Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16559 – Umsetzungsstand beim Ausbau der Bundesautobahn 4 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes spielt der Zustand der Verkehrsinfrastruktur eine herausragende Rolle. Leistungsfähige Verkehrswege sind nicht nur ein entscheidender Standortfaktor, sondern auch essenziell für eine hohe Lebensqualität der Bürger im gesamten Bundesgebiet. Im Freistaat Sachsen spielt die Bundesautobahn 4 eine Schlüsselrolle als zentrale Verkehrsachse und Ost-West-Verbindung. Aktuell wird die Strecke täglich von bis zu 80.000 Fahrzeugen genutzt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll sich das Verkehrsaufkommen von 2010 bis 2030 um 50 Prozent erhöhen (Quelle: https://p rogramm.ard.de/TV/tagesschau24/Programmkalender/?sendung=2872110734 90973). Dabei ist in den vergangenen Jahren insbesondere das Güterverkehrsaufkommen gestiegen. Bereits im Jahr 2017 wurde in Görlitz ein Schwerverkehrsanteil von 42 Prozent gezählt (Quelle: www.mdr.de/sachsen/dresden/dre sden-radebeul/verkehrsministerium-beantragt-ausbau-autobahn-avier-100 .html). Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Aufnahme eines Ausbaus der A 4 in den Bundesverkehrswegeplan beantragt. Geplant ist, die Strecke zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und der Anschlussstelle (AS) Bautzen- Ost in vier Abschnitten auszubauen. Konkret sind dies die Abschnitte AD Nossen–AD Dresden-West, AD Dresden-West–AD Dresden-Nord, AD Dresden-Nord–AS Pulsnitz sowie AS Pulsnitz–AS Bautzen-Ost. Im August 2019 wurde dem Vorhaben von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) grünes Licht gegeben. Als Konsequenz braucht es jetzt nach Ansicht der Fragesteller eine schnelle Umsetzung der Prüfung und Planung dieses Vorhabens durch die beauftragte DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) (Quelle: Sachsen.de , 2019). Zur weiteren Entlastung des Verkehrs soll die A 4 unter anderem zwischen dem AD Nossen und der AS Bautzen-Ost um einen zusätzlichen Fahrstreifen in jede Richtung erweitert werden. Diese Maßnahme erfordert vielerorts den Um- oder Neubau der vorhandenen Brückenbauwerke und kann zudem Änderungen in der Trassenführung zur Folge haben (Quelle: MDR, 2018). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16879 19. Wahlperiode 29.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 27. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie ist der Planungs- und Projektstand bei den folgenden vier Ausbau- Abschnitten der A 4 in Sachsen: a) AD Nossen–AD Dresden-West, b) AD Dresden West–AD Dresden-Nord, c) AD Dresden-Nord–AS Pulsnitz, d) AS Pulsnitz–AS Bautzen-Ost? 3. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte mit Angabe aktualisierter Projektkosten)? 4. Wann soll nach aktueller Planung der Bundesregierung das Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Bauabschnitte eingeleitet werden? 5. Mit welchem Fertigstellungsdatum rechnet die Bundesregierung jeweils für die einzelnen Abschnitte? 6. Welche Brückenbauwerke müssen im Rahmen des Ausbaus der A 4 jeweils abgerissen, neu errichtet oder umgebaut werden? 7. Existieren derzeit Pläne, von der bestehenden Trassenführung abzuweichen , und wenn ja, in welchen Abschnitten? 8. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Umweltauswirkungen vor, die die Umsetzung des Bauvorhabens verzögern könnten? Die Fragen 1 und 3 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im August 2019 der Aufnahme der Planungen für den acht- bzw. sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen Autobahndreieck (AD) Nossen und Anschlussstelle (AS) Bautzen-Ost zugestimmt. Nach Auskunft der sächsischen Straßenbauverwaltung wurde aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit für die Bundesautobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes der Planungsauftrag im Oktober 2019 an die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) erteilt. Nach Übergabe der Unterlagen Anfang Januar 2020 wird die DEGES die Unterlagen sichten, die Planungs- und Bauabschnitte verkehrlich und nach Dringlichkeit festlegen sowie die Vergabeverfahren für die Voruntersuchungen durchführen. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht, die Bestandteil der Abwägungen im Planungsprozess ist. Drucksache 19/16879 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wurde für die einzelnen Bauabschnitte bereits ein Kosten-Nutzen- Verhältnis ermittelt? Falls ja, wie lautet dieses jeweils, und falls nein, bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein? Die acht- und sechsstreifige Erweiterung der A 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Pulsnitz wurde einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen . Das Nutzen-Kosten-Verhältnis beträgt danach 1,43. Für die sechsstreifige Erweiterung der A 4 im Abschnitt zwischen der AS Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost ist eine Bewertung noch nicht erfolgt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16879 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333