Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/16851 – Die deutsche Rüstungskooperation mit der Türkei vor dem Hintergrund der Spannungen mit Zypern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im östlichen Teil des Mittelmeers wurden große Öl- und Gas-Vorkommen entdeckt . Schätzungen zufolge liegen in der Region 3,5 Billionen Kubikmeter Erdgas. Die nachgewiesenen Reserven der USA sind dreimal so hoch, die Russlands betragen das Zehnfache. Allerdings kommen die einzigen Länder mit nennenswerten Vorkommen auf dem europäischen Kontinent, Norwegen und die Ukraine, zusammen auf 2,7 Billionen Kubikmeter (www.handelsblat t.com/politik/international/bodenschaetze-erdgas-rausch-im-mittelmeer-streitum -die-vorkommen-vor-zyperns-kueste/24575172.html). Die Regierung in Zypern hat seit der Entdeckung der Gasfelder vor der Küste der Insel mit ausländischen Konzernen wie Eni aus Italien, Total aus Frankreich und ExxonMobil aus den USA Verträge zur Erforschung der Vorkommen geschlossen. Neben Zypern wollen auch die Türkei und Nachbarstaaten wie Ägypten und Israel von der Erdgasförderung profitieren. Die türkische Regierung steht besonders unter Druck, da das Land bislang keine eigenen Öl- und Gasquellen besitzt und daher auf Importe angewiesen ist. Wegen der Abwertung der heimischen Lira im Vergleich zum Dollar sind diese Importe zuletzt erheblich teurer geworden. Hinzu kommt, dass die Türkei kein Öl mehr aus dem Iran importieren darf, weil die USA den Kauf von Öl aus Iran weltweit sanktioniert haben (www.handelsblatt.com/politik/international/bodenschaetze-erdgas-raus ch-im-mittelmeer-streit-um-die-vorkommen-vor-zyperns-kueste/2457517 2.html). Die Türkei beansprucht das Seegebiet für sich und hat der staatlichen türkischen Gesellschaft Turkish Petroleum (TP) in 2009 und 2012 Lizenzen für Bohrungen erteilt. TP wiederum hat für das nun umstrittene Gebiet 2011 eine entsprechende Lizenz erteilt, in dem nun im Auftrag der türkischen Zyprer nach Öl und Gas gesucht wird (Reuters vom 11. Juli 2019). Sie lehnt eine Ausbeutung der Gasvorkommen in der Region ab, wenn nicht die international nur von der Türkei anerkannte Türkische Republik Nordzypern daran beteiligt wird. Deutscher Bundestag Drucksache 19/17662 19. Wahlperiode 06.03.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. März 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Türkei hat in diesem Jahr Probebohrungen in den umstrittenen Gasfeldern gestartet. Ankara zufolge erfolgen die Bohrungen gemäß Internationalem Recht in seinem Kontinentalschelf (www.derstandard.de/story/200009837250 5/tuerkei-startet-umstrittene-bohrungen-in-gasfeld-vor-zypern). Sie weist die Vorwürfe illegaler Bohrungen zurück. Sie vertritt den Standpunkt, dass der Meeresboden, wo sie probeweise nach Erdgas bohrt, zu ihrem sogenannten Festlandsockel gehöre (dpa vom 15. November 2019). Die unterschiedlichen Begehrlichkeiten sorgen mit dafür, dass im östlichen Mittelmeer ein neuer geopolitischer Konflikt droht, in dessen Zentrum Zypern , Griechenland und die Türkei stehen (www.handelsblatt.com/politik/inter national/bodenschaetze-erdgas-rausch-im-mittelmeer-streit-um-die-vorkomme n-vor-zyperns-kueste/24575172.html). Mit Sanktionsdrohungen will die EU die Türkei dazu bringen, die Erdgassuche vor dem Mitgliedsland Zypern einzustellen . So haben die EU-Staaten jüngst den rechtlichen Rahmen für Sanktionen gegen die Türkei wegen dieser Aktivitäten geschaffen. Demnach kann das Vermögen von Einzelpersonen oder Unternehmen eingefroren werden, die an als rechtswidrig erachteten Erdgasbohrungen vor Zypern beteiligt sind. Außerdem können EU-Einreiseverbote verhängt werden (dpa vom 15. November 2019). Trotz der Sanktionsdrohungen der EU setzt die Türkei die Suche nach Erdgas vor Zypern fort. So soll das türkische Bohrschiff „Fatih“ im Golf von Famagusta im Osten der Mittelmeerinsel angekommen sein, während zwei andere türkische Schiffe bereits seit Wochen Bohrungen und Forschungen südlich Zyperns durchführen (dpa vom 15. November 2019). Inmitten der Spannungen um die Ausbeutung der unterseeischen Erdgasvorkommen bei Zypern baut Frankreich entsprechend eines Kooperationsabkommens zwischen Frankreich und der Republik Zypern seine militärische Zusammenarbeit aus. Frankreich werde bald den militärischen Teil des Flughafens der Stadt Paphos sowie einen Marinestützpunkt nahe Larnaka nutzen. Laut Medienberichten gilt als Grund für die erhöhte französische Militärpräsenz im östlichen Mittelmeer vor allem auch die Entdeckung der Erdgasvorkommen südlich von Zypern. Französische Unternehmen sind an den Bohrungen beteiligt. Auch Großbritannien hat zwei große Militärstützpunkte auf Zypern . Trotz der erhöhten Spannungen und Sanktionsdrohungen durch die EU liefert Deutschland weiterhin Rüstungsgüter an die Türkei. Die Lieferungen an die Türkei machten 2018 mit 242,8 Mio. Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte (770,8 Mio. Euro) aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat die Türkei Kriegswaffen für 184,1 Mio. Euro aus Deutschland erhalten . Damit steht das Nato-Partnerland wie schon im Vorjahr auf Platz eins der Rangliste der wichtigsten Empfängerländer (www.zdf.de/nachrichten/heut e/maas-bundesregierung-verteilt-keine-neuen-genehmigungen-fuer-ruestungsg ueter-an-die-tuerkei-100.html). Auch seit Mai 2019 wurden weitere Ausfuhren in die Türkei vorgenommen (Schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/15250). Allein im Zeitraum zwischen dem 10. Oktober 2019 und dem 19. November 2019 – also nach der aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen Militäroffensive der Türkei gegen Syrien (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12) – erteilt die Bundesregierung neue Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in einer Gesamthöhe von rund 3,1 Mio. Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/15583). Die erteilten Genehmigungen beziehen sich dabei laut Bundesregierung nicht auf Rüstungsgüter, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Stattdessen aber handelt es sich um Rüstungsgüter aus dem maritimen Bereich, nach Meinung der Fragesteller möglicherweise unter anderem um Teile für U-Boote und Kampfschiffe sowie Unterwasserortungsgeräte, also um Rüstungsgüter, die nach Auffassung der Fragesteller gegen Griechenland und Zypern eingesetzt werden könnten. Das könnte darauf hindeuten, dass die Türkei weiter auf Konfrontationskurs geht, was die Ausbeutung von Gasvorkommen angeht (KNA vom 29. November 2019). Drucksache 19/17662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Seeabkommen zwischen der Türkei und Libyen ist in der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts, Maria Adebahr , hat mit Blick auf Griechenland und Zypern, die durch das Abkommen ihre Rechte verletzt sehen, die Türkei und Libyen aufgerufen, „die Souveränität und die souveränen Rechte aller EU-Mitgliedstaaten zu respektieren“. „Seegebietsabgrenzungen“ müssten stets „im Einklang mit geltendem Völkerrecht “ vorgenommen werden. Insbesondere müssten sie „unter Beteiligung aller betroffenen Küstenstaaten erfolgen“ (AFP vom 11. Dezember 2019 und https://de.nachrichten.yahoo.com/bundesregierung-kritisiert-t%C3%BCrkischlibysches -seeabkommen-144505256.html). Am 23. Januar 2020 hat der zyprische Präsident Nikos Anastasiades Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel um Vermittlung zwischen Nikosia und Ankara gebeten. Die Kanzlerin solle sich gegenüber dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan für ein Ende der Erdgasbohrungen türkischer Schiffe in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des EU-Mitglieds Zypern einsetzen . (dpa vom 23. Januar 2020) Vor dem Hintergrund der erbetenen Vermittlerrolle muss sich nach Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung mit dem am 20. März 2019 von den Regierungschefs Israels, Griechenlands und der Republik Zypern in Jerusalem in Anwesenheit von US-Außenminister Mike Pompeo verabschiedeten Kommuniqué befassen, in dem sie sich verpflichten , „Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand im östlichen Mittelmeer zu fördern“ und zwar explizit zu dem Zweck, „die Unabhängigkeit in energiepolitischen Entscheidungen und die Sicherheit im östlichen Mittelmeer gegen schädlichen externen Einfluss zu verteidigen“ (https://monde-diplomati que.de/artikel/!5586515) sowie mit der im April 2019 von den US-Senatoren Bob Menendez und Marco Rubio auf den Weg gebrachten Verordnung „Über Sicherheit und energetische Partnerschaft im östlichen Mittelmeer“ (www.d w.com/de/zyperns-gas-befeuert-us-mittelmeer-strategie/a-48593822). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der 31. Dezember 2019 wird als maßgeblicher Stichtag für die statistischen Auswertungen zur Beantwortung der Fragen 15 bis 23 zugrunde gelegt. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem Jahr 2019 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Summe der Anzahlen der Genehmigungen für die AL-Positionen kann von der angegebenen Gesamtanzahl der Genehmigungen abweichen, da mit einer Genehmigung mehrere Güter genehmigt werden können, die von unterschiedlichen AL-Positionen erfasst werden.  1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Regierung der Republik Zypern inzwischen den Streit mit der Türkei um Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht hat, nachdem sie einen entsprechenden Brief bereits am 5. Dezember 2019 an die türkische Regierung übermittelt hat (dpa vom 5. Dezember 2019)? Der Internationale Gerichtshof verzeichnet in seiner öffentlich zugänglichen Liste kein anhängiges Streitverfahren der Republik Zypern gegen die Republik Türkei wegen des Streits um Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer (siehe www.icj-cij.org/en/pending-cases). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/17662  2. Bis zu welchem Zeitpunkt soll nach Kenntnis der Bundesregierung der vom Rat der Europäischen Union gebilligte Vorschlag der EU- Kommission, die Heranführungshilfe für die Türkei für 2020 zu kürzen, umgesetzt werden (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/20 19/11/11/turkey-s-illegal-drilling-activities-in-the-eastern-mediterraneancouncil -adopts-framework-for-sanctions/#)? Die Höhe und Verwendung der Mittel im Rahmen der Heranführungshilfe für die Türkei werden im jeweiligen Jahresaktionsprogramm der Europäischen Union festgehalten. Auf Grundlage der Ratsschlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 wurden die Kürzungen der Heranführungshilfe für die Türkei im Rahmen der Haushaltsaufstellung der Europäischen Union für das Jahr 2020 entsprechend berücksichtigt.  3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welcher Höhe die für 2020 vorgesehenen Heranführungshilfen für die Türkei in Höhe von 399 Mio. Euro (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/inst ruments/funding-by-country/turkey_en) gekürzt werden sollen? Die für das Jahr 2020 vorgesehenen Mittel sind von ursprünglich 399 Millionen Euro auf 168,2 Mio. Euro gekürzt worden. Diese Mittel sollen fast vollständig für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei verwendet werden.  4. Bis zu welchem Zeitpunkt soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Investitionsbank (EIB) ihre Darlehenstätigkeit in der Türkei überprüfen, insbesondere im Hinblick auf staatlich besicherte Darlehen (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/11/11/turkey-s-i llegal-drilling-activities-in-the-eastern-mediterranean-council-adopts-fra mework-for-sanctions/#)? Der Rat der EU bat in seinen Ratsschlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 sowie vom 11. November 2019 die Europäische Investitionsbank (EIB), ihre Darlehenstätigkeit in der Türkei zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf staatlich besicherte Darlehen. Die EIB hat ihre Investitionspolitik entsprechend angepasst . Die Kreditvergabe in der Türkei, die 2016 ein Volumen von rund 2,2 Mrd. Euro hatte, betrug 2019 noch 50 Mio. Euro.  5. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Hohe Vertreterin und die Kommission weiter an Optionen für gezielte Maßnahmen arbeiten (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/ 2019/11/11/turkey-s-illegal-drilling-activities-in-the-eastern-mediterrane an-council-adopts-framework-for-sanctions/#)? Am 11. November 2019 hat der Rat für Außenbeziehungen angesichts fortgesetzter rechtwidriger Bohrtätigkeit der Türkei im östlichen Mittelmeer einen Rahmen für restriktive Maßnahmen angenommen. Am 27. Februar 2020 hat der Rat der Europäischen Union die Listung zweier natürlicher Personen türkischer Staatsangehörigkeit angenommen (Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent /EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2020.056.01.0005.01.ENG&toc =OJ:L:20 20: 056I:TOC und https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriser v:OJ.LI. 2020.056.01.00 01.01.ENG&toc=OJ:L:2020:056I:TOC). Drucksache 19/17662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das Abkommen zwischen Libyen und der Türkei über Seegrenzen, das die türkischen Rechte im östlichen Teil des Mittelmeeres schützen und dafür sorgen soll, dass die Türkei einen Anteil der dortigen Ressourcen erhält, internationales Seerecht verletzt, weil die Türkei nach diesem gar keine Seegrenzen mit Libyen hat, sondern mit diesem Abkommen den griechischen Festlandsockel südlich der Insel Kreta verletzt, den es nach türkischer Auffassung nicht gibt (dpa vom 28. November 2019)?  7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass das Abkommen zwischen der Türkei und Libyen zur Aufteilung ihrer Einfluss- und Interessenszonen im Mittelmeer ungültig ist, weil mit dem Abkommen der griechische Festlandsockel südlich der Insel Kreta und der Inselgruppe der Dodekanes verletzt wird (dpa vom 10. Dezember 2019)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) und Völkergewohnheitsrecht gilt, dass bei der Abgrenzung von sich gegenüberliegenden bzw. aneinander angrenzenden Seegebieten eine an den Einzelfallumständen und der Billigkeit ausgerichtete, einvernehmliche Lösung anzustreben ist. An dieser sind alle betroffenen Küstenstaaten zu beteiligen. Dies gilt auch für Inselstaaten und Festlandstaaten mit vorgelagerten Inseln. In der zwischen der Republik Türkei und der Regierung des Nationalen Einvernehmens in Tripolis geschlossenen Vereinbarung vom 27. November 2019 wird ein Seegebiet abgegrenzt, auf das auch Griechenland Ansprüche erhebt. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind aber weder Griechenland noch andere angrenzende Küstenstaaten beteiligt worden. Ohne vorherige Beteiligung der betroffenen Küstenstaaten und Herbeiführung einer einvernehmlichen Seegebietsabgrenzung entspricht die Vereinbarung nicht den völkerrechtlichen Erfordernissen . Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 erklärt, dass das türkisch-libysche „Memorandum of Understanding“ über die Abgrenzung der maritimen Hoheitsgebiete im Mittelmeer gegen souveräne Rechte dritter Staaten verstößt, nicht dem Seerecht entspricht und für Drittstaaten keine rechtlichen Wirkungen entfalten kann.  8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Insel Kreta und die Inselgruppe der Dodekanes nur Hoheitsgewässer und keinen Festlandsockel haben (dpa vom 10. Dezember 2019)? Nach SRÜ steht Inseln genauso wie anderen Landgebieten ein Festlandsockel zu. Die entsprechende Bestimmung des SRÜ ist nach vielfacher Meinung auch Teil des Völkergewohnheitsrechts geworden. Sie gilt daher auch für Staaten, die das SRÜ nicht ratifiziert haben.  9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein Schreiben Griechenlands an den UN-Sicherheitsrat und ein weiteres an UN- Generalsekretär António Guterres bezüglich des Abkommens zwischen Libyen und der Türkei über Seegrenzen im Mittelmeer (dpa vom 10. Dezember 2019)? Die Ständige Vertreterin der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen, Botschafterin Kelly Craft, die im Dezember 2020 den Vorsitz des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen inne hatte, hat ein an sie gerichtetes, auf den 9. Dezember 2019 datiertes Schreiben des Ständigen Vertreters Griechenlands bei Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17662 den Vereinten Nationen in New York an die Mitglieder des Sicherheitsrats verteilt . Die Bundesregierung hat dieses Schreiben zur Kenntnis genommen. Zu einem weiteren Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 10. Inwieweit war das zwischen der Türkei und Libyen geschlossenen Abkommen zu Seegrenzen im östlichen Mittelmeer Thema auf dem Nato- Gipfel in London am 3./4. Dezember 2019, wie vom griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis gefordert (AFP vom 3. Dezember 2019)? Am 4. Dezember 2019 kamen der türkische Staatspräsident Erdoğan und der griechische Ministerpräsident Mitsotakis am Rande des informellen NATO- Gipfels in London zu einem bilateralen Gespräch zusammen, bei dem das Abkommen Medienberichten zufolge Thema war. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), mit wie vielen Fregatten und U-Booten ihrer Kriegsmarine die Türkei die Bohrschiffe begleiten lässt (www.fr.de/politik/tuerkei-sucht-kom promiss-gasstreit-zypern-12817928.html)? Nach Angaben der türkischen Regierung werden die in den Gewässern um Zypern eingesetzten Bohrschiffe regelmäßig von Schiffen der türkischen Marine begleitet. Informationen zu den dabei eingesetzten Marineschiffen liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob bei militärischen Begleitmaßnahmen auf Seiten der Türkei Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zum Einsatz kommen, die von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurden? 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob bei militärischen Begleitmaßnahmen auf Seiten der Türkei Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zum Einsatz kommen, die von Deutschland an die Türkei ausgeführte Komponenten bzw. Bauteile enthält ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 14. Inwieweit ist die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ein verlässlicher Partner bezogen auf deutsche Rüstungsexporte, vor dem Hintergrund der aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen Militäroperationen der Türkei im Norden Syriens (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12) und dem damit verbundenen Einsatz deutscher Rüstungsgüter wie Leopard 2- Kampfpanzer (dpa vom 27. November 2019)? Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte von Rüstungsgütern in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Sie überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer Ebene. Bereits seit Mitte 2016 erfolgt eine vertiefte Einzelfallprüfung unter besonderer Berücksichtigung von Risiken wie insbesondere einem möglichen Einsatz im Kontext des Kurdenkonflikts oder regionaler Konflikte. Drucksache 19/17662 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag in 2019 erteilt (bitte die bereits vorliegenden vorläufigen Zahlen getrennt nach Kriegswaffen und Rüstungsgütern einschließlich Genehmigungswert angeben )? Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurden keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen in die Türkei erteilt. Für sonstige Rüstungsgüter wurden in diesem Zeitraum 187 Genehmigungen im Wert von 31.618.242 Euro erteilt. 16. Für welche Kriegswaffen wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei bis zum aktuellen Stichtag in 2019 erteilt (bitte mit AL-Position, Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Für welche sonstigen Rüstungsgüter wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei bis zum aktuellen Stichtag in 2019 erteilt (bitte mit AL-Position, Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten )? Für den erfragten Zeitraum wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern in die Türkei wie folgt erteilt: AL-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 5 17.026 A0003 2 3.695.514 A0004 3 367.767 A0005 6 3.545.672 A0006 1 * A0007 10 5.152.698 A0008 9 1.230 A0009 74 11.524.989 A0010 16 1.023.720 A0011 46 4.670.332 A0013 1 * A0016 3 18.867 A0018 1 * A0021 11 333.278 A0022 19 263.005 *Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/17662 18. Wie viele Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern in die Türkei hat es seitens der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag in 2019 gegeben (bitte die bereits vorliegenden vorläufigen Zahlen getrennt nach Kriegswaffen und Rüstungsgütern einschließlich Genehmigungswert angeben)? Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 gab es zwölf Ablehnungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Türkei in Höhe von 14.575.810 Euro. Über diese aggregierten Daten hinaus erteilt die Bundesregierung nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 137,185) keine Auskunft zu abgelehnten Ausfuhranträgen. 19. In welcher Höhe hat die Bundesregierung bis dato in 2019 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (sofern eine endgültige Auswertung für 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und um welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei (bitte AL-Position und Güterbeschreibung angeben)? Die Antwort ergeht in dem Verständnis, dass es in der Frage nach dem Sachzusammenhang um die Höhe der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen geht, die von Unternehmen im angefragten Zeitraum aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen durchgeführt wurden. Laut Statistischem Bundesamt liegen bisher lediglich Zahlen für den Zeitraum Januar bis einschließlich November 2019 vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 19/16423 verwiesen. 20. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 10. Oktober 2019 bis dato Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und um welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei (bitte AL- Position und Güterbeschreibung angeben)? Die Antwort ergeht in dem Verständnis, dass es in der Frage nach dem Sachzusammenhang um die Höhe der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen geht, die von Unternehmen im angefragten Zeitraum aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen durchgeführt wurden. Zahlen zu den von Unternehmen gemeldeten tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen werden durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Re- Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Daher sind die entsprechenden Informationen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und werden separat übermittelt. Zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 liegen dem Statistischen Bundesamt bisher lediglich Zahlen für den Zeitraum Januar bis einschließlich November vor – vgl. Antwort zu Frage 19.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/17662 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie viele Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei hat die Bundesregierung seit dem 10. Oktober 2019 erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bis dato auflisten; so noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben )? 22. Für welche Kriegswaffen wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei seit dem 10. Oktober 2019 erteilt (bitte mit AL-Position, Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten)? 23. Für welche sonstigen Rüstungsgüter wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei seit dem 10. Oktober 2019 erteilt (bitte mit AL- Position, Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten)? Die Fragen 21 bis 23 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/16574 verwiesen . Diese Antwort gilt unverändert fort. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung angesichts ihrer in der Vorbemerkung genannten Äußerungen darüber, dass die Türkei in der letzten Februar- und der ersten Märzwoche 2019 das größte Seemanöver ihrer Geschichte durchgeführt hat, wobei die türkische Marine gleichzeitig im Schwarzen Meer, in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer operierte (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5586515)? 25. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Schwerpunkt der Frühjahrsmanöver nicht im Schwarzen Meer, sondern im Mittelmeer lag, also dort, wo sich die Türkei im Verteilungskampf um die Erdgasreserven befindet (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5586515)? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Vom 27. Februar bis 8. März 2019 hat die türkische Marine die Übung „Blaue Heimat (Mavi Vatan )“ im Schwarzen Meer, in der Ägäis und im Mittelmeer durchgeführt. Übungsgebiet waren neben den türkischen Territorialgewässern auch internationale Gewässer. Ihre bislang größte militärische Übung „Seewolf (Denizkurdu) 2019“ hat die türkische Marine vom 13. bis 25. Mai 2019 ebenfalls im Schwarzen Meer, in der Ägäis und im Mittelmeer durchgeführt. Daran haben nach türkischen Angaben 131 Schiffe, 57 Flugzeuge und 33 Helikopter sowie 25.900 Soldatinnen und Soldaten der türkischen Streitkräfte teilgenommen. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/17662 26. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitte Februar 2019 der Präsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, erklärte, die Kriegsschiffe und die Luftwaffe der Türkei hätten im östlichen Mittelmeer die Befugnis, alle notwendigen Mittel einzusetzen und damit den Einsatz militärischer Gewalt im Streit um die Gasfelder nicht mehr ausschließt (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5586515)? 27. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitte Februar 2019 der Präsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, mit Verweis auf die militärischen Interventionen seines Landes im Norden Zyperns Griechenland und Zypern mit einem ähnlich offensiven Vorgehen seiner Streitkräfte gedroht hat (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5586515)? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 28. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass neben den USA auch die EU und damit Deutschland als Mitgliedsstaat die Mittelmeer-Gas-Pipeline „Eastmed“ von Zypern, Griechenland und Israel unterstützt (www.tagesschau.de/ausland/gas-abkommen-101.html)? Die „EastMed“-Pipeline wird von der Europäischen Kommission seit 2015 als Projekt im gemeinsamen Europäischen Interesse („EU Project of Common Interest “) geführt. Projektvorbereitende Studien werden aus EU-Geldern der „Connecting Europe Facility“ gefördert (Quelle: https://ec.europa.eu/inea/en/co nnecting-europe-facility/cef-energy/7.3.1-0025-elcy-s-m-15 und https://ec.euro pa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-energy/7.3.1-0023-cyel-s-m-17). 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die von der EU unterstützte Mittelmeer-Gas-Pipeline „Eastmed“ von Zypern, Griechenland und Israel im Rahmen der EU, am 20. März 2019 unter Teilnahme des US-Außenministers Mike Pompeo ein offizielles Kommuniqué der Regierungschefs von Israel, Griechenland und der Republik Zypern in Jerusalem verabschiedete, in dem sich auch zu einer verstärkten militärischen Kooperation bekannt wird (https://monde-diplomatique.de/artikel/!558 6515)? 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die von der EU unterstützte Mittelmeer-Gas-Pipeline „Eastmed“ von Zypern, Griechenland und Israel im Rahmen der EU, dass das am 20. März 2019 verabschiedete Kommuniqué der Regierungschefs von Israel, Griechenland und der Republik Zypern das Ziel verfolgt, den russischen Einfluss im östlichen Mittelmeer zurückzudrängen (www.dw.com/de/zyperns-gas-befeuert-usmittelmeer -strategie/a-48593822)? 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die von der EU unterstützte Mittelmeer-Gas-Pipeline „Eastmed“ von Zypern, Griechenland und Israel im Rahmen der EU im Kontext mit einer im April 2019 von den US-Senatoren Bob Menendez und Marco Rubio auf den Weg gebrachten Verordnung steht, die vorsieht, dass Zypern, Griechenland und Israel russischen Schiffen, die bei der Unterstützung der syrischen Regierung bzw. Präsident Assad in Syrien zum Einsatz kommen, in ihren Häfen nicht bedienen (Punkt 3.13), das US-Gesetz CAATSA („Countering America's Adversaries Through Sanctions Act“) Ausweitung der Sanktionen gegenüber dem Iran, Russland und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik) einhalten sowie auf von Russland gelieferte Mili- Drucksache 19/17662 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tärtechnik verzichten und diese durch Waffen ersetzen sollen, die in den Nato-Ländern hergestellt werden (Punkt 3.16)? Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die USA laut der Verordnung der US-Senatoren Bob Menendez und Marco Rubio das Waffenembargo gegen das EU-Partnerland Zypern aufheben, die Republik Zypern in das Partnership-for-Peace-Programm der Nato aufnehmen, die energie- als auch verteidigungspolitische Zusammenarbeit vertiefen, in Griechenland weitere US-Waffensysteme stationieren will und die Republik Zypern und Griechenland finanzielle Militärhilfe erhalten sollen (Punkt 5.1 ff.), und welche Konsequenzen sieht sie darin für die der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO), in deren Rahmen die EU-Mitgliedstaaten Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam entwickeln, in gemeinsame Projekte investieren, die operative Einsatzbereitschaft verbessern und den Beitrag ihrer Streitkräfte ausweiten sollen (https://e c.europa.eu/germany/news/20191113-pesco_de)? Der von den US-Senatoren Bob Menendez und Marco Rubio auf den Weg gebrachte „Eastern Mediterranean Security and Energy Partnership Act“ ist auf der Internetseite des US-Kongresses öffentlich zugänglich (vgl. www.congress .gov/bill/116th-congress/senate-bill/1102/text/is). Die Bundesregierung sieht derzeit keine Auswirkungen auf die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) der EU-Mitgliedstaaten. 33. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Inhalt des von Libyen – entgegen dem Aufruf der Arabischen Liga an ihre Mitglieder, wegen des türkischen Einmarschs in Syrien , die militärische Zusammenarbeit mit der Türkei einzustellen – mit dem Nato-Partner Türkei abgeschlossene Militärabkommen (AFP vom 28. November 2019), vor dem Hintergrund, dass die Türkei militärisch in Libyen eingreift, obwohl auf der Berliner Libyen-Konferenz am 19. Januar 2020 „die Einstellung aller militärischen Bewegungen seitens oder in direkter Unterstützung der Konfliktparteien im und über dem gesamten Hoheitsgebiet Libyens ab dem Beginn des Waffenstillstandsprozesses “ (www.auswaertiges-amt.de/blob/2295086/f537266c32621c9373af8 d561bf8d6fd/200120-abschlusserklaerung-lby-konferenz-data.pdf, S. 2 f.) gefordert wurde? Der Inhalt des „Memorandum of Understanding“ zwischen der Türkei und der Regierung des Nationalen Einvernehmens in Tripolis über die Zusammenarbeit in Sicherheits- und Militärfragen ist auf der Homepage des türkischen Parlaments veröffentlicht, vgl. https://www2.tbmm.gov.tr/d27/2/2-2451.pdf. 34. Welche Schlüsse für die Lösung der Zypernfrage zieht die Bundesregierung aus der Art und Weise, wie Israel mit der Republik Zypern in der Gas- und Energiepolitik zusammenarbeitet und dabei die Türkei ausschließt (www.dw.com/de/zyperns-gas-befeuert-us-mittelmeer-strategie/ a-48593822)? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Ansätze zur regionalen Zusammenarbeit und teilt zudem die Einschätzung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen , dass die natürlichen Ressourcen in und um Zypern einen starken Anreiz Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/17662 für alle Parteien darstellen, eine für alle Seiten akzeptable und dauerhafte Lösung des Zypernkonflikts zu finden. Drucksache 19/17662 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333