Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16343 – Ungefiltertes Schmutzwasser in Gewässern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren kam es an vielen Standorten in Deutschland gehäuft zu Starkregenfällen. Der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13768 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung aufgrund des Klimawandels auch zunehmende Starkregenereignisse erwartet. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes kommt es insbesondere in den Sommermonaten zu Starkregenereignissen. Niederschläge versickern natürlicherweise im Boden und können dort je nach Bodeneigenschaften auch gespeichert werden . In Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie auf Straßen wird das Regenwasser üblicherweise aufgefangen und in die Kanalisation eingeleitet. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Kanalsysteme. Je nach Region ist die Mischwasserkanalisation oder die Trennwasserkanalisation verbreitet. In der vor allem in Norddeutschland verbreiteten Trennwasserkanalisation wird Regenwasser getrennt von dem Schmutzwasser abgeführt, während bei der Mischwasserkanalisation, die vor allem in Süddeutschland etabliert ist, Schmutzwasser und Regenwasser in den gleichen Kanal eingeleitet werden (www.researchgate.net/publication/296638890_Im_Spiegel_der_Statistik_Ab wasserkanalisation_und_Regenwasserbehandlung_in_Deutschland_Reflec ted_in_Statistics_Sewerage_and_Stormwater_Treatment_in_Germany). Kommt es zu Starkregenereignissen, können die Wassermassen nicht mehr in die Kläranlagen abgeleitet werden, daher sind für diesen Fall sogenannte Regenüberläufe installiert worden. Durch einen Regenüberlauf wird der Zufluss zur Kläranlage abgemindert, was aber gleichzeitig auch bedeutet, dass Schmutzwasser über den Regenüberlauf ungefiltert in Gewässer und Umwelt gelangt. Auch die Zuführung in Überflutungsbecken ist nicht immer mit einem Filter versehen und auch hier gelangt ungeklärtes Wasser mit allen für die Ökologie bedenklichen Spurenstoffen in die Umwelt. Ende 2016 waren 20 385 Regenüberläufe in Deutschland in Betrieb (www.res earchgate.net/publication/296638890_Im_Spiegel_der_Statistik_Abwasserka nalisation_und_Regenwasserbehandlung_in_Deutschland_Reflected_in_Statis tics_Sewerage_and_Stormwater_Treatment_in_Germany). Die Einleitung von ungeklärtemn Mischwasser in Gewässer reduziert die Wasserqualität und kann in extremen Fällen zu Schäden am Ökosystem, wie der Fähigkeit von Gewässern , sich selbst zu regulieren, führen. Es kann zur Einleitung von Mikro- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16876 19. Wahlperiode 29.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuk leare Sicherheit vom 21. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. plastik, Arzneimittelrückständen, Tensiden und Flammschutzmitteln kommen. In betroffenen Gewässern werden dann Badeverbote wegen zu hoher Gehalte von beispielsweise Escherichia-coli-Bakterien verhängt, so wie beispielsweise im Sommer 2019 am Bodensee (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/boden see-faekalien-alarm-fuehrt-zu-badeverbot-hundert-schwimmer-krank-a-12791 83.html). Zusammenfassend können Starkregenereignisse gerade in Regionen mit Mischwasserkanälen zu einer Verunreinigung von Gewässern führen, die nach Ansicht der Fragesteller künftig so gestaltet werden müssen, dass der Überlauf kein Schmutzwasser ungeklärt in Gewässer abgibt. Unter Anwendung von § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 23 Absatz 2 WHG hat die Bundesregierung die Abwasserverordnung erlassen, die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer unter Berücksichtigung des Standes der Technik regelt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung vor dem Erlass der Verordnung ein umfangreiches Bild über die Abwassersysteme in deutschen Städten gemacht hat. 1. Wie viele Regenüberlaufe gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Stand heute, die bei Starkregen ungeklärtes Mischwasser in Gewässer einleiten? 2. Wie viele Liter Mischwasser werden nach Kenntnis der Bundesregierung über Regenüberläufe bei Starkregen ungeklärt in die Umwelt geleitet? 3. Wie viele Regenüberläufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt zurückgebaut, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte nach Ort, Datum und Grund für den Rückbau aufstellen )? 4. Plant die Bundesregierung im Zuge der Anpassung an Starkregenereignisse , Maßnahmen zu ergreifen, die ungefiltertes Abwasser behandeln, reinigen oder Kläranlagen zuführen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Hinsichtlich der Statistik zur Regenüberläufen wird auf die Seite 20 des Berichts „Umwelt – Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Wasserentsorgung – Strukturdaten zur Wasserwirtschaft“ des Statistischen Bundesamts, Fachserie 19, Reihe 2.1.3 mit dem Stand 2016 verwiesen (https://www.destati s.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/Publikatio nen/Downloads-Wasserwirtschaft/wasserwirtschaft-2190213169004.pdf?__blo b=publicationFile). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine große Anzahl an Regenentlastungen mit einer Behandlung einhergehen. Um die Gewässerbelastungen durch Misch- und Regenwassereinleitungen zu verringern, wurden in den letzten Jahren in erheblichem Umfang Regenbecken verschiedener Bauarten errichtet . In diesen Anlagen wird Mischwasser teilweise zurückgehalten (Regenüberlaufbecken ), Regenwasserabflüsse werden gedrosselt (Regenrückhaltebecken ) oder durch Sedimentation behandelt (Regenklärbecken). Insgesamt 54.069 Einleitungen von den insgesamt 74.454 Regenentlastungen in Deutschland sind mit einer Behandlung ausgestattet. Die Menge des eingeleiteten Abwassers ist natürlich von den Regenereignissen abhängig und variiert entsprechend eines Regenereignisses. Drucksache 19/16876 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Genehmigung von Kanalnetzen sowie den wasserrechtlichen Vollzug sind die Wasserbehörden der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine weitergehenden Zahlen über die eingeleiteten Mengen, den Rückbau und die Anpassung an Starkregenereignisse vor. Weitere Maßnahmen im Zuge der Anpassung an Starkregenereignisse sind ebenfalls von den für den Vollzug wasserwirtschaftlicher Fragen zuständigen Länderverwaltungen unter Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen, so dass diese Informationen der Bundesregierung nicht vorliegen.  5. Wie oft mussten im Sommer 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Schmutzwassereinleitung in Gewässer Badeverbote ausgesprochen werden?  6. Welche anderen Belastungen im Gewässer können neben einer Überschreitung des Grenzwertes von Escherichia-coli-Bakterien noch zu einem Badeverbot führen, die von den Behörden erhoben werden (bitte nach Gewässerart aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 6 werden zusammen beantwortet. Für die Ausweisung und Überwachung der Badegewässer sowie den wasserrechtlichen Vollzug sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über temporär ausgesprochene Badeverbote aufgrund der landesrechtlichen Regelungen zu Badegewässer vor. Zuständig sind in diesem Bereich in der Regel die Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit den zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden.  7. Wie viele Starkregenereignisse sind der Bundesregierung im Bundesgebiet in den Jahren 2013 bis 2019 bekannt (bitte nach Datum, Ort, Wassermenge in mm und Dauer aufstellen)? Der Bundesregierung liegen entsprechende Daten nicht vor. Starkregenereignisse sind nicht einheitlich definiert, und sie müssen auch bei unterschiedlicher Intensität nicht zu Schäden führen. Beispielsweise warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor Starkregen in 2 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden): • Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung) • Regenmengen > 25 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung )  8. Mit welcher Prognose zur Entwicklung der Starkniederschläge rechnet die Bundesregierung? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13768 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16876  9. Wird der Eintrag von Mikroplastik in Kläranlagen sowie Klärschlamm und Abwasser bei Verlassen der Kläranlage derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise im Rahmen der Klärschlammverordnung gemessen, und wenn nein, warum nicht? 10. Ist eine wie in Frage 9 geschilderte flächendeckende Erfassung von Einund Austrägen an Mikroplastik an Kläranlagen geplant, und wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 10 werden zusammen beantwortet: Die Mikroplastik-Belastung des eingeleiteten Abwassers aus Kläranlagen sowie die Belastung des Klärschlamms wird derzeitig nicht systematisch erfasst. Einerseits gibt es keinen Grenzwert für Mikroplastik, so dass die Betreiber diesen Parameter auch nicht erfassen müssen, und andererseits gibt es im Themenkomplex „Kunststoffe und Umwelt“ noch viele offene Fragen, insbesondere auch im Bereich der Analytik. Daher hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entschieden, einen entsprechenden Forschungsschwerpunkt zu initiieren, der im Oktober 2017 gestartet wurde (http://bmbf-pl astik.de\home). Mit diesem Forschungsschwerpunkt soll der aktuellen, immer noch lückenhaften Informationslage entgegengewirkt werden. Es fehlen insbesondere für die verschiedenen Fragestellungen einheitliche Verfahrensvorschläge und für viele Bereiche entsprechend valide und statistisch abgesicherte Monitoringaktivitäten. Erst wenn die methodischen Defizite behoben sind, können Bewertungskonzepte erarbeitet werden, um Funde von Kunststoffen entsprechend einordnen und bewerten zu können. Aufgrund der unterschiedlichen methodischen Ansätze lassen sich die vorhandenen Studien auch nicht miteinander vergleichen. Daher bleiben die Ergebnisse des Forschungsschwerpunktes abzuwarten. 11. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche Kanalisationsarten (Trennwasserkanalisation bzw. Mischwasserkanalisation) installiert (bitte Aufstellung nach Regionen)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Für die Genehmigung von Kanalnetzen sowie den wasserrechtlichen Vollzug sind die Wasserbehörden der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. 12. Welche Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/13768 erwähnt werden, liegen speziell zum Ausbau und zur Anpassung des Fassungsvermögens des Kanalsystems bereits vor, und sollten diese noch nicht vorliegen, bis wann ist geplant, diese vorzulegen? Die Aussagen in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/13768 beziehen sich auf die Unterstützung der Länder und Kommunen durch die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, indem durch eine Verbesserung der Bewusstseinsbildung und Information zur Verbesserung der Wissensbasis beigetragen wird. Dazu zählen beispielsweise das Klimavorsorgeportal (https://www.klivoportal.de/), die Tatenbank (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafol gen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank) oder der Stadtklimalotse (http://www.stadtklimalotse.net/stadtklimalotse/). Drucksache 19/16876 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die das Thema Starkregen betreffen und allgemeine Aussagen zu Kanalnetzen zulassen, liegen beispielsweise für folgende Bereiche vor: – Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge (2018) in Zusammenarbeit mit dem BBSR (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroef fentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html?n n=406100) – Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs (2019) durch das UBA (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vorsorge-gegen-star kregenereignisse-massnahmen-zur) – LAWA-Strategie für ein effektives Starkregenrisikomanagement (2018) im Rahmen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (https://www.la wa.de/documents/lawa-starkregen_2_1552299106.pdf). Darüber hinaus wird der Stand der Technik im Abwasserbereich (Erweiterung Kanalsysteme, Anpassung des Fassungsvermögens) auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Abwasserwirtschaft durch technisch-wissenschaftliche Vereinigungen gebildet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13768 wird verwiesen. 13. Welche bestehenden oder geplanten Förderprogramme des Bundes zur Umrüstung von Kanalsystemen stehen Kommunen und Gemeinden zur Verfügung? Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Ländern und Kommunen. Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ der Bundesregierung fördert u. a. innovative Konzepte zur Anpassung an Klimawandelfolgen , wie Extremwetterereignisse. Es werden jedoch keine konkreten (investiven) Maßnahmen gefördert. 14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung aktuell vor, die eine Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern (laut Richtlinie 2000/60/EG) durch Anreicherung von Verunreinigungen beeinträchtigen könnten? Die Richtlinie 2000/60/EG sieht eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Gewässerbelastungen sowie des Zustands der Gewässer (Wasserkörper) vor. Grundlage hierfür ist das Monitoring von Einleitungen und Gewässerzustand. Monitoring, Bestandsaufnahme und Bewertung liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Ergebnisse der aktuellen Bestandsaufnahme und Bewertung, die Grundlage für die Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne für den Bewirtschaftungszyklus 2021 bis 2027 bilden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Ergebnisse nicht grundlegend von denen der Bestandsaufnahme und Bewertung für die laufenden Bewirtschaftungsperiode 2015 bis 2021 unterscheiden. Laut der damaligen Ergebnisse sind es insbesondere Nährstoffeinträge (Phosphat, Stickstoff) und Einträge sog. ubiquitärer Schadstoffe, wie z. B. Quecksilber, die zu einer Verfehlung des guten Zustands führen. Im Einzelnen wird auf den Bericht des Umweltbundesamtes „Die Wasserrahmenrichtlinie – Deutschlands Gewässer 2015“ (https://www.um weltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-deutschlands-gew Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16876 aesser), Seite 48 ff. verwiesen. Zur Größenordnung durch Starkregen bedingter Einträgen in die Gewässer liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 15. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung ergriffen, um, wie in der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS, 2008) aufgeführt, Niederschlagswasser ortsnah versickern zu lassen und Regenwasser getrennt von Schmutzwasser in Gewässer einzuleiten? Wenn ja, welche, und wo? 16. Welche Maßnahmen werden aktuell laut Kenntnisstand der Bundesregierung ergriffen, um wassersensible Stadtentwicklung zu fördern, beispielsweise durch Regenwasserbewirtschaftung wie Begrünung oder Versickerungsmaßnahmen ? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung ist bereits vom Grundsatz her in § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgelegt, dass „Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden [soll], soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.“ Darüberhinausgehende konkrete Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung liegen in Zuständigkeit der Länder und Kommunen, so dass diese Informationen der Bundesregierung nicht vorliegen. Drucksache 19/16876 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. 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