Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1797 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1266 – Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Jahren 2015 bis 2017 hat Deutschland Rüstungsexporte in Höhe von 7,9 bzw. 6,9 Mrd. Euro sowie nach den vorläufigen Zahlen für 2017 in Höhe von 6,24 Mrd. Euro genehmigt – und damit mehr als je zuvor. Der Anteil der Exporte an Drittstaaten außerhalb von EU, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern lag weiterhin bei deutlich über 50 Prozent und verstößt damit gegen die Grundsätze der Bundesregierung (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Dossier/ruestungsexportkontrolle.html). Die Bundesregierung trägt mit dieser Rüstungsexportpolitik aus Sicht der Fragesteller zur Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege bei und verstößt damit massiv gegen das von ihr selbst formulierte Ziel, eine „zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik “ (siehe ebd.) zu betreiben. Mit der Rheinmetall AG und thyssenkrupp AG haben zwei große deutsche Waffenproduzenten ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft unter anderem Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen, Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen, widerrufenen Genehmigungen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen. Zusätzliche Informationen, wie die Verteilung der Rüstungsexporte auf die einzelnen Bundesländer, erteilt die Bundesregierung grundsätzlich nur insoweit, wie dem keine gegenläufigen Verfassungswerte wie z. B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder Staatswohlinteressen entgegenstehen. Die Bundesregierung weist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode darauf hin, dass Anträge nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) statistisch dort erfasst werden, wo sie vom Antragsteller gestellt werden. Diese Daten geben daher nicht notwendigerweise Aufschluss über den tatsächlichen Produktionsstandort oder den tatsächlichen Ausfuhrort von Rüstungsgütern. 1. Welche Firmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen für Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) erhalten? 2. Welche Firmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen für Kriegswaffenexporte (inklusive Sammelausfuhren ) erhalten? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass zur Wahrung von Staatswohlinteressen eine Beantwortung der Fragen 1 und 2 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Auflistung sämtlicher Unternehmen mit Sitz in Nordrhein- Westfalen, die in den vergangenen vier Jahren Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erhalten haben, stellt eine sehr sensible Information dar. Eine entsprechende Auflistung sämtlicher mit Exporten und der Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern befassten Unternehmen gibt einen umfassenden Überblick über die regionale Unternehmenslandschaft eines Bereiches, der für die Bereitstellung wehrtechnischer Schlüsseltechnologien für die Bundesrepublik mit verantwortlich zeichnet. Dieses detaillierte Informationsbild zum Kreis der im Rüstungsbereich tätigen Unternehmen ist unter Sicherheitsaspekten schutzwürdig, da es potentiell schädliche Handlungen wie Spionage, Sabotage oder die kriminelle Beschaffung von Rüstungsgütern ermöglicht bzw. vereinfacht und damit Gefahren für das Staatswohl verursacht. Die entsprechenden Informationen sind daher als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage 1 zu dieser Antwort enthalten. 3. Welche dieser Genehmigungsinhaber haben in den Jahren 2014 bis 2017 Kriegswaffen in Drittstaaten oder in die Türkei exportiert? Die Namen der Unternehmen, die im angefragten Zeitraum Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt haben, können aufgrund der über Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die die Bundesregierung zu wahren hat, nicht herausgegeben werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. In welcher Höhe genehmigte die Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte jeweils nach Jahren auflisten) Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren ) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen? Die Gesamtwerte der erteilten Genehmigungen nach dem AWG für Rüstungsgüter in den Jahren 2014 bis 2017 für Antragsteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1797 Einzelgenehmigungen – Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) Jahr Wert in Euro 2014 326.195.010 2015 288.798.036 2016 1.334.155.483 2017 1.388.731.858 Sammelausfuhrgenehmigungen – Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) Jahr Wert in Euro 2014 12.000.000 2015 4.000.000 2016 7.000.000 2017 11.000.000 5. In welcher Höhe genehmigte die Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte jeweils nach Jahren auflisten) Kriegswaffenexporte (inklusive Sammelausfuhren) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen? Die Gesamtwerte der erteilten Genehmigungen nach dem AWG für Kriegswaffen in den Jahren 2014 bis 2017 für Antragsteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Es wurden in dem abgefragten Zeitraum keine Sammelausfuhrgenehmigungen für Antragssteller mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt. Einzelgenehmigungen – Kriegswaffen Jahr Wert in Euro 2014 54.398.428 2015 18.596.158 2016 822.984.696 2017 932.141.307 6. In welche Drittstaaten wurden Rüstungsexporte von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 genehmigt? Für die folgenden Drittländer sind in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen nach dem AWG für Rüstungsgüter (inklusive Kriegswaffen) an Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Drittländer Afghanistan Ägypten Algerien Andorra Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drittländer Äquatorialguinea Arabische Republik Syrien Argentinien Bahrain Bangladesch Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Brunei Darussalam Chile Côte d'Ivoire Demokratische Republik Kongo Ecuador Georgien Ghana Haiti Indien Indonesien Irak Israel Jordanien Kambodscha Kasachstan Katar Kenia Kolumbien Kosovo Kuwait Libanon Liberia Libyen Malaysia Mali Marokko Mauretanien Mazedonien ehem. jugosl. Republik Mexiko Montenegro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1797 Drittländer Namibia Nigeria Oman Pakistan Panama Peru Philippinen Republik Korea Republik Moldau Russische Föderation Sambia San Marino Saudi-Arabien Senegal Serbien Singapur Somalia Sri Lanka Südafrika Südsudan Taiwan Thailand Togo Tunesien Turkmenistan Uganda Ukraine Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Republik Tansania Vietnam Volksrepublik China Zentralafrikanische Republik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. In welche Drittstaaten wurden Kriegswaffenausfuhren von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 genehmigt? Für die folgenden Drittländer sind in den Jahren 2014 bis 2017 Genehmigungen zur Ausfuhr nach dem AWG für Kriegswaffen an Unternehmen mit Sitz in Nordrhein -Westfalen erteilt worden: Drittländer Afghanistan Algerien Brunei Darussalam Israel Jordanien Libanon Mali Oman Peru Republik Korea Singapur 8. In welche Drittstaaten wurden Kriegswaffen von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2017 tatsächlich ausgeführt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen eine Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Bei den hier erbetenen Angaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine mit den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie dem Statistikgeheimnis unvereinbare Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann. Die entsprechenden Informationen sind daher als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage 2 zu dieser Antwort enthalten. 9. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 in welcher Stückzahl gemäß der einschlägigen Kriegswaffenlistennummern genehmigt ? Nachfolgend werden die in den Jahren 2014 bis 2017 auf Antrag von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt. Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthalten die Aufstellungen ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Bei den Angaben für das Jahr 2017 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1797 Einzelgenehmigungen – Kriegswaffen Kriegswaffenlistennummer Menge 07 – Lenkflugkörper 80 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen) 7.922 10 – Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 2 14 – Kampfhubschrauber 6 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 2 25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge 1 27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge 1 28 – Türme für Kampfpanzer 1 29A – Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung 1 29D – Halbautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind 48.000 31 – Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art 3 34 – Rohre für Waffen der Nummern 29, 31 und 32 6 35 – Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 4 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 7.587 40 – Torpedos 26 44 – Bomben aller Art einschließlich Wasserbomben 300 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 678 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 11.290 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 340.300 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 8.334 53 – Gewehrgranaten 140 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 1.060 55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 964 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder 12.594 58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Kriegswaffen von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 an welche Drittstaaten (bitte nach Empfängerland , Kriegswaffe und Jahr aufschlüsseln) ausgeführt? Die Angaben beziehen sich auf Ausfuhrgenehmigungen. Für die nachfolgenden Drittländer sind Genehmigungen nach dem AWG für die jeweils aufgeführten Kriegswaffen für Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erteilt worden: 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Afghanistan 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Brunei Darussalam 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Israel 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen) 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder Libanon 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Mali 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Oman 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Peru 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 Singapur 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Brunei Darussalam 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Jordanien 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen Republik Korea 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 2016 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Algerien 07 – Lenkflugkörper 14 – Kampfhubschrauber 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 40 – Torpedos 44 – Bomben aller Art, einschließlich der Wasserbomben 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 Israel 08 – Ungelenkte Flugkörper (Raketen) 57 – Zünder für die Waffen der Nummern 7-9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder Republik Korea 52 – Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1797 2017 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Kriegswaffen nach Kriegswaffenlistenposition Algerien 07 – Lenkflugkörper 10 – Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 14 – Kampfhubschrauber 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 29A – Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung 34 – Rohre für Waffen der Nummern 29, 31 und 32 35 – Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 40 – Torpedos 44 – Bomben aller Art, einschließlich der Wasserbomben 49 – Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 54 – Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 55 – Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 58 – Zielsuchköpfe für die Waffen der KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 Mali 50 – Munition für die Waffen der Nummer 29 [VN-Mission] Oman 37 – Tragbare Panzerabwehrwaffen 11. In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren Rüstungsexportanträge von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen abgelehnt? a) Wie oft wurden Anträge abgelehnt, obwohl ein positiver Vorbescheid vorlag? b) Wie oft hat die Bundesregierung eine erteilte Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) widerrufen, bzw. trotz erteilter Genehmigung nach KrWaffKontrG keine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erteilt? Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der keine Angaben zu abgelehnten Genehmigungen oder Widerrufen erfolgen können. c) In wie vielen Fällen wurden daraufhin Schadensersatzforderungen in welcher Höhe an die Bundesregierung gerichtet (bitte jeweils aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen in welcher Höhe geleistet? Die Fragen 11c und 11d werden zusammen beantwortet. In den vergangenen vier Jahren wurden an die Bundesregierung keine entsprechenden Schadensersatzforderungen gerichtet und von ihr auch keine Schadensersatzzahlungen geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. In wie viel Fällen und bei welchen Endempfängern wurden bei Rüstungsexporten von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Post-Shipment- Kontrollen durchgeführt, und wie wurden diese durchgeführt? Die bislang durchgeführten Post-Shipment-Kontrollen betrafen keine Exporte von Antragstellern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. 13. Wie oft wurden Verstöße bei den Post-Shipment-Kontrollen festgestellt, und welcher Art waren diese Verstöße? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie von möglichen Strafverfahren wegen Verstößen gegen das KrWaffKontrG oder das AWG aus Nordrhein- Westfalen erfährt, damit diese Information bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit berücksichtigt werden kann? Zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten gegen das KrWaffKontrG oder das AWG stehen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in engem vertraulichen Kontakt zum Zollkriminalamt und tauschen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch über laufende und abgeschlossene Strafverfahren aus. Daneben sind Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafsachen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen nach Nr. 49 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) grundsätzlich gehalten, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Einleitung von Straf- und Ermittlungsverfahren, die Erhebung einer öffentlichen Klage sowie den Ausgang des Verfahrens mitzuteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333