Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Ulla Ihnen, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/16558 – Wärmeerzeugung in den Kasernen der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen über die Maßnahmen und Programme zur Erreichung des Klimaschutzziels 2030 beschlossen. In diesem Paket ist neben der Bepreisung von CO2 ein großer Bereich dem Gebäudesektor gewidmet. Wie unter anderem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf seiner Website beschreibt, steigt weltweit die Nachfrage nach Energie. Die Lage an den Energiemärkten spitzt sich zu und die Energiepreise steigen (www.bmu.de/themen/ klima-energie/energieeffizienz/). Auch eine Auswertung des Heizspiegels 2019 ergab, dass Heizen mit Öl im vergangenen Jahr um rund 10 Prozent teurer geworden ist, während die Kosten für das Heizen mit Erdgas und Fernwärme leicht sanken (www.bmu.de/pressemitteilung/heizspiegel-2019-zeigt-k limaschutz-schont-den-geldbeutel/). Nun sollen verschiedene Maßnahmen dabei helfen, die Energieeffizienz zu steigern. Unter anderem soll der Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 verboten werden (www.br.de/nachrichten/bayern/ verbot-neuer-oelheizungen-ab-2026-das-muessen-sie-wissen,Rfp7xKs). Das energieeffiziente Heizen hilft somit dem Klima und im Bereich der Gebäude der öffentlichen Hand einem nachhaltigen Umgang mit Steuergeldern. Neben den Gebäuden des Bundes in Ballungsgebieten, besitzt der Bund auch Liegenschaften in ländlicheren und unbewohnten Gegenden. Hier liegen häufig die Kasernen und Übungsplätze der Bundeswehr. Gerade vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude sollten auch diese Liegenschaften nach Ansicht der Fragesteller im Hinblick auf ihre Energieeffizienz betrachtet werden (https://dejure.org/gesetze/EEWaermeG/1a.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16986 19. Wahlperiode 03.02.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Januar 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Durch welche verschiedenen Technologien wird in den Liegenschaften der Bundeswehr geheizt? a) Durch welche verschiedenen Technologien wird in den Kasernen der Bundeswehr geheizt? b) Durch welche verschiedenen Technologien wird in den Verwaltungsgebäuden der Bundeswehr geheizt? c) Durch welche verschiedenen Technologien wird in den angemieteten Liegenschaften der Bundeswehr geheizt? Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet. Die Wärmeversorgung der Gebäude der Bundeswehr erfolgt über die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Technologien. Hierbei wird nicht zwischen militärisch (Kaserne) oder zivil (Verwaltung) genutzten Gebäuden unterschieden . Sämtliche Bundeswehr-Liegenschaften werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemietet, so dass nicht differenziert wird, welche dieser Liegenschaften sich im Eigentum der BImA befinden und welche durch die BImA zusätzlich angemietet sind. Erzeugungsart Gas Heizöl Holz (Hackschnitzel oder Pellets) Solarthermie Geothermie Fernwärme (konventionell oder Erneuerbare Energien [EE]) Wärmepumpen sonstige Wärmeerzeugungstechnologien elektrische Speicherheizungen 2. Wie viel Prozent des gesamten Heizbedarfs im Geschäftsbereich der Bundeswehr macht die jeweilige Technologie, entsprechend der Antwort zu Frage 1, aus? Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung für das Jahr 2018 dar. Erzeugungsart Prozent Gas 66,0 Heizöl 12,3 Holz (Hackschnitzel oder Pellets) 3,7 Solarthermie < 0,1 Geothermie < 0,1 Fernwärme konventionell 6,2EE 11,0 Wärmepumpen < 0,1 sonstige Wärmeerzeugungstechnologien 0,7 elektrische Speicherheizungen < 0,1 Drucksache 19/16986 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hat sich die Zusammensetzung der Heiztechnologie in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte die prozentuale Zusammensetzung pro Jahr angeben)? Eine prozentuale Aufteilung nach den einzelnen Heiztechnologien für die Jahre 2008 bis 2017 ist nicht möglich, da diese Daten nicht in dieser Detailtiefe erfasst wurden. Die betroffenen Brennstoffe, wie beispielsweise Pellets oder Holzhackschnitzel, werden von unterschiedlichen Dienststellen dezentral eingekauft . Hinzu kommt, dass diese Brennstoffe „Lagerware“ sind und somit nicht zwangsläufig im Bezugsjahr verbraucht werden. Ebenso erfolgt der Abschluss der Verträge zur EE-Fernwärmeversorgung nicht zentral. Der prozentuale Anteil der EE in Bezug auf den Gesamtwärmeenergieverbrauch der Jahre 2008 bis 2018 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hier ist deutlich erkennbar, dass der Anteil an EE gegenüber dem Jahr 2008 signifikant gestiegen ist und dementsprechend der Anteil konventioneller Energieträger kontinuierlich reduziert wurde. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anteil EE [%] < 1 < 1 < 1 < 1 5,7 6,7 8,6 10,4 9,9 9,5 11,0 4. Wie hoch waren die Verbrauchskosten für die jeweilige Heiztechnologie im Geschäftsbereich der Bundeswehr im Jahr 2018, und welchen Anteil an den Gesamtverbrauchskosten hat die jeweilige Heiztechnologie? Eine Aufteilung der Kosten auf einzelne Heiztechnologien wird nicht zentral vorgehalten. 5. Wie hat sich die Zusammensetzung der Verbrauchskosten der Heiztechnologien im Geschäftsbereich der Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte einzeln pro Jahr angeben)? Eine Aufteilung der Kosten auf einzelne Heiztechnologien wird nicht zentral vorgehalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die ermittelten Gesamtkosten pro MWh in Relation zum Anteil der EE am Gesamtverbrauch. Die Gesamtkosten pro MWh für die Jahre 2017 und 2018 sind vorläufig, da die Rechnungslegung noch nicht abgeschlossen ist. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anteil EE [%] < 1 < 1 < 1 < 1 5,7 6,7 8,6 10,4 9,9 9,5 11,0 €/MWh 68,48 64,56 60,37 68,64 72,73 65,43 66,17 63,02 49,10 47,56 47,80 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16986 6. Plant die Bundesregierung, die Kasernen der Bundeswehr energetisch zu sanieren? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung die energetische Sanierung? b) Wenn ja, mit welchem Kostenumfang rechnet die Bundesregierung für die energetische Sanierung? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6c werden zusammen beantwortet. Die Bundeswehr bekennt sich zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich. Die Liegenschaften der Bundeswehr werden bedarfsorientiert bzw. im Rahmen zu erwartender Sanierungen im Lebenszyklus der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung militärischer Besonderheiten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen energetisch saniert. Ein Sonderprogramm ist hierfür nicht ausgebracht. Bei den Sanierungen der Gebäude werden mindestens alle bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ggf. – wenn wirtschaftlich zu realisieren – sogar darüber hinaus. Aufgrund der gegenwärtigen Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben kann derzeit keine Prognose zum benötigten Zeitraum getroffen werden. Gleiches gilt für den zu erwartenden Kostenumfang. 7. Plant die Bundesregierung, die Verwaltungsgebäude der Bundeswehr energetisch zu sanieren? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung die energetische Sanierung? b) Wenn ja, mit welchem Kostenumfang rechnet die Bundesregierung für die energetische Sanierung? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Hat die Bundesregierung in einer Vergleichsrechnung die Kosten einer energetischen Sanierung aller Gebäude im Geschäftsbereich der Bundeswehr den Ersparnissen in Heizkosten gegenübergestellt? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet. Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Sanierung aller Gebäude während der Nutzungsdauer nicht durch die prognostizierten Einsparungen an Heizkosten kompensiert werden können. Die Liegenschaften der Bundeswehr mit ihrem Gebäudebestand sind äußerst inhomogen, was immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich macht. Zudem wird bei der Schnelllebigkeit und den Innovationen in der Technik ein Betrachtungsansatz, der sich über Dekaden erstreckt, als nicht zielführend angesehen. Drucksache 19/16986 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Umsetzung der Ergebnisse? Es erfolgt eine einzelfallbezogene, dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr angepasste Umsetzung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Neben der energetischen Sanierung wird in der Bundeswehr zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung auch das Instrument der Umstellung auf einen höheren Anteil an EE genutzt. Im Einzelfall kann eine Umstellung auf einen höheren EE-Anteil u. U. wirtschaftlicher und schneller zu realisieren sein, als eine Gebäudesanierung. c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 8b wird verwiesen. 9. Hat die Bundesregierung in einer Vergleichsrechnung die Kosten einer energetischen Sanierung eines Teilbereichs der Gebäude im Geschäftsbereich der Bundeswehr den Ersparnissen in Heizkosten gegenüberstellt? a) Wenn ja, für welchen Teilbereich, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 9 und 9a werden zusammen beantwortet. Die Liegenschaften der Bundeswehr werden regelmäßig unter energetischen Gesichtspunkten untersucht. Hierzu werden individuelle Liegenschaftsenergiekonzepte erstellt und fortgeschrieben. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. b) Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Umsetzung der Ergebnisse? Die Umsetzung erfolgt gebäude- und liegenschaftsbezogen unter Berücksichtigung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr und der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dazu wird für jedes Gebäude vor einer Sanierung im Kontext der gesamten Liegenschaft eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über den Lebenszyklus als Entscheidungsgrundlage erstellt. c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. 10. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Ölheizung in den Kasernen der Bundeswehr außer Betrieb? Die Bundesregierung bekennt sich zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich. So identifiziert die Bundeswehr ineffiziente und klimaschädliche Heizsysteme im Rahmen ihrer Instandhaltungsstrategien und tauscht diese zunehmend gegen klimaschonende Heizsysteme, spätestens zum Ende der jeweiligen Nutzungsdauer, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben aus. Danach können Heizölanlagen allerdings weiterhin auf denjenigen Liegenschaften eingesetzt werden, bei denen die Versorgung technisch nicht anders sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist keine Prognose zum benötigten Zeitraum möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16986 11. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Ölheizung in den Verwaltungsgebäuden der Bundeswehr außer Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Ölheizung in den Liegenschaften der Bundeswehr, ausgenommen derjenigen in den Fragen 10 und 11, außer Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Gasheizung in den Kasernen der Bundeswehr außer Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen, da diese gleichermaßen für Gasheizungen gilt. 14. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Gasheizung in den Verwaltungsgebäuden der Bundeswehr außer Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen, da diese gleichermaßen für Gasheizungen gilt. 15. Wann geht nach Planung der Bundesregierung die letzte Gasheizung in den Liegenschaften der Bundeswehr, ausgenommen derjenigen in den Fragen 13 und 14, außer Betrieb? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen, da diese gleichermaßen für Gasheizungen gilt. Drucksache 19/16986 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333