Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1771 19. Wahlperiode 20.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1518 – Holzkohleproduktion in Namibia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Namibia leidet unter starker Verbuschung von Weideland, was massive wirtschaftliche und ökologische Schäden verursacht, wie z. B den Rückgang von Weideflächen sowie die Verringerung der Grundwassereinspeisung. Die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt die nationale Strategie zur Buschkontrolle mit der wirtschaftlichen Inwertsetzung des Buschmaterials. Die größte Nachfrage nach Buschmaterial generiert die Holzkohleproduktion . Das Ziel der GIZ besteht darin, die Holzkohleproduktion nachhaltiger zu gestalten. Namibia gehört weltweit zu den sechs größten Holzkohleexporteuren , wobei die Europäische Union zum Haupt-Exportmarkt zählt (www.giz.de/de/weltweit/28648.html; www.gondwana-collection.com/de/ neuigkeiten/article/2017/11/13/in-namibia-wird-durch-holzkohleproduktion-dieverbuschung -bekaempft/). Die Holzkohleproduktion findet häufig unter einfachen Bedingungen statt, die erhebliche gesundheitliche Schäden für die Produzenten beinhalten, dazu gehören Hitzeschläge, Atemwegserkrankungen und Schnittverletzungen. Ein Großteil der Arbeiter und Arbeiterinnen der Holzkohleindustrie arbeitet unter oft prekären Arbeits- und Wohnbedingungen als Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen auf großen Farmen und wird entsprechend ihrer produzierten Holzkohle bezahlt (www.namibian.com.na/167377/archive-read/Charcoal-workers-exploited- %E2%80%93-Antsino-OUTJO). Da die Entbuschung sich durch kleinteilige arbeitsintensive Arbeit auszeichnet, sind viele Holzkohleproduzenten und Holzproduzentinnen dazu verleitet, anstelle von Buschmaterial Bäume, u. a. die geschützte Art Mopane, für die Produktion zu fällen. Der illegaler Holzeinschlag ist „ein international verbreitetes Problem und Teil der internationalen Umweltkriminalität“ („Waldbericht der Bundesregierung 2017“, S. 240). Vielfältig hat sich die Weltgemeinschaft dem Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder verpflichtet, so auch im 15. Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen. Denn die Bedeutung gesunder Wälder ist immens – für die Biodiversität, als zweitgrößter Speicherort für CO2, als Lebensort für etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung, die von Wäldern abhängig sind (www. un.org/esa/forests/news/2017/05/protection-of-forests-fundamental-to-security-ofhumanitys -place-on-this-planet-un-forum-told/index.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nichtregierungsorganisationen kritisieren (Playing with Fire: human misery, environmental destruction and summer BBQs: www.fern.org/publications/reports/ playing-fire-human-misery-environmental-destruction-and-summer-bbqs), dass die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Holzkohleproduktion nicht ausreichend durch Arbeitsrechte und Schutzkleidung geschützt seien und dass das hohe wirtschaftliche Potential von Holzkohle den illegalen Holzschlag fördere. 1. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung das GIZ-Projekt „Unterstützung der Entbuschung von Farmland“ seit dem Laufzeitende 2017 weitergeführt und verändert (bitte nach Projekt, Projektregionen, Laufzeit und finanziellem Umfang auflisten)? Das BMZ finanzierte Projekt „Unterstützung der Entbuschung“ wurde im Rahmen der bilateralen staatlichen technischen Zusammenarbeit durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zeitraum 2014 bis 2017 mit einem Volumen von 4 Mio. Euro umgesetzt. Eine Folgephase wurde unter dem Titel Nutzung der Busch-Biomasse für den Zeitraum 2018 bis 2021 beauftragt (www.giz.de/de/weltweit/28648.html). Das Volumen der zweiten Projektphase beträgt 10 Mio. Euro, von denen 6.5 Mio. Euro aus Mitteln der Deutschen Klima- und Technologieinitiative (DKTI) stammen . Das Vorhaben agiert landesweit, fokussiert sich mit ausgewählten Tätigkeiten aber auf die Regionen Otjozondjupa und Oshikoto im zentralen Norden des Landes. a) Mit welchen öffentlichen und privaten Akteuren arbeitet die Bundesregierung vor Ort zusammen (bitte trennscharf nach Projekt aufführen)? Das bilaterale Vorhaben wird vor Ort durch die GIZ in direkter Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (MAWF) umgesetzt. Die dem Ministerium zugehörige Forstbehörde (DoF) spielt eine zentrale Rolle in der Regulierung sowie der Kontrolle von Aktivitäten der Buschernte, einschließlich Holzkohleproduktion. Aufgrund der multisektoralen Relevanz der Ver- und Entbuschungsthematik wurde darüber hinaus ein durch die Nationale Planungskommission (NPC) Namibias geleitetes Projekt-Steuerungsgremium einberufen. Dem Steuerungsgremium gehören staatliche sowie private Akteure an, u. a. das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (MAWF), das Ministerium für Umwelt und Tourismus (MET), das Ministerium für Bergbau und Energie (MME), das Ministerium für Industrialisierung und die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (MITSMED), der staatliche Energieversorger NamPower, sowie der namibische Verband für Unternehmen des Biomasse-Sektors (N-BiG). b) Mit welchem Umfang soll die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche und vom Weideland zu einer signifikant höheren Tragfähigkeit und Produktivität beitragen? Die nationale Politik zur Optimierung der Weidewirtschaft definiert die Entbuschung als integralen Bestandteil einer nachhaltigen Weidewirtschaft. In diesem Zusammenhang ist das primäre Ziel des Vorhabens die Entwicklung von Strategien und Methoden für die Wiederherstellung von Weideland durch Ausdünnung von Buschbeständen. Das daraus resultierende Potential für Produktivitätssteigerung des Weidelands variiert stark und hängt unter anderem von den lokalen Gegebenheiten sowie der praktizierten Landnutzung ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1771 Nach der National Rangeland Management Policy von 2012 reduziert die Verbuschung die weidewirtschaftliche Produktivität in stark betroffenen Gebieten um mindestens die Hälfte (von einer Großtier-Einheit/10 ha auf eine Großtier-Einheit /20 bis 30 ha). Die Entbuschung und Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche soll eine entsprechende Produktivitätssteigerung ermöglichen. c) Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sollen durch die Projekte entstehen? Die Nationale Strategie für die Optimierung der Weidewirtschaft und der Nutzung von Busch Biomasse (National Strategy for Optimisation of Rangeland Management and Encroacher Bush Utilisation 2016) ist in die entsprechenden sektoralen Zielsetzungen des 5. Nationalen Entwicklungsplanes 2017/18-2021/22 aufgenommen worden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Erreichung der gesteckten Ziele beinhaltet die Schaffung von 17 600 Arbeitsplätzen und 460 kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). Zu dieser sektoralen Entwicklung würde das Projekt einen maßgeblichen Beitrag leisten. Ein quantifizierbarer Zielindikator für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Vorhaben wird gegenwärtig entwickelt. d) Inwieweit wird gewährleistetet, dass die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sich nicht mit dem Vorhaben der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung „Promoting sustainable bush-processing value chains in Namibia“ überschneiden und doppeln? Um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu schaffen, finden seit Mai 2017 regelmäßige Arbeitstreffen zwischen GIZ und UNIDO auch unter Einbeziehung der Finnischen Botschaft in Namibia statt (finnische Regierung finanziert UNIDO-Vorhaben). 2. Welche Projekte und Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Namibia sind nach Kenntnis der GIZ bzw. der Bundesregierung direkt oder indirekt mit der Nutzung von Entbuschungsmaterial und Biomasse verbunden ? Es befassen sich sowohl durch die GIZ als auch durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzte Projekte mit der Nutzung von Entbuschungsmaterial . Nutzung von Busch-Biomasse (GIZ): Fördert die Wiederherstellung von Weideland auf drei Interventionsebenen: (1) Verbesserung der Rahmenbedingungen, (2) Kapazitätsentwicklung, (3) Entwicklung von Wertschöpfungsketten als Anreiz für die nachhaltige Ausdünnung von Buschbeständen. Förderung von Unternehmens- und Finanzdienstleistungen (GIZ): Unterstützung des Industrieministeriums (MITSMED) bei der Entwicklung und Umsetzung mehrerer Sektorstrategien, u. a. für den Holzkohle Sektor. Get Fit Bush-to-Electricity (KfW): Die für 2018 ausgeschriebene GetFit Studie der KfW soll förderliche institutionelle und tarifäre Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung von Biomasse -Kraftwerken in Namibia definieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Standards für Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen finden nach Kenntnis der Bundesregierung bei deutschen Entwicklungszusammenarbeits (EZ)-Projekten Anwendung? Für alle bilateralen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist eine Umwelt- und Klimaprüfung (UKP) durchzuführen. Diese wird nach dem Standard der Handreichung für die Prüfung und Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ durchgeführt und ist für alle Durchführungsorganisationen verbindlich. Neben negativen Auswirkungen auf Mensch, biologische Vielfalt, natürliche Ressourcen und Klima werden auch Potentiale betrachtet. Die Standards der Bundesregierung orientieren sich dabei unter anderem an den Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe (d. h. Environmental and Social Safeguards der Weltbank bei öffentlichen Trägern; IFC Performance Standards bei der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft ) und deren generelle und sektorspezifische Environmental, Health and Safety (EHS) Guidelines sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ebenso sind die in den UN-Menschenrechtsverträgen verankerten grundlegenden Arbeitsrechte als explizite Referenzstandards einschlägig. Sie dienen der Prüfung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen auf Menschenrechte. a) Wie werden diese Standards umgesetzt und kontrolliert? Die Ergebnisse der Umwelt- und Klimaprüfung sind Grundlage für die Konzeption aller bilateralen EZ-Vorhaben. Werden im Rahmen der Prüfung Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, berichten die Durchführungsorganisationen im Projektverlauf über deren Umsetzung in Projektevaluierungen, Fortschrittsund Schlussberichten. Für die technische Zusammenarbeit wird innerhalb der GIZ ein Safeguards and Gender Managementsystem angewendet, bei dem neben Umwelt- und Klimarisiken auch Risiken im Bereich der Menschenrechte sowie genderspezifische Risiken und Potentiale betrachtet werden. Die Einhaltung der Standards wird durch ein vom Projektmanagement unabhängigen Safeguards and Gender Desk in einem zweistufigen Verfahren überprüft. Bei der KfW werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und negativen Auswirkungen in einem Umwelt- und Sozialmanagementplan als Vertragsbestandteil festgelegt. b) In welchem Turnus finden Kontrollen und Evaluationen statt? In der technischen Zusammenarbeit werden die Projekte im Rahmen des Auftragsmanagements der GIZ fortdauernd und regelmäßig in ihren Wirkungen beobachtet . Werden im Rahmen einer vertieften Umweltprüfung Maßnahmen festgehalten , die im Projektverlauf umgesetzt werden, ist hierüber in den üblichen Berichtsformaten der Entwicklungszusammenarbeit (Projektevaluierungen, Fortschrittsberichte , Schlussbericht) zu berichten. In der finanziellen Zusammenarbeit ist der Turnus abhängig von den spezifischen Projektrisiken und den vereinbarten Maßnahmen. In der Regel erfolgt während der Projektimplementierung eine Berichterstattung zwischen vierteljährlich und jährlich an die KfW sowie eine jährliche Fortschrittskontrolle im Rahmen eines Projektbesuchs durch die KfW. Über den Projektverlauf wird der Bundesregierung gegenüber nach etablierten Standards jährlich berichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1771 c) Welches Budget ist üblicherweise pro Projekt für die Kontrolle und Evaluation von arbeitsrechtlichen Standards und Umweltschutzstandards vorgesehen ? Für die technische Zusammenarbeit wird die Durchführung vorgenannter Prüfungen aus den für die Planung und Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert. Die Prüfungen folgen dabei dem Effizienzkriterium: Der Prüfungsaufwand richtet sich nach der Erheblichkeit der Maßnahme in den relevanten Bereichen Umwelt, Klima und Menschenrechten. Für die finanzielle Zusammenarbeit ist die Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Standards und Maßnahmen integrierter Bestandteil der Prüf- und Kontrollaktivitäten der KfW und das erforderliche Budget einzelfallabhängig. Sofern ein Implementierungs-Consultant den Projektträger bei der Projektumsetzung unterstützt , oder ein Monitoring-Consultant beauftragt ist, sind diese Aufgaben im Projektbudget oder im Budget einer Begleitmaßnahme enthalten. d) Inwiefern werden diese allgemeinen Standards für jedes einzelne Projekt spezifiziert? Die Prüfung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen und das Referenzieren entsprechender Standards in der Projektkonzeption findet für jedes Projekt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) spezifisch und den konkreten Bedingungen und Anforderungen entsprechend statt. Für jedes Schutzgut werden anhand der Standards mögliche Risiken und Potenziale untersucht. Dort wo erhebliche Risiken und Potenziale identifiziert wurden, werden vermeidende oder mildernde Maßnahmen abgeleitet. 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit der Entbuschung und Produktion von Holzkohle ein Ausstoß von CO2 und äquivalenten Gasen verursacht wird, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrausstoß von CO2 und äquivalenten Gasen auf den geförderten Projektflächen aufgrund der Maßnahmen? Bisher ist nicht evaluiert worden, inwieweit es sich um die Nutzung sogenannter „nicht-erneuerbarer Biomasse“ handelt und in welcher Höhe damit der CO2-Ausstoß liegt. Vergleichszahlen für eine Schätzung liegen aufgrund der für Namibia sehr spezifischen Herausforderung der Verbuschung nicht vor. b) Inwieweit sind in dem Programm in Namibia Maßnahmen vorgesehen, die diesen Mehrausstoß von Treibhausgasen ausgleichen? Im Gesamtkontext der Busch-basierten Wertschöpfungsketten bestehen Optionen für Klimakompensationen. Die Nutzung von Buschbiomasse kann Holz, das aus illegaler Entwaldung stammt, ersetzen. Insoweit findet kein Mehrausstoß von Treibhausgasen statt, sondern eine Substitution von Biomasse, die sonst zur Entwaldung und damit zu Emissionen beiträgt. Die Verbesserung der Holzkohleproduktion, der Modernisierung der Technologie sowie des Holzkohle-Sektors und damit eine effizientere Verwendung der Biomasse tragen langfristig zu Emissionsreduktionen bei. Zusätzlich bestehen Optionen zur Substitution von fossilen Brennstoffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Buschmaterial wird in Namibia z. T. in industriellen Anlagen zur Gewinnung thermischer und elektrischer Energie genutzt und ersetzt dabei fossile Brennstoffe . Die Förderung der energetischen Nutzung von Entbuschungsmaterial ist zentraler Bestandteil der EZ-Maßnahmen. In diesem Kontext arbeitet das Projekt sehr eng mit dem nationalen Energieversorger NamPower (aktuell bei der Bewertung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens der energetischen Nutzung von Busch-Biomasse ) und der KfW (im Zusammenhang mit der DKTI-finanzierten Komponente ) zusammen. Der GIZ-Projektbeitrag konzentriert sich dabei auf die Sicherstellung einer nachhaltigen Bereitstellung der Biomasse an ein Kraftwerk, wobei die KfW die Kraftwerkskapazitäten finanziert. 5. Inwieweit wird in den Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Namibia das entsprechende Bewusstsein bei der Regierung, der Bevölkerung und den Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen für eine nachhaltige Holzkohleproduktion geschärft, die sicherstellt, dass bei der Gewinnung und Nutzung der Biomasse auch ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt werden? Zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltige Holzkohleproduktion trägt die EZ auf unterschiedlicher Ebene bei: im öffentlichen Sektor durch die Mitwirkung an der Ausgestaltung einer Förderstrategie für den Holzkohlesektor mit dem Ziel der Modernisierung des Sektors und im Privatsektor durch die Re-Organisation und Stärkung des nationalen Holzkohleverbandes (dem die Mehrheit der namibischen Produzenten angehört), durch die gemeinsame Durchführung strategischer Projekte (u. a. durch die Entwicklung modernisierter Produktionstechnologie, die Entwicklung eines nationalen Forest Stewardship Council (FSC) Standards und die Pilotierung von FSC Gruppenzertifizierungen). Zusätzlich werden die Produzenten durch Schulungsmaßnahmen sowie Demonstrationen modernisierter Technologien und Verfahren sensibilisiert. Mit der Zivilgesellschaft werden die Herausforderungen der Holzkohleproduktion anhand von Publikationen und Videoproduktionen thematisiert. 6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert und kontrolliert, dass in den von deutschen Entwicklungsgeldern geförderten Projekten keine Kinderarbeit stattfindet? Die Bundesregierung setzt sich entschieden für die Bekämpfung von ausbeuterischen und gefährlichen Formen der Kinderarbeit ein und verfolgt verschiedene Ansätze, um die Ursachen und Wirkungen von Kinderarbeit einzuschränken. Bei der Projektdurchführung wird im Rahmen der Vorhabenkonzeption das Risiko hinsichtlich Kinderarbeit in der Region und im Sektor gemäß den Vorgaben des BMZ-Menschenrechtsleitfaden sowie den o. g. internationalen Standards für jedes einzelne Vorhaben geprüft. Die entsprechenden ILO-Kernarbeitsnormen sowie die UN-Kinderrechtskonvention sind hier Referenzstandards. Bei Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werden in allen Verträgen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und damit auch die Einhaltung zur Kernarbeitsnorm zum Verbot von Kinderarbeit vereinbart. Im Fall von Namibia ist Kinderarbeit durch Artikel 15 der namibischen Verfassung untersagt. EZ-Projekte werden grundsätzlich in enger Zusammenarbeit mit namibischen Behörden und anderen Partnern (z. B. Verbänden) umgesetzt. Zu Sozialstandards steht das GIZ-Vorhaben mit dem Ministry of Labour, Industrial Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1771 Relations and Employment Creation (MLIREC) im Austausch. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zum Entzug von Erntegenehmigungen von Buschmaterial aufgrund von fehlenden Arbeitserlaubnissen ausländischer Arbeiter. Fälle von Kinderarbeit sind der GIZ nicht bekannt. 7. Wie wirkt die Bundesregierung in ihren EZ-Projekten darauf hin, dass die Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen einer rechtlich geregelten Beschäftigung nachgehen? a) Wie werden die Kapazitäten und Prozesse der staatlichen Behörden zur Überwachung von Sozialstandards, wie der ILO-Kernarbeitsnormen und umweltverträglicher Produktion von Holzkohle durch die Bundesregierung gestärkt? Die EZ fördert die Kapazitäten der namibischen Forstbehörde. Basierend auf einer umfassenden Prozessanalyse, finanziert das Vorhaben Maßnahmen zur Stärkung von Inspektionskapazitäten (Fortbildungen, IT-gestütztes Datenmanagement , Fahrzeuge). Durch diese Maßnahmen wird die Behörde darin gestärkt, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu kontrollieren. Für die Überwachung der Sozialstandards ist das MLIREC zuständig. Die Kooperation wird in der aktuellen Projektphase auf Grundlage des bestehenden Austausches gestärkt, u. a. durch Einbeziehung des Ministeriums in das Steuerungsgremium des EZ-Vorhabens zur Nutzung von Busch-Biomasse. Die Pilotierung und Einführung von zentralisierter Holzkohleproduktion erlaubt die verbesserte Überwachung von Umwelt- und Sozialstandards. b) Wie wird der Übergang von prekärer Lohnarbeit zu geregelten Arbeitsverhältnissen durch die Bundesregierung gefördert? c) Wie werden Arbeitsbedingungen mit geregelter Bezahlung durch die Bundesregierung gefördert? d) Nach welchem Vergütungssystem werden die Produzenten nach Kenntnis der Bundesregierung bezahlt? e) Wie werden die Arbeitszeiten und Bedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung geregelt? f) Wie werden diese Standards nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt und kontrolliert? Die Fragen 7b bis 7f werden zusammen beantwortet. Der gemeinnützige namibische Holzkohleverband (Namibia Charcoal Association , NCA) wird durch die Bundesregierung u. a. in der Entwicklung und Einführung von verbesserten Arbeitskonzepten unterstützt. Defizite resultieren insbesondere aus der herkömmlichen Praxis, Arbeiter als einzelne Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer anzustellen, wodurch diverse soziale Sicherungsmechanismen nicht zum Tragen kommen. Als Reaktion auf diese Situation hat der NCA einen Beschäftigungsvertrag entwickelt, der als Standard für die Mitgliedsunternehmen des Verbands gilt. Dieser Vertrag sieht unter anderem folgendes vor: Übergang von einer befristeten Anstellung in eine Festanstellung nach einer Probezeit von mehreren Monaten, Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden am Tag und 45 Stunden in der Woche, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vereinbarung, dass Überstunden durch den Arbeitgeber nicht angeordnet werden können, Urlaubs- und Krankentage gemäß nationaler Gesetzgebung, Zurverfügungstellung von Unterkunft, Schutzkleidung gemäß nationaler Gesetzgebung, jährliche Gesundheitsuntersuchung finanziert durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus hat der Holzkohleverband NCA eine Untergrenze für die Bezahlung von Holzkohlearbeitern festgelegt. Diese beträgt 40 Prozent des Tonnenpreises , der durch den Verkauf der Holzkohle an Exporteure in Namibia erzielt wird. 8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung gesundheitliche Standards und Schutzkleidung für die Partner und Zielgruppen in der Holzkohleproduktion vorgesehen (www.lac.org.na/projects/lead/Pdf/charcoal.pdf)? a) Wie wird die Einhaltung der Standards und Maßnahmen gefördert und kontrolliert? b) Inwiefern wird sichergestellt, dass für die Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen der Partnerprojekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entsprechende Standards und Schutzmaßnahmen gelten und angewandt werden? Zu den Fragen 8a und 8b wird auf die Antwort zu den Fragen 7b bis 7f verwiesen. Insoweit besteht die Kernmaßnahme in der Einführung eines verbesserten Vertragswerks für Holzkohlearbeiterinnen und -arbeiter. Dieser regelt auch die Nutzung von Schutzkleidung etc. c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausmaß an gesundheitlichen Schäden durch die Holzkohleproduktion? International anerkannt ist das Risiko von Atemwegserkrankungen durch das Einatmen von Gasen und Holzkohlepartikeln. Weiter belegte Symptome von Gesundheitsschädigungen unter Holzkohlearbeitern und Holzkohlearbeiterinnen sind vor allem Rückenschmerzen, Brustschmerzen, Husten, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen. Folgende Maßnahmen wurden durch eine Richtlinie der Regierung eingeführt (Cabinet directives on the charcoal industry – 2 February 2007): Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, Ausbildung in Ersthilfe-Maßnahmen, ausreichende Ersthilfe-Ausstattung, Zurverfügungstellung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Transport zu Gesundheitseinrichtungen durch den Arbeitgeber, Sozialversicherung. Repräsentative Daten zu der Häufigkeit bestimmter Krankheiten liegen der GIZ nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1771 d) Wie wird das Aufkommen von arbeitsbedingten Krankheiten bei den Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen aus den Partnerprojekten nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt und bekämpft? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7b bis 7f verwiesen. Zu den verbindlich geregelten Pflichten der Arbeitgeber in der Holzkohleproduktion gehört die Finanzierung und Organisation jährlicher Gesundheitsuntersuchungen. 9. Auf welche Zielgruppe sind die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung der Entbuschung in Namibia primär ausgerichtet ? a) Inwieweit handelt es sich um kommerzielle oder lokale Produzenten? b) Inwieweit soll nach Einschätzung der Bundesregierung die Zielgruppe von den Maßnahmen profitieren (bitte Erfolgsfaktoren benennen)? c) Inwieweit und in welchem Umfang profitieren nach Einschätzung der Bundesregierung die überwiegend armen und unterbeschäftigten Bevölkerungsgruppen von den Maßnahmen? d) Wie werden Bevölkerungsgruppen, die nicht zu der direkten Zielgruppe gehören, nach Einschätzung der Bundesregierung von den Maßnahmen profitieren? e) Inwieweit und in welchem Umfang profitiert die weibliche Bevölkerung nach Einschätzung der Bundesregierung von den Maßnahmen? Die Fragen 9a bis 9e werden zusammen beantwortet. Die Zielgruppe der Projektmaßnahmen im engeren Sinne ist die ländliche Bevölkerung im kommunalen und kommerziellen Bereich, die als Bauern, Farmarbeiter oder Erntearbeiter/-unternehmen von der steigenden weidewirtschaftlichen Produktivität entbuschter Flächen profitieren oder aber in der Buschernte und -verarbeitung Beschäftigung finden. Über diese Gruppe hinaus partizipieren und profitieren Beschäftigte in den Biomasse-Wertschöpfungsketten als indirekte Zielgruppe . Weibliche Beschäftigte beschränken sich im Wesentlichen auf die der Erntearbeit folgenden Verarbeitungsschritte. Gerade im Holzkohlebereich ist der Anteil weiblicher Beschäftigter in den Bereichen Sortierung, Verpackung und Logistik mit über 60 Prozent äußerst hoch (Angaben NCA, Stand: Dezember 2017). 10. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung, wie Förderung der Weiterverarbeitung, Verpackung etc. vor Ort, sehen die Programme vor, und wer profitiert hiervon nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Vorhaben, Laufzeit und finanziellem Umfang auflisten)? Das Projekt (siehe Angaben in der Antwort zu den Fragen 1 und 2) konzentrierte sich in der ersten Phase auf die Förderung von drei Wertschöpfungsketten, darunter Holzkohle, Tierfutter und Holzschnitzel für eine energetische Inwertsetzung. Im Fall der bereits etablierten Holzkohleherstellung geht es um die Modernisierung der Produktion insbesondere durch eine verbesserte Brennofentechnologie. Diese erlaubt neben reduziertem Ressourcenverbrauch und erhöhter Produktivität eine stationäre Produktion, die wiederum die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Umwelt- und Sozialstandards befördert bzw. deren Überwachung erleichtert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die durch das Ministerium für Industrialisierung, Handel und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (MITSMED) in 2016 verabschiedete Holzkohle -Sektorstrategie zielt insbesondere auf eine erhöhte lokale Wertschöpfung durch Weiterverarbeitung (Brikettierung), Veredelung zu Restaurant-Holzkohle und Verpackung ab. Im Fall der Tierfutterherstellung wurde ein innovativer Ansatz wissenschaftlich geprüft und im kommunalen und kommerziellen Umfeld erfolgreich pilotiert. Eine breite Einführung der Futterproduktion aus Buschmaterial als Subsistenzoder Marktproduktion steht für die zweite Projektphase oder durch das durch UNIDO umgesetzte Projekt an. Die energetische Inwertsetzung von Buschmaterial in Form von Hackschnitzeln wurde durch die Entwicklung und Einführung von Umweltstandards für das Ernteverfahren , die vergleichende Bewertung von arbeits- und technologieintensiven Erntemethoden und die Erarbeitung eines Bereitstellungskonzeptes für einen industriellen Abnehmer wie ein Biomassekraftwerk einschließlich der Ernte, Verarbeitung und Logistik gefördert. 11. Inwiefern bestehen Verbindungen der laufenden GIZ-Vorhaben zur Entbuschung zu dem von der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) geförderten Zementwerk der SCHWENK Zement KG (Ohorongo Cement) in Namibia, das seinen energetischen Bedarf überwiegend aus Entbuschungsmaterial deckt? Das Unternehmen Ohorongo Cement PTY Ltd. in Namibia ist mit einer einzigartigen Initiative für alternative Brennstoffe zukunftsweisend. Unter der Bezeichnung „Energy for Future“ (EFF) führt das Unternehmen ein Programm zur Verwendung von Holzhackschnitzeln als alternativem Brennstoff für den Brennofen durch. EFF beliefert Ohorongo seit 2011 mit aus Entbuschungsmaterial gewonnenen Holschnitzeln. Zu Beginn des GIZ-Vorhabens fand ein Erfahrungsaustausch mit der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) statt, in denen EFF seine Erfahrungen teilte. Eine direkte Zusammenarbeit zwischen DEG und GIZ besteht nicht, allerdings wirkt das GIZ-Vorhaben strukturbildend und verbessert die Rahmenbedingungen für die Entbuschung in Namibia. 12. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entwaldungsraten in Namibia, und welche Entwicklung sieht sie hier? Die gebräuchlichste Datenquelle über die Waldflächen weltweit ist die Waldstatistik der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die überwiegend auf nationalen Meldungen der einzelnen Staaten beruht. Auf Ebene der einzelnen Staaten sind Flächenänderungen auf die Berechnung von Netto-Waldflächenänderungen ausgerichtete Größen. Verluste von Wald, z. B. Naturwald, können durch Neubildung von Wald nur in der Bilanz ausgeglichen werden. Nach der Waldstatistik der FAO hat sich zwar die Geschwindigkeit der Entwaldung weltweit verlangsamt, die Waldfläche weltweit nimmt aber weiter kontinuierlich ab. Zwischen 1990 und 2015 hat sich laut FAO-Waldstatistik die Waldfläche in Namibia von 8 762 000 ha auf 6 919 000 ha verringert. Das entspricht einer jährlichen Entwaldungsrate von 0,9 Prozent zwischen 1990 und 2015 und liegt damit deutlich über dem globalen Durchschnitt von 0,13 Prozent.1 Diese Rate hat sich in Namibia über die Jahre kaum verändert. Zwischen 1990 und 2005 und auch zwischen 2000 und 2005 lag sie bei 0,9 Prozent. 1 www.fao.org/3/a-i4808e.pdf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1771 Hauptgründe für die Entwaldung sind laut Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation2 die Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen, illegaler Holzeinschlag zur energetischen Nutzung und unkontrollierte Brände. Davon zu unterscheiden ist die Bekämpfung der Verbuschung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Verbuschung wird in Namibia als Bedrohung der Biodiversität und Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen eingestuft. a) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Biodiversität ? Die Entwaldungsrate Namibias liegt laut Daten der FAO mit 0,9 Prozent weiterhin über dem globalen Durchschnitt (0,13 Prozent). Hauptgründe für den Rückgang von Waldflächen sind laut des Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention zur biologischen Vielfalt in erster Linie nicht-nachhaltige Landnutzungspraktiken , wie illegaler Holzeinschlag zur energetischen Nutzung und unkontrollierte Brände, sowie deren Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen.3 Zu den von Entwaldung betroffenen Gebieten, z. B. in den Savannen-Waldgebieten , liegen uns keine aktuellen Daten zum Biodiversitätsstatus vor. Es ist davon auszugehen, dass durch nicht-nachhaltige Waldnutzung, Feuer und die (illegale) Entwaldung dort negative Folgen für die Biodiversität entstehen. Daher fördert die Bundesregierung im Norden Namibias kommunale Hegegebiete und integrierte Gemeindewälder bei der nachhaltigen Nutzung ihrer Naturressourcen und somit beim Erhalt von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen . Dazu gehören neben verbesserter Governance auch Maßnahmen wie Feuermanagement , um die Biodiversität der Waldgebiete vor entsprechend negativen Einflüssen zu schützen. Weiterhin unterstützt das BMZ Namibia bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Erhalt der Biodiversität. Verbuschung gefährdet ebenfalls den Erhalt der Biodiversität. Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Verbuschung auf landwirtschaftlichen Flächen tragen nicht zur Entwaldung bei. Aus Entbuschung gewonnene hölzerne Biomasse kann anstelle von Holz aus Wäldern den Holzkohlebedarf decken und somit (illegale) Entwaldung verringern und sich sogar positiv auf die Biodiversität auswirken. Verbuschung wird von Namibia als eine Bedrohung der Biodiversität und der Bereitstellung von Ökosystemleistungen eingestuft (siehe z. B. Ziel 6, Nationale Biodiversitätsstrategie II 2016-2022, Seite 23). Besonders betroffen sind davon die Biome Akaziensavanne, Feuchtgebiete und Laubsavanne. Ziel der nachhaltig durchgeführten Landpflegemaßnahmen zur Verringerung der Verbuschung ist die Regeneration und der langfristige Erhalt der namibischen Biodiversität sowie wichtiger Ökosystemleistungen. Ob und wie schnell die angestrebten positiven Wirkungen auf die biologische Vielfalt der Gras- und Buschsavannen beobachtbar werden, hängt auch von der konsequenten Umsetzung bestehender Politiken und Vorschriften ab, z. B. die National Rangeland Management Policy and Strategy . 2 https://knowledge.unccd.int/sites/default/files/naps/Namibia-2014-2024-eng.pdf 3 Namibia’s Second Biodiversity Strategy and Action 2013-2022, www.met.gov.na/files/files/Namibia%E2%80%99s%20Second %20National%20Biodiversity%20Strategy%20and%20Action%20Plan%20(NBSAP%202)%20%202013%20-%202022.pdf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Fähigkeit des Waldes, CO2 zu speichern? Zu den von Entwaldung betroffenen Gebieten, z. B. Savannen-Waldgebieten, liegen der Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Es ist jedoch davon auszugehen , dass die langjährig hohe Entwaldung die Kapazität zur CO2-Speicherung in Wäldern entsprechend stark einschränkt. Die Funktion von Wäldern für die Speicherung von CO2 wird jedoch generell im Klimaabkommen von Paris gewürdigt. Die Vertragsstaaten – zu denen auch Namibia zählt – werden durch das Übereinkommen aufgefordert, diese positive Klimawirkung von Wäldern, d. h. von waldgebundenen Kohlenstoffsenken und –speichern, zu erhalten und auszubauen. Namibia hat sich im Rahmen der nationalen Klimaziele (Nationally Determined Contributions, NDC)4 verpflichtet, die Entwaldung bis 2030 um 75 Prozent zu reduzieren, die Entnahme von Holz um 50 Prozent zu reduzieren und Aufforstungen zu unterstützen. Insgesamt macht dies den bei weitem größten Beitrag zu den nationalen Klimazielen aus. Die Bundesregierung unterstützt die namibische Regierung bei der Umsetzung der nationalen Klimaziele sowie die Zusammenarbeit in der NDC-Partnerschaft, in die Namibia im Jahr 2016 beigetreten ist. Zudem unterstützt die Bundesregierung im Norden Namibias kommunale Hegegebiete und darin integrierte Gemeindewälder bei der nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Waldflächen. Dazu gehören neben verbesserter Governance auch Maßnahmen zum Feuermanagement. Die Substitution von Holz aus Wäldern durch hölzerne Biomasse aus Entbuschung – z. B. um den Holzkohlebedarf zu decken – kann eine positive Wirkung auf die Reduzierung der Entwaldung (insbesondere von Naturwäldern) und damit auf die Fähigkeit der Wälder, CO2 zu speichern, haben und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die geschützten Mopane -Bäume in Namibia für die Holzkohleproduktion für den internationalen und heimischen Markt geschlagen werden (Namibia’s black gold: www.lac. org.na/projects/lead/Pdf/charcoal.pdf)? a) Welche Maßnahmen sind in Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um die Attraktivität von Entbuschungsbiomasse zur Produktion von Holzkohle gegenüber Baumholz zu erhöhen? Folgende ausgewählte Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt und werden unterstützt: Modernisierung der Holzkohle-Produktionstechnologie; Entwicklung komplementärer Wertschöpfungsketten, die auch kleinteiliges Buschmaterial (Zweige, Blätter) nutzen, darunter die Tierfutterproduktion aus Buschmaterial; Förderung des FSC-Standards, der zusätzliche Kontrollen und monetäre Anreize durch höhere Verkaufspreise mit sich bringt; es wird auf die Antwort auf Frage 14a bis 14d verwiesen; 4 https://knowledge.unccd.int/sites/default/files/naps/Namibia-2014-2024-eng.pdf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1771 Sensibilisierung für die negativen Konsequenzen des illegalen oder falsch praktizierten Holzschlags durch Informations- und Aufklärungskampagnen u. a. des durch das GIZ Projekt zur „Unterstützung der Entbuschung von Farmland “ etablierten De-Bushing Advisory Service. b) Welche Maßnahmen sind zur Kontrolle und Sanktion bei illegalem Holzschlag vorgesehen? Die namibische Forstbehörde (DoF) kontrolliert den Holzschlag durch die Ausgabe von Ernte-, Transport- und Exportgenehmigungen. Für Holzkohleproduktion gibt die Behörde darüber hinaus eine gesonderte Genehmigung aus. Erntegenehmigungen haben grundsätzlich eine beschränkte Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und werden erst nach einer Inspektion der betroffenen Fläche ausgegeben. Illegaler Holzeinschlag, der im Rahmen der Inspektionen entdeckt wird, wird durch den Entzug der Erntegenehmigung sowie Geldbußen geahndet. c) Was bedeutet dies nach Einschätzung der Bundesregierung für die Biodiversität Namibias? Auch hier ist aus Sicht der Bundesregierung eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Aktivitäten vorzunehmen. Auf Grundlage von vorab beantragten und erteilten Erntegenehmigungen erlaubt Namibia den selektiven legalen Einschlag der geschützten Art Mopane, da sie in ausgewählten Regionen Teil der Verbuschungsproblematik ist. Dazu liegen Handlungsrichtlinien und Umweltprüfungsverfahren vor. Die Ausdünnung stark verdichteter Bestände dient der Wiederherstellung der Biodiversität. Bei ordnungsgemäßer Anwendung der Bestimmungen und Kontrollen bewertet die Bundesregierung nach derzeitigem Wissensstand daher diese kontrollierte Bewirtschaftung als unkritisch. Allerdings ist auch illegaler Einschlag außerhalb der o. g. Gebiete und ohne Genehmigungen zu beobachten. Er wird von der nationalen Forstbehörde konsequent bekämpft. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme von Nichtregierungsorganisationen (www.gtf-info.com/news/valuing-the-resource/namibian-charcoaltrade -fuels-environmental-damage-says-fern/), dass illegal produzierte Holzkohle auf dem deutschen und europäischen Binnenmarkt vertrieben werde? Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass illegal produzierte Holzkohle mit legal produzierter Holzkohle vermengt und auf dem deutschen und europäischen Binnenmarkt vertrieben wird. Es besteht allerdings kein Grund zur Annahme, dass die illegale Produktion von Holzkohle in Namibia aktuell ein wesentliches Problem darstellt. Unterschiedliche Maßnahmen und Mechanismen verhindern oder minimieren den Anteil illegal produzierter Holzkohle. Hierzu gehört die Einführung von Richtlinien für nachhaltige Entbuschung durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium , Stärkung der nationalen Forstbehörde in Bezug auf Inspektionen , die Festlegung von Standards durch den Sektor-Verband sowie die direkte Zusammenarbeit mit dem Forest Stewardship Council (es wird auf die Antwort zu den Fragen 14a bis 14d verwiesen). Der Bericht der Nichtregierungsorganisation „Forests and the EU Ressource Network (FERN) „Playing with Fire“ greift wichtige Herausforderungen der Holzkohleproduktion in Namibia auf, basiert aber auf vereinzelten Beobachtungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1771 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Interviews und bietet keinen Einblick in die Governance-Strukturen des Sektors . Des Weiteren stammt die Publikation aus dem Jahr 2015; wichtige Entwicklungen fanden erst nach den Recherchen statt, so zum Beispiel die Reorganisation des Sektor-Verbandes, sowie die Modernisierung der Produktionstechnologie. a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auf dem deutschen beziehungsweise europäischen Binnenmarkt nur FSC-zertifizierte Holzkohle vertrieben wird? b) Welche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils kontrolliert fair gehandelter Holzkohle am deutschen Markt ergreift die Bundesregierung? c) Welche Kontrollmaßnahmen sind dafür vorgesehen? Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren Produkten in den Anhang der EU-Holzhandels-Verordnung (EUTR) ein, damit Importeure künftig auch für diese Produkte entsprechende Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Ergebnisse werden im Laufe des Jahres erwartet. Somit würden auch für Holzkohle die Kontrollmaßnahmen nach der EUTR greifen, die in Deutschland durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgen. Unabhängig von der bei der EU noch anhängigen Entscheidung über die Erweiterung des Anhangs der EUTR bietet das von der Bundesregierung unterstützte Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte bereits jetzt Herstellern und Importeuren Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen. Dieses Angebot wird stark nachgefragt und ermöglicht den Unternehmen , zweifelhafte Produkte auszuschließen. Zudem werden Hinweise an Wirtschaft und Verbraucher dahingehend formuliert, nur eindeutig zertifizierte Holzkohle (z. B. FSC oder PEFC) mit Angaben zu der Zusammensetzung oder Herkunft zu kaufen. Eine Beschränkung der Empfehlungen allein auf FSC erfolgt nicht. Am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte wurden in 2017 insgesamt 74 Prüfaufträge (umfassen 106 Chargen und ca. 1590 Einzelproben) zur Bestimmung von Holzkohle bzw. -briketts bearbeitet, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen. Bei den Auftraggebern handelte es sich um nationale und internationale Hersteller bzw. Importeure sowie Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen . Die Ergebnisse der umfangreichen Prüfungen wurden detailliert ausgewertet und veröffentlicht.5 Auf Grundlage der in 2017 durchgeführten Analysen kann festgestellt werden, dass etwa 30 Prozent der untersuchten Sortimente als „kritisch“ in Bezug auf die angegebenen Deklarationen der Hölzer bzw. Baumarten bewertet werden müssen . Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Sortimente, die keine Angaben zu den verwendeten Hölzern enthalten; diese Chargen bestehen zumeist vollständig aus tropischen oder subtropischen Hölzern , und Sortimente mit der Deklaration „aus heimischen Laubhölzern", die zusätzlich Beimischungen von tropischen oder subtropischen Hölzern enthalten. 5 HAAG, V.; KOCH, G.; KASCHURO, S. (2017): Womit grillen wir da eigentlich? – Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass viele Chargen zumindest fehlerhaft deklariert sind. Holz-Zentralblatt 143 (38), 876. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1771 Die Auswertungen einer Studie (Holzartenbestimmungen von 20 Sortimenten Holzkohle mit zusätzlichen Markt-Recherchen), die im Auftrag des World Wide Fund (WWF) erfolgte, hat zu den Ergebnissen geführt, dass ca. 50 Prozent der in Deutschland gehandelten und untersuchten Sortimente keine Angaben zu den verwendeten Hölzern oder Baumarten enthalten, lediglich 30 Prozent der gehandelten Holzkohle und Holzkohlenbriketts aus zertifizierten Quellen (FSC oder PEFC) stammen, ca. 40 Prozent der in Deutschland gehandelten Sortimente vorwiegend Hölzer aus subtropischen oder tropischen Regionen enthalten und davon ca. 75 Prozent ausschließlich aus subtropisch oder tropischen Hölzern bestehen und es sich bei 25 Prozent um Beimischung zu Hölzern aus temperierten Breiten handelt . Bei der Bewertung dieser Ergebnisse sollte grundsätzlich berücksichtigt werden, dass der Nachweis von tropischen und subtropischen Hölzern in Holzkohle und Holzkohlenbriketts nicht pauschal als illegal eingestuft werden kann. d) Inwiefern sorgt die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren Vorhaben in Namibia dafür, dass der Anteil FSC-zertifizierter Holzkohle steigt? Die Bemühungen der GIZ sind auf die Förderung des FSC-Standards in Namibia ausgerichtet. Die GIZ ist hierzu in direktem Arbeitskontakt mit dem FSC. Gemeinsam werden zwei Projekte verfolgt und finanziert: die Entwicklung eines namibischen FSC-Standards (https://ic.fsc.org/en/what-is-fsc-certification/nationalstandards ) sowie die Pilotierung einer Gruppenzertifizierung. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen namibische Produzenten unterstützen werden, eine FSC Zertifizierung zu erlangen, ohne dass dies eine Lockerung der Kriterien mit sich bringen würde. Es gibt Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Vorhabens liegen. So wird von Fällen berichtet, in denen FSC-zertifizierte namibische Holzkohle nach Südafrika exportiert, dort mit nicht-zertifizierter Holzkohle vermengt und dann erneut re-exportiert wird. Die GIZ unterstützt den namibischen Holzkohleverband bei dessen Bemühungen, auch die südafrikanischen Aufkäufer als Mitglieder zu gewinnen und somit Einfluss auf deren Betriebspraktiken zu gewinnen. Die GIZ arbeitet des Weiteren mit internationalen Vertriebsgesellschaften namibischer Holzkohle zusammen. Aktuell wird ein Kooperationsprojekt mit einem deutschen Partner zur Stärkung der Produktions- und Verarbeitungskapazitäten durch Trainingsmaßnahmen geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333