Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1750 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1062 – Stand der Umsetzung des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auch zu Beginn des Jahres 2018 prägen gewaltsame Konflikte das Nachrichtenwesen und nach wie vor ist nicht erkennbar, dass Frauen in relevanter Zahl zur Prävention, Verhandlung oder Beilegung von Konflikten hinzugezogen werden, obwohl die statistische Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Umsetzung friedensbewahrender oder -fördernder Vereinbarungen durch eine Beteiligung von Frauen steigt, wie nicht zuletzt die Globale Studie der Vereinten Nationen zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 aus dem Jahr 2015 darlegte oder auch in laufend aktualisierten Statistiken wie der des Councils on Foreign Relations nachgewiesen wird (www.cfr.org/interactive/womens-participation-inpeace -processes/). Erst im Januar 2017 gab sich die Bundesregierung einen zweiten Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 (Zweiter Aktionsplan), der Frauen in allen relevanten Bereichen der Friedens- und Sicherheitspolitik stärken soll. Dies geschah bereits mit Kenntnis des Umsetzungsberichts der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2015, der die Wirkung der VN-Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 umfassend evaluiert hatte. Außerdem wurden im Juni 2017 die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ verabschiedet. Diese Leitlinien stellen das neue Grundlagendokument der Bundesregierung zur Vorbeugung von gewaltsamen Konflikten und zur Friedensförderung dar. Die Umsetzung der „Agenda 1325“ wird dort als ein strategisches Ziel verankert. Und auch der zweite Aktionsplan 1325 verweist bereits auf die strategische Verknüpfung mit dem neuen Grundlagendokument zur zivilen Krisenprävention. Darum fragen wir die Bundesregierung, in welchem Ausmaß sie sich bereits an die Umsetzung der gesteckten Ziele gemacht hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Kann die Bundesregierung bereits einen Mehrwert aus der strategischen und konzeptionellen Verknüpfung der „Agenda 1325“ mit der Neuauflage des krisenpräventiven Engagements ausmachen, und wenn ja, welchen? Die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR-Resolution) 1325 ist in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ als eines der Bezugsdokumente für das Engagement beim Krisenengagement genannt und kommt beim Handeln der Bundesregierung zur Anwendung. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 2. Existiert weiterhin die interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordinierung und Verständigung über Umsetzungsmaßnahmen auch des zweiten Aktionsplans oder sind Aufgaben in Arbeitsgruppen oder „Task Forces“ übergegangen , die im Zuge der Leitlinien entstanden sind? Die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung von VNSR-Resolution 1325“ besteht weiterhin fort. 3. Wie oft hat sich bereits die in den Leitlinien angedachte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer ressortübergreifenden Strategie zur Sicherheitssektorreform getroffen, und inwieweit sind hier die Belange der VN-Resolution 1325 eingeflossen? Die auch in den Leitlinien verankerte ressortübergreifende „Arbeitsgruppe Sicherheitssektorreform “ hat sich seit Verabschiedung der Leitlinien dreimal getroffen . Dabei wurden auch die Belange der VNSR-Resolution 1325 angesprochen . 4. Welche Erfolge konnten bei der Selbstverpflichtung der Bundesregierung erreicht werden, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit an den Belangen der VN-Resolution 1325 auszurichten? In der Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ werden derzeit jeweils ressortübergreifende Strategien zur Sicherheitssektorreform , zu Rechtsstaatsförderung und zu Übergangsjustiz erstellt. Dabei finden die Maßgaben der VNSR-Resolution 1325 Eingang und werden so zum dauerhaften Bestandteil des Regierungshandelns. Die Bundesregierung hat sich in den Leitlinien explizit verpflichtet, bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit die Ziele der Resolution 1325 und ihrer Nachfolgeresolutionen zu berücksichtigen . Die von der Bundesregierung durchgeführten Projekte im Bereich Rechtsstaatsförderung haben Konfliktlösung und Förderung der Friedenssicherung zum Ziel, sie entsprechen damit auch mehreren Aspekten der VNSR-Resolution 1325. Eingehende Projektanträge werden auf ihren jeweiligen Bezug zur Resolution 1325 geprüft, um die Agenda durchgängig umzusetzen. In Afrika beispielsweise unterstützt die Bundesregierung eine Initiative der Afrikanischen Union und der „United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“ (UN Women) mit dem Ziel der Vernetzung politisch aktiver Frauen („African Women Leaders Network“). Maßgebliche Akteure sind Frauen aus afrikanischen Konflikt- und Postkonfliktländern, die sich für friedenserhaltende Maßnahmen und Konfliktprävention (Versöhnung, Wiederaufbau und Stabilisierung) engagieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1750 Die Bundesregierung fördert verstärkten Zugang zu Recht und Gerichtsbarkeit für Frauen und Mädchen im Rahmen des zweiten entwicklungspolitischen Aktionsplans zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016-2020 (GAP II). In Afghanistan beispielweise wird die Verbesserung des Rechtszugangs für Frauen gefördert , etwa durch die Stärkung der Justiz und eine intensivierte Rechtsberatung, insbesondere von Frauen in ländlichen Regionen, sowie die Verbesserung von Studien- und Arbeitsbedingungen für Juristinnen und durch Sensibilisierung der Polizei zu Frauenrechten und geschlechtsspezifischer Gewalt. 5. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung bei der Selbstverpflichtung erzielen, eine aktive und geschlechtergerechte Personalpolitik für den Einsatz von Fachpersonal im Ausland zu erzielen? Die Strategie der Bundesregierung zur Förderung deutschen Personals in internationalen Organisationen fokussiert mit Blick auf den Aktionsplan zur Umsetzung der VNSR-Resolution 1325 auf die Unterstützung von Frauen und die Beratung und gezielte Ansprache von Kandidatinnen. Die Bundesregierung erstellt alle zwei Jahre einen Bericht über die deutsche Personalpräsenz in internationalen Organisationen, der auch Angaben zum Frauenanteil in schwerpunktmäßig ausgewählten Organisationen enthält (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12759 vom 15. Juni 2017 – „Fünfter Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen“). Die Bundesregierung nutzt weiterhin Maßnahmen der Vereinten Nationen wie die „Senior Women Talent Pipeline“, um gezielt deutsche Kandidatinnen in strategisch wichtigen Positionen zu platzieren. Bei der Personalpolitik der Bundesregierung werden Gleichstellungsaspekte berücksichtigt und bei der Personalgewinnung auch für die deutschen Auslandsvertretungen wird auf Chancengleichheit von Frauen und Männern geachtet. In bestimmten Fachverwendungen, wie z. B. im technischen Bereich, stößt die Umsetzbarkeit dieses Prinzips bisher noch an Grenzen. Bei Unterrepräsentanzen von Frauen auf Stellen im Ausland werden Frauen verstärkt zur Bewerbung ermutigt und bei gleicher Leistung, Eignung und Befähigung auch bevorzugt ausgewählt. 6. Inwieweit hat das Weißbuch zur Sicherheitspolitik aus dem Jahr 2016 bereits zur stärkeren Umsetzung der VN-Resolution 1325 beigetragen und, wie vorgesehen , die Partizipation von Frauen in allen Phasen des Konfliktzyklus gestärkt sowie den Schutz von Frauen und Kindern in Konflikten verbessert? Das Weißbuch 2016 verankert die Berücksichtigung der VN-Resolution 1325 als Bestandteil deutscher VN-Politik (vgl. Seite 62/63 des Weißbuches). Die Bundeswehr bietet Lehrgänge und Fortbildungen an (etwa als Bestandteil der einsatzvorbereitenden Ausbildung), die Soldatinnen und Soldaten für die Relevanz der Thematik im Einsatz sensibilisieren. Darüber hinaus steht deutschen Kommandeuren im Einsatzgebiet Personal der interkulturellen Einsatzberatung zur Verfügung , das unter Berücksichtigung der jeweiligen kulturspezifischen und regionalen Besonderheiten auch zum Themenkomplex „Frauen, Frieden und Sicherheit“ berät. Interkulturelle Einsatzberaterinnen und -berater pflegen Kontakte zu örtlichen Führungspersönlichkeiten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Netzwerken und wirken in diesem Rahmen auf die Umsetzung von Schutz- und Partizipationsaspekten hin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Aus welchen Gründen gibt es in den Mandaten der Auslandseinsätze der Bundeswehr keinen expliziten Bezug zur VN-Resolution 1325? Der Inhalt von Anträgen der Bundesregierung auf Zustimmung des Deutschen Bundestages zu bewaffneten Einsätzen deutscher Streitkräfte wird durch § 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes festgelegt. Bei der VNSR-Resolution 1325 handelt es sich nicht um eine „rechtliche Grundlage des Einsatzes“ im Sinne des § 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Von ihrem Inhalt her erfasst die Resolution 1325 Aspekte, die über den Regelungsgehalt eines Einsatzmandates hinausgehen. Vorgaben, die sich aus der Resolution 1325 ergeben, gelten für die deutschen Streitkräfte generell. Daher wird auf ihre gesonderte Aufführung in den Mandaten auch nach Abwägung mit der herausgehobenen Bedeutung von Resolution 1325 verzichtet. Die Mandatstexte konzentrieren sich so auf den für den konkreten Einsatz entscheidungserheblichen Kern und vermeiden den Anschein, Resolution 1325 gelte im Rahmen internationaler Einsätze nur bei gesonderter Erwähnung in der Mandatierung. 8. Inwieweit ist es gelungen, den Schutz und die Wiedereingliederung von Frauen und Mädchen auf der Flucht vor dem Hintergrund der Zunahme internationaler Flucht- und Migrationsbewegungen stärker zu berücksichtigen, und welche Erfolge konnten erzielt werden, bzw. wenn es keine gab, warum nicht? Die Bundesregierung fördert den Schutz und die Wiedereingliederung von Frauen und Mädchen auf der Flucht mit einer Reihe von Maßnahmen. Sie fördert in der humanitären Hilfe die Länderprogramme des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) – zwei Organisationen mit speziellem Schutzmandat – und unterstützt seit 2014 den speziellen Hilfsaufruf des IKRK zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, seit 2016 mit jährlich rund 2 Mio. Euro. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung Vorhaben , die den Schutz von weiblichen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verbessern , etwa durch Sensibilisierung zu sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt oder durch konkrete Schutzmaßnahmen in Flüchtlingslagern und anderen Fluchtkontexten. Vorhaben zur Unterstützung Überlebender sexualisierter Gewalt bei der Verarbeitung von Traumata werden in zahlreichen Ländern durchgeführt . Im Nordirak haben hierdurch beispielsweise circa 16 700 Frauen Zugang zu traumasensibler Beratung erhalten. Zudem werden Maßnahmen ergriffen, um Gemeinden bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen sowie neuen Konflikten vorzubeugen. In Deutschland werden innovative Projekte gefördert, die Migrantinnen vor allem durch Mentoring helfen, unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln und sich selbständig zu machen. Das Modellprojekt: „Frauen mit Fluchterfahrung gründen “ wird von 2017 bis 2019 um die 20 bis 45 geflüchtete Frauen mit dem Ziel der Gründung eines eigenen Unternehmens begleiten. Die Bundesregierung fördert seit Oktober 2016 für drei Jahre das Projekt „Migrantinnen und geflüchtete Frauen stärken“ von „DaMigra“, dem bundesweiten, herkunftsunabhängigen und frauenspezifischen Dachverband von Selbstorganisationen der Migrantinnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1750 9. Inwieweit ist es konkret gelungen, den zusätzlichen Schwerpunkt des zweiten Aktionsplans „verstärkte Werbung für die Agenda ‚Frauen, Frieden, Sicherheit ‘ auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene“ zu etablieren und umzusetzen? Deutschland übernahm 2018 den Vorsitz des am Rande der VN-Generalversammlung 2016 lancierten „Women, Peace and Security Focal Points Network“ und richtete in Abstimmung mit Spanien, Namibia und der Organisation „UN Women“ das diesjährige Netzwerktreffen am 9. und 10. April in Berlin aus. Deutschland unterstützt zudem das 2017 gegründete „African Women Leaders Network“, finanziell und politisch (siehe auch Antwort zu Frage 4) wie auch die am 27. Februar 2018 in New York gegründete Freundesgruppe des „African Women Leaders Network“. Im Rahmen der OSZE setzt sich Deutschland für die Umsetzung der Resolution 1325 ein, zuletzt durch die Unterstützung des Büros der OSZE-Beraterin für Genderfragen. Im Februar 2018 richtete die Bundesregierung gemeinsam mit dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) einen Workshop zu den Sicherheitsrats- Themen Frauen, Frieden, Sicherheit und Kinder und bewaffnete Konflikte aus, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten des VN-Sicherheitsrats, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft teilnahmen. Auch die G7-Staaten haben 2017 ihre Bemühungen zur Umsetzung der VNSR- Resolution 1325 bekräftigt. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde die Resolution in die auf dem G7-Gipfel 2017 beschlossene „G7-Roadmap for a Gender Responsive Economic Environment“ aufgenommen. Die Bundesregierung bemüht sich, durch die Weiterentwicklung des Ausbildungsangebotes für Militärbeobachterinnen und Militärbeobachter der Vereinten Nationen den Anteil von Frauen in den VN-Friedensmissionen zu erhöhen. Das entsprechende Lehrgangsangebot wird kontinuierlich optimiert und in den Dienststellen der Bundeswehr gezielt beworben. Im Bereich der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung UN Women bei der Verbesserung von Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen gegen geschlechterbasierte Gewalt durch die Stärkung ihrer Beteiligung in Entscheidungsprozessen in Konflikt- und Postkonfliktkontexten und setzt sich für die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen im Nahen Osten ein. Zukünftig wird in allen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen die Situation von Frauen und Mädchen angesprochen. Auf nationaler Ebene ermöglichten im Jahr 2017 je zwei Treffen im Rahmen der im Aktionsplan vorgesehenen Konsultationsgruppe sowie des fachlich-operativen Austauschs die qualitative Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Bei den Treffen der Konsultationsgruppe ging es um einen Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, zu denen unter anderen die Mitglieder des „Bündnisses 1325“ zählen, mit den Mitgliedern der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu wechselseitig geplanten Maßnahmen und Aktivitäten. Die beiden fachlich-operativen Austausche fanden zu den Themen Umsetzung von VNSR-Resolution 1325 im Kontext Syriens und zur Umsetzung der VNSR-Resolution 1325 im Kontext von Mediation und Friedensprozessen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alle bestehenden EU-Missionen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik binden inzwischen in ihrer Planung, Umsetzung und Berichterstattung das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit mit ein. Zunehmend werden in den GSVP-Missionen/-Operationen auch sog. „Gender Advisor“ eingesetzt. Außerdem werden Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten aus EU-Staaten, die an VN- oder GSVP-Missionen teilnehmen, vor ihrer Ausreise zu diesen Themen geschult. 10. Wie wird sichergestellt, dass die jeweilige lokale Zivilgesellschaft im gesamten Prozess eingebunden ist und Mitsprache bei der Ausgestaltung der Projekte erhält? Die Bundesregierung achtet bei der Umsetzung von Projekten zur Stärkung von Frauenrechten sowie im Bereich Frauen, Frieden, Sicherheit regelmäßig auf die Einbeziehung lokaler Nichtregierungsorganisationen. Ebenfalls werden Maßnahmen zur zivilen Krisenprävention und Stabilisierung nicht nur mit multilateralen oder staatlichen Partnern durchgeführt, sondern auch mit zivilgesellschaftlichen Nichtregierungsorganisationen, die bei einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Projektentwicklung und -umsetzung konsultiert werden. Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch den Mehrebenen-Ansatz – die Vernetzung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene – sicher, dass lokale Belange und Akteure berücksichtigt werden. Auch der Zivile Friedensdienst (ZFD), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeiten bei der Umsetzung von Vorhaben eng mit lokalen zivilgesellschaftlichen Trägern zusammen und stärken gezielt die Rolle der Zivilgesellschaft in Prozessen der gendersensiblen Friedensförderung und Gewaltprävention . 11. In welcher Form wurden welche regionalen, zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgebaut oder gestärkt, die sich der Prävention und Beendigung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verpflichten? Im Rahmen der Stärkung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich der Prävention und Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verpflichten , wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2017 beispielsweise die Organisation „Apne Aap Women Worldwide“ gefördert. Diese Organisation setzt sich für die Eindämmung von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel ein. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird eine Vielzahl von Vorhaben deutscher zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert, die mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Partnerländern zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammenarbeiten. Der 2014 mit Unterstützung der Bundesregierung aufgebaute und weiterhin geförderte erste Dachverband der Migrantinnen-Organisationen „DaMigra“ setzt sich für die Prävention und Beendigung von Gewalt gegen Migrantinnen und geflüchtete Frauen ein. Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 21 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1750 12. Welche Foren und Orte werden verwendet, um in Kontakt mit der Zivilgesellschaft zu treten, und wie wird darauf geachtet, dass diese Foren nicht direkt oder indirekt durch Männer dominiert sind? Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Aktionsplan eine Konsultationsgruppe eingerichtet, an der Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der Interministeriellen Arbeitsgruppe teilnehmen. Darüber hinaus tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Rahmen eines sogenannten „fachlich -operativen Austausches“ zu spezifischen Themen und Länderschwerpunkten mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft aus. Im Ausland fungieren die deutschen Auslandsvertretungen als Ansprechpartner für die lokale Zivilgesellschaft. Sie achten bei ihren Maßnahmen und geförderten Vorhaben auf eine adäquate Beteiligung von Frauen und die Berücksichtigung ihrer Belange und Interessen. Bei der Konzeption von entwicklungspolitischen Projekten zur Krisen- und Gewaltprävention werden geschlechterspezifische Fragen berücksichtigt und zivilgesellschaftliche Projekte zu einem umfassenden, geschlechtsspezifischen sowie generationsübergreifenden Friedensverständnis gefördert. Bei der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wird angestrebt, die Formate, Foren und Orte so zu gestalten, dass die Gesellschaft möglichst breit repräsentiert ist. Der von der Bundesregierung geförderte Dachverband „DaMigra“ (auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen) bindet in seinen ganz überwiegend von Frauen besuchten Veranstaltungen regelmäßig Migrantinnen, geflüchtete Frauen und Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft ein. Die Bundesregierung beachtet das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das seit 1. Januar 2018 einen Frauenanteil von 50 Prozent vorsieht. Bei wesentlichen Gremien , die keine Aufsichtsgremien sind, wirken die Institutionen des Bundes auf eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern hin. 13. Welche im zweiten Aktionsplan vorgesehenen Evaluierungsmechanismen werden konkret angewandt? Die Initiativen, Maßnahmen, Programme und Projekte der Bundesregierung zur Verwirklichung der Ziele und Inhalte des Aktionsplans 2017-2020 werden innerhalb der einzelnen Bereiche auf Ressortebene durch Evaluierungsmechanismen begleitet und überprüft. Das Monitoring sowie die Erfolgskontrolle hierzu obliegen den jeweiligen Ressorts der Interministeriellen Arbeitsgruppe. Fragen mit direktem Bezug auf VNSR-Resolution 1325 sind regelmäßig Teil von projekt- und programmbezogenen Evaluierungen in den Bereichen Krisenprävention und Stabilisierung. Gleichzeitig führt die Bundesregierung regelmäßig Monitoring -Abfragen des Beitrags der Außenpolitik zum Nationalen Aktionsplan 1325 durch, um sicher zu stellen, dass seine Maßnahmen zur Erreichung des Aktionsplans beitragen, und um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Die Abfrage erhebt die Maßnahmen, ihre beabsichtigte Wirkung und ihren Beitrag zu den Zielen des Aktionsplans. 14. Welche Evaluations- und Überprüfungsmechanismen wendet die Bundesregierung an, um Erfolge und mögliche Misserfolge bei der Umsetzung des zweiten Aktionsplans in den Partnerländern sowie in Deutschland erfassen zu können? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Aus welchen Gründen wurde der Implementierungskatalog der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nicht als Rahmen für eine Implementierungskontrolle übernommen (www.osce.org/secretariat/ 125727?download=true)? Zentrale Elemente aus der genannten Studie der OSZE wurden im Rahmen des zweiten Nationalen Aktionsplans 1325 aufgegriffen, darunter das Bestehen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Koordinierung, die Definition klarer Ziele und Verantwortlichkeiten, regelmäßiger systematischer Austausch mit und Einbindung der Zivilgesellschaft sowie regelmäßiges Monitoring und Evaluierung. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Inwieweit werden bereits Genderaspekte bei strategischen Evaluierungsvorhaben systematisch berücksichtigt? Die Bundesregierung hat sich in ihrem zweiten Aktionsplan zur Umsetzung von VNSR Resolution 1325 zur Berücksichtigung von Genderaspekten bei strategischen Evaluierungsvorhaben verpflichtet und setzt dies durch querschnittliche Berücksichtigung von Genderfragen um. 17. Wie weit ist die Erstellung von Konzeptpapieren und Strategien zur stärkeren Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in der präventiven Diplomatie bereits gediehen, bzw. gibt es einen konkreten Zeitplan für die Erarbeitung dieser Dokumente? Die maßgeblichen strategischen Referenzdokumente der Bundesregierung für präventive Diplomatie sind die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 18. Inwieweit haben Belange von Frauen und Mädchen Eingang in die Krisenfrühwarnsysteme gefunden? Das Krisenfrüherkennungssystem der Bundesregierung „PreView“ greift ausschließlich auf öffentlich zugängliche Daten zu, die auch genderspezifische Indikatoren mit meist globaler Abdeckung abbilden: So werden beispielsweise durch die Weltbank über das „Gender Data Portal“ Daten unter anderem zu Bildungsund Ausbildungschancen, Gesundheit und wirtschaftlichen Möglichkeiten aller Geschlechter integriert. Durch das „Cingranelli-Richards (CIRI) Human Rights Data Project“ werden Indikatoren zu politischen und wirtschaftlichen Rechten von Frauen erhoben und über das Entwicklungsprogramm der VN (UNDP) Daten des Index zu geschlechterspezifischer Ungleichheit („Gender Inequality Index“) einbezogen. 19. Wie wird das Ziel der Bundesregierung sichtbar, geschlechtsspezifische Fragen , bzw. konkret den Schutz von Frauen, bei der Kontrolle von Kleinwaffen gesondert zu berücksichtigen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass VNSR-Resolution 1325 in die Förderung regionaler und internationaler Expertise in der Kleinwaffenkontrolle einbezogen wird. Bei der Projektarbeit zur Bekämpfung illegaler Kleinwaffen berücksichtigt sie geschlechterspezifische Fragen und die Einbeziehung von Frauen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass das internationale Vorgehen gegen die Proliferation von Kleinwaffen auch unter einer Geschlechterperspektive erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1750 20. Wie viele Frauen nehmen konkret an den im zweiten Aktionsplan erwähnten Programmen zur Aus- und Fortbildung in den Bereichen Abrüstung und Rüstungskontrolle teil? Durch das Programm „Boosting the Advance of Woman on Peace-related issues: Strengthening Tools for Women’s Education“ haben insgesamt 170 Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen Osten und der Karibik Stipendien erhalten . In den seit 2014 geförderten Vorbereitungs- und Trainingseinheiten im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung waren insgesamt 57 von 106 Teilnehmenden Frauen. 21. Wie weit sind Maßnahmen zur Sicherstellung gendersensibler Infrastruktur zur Vorbeugung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, wie etwa in Flüchtlingsheimen und deren sanitären Einrichtungen, gediehen? Die Bundesregierung fördert in zahlreichen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit geschlechtersensible Infrastrukturmaßnahmen in Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden, darunter beispielsweise die Ausstattung von Schulgebäuden mit Latrinen für Mädchen, die Verbesserung des Zugangs für Frauen und Mädchen zu Sanitär- und Wasserversorgung und Verbesserungen in Flüchtlingsunterkünften, etwa durch Schutzräume, mehr Privatsphäre, bessere Beleuchtung und Cash-for-Work-Maßnahmen zur Schaffung sicherer, öffentlicher Räume. Bei der Beteiligung der Bevölkerung bezüglich der Durchführung der Baumaßnahmen wird die Partizipation von Frauen gefördert. Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse und der Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Prävention und Nachsorge , sind wichtige Querschnittsthemen der humanitären Hilfe, die die Bundesregierung leistet. Wichtige Partner für den Schutz von Frauen und Mädchen in humanitären Notsituationen sind vor allem der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie Nichtregierungsorganisationen. Länder und Kommunen werden beim Schutz und der Integration insbesondere von geflüchteten Frauen und Kindern unterstützt. Die Bundesregierung und das VN-Kinderhilfswerk UNICEF haben im Jahr 2016 gemeinsam mit weiteren Partnern die „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften “ gegründet, im Rahmen derer Mittel für bundesweit 100 Koordinierungsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereitgestellt werden. 2017 wurden die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ überarbeitet und die erweiterten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Diese Neuauflage der Mindeststandards enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LGBTI-Geflüchteten . Die Bundesregierung hat ferner gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm zur Unterstützung von Kommunen mit zinslosen Krediten bei der Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften aufgelegt (Laufzeit: März 2016 – Dezember 2017). Die Bundesregierung fördert zudem das Projekt „Aktiv gegen weibliche Genitalverstümmelung in Flüchtlingseinrichtungen“. Darüber hinaus betrachtet die Bundesregierung LGBTI-Geflüchtete als eine besonders schutzbedürftige Personengruppe, deren Bedürfnisse im Rahmen des oben genannten KfW-Sonderprogramms ebenfalls Berücksichtigung fanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die medizinische , psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt zu fördern sowie einer generationenübergreifenden Übertragung von Traumata vorzubeugen? Die Bundesregierung fördert die Länderprogramme des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und unterstützt seit 2014 den speziellen Hilfsaufruf des IKRK zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Bundesregierung fördert Vorhaben zur Unterstützung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und dass diese medizinisch, rechtlich und psychosozial begleitet, gefördert und gestärkt werden. Beispielsweise wurde im Jahr 2017 ein Projekt zur Rechtsberatung und der Verbesserung der Lage von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten in Ägypten gefördert , das insbesondere umfassende Hilfestellungen für Überlebende sexualisierter Gewalt leistet. Im Bereich Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge wird beispielsweise ein Projekt für Binnenvertriebene im Nordosten Nigerias zur Aufarbeitung der Traumata von Überlebenden sexualisierter Gewalt sowie ein Projekt zur Gewaltprävention gefördert. Psychosoziale und rechtliche Betreuung von Gewaltopfern standen bei Projekten in Südsudan und Afghanistan im Mittelpunkt. Ein besonderer Schwerpunkt der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge unterstützen“ liegt auf der psychosozialen Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, vor allem Frauen und Mädchen , zur Verbesserung der psychischen Gesundheit sowie zur Vorbeugung einer generationenübergreifenden Übertragung von Traumata. Ein Regionalvorhaben stärkt in Nahost die Kapazitäten lokaler und internationaler Akteure im Bereich psychosozialer Unterstützung und psychiatrischer Versorgung. VN-Organisationen wie UNICEF und UN Women werden in ihrem Einsatz für psychosoziale Dienstleistungen und Unterstützung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt unterstützt (zum Beispiel in Libyen oder Südsudan). Da auch Männer und Jungen Opfer sexualisierter Gewalt werden, verfolgt die Bundesregierung eine inklusive Perspektive bezüglich aller Personengruppen, die von sexualisierter Gewalt in Konfliktkontexten betroffen sind. 23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich dem von ihr im zweiten Aktionsplan in Nummer 4 Buchstabe g benannten Ziel der weltweiten Förderung von Gesetzesreformen anzunehmen, mit dem Vergewaltigung und weitere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als strafrechtliche Tatbestände anerkannt werden? Die Bundesregierung setzt sich für den Zugang zu Recht und Gerichtsbarkeit von Frauen und Mädchen und die Überwindung einer allgemeinen Kultur der Straflosigkeit ein (auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen). Am 12. Oktober 2017 ratifizierte Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt , die so genannte Istanbul-Konvention. Sie trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Im Juni 2018 wird die von der Bundesregierung geförderte Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Kooperation mit der Staatlichen Universität Tiflis in Georgien eine Konferenz zum Thema „Häusliche Gewalt “ durchführen, die sich unter anderem den zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erforderlichen Gesetzesreformen widmet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1750 In Indien unterstützt die Bundesregierung ein Projekt zur Netzwerkbildung unter jungen Frauen, das mit öffentlichen Informationskampagnen in vier Bezirken zu den Themen geschlechterspezifische Gewalt, Mädchenhandel und Kinderehen zu Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung sowie Vernetzung innerhalb der (politikberatenden ) Zivilgesellschaft beiträgt. Ferner fördert die Bundesregierung Gesetzesreformen zum Beispiel durch das entwicklungspolitische Regionalprogramm „ComVoMujer – Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Lateinamerika “. Das Projekt „Enhancing Collaboration and Legal Action to End Female Genital Mutilation and Child Marriage“ der Nichtregierungsorganisation „Equality Now“ führte in Benin und Tansania Lobbyarbeit für eine schnellere und effektivere Umsetzung bestehender Gesetze gegen weibliche Genitalverstümmelung und Kinderheirat durch und befähigte so lokale Frauenorganisationen, Gesetzesverstöße vor Gericht zu bringen. 24. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung der Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten sowie insgesamt der Arbeit der Vereinten Nationen in diesem Bereich seit dem Amtsantritt der neuen US-Administration und den damit einhergehenden Budgetkürzungen sowie Schwerpunktverlagerungen? a) Sind auf deutscher Seite nennenswerte Änderungen oder Kürzungen im Bereich der Umsetzung der VN-Resolution 1325 vorgesehen? b) Ist die Bundesregierung bereit, eventuell entstehende Lücken finanziell und/oder personell abzudecken? Die Fragen 24 bis 24b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen noch keine belastbaren Angaben zu US-Budgetverschiebungen oder -kürzungen vor. Der Bundesregierung sind keine Ankündigungen von Kürzungen der US-Regierung bezüglich der Sonderbeauftragten des VN- Generalsekretärs für sexuelle Gewalt in Konflikten bekannt. Die Frage des Deckens möglicher Lücken stellt sich insofern nicht. Die Bundesregierung sieht in der Arbeit der Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten ein wichtiges Element der Umsetzung der VNSR-Resolution 1325 und wird diese weiter in ihrer Arbeit unterstützen. 25. Wie hoch sind die deutschen Zahlungen an UN Women, und welche Entwicklung ist hier vorgesehen? Die Zahlungen der Bundesregierung (freiwillige Leistungen) an UN Women betrugen im Jahr 2017 rund 8,6 Mio. Euro. Die künftige Entwicklung der deutschen freiwilligen Leistungen lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. 26. Wie hoch sind die deutschen Zahlungen an den United Nations Populations Fund, und welche Entwicklung ist hier vorgesehen? Die Zahlungen der Bundesregierung (freiwillige Leistungen) an den VN-Bevölkerungsfonds betrugen im Jahr 2017 rund 24,1 Mio. Euro. Die künftige Entwicklung der deutschen freiwilligen Leistungen lässt sich derzeit noch nicht abschätzen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche budgetären Zusagen sind bereits mit der Umsetzung des zweiten Aktionsplans einhergegangen, und welche Kosten werden noch erwartet? Erfolgte bzw. geplante Maßnahmen in Umsetzung des Aktionsplans werden von den beteiligten Ressorts im Rahmen der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltstitel umgesetzt. Im Jahr 2017 stellte das Auswärtige Amt im Rahmen der humanitären Hilfe rund 77,3 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung, die Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Überlebende sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt beinhalteten. Menschenrechtsprojekte , die der Umsetzung von Zielen der VNSR-Resolution 1325 dienen, wurden in Höhe von rund 810 000 Euro gefördert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erteilte im Jahr 2017 Bewilligungen in Höhe von rund 36,3 Mio. Euro für Vorhaben , deren Hauptziele sowohl Frieden und Sicherheit als auch die Gleichberechtigung der Geschlechter waren. Zudem wurden im Jahr 2017 Bewilligungen in Höhe von rund 349,3 Mio. Euro für Vorhaben erteilt, die als Hauptziel Frieden und Sicherheit und als Nebenziel die Gleichberechtigung der Geschlechter haben. Für Vorhaben, in denen Gleichberechtigung der Geschlechter das Hauptziel und Frieden und Sicherheit lediglich das Nebenziel darstellen, wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2017 Bewilligungen in Höhe von rund 37 Mio. Euro erteilt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über den Zivilen Friedensdienst im Jahr 2017 insgesamt 51 Mio. Euro für die Förderung von Programmen lokaler Partnerorganisationen zur Verfügung gestellt, die zu den Themen Gewaltprävention, zivile Konfliktbearbeitung und Transformation von Gewaltkonflikten arbeiten und die spezifischen Belange und Interessen von Frauen und Mädchen direkt oder als Querschnittsthema adressieren. Maßnahmen, die der Umsetzung des Aktionsplans zugeordnet werden können, werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltstitel umgesetzt. Eine Aufschlüsselung der Kosten, die in direktem Bezug zur Umsetzung des Aktionsplans stehen , ist nicht möglich. Förderbeispiele sind: Modellprojekt „movemen – Geschlechterreflektierte Arbeit mit männlichen Flüchtlingen“ vom Bundesforum Männer (Bewilligung von rund 500 000 Euro für den Zeitraum 2016 bis 2018), Projekt von „DaMigra“ „Migrantinenn und geflüchtete Frauen stärken“ (Bewilligung seitens des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Senioren und Jugend (2016 bis 2019): 700 000 Euro, Förderung seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: rund 150 000 Euro), Förderung von bundesweit 100 Koordinierungsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2017 (rund 4 Mio. Euro) und 2018 (rund 4,2 Mio. Euro), Projekt „Aktiv gegen weibliche Genitalverstümmelung in Flüchtlingseinrichtungen “ (Förderung im Jahr 2018 mit 238 129 Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1750 28. Wie gestaltet sich die Präventionsarbeit zum Abbau von Rollenbildern und Stereotypen, die gezielt bei Männern und Jungen zur gewaltlosen Konfliktbearbeitung und Förderung nicht gewaltbezogener Männlichkeit ansetzt, und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher mit welchen Ergebnissen ergriffen ? Die Bundesregierung verfolgt einen transformativen Genderansatz, der sich kritisch mit gesellschaftlichen Normen und Geschlechterstereotypen auseinandersetzt . Sie arbeitet auf den Abbau struktureller Ungleichheiten hin, unter anderem auch durch die Einbeziehung von Männern und Jungen als sog. „Change Agents“. Entwicklungspolitische Vorhaben zur kritischen Reflektion von Geschlechterstereotypen , insbesondere von diskriminierender und Gewalt verstärkenden Männlichkeitsbildern , Geschlechterdiskriminierung sowie sexualisierter, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden etwa in Lateinamerika, Subsahara Afrika , Nordafrika, Nahost, Süd- und Südostasien durchgeführt. Ein Beispiel hierfür ist das Ende 2017 neu geschaffene Regionalvorhaben „Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im südlichen Afrika“. Im Sinne der Primärprävention wird hier die kritische Reflektion von Geschlechterstereotypen gefördert (finanzielles Volumen in Höhe von zehn Mio. Euro). Auch das Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Männer und Jungen in Konflikten“ gewinnt in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend an Aufmerksamkeit: Hierzu fand im Februar 2018 ein internationaler BMZ-Workshop mit Fokus auf die Syrienkrise statt. In Deutschland bietet das von der Bundesregierung geförderte Modellprojekt „movemen – Geschlechterreflektierte Arbeit mit männlichen Flüchtlingen“ Integrations - und Empowerment-Strategien für junge männliche Geflüchtete unter einer Gender-Perspektive an. Junge männliche Flüchtlinge erhalten Angebote zur aktiven Auseinandersetzung mit gleichstellungsorientierten Geschlechterrollen und Grundwerten, um durch geschlechterreflektierte Arbeit die Aufnahme- und Integrationsperspektive der jungen Männer zu verbessern. 29. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um den von der Bundesregierung im zweiten Aktionsplan beschriebenen Phänomen des eingeschränkten Handlungsrahmens („shrinking space“) von Nichtregierungsorganisationen und insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern nicht weiter zu verkleinern, wie sie es sich in Ziel Nummer 1 Buchstabe d vorgenommen hat? Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ist Bestandteil des Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung. Er wird durch Dialog, Beobachtung der Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie Projektförderung umgesetzt. Des Weiteren spricht die Bundesregierung Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Handlungsraumes regelmäßig bilateral und in multilateralen Gremien, auch gemeinsam mit den EU- Partnern, an. Die von der Bundesregierung geförderten Menschenrechtsprojekte sind oftmals Projekte lokaler Nichtregierungsorganisationen und insofern ein Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern. Auch bei der Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben deutscher Nichtregierungsorganisationen , die diese in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungsländern durchführen, wird ein besonderer Fokus auf den Kapazitätsaufbau der lokalen Nichtregierungsorganisationen gelegt. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), das auch Maßnahmen und Fonds für die Zivilgesellschaft sowie für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger fördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie viele Frauen sind aktiv in Initiativen und Programmen der Bundesregierung zur Erreichung ihres in Nummer 3 Buchstabe e benannten Ziels des zweiten Aktionsplans, nämlich der Prävention von gewalttätigem Extremismus , eingebunden? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren in den Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention in den Themenfeldern „Rechtsextremistische Orientierungen und Handlungen“, „Islamistische Orientierungen und Handlungen“ sowie „Linke Militanz“ im Jahr 2017 gemäß Projektanträgen 783 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen sowie weibliche Honorarkräfte aktiv. An diesen Modellprojekten nahmen im Jahr 2017 mehr als 9 500 Mädchen und junge Frauen teil. Das Geschlecht der Beschäftigten der zivilgesellschaftlichen Träger, die die Bundesregierung als Partner der Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert, wird nicht erhoben. Die Zahl der Frauen, die in diesem Bereich aktiv in die Prävention von gewalttätigem Extremismus eingebunden sind, kann insofern nicht beziffert werden. Die Bundesregierung förderte 2017 ein Projekt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zur Berücksichtigung von Frauenrechten bei der Prävention und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. 31. Welche Ergebnisse/Erkenntnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bei der Forschung und wissenschaftlichen Datenerhebung zur Rolle von Frauen und Mädchen in terroristischen Strukturen? Wissenschaftliche Erkenntnisse im Themenfeld „islamistischer Extremismus“ deuten darauf hin, dass Frauen und Mädchen hier eine mobilisierende Wirkung haben können und unterstützende, rekrutierende Funktionen übernehmen. Analysen von Online-Chatverläufen zeigen, dass auch Frauen und Mädchen in terroristischen Vereinigungen aktiv ideologische Motive verbreiten und die Anwendung von Gewalt legitimieren. Über ihre Motivlage bestehen teilweise widersprüchliche Forschungsergebnisse. Es wird gezielt geschlechtsspezifische Propaganda eingesetzt, um Frauen und Mädchen anzuwerben; Onlineforen, soziale Netzwerke und Messengerdienste gewinnen hierbei für die Verbreitung von Propaganda , die Kontaktanbahnung und die Vernetzung mit Gleichgesinnten an Bedeutung . Aus Sicht der Bundesregierung besteht in der Radikalisierungs-, Extremismusund Terrorismusforschung weiterhin Forschungsbedarf zur Rolle von Frauen und Mädchen in terroristischen Strukturen. 32. Welche Maßnahmen und Programme zur Rückkehr und Reintegration von Frauen und Mädchen in Aufnahmeländer/n wurden von der Bundesregierung konkret seit Verabschiedung des zweiten Aktionsplans aufgelegt, und wie viele Frauen und Mädchen nehmen an diesen Maßnahmen/Programmen teil? Die Bundesregierung hat Anfang 2017 das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ gestartet. Dieses Programm berücksichtigt bei seinen Angeboten zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland explizit auch Frauen und Mädchen. Es umfasst vor allem vier Teilbereiche: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1750 1) die Zusammenarbeit mit „SOLWODI e. V.“ in Deutschland-Fachberatungsstellen für Migrant/innen in Notsituationen, 2) Migrationsberatungszentren in den Herkunftsländern (operativ in Albanien, Ghana, Kosovo, Marokko, Senegal, Serbien und Tunesien; im Aufbau in Afghanistan , Irak und Nigeria), die über legale Migrationsmöglichkeiten, Gefahren irregulärer Migration, lokale Beschäftigungs-möglichkeiten sowie Unterstützung bei der Reintegration informieren. Seit Beginn des Programms wurden in den bestehenden Migrationsberatungszentren 3 597 Beratungsgespräche mit Frauen geführt und 3 771 Startchancen (zum Beispiel ein Bewerbungstraining, Sprachkurse oder ein „on the job training“) explizit für Frauen geschaffen, 3) Ausbau bestehender Berufsbildungs- und Beschäftigungsförderungsprojekte (ökonomische Reintegration) in elf Ländern und Öffnung für Rückkehrer/innen. Seit Beginn des Programms wurden durch diese Maßnahmen insgesamt 19 155 Frauen erreicht, 4) Unterstützung zivilgesellschaftlicher Projekte zur Ergänzung der staatlichen Angebote. Derzeit arbeitet das Programm mit zwölf Organisationen zusammen (davon ca. die Hälfte lokale Nichtregierungsorganisationen), die zum Beispiel Unterstützung im medizinischen und Verwaltungsbereich oder Trauma-sensible, psychologische Betreuung anbieten. Weiterhin fördert die Bundesregierung Programme der freiwilligen Rückkehr (REAG/GARP, StarthilfePlus). Mädchen und Frauen werden dann nicht gesondert gefördert. Im Jahr 2017 wurden in 11 610 Fällen Rückkehrhilfen für Frauen und Mädchen bewilligt, bei einer Gesamtzahl von insgesamt 29 587 geförderten Rückkehrenden. 33. Welchen Stand hat aktuell der Personalanteil von aus Deutschland entsandten Frauen bei internationalen Organisationen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Der Anteil an Frauen, die durch das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) in internationale Friedenseinsätze sekundiert werden, beträgt derzeit 39,4 Prozent. 34. Wie weit sind die vorgesehenen Maßnahmen im Auswärtigen Amt (AA) und im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gediehen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen? Dank seiner gleichstellungsorientierten Personalpolitik und diverser Maßnahmen zugunsten der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnte das Auswärtige Amt deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einer gerechten Beteiligung von Frauen und Männern erzielen. Durch gezielte Maßnahmen konnte der Frauenanteil bei der Abteilungsleitung von 10 Prozent Anfang des Jahres 2014 auf 27 Prozent Ende des Jahres 2017 erhöht werden, bei der Funktion Beauftragte/ Beauftragter wurde im gleichen Zeitraum eine Steigerung von 14 Prozent auf 34 Prozent erreicht. Der Anteil der Referatsleiterinnen stieg von 24 Prozent auf 31 Prozent . Der Ausbau von Maßnahmen zur beschleunigten Herstellung von Chancengerechtigkeit wird im Bundesministerium der Verteidigung durch das neu eingerichtete Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion gewährleistet . Hinsichtlich Frauen in Führungspositionen ist innerhalb der letzten Jahre ein positiver Trend zu verzeichnen. Auf der Ebene einer Referatsleitung (A 16/B3 BBesO) konnte von 2013 bis 2017 im Bereich der zivilen Führungskräfte der Anteil der Frauen von 33 Prozent auf 40 Prozent gesteigert werden. Im militärischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereich ist zu berücksichtigen, dass Frauen erst seit dem Jahr 2001 Zugang zu allen militärischen Laufbahnen haben und deshalb noch nicht auf allen Führungsebenen vertreten sind. Dessen ungeachtet konnten im Bundesministerium der Verteidigung erste Soldatinnen in die Position einer Referatsleiterin befördert werden. Im nachgeordneten Bereich konnte eine Steigerung des Anteils von Frauen mit Führungsaufgaben (z. B. Dienststellenleiterinnen oder Kompaniechefinnen ) im militärischen Bereich von 10,5 Prozent im Jahr 2013 auf 15 Prozent im Jahr 2017 erreicht werden. Bei den Oberstärzten, damit der Ebene Abteilungsleitung in einem Bundeswehrkrankenhaus oder Leitung eines Sanitätsversorgungszentrums (A16/B3 BBesO), konnte der Anteil der Frauen von 4,4 Prozent im Jahr 2013 auf 9,3 Prozent im Jahr 2017 mehr als verdoppelt werden. 35. Welche der im zweiten Aktionsplan angedachten Projekte von Jobsharing, Teilzeitarbeit, Telearbeit oder anderen Konzepten wurden im AA und BMVg bereits konkret umgesetzt? Im Auswärtigen Amt können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale und an Auslandsvertretungen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung für familiäre Betreuung bzw. Pflege haben, zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wählen, auch in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen. Derzeit werden zwei Referate und eine Auslandsvertretung im Jobsharing geleitet. Teleheimarbeit oder mobiles Arbeiten kann von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten mit einer Arbeitszeit von mindestens 60 Prozent beantragt werden . Teleheimarbeit setzt familiäre Betreuung oder Pflege voraus. Im Bundesministerium der Verteidigung stehen sämtliche Formen der Teilzeitarbeit allen Bundeswehrangehörigen grundsätzlich zur Verfügung. Einzig im militärischen Bereich gibt es Einschränkungen, die in den Besonderheiten des soldatischen Berufs begründet sind. Telearbeit, die ohne den Nachweis besonderer Antragsgründe in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten und in geeigneten Aufgabegebieten für Bundeswehrangehörige möglich ist, wird derzeit von mehr als 4 000 Bundeswehrangehörigen genutzt. 36. Welche Erfolge kann die Bundesregierung mit einer gezielten Ansprache zur Anwerbung qualifizierter Kandidatinnen für Friedenseinsätze, Auslandsverwendungen sowie Besetzung strategischer Posten zur Erreichung ihres Ziels Nummer 2 Buchstabe c des zweiten Aktionsplan bereits verbuchen? Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, den Frauenanteil in Friedenseinsätzen , Auslandsverwendungen und Leitungsfunktionen zu erhöhen, und konnte diesbezüglich bereits einige positive Entwicklungen in Gang setzen. So konnte der Leitende Rechtsberater des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr im Zeitraum 2015 bis heute insgesamt 19 Beamtinnen der Rechtspflege der Bundeswehr für eine Verwendung als Rechtsberater-Stabsoffizier in den Auslandseinsatzkontingenten der Bundeswehr gewinnen. Damit stellen die Beamtinnen 30 Prozent der Dienstposten in der Rechtspflege (19 von 60). Unter Berücksichtigung der Antwort zu den Fragen 5 und 33 konnten neun Frauen bei ihrer erfolgreichen Kandidatur für strategische Posten bei internationalen Organisationen unterstützt werden. Im Bereich der Friedenseinsätze sind derzeit sieben Führungspositionen von Frauen besetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1750 37. Gab es nach Verabschiedung des zweiten Aktionsplans Anpassungen bei bestehenden Fortbildungs- und Trainingskursen des Militärs, der Polizei oder des zivilen Personals bezüglich des Themas „Frauen, Frieden, Sicherheit“, und wenn nein, warum nicht? Die bestehenden Fortbildungen und Lehrgänge im Bundesministerium der Verteidigung werden kontinuierlich angepasst und optimiert (auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen), beispielsweise durch das Angebot der Trainingsboards „Kultur Afghanistan“, „Wir. Vielfalt in der Bundeswehr“, „Kultur verstehen“ und den Reader „Interkulturelle Kompetenz“. Damit werden Soldatinnen und Soldaten und zielgerichtet und bestmöglich auf die Einsätze vorbereitet. Die Bundesregierung hat im Rahmen des „VN-Peacekeeping Defence Ministerial 2017“ in Vancouver gegenüber den Vereinten Nationen zugesagt, die Ausbildung von VN- Militärbeobachterinnen und -beobachtern zu erweitern, um den Anteil von Frauen in VN-Friedensmissionen zu erhöhen. Die drei Trainingsinstitute der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen “-AG IPM (Hochschule für Polizei in Baden-Württemberg/Böblingen , Bundespolizeiakademie Lübeck, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen) arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihrer Seminare, insbesondere in den Bereichen Frauen, Frieden, Sicherheit, Schutz von Zivilisten, sexualisierte Gewalt in Krisengebieten sowie Ausbeutung und sexueller Missbrauch. Prävention und die Einbindung von Frauen in frühe Phasen der Konfliktbewältigung sind auch Hauptbestandteil des neuen Seminars „Inclusive Mediation in Peace Operations“. Das Thema „Frauen, Frieden, Sicherheit“ ist integraler Bestandteil aller Trainings -Curricula des Zentrums für internationale Friedenseinsätze (ZIF), die auch in Kooperation mit Polizei und Bundeswehr durchgeführt werden. Das ZIF passt die Module im derzeit gemeinsam mit der Polizei Nordrhein-Westfalen durchgeführten Grundkurs an neue Entwicklungen und aktuelle Diskussionen auf VN- Ebene an, um zu vermitteln, wie eine Geschlechterperspektive nachhaltig und effizient berücksichtigt werden kann. Für die eigenen Sekundierten wird in dem „Leitbild Zivile Experten“ explizit darauf verwiesen, dass die Geschlechterperspektive ein unerlässlicher Bestandteil professioneller und nachhaltiger Tätigkeit im Kontext von Friedenseinsätzen ist. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des überregionalen Polizeiprogramms für Afrika Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen von Spezialeinheiten zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder und deren Beweissicherung. Am Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) wird ein Trainingsmodul zur Ermittlung und Untersuchung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt gefördert. Im Jahr 2017 wurden Polizeikräfte aus Ghana und Mali in zwei solchen Seminaren geschult , im Jahr 2018 sollen Polizeikräfte aus Nigeria und Ghana geschult werden. 38. Wie viele Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben bereits an den geplanten Fortbildungen im humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht teilgenommen, und für welche Rechtsbereiche hat sich diese Fortbildung als besonders sinnvoll und hilfreich erwiesen? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Tagung im Programm der Deutschen Richterakademie unter dem Titel „Humanitäres Völkerrecht und Völkerstrafrecht“ an. Diese fand erstmals 2016 statt und wird erneut vom 16. bis 19. April 2018 abgehalten. Im Jahr 2016 nahmen daran 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil, darunter 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1750 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sowie fünf Richterinnen und Richter. Für die Tagung im April 2018 werden nach aktuellem Anmeldestand (Stand März 2018) 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet, darunter 13 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie vier Richterinnen und Richter. Die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus der Bundesverwaltung. Von den teilnehmenden Richterinnen und Richtern übten bzw. üben zum Zeitpunkt der Teilnahme die Mehrheit Aufgaben in der Strafjustiz aus. 39. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Straftaten wie sexuelle Belästigung, Missbrauch oder Vergewaltigung durch deutsches Personal in Friedensmissionen vor, die aktuell verfolgt werden, und wenn ja, wie viele? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Fälle von Straftaten durch deutsches Personal in VN-Friedensmissionen vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1137 wird verwiesen. 40. Welche Art von anderer als gerichtlicher, juristischer Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsmaßnahmen, die einen Beitrag zur kollektiven und individuellen Aufarbeitung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt leisten, wurden schon oder werden von der Bundesregierung gefördert? Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Vorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. In Pakistan und Tadschikistan wurden beispielsweise psychologische und rechtliche Beratung von Überlebenden häuslicher Gewalt sowie eine Notunterkunft gefördert, in Ägypten wurden gezielt Flüchtlingsfrauen und -mädchen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, unterstützt. Ferner unterstützt die Bundesregierung Prozesse der Aufarbeitung von vergangenen und gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen beispielsweise in Kolumbien , Guatemala, Liberia und Kambodscha. Mit einem besonderen Fokus auf Frauen und Mädchen werden Maßnahmen zur historischen Aufarbeitung, Erinnerungsarbeit , Dialogformate, Sensibilisierungsprozesse im sozialen Umfeld, Arbeit mit den nachfolgenden Generationen, Vernetzung der Betroffenen, Aufklärung über Frauenrechte und Unterstützung bei Prozessen der Wiedergutmachung gefördert. Darüber hinaus werden Frauen und ihre Familien vorbereitet und begleitet , um als Zeuginnen in Gerichtsprozessen auszusagen. 41. Gibt es bereits den im zweiten Aktionsplan in Ziel Nummer 5 Buchstabe a angestrebten „Focal Point 1325“ im AA? Deutschland ist kurz nach Gründung im Juni 2016 dem „Women, Peace and Security Focal Points“-Netzwerk beigetreten und hat die Leiterin der Abteilung für Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle des Auswärtigen Amts als deutschen „Focal Point“ benannt. 42. Wie weit ist die Ausrichtung des im zweiten Aktionsplan in Ziel Nummer 5 Buchstabe a angestrebten „Focal Points Networks“ für das Jahr 2018 gediehen , und inwieweit war die Zivilgesellschaft hier eingebunden? Die Bundesregierung hat als diesjähriger Vorsitz des „Women, Peace and Security Focal Points Network“ in enger Abstimmung mit Spanien (Vorsitz 2017), Namibia (Vorsitz 2019) sowie UN Women das diesjährige Netzwerktreffen am 9./10. April 2018 in Berlin ausgerichtet, an dem auch Vertreterinnen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1750 Vertreter der Zivilgesellschaft aus den VN-Regionalgruppen, internationaler Nichtregierungsorganisationen sowie der deutschen Zivilgesellschaft teilnahmen. Die Bundesregierung berichtete dem zivilgesellschaftlichen „Bündnis 1325“ zuletzt im November 2017 im Rahmen der Konsultationsgruppe über das Netzwerktreffen und seine Themen. 43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die reproduktive Gesundheit von Frauen sowie ihren Zugang zu Verhütungsmitteln in den Partnerländern zu erleichtern? Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz und die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (einschließlich des Zugangs zu modernen Verhütungsmitteln ) ein. Der Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen und Mädchen ist hierfür von besonderer Bedeutung, ebenso wie eine Stärkung des Rechts auf Zugang zu Informationen, Aufklärung und erschwinglichen, annehmbaren und qualitativ hochwertigen Gesundheits-dienstleistungen für Frauen jeden Alters, einschließlich des uneingeschränkten Zugangs zu selbstbestimmten Familienplanungsmaßnahmen und professioneller Geburtshilfe sowie Beratung und Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten, umfassende Sexualaufklärung (unter anderem im Schulsystem) und Förderung der Akzeptanz der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen. Über die Beiträge bilateraler Mittel für reproduktive Gesundheit und Familienplanung hinaus werden jährlich strategische Partner wie der Weltbevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (Kernbeitrag im Jahr 2017: rund 22 Mio. Euro) und die „International Planned Parenthood Federation“ (Kernbeitrag im Jahr 2017: rund 6 Mio. Euro) unterstützt. In der finanziellen Zusammenarbeit werden zurzeit 13 Vorhaben mit dem Hauptziel „Gleichberechtigung der Geschlechter“ umgesetzt , die die reproduktive Gesundheit von Frauen sowie ihren Zugang zu Verhütungsmitteln adressieren. Die Bundesregierung fördert auch spezifische humanitäre Programme bzw. Projektkomponenten , die konkret die (Schutz-)Bedarfe von Frauen und Mädchen sowie insbesondere von Schwangeren berücksichtigen. Die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung hat sich dabei als besonders wertvoll für die Vorbeugung und Bekämpfung sexualisierter und genderbasierter Gewalt sowie die Behandlung von Überlebenden von Gewalttaten bewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333