Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16078 – Good Governance bei der Förderung von Wissenschaft durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wissenschaftsfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes fest verankert . Wissenschaft besitzt einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert, weil sie das Fundament für eine aufgeklärte, freie und offene Gesellschaft legt. Deswegen muss Wissenschaft nach Ansicht der Fragesteller besonders geschützt werden – einerseits vor Angriffen von außen durch pauschalen Wissenschaftsskeptizismus oder gar Wissenschaftsfeindlichkeit und andererseits vor unberechtigten Eingriffen durch private Geldgeber oder der öffentlichen Hand, die in Deutschland einen großen Teil der Drittmittelfinanzierung sicherstellt . Darauf ist nach Ansicht der Fragesteller nicht nur zu achten, wenn es um das Setzen von Rahmenbedingungen für die Wissenschaft geht, sondern auch bei der Frage, wohin Steuergelder fließen sollen und welche Forschung wo gefördert werden soll. Vergabeverfahren in der Wissenschaft sind deswegen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, um sowohl die Wissenschaftsfreiheit zu wahren wie auch den verantwortlichen Umgang mit Steuermitteln sicherzustellen . So prüft etwa derzeit der Bundesrechnungshof das Vergabeverfahren der Batteriezellenforschung, nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek die Bedenken nicht ausräumen konnte (www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/bundesrechnungshof-prueft-vergabever fahren-fuer-forschungsfabrik-a-1297490.html). Es ist von besonderer Relevanz , dass öffentliche Vergabeverfahren in der Wissenschaft transparent und nachvollziehbar vonstattengehen und Willkür entgegengetreten wird, damit das Vertrauen in den Forschungsstandort Deutschland und in die Freiheit der Wissenschaft keinen Schaden nimmt. Die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung beläuft sich auf rund 30 Prozent der Gesamtausgaben für diesen Bereich (Stand: 2017). Über die Hälfte der staatlichen Ausgaben werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen, 10,9 Mrd. von 19,6 Mrd. Euro insgesamt . Die Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) machen auch noch einmal über 30 Prozent der Gesamtausgaben aus. Die Ressorts und Bundesministerien, die Forschungsförderung betreiben sind vielfältig. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Fragesteller, bei Forschungsförderungsver- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16874 19. Wahlperiode 27.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. fahren hohe Qualitätsstandards anzuwenden, größtmögliche Objektivität und transparente Verfahren zu gewährleisten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Bundesregierung setzt Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung , die Deutschland zu einem der attraktivsten Forschungs- und Innovationsstandorte weltweit machen. Bezüglich der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung durch die Bundesregierung wird auf den aktuellen Bundesbericht Forschung und Innovation verwiesen. Die Wissenschaft und die Forschung durch einen entsprechenden politischen Schwerpunkt und die Implementierung entsprechender Verfahren aktiv zu fördern und ihre Freiheit zu schützen, ist selbstverständliche Verpflichtung und Aufgabe der Bundesregierung . Zur Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland tragen auch die transparenten und qualitätsorientierten Verfahren der Mittelvergabe für Forschungsund Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) durch die Bundesregierung bei. Verfassungs- und haushaltsrechtliche Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Transparenz , Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind in allen entsprechenden Regularien für die Entscheidung zur Vergabe von öffentlichen Geldern für Forschung und Entwicklung abgebildet. Dies gilt insbesondere auch für die Verfahren zur Förderung von FuE-Projekten, auf die sich die Fragesteller beziehen. Die FuE-Projektförderung des Bundes erfolgt strategisch gelenkt in den Themenfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung und auf Grundlage von Programmen. Sie zeichnet sich durch eine große Vielfalt an innovations- und forschungsfeldspezifischen Zielsetzungen, Themen und Akteuren aus. Die Verfahren entsprechen zugleich den vielfältigen inhaltlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der genannten grundlegenden Verfahrensgrundsätze. 1. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Spezifika unterschiedlicher Politikfelder im Hinblick auf die Vergabe von öffentlichen Geldern? 2. Welche Spezifika weisen Auswahl- und Vergabeverfahren im Bereich der Forschung im Gegensatz zu beispielsweise Vergabeverfahren im Straßenwesen auf? 3. Inwiefern gibt es aktuell verpflichtende Leitlinien oder sonstige Regelungen für die Auswahl und Vergabe von staatlich geförderten Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung, die Bundesministerienübergreifend oder für das BMBF gelten (bitte alle relevanten Dokumente benennen und die einschlägigen Paragraphen aufführen)? Wenn diese nicht existieren, inwiefern hielte die Bundesregierung solche Leitlinien oder sonstige Regelungen für sinnvoll? 4. Über welche Paragraphen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), der Ergänzenden Geschäftsordnung (EGO) des BMBF und/oder der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird die Auswahl und Vergabe von Geldern für Forschungsvorhaben beim BMBF geregelt, und wie ist deren genauer Wortlaut? Drucksache 19/16874 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Auflagen bei der Auswahl und Vergabe von öffentlichen Geldern für Forschung und Entwicklung müssen in den jeweiligen Bundesministerien eingehalten werden, d. h. im a) BMBF, b) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), c) BMWi, d) BMVg, e) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), f) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt im wettbewerblichen Verfahren, abhängig von einem von der EU-Kommission vorgegebenen Schwellenwert (nach Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung), in einem nationalen (§ 8 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) oder in einem europaweiten (§ 119 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 14 Vergabeverordnung – VgV) Vergabeverfahren. Im Anschluss an europaweite Vergabeverfahren wird jede Auftragsvergabe dem Amt für Veröffentlichungen der EU gemäß § 39 Absatz 1 VgV mitgeteilt. Die Veröffentlichung erfolgt über die e-Vergabeplattform. Die Ex-Post- Bekanntmachung wird nach Freigabe auf der e-Vergabeplattform auch im Internetportal der Bundesverwaltung veröffentlicht. Den gesetzlichen Verpflichtungen gem. § 30 UVgO kommt das BMBF durch eine Veröffentlichung auf seiner Internetseite nach. Die Förderung von FuE-Projekten erfolgt mittels Zuwendungen auf Grundlage von §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu weiter einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Zusätzlich sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere das EU-Beihilferecht zu beachten. Die Ziele der FuE-Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden auf Grundlage der durch den Haushaltsgesetzgeber definierten Zweckbestimmungen und Ziele nach der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMBF (EGO-BMBF) in Programmen definiert, die einen mehrjährigen Orientierungsrahmen für die Förderung bilden. Die Umsetzung der veröffentlichten Programme erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Förderrichtlinien im Sinne der Verwaltungsvorschriften zur BHO (s. hierzu insbesondere VV Nr. 15.7 zu § 44 BHO). Diese Förderrichtlinien werden in Konsultationen mit Akteuren aus der Wissenschaftslandschaft und dem Innovationsgeschehen entwickelt. Sie bilden ein breites Spektrum ab, von der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung bis zu anwendungsorientierten FuE-Vorhaben. Entsprechend der unterschiedlichen Bedarfs- und Zielrichtungen werden die Förderrichtlinien fachspezifisch ausgestaltet, insbesondere auch im Hinblick auf die jeweiligen Förderkriterien und die zugrunde zu legenden Bewertungsverfahren . Grundsätzlich erfolgt die Bewertung auf der Grundlage wissenschaftsgeleiteter Verfahren (zumeist im sog. Peer Review). Bei den Förderrichtlinien handelt es sich um formalisierte und bindende Handlungsvorschriften, durch die das Thema und die Konditionen der Förderung vorgegeben werden. Sie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf den Internetseiten des BMBF veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16874 6. Wie hoch ist der Anteil von Auswahl- und Vergabeverfahren für Forschung und Entwicklung, bei denen durch Bundesministerien externe Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien zur Unterstützung bei der Auswahl eingesetzt werden (bitte den Anteil für die in Frage 5 genannten Bundesministerien einzeln für die Jahre 2017 und 2018 angeben)? Die im Rahmen von Förderbekanntmachungen und -richtlinien eingereichten Projektvorschläge zu FuE-Vorhaben werden durch die Bundesministerien und gegebenenfalls durch Projektträger fachlich geprüft und bewertet. Dabei wird zur Begutachtung in unterschiedlicher Intensität zusätzliche externe wissenschaftliche , in vielen Fällen internationale, Expertise einbezogen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen liegt beim Zuwendungsgeber. BMBF: Die Auswahl von FuE-Projekten erfolgt auf Grundlage der in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderbekanntmachungen vorgegebenen Kriterien unter Beteiligung von Fachexperten. Dazu gehören neben den Fachexperten im Ministerium bzw. bei den Projektträgern auch externe wissenschaftliche Experten . Bezogen auf die im entsprechenden Zeitraum veröffentlichten Förderbekanntmachungen ist im Jahr 2017 in rund 93 Prozent der Fälle eine Begutachtung durch zusätzliche externe wissenschaftliche Experten erfolgt, im Jahr 2018 in rund 88 Prozent. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Im erfragten Zeitraum hat im Bereich der Forschungsförderung keine anderweitige Begutachtung durch externe wissenschaftliche Experten stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): In der Regel werden alle eingereichten Projektvorschläge von Gutachtern fachlich begutachtet. Dazu zählen neben externen Fachexperten auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter bei den Projektträgern. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Im Sinne der Fragestellung wurde keine Forschungsförderung mit Förderrichtlinien bzw. -bekanntmachungen durchgeführt. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Im Rahmen von im erfragten Zeitraum veröffentlichten Förderrichtlinien bzw. -bekanntmachungen ist in rd. 86 Prozent der Fälle eine Begutachtung auch durch externe wissenschaftliche Experten erfolgt – rd. 94 Prozent im Jahr 2017 bzw. rd. 80 Prozent im Jahr 2018. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Im Rahmen von im erfragten Zeitraum veröffentlichten Förderrichtlinien bzw. -bekanntmachungen ist eine Begutachtung auch durch externe wissenschaftliche Experten im Jahr 2017 in rund 8 Prozent der Fälle und im Jahr 2018 in rund 15 Prozent der Fälle erfolgt. Drucksache 19/16874 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie häufig wurden im BMBF Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien zur Auswahl und Vergabe von Geldern für Forschung und Entwicklung seit 2017 eingesetzt (bitte Titel des Gremiums , Auftrag, Gesamtzeitraum der Tätigkeit, zur Verfügung stehende Fördersumme und Anzahl der Mitglieder nennen)? Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Inwiefern sind die Empfehlungen dieser Gremien zur Beratung der Bundesministerien bindend, und in welchen Fällen kann sich über deren Votum hinweggesetzt werden (bitte Förderverfahren und Grund für das Hinwegsetzen über die Empfehlung benennen)? 9. Wie viele Auswahl- und Vergabeprozesse des BMBF gab es seit 2017, bei denen Kommissionen, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien für eine fachliche Beurteilung eingesetzt wurden und bei denen am Ende allerdings ohne vorliegende fachliche Beurteilung durch eine Kommission, Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremium eine Förderentscheidung durch das BMBF getroffen wurde (bitte Titel des Gremiums, Auftrag, Gesamtzeitraum der Tätigkeit, zur Verfügung stehende Fördersumme und Anzahl der Mitglieder nennen)? 10. Inwiefern wird bei der Einsetzung von Kommissionen, Expertinnenbzw . Experten- oder Beratungsgremien durch die Bundesregierung bei der Auswahl und Vergabe im Bereich der Forschung und Entwicklung auf eine ausgewogene Verteilung der Sitze aus Industrie, Zivilgesellschaft , Wissenschaft und ggf. weiterer Gruppen geachtet, und welche Best-Practice-Ansätze sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Der weit überwiegende Anteil der Projektvorschläge zu FuE-Vorhaben wird sowohl von Fachexperten im Ministerium beziehungsweise bei den Projektträgern als auch von externen Experten, zumeist im Rahmen von Peer-Review- Verfahren evaluiert (siehe Antwort zu Frage 6). Die Auswahl der Gutachter erfolgt entsprechend der fachlichen Anforderungen von Förderzweck und -ziel. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen trifft der Zuwendungsgeber entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. 11. Wie werden Kriterien bei Auswahl- und Vergabeprozessen im Bereich der Forschung und Entwicklung im BMBF festgelegt, und wer wird in die Entscheidungsfindung dieser Kriterien miteinbezogen? Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. Die Relevanz der jeweiligen fachlichen Kriterien orientiert sich insbesondere an den unterschiedlichen Fachgebieten, den jeweiligen Förderzielen , dem Fördergegenstand und der Zielgruppe. Auch diese Kriterien werden bei Bedarf in Konsultation mit Akteuren aus der Wissenschaftslandschaft und dem Innovationsgeschehen entwickelt. 12. Welche internationalen und nationalen „Good-Governance-Standards“ zur Auswahl und Vergabe öffentlicher Gelder für Forschung und Entwicklung sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese Standards? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16874 13. An welchen internationalen und/oder nationalen „Good-Governance- Standards“ zur Auswahl und Vergabe öffentlicher Gelder für Forschung und Entwicklung orientiert sich die Bundesregierung bereits aktuell, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Bereich? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Entscheidungen zur Förderung von FuE-Projekten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben transparent und effizient getroffen. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität wird nach dem internationalen Standard der Begutachtung durch Expertinnen und Experten gearbeitet, weit überwiegend im sogenannten Peer-Review-Verfahren. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in der Regel im Rahmen kompetitiver Verfahren und auf Grundlage der wissenschaftlichen Exzellenz. Die Evaluierung der Förderprogramme wird im BMBF standardmäßig durchgeführt. Im Förderkatalog des Bundes werden die geförderten Projekte öffentlich einsehbar dargestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 14. Inwiefern verpflichtet sich die Bundesregierung, alle im Rahmen von Auswahl- und Vergabeprozessen angeforderten Gutachten, Bewertungen und Stellungnahmen allen am Auswahl- und Entscheidungsprozess beteiligten Akteuren vollständig zur Verfügung zu stellen, und wenn nicht, wie begründet dies die Bundesregierung? Die Auswahlprozesse der FuE-Projektförderung werden transparent gemacht und sind regelmäßig auch Gegenstand der Evaluierung von Förderprogrammen. Die Antragsteller werden über die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen informiert. Eine Veröffentlichung von Gutachten, Bewertungen und Stellungnahmen ist insbesondere zum Schutz möglicher Geschäftsgeheimnisse und aus datenschutzrechtlichen Gründen im Verfahren nicht grundsätzlich vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 29 und 30 verwiesen. 15. Bei welchen Auswahl- und Vergabeverfahren im Bereich Forschung und Entwicklung des BMBF wurden im Zeitraum 2010 bis November 2019 bereits festgelegte Kriterien nach erfolgter Bewertung durch Kommissionen , Expertinnen- bzw. Experten- oder Beratungsgremien nochmals verändert , und welche Gründe gab es dafür (bitte alle einzelnen Auswahlund Vergabeverfahren und die Art der sowie die Gründe für die Veränderung der Kriterien benennen)? Ein solcher Fall ist dem BMBF nicht bekannt. 16. In welchen Fällen von Vergaben entscheidet sich das BMBF für eine offene , kompetitive Ausschreibung? In welchen Fällen werden Vergaben auf Anfrage, bzw. Aufforderung zur Bewerbung, durchgeführt? 17. Anhand welcher Kriterien wird im BMBF bei gezielten Anfragen entschieden , welche möglichen Bewerberinnen und Bewerber angefragt werden und wer nicht? Falls es keine Kriterien gibt, wie sind entsprechende Verfahren geregelt? Drucksache 19/16874 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Vergaben im BMBF wurden seit 2017 offen ausgeschrieben, und welche sind auf Anfrage erfolgt (bitte die Vergabeverfahren einzeln mit Zeitpunkt und Zuschlag sowie Förderhöhe benennen)? Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Informationen über Vergabeverfahren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. Die FuE-Projektförderung erfolgt in der Regel über Förderrichtlinien, die in der Förderdatenbank des Bundes sowie auf der Internetseite des BMBF veröffentlicht sind. In wenigen Ausnahmefällen, z. B. wenn das Feld potentieller Vorschläge absehbar zu klein ist, um einen echten Wettbewerb zu erzeugen, oder wenn die Durchführung entsprechender Forschungsvorhaben erkennbar nur von wenigen Akteuren geleistet werden kann, ist dieses Format zur Erreichung der Förderziele nicht geeignet. In diesen Fällen werden alle relevanten Interessentengruppen informiert. 19. Ab welcher Förderhöhe werden Förderentscheidungen in der Regel von welcher Hierarchieebene im BMBF getroffen, und unter welchen Bedingungen kann davon abgewichen werden? Förderbescheidentwürfe werden im Rahmen der Projektförderung bis einschließlich 1 Mio. Euro von der Referatsleitung, bis einschließlich 5 Mio. Euro von der Unterabteilungsleitung und über 5 Mio. Euro von der Abteilungsleitung abschließend gezeichnet. 20. Inwiefern sind gemeinsame Entscheidungen im Bereich Forschung und Entwicklung im Falle einer Kooperation zwischen zwei Bundesministerien grundsätzlich geregelt? Die Entscheidungen im Bereich der Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung richten sich wie alle Entscheidungen der Bundesregierung nach den Regularien der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sowie der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg). Für den Bereich der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung bei Forschung und Entwicklung haben die Bundesministerien Forschungskoordinatoren benannt. Als Ansprechpartner üben sie eine koordinierende Rolle bei der interministeriellen Zusammenarbeit aus, insbesondere über das Verfahren der Frühkoordinierung. 21. Inwiefern achtet das BMBF bei der Vergabe von Geldern für Forschung und Entwicklung auf eine regionale Verteilung von Geldern, die an interne Quoten geknüpft sind? Die Vergabe von Haushaltsmitteln für die FuE-Projektförderung erfolgt entsprechend der Kriterien und Ziele der Förderrichtlinien vorrangig nach Exzellenzkriterien , d. h. insbesondere nach fachlichen Gesichtspunkten, sowie den einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Zur Stärkung der Innovationskraft in Regionen hat das BMBF seit fast 20 Jahren eigene, themenoffene Innovationsförderprogramme erfolgreich etabliert, die in den Programmfamilien „Unternehmen Region“ und „Innovation & Strukturwandel“ gebündelt sind. Deren Ziel ist es, die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft und Wissenschaft nachhaltig zu stärken und neue Dynamiken in Gang zu setzen, die einen innovationsbasierten Strukturwandel befördern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16874 22. Welche internen Maßnahmen hat das BMBF getroffen, um Befangenheiten von Beschäftigten des BMBF bei Auswahl- und Vergabeprozessen vorzubeugen, und durch welche Stelle bzw. Stellen werden diese Befangenheiten geprüft? 23. In welchen Fällen gab es aufgrund der Befangenheit von Beschäftigten des BMBF einen Ausschluss von Auswahl- und Entscheidungsprozessen (bitte die einzelnen Fälle, in denen Befangenheit erklärt wurde, benennen und ob es sich um politische oder nichtpolitische Beamte handelte)? Welche Stellen im BMBF tragen die Verantwortung dafür, dass bei Auswahl- und Vergabeprozessen bestehende Gesetze, Regeln und Richtlinien (z. B. die GGO der Bundesministerien, EGO des BMBF, evtl. Leitlinien oder sonstige Regelwerke) eingehalten werden? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Das BMBF beugt durch verschiedene Maßnahmen potentiellen Befangenheiten vor. Zu diesen Maßnahmen gehören neben Belehrungen und Sensibilisierungen auch die Dokumentation der Prozesse und das Mehr-Augen-Prinzip. Fälle, in denen es aufgrund der Befangenheit von Beschäftigten einen Ausschluss von Auswahl- und Entscheidungsprozessen gab, sind der Dienststelle nicht bekannt. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach § 12 (Arbeitsablauf) GGO der Stand der Entwicklung der Vorgangsbearbeitung jederzeit nachvollziehbar sein muss, aber aus der Aktenlage in Ausschussdrucksache 19(18)119 m (Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung , Seite 2080) nicht hervorgeht, was genau Gegenstand der Unterredung zwischen der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und ihrem zuständigen Unterabteilungsleiter war? Sieht die Bundesregierung dann einen Widerspruch, und welche Schlüsse zieht sie daraus? Die in der Ausschussdrucksache 19(18)110 m auf Seite 2080 aufgeworfenen Fragen sind im Rahmen der die Pressekonferenz am 28. Juni 2019 vorbereitenden Unterlagen beantwortet worden. Diese Vorbereitung ist Bestandteil der zitierten Ausschussdrucksache. Insofern ist der Stand der Entwicklung der Vorgangsbearbeitung nachvollziehbar dokumentiert. 25. Genügt es nach Bundesregierung-Good-Governance-Standards, dass die Auswahl und Vergabe öffentlicher Forschungsgelder in Höhe von 500 Mio. Euro auf der Grundlage einer fünfseitigen Bewertung durch einen einzelnen Unterabteilungsleiter entschieden wird, und wenn ja, wie begründet sie dies (vgl. Ausschussdrucksache 19(18)119 m – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Seite 2101)? Die Entscheidung zur Errichtung der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) im Rahmen des Dachkonzeptes „Forschungsfabrik Batterie“ mit einem Finanzvolumen von rd. 500 Mio. Euro wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Basis eines Konzeptes der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (FhG) getroffen. Zeitgleich hat die Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Der zitierte Vermerk befasst sich lediglich mit der Standortauswahl für die Forschungsfertigung Batteriezelle. Die Entscheidung über die Auswahl des Standortes der FFB wurde durch die zuständige Abteilungsleitung im BMBF auf Grundlage dieses Vermerks getroffen. Die Standortentscheidung basierte auf einem breiten Beteiligungsverfahren unter Mitwirkung der Mitglieder der Gründungskommission, der FhG und des BMWi. Danach lag eine Vielzahl an Drucksache 19/16874 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beurteilungen und Einschätzungen vor, die in dem Vermerk aufgelistet und berücksichtigt wurden. 26. Ist das BMBF weiterhin der Ansicht, dass das Auswahl- und Vergabeverfahren zur Forschungsfertigung Batteriezelle in vollständiger Übereinstimmung mit bestehenden Gesetzen, Regeln und Richtlinien durchgeführt wurde, und wenn ja, wie begründet das BMBF dies? Ja. Die Bundesregierung hat über den Sachverhalt im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Rahmen von parlamentarischen Anfragen umfassend Auskunft gegeben. 27. Welche Schlussfolgerungen zieht das BMBF aus dem Auswahl- und Vergabeverfahren zur Forschungsfertigung Batteriezelle, und sieht sich das BMBF durch diese Schlussfolgerungen dazu veranlasst, Veränderungen an den Auswahl- und Entscheidungsprozessen vorzunehmen? Wenn ja, welche sind dies? Es hat sich im Verlauf des Standortauswahlverfahrens gezeigt, dass die Bezeichnung „Gründungskommission“ zu Missverständnissen bezüglich der Aufgaben dieses Gremiums geführt hat. Das BMBF wird daher künftig in vergleichbaren Fällen klarere Bezeichnungen solcher Gremien wählen und deren Aufgaben im Außenraum entsprechend kommunizieren. Das BMBF beabsichtigt , sich auch weiterhin bei Auswahlprozessen durch den Rat externer Experten unterstützen zu lassen. 28. Welche juristischen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Nichteinhalten der Ergänzenden Geschäftsordnung (EGO) und GGO? Die Rechtsfolgen für die Nichteinhaltung der einzuhaltenden Rechtsvorschriften ergeben sich aus dem Bundesbeamtengesetz sowie dem Bundesdisziplinargesetz . 29. Inwiefern werden Auswahl- und Vergabeprozesse des BMBF intern und extern evaluiert, und inwiefern werden die Ergebnisse dieser Evaluationen veröffentlicht? Die BHO verpflichtet die Bundesverwaltung bei allen finanzwirksamen Maßnahmen des Bundes zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Das BMBF führt hierzu in Bezug auf seine Förderprogramme ein Qualitätsmanagement von begleitenden Evaluationen und Ex-post Evaluationen durch. Programme mit einem Gesamtvolumen von über 50 Millionen Euro werden extern evaluiert. Die Prozesse zur Auswahl zu fördernder Projekte sind bei Evaluationen von Förderprogrammen regelmäßig Gegenstand der Betrachtung. Die Ergebnisse von Evaluationen der BMBF-Förderprogramme werden grundsätzlich in geeigneter Form veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16874 30. Inwiefern werden Auswahl- und Vergabeprozesse im BMBF transparent gemacht? Welche Gründe gibt es dafür, und welche Vergabeprozesse wurden seit 2017 transparent gemacht, und warum? Das BMBF informiert über Auswahlprozesse, Förderentscheidungen und die Ergebnisse der Förderung auf unterschiedlichen Ebenen. Die Auswahlprozesse im Rahmen der FuE-Projektförderung werden in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinien transparent gemacht. Über die individuelle Entscheidung werden die Antragsteller informiert. Bewilligte Zuwendungen werden unter Angabe der Förderhöhe und des Fördergegenstandes im Förderkatalog des Bundes veröffentlicht. Ergebnisberichte von geförderten Projektnehmern werden über die Technische Informationsbibliothek (TIB) – Leibniz- Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daneben werden die Ergebnisse der Förderung über Statusberichte zu Förderschwerpunkten und insbesondere auch über Fachkonferenzen veröffentlicht. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 wird ergänzend verwiesen . 31. In welchen Punkten und in welcher Weise weicht die Ergänzende Geschäftsordnung des BMBF von der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ab? 32. Warum ist die Ergänzende Geschäftsordnung des BMBF, beispielsweise im Gegensatz zur EGO des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, nicht öffentlich zugänglich, und auf welcher Grundlage verweigert das BMBF eine Veröffentlichung ihrer EGO? Die Fragen 31 und 32 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ergänzende Geschäftsordnung (EGO) des BMBF weicht nicht von der GGO ab, sondern ergänzt diese. Sie trifft in erster Linie spezifische Regelungen für den Innenbereich des BMBF. Dies beinhaltet auch Regelungen, die aus Gründen des Datenschutzes nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Daneben sprechen Sicherheitsbedenken gegen eine Veröffentlichung der EGO, da diese unter anderem Regelungen zur IT-Sicherheit und zur Sicherheit auf den Flächen der Dienstsitze in Bonn und Berlin beinhaltet. Drucksache 19/16874 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16874 Drucksache 19/16874 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333