Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16095 – Fonds in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fonds entwickeln sich zu einem zunehmend beliebten Instrument der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). So ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dabei, unter dem Dachbegriff Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) gleich drei Fonds zu gründen: Africa Connect, Africa Grow und Africa Green Tec (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15477). Africa Connect wird von der Deutschen Investitions - und Entwicklungsgesellschaft (DEG) verwaltet und vergibt gut konditionierte Darlehen an deutsche und andere europäische Unternehmen, die in afrikanischen Ländern investieren wollen (www.deginvest.de/Unsere-L%C3% B6sungen/AfricaConnect/). Zur Auszahlung der Mittel wurde nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Trust in Mauritius gegründet, 2020 sollen die Mittel jedoch dann in einen Kreditfonds in Deutschland fließen. Africa Grow hat die KfW-Entwicklungsbank (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau ) gemeinsam mit der Allianz ins Leben gerufen, um mittelbar insbesondere afrikanische kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Start-ups in den afrikanischen Reformpartnerländern zu fördern (www.kfw.de/KfW-Kon zern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_552832.html). Laut Informationen der KfW sollen dabei insbesondere afrikanische Unternehmen gefördert werden, die stark auf den Export ausgerichtet sind (www.bmz.de/de/ zentrales_downloadarchiv/Presse/AfricaGrow-Fonds.pdf). Auch im Naturschutz setzt das BMZ auf Fonds, wie die Einrichtung des Legacy Landscapes Fund (https://legacylandscapes.org/) zeigt. Die Bundesregierung erhofft sich durch Fonds eine besonders effiziente Nutzung von Haushaltsmitteln, da in die Fonds auch private Investoren einzahlen sollen. Dadurch, so Befürworterinnen und Befürworter von Fonds, werden öffentliche Gelder gehebelt und es stehen insgesamt mehr Gelder für entwicklungsrelevante Projekte zur Verfügung. Kritikerinnen und Kritiker verweisen hingegen darauf, dass der entwicklungspolitische Mehrwehrt von Fonds fragwürdig ist. Exemplarisch hat dies die Menschenrechtsorganisation FIAN in den letzten Jahren anhand des Africa Agriculture Trade and Investment Fund (AATIF) nachgezeichnet, den die KfW 2013 gemeinsam mit der Deutschen Bank in Luxemburg gründete. Der Fonds finanziert fragwürdige Unternehmen wie Chobe Agrivision, welches in Fälle von Landraub verwickelt ist, zugleich jedoch viel weniger Arbeitsplätze geschaffen hat als versprochen (www.fia Deutscher Bundestag Drucksache 19/16928 19. Wahlperiode 29.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung vom 27. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. n.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.pdf). AATIF hat es zudem bisher nicht geschafft, neben der Deutschen Bank Privatkapital in nennenswerter Größe anzuziehen. Dafür sind die operativen Kosten des Fonds hoch, ebenso wie die Zinsrückflüsse aus den Investitionen in Afrika (www.fian.de/artikelansicht/2018-11-21-aatif-niebels-entwicklungsfonds-nutz t-vor-allem-der-deutschen-bank/). Die KfW kritisierte die Aussagen von FIAN als „unvollständige und verzerrte Zahlenanalyse mit einem Informationsgehalt gegen Null“ (siehe Artikel „Nur ein Geldsegen für die Anleger?“, Welt-Sichten 03/2019, S. 54). Die Bilanz von AATIF wirft Fragen auf, warum das BMZ nun vermehrt auf Fonds setzt. Zu den oben genannten Problemen tritt in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller hinzu, dass Fondsfinanzierungen die Entwicklungszusammenarbeit intransparent machen, da Informationen über getätigte Investments nicht veröffentlicht werden – siehe beispielsweise die Veröffentlichungspolitik des eco.business.fonds www.ecobusiness.fund/en/), den BMZ und KfW 2014 gegründet haben, und in den das BMZ 2020 weitere 50 Mio. Euro einzahlen wird. Zudem ist über Struktur- und Funktionsweise der neuen, oben genannten Fonds bisher nur wenig bekannt. 1. An welchen Fonds haben das BMZ bzw. die KfW-Entwicklungbank und DEG sowie etwaige weitere Institutionen der staatlichen deutschen EZ mit und ohne Haushaltsmitteln seit 2014 Beteiligungen erworben (bitte Namen, Zweck, Sitzland und Gesamtvolumen des Fonds angeben sowie deutsche Beteiligungsvolumen, getrennt nach beteiligten deutschen Institutionen und unter Kenntlichmachung, ob mit oder ohne Haushaltmitteln)? Bei welchen dieser Fonds war Deutschland an deren Gründung beteiligt? In der als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* finden Sie die erbetenen Informationen zu den Fondsbeteiligungen der KfW Entwicklungsbank. Eine Veröffentlichung der aufgeführten Informationen zu Fondsbeteiligungen kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht erfolgen. Die darin enthaltenen Angaben zum Wert der Beteiligungen sind vertraulich , da sie Rückschlüsse auf die KfW-interne Bewertung der einzelnen Fonds zulassen. Würde die KfW derartige Informationen öffentlich machen, könnte dies erhebliche negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den genannten Fonds und den Koinvestoren der KfW haben. Mit einer flächendeckenden Weitergabe sensibler Informationen würde das Vertrauensverhältnis gegenüber dem jeweiligen Fonds und potentiellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren Zusammenarbeit die KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigt. Die Veröffentlichung der Werteinschätzung kann zudem eine Haftung der KfW gegenüber dem Fonds begründen, wenn dieser aufgrund einer ungünstigen Bewertung der KfW potentielle Investoren verliert. Der damit verbundene potentielle Vertrauensverlust in die KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung im Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) beeinträchtigen. Zudem wäre mit der Offenlegung das öffentliche Interesse an der möglichst effektiven Verwendung staatlicher Gelder berührt. Denn die KfW könnte sich mit der Veröffentlichung dieser Daten Regressansprüchen der Koinvestoren aussetzen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16928 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu den Fondsbeteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) siehe Übersicht in Anlage 2. Hinsichtlich der Höhe der DEG- Beteiligungen und der Fondsvolumina verweist die Bundesregierung auf die in den Jahresabschlüssen öffentlich verfügbaren Informationen (https://www.degi nvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Download-Center/Jahresberichte/). 2. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die entwicklungspolitische Bilanz von AATIF dar? Woran misst die Bundesregierung bzw. die KfW dessen Erfolg? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13451 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7868 verwiesen . Die Bundesregierung wertet die Entscheidung der Europäischen Kommission (EU-KOM), ebenfalls Mittel für den AATIF bereitzustellen, ebenfalls als Erfolg . Es zeigt, dass das Modell des AATIF auch für andere öffentliche Geber ein attraktiver Ansatz für die Hebelung privater Investitionen für Entwicklung darstellt. Die vielfältigen Wirkungen der einzelnen Investitionen zeigen sich wie folgt: • die Unterstützung von Intermediären kommt einer großen Zahl zuliefernder Kleinbauern zugute (z. B. etwa 16.000 beim Unternehmen Wienco in Ghana), deren Absatz gesichert ist und die über den Intermediär Vorleistungen und Materialien wie Saatgut oder Dünger beziehen; • die Refinanzierung lokaler oder regionaler Banken und insbesondere auch deren Unterstützung durch die AATIF Technical Assistance Facility (unter anderem die Ausarbeitung eines sogenannten Social and Environmental Management System für die Kreditvergabe im Agrarsektor, die Schulung von Personal) tragen dazu bei, den lokalen Finanzsektor an die potentiellen Kunden im Agrarsektor heranzuführen und dabei auch die Einhaltung von Öko- und Sozialstandards bei Partnerbanken und -unternehmen sicherzustellen . 3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der KfW, dass die von FIAN erstellte Analyse zu den Zahlungsströmen von AATIF eine „unvollständige und verzerrte Zahlenanalyse mit einem Informationsgehalt gegen Null“ darstellt? Wenn ja, welche Zahlen, insbesondere auch aus der von FIAN erstellten Tabelle (www.fian.de/fileadmin/user_upload/bilder_allgemein/Presse/18_ 10_Finanzdaten_AATIF.pdf) sind aus ihrer Sicht unvollständig oder verzerrt ? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die in der Tabelle von FIAN wiedergegebenen Zahlen korrekt. Allerdings teilt die Bundesregierung die Interpretation der Zahlen durch FIAN in der oben genannten Pressemitteilung (https://w ww.fian.de/artikelansicht/2018-11-21-aatif-niebels-entwicklungsfonds-nutzt-vo r-allem-der-deutschen-bank/) nicht. Grundlegendes Prinzip eines Fonds ist es, dass er Rendite erwirtschaftet und daraus die Kosten der Verwaltung beglichen und Überschüsse an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Der auf den Bundesanteil entfallende Gewinn wird Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16928 im AATIF zudem direkt wieder angelegt und erlaubt dadurch zusätzliche Kreditvergaben . 4. Ist der EIF selbst ein Fonds? a) Wenn ja, welche Struktur hat er, und wo ist er angesiedelt? b) Wenn nein, welche Funktion und Struktur besitzt der EIF oder handelt es sich dabei allein um einen Überbegriff, unter dem einzelne Initiativen und Fonds zusammengefasst werden? c) Welche Initiativen fallen unter den EIF, und ist geplant, darunter in Zukunft noch weitere Initiativen zu fassen? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Der Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) ist der politische Überbegriff, unter dem mehrere Initiativen und Fonds zusammengefasst sind, zu denen im Detail auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwiesen wird (https://www.bmz.de/de/mitmachen/Wirtschaft/Entwicklungsinves titionsfonds/index.html). Darüber hinaus sollen insbesondere folgende Initiativen zum EIF beitragen: • die Initiative AfricaGreenTec, die private Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz (4E) in Afrika einschließlich in CwA- Ländern befördern soll. AfricaGreenTec umfasst zwei Komponenten: – den AfricaGreenTec Fund, umgesetzt durch die KfW, der langfristige Finanzierungen für private Investitionen durch lokale Banken im Bereich 4E bereitstellen soll; – AfricaGreenTec als zusätzliches Finanzierungsfenster der bestehenden sogenannten BMZ-Ko-Finanzierungsfazilität Afrika/Nahost der DEG. • Ein Programm zur systemischen Stärkung der KMU-Finanzierung in afrikanischen Ländern (in Planung); • weitere Programme, die zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele des EIF beitragen. 5. Welche Struktur soll AfricaTec Fund for Renewable Energy and Energy Efficiency Investments nach Kenntnis der Bundesregierung haben? a) Um welchen Fondstyp handelt es sich (z. B. Venture Capital Fonds)? b) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an, und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen Finanzierungsquellen bisher gesichert? c) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu beteiligen ? d) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und privaten Investitionen in den Fonds? e) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds gewonnen werden? f) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten Geldern , die in den Fonds fließen, geregelt? g) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für die einzelnen Investoren? Drucksache 19/16928 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) Inwiefern wird eine langfristige Finanzierungsbindung der Investoren abgesichert? i) Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe von Mitteln entschieden , und wie wird ihre Erfüllung überprüft? j) Welche Unternehmen sollen mit dem Fonds insbesondere gefördert werden? Welche Rolle spielt die Förderung afrikanischer Unternehmen bei Africa Tec? k) Inwiefern soll die Einbindung der geförderten Projekte in die lokalen ökonomischen Strukturen abgesichert werden? l) Wo soll der Fonds angesiedelt werden? m) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden? n) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden? Die Fragen 5 bis 5n werden gemeinsam beantwortet. Der AfricaGreenTec Fund (vgl. Antwort zu Frage 4) befindet sich derzeit noch in der Planung. Die obigen Fragen beziehen sich – mit Ausnahme der unter b gestellten Frage nach bisher aus dem Bundeshaushalt gesicherten Mitteln – auf einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Für den AfricaGreenTec Fund sind aus dem Bundeshaushalt 2020 bisher 25 Mio. Euro vorgesehen. 6. Warum werden die aus dem Programm Africa Connect finanzierten Darlehen nicht direkt von der DEG vergeben, sondern stattdessen über einen Trust in Mauritius und zukünftig über einen Kreditfonds in Deutschland fließen? a) Welche Vorteile bietet die Finanzierung über einen Kreditfonds? b) Warum war es nicht möglich, Africa Connect von Beginn an in Deutschland anzusiedeln? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. AfricaConnect ermöglicht vergleichsweise kleine Finanzierungsgrößen, die grundsätzlich ein hohes Risikoprofil aufweisen. Eine Entwicklungsgesellschaft (Trust), die speziell für diese Programmausrichtung konzipiert wird, bietet Effizienzgewinne in der Umsetzung bei einer gleichzeitig hohen Qualität der kreditfachlichen und entwicklungspolitischen Prüfungen der Finanzierungsanfragen . Mauritius weist geeignete und regulierte Finanzdienstleister sowie eine angemessene rechtliche Infrastruktur auf, insbesondere ein international akzeptiertes Recht in Anlehnung an das englische Recht sowie Rechtssicherheit und Gewährleistung für die Durchsetzung von Rechten. Zudem wurde Mauritius von der Europäischen Union am 10. Oktober 2019 attestiert, die internationalen Anforderungen im Rahmen der Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung zu erfüllen. Die Bundesregierung plant, einen eigenen Kreditfonds in Deutschland im Jahr 2020 zu gründen. Hierfür müssen jedoch erst noch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16928 c) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an, und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen Finanzierungsquellen bisher gesichert? Der Trust wurde in 2019 mit 25 Mio. Euro ausgestattet. Für 2020 stehen wietere Mittel in Höhe von bis zu 75 Mio. Euro zur Verfügung. Das mittelfristig angestrebte Fondsvolumen hängt von der tatsächlichen Nachfrage am Markt ab. d) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu beteiligen ? e) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und privaten Investitionen in den Fonds? f) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds gewonnen werden? g) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten Geldern , die in den Fonds fließen, geregelt? h) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für die einzelnen Investoren? Die Fragen 6d bis 6h werden gemeinsam beantwortet. Ein Zielvolumen und die Beteiligung privater Investoren sind nicht vorgesehen. i) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden? Das BMZ legt die strategische Ausrichtung des Programms und die Kriterien der Mittelvergabe durch den Trust bzw. Kreditfonds fest. Über die konkrete Vergabe entscheidet der Verwalter des Trusts bzw. des Kreditfonds im Rahmen dieser Vorgaben. Die strategische Steuerung und Kontrolle des Verwalters findet über einen strategischen Beirat statt, in dem BMZ und DEG vertreten sind. 7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kriterien, nach denen die DEG förderwürdige Unternehmen und Projekte im Rahmen von Africa Connect auswählt? Unter AfricaConnect sind solche Unternehmen als Darlehensnehmer förderfähig , die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union (EU) haben oder in einem afrikanischen Land, sofern sie einen Anteilseigner aus der EU haben. In Ausnahmefällen können auch solche afrikanische Unternehmen ein Darlehen erhalten , die sich nicht im (Teil-)Besitz eines EU-Unternehmens befinden. In einem solchen Fall muss der Finanzierung ein Kaufvertrag bzw. ein langfristiger Service- oder Fertigungsvertrag mit einem Unternehmen aus der EU zugrunde liegen. Regional soll ein Fokus auf den Partnerländern des Compact with Africa liegen. Neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Vorhabens haben im Auswahlprozess die angestrebten entwicklungspolitischen Wirkungen (siehe Antwort zu Frage 8) eine herausgehobene Bedeutung. Die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen und die Vernetzung der deutschen/europäischen mit der afrikanischen Wirtschaft und damit verbundene Innovationen und positive Marktentwicklung vor Ort stehen im Mittelpunkt. Die Einhaltung der IFC- Performance Standards und ILO-Kernarbeitsnormen sind integraler Bestandteil bei der Auswahl der Finanzierungen. Drucksache 19/16928 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie soll nach Informationen der Bundesregierung der entwicklungspolitische Effekt der durch Africa Connect geförderten Projekte gemessen und überprüft werden, und was passiert, falls ein positiver entwicklungspolitischer Effekt, kurz-, aber vor allem langfristig, nicht eintritt? Was sind die Kriterien einer Überprüfung? Die Wirkungen werden gemessen anhand der Anzahl der durch die Investition geschaffenen Arbeitsplätze, der Beiträge zu Marktentwicklung und Innovation im afrikanischen Zielmarkt sowie dem Nutzen der Finanzierung für das deutsche bzw. europäische Unternehmen, beispielsweise durch einen Markteintritt. Letzterer Indikator dient der Einschätzung, ob ein langfristiges Engagement des Unternehmens zu erwarten ist und erreichte Entwicklungseffekte (z. B. Arbeitsplätze ) damit langlebig sind. Es werden daher nur solche Projekte gefördert, die ein langfristiges Interesse des investierenden Unternehmens erkennen lassen. Die entwicklungspolitischen Effekte werden auf Programmebene konsolidiert anhand des DEG Development Effectiveness Rating (DERa) jährlich gemessen und überprüft (https://www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Üb er-uns/Was-wir-bewirken/Wir-messen-Wirksamkeit/). 9. Ist es Unternehmen, die Darlehen über Africa Connect erhalten, möglich, zusätzlich an weiteren Förderprogrammen des BMZ teilzunehmen, wie beispielsweise develoPPP.de? Ja. 10. Welche Struktur soll Africa Grow nach Kenntnis der Bundesregierung haben? a) Wieso wurde sich für einen Private Equity und Venture Capital Fond entschieden und nicht z. B. für die Unterstützung von KMUs durch traditionelle Bankdarlehen, z. B. vermittelt über lokale Banken? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Ein Fonds erlaubt es, kleinteilige Investitionen nach bestimmten Kriterien und Standards umzusetzen. Daher ist insbesondere ein Dachfonds ein effizientes Instrument , um den Zugang zu privatem Eigen- und Wagniskapital überregional zu verbessern. Der unzureichende Zugang zu privatem Eigenkapital (Private Equity/PE) und Wagniskapital (Venture Capital/VC) ist ein direktes Hindernis für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum und somit ein entscheidendes Entwicklungshemmnis für Afrika. Gerade die Verbesserung der Eigenkapitalbasis ist eine entscheidende Voraussetzung für das nachhaltige Wachstum von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU). Eigenkapital- und insbesondere Wagniskapitalfonds (KMU-PE- und VC- Fonds), auf die AfricaGrow insbesondere zielt, stehen in Afrika noch sehr am Anfang. Über einen Dachfonds können diese in geeigneter Weise in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Ein Programm zur Stärkung von lokalen Finanzsystemen ist ebenfalls vorgesehen und soll auf systemischer Ebene die investiven Maßnahmen des Dachfonds ergänzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16928 b) Wie werden bei einem Private Equity und Venture Capital Fond eine langfristige Finanzierung sowie eigenständige Entwicklungsentscheidungen der afrikanischen Unternehmen gesichert? Wie ist der Fokus auf die Entstehung von Arbeitsplätzen gesichert? Anders als bei der Vergabe von Fremdkapital steht Eigenkapital einem Unternehmen langfristig zur Verfügung, ohne dass die für das Wachstum notwendige Liquidität als Zins- und Tilgungszahlungen von dem Unternehmen abgeführt werden muss. Ein Exit, also eine Rückzahlung der durch die Private Equity- Fonds und Venture Capital-Fonds getätigten Investitionen, ist nur möglich, wenn durch das Unternehmen bzw. die Gesellschafter eine geeignete Anschlussfinanzierung gefunden wird. Die Eigenkapitalinvestitionen der PE- und VC-Fonds (Zielfonds) tragen zudem dazu bei, langfristig die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten (Aufnahme von Krediten) der Unternehmen zu verbessern. Aufgabe der Zielfonds ist zudem, die Zielunternehmen in ihren Managementfähigkeiten zu stärken. Insbesondere bei VC-Fonds verbleibt in der Regel die Mehrheit der Anteile beim Gründer. AfricaGrow wird die Stärkung des Managements über die Technical-Assistance Facility (TA-Facility) in Einzelfällen zusätzlich unterstützen. KMU und Start-ups sind für die Schaffung eines Großteils der Arbeitsplätze weltweit verantwortlich. Die Schaffung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen bei den durch die Zielfonds des AfricaGrow-Fonds finanzierten Unternehmen wird als wesentlicher Performanceindikator der Bundesregierung regelmäßig berichtet. c) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an, und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen Finanzierungsquellen bisher gesichert? Das Zielvolumen des Fonds beträgt mittelfristig maximal 200 Mio. Euro. Dieser Betrag soll sich jeweils hälftig aus Haushaltsmitteln des BMZ sowie aus privaten Investitionsbeiträgen zusammensetzen. Das BMZ hat dafür aus dem Haushalt 2019 85 Mio. Euro bereitgestellt. Im Haushalt 2020 sind 15 Mio. Euro für AfricaGrow eingeplant. Weitere Beiträge in Höhe von 30 Mio. Euro kommen von der KfW-Tochter DEG und voraussichtlich bis zu 70 Mio. Euro von Allianz-Gesellschaften. Weitere Aspekte der Ausgestaltung von AfricaGrow sind in Planung. Es wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen. d) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu beteiligen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen. e) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und privaten Investitionen in den Fonds? Es wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen. Drucksache 19/16928 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds gewonnen werden? g) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten Geldern , die in den Fonds fließen, geregelt? Die Fragen 10f und 10g werden gemeinsam beantwortet. Durch die Strukturierung des Fonds in unterschiedliche Risikoklassen werden Anreize für private Investoren gesetzt. So wird durch das von öffentlichen Investoren bereitgestellte Kapital ein Risikopuffer geschaffen, bis zu dessen Höhe die Kosten aus Ausfällen getragen werden. Dieser Risikopuffer sichert die privaten Investitionen ab. Die Verteilung von Risiko und Rendite zwischen den öffentlichen und privaten Investoren von AfricaGrow befinden sich damit in einem ausgewogenen Verhältnis. Wesentliche Zielsetzung der Bundesregierung ist neben dem Kapitalerhalt die nachhaltige Förderung von Arbeitsplätzen über die Stärkung von Start-ups und KMU. h) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für die einzelnen Investoren? Rückflüsse werden in einem dreistufigen Verfahren zurückgeführt. Dabei bemisst sich die Höhe der Ausschüttung an die privaten Investoren nach der Höhe des eingebrachten Kapitals zuzüglich einer vereinbarten Mindestverzinsung; der Erhalt dieser Zielrendite ist allerdings nicht garantiert, sondern ist vom Erfolg von AfricaGrow abhängig. Der nach Rückzahlung der Haushaltsmittel zuzüglich einer vereinbarten Mindestverzinsung verbleibende Überschuss wird unter allen Investoren proportional zum eingebrachten Kapital verteilt. i) Wieso hat man sich für die Allianz als Manager des Fonds entschieden ? Allianz Global Investors (AGI) verfügt über umfangreiche langjährige Expertise in der Finanzierung und Verwaltung von Spezialfonds weltweit. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Fondsmanagers war zudem die Fähigkeit des Managers, zusätzlich privates Kapital für den afrikanischen PE-/VC-Sektor mobilisieren zu können. Weiterhin verfügt AGI über alle notwendigen operativen Funktionen, einen solchen Fonds effizient und erfolgreich in Deutschland aufzusetzen und zu verwalten. j) Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe der Fondsmittel entschieden , und wie wird ihre Erfüllung überprüft? k) Wie wird abgesichert und kontrolliert, dass die durch den Fonds getätigten Investitionen klare Nachhaltigkeitsziele verfolgen? Die Fragen 10j und 10k werden gemeinsam beantwortet. AfricaGrow wird als Dachfonds nach einer vorgegebenen Investitionsstrategie in Zielfonds investieren. Der Dachfonds zielt darauf ab, positive und langfristige gesamtgesellschaftliche Wirkungen zu erzielen. Dazu soll er eine breite Sektordiversifizierung (bspw. Finanztechnologie, verarbeitende Industrie, Landwirtschaft inkl. Agrartechnologie, Bildung inkl. Bildungstechnologie, Gesundheitswesen , Verkehr, Kommunikation, Handel inkl. E-Commerce) erreichen und insbesondere technologisch innovative Unternehmen fördern. Weiterhin soll er eine regionale Diversifizierung in Afrika insbesondere in CwA- Ländern sicherstellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16928 Über die konkrete Vergabe der Fondsmittel entscheidet der Fondsmanager nach Maßgabe der verbindlichen und vom BMZ vorgegebenen Investitionsstrategie. Darüber hinaus fungiert die DEG als Anlageberater für den Fondsmanager. Die Investoren erhalten zur engen Begleitung des Fonds regelmäßige Berichte zur finanziellen Entwicklung von AfricaGrow und zu den entwicklungspolitischen Wirkungen, unter anderem zur Anzahl der finanzierten KMU und Start-ups und zu den entstandenen Arbeitsplätzen. Dieses sogenannte Impact Reporting findet methodisch gemäß dem Development Effectiveness Rating (DERa)-System statt. Mit der Fokussierung auf die Finanzierung und Unterstützung von KMU und Start-ups in Afrika leistet AfricaGrow einen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung (SDG 8) sowie Armutsreduzierung (SDG 1) in Afrika. Die Ausrichtung des Fonds auf diese Ziele wird durch die Vorgaben der Investitionsstrategie sichergestellt. l) Wie wird die Einhaltung des BMZ-Menschenrechtsleitfadens im Rahmen von Finanzierungen über Africa Grow gewährleistet, insbesondere auch die menschenrechtliche Folgenabschätzung der Fondsfinanzierungen ? AfricaGrow baut ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem auf, das den Anforderungen des Environmental and Social Performance Standard 1 der Internationalen Finanzkooperation (IFC), einer Tochter der Weltbank, entspricht. Die Umsetzung des Umwelt- und Sozialmanagementsystems bei AfricaGrow stellt sicher, dass die jeweilige Finanzierung nach Maßgabe nationaler sowie internationaler Umwelt- und Sozialstandards erfolgt und deren Einhaltung verbindlich vereinbart wird. Die Standards decken die im BMZ- Menschrechtsleitfaden angesprochenen Risikofelder ab. m) Ist das Vergabekriterium, dass insbesondere afrikanische Unternehmen , die stark auf Export orientiert sind, gefördert werden sollen, weiterhin leitend, und wenn ja, wieso? Nein. n) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden? Über die Vergabe der Mittel von AfricaGrow entscheidet der Fondsmanager im Rahmen seiner Befugnisse nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das KAGB schreibt vor, dass alle Portfoliomanagemententscheidungen inklusive der Investitionsentscheidungen durch eine von der BaFin lizensierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) getroffen werden müssen. Bei AfricaGrow wurde die Allianz Global Investors (AGI) hiermit beauftragt. Der Fondsmanager wird in seiner Rolle durch den Anlageberater unterstützt. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 10j und 10k verwiesen. o) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden? Bei der Gesellschaft AfricaGrow wird ein Investorenbeirat gebildet, dem jeweils ein Vertreter der Investoren angehört. Drucksache 19/16928 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Hat das BMZ rechtlich Zugriff auf alle Dokumente der der unter dem Dach des EIF finanzierten Projekte (wie Finanzierungsverträge, Umweltaktionspläne einzelner Finanzierungen etc.) oder gibt es Dokumenttypen in den Fonds, auf die das BMZ keinen Zugriff hat? Wenn ja, welche (falls in den verschiedenen Fonds unterschiedlich gehandhabt , bitte für jeden der drei Fonds einzeln beantworten)? Das BMZ hat als Auftraggeber der genannten Projekte Zugang zu sämtlichen Informationen, die der KfW bzw. der DEG vorliegen. 12. Hat das BMZ eine menschenrechtliche Standardklausel für Finanzierungsverträge des EIF festgelegt, und wenn ja, bitte die Klausel nennen, und wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht gemacht wird (falls in den verschiedenen Fonds unterschiedlich gehandhabt, bitte für jeden der drei Fonds einzeln beantworten)? Ja, die menschenrechtlichen Standardklauseln lauten wie folgt: • AfricaGrow: Der Dachfonds AfricaGrow wird sicherstellen, dass die Zielfonds und die durch die Zielfonds finanzierten Unternehmen sich zu kontinuierlichen Verbesserungen beim Management von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsaspekten bei der Erfüllung internationaler Standards verpflichten . Folgende Prinzipien werden dabei insbesondere nachgehalten: die finanzierten Unternehmen werden aufgefordert, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die vollumfängliche Compliance mit den Kernarbeitsnormen sowie Grundbedingungen für die Beschäftigung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den E&S Performance Standards der IFC, den generellen und sektorspezifischen EHS-Richtlinien der Weltbankgruppe sicherzustellen und im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu achten. • AfricaConnect: Für AfricaConnect handelt es sich um standardisierte Klauseln , die für den jeweiligen Kontext und die Unternehmen dann in den individuellen Verträgen entsprechend angepasst werden. Grundlage der Verträge bilden dabei unter anderem die E&S Performance Standards der IFC sowie die EHS-Richtlinien der Weltbankgruppe, die wesentliche menschenrechtliche Belange abdecken. Der Text beinhaltet folgende Themenbereiche : a) Bedingungen, die gegebenenfalls zur Unterzeichnung erforderlich sind und nachgewiesen werden müssen; b) regelmäßige und außergewöhnliche Berichtspflichten der finanzierten Unternehmen; c) Einhaltung der Standards, Aktionspläne und Ausschlussliste (entsprechend der Ausschlussliste der DEG und der europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen /EDFI), sowie Schaffung eines Umwelt- und Sozialmanagementsystems, Benennung von Verantwortlichen für Umwelt und Soziales. 13. Inwiefern sind die Fonds unter dem Dach des EIF mit Technischen Unterstützungsfazilitäten (technical assistance facilities – TAF) ausgestattet ? Wenn ja, mit welchen Geldern, und in welcher Höhe werden diese TAF ausgestattet? AfricaGrow: Eine TA-Facility ist vorgesehen und dafür stehen Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung. AfricaConnect: Eine explizite TA-Facility ist nicht vorgesehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16928 14. Inwiefern werden die neuen Fonds eigene Safeguards haben? Wenn ja, werden diese konform mit den neueren internationalen Standards wie die UN-Landleitlinien oder die UN-Erklärung zu den Rechten von Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) ausgestaltet? Wenn nein, welche Safeguards werden den Fonds zugrunde gelegt? Die im Rahmen des EIF neu aufgesetzten Fonds führen keine eigenen Umweltund Sozial-Safeguards ein, sondern stützen sich wie viele andere Fonds und Finanzinstitutionen auf die Anwendung anerkannter internationaler Standards, im Einzelnen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 10l verwiesen. 15. Inwiefern werden alle über den EIF direkt und indirekt (z. B. bei Africa Grow) finanzierten Projekte und Unternehmen veröffentlicht? Wenn nein, wie kann der entwicklungspolitische Nutzen der mit Haushaltsmittel finanzierten Projekte und Unternehmen überprüft werden? Ist geplant, über die Veröffentlichung der Namen von finanzierten Projekten und Unternehmen weiter Informationen zu veröffentlichen (z. B. Umwelt- und Sozialpläne)? Die Veröffentlichung der über den EIF finanzierten Projekte und Unternehmen richtet sich nach den einschlägigen Transparenzrichtlinien der KfW Entwicklungsbank und der DEG. Die KfW Entwicklungsbank veröffentlicht Informationen zu ihren Fondsbeteiligungen in aggregierter Form auf der KfW-Homepage . Die DEG veröffentlicht die durch AfricaConnect finanzierten Vorhaben auf der Website der DEG. Weitere Informationen, wie z. B. Umwelt- und Sozialpläne , können unter anderem aufgrund von Datenschutz- sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen nicht veröffentlicht werden. 16. Welche Struktur soll der legal landscape fund nach Kenntnis der Bundesregierung haben? a) Um welchen Fondstyp handelt es sich? b) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung an, und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen Finanzierungsquellen bisher gesichert? c) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu beteiligen ? d) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und privaten Investitionen in den Fonds? e) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds gewonnen werden? f) Wo soll der Fonds angesiedelt werden? g) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden? h) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden? i) Wie wird die Einhaltung des BMZ-Menschenrechtsleitfadens bei den vom Fonds finanzierten Aktivitäten überprüft? Drucksache 19/16928 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode j) Wie ist die Einbindung lokaler und indigener Gruppen bei vom legal landscape fund finanzierten Schutzmaßnahmen abgesichert, und wie wird diese Einbindung kontrolliert? Die Fragen 16 bis 16j werden gemeinsam beantwortet. Der Legacy Landscapes Fund befindet sich derzeit noch in der Planung. Die Fragen beziehen sich – mit Ausnahme der unter b gestellten Frage nach bisher aus dem Bundeshaushalt gesicherten Mittel – auf einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Für den Legacy Landscapes Fund sind aus dem Bundeshaushalt bisher 60 Mio. Euro vorgesehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16928 Drucksache 19/16928 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16928 Drucksache 19/16928 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333