Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/183 19. Wahlperiode 07.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/76 – Stärkere Einbindung der Ukraine in die EU-Strategie der inneren Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die derzeitige Trio-Ratspräsidentschaft (Estland, Bulgarien, Österreich) will die osteuropäischen Staaten bei der Strategie der inneren Sicherheit (ISS) verstärkt berücksichtigen (http://gleft.de/1VA). Dies beträfe insbesondere den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI), der für die Umsetzung der ISS verantwortlich ist. Entsprechende Maßnahmen sollen auf dem Gipfel der östlichen Partnerschaft im November 2017 behandelt werden. Die Regierungen Estlands, Bulgariens und Österreichs wollen vor allem die Kooperation mit der Ukraine im Bereich der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität ausbauen. Dortige Behörden könnten etwa am „European Firearms Experts Network“ und am „Operational Action Plan Firearms“ teilnehmen. Möglich wäre diese Einbindung in Netzwerke mit anderen EU-Mitgliedstaaten über das am 14. September 2016 unterzeichnete und am 18. August 2017 in Kraft getretene operative Abkommen mit Europol. Die „Entwicklungen in der Ukraine“ hätten außerdem Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union und müssten deshalb vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) entsprechend adressiert werden . Die estnische Ratspräsidentschaft hat hierzu bereits Vorbereitungen getroffen , darunter hochrangige Gespräche der European Union Advisory Mission (EUAM) Ukraine mit den EU-Innen- und Justizministern, Gespräche mit dem COSI, Thematisierung in der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ sowie die Erstellung von Bedrohungsanalysen zu Feuerwaffen durch das geheimdienstliche Lagezentrum INTCEN und durch die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (Europol). Am Beispiel der Ukraine hat das INTCEN für das Treffen des PSK mit dem COSI außerdem eine Analyse zu „hybriden Bedrohungen“ erstellt. Ein Treffen des COSI am 21. November 2017 soll Schlussfolgerungen zum Ausbau der Kooperation mit der Ukraine beraten (Ratsdok. 13272/17), die dann im Dezember 2017 vom Rat verabschiedet werden könnten. Die Bundesregierung teilt die Forderung nach verstärkter sicherheitspolitischer Kooperation mit der Ukraine nur bedingt. So lägen bislang keine konkreten Hinweise auf sicherheitspolitische Folgen der Visa-Liberalisierung für ukrainische Staatsangehörige vor (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 2). Außer im Donbass sei die Sicherheitslage „relativ stabil“. Allerdings bestünden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/183 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Bereich Justiz und Inneres „rechtstaatliche Mängel etwa im Hinblick auf Gerichtswesen , Generalstaatsanwaltschaft und Inlandsgeheimdienst“. Anstatt jedoch diese rechtsstaatlichen Mängel zu beseitigen, unterstützt die Bundesregierung mehrere Twinning-Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden durch eine Federführung der Bundespolizei sowie des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antworten zu den Fragen 3 und 4). Staatliche Grenzbehörden der Ukraine werden im Rahmen der Twinning-Projekte „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters “ und „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ ausgebildet. Zudem findet im Rahmen des Kommissionsprojektes „EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine“ (EUBAM Moldau/Ukraine) eine Unterstützung im Bereich des ukrainischen und moldauischen Grenzmanagements statt. Auch die Unterstützung der Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors durch die zivile Mission „European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine)“ im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) betrifft Aspekte des Grenzmanagements. Die EUBAM Moldau/Ukraine wird durch Mittel der Europäischen Kommission finanziert. Für die beiden Twinning-Projekte ist Programm und Finanzierungsquelle das European Neighbourhood Partnership Instrument (ENPI). Die zivile GSVP-Mission EUAM Ukraine wird durch den Haushalt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) finanziert. 1. Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für notwendig oder nicht notwendig, in EU-Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit abermals die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine zu erklären? Ratsschlussfolgerungen werden vom Rat der Europäischen Union erarbeitet und im Konsens von den Mitgliedstaaten angenommen. Die Bundesregierung steht für die genannten Prinzipien des Völkerrechts und tritt mit Nachdruck für deren Wahrung ein. 2. In welchen Bereichen sollten ukrainische Strafverfolgungsbehörden aus Sicht der Bundesregierung verstärkt unterstützt werden? Der Ukraine kommt unter anderem besondere Bedeutung als Transitland beim internationalen Heroinschmuggel über die Schwarzmeerregion zu. Aus diesem Grund wird eine stärkere Unterstützung der ukrainischen Bekämpfungsbehörden für die Organisierte Kriminalität und den internationalen Rauschgiftschmuggel auch im Rahmen von EU-Maßnahmen befürwortet. Auch die weitere Rechtsberatung sowie die Aus- und Fortbildung des Personals der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden sollten weiter unterstützt werden. Im Rahmen der bilateralen rechtlichen Zusammenarbeit erfolgt beides u. a. über die Durchführungsorganisation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/183 a) Inwiefern sollte die Ukraine aus Sicht der Bundesregierung in die operativen Aktionspläne des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität einbezogen werden, und wie könnte dieses umgesetzt werden? Eine intensivierte Zusammenarbeit mit der Ukraine in Bezug auf die potenzielle Bedrohung durch Schusswaffen ist auf europäischer Ebene bereits geplant. Diesem Aspekt trägt die mittelfristige Planung der EU im Rahmen des Multi-Annual Strategic Plan (MASP) 2018-2021 Rechnung, ebenso die Planung im EMPACT- Firearms, Operational Action Plan (OAP) 2018. b) An welchen Netzen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sollte die Ukraine dann teilnehmen? An welchen Netzen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten die Ukraine dann teilnehmen könnte, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden . 3. Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für geboten oder nicht geboten, den ukrainischen Behörden dabei Hilfestellung zu leisten, ihr Strafverfolgungssystem stärker den EU-Standards anzunähern? Eine Annäherung an die EU-Standards im Bereich der Strafverfolgung kann die bilaterale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit verbessern, zum Beispiel im Hinblick auf die Durchführung von Rechtshilfe. 4. Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für geboten, die Ukraine mit dem EU-Twinning-Projekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection “ an EU-Standards und den Schengen-Acquis anzunähern (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)? Die Annäherung an EU-Standards soll die Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und der Ukraine, als Anrainerstaat zum Schengengebiet, verbessern. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung dieses gemeinsam mit den Partnerstaaten Polen und Litauen durchgeführte Twinning-Projekt für sinnvoll. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob „Schleuserkriminalität “ und „Menschenhandel“ zu den vordringlichen Prioritäten in der Zusammenarbeit mit der Ukraine gehören sollten, und welche Erwägungen sprechen dafür oder dagegen (bitte möglichst mit Zahlen belegen )? Die Priorität von EU-Twinning-Projekten ist es, administrative Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung von Partnerstaaten zu verbessern sowie Qualitätsstandards und das Rechtssystem an EU-Standards anzunähern. In diesem Kontext erfährt das Engagement der EU eine Unterstützung der Bundespolizei durch die Beteiligung an Twinning-Projekten, die insbesondere die fachliche Expertise der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfordern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/183 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche konkreten Aufgaben übernimmt ein Beamter der Bundespolizei, der während der Laufzeit des Projektes dauerhaft als Berater in der Ukraine (Kiew) eingesetzt ist (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)? Im Rahmen des Twinning-Projektes wird ein „Resident Twinning Advisor (RTA)“ eingesetzt, der mit der begünstigten Behörde zusammenarbeitet und die Durchführung des Twinning-Projektes betreut. Der RTA koordiniert die Durchführung von Maßnahmen sowie die Bereiche Logistik, Berichtswesen und Verwaltung . c) Welche „Kurzzeitexperten“ hat die Bundespolizei für die einzelnen Maßnahmen des Projektes entsandt? Für die einzelnen, zeitlich begrenzten Maßnahmen der Ausbildungshilfe (ABH) wurden Kurzzeitexperten für die Themenfelder Urkundensicherheit und Diensthundewesen entsandt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2017)“ auf Bundestagsdrucksache 19/115 verwiesen . 5. Welche Auswirkungen hat der Konflikt im Donbass aus Sicht der Bundesregierung auf die gesamte innere Sicherheitslage der Ukraine sowie der Europäischen Union? Zu den Auswirkungen des Konflikts im Donbass auf die innere Sicherheitslage der Ukraine wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13528 verwiesen . Im Übrigen liegen der Bundesregierung bislang keine konkreten Erkenntnisse zu Auswirkungen des Konflikts im Donbass auf die innere Sicherheitslage der Europäischen Union vor. 6. Inwiefern sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Ukraine auch hinsichtlich „hybrider Bedrohungen“ verstärkt zusammenarbeiten , und welche der im Dokument JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016 aufgeführten „hybriden Bedrohungen“ sollten dabei besonders adressiert werden? Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Umsetzung des „Gemeinsamen Rahmens für die Abwehr hybrider Bedrohungen“ (JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016) verständigt. Dieser sieht u. a. auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern vor. Ziel ist es, „den Aufbau von Kapazitäten in Partnerländern im Sicherheitssektor [... sowie] die Resilienz der Partner gegenüber hybriden Aktivitäten zu fördern und stärken (Kap. 4.7, S. 17)“. a) Welche Trainingsprogramme werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ukraine „im NATO- sowie im EU-Rahmen“ zur Stärkung der Resilienz gegen „hybride Bedrohungen“ angestrebt (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 5)? Die EU unterstützt mit der European Union Advisory Mission (EUAM) Ukraine die ukrainischen Behörden bei der Umsetzung einer nachhaltigen Reform des zivilen Sicherheitssektors. EUAM Ukraine erbringt neben strategischen Beratungsleistungen und der Koordinierung von Reformanstrengungen auch Trainingsmaßnahmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/183 b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob das geheimdienstliche Lagezentrum eine geheimdienstliche Analyse zu „hybriden Bedrohungen “ am Beispiel der Ukraine erstellen sollte? Sofern die Frage auf das EU INTCEN abstellt, ist dieses ein nachrichtendienstliches Lagezentrum. Es arbeitet im Rahmen seines Auftrages selbstständig. Analytische Schwerpunkte orientieren sich dabei an den außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten und Bedarfen der EU und können aus nachrichtendienstlichem Material der Mitgliedstaaten und/oder eigenen Beiträgen erstellt werden. Dies kann die analytische Bearbeitung des „russische[n] Verstoß[es] gegen das Völkerrecht und die Destabilisierung der Ukraine“ (vgl. Globale Strategie für die Außen - und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom Juni 2016, S. 28) widerspruchsfrei einschließen. 7. Auf welche Weise sollte die Zusammenarbeit der Polizeiagentur Europol aus Sicht der Bundesregierung mit Behörden in der Ukraine ausgebaut werden? Zwischen Europol und der Ukraine ist am 18. August 2017 ein Operatives Abkommen zur Zusammenarbeit in Kraft getreten, welches den Austausch von Informationen einschließlich personenbezogener Daten sowie die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei Europol zulässt. Zum Ausbau der Zusammenarbeit mit Europol wird die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig mit einem Verbindungsbüro bei Europol vertreten sein und zum Austausch operativer Daten einen Zugang zum Europol Nachrichtensystem SIENA erhalten. 8. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf einem Workshop Europols zum Thema „Medienstrategie“ auf der im November 2017 abgehaltenen European Law Enforcement Communicators Conference behandelt (http://gleft.de/1XW)? Die Bundesregierung hat an der im November 2017 abgehaltenen „European Law Enforcement Communicators Conference“ nicht teilgenommen. Nach dem der Bundesregierung bekannten Entwurf der Tagesordnung wurden folgende Themen behandelt: Introduction to the Joint Action Days (JAD) concept The Joint Action Days (JAD) – way(s) forward How to better communicate on the EU Policy Cycle Panel discussion: evaluating Europol’s recent media campaigns Case study: building media engagement for EU Most Wanted Media monitoring made simple Pitch perfect 2.0 – tips from a journalist Case study: how to appeal to younger audiences Panel discussion: how to deal with a fake news story during a crisis An EU network of law enforcement communicators Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/183 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) operativ mit der Ukraine zusammenarbeiten , und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für geboten? Eine operative Zusammenarbeit zwischen Frontex und der Ukraine, wie sie nach der neuen Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache seit 2016 erstmals möglich ist, wurde innerhalb der Bundesregierung bislang nicht thematisiert. 10. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung der EU-Polizeiakademie CEPOL mit der Ukraine zum Abschluss gebracht werden, und welche Verbesserungen wären dadurch zu erwarten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird zwischen CEPOL und der Ukraine derzeit eine Arbeitsvereinbarung verhandelt. Einzelheiten zum Inhalt und Fortgang der Verhandlungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die zu erwartenden Verbesserungen sind abhängig vom konkreten Inhalt der Arbeitsvereinbarung , die Art, Ausmaß sowie Art und Weise einer möglichen Beteiligung der Behörden und Ausbildungseinrichtungen der Ukraine an der Arbeit von CEPOL festlegen. Allgemein werden Arbeitsvereinbarungen geschlossen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben von CEPOL erforderlich ist, etwa zum Aus- und Aufbau von Strafverfolgungskapazitäten durch Ausarbeitung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbedienstete (Artikel 34 Absatz 2 i. V. m. Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2015/2219). 11. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) enger mit der Ukraine kooperieren, und welche Änderungen müssten vorgenommen werden, um mit der Ukraine Informationen austauschen zu können? Angesichts des Mandats der EU-Agentur eu-LISA, das gegenwärtig auf das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac beschränkt ist, stellt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage nach einer engeren Kooperation mit an diesen Systemen nicht beteiligten Drittstaaten wie etwa der Ukraine nicht. 12. Auf welche Weise sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Grenzbehörden sowie im Zollbereich der am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Behörden an den Grenzen der Ukraine verbessert und die irreguläre Migration und die Korruption nachhaltig bekämpft werden (Bundestagsdrucksache 18/7466, Antwort zu Frage 15)? Das Twinning Projekt „Support to State Fiscal Service of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“ hat zum Ziel, die Zusammenarbeit im Zollbereich der am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Behörden an den Grenzen der Ukraine zu verbessern und die Korruption nachhaltig zu bekämpfen. Eine Verbindung zur Datenbank-Agentur eu-LISA besteht nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/183 13. Inwiefern kann die Bundesregierung mittlerweile Angaben zum Ziel des Twinning-Projektes unter Federführung der Bundespolizei machen, das die Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden vorsieht (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)? Das Twinning-Projekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ hat die Verbesserung der Standards von Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Migration und zur Verbrechensbekämpfung in der Ukraine zum Ziel. Innerhalb des Projektes sollen eine Verbesserung der operativen Fähigkeiten des staatlichen Grenzdienstes sowie eine Entwicklung und Verbesserung des ukrainischen Integrierten Grenzmanagement -Konzeptes erzielt werden. Zudem wird eine Annäherung an EU-Standards und den Schengen-Acquis angestrebt. 14. Welche Reformstrategie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in EUBAM Moldau/Ukraine und EUAM Ukraine für dem Innenministerium nachgeordnete Behörden, darunter die Border Guard Services, verfolgt (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)? Die GSVP-Mission EUAM Ukraine hat das Innenministerium in der Vorbereitung einer Entwicklungsstrategie 2017 – 2020 beraten, in der auch Koordinationsmechanismen mit untergeordneten Behörden geregelt werden. Zur EUBAM Moldau/Ukraine liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse bezüglich der Verfolgung einer Reformstrategie für dem ukrainischen Innenministerium nachgeordnete Behörden vor. a) Welche Details sind der Bundesregierung zu Inhalten der Beratung des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU durch EUAM Ukraine zu „Menschenrechten oder strategischer Kommunikation“ bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu den Inhalten der Beratung des ukrainischen Inlandsgeheimdienst SBU durch EUAM Ukraine zu „Menschenrechten oder strategischer Kommunikation“ vor. b) Wie soll der SBU eine „Abgrenzung investigativer Kompetenzen“ vornehmen ? Der Reformkonzeptentwurf für den SBU sieht die Abgabe von investigativen Kompetenzen für Straftaten vor, die keinen Bezug zur nationalen Sicherheit haben . c) Inwiefern ist das von EUAM Ukraine unterstützte Konzept für ein unabhängiges parlamentarisches Kontrollgremium für den SBU inzwischen fertiggestellt? Das Reformkonzept für den SBU ist fertiggestellt, aber noch nicht vom Präsidenten der Ukraine gebilligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/183 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche bewaffneten Freiwilligenverbände (etwa Asow, Rechter Sektor, Nazionalny Korpus) sind der Bundesregierung in der Ukraine bekannt, in welcher Truppenstärke operieren diese zurzeit, und mit welchen Waffen sind diese gewöhnlich ausgerüstet (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/5917, in der Antwort zu Frage 15 beantworten und den Verbänden die weisungsbefugten Ministerien zuordnen)? Die Antwort zu Frage 15 wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich “ eingestuft. a) In welchen dieser Verbände kämpfen deutsche Freiwillige oder Söldner mit (sofern bekannt, bitte hierzu Zahlen oder eine Größenordnung angeben )? b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Verbände wie „Asow“, die dem ukrainischen Innenministerium unterstellt sind, auch enger mit den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Inneren Sicherheit kooperieren sollten? c) Sofern die Bundesregierung einer Kooperation mit Verbänden wie „Asow“ kritisch gegenübersteht, wie soll dies aus ihrer Sicht bei der geplanten Einbindung der Ukraine in die Strategie der Inneren Sicherheit berücksichtigt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/183 16. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Rückkehr zahlreicher ausländischer Kämpfer aus dem ukrainischen neofaschistischen „Asow“-Bataillon, unter deren mittlerweile aus 2 500 nichtukrainischen Angehörigen auch immer mehr deutsche Neonazis beteiligt sein sollen und die unter anderem im Donbass gegen die dortigen Volksrepubliken kämpfen („Deutsche Neonazis in ‚Asow‘-Bataillon“, junge Welt vom 13. November 2017)? Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass deutsche Rechtsextremisten an Kampfhandlungen des „Asow“-Bataillons in der Ukraine beteiligt waren. Der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden zu vereinzelten Verdachtsfällen findet im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) kontinuierlich statt. Die zuständigen Verfassungsschutzbehörden sind über entsprechende Sachverhalte informiert. Im Falle einer Rückkehr von Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum werden die Sicherheitsbehörden des Bundes im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages entsprechende Maßnahmen veranlassen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung nach den einschlägigen Lageberichten Europols (unter anderem aus dem SOCTA 2017 sowie den über SIENA verteilten Nachrichten) die Bedrohungslage hinsichtlich des illegalen Waffenhandels in die bzw. aus der Ukraine? Aufgrund der innenpolitischen Lage der Ukraine, die instabil und von Kampfhandlungen in der Ostukraine gekennzeichnet ist, ist anzunehmen, dass durch eine erhöhte Verfügbarkeit von Waffen auch Möglichkeiten bestehen, dass diese Waffen für den illegalen Waffenhandel außerhalb der Ukraine genutzt werden können. Auch der Europol-Bericht „Serious and Organised Crime Threat Assessment 2017“ (SOCTA 2017) legt dar, dass sich verschiedene Konfliktregionen an der Peripherie des EU-Raumes zu bedeutenden Herkunftsgebieten des Waffenschmuggels in Richtung der EU entwickeln könnten. Aus diesem Grund plant die EU eine intensivere Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Schusswaffen (siehe Antwort zu Frage 2a). a) Welche tatsächlichen Bedrohungen sind diesbezüglich nicht nur zu erwarten , sondern bereits zu beobachten? Die Antwort zu Frage 17a wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/183 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS –Vertraulich “ eingestuft. b) Welche illegalen Waffen, deren Bestandteile oder Sprengstoffe (etwa TNT oder C4) aus der Ukraine wurden in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland vorwiegend festgestellt? Der Bundesregierung sind in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit keine Sicherstellungen von illegalen Waffen, von deren Bestandteilen oder von Sprengstoffen bekannt, bei denen die Ukraine konkret als Ursprung bestimmt werden konnte. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333