Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1685 19. Wahlperiode 16.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Thomas Ehrhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1479 – Gegenleistung für Freilassung eines Journalisten aus türkischer Haft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1164) 1. Welche Rüstungsunternehmen (außer der Rheinmetall AG) haben Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei seit dem 24. September 2017 erhalten (bitte nach Zeitpunkten der Ausfuhrgenehmigungen und Abschluss der Rüstungsexportanfrage aufschlüsseln)? Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass zur Wahrung von Staatswohlinteressen und zum Schutz der Unternehmen eine Beantwortung der Frage 1 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Auflistung der Unternehmen, die seit dem 24. September 2017 Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei erhalten haben, stellt eine sehr sensible Information dar. Die türkische Militäroperation in der nordsyrischen Region Afrin steht in der deutschen Öffentlichkeit stark in der Kritik. Die Kritik kommt nicht nur in vielzähligen Eingaben von Bürgern an die Bundesregierung zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit dem türkischen militärischen Vorgehen in Afrin haben auch in Deutschland verübte Übergriffe auf Einrichtungen mit Türkei-Bezug zugenommen. Dazu gehören beispielsweise der Türkei nahestehende Kulturvereine und Moscheen. Auch die Botschaft der Republik Türkei ist Ende Februar Ziel eines Farbbeutelangriffs geworden. Diese Vorfälle zeigen, dass neben der verbal vorgebrachten Kritik auch das Aggressionspotential gegenüber den am Afrin-Einsatz direkt oder indirekt Beteiligten signifikant zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Offenlegung der betroffenen Unternehmen zu Anfeindungen oder gar Übergriffen gegen die betroffenen Unternehmen führen könnte. Von einer öffentlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1685 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Benennung der betroffenen Unternehmen ist daher aus Fürsorgegründen abzusehen , da eine solche unabsehbare sicherheitsrelevante Folgen für diese haben könnte. Die entsprechenden Informationen sind daher als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten .* 2. Um welche Rüstungsgüter handelt es sich, und welcher Auftragswert wurde für Rüstungsexporte in die Türkei insgesamt seit dem 24. September 2017 genehmigt? Vorbemerkung: Es handelt sich um eine vorläufige Zahl, die sich durch Fehlerkorrekturen, Erweiterungen und nachträgliche Meldungen noch verändern kann. Seit dem 24. September 2017 haben die in der Antwort zu Frage 1 genannten Firmen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in die Türkei mit einem Gesamtwert in Höhe von 15,03 Mio. Euro erhalten. Es handelt sich um die Ausfuhrlistenpositionen A0004, A0005, A0006, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021 und A0022. 3. Von wie vielen deutschen Staatsbürgern in türkischer Haft hat die Bundesregierung Kenntnis a) vier Wochen vor Freilassung von Denis Yücel und b) zum Stichtag 13. März 2018 (bitte nach Stichtagen aufschlüsseln)? Die Zahl der in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen wurde kurz vor bzw. nach den in der Anfrage genannten Stichtagen erfasst. Am 18. Januar 2018 befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung 50 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Am 15. März 2018 befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung 42 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft sowie vier deutsche Staatsbürger in Abschiebegewahrsam. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333