Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/184 19. Wahlperiode 07.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/92 – Terrorismusverfahren der Generalbundesanwaltschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge leitete die Generalbundesanwaltschaft im Jahr 2017 mehr als 900 Terrorismusverfahren ein. Über 800 dieser Verfahren sollen einen Bezug zum Islamismus haben (vgl. „Deutsche Justiz ist mit Terror-Verfahren überfordert“, www.welt.de vom 22. Oktober 2017, www.welt.de/politik/ deutschland/article169901027/Deutsche-Justiz-ist-mit-Terror-Verfahrenueberfordert .html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Erhebung der Zahlen erfolgte mit Stand zum 24. November 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Terrorismus des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2017 insgesamt 1 119 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Trotz des abweichenden Wortlauts der Fragen 1 bis 4 („Wie viele Verfahren wurden … geführt“) werden die Fragen so verstanden, dass sich auch diese Fragen nur auf die im Jahr 2017 eingeleiteten Ermittlungsverfahren beziehen sollen. Dies ergibt sich einerseits aus dem Kontext mit der Vorbemerkung der Fragesteller, in der auf die insgesamt im Jahr 2017 eingeleiteten Verfahren Bezug genommen wird. Zum anderen wäre eine strenge Wortlautanwendung widersprüchlich; denn durch die Verwendung des Präteritums („wurden 2017 … geführt“) würden nur die Ermittlungsverfahren erfasst, die im Jahr 2017 eingeleitet und abgeschlossen wurden. Nicht erfasst würden hingegen die aktuell geführten Verfahren. Schließlich spricht auch ein Blick auf Frage 9 für diese Auslegung, da dort einheitlich nach Abgabe „der unter 1. bis 8. genannten Verfahren“ gefragt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/184 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus geführt? Im Jahr 2017 hat der GBA 151 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen , nicht-islamistischen Terrorismus eingeleitet. 2. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus geführt? 3. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum islamistischen Terrorismus in Deutschland geführt? Die Fragen 2 und 3 können nur gemeinsam beantwortet werden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus betreffen ganz überwiegend den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs – StGB); dies betrifft etwa den sogenannten „Islamischen Staat – IS“ oder zahlreiche andere im außereuropäischen Ausland agierende islamistische Vereinigungen. Die Einleitung eines derartigen Ermittlungsverfahrens setzt immer einen konkreten Deutschlandbezug im Sinne von § 129b Absatz 1 Satz 2 StGB voraus. Hierzu muss entweder die Tathandlung in Deutschland begangen werden, der Täter oder das Opfer Deutscher sein oder sich im Inland befinden. Eine Differenzierung der genannten Fallgruppen des Deutschlandbezugs lässt sich nicht immer trennscharf durchführen. So werden etwa Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige geführt, denen nur Tathandlungen im außereuropäischen Ausland zur Last gelegt werden. In anderen Fällen erstreckt sich der Tatvorwurf auf verschiedene Tathandlungen, die teilweise im Ausland, teilweise auch in Deutschland begangen wurden. Ferner sind zahlreiche Beschuldigte ausländische Staatsangehörige, bei denen der Deutschlandbezug aufgrund ihres Inlandsaufenthalts besteht. Nach dieser Maßgabe hat der GBA im Jahr 2017 insgesamt 959 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet. 4. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum sogenannten Islamischen Staat geführt? Im Jahr 2017 hat der GBA 234 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat“ eingeleitet. 5. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet? Der GBA hat im Jahr 2017 sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet. 6. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet? Der GBA hat im Jahr 2017 kein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/184 7. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet? Der GBA hat im Jahr 2017 kein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet. 8. Wie viele Verfahren wurden 2017 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet? Der GBA hat im Jahr 2017 zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet. 9. Wie viele der in den Fragen 1 bis 8 genannten Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben? Von den im Jahr 2017 bis zum 24. November 2017 eingeleiteten insgesamt 1 119 Ermittlungsverfahren hat der GBA bis zum Stichtag 433 Ermittlungsverfahren wegen minderer Bedeutung (§ 142a Absatz 2 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Diese Abgaben betrafen im Einzelnen: Sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nicht-islamistischen Terrorismus (vgl. Antwort zu Frage 1); 427 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3); von diesen betrafen 148 Ermittlungsverfahren die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (vgl. Antwort zu Frage 4). Von den eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragen 5 und 8 wurde keines abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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