Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1804 19. Wahlperiode 23.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Renate Künast, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1551 – Arbeit des Textilbündnisses in der 18. und 19. Legislaturperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. Oktober 2014 wurde auf Initiative von Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller das Bündnis für nachhaltige Textilien ins Leben gerufen. Die Initiative, der derzeit 146 deutsche Unternehmen angehören, soll auf freiwilliger Basis dafür sorgen, die Arbeitsbedingungen im Textilsektor zu verbessern. Außer medialem Blitzlichtgewitter und freiwilligen Absichtserklärungen kann das Textilbündnis bislang jedoch kaum Ergebnisse vorweisen. Etliche Unternehmen nutzten das Bündnis zum Imagegewinn , waren aber nicht bereit wirksame Maßnahmen einzuleiten (www.taz.de/!5401822/). Bei denjenigen Unternehmen, die weiterhin als Mitglieder gelistet sind, bleibt unklar, wie die Wirksamkeit und Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Konzerne selbst verpflichten, überprüft werden sollen. Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragten externen Beratungsfirmen attestierten ein enttäuschendes Ambitionsniveau der so genannten Roadmaps (www.taz.de/!5403054/). Fünf Jahre nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes in Bangladesch, bei dem 1 135 Menschen starben und fast 2 500 verletzt wurden, sind die Arbeitsbedingungen im Textilsektor weiterhin verheerend. Nach wie vor werden die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Füßen getreten. Noch immer reicht den Angestellten der Lohn oft nicht zum Leben. Gewerkschaften werden schikaniert und Aktivistinnen und Aktivisten verfolgt. Insbesondere Frauen leiden unter der anhaltenden Ausbeutung und Diskriminierung (https://utopia.de/textilindustrie-in-bangladesch-arbeitsbedingungen-habensich -nur-wenig-verbessert-54448/). Die schlechten Arbeitsbedingungen in den Lieferketten sind auch deshalb möglich, weil in den Industriestaaten keine wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen wurden. Nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes gab es zwar lautstarke Forderungen nach gesetzlichen Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern zu verbessern. Durch das Bündnis wurde jedoch im entscheidenden Moment Druck von den deutschen Unternehmen genommen. Sie konnten als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1804 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mitglied der freiwilligen Initiative Engagement vortäuschen, ohne verbindliche Maßnahmen fürchten zu müssen (www.boell.de/de/2016/02/15/die-zustaende-imtextilsektor -bangladeschs-drei-jahre-nach-rana-plaza). 1. In welcher Höhe wurden seit der Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien Haushaltsmittel für die Arbeit des Bündnisses eingesetzt (bitte nach Jahren und Höhe der Kosten auflisten)? Eingesetzte Haushaltsmittel (BMZ) für das Bündnis für nachhaltige Textilien: Oktober bis Dezember 2014: 0,2 Mio. Euro 2015: 0,7 Mio. Euro 2016: 1,66 Mio. Euro 2017: 2,94 Mio. Euro. 2. Wie hoch waren die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit? Das Bündnissekretariat hat seit Gründung des Textilbündnisses 100 000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im BMZ derzeit im Rahmen des Textilbündnisses? Zum jetzigen Zeitpunkt sind vier Vollzeitäquivalente im BMZ zu Themen, die das Textilbündnis betreffen, eingesetzt. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für das Textilbündnis? Derzeit arbeiten 11 Vollzeitäquivalente im Sekretariat des Textilbündnisses, das in der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) angesiedelt ist. 5. Welche konkreten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern führt die Bundesregierung kausal auf die Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien zurück (bitte nach Produktionsland und eingeleiteter Maßnahme auflisten)? Das Textilbündnis verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz mit Verbesserungen entlang der gesamten Lieferkette. Die Bündnismitglieder haben sich u. a. verpflichtet , noch in diesem Jahr 160 Chemikalien aus dem Produktionsprozess zu verbannen , im nächsten Jahr branchenübliche Abwasserstandards einzuführen und im darauffolgenden Jahr den Anteil nachhaltiger Baumwolle auf 35 Prozent zu steigern . Durch Vermittlung des Textilbündnisses konnten auch die Opfer von Ali Enterprises (Pakistan) entschädigt werden. Zudem haben die Bündnismitglieder 2017 Maßnahmenpläne (Roadmaps) mit konkreten individuellen Zielen und Aktivitäten eingereicht. 42 Mitglieder haben die Maßnahmenpläne 2017 veröffentlich. Die Maßnahmenpläne mit den Zielen können auf der Seite des Bündnissekretariats eingesehen werden (www dazu die.textilbuendnis.com/wer-wir-sind/mitglieder/#formanchor). Mitte 2018 werden die Fortschrittsberichte der Mitglieder erstmals veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1804 6. Welche konkreten Verbesserungen bezüglich des Lohnniveaus in den Produktionsländern führt die Bundesregierung kausal auf die Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien zurück (bitte nach Produktionsland und eingeleiteter Maßnahme auflisten)? Die Zahlung existenzsichernder Löhne wurde als prioritäres Vorhaben des Textilbündnisses identifiziert und wird Bestandteil einer zentralen Bündnisinitiative für 2018 sein. Die Akteure sind sich dabei einig, dass die Erhöhung des Lohnniveaus nicht von einem Akteur alleine umgesetzt werden kann. Vielmehr bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und der Bundesregierung unter Bündelung der jeweiligen Stärken. 7. Welche konkreten Verbesserungen im deutschen Textilsektor führt die Bundesregierung kausal auf die Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien zurück? In der ersten Phase hat das Textilbündnis einen weltweit einmaligen Multistakeholder - Prozess aufgesetzt, in dem sich alle Mitglieder verbindliche Zeit- und Mengenziele gesetzt haben, die von einem externen Dienstleister auf ihre Erfüllung überprüft werden. Dem Berichtsformat liegt eine umfassende Struktur zugrunde , die sich an internationalen Vorgaben und Prozessen, wie der OECD-Due Diligence Ratio, orientiert. Diese arbeitsintensive erste Phase ist für einen glaubwürdigen internationalen Prozess unumgänglich gewesen. Das Textilbündnis hat somit die Grundlage dafür geschaffen, dass die Mitglieder in Deutschland durch Anpassungen ihrer Einkaufs- und Geschäftspraktiken sowie ihres Lieferkettenmanagements zu kontinuierlichen Verbesserungen in den Produktionsländern des Textilsektors beitragen. Zu den konkreten Zielen zur Verbesserung im deutschen Textilsektor wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass von den 146 eingereichten Roadmaps der Unternehmen von den beauftragten Prüfern nur 30 für gut empfunden wurden (www.taz.de/!5403054/)? Die Bündnismitglieder haben 2017 zum ersten Mal insgesamt 129 Maßnahmenpläne (sog. Roadmaps) eingereicht, davon 87 von Mitgliedsunternehmen (Marken - und Handelsunternehmen sowie Hersteller). Beratende Mitglieder sowie Tochterunternehmen reichen keine eigenen Maßnahmenpläne ein. Die Pläne wurden von externen Prüfern auf ihre Plausibilität und messbaren Fortschritt geprüft. 107 Maßnahmenpläne wurden von den Expert/innen als „plausibel“ eingestuft, das heißt, dass die gesetzten Ziele ausreichend ambitioniert und relevant sind, 22 weitere Maßnahmenpläne wurden mit als „in Bearbeitung“ vermerkt. 9. Welche Ergebnisse lieferten die Fortschrittsberichte der eingereichten Roadmaps ? Die Ergebnisse der Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Maßnahmenpläne für 2017 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1804 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass das Bündnis für nachhaltige Textilien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD keine Erwähnung findet, die Finanzierung für das Projekt über 2018 hinaus fortzuführen? a) Welche weiteren Schritte und Maßnahmen sind im Rahmen des Bündnisses geplant (bitte nach Maßnahme und Zeitplan auflisten)? Die Bundesregierung stellt die Finanzierung des Bündnissekretariats bis Ende 2019 sicher und wird auch darüber hinaus seinen aktiven Beitrag als Treiber in Sachen Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten im Textilbündnis sicherstellen. Der Steuerungskreis des Textilbündnisses hat unter Beteiligung der Bundesregierung für 2018 folgende Themen priorisiert: Die Arbeit an den bestehenden Themenfeldern Chemikalien- und Umweltmanagement , Sozialstandards und existenzsichernde Löhne sowie nachhaltige Fasern wird fortgesetzt und intensiviert. Der Review-Prozess für die kontinuierliche Fortschrittsmessung wird weiterentwickelt. Die Internationalisierung und Kooperation mit strategischen Partnern wird ausgebaut sowie die Werbung neuer Bündnismitglieder intensiviert. b) Wann und in welchen Sitzungen welcher EU-Gremien brachte die Bundesregierung die Idee für eine europaweite Initiative bzw. ein gemeinsames Vorgehen im Textilbereich ein (www.textilbuendnis.com/deutschniederlaendische -kooperation-treibt-nachhaltigkeit-im-textilsektor-voran/)? Die Bundesregierung hat bereits mit Gründung des Textilbündnisses und in den folgenden Jahren stets die Internationalisierung als prioritäres Anliegen aktiv vorangetrieben . Insbesondere hat sie auf EU – Ebene gegenüber der EU KOM und dem EU Parlament das Textilbündnis positioniert und seine Unterstützung für eine Weiterentwicklung der EU-Garment Initiative angeboten und durch eine Personalentsendung an das zuständige Direktorat DEVCO flankiert. Zudem hat sie von Anbeginn mit like-minded Staaten (SWE, FRA, DNK etc.) bilaterale Vorhaben vorgeschlagen. In 2017 hat sie zudem die strategische Kooperation des Textilbündnisses mit dem niederländischen Agreement on Sustainable Garment and Textile (AGT) maßgeblich vorangetrieben und die Angleichung internationaler Vorgaben damit forciert. Die Bundesregierung und die niederländische Regierung werben auf europäischer Ebene für diesen Angleichungsprozess und haben am 22. März 2018 in Brüssel vorgeschlagen, durch gemeinsame Aktivitäten zum Erfahrungsaustausch mit dem Textilbündnis und dem AGT die Umsetzung des Ansatzes der unternehmerischen Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) im Textilsektor auf EU-Ebene und in anderen Mitgliedstaaten zu befördern. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen . c) Welche weiteren Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene geplant? Die EU-Kommission hat im April 2017 ein Arbeitsdokument zu Nachhaltigkeit im Textilsektor der europäischen Entwicklungszusammenarbeit („Staff Working Document on Sustainable garment value chains through EU development action“) entwickelt. Das Dokument enthält konkrete Aktivitäten in textilproduzierenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1804 Ländern, z. B. in den Bereichen Gender, Arbeitsstandards und Lieferkettentransparenz . Interessierte Organisationen hatten die Möglichkeit sich in diesem Zusammenhang um EU-Fördermittel zu bewerben. Zudem wird es einen Dialog zum Thema Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten bei den bevorstehenden „European Development Days“ am 5./6. Juni 2018 in Brüssel geben. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Reduzierung der teilnehmenden Unternehmen von 190 im Jahr 2016 auf 146 im Jahr 2018? Das Bündnis vereint Unternehmen, die rund 50 Prozent des Textileinzelhandelsumsatzes in Deutschland erwirtschaften. Die Austritte haben zu keiner signifikanten Reduktion des Marktanteils geführt. Die Austritte sind zudem auch Ausdruck der Ernsthaftigkeit des Bündnisses. a) Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die Anzahl der Mitglieder wieder zu steigern und die Marktdurchdringung des Bündnisses zu erhöhen? Die Bundesregierung und das Bündnissekretariat führen regelmäßig Gespräche mit potentiellen Neumitgliedern. Die Mitgliederwerbung ist nicht alleine Aufgabe der Bundesregierung, sondern liegt in der Verantwortung aller Bündnismitglieder , insbesondere der Mitglieder des Steuerungskreises. b) Gedenkt die Bundesregierung, die das Textilbündnis ausdrücklich als Multistakeholder-Initiative begreift (www.textilbuendnis.com/), zukünftig auch Stakeholder aus den Produktionsländern mit einzubeziehen? Wenn ja, in welcher Höhe sind hierzu Mittel vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Akteure aus den Produktionsländern werden bereits heute in die Planung und Umsetzung als Partner von Bündnisinitiativen des Textilbündnisses eingebunden. 12. Welche Konsequenten zieht die Bundesregierung aus Aussagen von Mitgliedern , dass der Nutzen des Bündnisses für die Unternehmen zu gering sei (epd-Meldung vom 22. März 2018)? Die Bundesregierung teilt diese Meinung nicht. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen im Textilbündnis zeigen durch ihr umfängliches Engagement, dass sie einen konkreten Mehrwert in ihrer Mitgliedschaft sehen. Das Textilbündnis stellt durch seinen Multiakteursansatz und die Angleichung und Abstimmung mit anderen internationalen Initiativen einen entscheidenden Mehrwert insbesondere für Unternehmen dar. Das Textilbündnis wird zukünftig der One-Stop-Shop für die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Textilsektor sein und damit eine wegweisende Initiative für weitere globale Lieferketten. Durch die Bündelung der verschiedenen Stärken der Akteure setzt das Textilbündnis auf mehreren Ebenen an und trägt damit entscheidend zur Lösung der Herausforderungen in der Textil-Lieferkette bei. Ganz konkret heißt das, dass das Textilbündnis die internationalen Anforderungen an Unternehmen buchstäblich umsetzt. Mit gemeinsamen Bündnisinitiativen sollen die in der Lieferkette maß- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1804 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode geblichen Probleme wie Lieferkettentransparenz, Zugang zu Beschwerdemechanismen und Verbannung von giftigen Chemikalien in der Herstellung angegangen werden. Diese Fortschritte zahlen auch entscheidend auf die maßgeblichen politischen Prozesse wie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte , NAP ein. Vor diesem Hintergrund profitieren Unternehmen von einer Mitgliedschaft im Textilbündnis, da sie bei dem Prozess unterstützt werden, den Erwartungen der Politik an sie gerecht zu werden. Darüber hinaus baut das Bündnissekretariat fortwährend gemeinsam mit den Bündnismitgliedern die Unterstützungs- und Schulungsangebote zielgruppengerecht aus, mit dem Ziel, Vernetzung und Kooperation sowie gemeinsames Lernen unter den Bündnismitgliedern zu stärken. 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Nichtregierungsorganisationen , dass die Arbeit des Bündnisses zu langwierig (www. femnet-ev.de/index.php/themen/unternehmensverantwortung/nachrichtenund -berichte/663-07-09-2016-macht-das-textilbuendnis-noch-sinn) und zu wirkungslos (www.handelsblatt.com/my/unternehmen/handel-konsumgueter/ textilbuendnis-legt-roadmap-vor-profit-und-moral/20132814.html?ticket= ST-6381234-MdeZSdvY62cA9FuZAiTR-ap4) sei? Das Textilbündnis hat sich – unter Einbindung aller Akteure, insbesondere der Nichtregierungsorganisationen, auf ein robustes Anforderungsraster, welches in mehreren Facharbeitsgruppen erarbeitet wurde, verständigt. Ausfluss dieser Arbeit ist das sehr anspruchsvolle und vor allem glaubwürdige Frageraster für die Berichterstattung. Nach Abschluss dieser arbeitsintensiven ersten Phase, die die Grundlage für die weitere Arbeit im Bündnis darstellt, werden jetzt die konkreten und messbaren Fortschritte ausgewertet und Wirkungen veröffentlicht. 14. Erkennt die Bundesregierung das Problem, dass die Prozessorientierung des Bündnisses gerade für Vorreiterunternehmen Nachteile birgt? Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dieser Problematik zu begegnen? Wenn nein, wie begründet sie das? Die Bundesregierung ermuntert Vorreiterunternehmen ganz ausdrücklich, am Textilbündnis aktiv mitzuwirken. Das Textilbündnis arbeitet nach dem Prinzip der prozesshaften Verbindlichkeit. Das Frageraster, die Grundlage für die individuellen Maßnahmenpläne, orientiert sich am Ansatz unternehmerischer Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) der Vereinten Nationen und der OECD. Alle Mitglieder müssen sich Ziele für das kommende Jahr setzen und über Fortschritte berichten. Dieser Ansatz hat es bereits 2017 auch Vorreiterunternehmen erlaubt, sich anspruchsvolle Ziele zu setzen und zu verfolgen. Damit bietet das Textilbündnis gerade Vorreiterunternehmen eine sehr gute Plattform, um ihre Anstrengungen öffentlich zu machen und sich von konkurrierenden Unternehmen abzuheben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1804 15. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich zum Textilbündnis, um die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern zu verbessern (bitte nach Maßnahme und jährlichem finanziellem Volumen auflisten )? Das BMZ fördert die Verbesserung der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen in den Partnerländern durch den Dialog und die bilaterale Zusammenarbeit mit den Partnerregierungen sowie anderen relevanten Akteuren vor Ort. Zum Thema Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in der Textilindustrie werden folgende EZ-Vorhaben und entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt : Äthiopien: „Umwelt- und Sozialstandards in der Textil- und Bekleidungsindustrie “ (Volumen: 4 Mio. Euro, Laufzeit: 2016 bis 2019). Bangladesch: „Förderung von Sozial- und Umweltstandards in der Industrie“, (Volumen: 7,5 Mio. Euro, Laufzeit: 2017 bis 2020), „Unfallversicherung für Arbeitnehmer/innen im Textil-und Ledersektor“ (Volumen: 4 Mio. Euro, Laufzeit : 2016 bis 2019), „Förderung von sicherheits- und umweltrelevanten Anpassungsinvestitionen im Textilsektor Bangladesch“ (Volumen TZ: 3 Mio. Euro, Laufzeit: 2016 bis 2019; Volumen FZ: 4 Mio. Euro, Laufzeit: 2017 bis 2020), Hochschulnetzwerk für nachhaltige Textilien zwischen Deutschland und Bangladesch (Volumen: 2,5 Mio. Euro, Laufzeit: 2017 bis 2019). Pakistan: „Verbesserung der Arbeits- und Sozialstandards in der pakistanischen Textilindustrie“ (Volumen: 10 Mio. Euro, Laufzeit: 2017 bis 2019), „Wassereffizienz in der Textilindustrie“ (Volumen: 3 Mio. Euro, Laufzeit: 2015 bis 2018). Asien regional: „Arbeits- und Sozialstandards im Textil- und Bekleidungssektor in Asien“ (Volumen: 13,3 Mio. Euro, Laufzeit: 2015 bis 2019). Afrika regional: Cotton Expert House Africa (Volumen: 9,5 Mio. Euro, Laufzeit : 2017 bis 2020). Die Bundesregierung engagiert sich zudem im Vision Zero Fonds der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Einrichtung des Vision Zero Fonds wurde von den G7-Staats- und Regierungschefs unter der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 in Elmau beschlossen. Der Fonds soll in ausländischen Produktionsstätten gezielt Projekte zum Aufbau von Arbeitsinspektionen, öffentlichen Strukturen für den Arbeitsschutz, Unfallversicherungen sowie nachhaltige Initiativen auf betrieblicher Ebene fördern. Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) macht die Bundesregierung einen Schritt zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie äußert im NAP unter anderem ihre Erwartung an alle Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht in der Achtung der Menschenrechte nachzukommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1804 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wird die Bundesregierung den Forderungen der NGOs folgen und die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten, insbesondere für Beschäftigte vor Ort, einrichten? Falls nein, warum nicht, und wie will sie sicherstellen, dass Beschwerden über Arbeitsverhältnisse transparent werden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ arbeit-textilbuendnis-wackelt-1.3599810)? Der Steuerungskreis hat im April 2018 die weitere Bearbeitung des Themas Beschwerdemöglichkeiten im Textilbündnis beschlossen. Die Bundesregierung teilt dabei die Auffassung, dass der Zugang zu Beschwerdemechanismen einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen darstellt. Dabei müssen in erster Linie bestehende Mechanismen identifiziert, gestärkt und in Wert gesetzt werden bevor ggf. ein eigener Beschwerdemechanismus im Textilbündnis aufgesetzt wird. 17. Mit welchen konkreten Maßnahmen will sich das Textilbündnis stärker international ausrichten, und mit welchen Kooperationspartnern wird sie dabei zu welchen Themen zusammenarbeiten (https://fashionunited.de/nachrichten/ mode/textilbuendnis-ab-2018-verbindliche-ziele-fuer-alle-mitglieder/ 2017112423538)? Das Textilbündnis wird auch zukünftig strategische Kooperationen mit bestehenden Initiativen und Marktführern im Textilsektor, wie dem niederländischen „Agreement on Sustainable Garments and Textile“ (AGT), der „Sustainable Apparel Coalition“ (SAC) und dem Zero Discharge of Hazardous Chemicals“-Programm eingehen. Damit leistet das Bündnis einen entscheidenden Beitrag zur Angleichung und Anpassung internationaler Nachhaltigkeitsanforderungen an Unternehmen , was für eine internationale Ausrichtung des Bündnisses maßgeblich ist. 18. Plant das BMZ darüber hinaus gesetzliche Vorgaben und verbindliche Rahmenbedingungen , um sicherzustellen, dass innerhalb der Textillieferkette Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards eingehalten werden (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeit-textilbuendnis-wackelt-1.3599810)? Falls ja, welche sind das und bis wann? Falls nein, warum nicht? Das BMZ setzt sich aktiv für eine ambitionierte NAP-Umsetzung (2016-2020) ein. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode legt fest:„Falls die umfassende Überprüfung des NAP im Jahr 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass der Ansatz freiwilliger Selbstverpflichtung des NAP nicht ausreicht, wird die Bundesregierung national gesetzlich tätig und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen .“ 19. Welche strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich zum Textilbündnis, um die Rechte der Frauen, die in der weltweiten Textilbranche arbeiten, zu stärken, sie vor ausbeuterischen Produktionssystemen zu schützen und geschlechtsspezifische Diskriminierung abzubauen? Alle Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der Textilbranche stellen eine Stärkung der Rechte von Frauen, ihrem Schutz vor ausbeuterischen Produktionssystemen und dem Abbau von geschlechterspezifischer Diskriminierung dar. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1804 20. Welche konkreten Schritte hat Bundesminister Dr. Gerd Müller eingeleitet, um die angekündigten rechtlichen Maßnahmen zum Umwelt- und Menschenrechtsschutz in der globalen Lieferkette (www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/entwicklungsminister-mueller-droht-textilbranche-mit-sanktionena -1153562.html) in die Wege zu leiten, wenn die Wirkung des Textilbündnisses ausbleibt? Konkrete Schritte werden erst dann eingeleitet, soweit die Maßnahmen innerhalb des Textilbündnisses nicht die erwarteten Wirkungen bezüglich der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsschutz in der globalen Textilkette zeigen sollten . Derzeit zeigen die Entwicklungen im Textilbündnis jedoch, dass die Anforderungen , Ziele und das aktive Engagement der Mitglieder Mindestanforderungen deutlich überschreiten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 verwiesen. 21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Arbeit des Textilbündnisses für andere Sektorinitiativen? Die umfangreichen Praxiserfahrungen aus dem auf Konformität mit den VN-Leitprinzipien ausgerichteten Textilbündnis als Vorbild für die Erarbeitung von Sorgfaltsanforderungen werden in die Gestaltung der Branchendialoge zum NAP einfließen . Auf Basis einer im NAP-Kontext zu erarbeitenden Studie wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und mit Hilfe entsprechender Multi-Stakeholder-Foren branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice-Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erarbeiten. 22. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Textilindustrie zu verbessern? Etwaige Verletzungen von Rechten im Inland können vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden. Betroffene von potenziellen Rechtsverletzungen eines deutschen Unternehmens im Ausland können grundsätzlich am Sitz des Unternehmens eine Klage anstreben. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte eine mehrsprachige Informationsbroschüre „Zugang zu Recht und Gerichten für Betroffene in Deutschland“. Sie soll Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen aufzeigen , welche Rechtsschutzmöglichkeiten sie vor deutschen Zivilgerichten haben. 23. Inwiefern plant die Bundesregierung, in der kommenden Legislaturperiode Sanktionsmechanismen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten über das Strafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht zu verschärfen ? Nach dem Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode soll das Sanktionsrecht für Unternehmen neu geregelt werden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig alle damit verbundenen Fragestellungen, auch die in der Frage genannten Aspekte. Die Bundesregierung verfolgt zudem die internationalen rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333