Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1776 19. Wahlperiode 20.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Oliver Krischer, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1531 – Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro. 1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus dem Saarland (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)? 2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zugesagte Förderung? 3. In welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungsempfänger aus dem Saarland (siehe Frage 1) abgeflossen? 4. Wie viele Haushalte sind bisher im Saarland durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet bis zu 50 Mbit/s gekommen? 5. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel im Saarland? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Die Planungs-/Beratungsleistungen sind gemäß der „BNBest Beratung“ innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten (Bewilligungszeitraum) ab Erhalt des Zuwendungsbescheides zu erbringen. Das Einreichen der Verwendungsnachweise kann frühestens nach Abschluss der Planungs- bzw. Beratungsleistung erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1776 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreich durchgeführter Verwendungsnachweisprüfung und ist dabei abhängig von der individuellen zeitlichen Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsempfänger. 6. Wie lange ist die durchschnittliche Zeitspanne vom ersten Förderantrag eines Ausbauprojektes bis zum Beginn der baulichen Umsetzung beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau? Der Ausbaubeginn ist an den Abschluss des Verfahrens zur Auswahl eines zur Umsetzung des Vorhabens geeigneten Unternehmens durch den Zuwendungsempfänger gekoppelt. Wann das Bauvorhaben tatsächlich durch das ausgewählte Unternehmen beginnt, wird u. a. durch interne Planungsprozesse sowie externe Faktoren wie Wetterlage und vorhandene Baukapazitäten bedingt. Dies kann von Projekt zu Projekt variieren. 7. An welchen Stellen im Prozess sieht die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf? Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1776 Anlage 1: Förderungen nach der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland - Saarland Eingangsdatum Zuwendungsempfänger Fördergegenstand Bescheiddatum Bundesmittel Mittelabfluss Haushalte 11.12.2015 Zweckverband eGo-Saar Beratungsleistung 25.01.2016 50.000,00 € 50.000,00 € Nicht vorgesehen 15.01.2016 Gemeinde Wallerfangen Beratungsleistung 30.05.2016 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen *28.01.2016 Zweckverband eGo-Saar Wirtschaftlichkeitslückenmodell 28.04.2016 7.754.049,00 € - € 24915 12.02.2016 Gemeinde Überherrn Beratungsleistung 09.11.2016 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen 01.08.2016 Stadt Lebach Beratungsleistung 09.11.2016 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen 29.09.2016 Stadt Völklingen Beratungsleistung 09.11.2016 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen 21.12.2016 Gemeinde Tholey Beratungsleistung 20.07.2017 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen 28.12.2016 Landeshauptstadt Saarbrücken Beratungsleistung 20.07.2017 50.000,00 € - € Nicht vorgesehen ©Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Hinweis: Berücksichtigt wurden alle Bewilligungen zum Stand: 26.03.2018. * Hier wurde ein Angebot von einem Zusammenschluss mehrerer Betreiber abgegeben, das keinen Fördermittelbedarf enthielt. Insofern wird für das ursprünglich beantragte und vom Bund beschiedene Wirtschaftlichkeitslückenmodell kein Abfluss von Fördermitteln erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333