Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16577 – Freiburger Kreis – Förderprogramm für vereinseigene Sportanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vereinssport ist fester Bestandteil des kulturellen und sportlichen Lebens in Deutschland. Er dient nicht nur der Gesundheitsförderung, sondern auch der gesellschaftlichen Integration der 27 Mio. Vereinsmitglieder und der allgemeinen Wertevermittlung und erfüllt darüber hinaus Sozialisierungsfunktionen. Es ist daher aus Sicht der Fragesteller erfreulich, dass die Nachfrage nach Sportangeboten von Vereinen kontinuierlich wächst. Dies bringt jedoch die Sportstätten an ihre Kapazitätsgrenzen, diese sind oftmals sogar überschritten. Sport ist auch ein fester Bestandteil an Ganztagsangeboten vieler Schulen, sodass ein Großteil der kommunalen gedeckten als auch ungedeckten Sportflächen den Vereinen aufgrund der Belegung durch Ganztagsschulen werktags tagsüber nicht zur Verfügung stehen. Um die Funktionen des Sports in Deutschland zu erhalten und unserer Gesellschaft nachhaltige Sportangebote zu unterbreiten, müssen nach Ansicht der Fragesteller vereinseigene als auch kommunale Sportanlagen saniert, modernisiert und neu gebaut werden. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, müssen die Sportflächen bestmöglich ausgelastet werden, Voraussetzung dafür ist der Unterhalt und ein einwandfreier technischer Zustand von Sportflächen. Die Instandhaltung und Instandsetzung ist nach Auffassung der Fragesteller in den Zeiten klammer Haushaltskassen vernachlässigt worden, der bestehende Investitionsrückstau muss umfassend ermittelt werden, um Handlungsnotwendigkeiten zu erfassen. Hierbei steht jedoch nicht nur die Sanierung von kommunalen, sondern auch die von vereinseigenen Sportstätten als unverzichtbarer Bestandteil der Sportinfrastruktur im Fokus und muss planerisch berücksichtigt werden. Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am 7. Dezember 2019 in Frankfurt/Main hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer in seinem Grußwort die Bereitschaft zur Neuauflage eines sogenannten Goldenen Plans zur Sanierung von Sportinfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland bekundet. Hierbei soll nach seinen Ausführungen im Zusammenspiel zwischen Bundesregierung und Bundestag eine Konzeption für ein Investitionsprogramm entworfen werden, das auch Klimaschutz, Energieeffizienz und konjunkturelle Aspekte berücksichtigt . Deutscher Bundestag Drucksache 19/16985 19. Wahlperiode 31.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zur Unterstützung der Sanierung von kommunaler Infrastruktur im Bereich Bildung, Kultur und Sport wurden in den Bundeshaushalt über die nächsten vier Jahre Mittel eingestellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sportförderung, insbesondere die Förderung des Breitensports, ist in erster Linie Angelegenheit der Länder. Dazu gehört grundsätzlich auch der Erhalt und Ausbau von Sportstätten. Daher liegen der Bundesregierung speziell zu vereinseigenen Sportstätten nur begrenzt Informationen vor.  1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den vereinseigenen Sportanlagen ein?  2. Wie viele vereinseigene Sportstätten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (nach Bundesländern)?  3. Wie viele kommunale Sportstätten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (nach Bundesländern)?  4. Wie oft werden kommunale Sportstätten nach Kenntnis der Bundesregierung durch Vereine genutzt a) nach Wochenstunden, b) in Prozent?  5. Wie viele unterschiedliche Vereine trainieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf einer kommunalen Sportfläche?  6. Wie oft werden vereinseigene Sportstätten nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere, fremde Vereine genutzt a) nach Wochenstunden, b) in Prozent? c) Wie hoch sind bei Fremdnutzung durch andere Vereine die Mieteinnahmen ?  7. Unter welchen Bedingungen können nach Kenntnis der Bundesregierung vereinseigene Anlagen durch Dritte genutzt werden?  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Vereinen , die für Spiel- und Trainingszwecke auf fremde Sportstätten ausweichen müssen (bitte in Prozent angeben)?  9. Was ist nach Meinung der Bundesregierung der Grund für den Sanierungsrückstand vereinseigener Sportstätten? 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Investitionsvolumen ein, das für die Sanierung vereinseigener Sportstätten nötig ist? Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem Breitensport kommt insgesamt eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung zu. Nicht zuletzt trägt eine gute Sportstätteninfrastruktur auch zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. Der Bundesregierung liegen keine Drucksache 19/16985 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Informationen speziell zu vereinseigenen Sportanlagen vor. Aus diesem Grunde kann sie keine weitere Einschätzung abgeben. 11. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um Vereine bei der Sanierung vereinseigener Sportstätten zu unterstützen? 13. Plant die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Sanierung vereinseigener Sportanlagen? a) Wenn ja, welche Summen wird die Bundesregierung dafür zur Verfügung stellen? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung ein Förderprogramm für Neubauprojekte vereinseigener Sportanlagen? a) Wenn ja, welche Summen wird die Bundesregierung dafür zur Verfügung stellen? b) Wenn ja, welchen Fokus soll dieses Programm haben? c) Wenn ja, welche Zeit-Maßnahmen-Planung hat die Bundesregierung ? d) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Idee von Sportvereinen , über ein Bonussystem Sanierungen zu unterstützen (pro Vereins -Euro, gibt es 1 Euro aus dem Förderprogramm)? e) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11, 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist der hohe Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit grundsätzlich bekannt. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung die Neuauflage eines Investitionsprogramms für Sportstätten unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundlagen. Die Prüfung befindet sich in einer sehr frühen Phase, so dass aktuell keine Aussagen zu konkreten Fördermodalitäten getroffen werden können. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Förderprogramme zur Sanierung vereinseigener Sportstätten, und werden diese als ausreichend erachtet? 15. Wie viele Fördermittel des Bundes sind nach Angaben der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in den Neubau vereinseigener Sportanlagen geflossen? 16. Wie viele Fördermittel des Bundes sind nach Angaben der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in die Sanierung vereinseigener Sportanlagen geflossen? Die Fragen 12, 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert gemäß der Förderrichtlinie Sportstättenbau Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) für den Spitzensport. In Einzelfällen kann eine solche Maßnahme auch vereinseigene Sportanlagen betreffen, sofern sie für den Spitzensport zur Verfügung gestellt werden. Eine zahlenmäßige Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16985 Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist die Sanierung und in Ausnahmefällen auch der Ersatzneubau von Sportstätten förderfähig. Ziel des Bundesprogramms ist es, Kommunen beim Erhalt ihrer Infrastruktur zu unterstützten. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Vereins stehen. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. Seit Programmstart befinden sich aktuell drei Sanierungsprojekte in Vereinseigentum in der Förderung. Der Bundeszuschuss beträgt hierbei insgesamt rund 8 Mio. Euro. Auch im Rahmen der Städtebauförderung und des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ sind Sportstätten grundsätzlich förderfähig. Die Förderprogramme werden als Bundesfinanzhilfe an die Länder umgesetzt. Diese sind für die Durchführung der städtebaulichen Programme zuständig. Eine zahlenmäßige Erfassung von geförderten vereinseigenen Sportstätten liegt der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Länder für Art und Umfang der Maßnahmen nicht vor. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sieht keine explizite Förderung des Neubaus oder der Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen vor. Eine Förderung ist in einzelnen Förderbereichen des Infrastrukturprogramms (Kapitel 1 des KInvFG) jedoch möglich, sofern die Sportanlagen kommunalen Zwecken dienen. Für die Durchführung des KInvFG sind die Länder zuständig. Dies beinhaltet unter anderem die Auswahl der betroffenen Kommunen wie auch die Gewährung der Finanzhilfen für einzelne Maßnahmen. Die Bundesregierung nimmt keine Aufgliederung vor, in welchem Ausmaß der Neubau oder die Sanierung vereinseigener Sportanlagen von den Kommunen nach dem KInvFG durchgeführt wird. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Programms, das auf die Unterstützung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen in einem breiten Spektrum der kommunalen Infrastruktur abzielt, ist von einem eher geringen Anteil auszugehen. 17. Deckt der Bestand an ungedeckten, frei zugänglichen Sportanlagen nach Meinung der Bundesregierung die Nachfrage an derartigen Trainingsstätten in Deutschland? 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Förderprogramme der Länder zu vereinseigenen Sportanlagen? 19. Sind die Förderprogramme der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung auch finanzschwächeren Vereinen zugänglich? Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 19/16985 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333