Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1684 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1489 – Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD vorgenommen , „[…]gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.“ Dabei sollen alle Bildungsbereiche in den Blick genommen werden. So soll beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule verankert , eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm angestoßen, ein Digitalpakt ins Lebens gerufen und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbessert werden. Diese Ziele wurden bereits in der Abschlussvereinbarung zum sog. Bildungsgipfel, der 2008 in Dresden stattfand, zwischen Bund und Ländern vereinbart (vgl. www. kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/2008-10-22-Qualifizierungsinitiative. pdf), beispielsweise unter dem Schlagwort „Bessere Bildung von Anfang an“. Im Koalitionsvertrag findet sich jedoch kein Hinweis zu den Zielen, zur Fortsetzung oder zu Anknüpfungspunkten an den Bildungsgipfel, insbesondere zu dem damals zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung bis 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Diese fehlende finanzielle Unterfütterung spiegelt sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag wider. Die Finanzierung vieler der vereinbarten Maßnahmen ist nach Auffassung der Fragesteller entweder offen oder offensichtlich unzureichend . Lediglich bei der Ganztagsbetreuung, dem Digitalpakt, dem BAföG, der Nachfolge des Hochschulpakts und dem Anteil des Bundes am schrittweise Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels Forschung und Entwicklung bis 2015 wird beziffert , wie viel die Koalitionspartner im Zeitraum von 2018 bis 2021 für die Erreichung dieser Ziele aufwenden wollen, allerdings stehen die angekündigten Ausgaben nach Auffassung der Fragesteller in einem schlechten Verhältnis zu den nötigen Investitionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1684 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Mehrausgaben plant die Bundesregierung für hochschulpolitische Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)? 2. Hat die Bundesregierung vor, eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenzufinanzieren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, welcher Haushaltsaufwuchs ist vorgesehen? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erfragten Angaben hängen von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen ab. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. 3. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, den Hochschulpakt 2020 ab 2021 fortzuführen bzw. zu dynamisieren (bitte getrennt nach erster und zweiter Säule)? 4. Plant die Bundesregierung, die erste Säule des Hochschulpakts 2020 gegenüber der derzeit laufenden Paktphase zu kürzen? Wenn ja, weshalb? 5. Weshalb plant die Bundesregierung, die Zahlungen aus der ersten Säule des Hochschulpakts 2020 nicht mehr an die Schaffung sowie den Erhalt von Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu koppeln? 6. Wie plant die Bundesregierung, die regionale Innovationsfunktion der Fachhochschulen zu stärken? 7. Wie plant die Bundesregierung, die Fachhochschulen bei der Rekrutierung von Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren zu unterstützen ? 8. Wie plant die Bundesregierung, die Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung zu unterstützen? 9. Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für die drei Vorhaben für Fachhochschulen, Stärkung der regionalen Innovationsfunktion, Unterstützung der Rekrutierung von Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren sowie der Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung , zur Verfügung zu stellen (bitte getrennt nach Vorhaben)? Die Fragen 3 bis 9 werden im Zusammenhang beatwortet. Fragen der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag avisierten Neuauflagen von Bund-Länder-Vereinbarungen sind Gegenstand entsprechender Verhandlungen zwischen Bund und Ländern u. a. im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Vor Abschluss der entsprechenden Verhandlungen können keine inhaltlichen Angaben gemacht werden. Zur Höhe der Finanzmittel wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1684 10. Welche Maßnahmen soll die von der Bundesregierung geplante Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 umfassen? Der Masterplan Medizinstudium 2020 wurde am 31. März 2017 von Bund und Ländern beschlossen. In dem öffentlich zugänglichen Text des Masterplans sind insgesamt 37 Maßnahmen festgelegt. Die im Abschnitt „Neustrukturierung des Medizinstudiums“ formulierten Maßnahmen 1 bis 29 sind auf die Verbesserung der Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner gerichtet. 11. Inwieweit und auf welche Weise will sich die Bundesregierung an der Umsetzung der geplanten Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung beteiligen? Der Masterplan wird von Bund, Ländern und weiteren Akteuren, insbesondere Hochschulen, umgesetzt. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer originären Zuständigkeiten an den Maßnahmen zur Neustrukturierung des Medizinstudiums mitwirken, insbesondere durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Dazu hat die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Prenzel eingesetzt, die die konkreten finanziellen und kapazitären Auswirkungen der im Masterplan beschlossenen Änderungen der Approbationsordnung ermitteln wird. Zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der Forschung sieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Netzwerkstruktur von Forschungspraxen vor. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt den Erwerb kommunikativer Kompetenzen in der ärztlichen Ausbildung durch die Förderung eines Projektes zur Arzt-Patienten-Kommunikation . 12. Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für die Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung im Zeitraum 2018 bis 2021 bereitzustellen? Bis Ende 2018 wird ein Ergebnis der o. g. Expertenkommission erwartet. Die Umsetzung der Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Für die genannte Fördermaßnahme zum Aufbau einer nachhaltigen Netzwerkstruktur von Forschungspraxen hat das BMBF Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro für fünf Jahre vorgesehen; weitere Details hierzu werden sich aus der konkreten Umsetzung ergeben. Das BMG stellt für das Projekt zur Arzt-Patienten-Kommunikation rund 660 000 Euro im Förderzeitraum 1. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2019 bereit. 13. Wie soll die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards bei der Förderung von Wissenschaftseinrichtungen konkret erfolgen? Die Bundesregierung misst der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung große Bedeutung bei. Für die Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen haben der Bund und die Länder als institutionelle Förderer in das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) die Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1684 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung (AV-Glei) aufgenommen und damit gemeinsame Standards vereinbart. Bund und Länder haben im Rahmen der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse an den von ihnen institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen als wesentliches Ziel vereinbart. Im Fokus stehen familienfreundliche und gendergerechte Strukturen und Prozesse sowie eine quantitative Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in verantwortungsvollen Positionen in den Wissenschaftsorganisationen mittels freiwilliger Zielquoten (sog. Kaskadenmodell), wofür der entsprechende Beschluss von Bund und Ländern am 7. November 2011 in der GWK den Weg bereitet hat. Zentrale Bedeutung kommt den in eigener Verantwortung realisierten aktiven, gendergerechten Personalrekrutierungs- und Personalentwicklungsbemühungen der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen zu. Die erreichten Fortschritte werden jährlich im Rahmen des PFI-Monitorings von Bund und Ländern in der GWK bilanziert und veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlicht die GWK jährlich die Entwicklung der Frauenanteile in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen der Publikation „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung – Fortschreibung des Datenmaterials“. 14. Für die Etats welcher Einrichtungen und Förderprogramme will die Bundesregierung die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards als Förderkriterium einführen? 15. Welchen Umfang hätten diese Etats insgesamt, und welcher Anteil davon wäre an die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards gebunden? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. In Förderprogrammen bzw. -richtlinien können Veränderungsprozesse im Hinblick auf Chancengerechtigkeit zielführend angegangen werden, wenn die Verbesserung der Chancengerechtigkeit explizites Ziel der jeweiligen Fördermaßnahme ist. In diesen Fällen kann die Einhaltung von Standards zur Voraussetzung der Förderung definiert werden. Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder ist in diesem Kontext ein Beispiel aus dem Ressortportfolio des BMBF. Für die beiden ersten Förderphasen des Professorinnenprogramms (2008 bis 2017) wurden jeweils Gesamtprogrammkosten in Höhe von 150 Mio. Euro von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming- Ansatzes durch die Erfüllung des § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, unterfüttert durch die Anwendung der einschlägigen Arbeitshilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 16. Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff der „Trendwende“, die in der Koalitionsvereinbarung im Hinblick auf das BAföG bis 2021 angekündigt wird; wie soll diese erreicht werden, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung plant, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, weitere deutliche Verbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die eine Trendumkehr bei der Zahl der Gefördertenzahlen bewirken werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1684 17. Hält die Bundesregierung an dem von Bundesministerin a. D. Dr. Johanna Wanka geäußerten Ziel fest, dass die Anzahl der BAföG-Geförderten gegenüber dem Jahr 2015 um 100 000 ansteigen soll (www.bmbf.de/de/ bafoeg-erleichterungen-ab-august-455.html) (bitte begründen)? Die Bundesministerin für Bildung und Forschung a. D. Prof. Dr. JohannaWanka hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum 25. BAföG-Änderungsgesetz im Jahr 2014 bei der für jedes Gesetzgebungsverfahren erforderlichen Gesetzesfolgenabschätzung auf der Grundlage der damals verfügbaren Prognosegrundlagen die Auswirkungen der Reform im Vergleich zu einer ohne Gesetzesänderung zu erwartenden Entwicklung der Gefördertenzahlen entsprechend beziffert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der Stipendienkultur und Begabtenförderwerke voranzutreiben? 19. Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung hierfür von 2018 bis 2021 zu verausgaben? 20. Welchen Zielen soll der Ausbau der Stipendienkultur aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die zu fördernden Zielgruppen unter den Studierenden , auf Forschungsrichtungen und Forschungsergebnisse dienen? Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Zusammen mit dem BAföG und den Studienkrediten ist die Begabtenförderung eine wichtige Säule der Studienfinanzierung. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Programme in der laufenden Legislaturperiode im Hinblick auf die beschriebenen Zielsetzungen weiter zu entwickeln. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 21. Auf welche Weise plant die Bundesregierung, die Schaffung zusätzlichen bzw. den Erhalt und die Instandsetzung bestehenden Wohnraums für Studierende zu unterstützen, anzuregen bzw. zu fördern? 22. Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung zur Instandsetzung, Instandhaltung bzw. Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Studierende im Zeitraum 2018 bis 2021 zusätzlich zu verausgaben? 23. Zu welchen Anteilen und auf welchen Wegen sollen diese Finanzmittel als Darlehen, Ko-Finanzierungsmittel bzw. als Zuschüsse vergeben werden? Die Fragen 21 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen den Neubau und die Sanierung studentischen Wohnraums im Rahmen der bestehenden wohnwirtschaftlichen Förderprogramme. So können beispielsweise die Kreditprogramme „Energieeffizient Sanieren“, „Energieeffizient Bauen“ und „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Eigenmittelprogramm) für Studentenwohnheime genutzt werden. Die Bundesregierung fördert zudem mit dem Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen die Errichtung und Erforschung von 20 innovativen Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Wohnprojekten für Studierende und Auszubildende deutschlandweit. Zur Umset- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1684 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zung der Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen werden bis Ende 2019 voraussichtlich 37 Mio. Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung abgerufen. Es werden so zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 175 Mio. Euro ausgelöst. Der Bund gewährt Zuwendungen für Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gegenstand der Förderung ist der forschungsbedingte Mehraufwand von Konzepten für Modellvorhaben . Die Förderung des Baus von Wohnraum für Studierende erfolgt zudem im Bereich der sozialen Wohnraumförderung der Länder. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat der Bund dem sozialen Wohnungsbau – trotz Zuständigkeit der Länder – deutlichen Auftrieb verschafft. Die Kompensationsmittel, die der Bund bis 2019 zahlt, wurden zweimal deutlich aufgestockt. Allein in diesem Jahr erhalten die Länder rund 1,5 Mrd. Euro. 24. Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für den angekündigten Wettbewerb zur Förderung digital innovativer Hochschulen oder Hochschulverbünde im Zeitraum 2018 bis 2021 bereitzustellen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 25. Weshalb plant die Bundesregierung, die Hochschulen über ein wettbewerbliches Verfahren zu fördern und nicht, wie im Falle des Digitalpakts für die Schulen, alle Hochschulen besser auszustatten? Wettbewerbliche Verfahren entsprechen den im Hochschul- und Wissenschaftssystem wirksamen kompetitiven Dynamiken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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