Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/16182 – Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Korruption wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller immer wieder als wesentliches Entwicklungshemmnis anerkannt. Seit dem Strategiepapier 4/2012 „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Juli 2012 sollte Antikorruption ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein. Dabei umfasst das Konzept drei Ebenen: Erstens Unterstützung von Kooperationsländern bei ihren Antikorruptionsreformen, zweitens Risikomanagement von Entwicklungsgeldern einschließlich des internen Integritäts- bzw. Compliance Managements und drittens die Unterstützung von internationalen Vereinbarungen . Im Sinne des Multiakteursansatzes will die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hier systematisch sowohl den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor als auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen. Zur Umsetzung des BMZ-Strategiepapiers wurden mit der Zivilgesellschaft eine „Roadmap“ vereinbart sowie Instrumente der Antikorruption („Anti-corruption Works“) in den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit pilotiert. Laut Strategiepapier sind die Vorgaben zu Antikorruption für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, darunter die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie für das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) verbindlich. Das BMZ versprach , die Einhaltung der Strategie regelmäßig zu überprüfen V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus Sicht der Bundesregierung ist Korruption eines der größten Entwicklungshemmnisse . Daher ist Korruptionsbekämpfung ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Die Bundesregierung richtet ihre Vorhaben korruptionssensibel aus und nutzt einen risikobasierten Gesamtansatz. Darüber Deutscher Bundestag Drucksache 19/16972 19. Wahlperiode 31.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung vom 30. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. hinaus bestehen umfassende Risikomanagement-Systeme in den Durchführungsorganisationen . Korruptionsbekämpfung ist ein Querschnittsthema, das in allen Vorhaben der EZ berücksichtigt werden muss. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung ihre Partnerländer mit konkreten Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung vor Ort. 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des 2012 verabschiedeten Strategiepapiers „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ ein? Die Bundesregierung erachtet die Umsetzung des Strategiepapiers als gut und nahezu vollständig vollzogen. a) In welchen Bereichen wurden Erfolge erzielt? Die Umsetzung des Strategiepapiers wurde von einem Aktionsplan („Roadmap “) als Monitoring-Instrument begleitet, mit dessen Hilfe die Umsetzung nachverfolgt wurde. Es wurden folgende Erfolge beispielhaft erzielt: Das Antikorruptionsportfolio wird sukzessive umfangreicher und Maßnahmen der Korruptionsprävention werden bereits bei der Planung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verpflichtend eingebettet. Die Durchführungsorganisationen haben ihre Compliance-Systeme einschließlich vertraulicher/anonymer Hinweisgebersysteme in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Es wurden zudem Multiakteurspartnerschaften eingerichtet, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. b) In welchen Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf? Die Bundesregierung prüft derzeit eine Aktualisierung ihrer im o. g. Papier festgehaltenen Strategie, um sie damit an die veränderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. 2. Mit welchen Ergebnissen wurde die Strategie des BMZ pilotiert, und was sind die nächsten Schritte (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Das BMZ hat mit drei umgesetzten Pilotierungen in Albanien, Kenia und Kirgisistan in den Jahren 2014 bis 2016 veranschaulicht, wie die Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen innovativ und effizient unterstützt werden kann. Die Erfahrungen mit den Projekten deckten dabei mehrere Sektoren und Akteure ab und flossen u. a. in die Erstellung eines Leitfadens zur korruptionssensiblen Planung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein. Diese Erfahrungen finden in neuen Vorhaben von Beginn an Berücksichtigung. Drucksache 19/16972 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Erfolgt eine Einstufung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach deren Korruptionsanfälligkeit, und nach welchen Kriterien und anhand welcher Quellen erfolgt diese Einstufung? 4. In wie vielen und in welchen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde Korruption in den letzten Jahren als besonders hoch eingestuft? Welche risikomindernden Maßnahmen leiten sich aus dieser Einstufung ab? a) Inwiefern findet ein Monitoring der risikomindernden Maßnahmen statt? b) Durch welche Mechanismen wird sichergestellt, dass die benannten Risiken beobachtet, reduziert bzw. vermieden werden? Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet regelmäßig die Governance-Situation und Reformbereitschaft in den Partnerländern, u. a. hinsichtlich Rechenschaftspflicht, Transparenz und Antikorruption. In die Bewertung fließen sowohl international anerkannte Quellen (u. a. Transparency International Corruption Perceptions Index/CPI, Open Budget Survey) als auch die politische Einschätzung der Bundesregierung ein. Seit einer Verfahrensanpassung zum 1. August 2019 werden risikomindernde Maßnahmen, ihre Beeinflussbarkeit sowie Risiko-Management-Maßnahmen in allen Projektvorschlägen der bilateralen EZ identifiziert. In den jährlichen Projektberichterstattungen der Durchführungsorganisationen wird zu den Korruptionsrisiken und den Risiko-Management-Maßnahmen Stellung genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1b Bezug genommen. 5. In wie vielen und in welchen Ländern werden nationale Institutionen unterstützt , die explizit mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind? Die Bundesregierung unterstützt derzeit in 20 Ländern nationale Institutionen bilateral, die mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind. Dazu gehören: Afghanistan, Albanien, Armenien, Benin, Georgien, Ghana, Indonesien, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Mali, Moldau, Nordmazedonien , Peru, Ruanda, Tansania, Tunesien, Uganda und Ukraine. Zudem unterstützt die deutsche EZ auf regionaler Ebene Institutionen, die explizit mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind. a) Welchen Anteil stellen diese Antikorruptionsvorhaben im Gesamtportfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dar? Im Jahr 2019 liegt der Anteil bei ca. 0,52 Prozent der Gesamtauszahlungen der bilateralen EZ. b) Wie schätzt die Bundesregierung die durch die Vorhaben erreichten Wirkungen ein? Die Bundesregierung beurteilt die Wirkungen der Vorhaben insgesamt positiv. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16972 6. Inwiefern wird Korruption – wie in der Strategie vorgesehen – in den Regierungsverhandlungen mit Partnerländern angesprochen, und welche Vereinbarungen zur Minderung von Korruption wurden hier formuliert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1348 verwiesen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung das Beschwerdemanagement und den Hinweisgeberschutz der Durchführungsorganisationen? a) Welche Schritte, wie der Aufbau eines zentralen Beschwerdemanagements und die Förderung und Anerkennung von Hinweisgebern, sind anvisiert, um Korruption in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verhindern? b) Welche Maßnahmen zum Schutz, zur Anerkennung und Weiterbeschäftigung von Hinweisgebern sind geplant? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat die Entwicklung der Systeme der Durchführungsorganisationen für Beschwerdemanagement und Hinweisgeberschutz eng begleitet. Die Bundesregierung beurteilt die Systeme als angemessen und wirkt darauf hin, dass diese kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Daher sind keine Schritte zum Aufbau eines zentralen Beschwerdemanagements geplant. Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen , die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Umsetzungsfrist zwei Jahre. Die Bundesregierung arbeitet an den erforderlichen Maßnahmen, um die Richtlinie fristgerecht bis zum 16. Dezember 2021 umzusetzen und wird in diesem Rahmen prüfen, ob Anpassungen an den Systemen der Durchführungsorganisationen notwendig werden. 8. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ und der Durchführungsorganisationen auf das Thema Antikorruption und Integrität vorbereitet bzw. hierzu geschult? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ werden jährlich zum Thema Korruptionsprävention sensibilisiert. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine verpflichtende Schulung zu diesem Thema. Bei Bedarf werden nach Absprache zusätzlich referatsbezogene Inhouse-Schulungen durchgeführt. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über ein E-Learning-Angebot (insbesondere über im Intranet des BMZ verfügbare Online-Module der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) und die Online-Kurse des „U4-Anti-Corruption Resource Centre“ (U4), einem gemeinnützigen norwegischen multidisziplinären Forschungsinstitut ) oder BAköV-Seminare zum Thema zu schulen bzw. schulen zu lassen. Auch bei den Treffen der Auslandsmitarbeitenden des BMZ (jährlich bzw. alle 2 Jahre), die für die Dauer ihres Auslandseinsatzes an das Auswärtige Amt versetzt worden sind, wird Korruptionsbekämpfung regelmäßig thematisiert – vor allem in ihrer außenpolitischen Dimension. In der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das Compliance-Training für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Dazu werden sowohl elektronische Schulungen als auch Präsenzschulungen durchgeführt. Die elektronischen Schulungen finden in zweijährigem Turnus statt. Die Präsenzschulungen werden zusätzlich zu den elektronischen Schulungen und risikoorientiert mit unterschiedlichem Drucksache 19/16972 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Turnus, teilweise unter einem Jahr, durchgeführt. Außerdem werden Antikorruptions -Thementage, Sensibilisierungsworkshops und Diskussionsrunden für das Management und die Mitarbeitenden durchgeführt. In der GIZ sind die „Grundsätze integren Verhaltens“ Bestandteil der Verträge für alle Beschäftigtengruppen der GIZ. Diese beinhalten klare Verhaltensregeln zur Vermeidung aktiver und passiver Bestechung, zur Annahme bzw. Gewährung von Geschenken und anderen Vorteilen, zur Beschäftigung und Beauftragung nahestehender Personen sowie zu anderen Interessenkonflikten. In einer verpflichtenden Schulung nehmen alle neuen Mitarbeitenden am Modul „Compliance und Integrität als Kompass für verantwortungsvolles Handeln in der GIZ“ teil bzw. werden in Rahmen von Einführungsveranstaltungen vor Ort entsprechend geschult. Zusätzlich ist die Teilnahme an der E-Learning- Qualifizierung „Integres Verhalten“ für alle neuen Beschäftigten der GIZ verpflichtend . Im Jahr 2020 werden darüber hinaus zwei weitere E-Learning-Module (für alle Beschäftigten der GIZ sowie speziell für Führungskräfte) verpflichtend eingeführt , die verschiedene Compliance-Themen vermitteln. a) Wie hoch ist die Quote der geschulten Mitarbeitenden im Vergleich zum gesamten Personal (inklusive der sogenannten Ortskräfte) der deutschen EZ, und wie häufig finden die Schulungen statt? Die Bundesregierung verweist auf den Korruptionspräventionsbericht der Bundesregierung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikatione n/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/korruptionspraeventionjahresbericht -2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Darüber hinaus liegt die Quote der geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW Entwicklungsbank bei 100 Prozent. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. b) Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der bestehenden Schulungsangebote ein, und wie wird deren Wirkung überprüft? Die Bundesregierung hält die Schulungsangebote für sehr gut geeignet, dem Personal der deutschen EZ das Thema Korruptionsprävention/Compliance zu vermitteln. Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigen dies. Insgesamt besteht ein breites Angebot von Schulungsformaten, welche um weitere bedarfsorientierte Schulungen ergänzt werden. Dabei handelt es sich um bewährte Formate , die von Experten entwickelt wurden bzw. weiterentwickelt werden. Eine Evaluierung der Wirkung wird bei Präsenzveranstaltungen teilweise anhand von Fragebögen und/oder mündlichen Feedbackrunden vorgenommen. Auch wird das Schulungsangebot teilweise jährlich durch eine interne Revision sowie einen externen Wirtschaftsprüfer überprüft. 9. Inwiefern ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der BMZ-Antikorruptionsstrategie geplant, und inwiefern sollen in diesen Prozess sowohl die Durchführungsorganisationen, die Fachöffentlichkeit und die Zivilgesellschaft einbezogen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16972 10. Wie stellt das BMZ bzw. das Sektorvorhaben Antikorruption und Integrität sicher, dass sämtliche Vorhaben deutscher Durchführungsorganisationen die Risiken von Korruption als Querschnittsthema von EZ behandeln ? Das Sektorvorhaben Antikorruption und Integrität unterstützt Vorhaben der GIZ bei der Analyse von Korruptionsrisiken mit einem Leitfaden zur korruptionssensiblen Planung oder dem Planungs- und Beratungsworkshop „AC WORKS“. Ziel von beiden ist sowohl die Sensibilisierung für Korruption und für spezifische Korruptionsrisiken in Vorhaben als auch die Bereitstellung von Instrumenten, um diese Risiken zu erkennen und wirkungsvolle mindernde Maßnahmen zu entwickeln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 4b verwiesen. 11. Wie sieht die Bilanz des Prinzips 10 „Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung“ des UN Global Compacts aus? Aus dem UNGC Progress Report 2019 ergibt sich, dass erste Erfolge bei der Umsetzung von Prinzip 10 erreicht wurden, weitere Anstrengungen jedoch notwendig sind (www.unglobalcompact.org/library/5716). Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) aus dem Jahr 2017 über die Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Korruption(www.unodc.org/ unodc/en/corruption/tools_and_publications/state_of_uncac_implementatio n.html). Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung. a) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem deutschen Beitrag zum Prinzip 10? Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz. Die Aktivitäten umfassen die Bereiche Bewusstseinsschaffung durch Konferenzen und Publikationen, Kapazitätsaufbau durch Trainings und Webinare sowie diverse Dialog- und Austauschformate . Das Angebot stößt auf großes Interesse in der Wirtschaft. b) Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Unternehmen tatsächlich nicht an Bestechungen beteiligt sind? Beispielsweise weist die Bundesregierung Unternehmen auf Korruptionsrisiken im Auslandsgeschäft hin und stellt hierfür weiterführende Informationen zur Unterstützung im Internet bereit (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Wirtschaft/korruption-vermeiden.html). Darüber hinaus informiert die Bundesregierung auch über die Tätigkeit der OECD-Arbeitsgruppe gegen Auslandsbestechung (OECD Working Group on Bribery), die Deutschland in ihrem aktuellen Evaluierungsbericht ein überwiegend positives Zeugnis bei der Bekämpfung der Auslandsbestechung ausgestellt hat. Zudem wurden die gesetzlichen Regelungen zur Strafbarkeit der Auslandsbestechung 2015 auf Grundlage des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption reformiert. Darüber hinaus gilt die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 sinngemäß auch für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist. Drucksache 19/16972 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um systematisch den Multiakteursansatz der Antikorruptionsstrategie zu etablieren? Zur Umsetzung der Antikorruptionsstrategie arbeitet die Bundesregierung eng mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen und tauscht sich jährlich aus. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus Antikorruptionsvorhaben der Zivilgesellschaft. Deutsche Unternehmen bezieht die Bundesregierung über verschiedene Maßnahmen ein, wie etwa über den Initiativkreis zur Korruptionsprävention in Bundesverwaltung und Wirtschaft. Mit der Allianz für Integrität hat die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft eine globale Multi-Akteurs- Partnerschaft ins Leben gerufen mit dem Ziel, Integrität und Transparenz im Wirtschaftssystem zu stärken. Das Netzwerk ist in Afrika, Lateinamerika und Südostasien aktiv. Korruptionsbekämpfung ist auch ein Thema im Bündnis für nachhaltige Textilien , einer Multi-Akteurs-Partnerschaft von Mitgliedern der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen , Gewerkschaften, Standardorganisationen und der Bundesregierung. 13. Aus welchem Grund war Antikorruption nicht Bestandteil der Gemeinsamen Verfahrensreform (GVR) des BMZ, und inwiefern plant das BMZ, dies nachzuholen? Die der Frage zugrundeliegende Annahme trifft nicht zu; hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 4b verwiesen. 14. Wer entscheidet anhand welcher Kriterien über die Zuwendungen öffentlicher Gelder in der internationalen Zusammenarbeit? Die Förderung im Wege der Zuwendung erfolgt in der Regel auf Antrag. Grundlage für eine Förderung sind die zuwendungsrechtlichen Regelungen von §§ 23 und 44 BHO sowie die Zweckbestimmungen der entsprechenden Haushaltsstellen im Einzelplan 23. Darüber hinaus basiert die Förderung auf ergänzenden spezifischen Fördergrundsätzen bzw. – bei von der BHO abweichenden Regelungsbedarfen – auf mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof (BRH) abgestimmten Förderrichtlinien. Die bereits genannten gesetzlichen Regelungen legen u. a. fest, dass die Bewilligungsbehörde – neben der Angabe von Zuwendungsform und Höhe der Zuwendung – auch die genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks in den Zuwendungsbescheid oder Zuwendungsvertrag aufnehmen muss. Die Bezeichnung des Zuwendungszwecks muss so eindeutig und detailliert festgelegt werden , dass sie auch als Grundlage für eine begleitende und abschließende Kontrolle des Erfolgs des Vorhabens oder des Förderprogramms dienen kann. a) An welcher Stelle erfolgt eine Offenlegung der zugewendeten Gelder und Partnerorganisationen? Informationen zu Zuwendungen finden sich unter www.bmz.de/de/ministeriu m/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/Veroeffentlichung-gemae ss-IATI-Standard/. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16972 b) Wie wird eine ziel- und sachgerechte Mittelverwendung sichergestellt? c) Wie werden die Zuwendungen intern sowie unabhängig überprüft und evaluiert? Die Fragen 14b und 14c werden gemeinsam beantwortet. Bei den vom BMZ vergebenen Zuwendungen erfolgt die Prüfung – einschließlich der ziel- und sachgerechten Mittelverwendung – entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die Prüfung der Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für das jeweilige Vorhaben, durch Prüfungen vor Ort seitens der BMZ-Außenrevision sowie im Rahmen von Prüfungen beim BMZ durch den Bundesrechnungshof. Hinsichtlich der Erfolgskontrolle und Evaluierung wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Angaben zu Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung in den genannten Antworten beziehen sich ausdrücklich auch auf Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen und internationale Partner , also den Zuwendungsbereich, und gelten daher entsprechend. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) plant im Rahmen seines mehrjährigen Evaluierungsprogramms 2020 bis 2022 eine Metaevaluierung zur Qualität von Projektevaluierungen staatlicher und nichtstaatlicher Entwicklungsorganisationen der deutschen EZ. Diese Metaevaluierung wird auch die Evaluierungen zivilgesellschaftlicher Entwicklungsorganisationen und damit aus dem Zuwendungsbereich zum Gegenstand haben. 15. Wie hoch ist der Anteil der Projekte, die einer außerplanmäßigen internen und externen Revision unterzogen werden, und wie hoch ist die Umsetzungsquote der Empfehlungen? Außerplanmäßige Revisionen werden anlassbezogen durchgeführt. Der Anteil außerplanmäßiger Revisionen an allen Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird statistisch nicht erfasst. Die jeweiligen Revisionen halten die Umsetzung der Empfehlungen nach. Eine durchgehende rechnerische Erfassung in Form einer Quote erfolgt nicht. 16. In wie vielen Ländern werden Budgethilfen oder andere Instrumente der programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung eingesetzt, und was sind hier die jeweiligen Konditionen? a) Aus welchen Gründen sind die Konditionen für Budgethilfe nicht öffentlich zugänglich, und plant die Bundesregierung, diese in Zukunft zu veröffentlichen? b) In wie vielen Fällen und in welchen Ländern wird Budgethilfe aufgrund mangelnder Erfüllung der Konditionen nicht mehr vergeben? c) Wie beeinflusst das die Länderstrategie in diesen Ländern? Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über Budgetfinanzierungen und andere Instrumente der programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung. Aus diesen Jahresberichten zum aktuellen Stand von Vorhaben der Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung (PGF) geht hervor, wie viele Länder welche Art der programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung erhalten. Die Konditionen der Budgetfinanzierung sind im „Konzept zur Budgetfinanzierung im Rahmen der Pro- Drucksache 19/16972 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode grammorientierten Gemeinschaftsfinanzierung (PGF)“ dargestellt. Die Einstiegskriterien bzw. generellen Konditionen sind öffentlich zugänglich (siehe www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Konzepte14 6.pdf). Budgetfinanzierung erfolgt sehr selektiv und vorrangig in reformdynamischen Niedrigeinkommensländern, die ihre nationalen Armutsstrategien bzw. an den nachhaltigen Entwicklungszielen ausgerichteten Entwicklungsstrategien eigenverantwortlich umsetzen. Die Auswahl erfolgt nach den im o. g. Konzept vorgegebenen Einstiegskriterien. Länderstrategien machen strategische Vorgaben für die Zusammenarbeit mit einem Partnerland. Konkrete Umsetzungsmodalitäten werden in den jeweiligen Programmen und Modulen festgelegt. 17. Inwiefern spielt Korruptionsbekämpfung eine Rolle in den Reformpartnerschaften mit Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien, und welche Erfolge bei der Förderung guter und transparenter Regierungsführung wurden bisher erzielt? Korruptionsbekämpfung und gute, transparente Regierungsführung sind integrale Bestandteile der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Reformpartnerschaftsländern . Sie werden im politischen Dialog adressiert und über die technische und finanzielle Zusammenarbeit besonders unterstützt. Über das Vorhaben der technischen Zusammenarbeit „Gute Regierungsführung für mehr Investitionen und Beschäftigung“ werden diese Ansätze in der Côte d'Ivoire sektorübergreifend gefördert. Die Reformpartnerschaft konnte bereits durch ein Vorhaben der Rohstoffgovernance erfolgreich flankiert werden. So wurden beispielhaft, resultierend aus der Unterstützung der Steuerprüfung eines multinationalen Bergbauunternehmens im Goldsektor im Jahr 2018 2,3 Millionen Euro nachgezahlt. Die Regierung hat in Folge eine Novellierung des Bergbaugesetzes mit der Abschaffung von sog. „tax holidays“ durchgeführt. In Tunesien ist die Verbesserung der Korruptionsprävention und -bekämpfung als wichtige Voraussetzung für Privatinvestitionen ein explizites Ziel der Reformpartnerschaft im Banken- und Finanzsektor. Konkret unterstützt die Reformpartnerschaft die Neustrukturierung und Stärkung der tunesischen Antikorruptionsbehörde INLUCC mit folgenden exemplarischen Ergebnissen seit 2017: – Anstieg der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von INLUCC um mindestens 40 Personen (Stand April 2019), – Eröffnung von 15 Regionalbüros von INLUCC (2019) und – Anstieg der Abkommen der INLUCC mit Ministerien und öffentlichen Unternehmen von 16 (2017) auf 26 (in 2018). Die Förderung guter, transparenter Regierungsführung war in Ghana bereits vor dem Abschluss der Reformpartnerschaft ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und flankiert diese nun. Es konnte beispielsweise erreicht werden, dass das Verfahren zur Aufdeckung von Steuervergehen und -verschwendung von über zwei Jahren auf nur einen Monat verkürzt wurde. Es ist zudem vorgesehen, das seit 2019 bestehende Büro des Sonderermittlers gegen Korruption zu unterstützen. Auch ist geplant, dass die Reformfinanzierung in Zusammenarbeit mit der EU ab 2020 im Bereich Governance unter anderem auf die Stärkung der Korruptionsbekämpfung abzielt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16972 18. Welche menschenrechtlichen Anforderungen bestehen an Reformpartner, und inwieweit sieht die Bundesregierung diese in den Reformpartnerländern erfüllt? Potentielle Reformpartnerländer müssen Mitglieder der Compact-with-Africa- Initiative (CwA) sein. Menschenrechtliche Anforderungen umfassen dabei u. a. die Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards sowie die Achtung , den Schutz und die Gewährleistung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Bewertung setzt sich aus international anerkannten Indizes (bspw. Bertelsmann Transformationsindex und Freedom in the World Report) sowie der politischen Einschätzung der Bundesregierung zusammen. Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien erfüllen diese Anforderungen. 19. Inwiefern basiert die Mittelvergabe des BMZ auf evidenzorientierten Entscheidungen? Die Mittelvergabe richtet sich grundsätzlich aus an den Parametern entwicklungspolitische Notwendigkeit, Governance-Situation und Reformbereitschaft des Kooperationslandes, besonderen deutschen Interessen, Signifikanz des deutschen Beitrags im Länderkontext und der Arbeitsteilung zwischen den Gebern sowie bestehenden internationalen Verpflichtungen. In die Bewertung dieser Parameter fließen Erkenntnisse aus international anerkannten Quellen und Indizes sowie im Rahmen der bilateralen Kooperation selbst gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse und die politische Einschätzung der Bundesregierung ein. Es wird auch auf den Informationsvermerk für den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages zu den Vertraulichen Erläuterungen 2020 für die Bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit sowie für die Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen verwiesen. 20. Wie haben sich die ODA-Mittel (ODA = Official Development Assistance ) für gute Regierungsführung inklusive Korruptionsbekämpfung in den letzten zehn Jahren absolut sowie anteilig an den gesamten deutschen ODA-Mitteln entwickelt? Die Entwicklung der ODA-Mittel für gute Regierungsführung lässt sich anhand der OECD Datenbank www.stats.oecd.org/qwids unter Nutzung des DAC- Codes 151 ermitteln, indem unter „Browse Detailed Sector Code“ der Punkt „Government and Civil Society Grouping“ ausgewählt wird. 21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung lokal, national und auf Ebene der Vereinten Nationen ergriffen, um Korruptionsbekämpfung im Bereich öffentliche Finanzen zu unterstützen, und welche Wirkungen haben diese erzielt? Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer sowohl auf der Einnahmeseite – z. B. bei der Einführung transparenter und rechenschaftspflichtiger Steuersysteme – als auch auf der Ausgabenseite in der Haushaltsumsetzung auf lokaler wie auch nationaler Ebene. Insbesondere über die Stärkung von Transparenz sowie internen und externen Kontrollmechanismen unterstützt die Bundesregierung die Korruptionsprävention und -bekämpfung in Partnerländern. Die folgenden Drucksache 19/16972 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beispiele illustrieren die Ansätze der Bundesregierung im Bereich Antikorruption in den öffentlichen Finanzen: In Burkina Faso werden seit dem Jahr 2016 21 Kommunen in der Erhebung von Steuern und Gebühren unterstützt. Diese konnten ihre Einnahmen um 40 Prozent steigern. Parallel hierzu werden die Mitglieder des Gemeinderates in ihrer Rolle als Interessensvertretung der Bevölkerung sowie in ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber der Exekutive gestärkt, sodass eine effektivere Kontrolle und Mittelverwendung auf lokaler Ebene ermöglicht wird. Die Ukraine konnte mit Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beim Aufbau der Internetplattform „ProZorro“ die Anzahl der Bieter für Ausschreibungen um 50 Prozent erhöhen, Korruption und Veruntreuung von Mitteln erschweren und so seit 2016 etwa 1,12 Milliarden Euro jährlich einsparen . Über eine weitere Plattform „E-Data“ können alle Bürgerinnen und Bürger Daten über die Verwendung der staatlichen Haushaltsmittel in der Ukraine einsehen – ein Angebot, das täglich 20.000 Menschen nutzen. In Nepal wird die Transparenz durch ein elektronisches Bezahlsystems für Steuern gestärkt. Das elektronische Bezahlsystem wurde 2018 entwickelt und eingeführt und steht allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die registriert sind, offen. Bisher haben über 25.000 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Neben einer geringeren Korruptionsanfälligkeit trägt das elektronische Bezahlsystem auch zu einer effektiveren und dienstleistungsorientierten Steuerverwaltung bei. In Ghana wird die Koordination und der Austausch des Rechnungshofs mit anderen Organisationen im nationalen Rechenschaftsgefüge gestärkt, um die Wirksamkeit der Rechnungshofberichte zu erhöhen, darunter sind das Parlament , das Finanzministerium, die Innenrevision, geprüfte Stellen und die Zivilgesellschaft . Der Rechnungshof Ghana kann dadurch sein Mandat, nicht ordnungsgemäß ausgegebene Mittel wieder zurückzufordern, effektiver nutzen. 2018 beliefen sich diese rechtskräftigen Zahlungsrückforderungen auf rund 10,5 Millionen Euro. In Südafrika wurde eine zentrale Lieferantendatenbank der Regierung etabliert, die Korruption bei der öffentlichen Vergabe minimiert. Es haben sich bereits mehr als 500.000 Lieferantinnen und Lieferanten registriert. 894 Staatsorgane und 18.822 Beschaffungsverantwortliche können die Datenbank für die Suche nach Waren, Dienstleistungen und Lieferungen nutzen. Das südafrikanische Finanzministerium schätzt, dass es durch die Einführung des elektronischen Vergabesystems bereits eine Milliarde Euro im öffentlichen Beschaffungswesen eingespart hat (alle Angaben Stand Ende 2018). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung regionale und internationale Netzwerke und setzt sich bei und mit den Vereinten Nationen für die Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC) ein. So haben mit deutscher Unterstützung zwölf afrikanische Rechnungshöfe in ihren Ländern die Umsetzung des UNCAC in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen sowie die Regelungen zur Abgabe von Vermögenserklärungen geprüft und konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Korruptionspräventionsmechanismen ausgesprochen. 22. Welche konkreten Erfolge hat die Addis Tax Initiative bislang erreicht? Im Rahmen der Addis Tax Initiative (ATI) haben sich Entwicklungspartner und Partnerländer gleichermaßen verpflichtet, ihr Engagement im Bereich Mobilisierung von Eigeneinnahmen zu erhöhen. Bisher haben sich 20 unterzeichnende Entwicklungspartner dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 ihre Unterstützung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16972 im Bereich Mobilisierung von Eigeneinnahmen auf 445 Millionen Euro zu verdoppeln . Zwischen 2015 und 2017 sind die Auszahlungen um 21 Prozent und die Verpflichtungen um 28 Prozent gestiegen. 24 Partnerländer haben sich ihrerseits verpflichtet, ihre Bemühungen bei der Mobilisierung von Eigeneinnahmen zu erhöhen. Mehr als die Hälfte der ATI- Partnerländer haben ihre Steuerquoten zwischen 2015 und 2017 steigern können . 23. In welchen Ländern arbeitet das BMZ aufgrund von schlechter Regierungsführung nicht mehr mit Regierungen zusammen? Das BMZ arbeitet derzeit unter anderem aufgrund schlechter Regierungsführung der jeweiligen Staaten nicht mit den Regierungen der Republik Burundi, der Arabischen Republik Syrien und der Republik Tschad zusammen. Mit der Republik Südsudan erfolgt keine offizielle Zusammenarbeit mit der Zentralregierung , allerdings wird auf lokaler Ebene teilweise mit Verwaltungsstrukturen kooperiert. Mit der Republik Simbabwe beschränkt sich die Kooperation auf geringvolumige technische Zusammenarbeit mit ausgewählten Regierungsstellen . 24. Wie entwickeln sich Vorkommnis und Schadensumme von Korruptionsfällen in der deutschen EZ in den letzten zehn Jahren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045 verwiesen . Die dort weiter gefasste Definition von Mittelfehlverwendungen beinhaltet auch Korruptionsfälle. a) In welcher Weise erfolgt eine Auswertung der Korruptionsfälle im BMZ bzw. in den Durchführungsorganisationen? Im BMZ traten im gefragten Zeitraum keine Korruptionsfälle auf. Grundsätzlich werden alle gemeldeten Einzelfälle einer genauen Analyse mit Blick auf möglicherweise bestehende strukturelle und organisatorische Defizite unterzogen . In der GIZ und der KfW werden Korruptionsfälle zentral gemeldet. Erfasst werden der konkrete Sachverhalt und die Maßnahmen zur Aufarbeitung. Die gemeldeten Einzelfälle werden übergreifend in der Gesamtschau analysiert, um daraus Schlüsse für den Umgang mit Verdachtsfällen in der Zukunft zu ziehen. b) Wo sind statistisch die Schwachpunkte, und was wird dagegen getan? Aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltungen und Länderkontexte lassen sich in der Regel keine übergreifenden Zusammenhänge herstellen. 25. Wann werden die Evaluierungen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit vollständig online für die Öffentlichkeit verfügbar sein? Im Sinne der Transparenz und Rechenschaftslegung werden die Ergebnisse von Evaluierungen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit auf den Internetseiten der Durchführungsorganisationen veröffentlicht. Drucksache 19/16972 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Inwiefern legt die Bundesregierung für die Durchführung von Projekten in fragilen Kontexten einen flexibleren Standard an als in stabilen Kontexten ? Für die Durchführung von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gelten in fragilen Kontexten zusätzliche Qualitätsstandards und verbindliche Verfahren zur Konfliktsensibilität und zum Umgang mit Risiken, z. B. das verpflichtende Peace and Conflict Assessment (PCA). 27. Inwiefern plant die Bundesregierung, das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) damit zu beauftragen, eine unabhängige Evaluierung zu Korruption in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit als Themenschwerpunkt aufzunehmen? Die Bundesregierung beauftragt DEval nicht mit Evaluierungen. Im Sinne der Unabhängigkeit der Evaluierung erstellt DEval das Evaluierungsprogramm in Eigenverantwortung. Die Bundesregierung hat dem DEval die Evaluierung der Umsetzung von Anti-Korruptionsmaßnahmen als Querschnittsthema in der EZ als einen von mehreren Vorschlägen für die mittelfristige Programmplanung des DEval übermittelt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16972 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333