Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/185 19. Wahlperiode 07.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/110 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2016 nach offiziellen Angaben durchschnittlich 7,1 Monate (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11262). Asylsuchende aus Somalia, der Türkei, Russland und Pakistan mussten sogar über 15 Monate auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warten. Doch die realen Asylverfahrensdauern lagen noch einmal deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird bei diesen Angaben nicht berücksichtigt . Diese zusätzliche Wartezeit betrug im Jahr 2016 durchschnittlich sechs Monate, so dass sich eine reale Gesamtverfahrensdauer von mehr als 13 Monaten ergibt. Im zweiten Quartal 2017 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer, unter anderem infolge der Abarbeitung länger anhängiger Verfahren, die zunächst zurückgestellt worden waren, sogar bei 11,7 Monaten zuzüglich einer Wartezeit bis zur Asylantragstellung von bis zu 4,5 Monaten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6). Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière behauptete im Juni 2017 hingegen, die Verfahrensdauer beim BAMF betrage „derzeit durchschnittlich zwei Monate “ (dpa vom 16. Juni 2017). Dabei stützte er sich offenbar auf statistische Angaben, die die Bearbeitungszeiten in einem besseren Licht erscheinen lassen, etwa zu „aktuellen Bearbeitungszeiten“ bzw. zu „Neuverfahren“. Aktuelle Bearbeitungszeiten (Angaben zum „aktuellen Rand“) betreffen nur Verfahren, die in den letzten sechs Monaten eröffnet und zugleich abgeschlossen wurden, Ende März 2017 lag dieser Wert bei 1,9 Monaten (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12623). Damit werden aber von vornherein definitionsgemäß nur kurze Asylverfahren betrachtet und aufwändigere Prüfverfahren bleiben unberücksichtigt, so dass der auf diese Weise berechnete Durchschnittwert zwangsläufig niedrig ausfallen muss. Wie wenig aussagekräftig eine solche Berechnung und Betrachtung ist, zeigen Angaben der Bundesregierung: Demnach war die „aktuelle Bearbeitungszeit“ Mitte 2015 und Mitte 2016 – d. h. zu Zeiten der absoluten Überforderung des BAMF – mit 1,7 bzw. 1,6 Monaten sogar noch besser als im März 2017 mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1,9 Monaten (ebd., Antwort zu Frage 4j). Die Zahlen zu aktuellen Bearbeitungszeiten wurden inzwischen abgelöst durch Angaben zur „Verfahrensdauer Neuverfahren “ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13472, Antwort zu den Fragen 10 und 11), die auf Verfahren mit einer Asylantragstellung ab dem 1. Januar 2017 begrenzt sind. Die offizielle Betonung der „aktuellen Bearbeitungszeiten“ lässt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem damit erklären, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung, die durchschnittliche Asylverfahrensdauer auf maximal drei Monate zu verkürzen, nicht einhalten konnte (vgl. www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-ex-bamf-chef-weise/). Auch auf dem „Flüchtlingsgipfel“ vom Herbst 2015 (www.bundesregierung.de/Content/ DE/_Anlagen/2015/09/2015-09-24-bund-laender-fluechtlinge-beschluss.pdf?__ blob=publicationFile) hatte sich der Bund dazu verpflichtet, „Asylverfahren trotz steigender Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen“; unter Beachtung einer verkürzten Wartezeit bis zur Asylantragstellung sollte insgesamt „eine Verkürzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BAMF auf maximal fünf Monate im Jahr 2016 erreicht werden“ (Punkt 4.10.). Obwohl das Wort „Neuverfahren“ in dem Beschluss vom 24. September 2015 nicht vorkommt , behauptet die Bundesregierung, dass sich diese Vereinbarung nur auf Neuverfahren bezogen habe (Bundestagsdrucksache 18/13472, Antwort zu Frage 15). Dies ergibt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller keinen Sinn, weil die Verfahrensdauer am „aktuellen Rand“ Mitte 2015 bereits 1,7 Monate betrug (s. o.) und das Ziel durchschnittlich dreimonatiger Verfahrensdauern (fünf Monate inklusive der Wartezeit bis zur Antragstellung) für das Jahr 2016 im Herbst 2015 als erreichbar scheinen musste, da die durchschnittliche Bearbeitungsdauer damals (im dritten Quartal 2015) bei 5,2 Monaten lag (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 4). Obwohl die Einführung beschleunigter Asylverfahren ein inhaltlicher Schwerpunkt des Asylpakets II war, konnte die Bundesregierung auf Anfrage zu den Erfahrungen mit dieser Neuregelung keinerlei konkrete Angaben machen (vgl. die Antwort zu Frage 4i auf Bundestagsdrucksache 18/12623). Nachfragen ergaben jedoch, dass in den Außenstellen Manching und Bamberg, in denen auch beschleunigte Asylverfahren nach § 30a des Asylgesetzes (AsylG) bearbeitet werden, die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 8,9 bzw. 7,6 Monaten im zweiten Halbjahr 2016 und 12,9 bzw. 9 Monaten im ersten Halbjahr 2017 (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/13472) nicht merklich kürzer bzw. sogar noch länger war als im bundesweiten Durchschnitt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/185 1. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 3. Quartal 2017 Herkunftsländer gesamt 10,0 darunter: Syrien 6,1 Irak 8,0 Afghanistan 13,1 Türkei 9,2 Nigeria 13,5 Iran 10,6 Eritrea 7,1 Somalia 11,7 Russische Föderation 14,3 Ungeklärt 11,1 Armenien 12,6 Pakistan 13,3 Albanien 3,8 Guinea 8,4 Aserbaidschan 10,3 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 3. Quartal 2017 Gesamt 10,0 davon Erstanträge 10,1 Folgeanträge 8,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2017 Herkunftsländer gesamt 11,7 darunter: Syrien 7,8 Irak 10,3 Afghanistan 12,1 Türkei 13,5 Russische Föderation 16,3 Iran 10,6 Pakistan 14,5 Somalia 14,1 Eritrea 8,4 Kosovo 9,2 Ungeklärt 13,2 Nigeria 15,1 sonst. asiat. Staatsangeh. 15,1 Aserbaidschan 11,3 Kongo, Dem. Republik 17,2 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten 2. Quartal 2017 Gesamt 11,7 davon Erstanträge 11,6 Folgeanträge 12,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/185 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in Monaten Jan.-Jun. 2017 Herkunftsländer gesamt 12,6 darunter: Syrien 9,1 Irak 10,8 Afghanistan 12,9 Türkei 17,1 Nigeria 18,5 Iran 12,0 Eritrea 10,8 Somalia 17,7 Russische Föderation 13,1 Ungeklärt 13,1 Armenien 15,2 Pakistan 18,4 Albanien 10,2 Guinea 19,3 Aserbaidschan 12,6 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in Monaten Jan.-Jun. 2017 Gesamt 12,6 davon Erstanträge 12,6 Folgeanträge 13,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 11,9 darunter: Afghanistan 15,6 Irak 12,9 Guinea 6,6 Äthiopien 9,2 Somalia 8,6 Gambia 8,3 Pakistan 10,8 Iran 12,6 Syrien 12,7 Ägypten 11,4 Albanien 7,8 Eritrea 5,9 Algerien 5,3 Marokko 6,7 Ungeklärt 7,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 11,8 darunter: Afghanistan 12,9 Syrien 12,2 Irak 11,8 Eritrea 6,9 Somalia 9,6 Ungeklärt 12,1 Guinea 7,3 Äthiopien 9,6 Pakistan 13,2 Iran 11,4 Staatenlos 12,6 Gambia 12,5 Nigeria 12,7 Ägypten 13,5 Marokko 6,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 3. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Dublin-Verfahren in Monaten Herkunftsländer gesamt 2,2 darunter: Syrien 2,3 Irak 1,6 Afghanistan 1,6 Türkei 2,6 Nigeria 1,8 Iran 2,7 Eritrea 3,1 Somalia 1,8 Russische Föderation 1,8 Ungeklärt 1,6 Armenien 2,8 Pakistan 2,3 Albanien 1,0 Guinea 3,3 Aserbaidschan 2,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Dublin-Verfahren in Monaten Herkunftsländer gesamt 3,0 darunter: Syrien 3,4 Irak 2,3 Afghanistan 2,3 Türkei 2,9 Russische Föderation 2,1 Iran 2,4 Pakistan 2,9 Somalia 3,1 Eritrea 3,9 Kosovo 1,7 Ungeklärt 3,7 Nigeria 3,4 sonst. asiat. Staatsangehörige 3,9 Aserbaidschan 3,9 Kongo, Dem. Rep. 5,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfahren getrennt danach betrachtet werden, ob sie in so genannten Ankunftszentren, in Entscheidungszentren, in den Außenstellen oder der Zentrale entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 3. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einem Ankunftszentrum entschieden wurden – in Monaten Gesamt 9,1 darunter: Syrien 4,3 Irak 7,0 Afghanistan 13,0 Türkei 8,3 Nigeria 12,1 Iran 9,1 Eritrea 6,2 Somalia 12,9 Russische Föd. 15,2 Ungeklärt 10,1 Armenien 14,5 Pakistan 11,3 Albanien 3,3 Guinea 8,4 Aserbaidschan 11,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einem Ankunftszentrum entschieden wurden – in Monaten Gesamt 10,5 darunter: Syrien 5,4 Irak 9,6 Afghanistan 11,4 Türkei 12,1 Russische Föderation 14,6 Iran 9,4 Pakistan 12,4 Somalia 14,9 Eritrea 7,4 Kosovo 7,1 Ungeklärt 12,2 Nigeria 9,7 sonst. asiat. Staatsangeh. 16,8 Aserbaidschan 11,2 Kongo, Dem. Republik 13,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einem Entscheidungszentrum entschieden wurden in Monaten Gesamt 13,2 darunter Syrien 8,6 Irak 11,7 Afghanistan 14,9 Türkei 0,0 Nigeria 17,7 Iran 15,2 Eritrea 15,5 Somalia 17,1 Russische Föderation 44,8 Ungeklärt 13,7 Armenien 22,0 Pakistan 18,9 Albanien 8,7 Guinea 11,4 Aserbaidschan 1,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einem Entscheidungszentrum entschieden wurden in Monaten Gesamt 12,4 darunter: Syrien 8,7 Irak 11,7 Afghanistan 12,7 Türkei 12,0 Russische Föderation 0,0 Iran 12,1 Pakistan 16,1 Somalia 15,2 Eritrea 16,2 Kosovo 11,2 Ungeklärt 10,9 Nigeria 17,6 sonst. asiat. Staatsangeh. 12,4 Aserbaidschan 0,0 Kongo, Dem. Republik 20,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einer Außenstelle oder der Zentrale entschieden wurden in Monaten Gesamt 11,7 darunter: Syrien 6,5 Irak 9,1 Afghanistan 13,9 Türkei 11,4 Nigeria 17,2 Iran 11,7 Eritrea 8,7 Somalia 13,4 Russische Föderation 19,3 Ungeklärt 13,7 Armenien 12,6 Pakistan 14,8 Albanien 4,1 Guinea 12,2 Aserbaidschan 12,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einer Außenstelle oder der Zentrale entschieden wurden in Monaten Gesamt 12,5 darunter: Syrien 8,1 Irak 10,2 Afghanistan 12,2 Türkei 15,7 Russische Föderation 19,4 Iran 11,2 Pakistan 15,5 Somalia 13,7 Eritrea 9,2 Kosovo 10,6 Ungeklärt 14,5 Nigeria 16,0 sonst. asiat. Staatsangeh. 14,9 Aserbaidschan 12,0 Kongo, Dem. Republik 17,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie lang war im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 3. Quartal 2017 Antragstellung bis Anhörung Anhörung bis Entscheidung Gesamt 7,6 4,0 darunter: Syrien 4,5 3,3 Irak 4,6 4,3 Afghanistan 11,0 5,1 Türkei 4,9 4,3 Nigeria 6,9 4,4 Iran 9,2 3,4 Eritrea 5,7 2,6 Somalia 9,1 3,1 Russische Föderation 10,0 6,0 Ungeklärt 7,9 5,7 Armenien 6,0 4,5 Pakistan 10,2 3,3 Albanien 2,1 2,0 Guinea 5,4 2,7 Aserbaidschan 4,4 4,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/185 2. Quartal 2017 Antragstellung bis Anhörung Anhörung bis Entscheidung Gesamt 8,2 4,4 darunter: Afghanistan 10,4 4,3 Albanien 2,4 2,4 Eritrea 5,0 2,6 Georgien 6,4 4,5 Guinea 5,9 3,9 Irak 6,7 5,2 Iran 7,6 3,8 Mazedonien 2,4 2,1 Nigeria 8,8 5,4 Pakistan 11,1 3,1 Russische Föderation 11,4 6,6 Somalia 10,5 3,1 Syrien 6,5 3,5 Türkei 5,5 6,4 Ungeklärt 8,7 5,7 5. Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren im BAMF? Angaben zu den anhängigen Verfahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anhängige Verf. Stand: 30.09.2017 bis 3 Monate über 3 Monate über 6 Monate über 12 Monate über 15 Monate über 18 Monate über 24 Monate über 36 Monate Insgesamt Gesamt 31.439 67.895 58.173 45.041 31.954 21.611 10.815 3.497 99.334 darunter: Afghanistan 2.607 16.700 14.941 12.395 8.571 5.057 1.157 188 19.307 Syrien 6.801 6.526 4.855 3.519 2.670 1.542 316 57 13.327 Irak 3.806 4.781 3.857 2.850 2.081 1.222 287 73 8.587 Nigeria 1.406 4.208 3.647 2.941 2.185 1.665 1.310 490 5.614 Iran 1.432 3.388 2.942 2.413 1.394 778 298 73 4.820 Somalia 1.207 3.031 2.617 1.925 1.341 995 686 192 4.238 Türkei 1.815 2.067 1.708 1.197 800 569 371 153 3.882 Gambia 421 3.453 3.288 2.838 2.159 1.534 904 178 3.874 Ungeklärt 812 2.288 2.042 1.683 1.395 1.168 607 192 3.100 Russische Föd. 1.011 1.962 1.685 1.265 875 674 496 218 2.973 Der Übernahmebestand vom 1. Januar 2017 in Höhe von rund 434 000 Verfahren konnte mit Stand 30. September 2017 auf rund 52 000 Verfahren reduziert wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden gespeichert ) bis zur formellen Asylantragstellung im dritten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Daten keine Aussagen etwa zur Gesamtverfahrensdauer von Asylverfahren zulassen, da im Einzelfall der Asylantrag nicht unmittelbar nach der Einreise gestellt worden ist: 3. Quartal 2017 Dauer in Monaten Gesamt 3,9 darunter: Syrien 5,0 Afghanistan 6,8 Irak 3,5 Eritrea 2,7 Iran 3,5 2. Q. 2017 Dauer in Monaten Gesamt 4,5 darunter Syrien 4,7 Afghanistan 7,9 Irak 4,2 Eritrea 2,5 Iran 3,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/185 7. Wie ist es zu begründen, dass nach Auskunft der Bundesregierung angeblich nicht einmal fachkundige Bundesbedienstete Angaben oder Einschätzungen zu den bisherigen Erfahrungen mit beschleunigten Verfahren nach § 30a AsylG machen können sollen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 18/13472, Antwort zu Frage 7), welche Erfahrungen und Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter gibt es eventuell inzwischen zu diesem Thema, und wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Asylverfahrensdauern in den beiden Außenstellen Manching und Bamberg, in denen im Zeitraum von Mitte 2016 bis Mitte 2017 beschleunigte Asylverfahren durchgeführt wurden, mit 8,9 bzw. 7,6 Monaten im zweiten Halbjahr 2016 und 12,9 bzw. 9 Monaten im ersten Halbjahr 2017 (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/13472) nicht merklich kürzer bzw. sogar noch länger waren als im bundesweiten Durchschnitt (den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass an diesen beiden Standorten nicht nur beschleunigte Asylverfahren durchgeführt wurden, aber die hohen Verfahrensdauern trotz beschleunigter Asylverfahren sind ihres Erachtens dennoch erklärungsbedürftig )? Nach Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die Bearbeitung in beschleunigten Verfahren in den genannten Außenstellen bewährt. Über 40 Prozent aller betreffenden Verfahren (Zeitraum 1. Juli 2017 bis 31. Oktober 2017) wurden innerhalb von 10 Kalendertagen entschieden; weitere 30 Prozent wurden innerhalb eines Monats erledigt. Positiv wirkt sich insbesondere die örtliche Nähe zu den Landesbehörden aus. Prozessoptimierungen sind aufgrund kurzer Wege und direkter Abstimmungsmöglichkeiten schnell umsetzbar . Es bestehen direkte Kommunikationswege zwischen den beteiligten Akteuren . Die in der Fragestellung genannten Verfahrensdauern erklären sich daraus, dass das Aufgabenspektrum der Außenstellen Manching und Bamberg außer der Bearbeitung der für das beschleunigte Asylverfahren vorgesehenen Herkunftsländer auch die Bearbeitung weiterer Herkunftsländer umfasste. So lag der Anteil der Entscheidungen zu sicheren Herkunftsländern in der Außenstelle Manching im zweiten Halbjahr 2016 bei 28 Prozent und im ersten Halbjahr 2017 bei 24 Prozent , in der Außenstelle Bamberg bei 40 Prozent bzw. 15 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Verfahren wurden im dritten Quartal 2017 in Außenstellen, die einer besonderen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet sind, insgesamt geführt (bitte auch nach Außenstellen differenzieren), wie viele dieser Verfahren betrafen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und Asylsuchende mit ungeklärter Identität/Staatsangehörigkeit (bitte differenzieren ), welche sonstigen Staatsangehörigen waren betroffen, wie lang war die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren in den genannten Außenstellen insgesamt bzw. für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, und was waren die Ergebnisse dieser Verfahren (bitte so differenziert wie möglich nach Schutzstatus, Ablehnung usw. darlegen und auch nach Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können, soweit hierzu Informationen vorliegen, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AS Manching Juli-Sept. 2017 Asyl-- anträge davon Erstanträge davon Folgeanträge Entscheid - ungen insgesamt Asylberech - tigung Art 16a GG Flüchtlings - schutz § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz § 4 I AsylG Abschiebungs - verbot § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen sonstige Verfahrenserle - digungen alle HKL 863 789 74 463 - 8 - 3 260 192 davon Albanien 58 45 13 50 - - - - 31 19 Mazedonien 10 6 4 28 - - - - 15 13 Kosovo 9 5 4 24 - - - 1 9 14 Serbien 14 11 3 24 - - - - 21 3 Bosnien und Herzegowina 11 9 2 15 - - - - 7 8 Ungeklärt 6 - 6 10 - - - - 1 9 Montenegro - - - 1 - - - - 1 - Senegal 1 1 - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/185 AZ Bamberg Juli-Sept. 2017 Asylanträge davon Erstanträge davon Folgeanträge Entscheid - ungen insgesamt Asylberech - tigung Art 16a GG Flüchtlingsschutz § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz § 4 I AsylG Abschiebungs - verbot § 60 V/VII Aufenth G Ablehnungen sonstige Verfahrens - erledigungen alle HKL 1.084 955 129 1.389 97 224 250 63 512 243 davon Albanien 43 20 23 57 - - - - 31 26 Senegal 20 8 12 49 - 1 - 5 23 20 Kosovo 20 6 14 30 - - - - 17 13 Mazedonien 3 - 3 28 - - - - 19 9 Serbien 5 5 - 15 - - - - 10 5 Ghana 31 31 - 14 - - - - 12 2 Bosnien und Herzegowina 9 2 7 13 - - - - 3 10 Ungeklärt 7 6 1 10 1 1 - - 7 1 Montenegro 1 1 - 7 - - - - 7 - Staatenlos 8 8 - 6 - 2 - - 1 3 Durchschnitt Bearbeitungsdauer in Monaten* 01.07.-30.09.2017 AS Manching AZ Bamberg alle HKL 8,0 7,5 * Hinweis: zu den erfragten Untergruppen können keine validen Durchschnittswerte ermittelt werden Außer den in den Tabellen genannten Staatsangehörigkeiten wurden in der Außenstelle Manching im 3. Quartal 2017 die Asylanträge zu weiteren acht Staatsangehörigkeiten entschieden, vor allem Ukraine (259 Entscheidungen) und Nigeria (28). Im Aufnahmezentrum Bamberg wurden die Asylanträge zu weiteren 22 Staatsangehörigkeiten entschieden, vor allem Syrien (348 Entscheidungen), Eritrea (225), Georgien (141) und Russische Föderation (100). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie lang war im dritten Quartal bzw. zuletzt die Verfahrensdauer bei Verfahren , die in den letzten sechs Monaten eingeleitet (Asylantragstellung) und entschieden wurden (Angaben zum „aktuellen Rand“, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Antragstellung ab: 01.04.2017 Entscheidung 01.04.2017 – 30.09.2017 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren. Gesamt 1,5 darunter: Syrien 1,5 Irak 1,6 Afghanistan 2,1 Eritrea 1,5 Albanien 1,0 Iran 2,0 Somalia 1,6 Nigeria 1,6 Russische Föderation 1,4 Türkei 1,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/185 10. Wie lang war im dritten Quartal bzw. zuletzt die Verfahrensdauer bei Neuverfahren (Asylantragstellung ab dem 1. Januar 2017, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Verfahrensdauer bei Neuverfahren betrug für den Zeitraum Januar bis September 2017 durchschnittlich 2,0 Monate. Die Angaben der durchschnittlichen Verfahrensdauer bei Neuverfahren für das dritte Quartal 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Entscheidungen über Neuverfahren (Antragsdatum ab 01.01.2017) Durchschnitt Bearbeitungsdauer in Monaten für Entscheidungen im 3. Quartal 2017 Gesamt 2,4 darunter: Syrien 2,1 Irak 2,4 Afghanistan 3,3 Türkei 2,9 Nigeria 2,4 Iran 3,0 Eritrea 2,5 Somalia 2,5 Russische Föderation 2,1 Ungeklärt 2,1 11. Wie lang war zuletzt die durchschnittliche statistische Verfahrensdauer (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Angaben zu der durchschnittlichen Verfahrensdauer von der formellen Asylantragstellung bis zu einer Entscheidung des BAMF für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Durchschnitt Bearbeitungsdauer in Monaten Gesamt HKL 10,8 darunter: Afghanistan 11,5 Syrien 7,3 Irak 9,4 Iran 10,1 Nigeria 14,6 Eritrea 8,3 Pakistan 13,9 Somalia 13,9 Russische Föderation 15,5 Türkei 11,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Angaben zu Verfahrensdauern am „aktuellen Rand“ wenig aussagekräftig erscheinen, wenn dieser Wert sowohl Mitte 2015 als auch Mitte 2016 als auch Mitte 2017 bei 1,7 bzw. 1,6 Monaten lag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 4j und Bundestagsdrucksache 18/13472, Antwort zu Frage 9; bitte begründen )? Die „Verfahrensdauer am aktuellen Rand“, die nun durch die „Verfahrensdauer Neuverfahren“ abgelöst wird, ist im Vergleich zur „statistischen Verfahrensdauer “ besser geeignet für belastbare Aussagen über die aktuellen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten im BAMF. Die „Verfahrensdauer am aktuellen Rand“ umfasste nur solche Verfahren, die eine Antragstellung innerhalb der letzten sechs Monate betrafen. Die „Verfahrensdauer Neuverfahren“ umfasst nur solche Verfahren, in denen eine Antragstellung im Jahr 2017 erfolgte. Bei solchen neu eingegangenen Fällen ist davon auszugehen, dass sie – nach den großen Antragszahlen im Jahr 2016 – nun im Regelbetrieb bearbeitet werden können. Insofern spiegelt die „Verfahrensdauer Neuverfahren“ im Vergleich zur „statistischen Verfahrensdauer“ besser die tatsächlichen durchschnittlichen aktuellen Bearbeitungszeiten im BAMF wider. Sie wird daher ergänzend zur statistischen Verfahrensdauer veröffentlicht. 13. Wieso konnte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12623 zu Frage 4j rückwirkend Angaben zu Verfahrensdauern am „aktuellen Rand“ für die Zeitpunkte Mitte 2015 und Mitte 2016 machen, während die Staatssekretärin Dr. Emily Haber im Rahmen einer den Fragestellern vorliegenden Nachbeantwortung vom 5. Oktober 2017 zu den Bundestagsdrucksachen 18/13472, 18/13536 und 18/13551 auf Seite 4 behauptete, die Verfahrensdauer für Neuverfahren im September 2015 könne durch das BAMF „im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden“ (bitte nachvollziehbar begründen), und wie war die Verfahrensdauer am „aktuellen Rand“ im September 2015? Da die Verfahrensdauern standardmäßig mit Antragstellung jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres erstellt wurden, entsprachen die Verfahrensdauern „am aktuellen Rand“ für die Zeitpunkte Mitte 2015 bzw. Mitte 2016 den Verfahrensdauern für das erste Halbjahr des entsprechenden Jahres. Unterjährige Verfahrensdauern „am aktuellen Rand“ wurden in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nicht ermittelt. Deshalb ist es nicht möglich, die Verfahrensdauer „am aktuellen Rand“ zum Zeitpunkt Ende September 2015 (Zeitraum April bis September) nachträglich zu berechnen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/185 14. Für wie sinnvoll und aussagekräftig erachtet die Bundesregierung ihre Interpretation des Beschlusses von Bund und Ländern vom 24. September 2015 im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels“ , die dortigen Zusagen zu Asylverfahrensdauern hätten sich nur auf Neuverfahren bezogen (siehe Vorbemerkung und vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13472), vor dem Hintergrund, dass bereits Mitte 2015 die aktuelle Verfahrensdauer (am „aktuellen Rand“) bei 1,6 Monaten lag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 4j; andere Daten zu Neuverfahren als diese Verfahrensdauern am „aktuellen Rand“ wurden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller damals nicht erhoben) und somit das angebliche Ziel einer dreimonatigen Verfahrensdauer bei Neuverfahren zum Zeitpunkt des Beschlusses längst erfüllt gewesen wäre (bitte nachvollziehbar beantworten) – und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller , dass der Bund seine Zusage gegenüber den Ländern nicht eingehalten hat – und was folgt daraus (bitte ausführen)? Es bleibt bei der bisherigen Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13472 vom 1. September 2017. Sofern die Selbstverpflichtung des Bundes bezüglich der durchschnittlichen Dauer der Verfahren auch die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits anhängigen Verfahren mit eingeschlossen hätte, hätten die Neuverfahren erheblich schneller als in drei Monaten entschieden werden müssen, um in der Gesamtrechnung zu einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von drei Monaten zu gelangen. Zu den Altfällen findet sich im Übrigen in der Vereinbarung vom 24. September 2015 lediglich die Aussage „Der Bund verpflichtet sich, … die Altfälle abzuarbeiten …“, eine Frist hierfür wird gerade nicht genannt. 15. Wie ist die Aussage der Staatssekretärin Dr. Emily Haber im Rahmen einer den Fragestellern vorliegenden Nachbeantwortung vom 5. Oktober 2017 zu den Bundestagsdrucksachen 18/13472, 18/13536 und 18/13551, die Zusage zu Verfahrensdauern vom 24. September 2015 müsse sich deshalb auf Neuverfahren bezogen haben, weil ansonsten „die Neuverfahren erheblich schneller als in drei Monaten hätten entschieden werden müssen, um in der Gesamtrechnung zu einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von drei Monaten zu gelangen“ und „eine solche Vorgehensweise läge weder im Interesse der neu eingereisten Antragsteller, die einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Asylverfahren haben, noch war sie in der Form von dem Bund im Hinblick auf die damaligen Asylzugänge beabsichtigt“, vereinbar mit der Einführung beschleunigter Asylverfahren, die innerhalb einer Woche abgeschlossen werden sollen (§ 30a Absatz 2 AsylG), und damit, dass die Bundesregierung in einer Meldung vom 22. Juni 2016 (www.bundesregierung. de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-22-bamf-vortrag-weise-asylverfahrenschneller -entschieden.html) erklärte, dass in Ankunftszentren rund die Hälfte aller Verfahren in 48 Stunden abgeschlossen würde und im Oktober 2016 der Leiter des BAMF Frank-Jürgen Weise erklärte (http://de.reuters. com/article/deutschland-fl-chtlinge-zahlen-idDEKCN12C1CD), für diejenigen , die jetzt in ein Ankunftszentrum oder eine Außenstelle des BAMF kämen , dauere das Asylverfahren im Schnitt 1,5 Monate – was aus Sicht der Fragesteller jeweils der zitierten Antwort widerspricht, Neuverfahren könnten nicht erheblich schneller als in drei Monaten abgeschlossen werden (bitte nachvollziehbar begründen)? Die angestrebte dreimonatige Verfahrensdauer bezieht sich auf die regulären Asylverfahren und nicht auf die in § 30a des Asylgesetzes (AsylG) geregelten beschleunigten Verfahren, die es im Zeitpunkt des Beschlusses von Bund und Ländern vom 24. September 2015 überhaupt noch nicht gab. Die in der Fragestellung zitierten Aussagen von Frank-Jürgen Weise beziehen sich auf die Durchführung von Asylverfahren in Ankunftszentren. In den Ankunftszentren werden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/185 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode viele auf mehrere Stationen verteilte Schritte im Asylverfahren gebündelt. Nach Möglichkeit findet das gesamte Asylverfahren unter dem Dach des Ankunftszentrums statt – von der ärztlichen Untersuchung durch die Länder, über die Aufnahme der persönlichen Daten und der Identitätsprüfung, der Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung über den Asylantrag. Bei Antragstellenden mit sehr guter Bleibeperspektive sowie Antragstellenden aus sicheren Herkunftsländern mit eher geringen Bleibeaussichten kann daher in der Regel sehr kurzfristig angehört und über den Asylantrag entschieden werden. Dies betrifft aber, wie die Fragesteller selbst einräumen, nur einen Teil der dort durchgeführten Verfahren . Insofern widerspricht dies nicht der Darstellung in der Nachbeantwortung vom 5. Oktober 2017. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Ist es zutreffend, dass die Staatssekretärin Dr. Emily Haber und Frank-Jürgen Weise für das BAMF (dieser am 3. März 2016) ein „Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ unterzeichnet haben, nach dem sich das BAMF für das Jahr 2016 unter anderem an diesem Ziel orientieren soll: „Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von der Registrierung bis zur Bescheiderstellung auf durchschnittlich unter fünf Monate im Gesamtdurchschnitt, auf unter drei Monate bei neuen Anträgen“? Ist es weiterhin zutreffend, dass unter „Leistungsversprechen“ dann festgehalten wurde, dass „Neuanträge ab 2016“ im 4. Quartal 2016 innerhalb von drei Monaten („A- und B-Fälle“ innerhalb eines Monats, „C-Fälle“ innerhalb von sechs Monaten) und „Altbestände“ innerhalb von „durchschnittlich 5 Monate[n] im Jahresdurchschnitt 2016“ bearbeitet werden sollten – und wie ist dies mit den Behauptungen der Bundesregierung vereinbar, die im Beschluss vom 24. September 2015 im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels“ durch den Bund gemachten Zusagen zu maximal fünfmonatigen Asylverfahrensdauern hätten sich nur auf Neuverfahren bezogen (siehe Vorbemerkung und vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13472), was dem oben zitierten Arbeitsprogramm nach Auffassung der Fragesteller eindeutig widerspricht (bitte begründen)? Die Bundesregierung kann die Existenz des zitierten Dokuments bestätigen. Sie vermag aber nicht zu erkennen, inwieweit das von den Fragestellern auszugsweise wiedergegebene Arbeitsprogramm einen Widerspruch zu ihren bisherigen Aussagen begründen können sollte. Es ist selbstverständlich, dass ein umfassendes Arbeitsprogramm des BAMF auch nähere Regelungen zur Abarbeitung der Altbestände (Anträge aus 2015 oder älter) trifft. Der Beschluss vom 24. September 2015 besitzt diese Detailtiefe dagegen nicht, für die Abarbeitung der Altfälle findet sich hier gerade keine Fristbestimmung: „Der Bund verpflichtet sich, die Asylverfahren trotz steigender Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, die Altfälle abzuarbeiten und den Zeitraum zwischen Registrierung und Antragstellung erheblich zu verkürzen, so dass eine Verkürzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BAMF auf maximal fünf Monate im Jahr 2016 erreicht wird.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/185 17. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der Antwort auf die vorherige Frage an ihren bisherigen Antworten zum Inhalt bzw. zur Interpretation des Beschlusses vom 24. September 2015 im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels“ zu anzustrebenden Asylverfahrensdauern fest (bitte nachvollziehbar begründen )? Die Bundesregierung hält in vollem Umfang an ihren bisherigen Antworten fest. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333