Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1777 19. Wahlperiode 20.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1553 – Abfindungszahlungen in Millionenhöhe an ehemalige Vorstandsvorsitzende und Vorstände der Deutschen Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat am 30. Januar 2017 einstimmig der Bitte von Dr. Rüdiger Grube entsprochen, mit sofortiger Wirkung seine Bestellung zum Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bahn AG aufzuheben und seinen laufenden Vertrag durch eine Auflösungsvereinbarung zu beenden (Deutsche Bahn: „Dr. Rüdiger Grube verlässt die Deutsche Bahn“). Die Bundesregierung stellt mehrere Mitglieder des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG. Der Bund stellt zudem jährlich Beträge in zweistelliger Milliardenhöhe der Deutschen Bahn AG zur Verfügung, so allein 12 Mrd. Euro im Jahr 2015 für die Infrastruktur (Deutsche Bahn: Die Finanzierung der Eisenbahn des Bundes). Am 17. März 2018 berichtete die „Stuttgarter Zeitung“ erstmals über die im Zusammenhang mit dieser vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG im Geschäftsjahr 2017 gezahlten „Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit“. Demnach soll der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, obwohl dieser selbst darum gebeten hat, mit sofortiger Wirkung seine Bestellung zum Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bahn AG aufzuheben, Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit in Höhe von 2,251 Mio. Euro erhalten haben (Stuttgarter Zeitung vom 17. März 2018). Weiterhin wurden für den ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bahn AG für das Geschäftsjahr 2017 Pensionsrückstellungen in Höhe von 870 000 Euro gebildet (DIE WELT vom 22. März 2018). Diese Vorgänge werfen zahlreiche Fragen über die Kultur im bundeseigenen Konzern Deutsche Bahn AG auf, die die Fragesteller mit dieser Anfrage aufklären wollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1777 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG die Zahlung der Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, in Höhe von 2,251 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017? Nach Informationen der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden die Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit von Dr. Rüdiger Grube auf Basis seines Dienstvertrages und dem im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden getroffenen Aufhebungsvertrag gezahlt. Der Aufsichtsrat der DB AG hatte am 30. Januar 2017 der Bitte von Dr. Rüdiger Grube entsprochen, mit sofortiger Wirkung seine Bestellung zum DB-Vorstandsvorsitzenden aufzuheben und seinen laufenden Vertrag durch eine Auflösungsvereinbarung zu beenden. Zum Vergütungssystems des Vorstands wird auf die allgemeinen Ausführungen im Vergütungsbericht, der Teil des veröffentlichten Integrierten Berichts 2017 der DB AG ist, verwiesen (vgl. dort Seite 27 ff.). 2. Wann und durch wen wurde im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG der Beschluss gefasst, Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG per 30. Januar 2017 zu zahlen (bitte Datum angeben)? Der Aufsichtsrat der DB AG hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2017 der Bitte von Dr. Rüdiger Grube entsprochen, mit sofortiger Wirkung seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden aufzuheben und seinen laufenden Vertrag durch eine Auflösungsvereinbarung zu beenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde vom Aufsichtsrat der DB AG mit der Verhandlung über die Vertragsbeendigung mit Dr. Rüdiger Grube beauftragt. 3. Wann und durch wen wurde im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG der Beschluss gefasst, für den ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bahn AG für das Geschäftsjahr 2017 Pensionsrückstellungen in Höhe von 870 000 Euro zu bilden? Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte laut Angaben der DB AG gemäß der gängigen Bilanzierungsregeln. 4. Waren die Modalitäten einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG nicht im Arbeitsvertrag des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger G., festgelegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie haben sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat bei der Entscheidung über die Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG per 30. Januar 2017 verhalten? 6. Wie begründet die Bundesregierung das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Bundesregierung über die Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG per 30. Januar 2017 (bitte Datum angeben)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1777 Über das Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat kann gemäß §§ 116, 394 f. AktG keine Auskunft erteilt werden. 7. Wann erhielten die Mitglieder der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG erstmals Kenntnis darüber, dass dem damaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Bahn AG auch bei einem selbst veranlassten Ausscheiden aus dem Unternehmen per 30. Januar 2017 Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zustehen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Weshalb haben die Bundesvertreter des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG erst am 14. März 2018 mit dem Erhalt der Aufsichtsratsunterlagen erstmals von der Fragestellung der im Juni 2017 bestätigten Ausscheidungsvereinbarung berührten Summe von 2,251 Mio. Euro erfahren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5b des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 19/1470), obwohl die Mitglieder des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG eine vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG vorgelegte Ausscheidungsvereinbarung formell im Juni 2017 bestätigt haben? Nach Informationen der DB AG beinhaltet der in der Fragestellung genannte Wert in Höhe von 2,251 Mio. Euro neben dem Abfindungsbetrag weitere Vergütungsbestandteile . Die Bundesvertreter des BMF, BMVI und BMWi im Aufsichtsrat haben von diesem Betrag am 14. März 2018 mit dem Erhalt der Aufsichtsratsunterlagen erfahren. 9. Wurde im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des ehemaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Dr. Volker Kefer, für das Geschäftsjahr 2016 vereinbart, und wenn ja, wie hoch beliefen sich derartige Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden per 26. Juni 2016? Diese Angaben können dem Geschäftsbericht des DB Konzerns zum Geschäftsjahr 2016 entnommen werden. 10. Gibt es im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine vertragliche Vereinbarung über eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit einer etwaigen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des derzeitigen Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bahn AG, Dr. Richard Lutz, und wenn ja, wie ist diese vertragliche Vereinbarung ausgestaltet? 11. Gibt es im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine vertragliche Vereinbarung über eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit einer etwaigen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des derzeitigen Vorstands Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, Ronald Pofalla, und wenn ja, wie ist diese vertragliche Vereinbarung ausgestaltet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1777 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Gibt es im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine Vereinbarung über eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit einer etwaigen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des derzeitigen Vorstands Personenverkehr der Deutschen Bahn AG, Berthold Huber, und wenn ja, wie ist diese vertragliche Vereinbarung ausgestaltet? 13. Gibt es im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine Vereinbarung über eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit einer etwaigen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des derzeitigen Vorstands Digitalisierung und Technik der Deutschen Bahn AG, Prof. Dr. Sabina Jeschke, und wenn ja, wie ist diese vertragliche Vereinbarung ausgestaltet? 14. Gibt es im bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn AG eine Vereinbarung über eine Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit einer etwaigen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit des derzeitigen Vorstands Güterverkehr und Logistik der Deutschen Bahn AG, Alexander Doll, und wenn ja, wie ist diese vertragliche Vereinbarung ausgestaltet? Die Fragen 10 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht der DB AG 2017 (S. 27 ff., vgl. auch Frage 1) verwiesen. Die dort aufgeführten Regelungen gelten bei vorzeitiger Beendigung der organschaftlichen Bestellung für alle Vorstandsmitglieder der DB AG und sind konform mit den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex. 15. Hält die Bundesregierung die Zahlung von Abfindungen bzw. Bezügen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds bei der bundeseigenen Deutschen Bahn AG für begründbar, wenn die Auflösung des Vertragsverhältnisses vom Vorstandsmitglied ausgeht ? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung in einem solchen Fall die Angemessenheit der Zahlung von Bezügen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds? 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll die Forderung des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer in der Zeitung „BILD“ vom 18. März 2018, nach einer „neuen Kultur in den Unternehmen des Bundes “ nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zur Beschränkung der Höhe der Bezüge im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit von Vorständen der Deutschen Bahn AG einzuleiten oder auf solche hinzuwirken, wenn ja welche, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu dem in den Fragen erwähnten Themenkomplex läuft ein Diskussionsprozess, dessen Ergebnis nicht vorgegriffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333