Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1752 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1498 – Grenzkontrollen der Bundespolizei im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im vergangenen Jahr meldete der „Saarländische Rundfunk“ einen signifikanten Personalmangel bei der Bundespolizei im Saarland mit einem faktischen Personalstand von 60 Prozent (Bericht vom 24. August 2017, www.sr.de/sr/ home/nachrichten/politik_wirtschaft/bundespolizei_personalmangel104.html). Die Bundespolizei sah sich deswegen nicht in der Lage, alle ihre Aufgaben voll zu erfüllen. Dies ist besonders bedeutend, da über die saarländischen Grenzen eine wichtige Schleuserroute verläuft (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_ wirtschaft/bundespolizei_personalmangel104.html). 1. Inwiefern hat sich der Personalstand bei der Bundespolizei im Saarland seit dem in der Begründung zitierten Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ verändert? Für im Saarland gelegene Dienststellen und Dienststellenteile der Bundespolizei sind derzeit 358 Dienstposten für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei vorgesehen . Seit der Veröffentlichung des in der Vorbemerkung genannten Berichts des Saarländischen Rundfunks am 24. August 2017 hat sich der Organisationsund Dienstpostenplan der Bundespolizei in diesem Bereich nicht verändert. 2. Wie viele Bundespolizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Außengrenzen des Saarlandes aktuell im Einsatz? Im Saarland werden die grenz- und bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung sowie die Aufgabe „Luftsicherheit“ am Flughafen Saarbrücken von der Bundespolizeiinspektion Bexbach integrativ wahrgenommen. Aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung ist eine genaue Verteilung auf die einzelnen Aufgabenfelder der insgesamt 281 Dienstposten für Polizeivollzugsbeamte in den Dienstgruppen und im Ermittlungsdienst nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1752 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, dauerhafte Grenzkontrollen an den Grenzen des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg einzuführen? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, zur Eindämmung des Schleuserwesens an den saarländischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg zumindest temporäre Grenzkontrollen, ähnlich der Kontrollen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg, einzuführen? Die Frage dauerhafter Binnengrenzkontrollen stellt sich für die Bundesregierung schon deshalb nicht, da eine dauerhafte Einführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen EU- und schengenrechtlich nicht zulässig ist. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat im Ergebnis der Bewertung der Gesamtlage angeordnet, vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen lediglich an der deutsch-österreichischen Landgrenze ab dem 12. Mai 2018 erneut durchzuführen. 4. Inwieweit und mit welchem Personalstand führt die Bundespolizei Schleierfahndung durch? Die Bundespolizei nimmt eine lageabhängige Überwachung und Fahndung des Binnengrenzraums vor. Hinsichtlich des eingesetzten Personals im Saarland wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie viele Nicht-EU-Bürger kamen nach Kenntnis der Bundesregierung über die deutschen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg in das Saarland? Die Anzahl der Reisenden über die Binnengrenzen wird statistisch nicht erhoben. 6. Wie viele dieser Nicht-EU-Bürger haben einen Antrag auf Asyl gestellt? Die Bundespolizei hat im Jahr 2017 im Saarland 325 Asylbegehren an der deutsch-französischen Grenze und 1 Asylbegehren an der deutsch-luxemburgischen Grenze von Nicht-EU-Bürgern registriert. 7. Mit welchen Mitteln wird die Einreise an den saarländischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg derzeit mit dem Ziel der Verhinderung illegaler Einreise, z. B. gemäß § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes, kontrolliert? Die Bundespolizei nimmt ihre grenzpolizeiliche Aufgabe mit dem zur Verfügung stehenden Personal und Führungs- und Einsatzmitteln sowie nach Maßgabe der einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen wahr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333