Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Fabio De Masi, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16243 – Der Zusammenbruch der Private-Equity-Gesellschaft Abraaj und Folgen für die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der pakistanische Geschäftsmann Arif Naqvi gründete 2002 die Private- Equity-Gesellschaft Abraaj (im Folgenden: Abraaj-Gruppe). Sie spezialisierte sich auf Firmenankäufe und Firmenwiederverkäufe in Entwicklungs- und Schwellenländern (regionale Schwerpunkte Asien und Afrika). Ein Fokus war dabei der Gesundheitssektor. Die Abraaj-Gruppe hatte bis zu 13,8 Mrd. Dollar Vermögenswerte unter ihrer Kontrolle. Arif Naqvi war ein Vorreiter des „impact investments“, und stand prototypisch für den Geschäftsmann, der erfolgreiche Geschäftsmodelle mit nachhaltigen Entwicklungszielen verbindet. Ihre Gelder bekam die Abraaj-Gruppe – neben privaten Investoren – u. a. von der Gates-Stiftung, aber auch von zahlreichen Entwicklungsbanken wie der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG (vgl. Artikel „Das Ende einer Heuschrecke“ von Ibrahim Warde, Le Monde Diplomatique, November 2019). Im Jahr 2017 begann die Fassade zu bröckeln, auch wenn das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG bei seinen Audits bei Abraaj keine Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte (www.wsj.com/articles/kpmg-was-key-witness-as-abra aj-unraveled-1530610201). Im Laufe der nächsten zwei Jahre stellte sich heraus , dass die Abraaj-Gruppe hohe Summen der Investoren veruntreut hatte – allein bei dem 1 Mrd. Dollar schweren Abraaj Growth Market Health Fund waren 250 Mio. Dollar verschwunden (www.penews.com/articles/abraaj-foun der-accused-of-misappropriating-more-than-250m-20190614). Zwischen den Fonds wurde Geld hin- und hergeschoben, um Verluste zu verschleiern. Doch schließlich fiel das Kartenhaus in sich zusammen, die Abraaj brach zusammen – und Arif Naqvi lebt nach der Zahlung einer Kaution von 19 Mio. Dollar unter Hausarrest in London. In mehreren Ländern, darunter den USA, laufen Klagen gegen ihn, ihm drohen lebenslange Haftstrafen (www.cnbc.com/2019/ 05/29/abraaj-founder-released-from-custody-after-19-million-bail-paymen t.html). In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde er bereits in Abwesenheit zu drei Jahren Haft verurteilt, in Dubai zu einer Geldstrafe von 315 Mio. US-Dollar (www.bloomberg.com/news/articles/2019-07-30/dubai-regulator-fi nes-collapsed-buyout-firm-abraaj-315-million). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16929 19. Wahlperiode 29.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung vom 27. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Zusammenbruch der Private-Equity-Gesellschaft Abraaj wirft Fragen zum Instrument der Fondsfinanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf. Die DEG war an mehreren Fonds direkt oder indirekt beteiligt, die zur Abraaj-Gruppe gehörten oder in einer geschäftlichen Beziehung zur Abraaj- Gruppe standen, und die oft an Offshore-Finanzplätzen (OFC) angesiedelt waren, wie dem Abraaj Africa Fund III (Kaimaninseln), dem Abraaj Global Credit Fund (Kaimaninseln) oder dem Africa Health Fund (Mauritius) (vgl. Geschäftsbericht der DEG von 2018). Mehrfach hatte die Bundesregierung in Antworten auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE. betont, dass „die DEG bei Unternehmen mit OFC-Konstruktionen erhöhte Anforderungen an die Transparenz und die zweckgerichtete Mittelverwendung im DEG-Partnerland [stellt]. Die jeweiligen Zahlungsströme in und aus diesen Regionen sollen gerade nicht verschleiert, sondern nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert werden“ (Bundestagsdrucksache 18/8586, Vorbemerkung der Bundesregierung). Trotz dieser genauen Prüfung ist es nach Ansicht der Fragesteller der DEG entgangen, dass hinter der Abraaj- Gruppe ein Täuschungs- und Betrugssystem steckt. Daher stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage, wie verlässlich die Prüfungen der DEG tatsächlich sind, und wie sehr der Fondsfinanzierung in der EZ vertraut werden kann. 1. In welche Fonds, Holdings oder mögliche andere Gesellschaftsformen, die zur Abraaj-Gruppe gehören bzw. gehörten oder mit dieser in einer geschäftlichen Beziehung standen bzw. stehen, haben die DEG bzw. andere Teile der KfW-Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 investiert oder waren indirekt (z. B. über andere Fonds) beteiligt (bitte für einzelne Mitglieder der KfW-Bankengruppe gesondert auflisten und jeweils Sitz des Fonds bzw. der Holding etc. Jahr des Einstiegs, Höhe der Beteiligung sowie mögliches Ausstiegsdatum anführen)? Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG mbH (DEG): Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 204 der Abgeordneten Eva- Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/16190 verwiesen. Name Sitz Jahr desEinstiegs Höhe der Beteiligung (in Mio EUR) Ggf. Jahr des Ausstiegs Africa Health Fund Mauritius 2009 7,10 – Aureos South East Asia Fund II Kanada 2011 9,96 – Abraaj North Africa Fund 2 Vereinigtes Königreich 2014 11,91 – Abraaj Africa Fund 3 Kaimaninseln 2015 24,21 – Abraaj Global Credit Fund Kaimaninseln 2017 17,32 – ICE TopCo S.A. Ltd. Luxemburg 2013 12,20 2019 Creed Healthcare Holdco Limited Malta 2015 12,46 – Andere Teile des KfW-Konzerns: Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine relevanten Investments in Form von direkten oder indirekten Beteiligungen im relevanten Zeitraum. Ebenso gab es keine relevanten Geschäftsbeziehungen zu Teilen der Abraaj- Gruppe. Drucksache 19/16929 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch waren nach Informationen der Bundesregierung die Gewinne bzw. Renditen bzw. Zinsrückflüsse aus den in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Beteiligungen (bitte für Beteiligungen und Jahre einzeln anführen )? Gewinne, Rendite und Zinsrückflüsse aus einzelnen Beteiligungen sind Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse der DEG. Eine Offenlegung würde Rückschlüsse auf sensible Daten sowie geschäftliche Strategien der durch die DEG finanzierten Fonds/ Unternehmen ermöglichen. Beides ist für die in- und ausländischen Konkurrenten der betroffenen Unternehmen von Interesse und daher wettbewerbsrelevant. Die DEG-Kunden haben ihr Einverständnis weder zur Veröffentlichung derartiger Informationen noch zur Weitergabe als Verschlusssache erteilt. Dementsprechend würde die Weitergabe dieser Daten eine Verletzung des Bankgeheimnisses bedeuten. Die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ihrer Kunden durch die DEG ist grundlegende Voraussetzung dafür, dass Partner mit der DEG zusammenarbeiten und auch künftig geschäftliche Informationen aus ihrer Unternehmenssphäre vertraulich zur Verfügung stellen. Damit die DEG ihrer satzungsmäßigen Aufgabe als Entwicklungsfinanzierungsinstitut nachkommen kann, ist es erforderlich, sensible Daten und insbesondere Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen und der üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten zu wahren. Die Weitergabe der dem Bankgeheimnis unterliegenden, sensiblen Daten der Unternehmen würde zu einem geschäftsschädigenden Vertrauensverlust bestehender und potentieller Kunden der DEG führen. Sie würde ihren guten Ruf als Entwicklungsfinanzierer riskieren. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) als Regierungsaufgabe gefährden. Zudem könnte die Veröffentlichung zu Schadensersatzforderungen der betroffenen Kunden gegen die DEG führen. In Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch überwiegt daher im vorliegenden Fall das Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung . Aufgrund der Sensibilität, die mit der Offenlegung der erbetenen Informationen mit Bezug auf einzelne Unternehmen verbunden ist, besteht auch nicht die Möglichkeit, die betreffenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Parlament als Verschlusssache zur Verfügung zu stellen. Die flächendeckende Weitergabe sensibler Informationen über Unternehmen würde ein erhebliches Reputationsrisiko für die DEG bedeuten, auch wenn sie unter Verschluss geschieht und sich auf den Deutschen Bundestag beschränkt. Auch im Falle der Weitergabe unter Verschluss wäre die Bundesregierung daher in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben erheblich beeinträchtigt. 3. Was hat nach Informationen der Bundesregierung die Überprüfung der „zweckgerichteten Mittelverwendung“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller ) bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Beteiligungen durch die DEG seit 2009 jeweils ergeben? Nach Informationen der Bundesregierung wurden die Mittel zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Beteiligungen der DEG vertragskonform eingesetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16929 4. Seit wann war die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung über mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten bei zur Abraaj-Gruppe gehörenden oder in geschäftlicher Beziehung zur Abraaj-Gruppe stehenden Fonds, Holdings oder möglichen anderen Gesellschaftsformen informiert? 5. Wann informierte die DEG ihrerseits die Bundesregierung über diese möglichen Unregelmäßigkeiten? 6. Wie haben die DEG und die Bundesregierung auf diese Informationen reagiert ? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die DEG im Februar 2018 über die potentielle Mittelfehlverwendung durch Abraaj-gemanagte Fonds informiert. Diese betrafen jedoch Fonds der Abraaj-Gruppe, an denen die DEG nicht beteiligt war. Gleichwohl richtete die DEG im weiteren Verlauf der Entwicklungen bei der Abraaj-Gruppe eine Task Force ein, die sich seither eingehend mit dem Sachverhalt beschäftigt. In Kooperation mit anderen Entwicklungsbanken wurden zusätzliche Maßnahmen entwickelt, um ähnliche Risiken/Vorfälle frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Die DEG hat den Aufsichtsrat, dem Mitglieder der Bundesregierung angehören, in seiner Sitzung im März 2018 über die Vorkommnisse bei Abraaj informiert. Zudem hat die DEG im Rahmen ihrer Board-Sitze in den Fonds auf konkrete Maßnahmen hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe hingewirkt (z. B. Austausch des Fondsmanagements). 7. Welche Rolle spielten nach Informationen der Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1 genannten Fonds, Holdings etc. bei den kolportierten Betrugsfällen rund um die Abraaj-Gruppe? Inwiefern waren diese auch aktiv in das vermeintliche Betrugssystem eingebunden , oder inwiefern handelt es sich dabei um reine Geschädigte (bitte für einzelne Fonds etc. mit DEG-Beteiligung getrennt auflisten)? Die genannten Fonds bzw. deren Fondsmanager und Unternehmen spielten keine Rolle bei den kolportierten Betrugsfällen rund um die Abraaj-Gruppe. Sie wurden als rechtlich selbstständige Einheiten aufgesetzt und sind nicht von den Vorwürfen gegen Teile der Abraaj-Gruppe betroffen. 8. Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die Verluste, die die DEG durch den Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe bisher erlitten hat, und ist damit zu rechnen, dass diese Verluste zukünftig noch weiter ansteigen werden (bitte gesamt und für einzelne Beteiligungen anführen)? Die DEG hat nicht in die in Liquidation befindlichen Unternehmen/Holdings der Abraaj-Gruppe (Abraaj Holdings und Abraaj Investment Management Limited) finanziert. Diese Liquidationen haben somit keinen finanziellen Einfluss auf die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten DEG-Beteiligungen. Drucksache 19/16929 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Was ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Zusammenbruch der Abraaj- Gruppe passiert (bitte für Beteiligungen einzeln anführen)? Die DEG-Beteiligung an ICE TopCo Ltd. wurde im Jahr 2019 veräußert. Die Veräußerung steht nicht im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe, sondern wurde aus wirtschaftlichen Erwägungen getätigt und entsprach den unabhängig von den Vorwürfen geplanten Verkaufsplanungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Welche Auswirkungen hat der Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung für die durch die Abraaj finanzierten Unternehmen, an denen auch die DEG über Fonds bzw. Holdings beteiligt ist bzw. war (bitte für Unternehmen einzeln anführen)? DEG-Beteiligungen sind nicht betroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Wie erklären sich die DEG und die Bundesregierung, dass die DEG trotz der laut Bundesregierung hohen Anforderungen an Transparenz und zweckgerichteter Mittelverwendung bei Fondsfinanzierungen, insbesondere über OFCs, nicht selbst auf finanzielle Unregelmäßigkeiten der Abraaj-Gruppe aufmerksam wurde? Die Bundesregierung verweist in Hinblick auf die hohen Standards der DEG im Umgang mit Fondsinvestitionen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1508 und die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3387. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Was ergab nach Informationen der Bundesregierung die Messung des entwicklungspolitischen Outputs der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Fonds, Holdings etc. durch die DEG vor und nach dem Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe? Die Messung des Outputs durch das Development Effectiveness Rating der DEG (https://www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9Cbe r-uns/Was-wir-bewirken/Wir-messen-Wirksamkeit/) ergibt eine vorher (Ende 2017) wie nachher (Ende 2019) deutlich über dem Ziel liegende Wirkung der genannten Beteiligungen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16929 13. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Beteiligungen der DEG in intransparenten und unter Umständen betrügerischen Fonds, Holdings etc. stecken? Voraussetzung für Beteiligungen der DEG ist jeweils eine umfangreiche Prüfung . Im Rahmen dieser Prüfungen vor Zusage einer Finanzierung und während der Laufzeit des Engagements werden auch die jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten eindeutig identifiziert – durch eine sogenannte KYC(Know-your- Customer)-Prüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen für eine DEG-Finanzierung und gilt für alle Gesellschaften und Unternehmen, die eine Finanzierung von der DEG erhalten. Im Rahmen der Prüfungen werden auch die für die Transaktion relevanten Partner und Mitinvestoren geprüft. Des Weiteren führt die DEG sehr umfassende Mittelverwendungskontrollen durch. Die DEG überprüft regelmäßig ihre Verfahren und passt sie stetig an, um eventuelle Risiken im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese Verfahren angemessen und ausreichend , um das Risiko strafbarer Handlungen im Kontext von Beteiligungen an Fonds oder Holdings soweit wie möglich auszuschließen. 14. Inwiefern haben OFCs nach Kenntnis der Bundesregierung geholfen, die illegalen Geschäftspraktiken der Abraaj-Gruppe zu verschleiern (falls die Bundesregierung zu dem Schluss kommt, dass OFCs keinerlei Auswirkungen auf die Transparenz der Geschäftspraktiken der Abraaj-Gruppe hatten, bitte ebenfalls anführen, wie sie zu diesem Schluss kommt)? Die Bundesregierung hat über die öffentlichen Quellen hinaus keine spezifischen Kenntnisse, die eine Bewertung hierzu erlauben. 15. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe für das weitere Fondsgeschäft der DEG im Speziellen sowie das Instrument der Fondsfinanzierung in der EZ generell ? 16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe für zukünftige Beteiligungen der DEG und andere Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit an Fonds, Holdings etc in OFCs? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die der Bundesregierung bekannten Informationen lassen aus Sicht der Bundesregierung keine generellen Rückschlüsse für das Instrument der Fondsbeteiligung oder für zukünftige Beteiligungen an Fonds etc. in offshore financial centres (OFCS – Offshore-Finanzplätze) zu. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 13 verwiesen. Drucksache 19/16929 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung angesichts der fragwürdigen Rolle von KPMG bei Audits von Fonds der Abraaj-Gruppe für die Verlässlichkeit der Audits von KPMG sowie für die weitere Zusammenarbeit mit KPMG (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10767)? 18. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Artikels der Financial Times (www.ft.com/content/c31e6040-78b0-11e9-b0ec-7dff87 b9a4a2), dass die fragwürdige Rolle von KPMG rund um den Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe die gesamte Wirtschaftsberatungsindustrie in Frage stellt, bzw. wie sollen aus Sicht der Bundesregierung zukünftig unzuverlässige Audits und Interessenkonflikte zwischen Auditoren und Auditierten ausgeschlossen werden? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat über die Presseberichterstattung hinaus keine spezifischen Kenntnisse zu Rolle von KPMG bei Audits von Fonds der Abraaj- Gruppe. Sie teilt die von der Fragestellerin dargestellten Rückschlüsse daher nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16929 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333