Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1802 19. Wahlperiode 23.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1522 – Sperrung und Blockaden von Twitteraccounts durch Bundesministerien und Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zeitalter der Digitalisierung weiten öffentliche Stellen und insbesondere auch Bundesbehörden und Bundesministerien ihre Kommunikationswege auf das Internet aus. So werden Unwetterwarnungen, polizeiliche Sonderlagen und eben auch die öffentliche Massenfahndung im Zuge der G-20-Proteste im Internet verbreitet. Dafür nutzen die Bundesbehörden und öffentliche Stellen auch den Microbloggingdienst Twitter. Twitter ist eine Kommunikationsplattform und damit ein soziales Netzwerk. Genutzt wird Twitter von Privatpersonen, Organisationen , Unternehmen und insbesondere auch von Journalistinnen und Journalisten. Das Besondere an dieser Plattform ist, dass max. 280 Zeichen (Tweets) versendet werden können. Wenn man über Beiträge anderer Nutzerinnen und Nutzer informiert werden möchte, kann man ihnen folgen (Follower). Die Nutzer können Beiträge des/der Gefolgten retweeten (teilen), liken und kommentieren. Bei unangebrachten Kommentaren können Nutzer andere Nutzer blockieren. Hierdurch ist es dem geblockten Nutzer nicht mehr möglich, die Inhalte des Nutzers zu sehen, der ihn blockiert hat. Auch die Funktionen wie das Retweeten, Liken sowie Kommentieren sind dann für den blockierten Nutzer nicht mehr möglich. Twitter definiert das „Blockieren“ anderer Nutzer wie folgt: „Du wirst deren Tweets nicht in deiner Timeline sehen. Zusätzlich können dir blockierte Accounts weder folgen noch dein Profil sehen, solange sie eingeloggt sind.“ Auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Niema Movassat (Bundestagsdrucksache 19/887) erklärte die Bundesregierung, dass in den letzten sechs Monaten 37 Twitter-Nutzer durch Bundesministerien und Bundesbehörden blockiert wurden. Die Bundesregierung begründete die Blockaden damit, dass strafrechtsrelevante Äußerungen und/oder Verstöße gegen die Netiquette vorlagen. Dieses Verhalten ist jedoch problematisch. Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) schützt die Presse- und Informationsfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind konstitutiv für die Demokratie. Eine Einschränkung durch staatliche Stellen (Bundesministerien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und nachgeordnete Behörden) ist nur dann möglich, wenn hierfür eine gesetzliche Regelung existiert. Selbst wenn eine gesetzliche Regelung hierfür existieren würde, muss die Einschränkung verhältnismäßig sein. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nutzt die Informations- und Dialogangebote in den sozialen Netzwerken zur zeitgemäßen Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Kommunikation über den Mikrobloggingdienst Twitter ist eine neben vielen anderen Plattformen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Ziel der Bundesregierung ist es, die Interaktion in den sozialen Netzwerken sachlich und konstruktiv zu pflegen. Twitter sieht die Möglichkeit vor, einzelne Accounts zu blockieren. Von dieser Möglichkeit macht die Bundesregierung nur sehr restriktiv und unter strikter Wahrung des Neutralitätsgebots entlang sachlicher Kriterien Gebrauch. Das Blockieren führt nicht dazu, dass der blockierte Account von Informationen abgeschnitten ist. Jeder öffentliche Twitter-Account kann eingesehen werden – etwa indem man, ohne sich einzuloggen, das öffentliche Profil des Accounts aufruft. Auch der blockierte Nutzer kann also weiterhin zum selben Zeitpunkt auf dieselbe Information zugreifen. Eine Möglichkeit, Twitteraccounts selbst zu sperren, besteht indes für die Bundesregierung nicht. Aufgrund des Ressortprinzips betreiben die Bundesministerien ihre Twitterangebote in eigener Verantwortung und mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielgruppen . 1. Wie viele Twitteraccounts wurden seit 2013 bis einschließlich März 2018 durch das Bundeskanzleramt, durch Bundesministerien und Bundesbehörden blockiert (bitte die einzelnen Institutionen einzeln auflisten)? Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 Bundeskanzleramt Fehlanzeige BMF @BMF_Bund Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Darüber hinaus ist eine Auswertung über den gefragten Zeitraum technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. AA @AuswaertigesAmt sowie über 100 dezentrale Accounts (Spartenkanäle und Auslandsvertretungen) Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. BMI @BMI_Bund 63 - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) @BKG_Bund 3 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) @BBK_Bund 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1802 Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) @BAMF_Dialog 37 - Bundespolizei (BPOL) insg. 12 Einzelaccounts 45 - Statistisches Bundesamt (Destatis) @destatis 2 - Bundeskriminalamt (BKA) @BKA Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Technisches Hilfswerk (THW) @THWLeitung Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. BMJV @bmjv_bund (seit Januar 2014) 0 - Generalbundesanwalt (GBA) @GBA_b_BGH (seit Januar 2017) 0 BMWi @BMWi_Bund Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) @BAFA_Bund 2 - Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) @BAMResearch 0 - Bundesnetzagentur (BNetzA) @bnetza 0 @netzausbau 0 @jochenhomann 0 - Bundeskartellamt (BKartA) @Kartellamt 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 BMAS @BMAS_Bund Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) @baua_de 0 BMEL @bmel 0 - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ) @dbfz_de Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) o Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), Eiweißpflanzenstrategie (EPS) Fehlanzeige o Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) Fehlanzeige o Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) @bzfe_de Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @waswiressen Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. o Deutsche Vernetzungssstelle Ländliche Räume (DVS) @dvs_land 0 o „Zu gut für die Tonne“ @zgfdt 0 - Bundesamt für Risikobewertung (BfR) @BfRde 0 @BfRen 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1802 Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) @BVL_Bund 0 - Bundessortenamt (BSA) Fehlanzeige - Julius-Kühn-Institut (JKI) Fehlanzeige - Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Fehlanzeige - Max-Rubner-Institut (MRI) @MRI_Aktuelles 0 - Thünen-Institut (TI) @Thuenen_aktuell 0 BMVg @BundeswehrInfo 0 BMFSFJ @BMFSFJ 79 blockierte Accounts seit Juli 2016. Eine Auswertung über den vorherigen Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten . - Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) @UBSKM 1 - Antidiskriminierungsstelle (ADS) @ADS_Bund 18 - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Fehlanzeige BMG @BMG_Bund 14 - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) @bzga_de Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @Alkohol_Limit Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @LIEBESLEBEN_De Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 @OrganspendeBZgA Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @_TrauDich Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @drugcom_de Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Robert Koch-Institut (RKI) @rki_de 1 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) @bfarm_de 0 BMVI @bmvi 0 - Deutscher Wetterdienst (DWD) @DWD_Presse Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @DWD_klima Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1802 Ministerium/Behörde Twitter-Account Blockierte Follower 2013 – März 2018 BMU @bmu 0 @IKI_bmub 0 - Umweltbundesamt (UBA) @umweltbundesamt 0 @GermanEnvAgency 0 - Bundesamt für Naturschutz (BfN) @BfN_de 0 - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) @bbsr_bund Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. BMBF @bmbf_bund 0 BMZ @BMZ_Bund 0 BKM @BundesKultur 0 - Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) @BStU_Presse Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. - Bundesarchiv (BArch) Fehlanzeige - Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) Fehlanzeige BPA @RegSprecher Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. @UlrikeDemmer Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. 2. Wie wird eine systematische Zählung der Blockaden vorgenommen, und gibt es hierbei insbesondere Weisungen innerhalb der Bundesministerien und Bundesbehörden, Blockaden von Nutzern bei Twitter intern zu dokumentieren ? Auf der Twitter-Plattform sind lediglich die aktuell blockierten Nutzer einsehbar . Darüber hinaus ist eine Auswertung über den gefragten Zeitraum technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. Eine systematische Zählung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ist nur durch händische Erfassung, etwa durch das Abspeichern manuell angefertigter Screenshots der betreffenden Tweets möglich, so wie es vom BMFSFJ seit Juli 2016 praktiziert wird. Das BMJV hat eine interne Handreichung zur Nutzung sozialer Medien erstellt, welche auch die Dokumentation von Blockaden umfasst. Darüber hinaus gibt es keine Weisungen innerhalb der Bundesministerien und Bundesbehörden, Blockaden von Nutzern bei Twitter intern zu dokumentieren. 3. Nach welchen Kriterien werden Nutzer blockiert? Welche Rechtsgrundlage (Ermächtigungsgrundlage) kommt dabei zur Anwendung ? Hält die Bundesregierung – falls eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht angeführt werden kann – den Verzicht auf eine solche Ermächtigungsgrundlage für rechtmäßig? Die Bundesressorts entscheiden selbständig und aus eigenem Recht darüber, nach welchen Kriterien Nutzer blockiert werden. Eine zentrale Entscheidung der Bundesregierung würde gegen das Ressortprinzip verstoßen. Allgemein gilt: Das Verhalten von Nutzer/innen des Social-Media-Angebots unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts (hier insbes. §§ 1004, 823ff. BGB), des Strafrechts (hier insbes. §§ 130, 185ff. StGB) sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts . Die in den dortigen Vorschriften geregelten Haftungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen gelten grundsätzlich auch für das Verhalten im Bereich Social Media. Die Bundesministerien und Bundesbehörden, die Twitter nutzen, haben jeweils für die Blockierung allgemeine und sachgerechte Kriterien aufgestellt. Zu den jeweiligen Kernkriterien für die Gewährleistung einer respektvollen Diskussion gehören etwa die Verhinderung der Verbreitung von Beleidigungen, Verleumdungen , übler Nachrede sowie von Kommentaren mit gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten, menschenverachtenden oder verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Inhalten. Auch die Verhinderung der Verbreitung von Werbung und Inhalten von Spam-Accounts wurde von Bundesministerien, die Twitter nutzen, als Kriterium angeführt. Um die Interaktion auf einer sachlichen Ebene zu halten, haben zahlreiche Bundesministerien und Bundesbehörden eine sog. Netiquette für den Umgang mit den hauseigenen Social Media-Auftritten festgeschrieben. Dies ermöglicht auch die Berücksichtigung ressortbezogener Besonderheiten, so fühlt sich bspw. das BMFSFJ aufgrund seiner Ressortzuständigkeit für Kinder und Jugendliche in besonderem Maße dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet. Auch wenn eine Person von einem Twitteraccount blockiert wurde, kann diese den Account dennoch weiter öffentlich einsehen – etwa indem sie, ohne sich einzuloggen , das öffentliche Profil des Accounts aufruft. Der blockierte Nutzer kann weiterhin zum selben Zeitpunkt auf dieselbe Information zugreifen. Daneben sind die Twitterangebote der Bundesministerien und Bundesbehörden ein zusätzliches und kein ausschließliches Informationsangebot. Die Bundesministerien und Bundesbehörden, die Twitter nutzen, haben jeweils für die Blockierung allgemeine und sachgerechte Kriterien aufgestellt. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist daher nicht gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1802 4. Wurden Strafverfahren gegen die blockierten Nutzer eingeleitet? Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände? Nein. 5. Wie viele Nutzer wurden aufgrund rassistischer, antisemitischer, homophober , behindertenfeindlicher, islamophober oder sexistischer Äußerungen blockiert (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln )? Die sehr restriktiv vorgenommenen Blockierungen erfolgen aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien. Auf der Twitter-Plattform sind lediglich die aktuell blockierten Nutzer einsehbar. Darüber hinaus ist eine zahlenmäßige Erfassung der jeweiligen Gründe technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten . Eine zahlenmäßige Erfassung der jeweiligen Gründe ist nur durch händisches Nachhalten, etwa durch das Abspeichern manuell angefertigter Screenshots der betreffenden Tweets möglich, so wie es vom BMFSFJ seit Juli 2016 praktiziert wird, das für diesen Zeitraum 79 Nutzer aufgrund rassistischer, antisemitischer , homophober, behindertenfeindlicher, islamophober oder sexistischer Äußerungen blockiert hat. Der vom Robert Koch Institut (BMG) in der Antwort zu Frage 1 angegebene eine blockierte Nutzer wurde ebenfalls aus den in der Fragestellung genannten Gründen blockiert. 6. Wie viele blockierte Nutzer verstießen gegen die Netiquette (Verhaltensregeln )? Die sehr restriktiv vorgenommenen Blockierungen erfolgen aufgrund der in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien. Um die Interaktion auf einer sachlichen Ebene zu halten, haben zahlreiche Bundesministerien und Bundesbehörden eine Netiquette für den Umgang mit den hauseigenen Social Media-Auftritten festgeschrieben. Auf der Twitter-Plattform sind lediglich die aktuell blockierten Nutzer einsehbar. Darüber hinaus ist eine zahlenmäßige Erfassung der jeweiligen Gründe technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten. Eine zahlenmäßige Erfassung der jeweiligen Gründe ist nur durch händisches Nachhalten, etwa durch das Abspeichern manuell angefertigter Screenshots der betreffenden Tweets möglich, so wie es vom BMFSFJ seit Juli 2016 praktiziert wird und das für diesen Zeitraum 79 blockierte Nutzer aufgrund des Verstoßes gegen die Netiquette erfasst hat. Der vom Robert Koch-Institut (BMG) in der Frage zu 1 angegebene eine blockierte Nutzer wurde ebenfalls wegen Verstoßes gegen die Netiquette blockiert. Auch beim BMI (inkl. Geschäftsbereichsbehörden) lag bei sämtlichen Nutzern, die es blockiert hat, ein Verstoß gegen die Netiquette vor. 7. Nach welchen Kriterien werden durch die Bundesministerien und Bundesbehörden die Netiquette aufgestellt? Gibt es einheitliche Regelungen hierzu? Die Bundesressorts entscheiden selbständig und aus eigenem Recht über ihre Netiquette-Regeln. Eine zentrale Entscheidung der Bundesregierung würde gegen das Ressortprinzip verstoßen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Um den Interaktion auf einer sachlichen Ebene zu halten, haben zahlreiche Bundesministerien und Bundesbehörden eine Netiquette für den Umgang mit den hauseigenen Social Media-Auftritten festgeschrieben. Bei der Festschreibung einer solchen Netiquette-Regelung haben sich die Bundesministerien und Bundesbehörden nach den Kriterien gerichtet, nach denen auch außerhalb der Sozialen Medien ein verantwortungsbewusster und respektvoller Umgang gepflegt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Netiquette der einzelnen Bundesministerien und Bundesbehörden? Die Bundesressorts gestalten ihre Social Media-Kommunikation in eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Das gilt auch für dafür formulierte Regeln wie die Netiquette. 9. Welche Stellen in den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Stellen entscheiden über eine Blockade der Nutzer? Ministerium/Behörde Stelle, die über die Blockade entscheidet BMF Team Twitterredaktion, Referat Öffentlichkeitsarbeit AA Der Leiter der Internetredaktion entscheidet über die Blockierung eines Nutzers für die zentralen Accounts. Darüber hinaus entscheiden die Betreiber der dezentralen Accounts (Spartenkanäle und Auslandsvertretungen) in eigener Verantwortung. BMI Social Media-Redaktion - Destatis Pressestelle - BPOL Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Direktion - BBK Social Media-Redaktion - THW THW-Leitung / Referat EA 2 (Medien und ÖA) - BKG Social Media-Redaktion - BKA Social Media-Redaktion - BAMF Social Media-Redaktion - BKartA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BMJV Leitungseinheit Kommunikation - GBA Pressestelle BMWi Community Management, Referat Bürgerdialog, LB3 - BAFA Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - BAM Blockaden von Accounts sind nicht vorgesehen - BNetzA Redaktionsteam mit dem jeweiligen Vorgesetzten (Pressestelle/Netzausbau) - BKartA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BMAS Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet - BAuA Twitter wird automatisiert durch RSS-Feed bedient, Blockierungen werden nicht vorgenommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1802 Ministerium/Behörde Stelle, die über die Blockade entscheidet BMEL Federführung liegt im zuständigen Referat der Social Media-Redaktion. - DBFZ @bzfe_de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit @waswiressen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BMVg Im Bedarfsfall würde die Redaktion der Zeitschrift Bundeswehr, als Betreiber des Twitter -Accounts, im Rahmen des Community Managements nach den Vorgaben der Zentralen Dienstvorschrift A-600/5 „Die sozialen Medien in der Informationsarbeit“ entscheiden . BMFSFJ Social Media-Redaktion im Referat Öffentlichkeitsarbeit - UBSKM Geschäftsbereich 3 des UBSKM, Presse, Reden, Soziale Medien - ADS Referat ADS-P BMG Referat Presse, Internet, Soziale Netzwerke - BZgA @bzga_de: Ref. Z3 @Alkohol_Limit: Ref. 1-13 @LIEBESLEBEN_DE: Ref. 1-12 @OrganspendeBZgA: Ref. 1-14 @_TrauDich: Ref. 4-401 @drugcom_de: Ref. 1-13 - RKI Leitung - BfArM Fehlanzeige (kein Twitteraccount) BMVI Referat Neue Medien - DWD @DWD_Presse - Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit @DWD_klima - Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BMU Presse- und Informationsstab - UBA Referatsleitung PB 2 „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet“ - BfN Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - BBSR Leitung Pressereferat BMBF Eine Blockade würde von der Social Media Redaktion des BMBF nach interner Prüfung erfolgen. Bislang wurden keine Blockaden vorgenommen. BMZ Social Media-Team, Referat Öffentlichkeitsarbeit BKM Leitungsstabstelle Öffentlichkeitsarbeit - BStU Pressestelle - BArch Fehlanzeige (kein Twitteraccount) - BKGE Fehlanzeige (kein Twitteraccount) BPA Chef vom Dienst in Abstimmung mit den Regierungssprechern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1802 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Waren unter den blockierten Nutzern Journalistinnen und Journalisten? Wenn ja, wie viele Journalistinnen und Journalisten wurden seit 2013 blockiert (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden auflisten)? Die sehr restriktiv vorgenommenen Blockierungen erfolgen aufgrund der unter den in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien. Kein Bundesministerium und keine Bundesbörde hält nach, wer die Verfasser bzw. Verfasserinnen (Klarnamen ) der Tweets sind oder welche Profession sie haben, soweit dies überhaupt möglich wäre. 11. Inwiefern werden bei Blockaden von Nutzern die Grundrechte der Betroffenen wie Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG) berücksichtigt? Und welche Stellen in den jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden nehmen die verfassungsrechtlich notwendige Abwägung vor? Auch wenn ein Follower von einem Twitteraccount blockiert wurde, kann dieser den Account dennoch weiter öffentlich einsehen – etwa indem man ohne sich einzuloggen das öffentliche Profil des Accounts aufruft. Im Übrigen sind die Twitterangebote der Bundesministerien und Bundesbehörden eine zusätzliche und keine ausschließliche Plattform der Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333