfordernisse sicher und erleichtert gleichzeitig eine effiziente Projektbearbeitung der beiden Zentralstellen. 11. Mit welchen lokalen Projektpartnern und Trägern arbeiteten die Zuwendungsempfänger im Rahmen der nichtstaatlichen Zusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen (bitte die lokalen Projektpartner der in Anlage 4 [Bundestagsdrucksache 19/13657] aufgeführten Projekte nennen, und falls von einer öffentlichen Beantwortung aus zwingenden rechtlichen Gründen abgesehen werden muss, bitte unter Anwendung der Geheimschutzordnung antworten)? Die Nennung der lokalen Partner ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Brasilien unter Umständen unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen. 12. Welchen Prüfauftrag verfolgt die Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der Prüfung der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit? Die Außenrevision des BMZ verfügt über kein Mandat, eine Prüfung der nichtstaatlichen EZ vorzunehmen. Ihr Prüfauftrag besteht in der verwaltungsmäßigen Prüfung der Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16828 von Zuwendungen aus dem Einzelplan 23 des Bundeshaushalts auf der Grundlage von Nummer 11 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung. 13. Welche Arten von Prüffeststellungen kennt die Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Die Außenrevision des BMZ kennt zwei Arten von Prüfungsfeststellungen: 1. Prüfungsfeststellungen von Bedeutung und 2. Prüfungsfeststellungen ohne nennenswerte Bedeutung. Letzteres sind Feststellungen, die während der Prüfung geklärt oder nach Abschluss der Prüfung durch Rückzahlung erledigt wurden und die keine Relevanz für das künftige, bewusste Handeln oder Unterlassen des Zuwendungsempfängers entfalten. 14. Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Prüffeststellung der Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von Bedeutung? Von Bedeutung sind Prüfungsfeststellungen, die eine Relevanz für das künftige bewusste Handeln oder Unterlassen des Zuwendungsempfängers entfalten. 15. Welche konkreten administrativen Schwächen wurden am 18. September 2018 beim Zuwendungsempfänger „Lateinamerika-Zentrum e. V.“ oder bei den entsprechenden lokalen Partnern des Zuwendungsempfängers festgestellt, und welche Vorgaben dienen der Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als Maßstab für die Bewertung einer ordnungsgemäßen Administration (vgl. Anlage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/13657)? Die administrativen Schwächen lagen beim Zuwendungsempfänger. Betroffen waren die in der Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 genannten Vorhaben: a) Förderung der regionalen Entwicklung im Amazonasgebiet , b) Förderung der Genossenschaftsarbeit und Vermarktung der Produkte ihrer Mitglieder im Nordosten Brasiliens und c) Ausbildung von bedürftigen und gefährdeten Jugendlichen in einem Gebrauchtwarenmarkt in einem Armutsviertel Brasiliens. Laut der Prüfungsvermerke hatte der Zuwendungsempfänger in o. g. Vorhaben Projekte in breiten thematischen Ausgestaltungen mit unterschiedlichen Partnern in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern durchgeführt. Da der Zuwendungsempfänger die Vorhaben lediglich mit wenigen hauptamtlichen Teilzeitkräften und ehrenamtlich Tätigen steuerte, war offenkundig, dass er mit seiner Aufgabenwahrnehmung überfordert war. Dies hatte zur Folge, dass die Fördersumme eines etwaigen Neuvorhabens vorsorglich auf 50.000 Euro begrenzt und die Auflage zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für das Projektabrechnungspersonal zu erteilen war. Als Maßstab für die Bewertung einer ordnungsgemäßen Administration dienen insbesondere die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 BHO, die für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung maßgeblichen Förderrichtlinien, die jeweils geltenden allgemeinen und/oder besonde- Drucksache 19/16828 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ren Nebenbestimmungen, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Anwendung der Sorgfaltspflichten analog Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). 16. Was waren die konkreten Umstände der von der Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgestellten Mittelfehlverwendung im Rahmen des Projekts „Arbeitsund Einkommenschaffende Aktivitäten in Armenviertel von Rio de Janeiro/Brasilien“ (vgl. Anlage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/13657)? a) Durch welchen Prüfungsschritt und anhand welcher dokumentierten Informationen wurde die Mittelfehlverwendung durch die Außenrevision aufgedeckt? Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet. Der Zuwendungsempfänger selbst hatte eine Sonderprüfung des Projekts durch Buchprüfer veranlasst und sodann den Verdachtsfall dem BMZ mitgeteilt. b) Welche Maßnahmen wurden im Nachgang der Prüffeststellung seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ergriffen? Die festgestellte Mittelfehlverwendung hatte der Zuwendungsempfänger durch die Rückzahlung des nicht zuwendungsfähigen Betrages ausgeräumt. Daher waren keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. c) Wie hoch war die Bewilligungssumme des betroffenen Projekts? Die Gesamtbewilligungssumme des betroffenen Projekts betrug 360.000 Euro. d) Was war die genaue Laufzeit des Projekts? Die Laufzeit des Projektes erstreckte sich insgesamt von Dezember 2006 bis Oktober 2010. e) Durch welche Handlungen wurde die festgestellte Mittelfehlverwendung begangen? Eine vom Projektträger beschäftigte Finanzadministratorin hatte Projektmittel durch Beleg- und Urkundenfälschung veruntreut. f) Wurde die Rückforderung der fehlverwendeten Mittel erfolgreich durchgesetzt? Ja. Es ist kein Schaden für die Bundesrepublik Deutschland entstanden. g) Was waren die Kosten der Anspruchsdurchsetzung? Für die Anspruchsdurchsetzung entstanden keine Kosten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16828 17. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten der in Anlage 6 (Bundestagsdrucksache 19/13657) aufgeführten Evaluierungen, und durch welche externen Evaluatoren wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (sofern von einer öffentlichen Beantwortung aus zwingenden rechtlichen Gründen abgesehen werden muss, bitte unter Anwendung der Geheimschutzordnung antworten)? Die Kosten einzelner Evaluierungen werden nicht zentral erhoben und variieren stark, je nach Art und Umfang der Evaluierung, dem Erkenntnisinteresse und ihrer methodischen Herangehensweise. Neben Personal- bzw. Kosten für die Beauftragung von Evaluierungsexperten entstehen Druckkosten für den Evaluationsbericht , Kosten für die Kommunikation der Ergebnisse sowie Reisekosten . Die DO beauftragen auf Grundlage eines Vergabeverfahrens externe Evaluierende , die unabhängig von der Durchführung der Vorhaben sind (sogenannte delegierte Verantwortung). Dieses gilt analog auch für die privaten sowie kirchlichen Träger, vergleiche hierzu auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11. 18. Wurden die in Anlage 6 (Bundestagsdrucksache 19/13657) aufgeführten externen Evaluationen nach Kenntnis der Bundesregierung mit bewilligten öffentlichen Finanzmitteln bezahlt? Ja. 19. Wie, und durch wen werden die in Anlage 6 (Bundestagsdrucksache 19/13657) aufgeführten externen Evaluationen in Auftrag gegeben? Die Auftragsvergabe übernehmen die Evaluierungseinheiten der staatlichen DO und zivilgesellschaftliche Organisationen in delegierter Verantwortung. 20. Wie erklärt sich die Bundesregierung die positive Gesamtbewertung des Projekts „Beratung und Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen armer Bevölkerungsgruppen (Fortsetzung) PRV/SCAA“ der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (vgl. Anlage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/13657) obwohl nur zwei von fünf Evaluierungskriterien bewertet wurden? Der Evaluationsbericht bescheinigt, dass die Projektziele relevant sind und vollständig erreicht wurden. Das Programm hat zudem eine beträchtliche Anzahl an Menschen erreicht, sodass sowohl der Grad der Zielerreichung als auch die Breitenwirkung des Projekts sowie das Projekt insgesamt positiv zu bewerten sind. 21. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung/Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer/Förderungsempfänger/Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben Drucksache 19/16828 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit; b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit; c) im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Regionen; d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern; e) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen; f) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements; g) im Rahmen der Sozialstrukturförderung; h) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; i) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23); j) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? Die Träger der staatlichen bilateralen EZ, namentlich die KfW, die GIZ, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie die Physikalisch- Technische Bundesanstalt arbeiten regelmäßig auf der Basis von Aufträgen und Zuwendungen der Bundesressorts. Eigenmaßnahmen werden in Brasilien nicht durchgeführt. Ebenso gibt es derzeit keine auf Brasilien ausgerichteten Programme aus dem Haushaltstitel Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen. 22. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 21 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret [quantitativ und qualitativ] und zuordenbar angeben)? 23. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 21 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 24. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der in Frage 23 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen )? Die Fragen 21a bis 21i sowie 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 bis 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 verwiesen. 25. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16828 c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 26. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 27. Welche ODA-fähigen und sonstigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 28. Welche ODA-fähigen und sonstigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? Drucksache 19/16828 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 29. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 30. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 31. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 32. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16828 a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 33. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium Bildung und Forschung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? 34. Welche ODA-fähigen und sonstige Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplans 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder finanziert? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt oder in Auftrag gegeben? b) Wie hoch waren die jeweiligen Projektkosten (bitte nach Personalkosten , Verwaltungskosten und Sachkosten aufschlüsseln)? c) Welche Zielsetzung verfolgen die jeweiligen Projekte? d) Mit welchen deutschen und lokalen Partnerorganisationen werden die Maßnahmen umgesetzt? e) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen finanziert? f) Welche Laufzeit hatten bzw. haben die umgesetzten Maßnahmen? g) Welche Maßnahmen sind ODA-fähig? Die Fragen 25 bis 34 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 bis 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 verwiesen. Hinsichtlich der jeweiligen Unterfrage a der Fragen 25 bis 34: Die Bundesressorts arbeiten auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans der Bundesregierung, dem Haushaltsgesetz einschließlich der Mittelzuweisung im Rahmen der jährlichen Haushalte sowie der jeweils einschlägigen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen oder für die Gewährung von Zuschüssen. Drucksache 19/16828 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Hält die Bundesregierung eine Fristverlängerung von mehreren Wochen (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. August 2019) für angemessen im Hinblick auf die tatsächlich vorgebrachten Informationen im Rahmen der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/13657? Ja. 36. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen wurden im Rahmen der Beantwortung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausweislich des Schreibens vom 5. August 2019 einbezogen? a) Durch welche Referate wurden welche staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen einbezogen? b) Wie, und wann (bitte auf den Tag genau angeben) wurden welche staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen einbezogen ? c) Im Zusammenhang mit welchen erfragten Informationen wurden staatliche und nichtstaatliche Durchführungsorganisationen einbezogen ? d) Wie viel Zeit der gewährten Fristverlängerung hat diese Einbeziehung nach Schätzung der Bundesregierung in Anspruch genommen? e) Wie umfangreich waren die Abstimmungen mit anderen Bundesministerien (siehe ebenfalls Schreiben vom 5. August 2019) im Rahmen der Beantwortung? f) Wie viel Zeit haben die Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Bundesministerien nach Schätzung der Bundesregierung in Anspruch genommen? g) Welche konkreten Informationen der vorgelegten Antwort (Bundestagsdrucksache 19/13657) sind Ausfluss dieser Beteiligung? Die Fragen 36 bis 36g werden gemeinsam beantwortet. Nach dem üblichen Verfahren der Beantwortung parlamentarischer Fragen, bei denen ein erheblicher Rechercheaufwand innerhalb des entwicklungspolitischen Vorfeldes und umfangreiche Ressortabstimmungen erforderlich sind, wurden zur Abschätzung des zeitlichen Arbeitsumfangs und zur Beantwortung der Fragen schriftlich folgende Stellen einbezogen: Die betroffenen staatlichen DO (GIZ, KfW, Engagement Global) sowie die mit der Durchführung einzelner Vorhaben beauftragten Bundesbehörden Physikalisch -Technische Bundesanstalt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Die angefragten Informationen über Vorhaben nichtstaatlicher Organisationen wurden auf der Grundlage der entsprechenden Zuwendungsbescheide aus den jeweiligen Zuwendungstiteln des BMZ zusammengestellt, die neben den über Engagement Global geförderten Maßnahmen auch Zuwendungen des BMZ an ausgewählte Organisationen zur Förderung der Sozialstruktur sowie Zuwendungen für entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen und der politischen Stiftungen umfassen. KfW und GIZ ersuchten ihrerseits Informationen bei ihren Landesbüros in Brasilia, Engagement Global bei den betroffenen Zuwendungsempfängern. Zudem wurde die Botschaft in Brasilia einbezogen sowie diejenigen Bundesministerien, die für die Berechnung der Fristverlängerung sowie für die Beantwortung der jeweiligen Fragen notwendig waren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16828 Die Koordination dieser Aufgaben, die Zusammenführung der Daten, die Bewertung über die erforderliche Frist und die Erarbeitung von Antwortvorschlägen übernahm das zuständige Länderreferat im BMZ auf Basis sämtlicher eingeholter Informationen und Zulieferungen. Für die Billigung der Bitte um Fristverlängerung an den Fragesteller sowie für den späteren Antwortvorschlag der Kleinen Anfrage befasste das zuständige Länderreferat auf dem Dienstweg die Leitung des BMZ. Die GIZ hat zu der Beantwortung der folgenden Fragen: 9, 10, 12 bis 23, 34 bis 36, 40, 42, 43, 49 bis 52 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 beigetragen. Dabei waren verschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem GIZ-Landesbüro Brasilia involviert, unter anderem der Landesdirektor, der Portfoliomanager und einzelne Projektmitarbeiter und Projektmitarbeiterinnen. Zur Beantwortung der Fragen bzgl. von der GIZ durchgeführter Vorhaben wurden sowohl quantitative Daten aus GIZ-eigenen Systemen als auch händisch zusammengestellte, qualitative Daten ausgewertet. Eine Zulieferung der KfW erfolgte zu folgenden Fragen: 9, 10, 12, 15b bis 18, 19b bis 23, 34, 35, 36, 42, 43, 49, 50, 51, 52. Hierbei war insbesondere auch das KfW-Büro in Brasilia eingebunden. Zur Durchführung der oben aufgeführten Teilschritte wurde der durch die Fristverlängerung gewährte Zeitraum ausgeschöpft. Von einer taggenauen Angabe, wann welches Referat des BMZ welche Organisation beteiligt hat, wird abgesehen, da parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle und keine administrative Überkontrolle ist (vgl. BVerfGE 67, 100, 140). Zur Ausübung der parlamentarischen, politischen Kontrolle des Regierungshandelns ist als Information ausreichend, dass die zuständigen Organisationen in ausreichendem Maß beteiligt wurden und damit die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen sichergestellt wurde. Ein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht, welches Referat an welchem Tag die Einbindung der jeweiligen Organisation vorgenommen hat, ist nicht erkennbar (vgl. BVerfGE 77, 1, 44). Derartige Detailinformationen haben rein administrativen Charakter und sind nicht mehr von der parlamentarischen, politischen Kontrolle umfasst. Drucksache 19/16828 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333