Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1753 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1405 – Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen sowie Rüstungsexporte nach Nordafrika und in den Sahel zur Grenzüberwachung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Sicherheitskooperation der Bundesregierung mit Tunesien und Ägypten führen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für tunesische und ägyptische Sicherheitsbehörden durch (siehe die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf den Bundestagsdrucksachen 19/989, 19/272, die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/8815 und die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/28). Die zuletzt an Tunesien gelieferten militärischen und zivilen Ausrüstungsgüter stehen explizit in Zusammenhang mit Grenzkontroll- und Grenzsicherungsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 19/989). Auch in den Sahel-Staaten (z. B. in Tschad, Mali und Mauretanien ) werden lokale Sicherheitsbehörden durch das BKA, die Bundespolizei oder die Bundeswehr aus- und fortgebildet (siehe Bundestagsdrucksache 18/5895). Deutsche Unternehmen wie Rheinmetall, ThyssenKrupp und die Daimler AG beliefern zudem Algerien mit Rüstungs- und Ausrüstungsgütern im Rahmen von Verträgen, die seit dem Algerienbesuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2008 unterzeichnet wurden und sich inzwischen in der Umsetzung befinden („Rheinmetall darf Panzerfabrik nach Algerien liefern “, zeit.de vom 24. August 2014). Auch die Ausbildungsmaßnahmen in Ägypten, Tunesien und in der Sahel-Zone stehen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in Verbindung mit Grenzkontroll- und Grenzsicherungsbemühungen der jeweiligen Partner vor Ort, aber auch der Europäischen Union und der Bundesregierung. Zeitgleich entstehen Produktionsstätten für Ausrüstungsgüter in nordafrikanischen Ländern. In Algerien errichtete die Daimler AG in Kooperation mit einem algerischen Partner eine Fabrik für Mercedes-Benz Sprinter- und G-Klasse- Fahrzeuge, die 2014 die Produktion aufnahm (Société Algérienne de Fabrication des Véhicules SPA SAFAV in der Provinz Tiaret; siehe „Réception de 325 véhicules multifonctions et tout-terrains de l'usine Mercedes-Benz de Tiaret“, algerie1.com vom 11. Oktober 2017) sowie eine Fabrik für den Militärtransporter Mercedes-Benz „Zetros 6X6“ (Société Algérienne de Production de Poids Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1753 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lourds Mercedes-Benz SAPPL-MB; siehe „Algerian factory unveils new locally assembled truck for Algerian military“, defenceweb.co.za vom 16. März 2015). Der „Zetros“ wird von der algerischen Armee offenbar nicht nur als militärischer Truppentransporter genutzt, sondern auch als Träger schwerer Waffensysteme . So berichtete Jane‘s im Juli 2017, die algerische Armee habe ein Artilleriegeschütz auf einem „Zetros“ montiert und öffentlich präsentiert („Algeria displays locally developed self-propelled artillery“, janes.com 4. Juli 2017). Im Rahmen der bereits 2008 eingefädelten Abmachungen sollen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auch eine Werft für den Bau von zwei Fregatten der Firma ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) sowie eine Fabrik für den Bau des Spürpanzers „Fuchs“ durch die Düsseldorfer Rüstungsschmiede Rheinmetall bzw. dessen Joint Venture mit einem lokalen algerischen Partner sowie einem weiteren Investor aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Algerien entstehen („Algerian factory unveils new locally assembled truck for Algerian military“, defenceweb.co.za vom 16. März 2015). Der Bayerische Rundfunk berichtete in einer Reportage über die Exporte der Firma Rheinmetall Denel Munition mit Sitz in Südafrika, an der der Rüstungskonzern Rheinmetall Group maßgeblich beteiligt ist („Wie sich deutsche Waffenhersteller von deutschen Exportregeln unabhängig machen“, br.de vom 16. Januar 2018). Demnach habe Rheinmetall Denel Muniton insgesamt mindestens 39 schlüsselfertige Produktionsanlagen ins nicht näher ausgeführte Ausland ausgeführt, darunter auch eine Munitions- oder Bombenfabrik nach Ägypten. Ägypten strebt zudem nach zusätzlicher Unterstützung Deutschlands bei der Grenzsicherung, so der ägyptische Außenminister Sameh Shoukry nach einem Treffen mit der Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen („FM: Egypt seeking increased German support in border control“, egypttoday .com vom 17. Februar 2018). 1. Welche Probleme oder Hindernisse sind der Bundesregierung im Rahmen der Ausbildung der Besatzungen der nach Algerien gelieferten Fregatten MEKO bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12707)? Die Zusammenarbeit der Deutschen Marine im Bereich der Ausbildung der algerischen Besatzungen der Fregatten MEKO lief insgesamt erfolgreich und problemlos . a) Inwiefern ist die Ausbildungsmaßnahme zugunsten Algeriens im Rahmen der Lieferung der Fregatten MEKO bereits abgeschlossen? Die Ausbildung der Besatzungen durch die Deutsche Marine wurde im Mai 2017 abgeschlossen. Bis Mai 2018 werden 10 Offiziere der algerischen Marine durch die Deutsche Marine ausgebildet, die als Ausbilder dieser Besatzungen vorgesehen sind. b) Werden bzw. wurden die Ausbildungsmaßnahmen zugunsten der Besatzungen der an Algerien gelieferten Fregatten MEKO auch im Rahmen von Militärmanövern fortgesetzt, und wenn ja, in welcher Form, wo und durch welches Personal? Nein. c) Sind nach Beendigung dieser Ausbildungsmaßnahmen beratende Tätigkeiten deutscher Behörden oder Mitarbeiter der in die Lieferung der Fregatten involvierten Unternehmen geplant, und wenn ja, in welcher Form? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1753 2. Was kann die Bundesregierung über den Stand der geplanten Errichtung einer Panzerfabrik in Algerien durch den Rüstungskonzern Rheinmetall mitteilen , in dem der Spürpanzer „Fuchs“ gefertigt werden soll („Algerian factory unveils new locally assembled truck for Algerian military“, defenceweb .co.za vom 16. März 2015)? Nach Kenntnissen der Bundesregierung wird der Spürpanzer Fuchs in Algerien gefertigt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/2388, S. 1 verwiesen. 3. Wo, wann und durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Mitarbeiter ausgebildet, die in dieser Fabrik die Bauteile des „Fuchs“ zusammensetzen sollen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Was kann die Bundesregierung über die nach Kenntnis der Fragesteller bestehenden Pläne zur Errichtung oder zu dem Ausbau einer Schiffswerft in Algerien mitteilen, in denen zwei der vier nach Algerien gelieferten Fregatten montiert werden sollen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Wo, wann und durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele lokale Mitarbeiter dieser Schiffwerft ausgebildet? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Werden im Rahmen der Lieferung von U-Booten an Ägypten („Egypt receives second submarine from Germany“, egyptindependent.com vom 8. August 2017) auch Ausbildungs- oder Einweisungsmaßnahmen für ägyptische Soldaten oder Wartungspersonal seitens deutscher Behörden oder anderer Serviceanbieter durchgeführt, und wenn ja, welche Details über diese Ausbildungs - oder Einweisungsmaßnahmen kann die Bundesregierung mitteilen ? Ausbildungs- und Einweisungsmaßnahmen insbesondere der Hersteller sind nach Kenntnis der Bundesregierung üblich, jedoch liegen ihr dazu keine Details oder nähere Informationen vor. Behördenseitig wurden keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. a) Werden die Ausbildungsmaßnahmen, sofern sie stattfinden, zugunsten ägyptischer Soldaten im Rahmen der Lieferung von U-Booten an Ägypten durch den Konzern TKMS auch im Rahmen von Militärmanövern fortgesetzt, und wenn ja, in welcher Form und durch welches Personal und im Rahmen welcher Manöver? b) Welche deutschen Behörden sind oder waren an den Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Lieferung der U-Boote an Ägypten beteiligt oder beratend tätig oder befinden sich im Austausch mit privatwirtschaftlichen Ausbildern, und welche Probleme und Hindernisse bei der Ausbildung von ägyptischen Soldaten oder Wartungspersonal sind der Bundesregierung bekannt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1753 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. An welche ägyptischen Polizeibehörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Mercedes-Benz „Sprinter“ geliefert, und von welcher deutschen Behörde oder welchem Unternehmen wurden diese wann und zu welchem Zweck übergeben („Réception de 325 véhicules multifonctions et tout-terrains de l'usine Mercedes-Benz de Tiaret“, algerie1.com vom 11. Oktober 2017)? a) Wo wurden diese Fahrzeuge hergestellt bzw. wo wurden sie auf- oder umgerüstet? b) Welche Kosten sind der Bundesregierung durch die Lieferung von Mercedes -Benz Sprintern an ägyptische Polizeibehörden entstanden? Die Fragen 7a bis 7b werden zusammen beantwortet. Die von den Fragestellern zitierte Quelle berichtet von der Auslieferung von Fahrzeugen einer algerischen Staatsfirma an algerische Behörden. Weder durch die Bundespolizei noch durch das Bundeskriminalamt wurden Mercedes-Benz „Sprinter“ an ägyptische oder algerische Polizeibehörden geliefert. 8. Was ist der Bundesregierung über den Bau einer Waffenfabrik durch das Unternehmen Rheinmetall Denel Munition mit Sitz in Südafrika, einer Tochter des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall, in Ägypten bekannt („Wie sich deutsche Waffenhersteller von deutschen Exportregeln unabhängig machen “, br.de vom 16. Januar 2018)? a) Wann und wo wurde diese Fabrik errichtet? b) Welche Waffen- oder Munitionsarten werden in der von Rheinmetall Denel Munition nach Ägypten gelieferten Waffenfabrik hergestellt? c) Welche anderen Tochterfirmen deutscher Rüstungsunternehmen bzw. Joint Ventures deutscher Rüstungsunternehmen mit lokalen Partnern in Ägypten, Tunesien, Algerien und Marokko mit Ausnahme von Rheinmetall Denel Munition sowie SPA SAFAV und SAPPL-MB sind der Bundesregierung bekannt? d) In welcher Form unterstützte die Bundesregierung die Gründung diese Tochterunternehmen oder war im Vorfeld ihrer Etablierung beratend tätig ? Die Fragen 8a bis 8d werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung ist der genannte Medienbericht bekannt. Es gibt keine statistische Erfassung von Tochterfirmen oder Joint Ventures deutscher Rüstungsunternehmen . Die Gründung von Tochterunternehmen oder Joint Ventures sind unternehmerische Entscheidungen. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik . Jeder Einzelfall wird intensiv geprüft. Unternehmen müssen Exporte von Rüstungsgütern genehmigen lassen. Die bestehenden Genehmigungspflichten für den grenzüberschreitenden Güterverkehr gelten grundsätzlich sowohl für Waren als auch für Technologie und Software. Konkrete Ausfuhren von in der Ausfuhrliste erfasster Technologie oder Herstellungsausrüstung, die im Zusammenhang mit Kooperationen ausgeführt würden, wären genehmigungspflichtig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1753 9. Welche militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfen sind seit 2015 in Ägypten, Tunesien, Algerien, Marokko, Sudan, Südsudan, Äthiopien, Eritrea , Niger, Mali, Tschad, Kamerun und Burkina Faso zusätzlich zu den in den Bundestagsdrucksachen 19/333, 18/13091 und 18/11391 aufgelisteten Maßnahmen durch die Bundespolizei, das BKA oder die Bundeswehr durchgeführt worden, bzw. welche Maßnahmen sind geplant? Weder durch die Bundespolizei noch durch das Bundeskriminalamt sind in den genannten Ländern militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfen durchgeführt worden bzw. geplant. In Bezug auf die in den Jahren 2015 bis 2017 durchgeführten polizeilichen Maßnahmen des Bundeskriminalamtes in den zuvor genannten Ländern wird auf die Bundestagsdrucksachen 18/5146, 18/5814, 18/6532, 18/7502, 18/8380, 18/9450, 18/10330, 18/11391, 18/12723, 18/13364, 19/115 und 19/892 verwiesen. Die in der Bundestagsdrucksache 18/13091 angekündigte Ausbildungseinheit „Bekämpfung improvisierter Sprengfallen“ zur Ausbildungsunterstützung für den Einsatz in der Friedensmission MINUSMA wurde im Juli 2017 planmäßig durchgeführt. Im Rahmen EUTM Mali werden seit 2013 Ausbildung für malische Sicherheitskräfte sowie Lehrgänge für Verbindungsoffiziere der G5 Sahelstaaten in Mali durchgeführt. Dabei waren und sind auch deutsche Soldatinnen und Soldaten nach Maßgabe der Missionsführung EUTM Mali beteiligt. Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) waren Äthiopien und Mali im Zeitraum 2013 bis 2016 Partnerländer. In Äthiopien wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: 1. Unterstützung beim Aufbau eines Peacekeeping Ausbildungszentrums. 2. Transformation des Technischen Kollegs in Holeta. 3. Aufbau und Ausstattung einer Sanitätsstation am Technischen Kolleg in Holeta. In Mali wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: 1. Unterstützung beim Aufbau einer Pioniermaschinen- und Feldlagerbetriebs-einheit. 2. Nachsorge am Ausbildungszentrum in Segou/Bapho. 3. Aufbau und Ausstattung der Zentralwerkstatt der Pioniere. Mali ist derzeit auch Partnerland im Rahmen des AH-P 2017 bis 2020. In Mali werden bis 2020 folgende Maßnahmen durchgeführt: 1. Verbesserung der Zentrallogistik der malischen Streitkräfte. 2. Unterstützung beim Aufbau einer Pioniermaschinen- und Feldlagerbetriebseinheit. 3. Aufbau und Ausstattung der Zentralwerkstatt der Pioniere. Im Rahmen von Länderabgaben erhielt Tunesien 2015 ein Schwimmdock, eine Schleppbarkasse AK6 sowie Lkw UNIMOG, Doppelfernrohre und Gefechtshelme aus Bundeswehrbeständen. Zur Militärischen Ausbildungshilfe: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Frage 9 teilweise nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1753 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehörige zu gefährden. Die Veröffentlichung berührt das Sicherheitssinteresse anderer Staaten, deren Bekanntwerden zu Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen könnte. Die entsprechenden Informationen sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 10. Wurden in Ägypten, Tunesien, Algerien, Marokko, Sudan, Südsudan, Äthiopien , Eritrea, Niger, Mali, Tschad, Kamerun und Burkina Faso neben dem inzwischen abgesagten Lehrgang des BKA für das ägyptische Innenministerium zum Thema „Internetkriminalität und Beobachtung von Websites“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 weitere polizeiliche oder militärische Lehrgänge oder Ausstattungshilfen aufgrund menschenrechtspolitischer oder anderer Bedenken abgesagt, ausgesetzt oder verschoben, und wenn ja, um welche Maßnahmen/Ausstattungshilfen handelt es sich? Seit 2015 wurden, über die oben genannte Maßnahme hinaus, keine weiteren Maßnahmen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in den genannten Ländern auf Grund menschenrechtspolitischer oder anderer Bedenken abgesagt, ausgesetzt oder verschoben. Nach Kenntnis des Bundesministeriums der Verteidigung wurden seit 2015 auch keine militärischen Lehrgänge aufgrund menschenrechtspolitischer oder anderer Bedenken abgesagt, ausgesetzt oder verschoben. Betreffend der im Rahmen des von der Bundesregierung finanzierten Polizeiprogramms Afrika und von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Südsudan durchgeführten Maßnahmen, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5h der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11307 verwiesen. Aufgrund der anhaltend schlechten Sicherheitslage sind die Maßnahmen weiterhin suspendiert. 11. Sofern diese Maßnahmen nachgeholt oder anderweitig durchgeführt werden sollen, welche Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. An welchen Ausbildungs- oder Einweisungsmaßnahmen für welche Sicherheitskräfte in Ägypten, Tunesien, Algerien, Marokko, Sudan, Südsudan, Äthiopien, Eritrea, Niger, Mali, Tschad, Kamerun und Burkina Faso war die Bundeswehr seit 2014 in Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungs- oder Ausrüstungsgütern in Deutschland, im jeweiligen Empfängerland oder in Drittstaaten direkt oder beratend beteiligt, bzw. welche Maßnahmen sind für 2018 geplant? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Maßnahmen vor, die über die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 dargelegten hinausgehen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1753 13. Wie viele Lastkraftwagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an die nigrische Regierung übergeben worden, bzw. wie viele sollen bis Ende März 2018 übergeben werden, und um welchen Fahrzeugtyp welchen Unternehmens handelt es sich dabei (siehe Bundestagsdrucksache 18/13487)? Im Rahmen eines Ertüchtigungsprojektes wurden Anfang des Jahres 2018 bereits 3 Tank- und 7 Lastwagen des Herstellers DUNGFUNG durch Deutschland finanziert . Mit der Auslieferung von ca. 53 weiteren Fahrzeugen im Rahmen eines anderen Ertüchtigungsprojektes wird im Laufe des zweiten Quartals 2018 gerechnet . Es handelt sich um Lastkraftwagen und logistische Spezialfahrzeuge folgender Typen: Koegel, 3-Achs Tiefladeanhänger BWB 2300269 (gebraucht), MAN, 5 to mil gl (gebraucht), MAN, 10 to mil gl (gebraucht), MAN, 15 to gl (gebraucht), Faun, Autodrehkran 25 to Tragfähigkeit (gebraucht), Still, Gabelstapler DFG 8 to (gebraucht), Mercedes, Jeep Wolf MB250 GD (gebraucht), MAN, Tankwagen (gebraucht), MAN, Tankwagen 19.373 4x4, Kroll FTW Tanksattelauflieger 24.000ltr (gebraucht ), MAN, Tankwagen 19.403 4x4, Kroll FTW Tanksattelauflieger 24.000ltr (gebraucht ), Mercedes Benz, MB 1017 16TLF Feuerlöschfahrzeug (gebraucht), Mercedes Benz, MB 1017 Kraftfahrdrehleiter (gebraucht). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333