Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1866 19. Wahlperiode 25.04.2018 Antwort der Bundesregierung des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1071 – Deutsch-ukrainische Beziehungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ukraine stellt ein nach Ansicht der fragestellenden Fraktion für den Frieden und den Wohlstand in Europa wichtiges Land dar. Den deutsch-ukrainischen Beziehungen kommt daher ein hoher Stellenwert zu. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wegen der zeitlich weit zurückreichenden Fragen können einige erbetene Daten von der Bundesregierung auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden. Bezüglich der Beantwortung der Fragen 1, 2, 10, 12, 13, 17, 18, 25, 26, 27, 28 und 54 wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben, und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die Beantwortung der Fragen 36 bis 36c kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachen-Anordnung (VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 21, 22, 23 und 24 kann nicht offen erfolgen und wird zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in separaten Anhängen beantwortet . 1. Welche deutschen Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Städtepartnerschaften mit ukrainischen Städten? Die erbetenen Angaben können im Internet auf der Homepage des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (www.rgre.de) auf der Unterseite „Datenbankabfrage “ eingesehen werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse. 2. Welche deutschen Bundesländer unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Partnerschaften mit ukrainischen Regionen? Die Zuständigkeit für Partnerschaften mit Regionen liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine umfassenden eigenen Erkenntnisse . 3. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw. ausgegeben? Aus dem Einzelplan 05, Kapitel 0504 (Auswärtiges Amt – Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland) wurden in den Jahren 2010 bis 2017 rund 22,3 Mio. Euro für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw. ausgegeben. Weitergehende Angaben ab Haushaltsjahr 2001 sind der beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage 1) zu entnehmen. Daten für weiter zurückliegende Haushaltsjahre liegen nicht vor. 4. Welche Finanzmittel erhielten die deutschen Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben)? Nachstehende Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine aktiv und werden wie folgt unterstützt: * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort zu den Fragen 21 bis 24 und 36 bis 36c als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1866 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die Projekte der staatlichen deutsch-ukrainischen Entwicklungszusammenarbeit wurden bzw. werden durch die staatlichen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bzw. ihre Vorgängerorganisation Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) sowie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Durchführungsorganisation Kapitel Titel Fördersumme in Euro GIZ/ GTZ (seit 1992) 2301 896 03 und 687 06 372.868.357,61 (inklusive Kofinanzierungen anderer Geber) PTB (seit 2006; ohne Büro in der Ukraine) 2301 896 03 400.000 KfW (seit 1992) 2301 866 11 und 896 11 408.650.000 (in erheblichem Maße Darlehen) Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Einzelplan 23 auch Projekte anderer deutscher Organisationen (z. B. Politische Stiftungen, Kirchen, private Träger, Sozialstrukturförderung , Kammern und Verbände, Kommunen etc.) in der Ukraine. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert- Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und die Hanns-Seidel-Stiftung unterhalten Büros in der Ukraine. Die Förderung der Arbeit der Politischen Stiftungen in der Ukraine erfolgt durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23). Die deutschen politischen Stiftungen werden ferner im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (durch das Auswärtiges Amt und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) gefördert, siehe untenstehende Tabelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) Aktuelle Angaben zu einzelnen Trägern sind der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zur Förderung im Rahmen der AKBP (Auswärtiges Amt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) zu entnehmen: Politische Stiftungen: Organisation Kapitel Titel Bewilligte Mittel in Euro Verausgabte Mittel in Euro Friedrich-Ebert-Stiftung seit 2016 0504 687 13 173.096 173.096 Hanns-Seidel-Stiftung seit 2016 0504 687 13 194.200 194.200 Heinrich-Böll-Stiftung seit 2016 0504 687 13 210.200 210.200 Konrad-Adenauer-Stiftung seit 2016 0504 687 13 185.890 185.890 Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit seit 2016 0504 687 13 83.374 83.374 Rosa-Luxemburg-Stiftung seit 2016 0504 687 13 388.400 388.400 Private Träger: Organisation Kapitel Titel Bewilligte Mittel in Euro Verausgabte Mittel in Euro Bundeszentrale für politische Bildung seit 2015 0504 687 13 584.000 584.000 Deutsche Welle seit 2014 0504 687 13 4.933.819,84 4.933.819,84 0452 685 91 8.544.200 8.544.200 Deutscher Volkshochschulverband International seit 2015 0504 687 13 1.121.195 1.121.195 Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ seit 2014 0504 687 13 1.540.000 1.540.000 Institut für Auslandsbeziehungen e. V. seit 2014 0504 687 13 622.858,38 622.858,38 Goethe-Institut e. V. seit 2014 0504 687 13 1.880.755,36 1.880.755,36 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1866 Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) betreibt in Kiew ein Informationszentrum . Die Betriebsmittel für das Zentrum trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Haushaltstitel 3002-68101, die Kosten für den Lektor/Institutsleiter hat das Auswärtige Amt bis zum Jahr 2013 aus dem Titel 0504-68712 und ab dem Jahr 2014 aus dem Titel 0504-687 48 übernommen . Einzelheiten sind der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen . Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Information Center (IC) Kiew Betriebsmittel IC-Lektor Gesamtsumme (BMBF) Kap. 3002, Titel 68101 (AA) Kap. 0504, Titel 687 12 (bis 2013) Kap. 0504, Titel 687 48 (ab 2014) Jahr in Tausend Euro in Tausend Euro in Tausend Euro 2005 20 94 114 2006 27 133 160 2007 42 102 144 2008 64 75 139 2009 41 70 111 2010 50 81 131 2011 44 60 104 2012 52 63 115 2013 59 68 127 2014 57 70 127 2015 72 74 146 2016 64 66 130 2017 62 66 128 Summe 654 1.022 1.676 5. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der Bundesregierung in der Ukraine (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie gesondert angeben, wie viele Deutschstämmige auf der Krim und im Donbass leben)? Als Ergebnis der letzten Volkszählung in der Ukraine im Jahr 2001 wurden zu diesem Zeitpunkt 33 000 Deutschstämmige statistisch erfasst. Neuere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurde die deutsche Minderheit in der Ukraine in den Jahren 1993 bis 2017 aus Kapitel 0603 mit Haushaltsmitteln in Höhe von 40 588 049 Euro gefördert (Titelgruppe 03 des Bundeshaushalts ). Daneben wurde die Medienarbeit der Deutschen in der Ukraine in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit 93 952 Euro gefördert (Kapitel 0603 Titel 532 04). Die von 2001 bis 2017 aus Kapitel 0504 (AKBP) verwendeten Haushaltsmittel betragen rund 15,7 Mio. Euro. 7. Welche Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes in der Ukraine fördert die Bundesregierung mit welchen Finanzmitteln, bis wann, und aus welchen Haushaltstiteln (bitte Zeitraum der Förderung angeben )? Existieren darüber hinaus ukrainisch-deutsche Museen, gemeinsame Ausstellungen o. Ä., bzw. sind solche geplant? Seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien/BKM (Kapitel 0452) wurden zuletzt bzw. werden die anliegenden Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes in der Ukraine gefördert (Anlage 2). Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob darüber hinausgehend ukrainischdeutsche Museen, gemeinsame Ausstellungen oder ähnliche Vorhaben bzw. Projekte existieren oder geplant sind. 8. Wie viele Stellen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Goethe-Institut e. V. in der Ukraine? Mit welchen Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit Bestehen nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Derzeit gibt es am Goethe-Institut Ukraine (Stand: 7. März 2018) sechs entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 59 lokale Arbeitskräfte. Weitere Angaben zur zweiten Teilfrage sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen . 9. Wie viele ukrainische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018 wurde 3 822 ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1866 Anzahl Personen Gesamt 3.822 davon im Jahr 2012 181 2013 501 2014 628 2015 847 2016 771 2017 808 2018 86 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen deutscher Unternehmen in die Ukraine (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Rüstungsexportvolumen von Deutschland in die Ukraine seit 1992 (bitte nach Waffen und Stückzahlen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen die erbetenen Daten erst ab dem Jahr 2000 vor; Einzelheiten sind der beigefügten tabellarischen Aufstellung der Anlage 4 zu entnehmen . 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche Importvolumen aus der Ukraine seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? 13. Welchen Anteil hatte die Ukraine seit 1992 nach Kenntnis der Bundesregierung am deutschen Importvolumen, Exportvolumen und gesamten Handelsumsatz (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Bezüglich der Fragen 12 und 13 wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Wie viele deutsche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Niederlassung in der Ukraine (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Nach der letzten, der Bundesregierung bekannten Auskunft vom ukrainischen Statistikdienst aus dem Jahr 2016 wurden seinerzeit 4 237 juristische Personen mit deutscher Beteiligung sowie Repräsentanzen bzw. Filialen deutscher Unternehmen in der Ukraine gezählt. Der Bundesregierung liegt lediglich eine Aufstellung von März 2013 und Januar 2016 vor, die nach Rechtsformen, nicht nach Branchen gliedert (siehe nachstehende Tabelle zu Organisationen mit deutscher Beteiligung in der Ukraine laut dem „Einheitlichen staatlichen Register von Unternehmen und Organisationen der Ukraine“ (EDRPOU) ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rechtsformen Stand Stand 15.03.2013 16.01.2016 Gesamtanzahl der Wirtschaftsorganisationen mit deutscher Beteiligung 4033 4237 davon juristische Personen 3631 3848 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 2863 3099 Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung 11 Gemeinschaftsunternehmen 195 158 Privatunternehmen 281 257 Tochterunternehmen 108 121 Geschlossene Aktiengesellschaften 72 108 Aktiengesellschaften 17 Ausländische Unternehmen 71 59 andere Rechtsformen 24 35 Repräsentanzen 384 371 Filialen (sonstige abgesonderte Niederlassungen) 18 18 15. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für deutsche Unternehmen, die in die Ukraine exportierten, gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln )? Im Zeitraum 1992 bis 2017 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen in die Ukraine in Höhe von rund 7,46 Mrd. Euro (Einzeldeckungen rund 3,19 Mrd. Euro und Sammeldeckungen rund 4,27 Mrd. Euro) übernommen. Eine Aufschlüsselung der Exportkreditgarantien in einzelne Sektoren ist erst ab dem Jahr 2000 möglich. Das Deckungsvolumen für den Zeitraum 1992 bis 1999 betrug 1,23 Mrd. Euro (Einzeldeckungen rund. 1,15 Mrd. Euro, Sammeldeckungen rund 75 Mio. Euro). Darüberhinaus wird auf die Aufstellung der beigefügten Anlage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1866 16. Wie viele gemeinsame deutsch-ukrainische bzw. ukrainisch-deutsche Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die Mitarbeiteranzahl angeben) a) in Deutschland, Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) in der Ukraine? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren in der Ukraine 158 Unternehmen mit deutscher Beteiligung mit der ukrainischen Rechtsform „Gemeinschaftsunternehmen “. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? 18. Welche Direktinvestitionen haben ukrainische Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Bezüglich der Fragen 17 und 18 weist die Bundesregierung darauf hin, dass die erbetenen Daten bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden können. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weiteren Erkenntnisse. 19. Welche Investitionen haben deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Modernisierung der ukrainischen Pipeline-Infrastruktur getätigt (bitte seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben deutsche Unternehmen keine eigenen Investitionen in das ukrainische Pipelinesystem für den Transport und die Verteilung von Erdgas getätigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13201 vom 27. Juli 2017 verwiesen. 20. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in der Ukraine seit 1992 (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Auf die beigefügte Anlage 6 wird verwiesen. 21. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-Anlage 7 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 8 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Demokratieaufbau in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme , Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 9 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 24. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln )? Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 10 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 25. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen in Deutschland und der Ukraine (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das Jahr nennen , seitdem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)? Die erbetenen Informationen können beim Pädagogischen Auslandsdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingeholt werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 26. Welche deutschen Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperationsvereinbarung oder Hochschulpartnerschaft mit ukrainischen Hochschulen abgeschlossen (bitte die Kooperationspartner benennen und den Zeitraum der Kooperation oder Partnerschaft sowie ihren Inhalt in Kurzform wiedergeben und nach Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eingeholt werden. Die HRK unterhält eine Informationsplattform „Internationale Hochschulkooperationen“. Seit dem Jahr 2001 werden die Daten im Hochschulkompass der HRK von den deutschen Hochschulen laufend online aktualisiert . Aktuelle Daten zu Kooperationen deutscher Hochschulen sind hier zu finden: www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1866 27. Welche deutsch-ukrainischen Studiengänge (in denen die Studenten verpflichtend einen Teil ihres Studiums in der Ukraine beziehungsweise Deutschland absolvieren oder einen Abschluss erwerben, der in beiden Ländern anerkannt wird) gibt es nach Kenntnis der Bunderegierung seit wann an deutschen Hochschulen (bitte nach Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können dem Hochschulkompasses der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) entnommen werden: www.hochschulkompass.de/ studium.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse . 28. Wie viele Studenten aus der Ukraine studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte seit 1992 nach Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen könnten beim Statistischen Bundesamt sowie beim Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (www.dzhw.eu) erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur Gesamtzahl der Studierenden aus der Ukraine an deutschen Hochschulen seit 1992. a) Wie viele dieser Studenten wurden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert? Seit 2007 wurden vom DAAD 11.777 ukrainische Studierende gefördert. Allerdings können die DAAD-Gefördertenzahlen aus der Individual- und Projektförderung nicht direkt in Bezug gesetzt werden zu der Gesamtzahl der „Studenten aus der Ukraine in Deutschland“, da es sich um unterschiedliche Zielgruppen handelt . b) Wie viele dieser Studenten wurden durch staatliche Programme der Ukraine gefördert? Der Bundesregierung sind aktuell keine staatlichen Stipendienprogramme der Ukraine bekannt. c) Wie viele dieser Studenten wurden durch deutsche Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die von der Bundesregierung geförderten deutschen Stiftungen an Studierende aus der Ukraine folgende Anzahlen von Stipendien vergeben: 2000 bis 2017 – Friedrich-Ebert-Stiftung: 209 Stipendien 1996 bis 2018 – Konrad-Adenauer-Stiftung: 96 Stipendien 1992 bis 2018 – Heinrich-Böll-Stiftung: 35 Stipendien 2000 bis 2018 – Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 44 Stipendien 2002 bis 2018 – Rosa-Luxemburg-Stiftung: 8 Stipendien 2008 bis 2018 – Hanns-Seidel-Stiftung: 100 Stipendien 1992 bis 2017 – Brot für die Welt: 35 Stipendien 1992 bis 2018 – Katholischer Akademischer Ausländerdienst: 106 Stipendien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Wie viele Gastdozenten aus der Ukraine unterrichten oder forschen nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine systematisch erhobenen Daten zu an Hochschulen vertraglich angestellten ukrainischen Gastdozenten vor. Im Jahr 2015 wurden über den DAAD 908 ukrainische Gastwissenschaftler in Deutschland gefördert. 30. Wie viele ukrainische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der Forschungsdisziplin und nach Universitäten , Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018 wurde 108 ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008 gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen , Universitäten, Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen Gesamt 108 davon im Jahr 2008 3 2009 3 2010 6 2011 10 2012 18 2013 18 2014 10 2015 7 2016 5 2017 20 2018 8 31. Wie beurteilt die Bundesregierung das ukrainische „Reintegrationsgesetz“ im Hinblick auf seine Folgen für den Minsker Friedensprozess? Die Bundesregierung setzt darauf, dass der Minsk-Prozess durch das sogenannte Reintegrationsgesetz weder in Frage gestellt noch gefährdet werden soll. Das Gesetz bekennt sich ausdrücklich zur friedlichen Konfliktbeilegung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1866 32. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der humanitären Winterhilfe der UNO-Flüchtlingshilfe vor, und welchen Beitrag leistet die Bundesrepublik Deutschland hierbei? Für Details zur humanitären Winterhilfe des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) verweist die Bundesregierung auf den folgenden Bericht des UNHCR: http://reporting.unhcr.org/node/12004?y=2017#year. Die Bundesregierung hat 2017 für Programme des UNHCR in der Ukraine Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro bereitgestellt. 33. Welche Schritte will die Bundesregierung bis wann, in welchen Formaten (Kontaktgruppen, internationale Organisationen o. Ä.) unternehmen, um zu einer international anerkannten Lösung des Status der Krim beizutragen? Die Bundesregierung verfolgt eine konsequente Politik der Nichtanerkennung der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und vertritt diese Haltung auch im internationalen Rahmen. 34. Welche Schritte will die Bundesregierung bis wann, in welchen Formaten (Normandie-Format, internationale Organisationen o. Ä.) unternehmen, um zu einer friedlichen Lösung des Krieges im Donbass beizutragen? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Normandie-Formats gemeinsam mit Frankreich weiter intensiv für eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ost- Ukraine auf Grundlage der Minsker Vereinbarungen einsetzen. 35. Wie beurteilt die Bundesregierung eine UN-Peacekeeping oder UN-Beobachtermission im Donbass, insbesondere im Hinblick auf ihre a) Ziele, b) Ausgestaltung (Mandat, Stationierung an der Konfliktlinie oder an der ukrainisch -russischen Grenze, Teilnehmerstaaten), c) Erfolgsaussichten (im Hinblick auf die Zielerreichung)? Die Fragen 35a bis 35c werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, die Souveränität der Ukraine über ihr Staatsgebiet auf friedlichem Wege wiederherzustellen. Sie ist der Auffassung, dass eine Friedensmission zu konkreten Fortschritten bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen beitragen sollte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zu der Anzahl a) der russischen Militärangehörigen, Waffen und Militärtechnik im Donbass , b) der russischen Freiwilligen und der Freiwilligen aus anderen Staaten, die die bewaffneten Gruppierungen im Donbass im Kampf gegen die Ukraine unterstützten (bitte nach Staaten aufschlüsseln), c) der russischen Freiwilligen und der Freiwilligen aus anderen Staaten, die die ukrainischen Freiwilligenverbände im Donbass im Kampf gegen die dortigen bewaffneten Gruppierungen unterstützen (bitte nach Staaten aufschlüsseln ), Bezüglich der Fragen 36a bis 36c wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Antworten sind der „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestuften Anlage 11 zu entnehmen. d) von Islamisten (u. a. Sympathisanten des Islamischen Staates, des Kaukasus -Emirates, der Hizb ut-Tahrir), welche auf Seiten der bewaffneten Gruppierungen im Donbass bzw. auf Seiten der ukrainischen Freiwilligenverbände gegen die o. g. bewaffneten Gruppierungen kämpfen? Zur Anzahl von Islamisten, die auf Seiten der bewaffneten Gruppierungen im Donbass bzw. auf Seiten der ukrainischen Freiwilligenverbände gegen die genannten bewaffneten Gruppierungen kämpfen, liegen der Bundesregierung keine über die allgemeine Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 37. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Kriegsverbrechen vor, die a) die ukrainische Armee, b) die ukrainischen Freiwilligenverbände, c) die bewaffneten Gruppierungen im Donbass, d) russische Militärangehörige im Donbass seit Ausbruch des Krieges begangen haben? Die Fragen 37a bis 37d werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt Berichte über den Konflikt und die Menschenrechtslage in der Ost- Ukraine wie auch die gerichtliche Aufarbeitung des Abschusses des Flugs MH17 von Amsterdam nach Kuala Lumpur am 17. Juli 2014 über der Ost-Ukraine mit 298 zivilen Opfern durch eine Luftabwehrrakete russischer Bauart mit großer Aufmerksamkeit. 38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Verwendung von rechtsextremistischer Symbolik durch die ukrainischen Freiwilligenverbände vor? Rechtsextremistische Symbolik verwendet sowohl die Organisation „Azov“ als auch der Freiwilligenverband „Regiment Azov“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1866 39. Welche humanitären Maßnahmen führt die Bundesregierung bzw. führen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institutionen in der Ukraine durch, um den Binnenvertriebenen (aus der Krim und vom Donbass) in der Ukraine zu helfen (bitte nach der jeweiligen Maßnahme mit stichpunktartiger Zusammenfassung ihres Inhalts, der Nennung ihrer Dauer, Zielgruppe und der im Haushaltsplan veranschlagten – bitte Haushaltstitel angeben – und tatsächlich getätigten Ausgaben aufschlüsseln)? Die von der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfe wird bedarfsorientiert und gemäß den humanitären Prinzipien (unter anderen dem Neutralitätsprinzip) an die hilfsbedürftigen Menschen – sowohl Binnenvertriebene als auch Aufnahmegemeinden – auf beiden Seiten der Kontaktlinie geleistet. Schwerpunkt der von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen sind die Pufferzone entlang der Kontaktlinie und die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ostukraine. Die von der Bundesregierung aus Kapitel 0501 Titel 687 32 geförderten humanitären Maßnahmen sind der Aufstellung der beigefügten Anlage 12 zu entnehmen. Zu Projekten deutscher Institutionen ohne Förderung des Bundes kann die Bundesregierung keine Angaben machen. 40. Welche humanitären Maßnahmen führt die Bundesregierung bzw. führen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institutionen in der Ukraine durch, um den Menschen im Donbass zu helfen (bitte nach der jeweiligen Maßnahme mit stichpunktartiger Zusammenfassung ihres Inhalts, der Nennung ihrer Dauer, Zielgruppe und der im Haushaltsplan veranschlagten – bitte Haushaltstitel angeben – und tatsächlich getätigten Ausgaben aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 41. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in der Ukraine (bitte Quellen angeben)? 42. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation im Donbass (bitte Quellen angeben)? 43. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation auf der Krim? Bezüglich der Fragen 41 bis 43 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 vom 7. Februar 2018 verwiesen. 44. Wird die Bundesregierung eine Untersuchung der folgenden Akte der Gewalt durch internationale Organisationen (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Europarat, UN etc.) unterstützen (bitte begründen ): a) Ausschreitungen auf dem Maidan (Ende 2013 bis Anfang 2014), u. a. Ermordung von Demonstranten (BILD vom 24. Januar 2014, „Klitschko im Krieg“); b) Ausschreitungen in Odessa (2. Mai 2014) mit mehreren Toten (WELT am SONNTAG vom 11. Mai 2014, „Odessa und die Wahrheit“)? Der Europarat hat zur Untersuchung der Ereignisse auf dem Kiewer Maidan und in Odessa einen unabhängigen Internationalen Beirat („International Advisory Panel“) eingesetzt. Dieser hat seinen Bericht zum Maidan am 31. März 2015 und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu Odessa am 4. November 2015 veröffentlicht, die Informationen sind auf folgender Website zu finden: www.coe.int (Stichwort „International Advisory Panel on Ukraine“). Die Bundesregierung hat die Einsetzung dieses Beirats begrüßt. Sie hat seine Berichte aufmerksam zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Berichte anderer Institutionen des Europarats hierzu, insbesondere des Menschenrechtskommissars und des Europäischen Komitees zur Verhütung der Folter. Untersuchungen der OSZE gab es diesbezüglich nicht. Seitens der Vereinten Nationen wurde in der Menschenrechtsratsresolution 26/30 ein Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte über die Menschenrechtssituation in der Ukraine (A/HRC/27/75) erbeten. Der Bericht äußert sich auch zu den Ereignissen auf dem Maidan Anfang 2014. Deutschland hat die Resolution 26/30 unterstützt und den Bericht des Hochkommissars der Vereinten Nationen ebenfalls aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Informationen sind auf folgender Website zu finden: www.un.org. 45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten in der Ukraine (bitte Quellen angeben)? Die Freiheit der Religionsausübung ist in der Ukraine verfassungsrechtlich garantiert . Die Rechte nationaler Minderheiten werden in der Ukraine grundsätzlich respektiert. 46. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten im Donbass (bitte Quellen angeben)? Für die nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk konstatiert das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) weiterhin das Fehlen von Rechtstaatlichkeit und wirksamen Schutzmechanismen. Von den daraus und aus der Fortsetzung der Kampfhandlungen resultierenden schweren Menschenrechtsverletzungen , darunter Tötungsdelikte, Freiheitsberaubung, teilweise in Verbindung mit Zwangsarbeit, Folter, Erpressung, Raub, sexualisierter Gewalt und gravierenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit, sind alle Bevölkerungsgruppen ungeachtet ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit betroffen. Nach Einschätzung von lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen kommt es in den nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebieten zu Diskriminierungen und Repressionen gegen alle religiösen Minderheiten mit Ausnahme der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats. Personen werden als „Sektenmitglieder“ verfolgt und Gebäude der Gemeinden zu militärischen Zwecken konfisziert. Der Schutz der Minderheitenrechte in den von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk ist inzwischen im Wesentlichen gewährleistet . Eine effektive Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, zu denen es im Rahmen der sogenannten „Anti-Terror-Operation“ insbesondere im Einsatzgebiet von sogenannten Freiwilligenbataillonen kam, erfolgte bislang nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1866 47. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten auf der Krim? Seit 2014 sind Angehörige der krimtatarischen Minderheit, insbesondere Kritiker der illegalen Annexion der Krim durch die Russische Föderation, nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen massiven Repressionen in Form von Drohungen und Durchsuchungen, Einreise- und Arbeitsverboten bis hin zu willkürlichen Festnahmen ausgesetzt. Der Medschlis des krimtatarischen Volkes (zentrale Exekutivkörperschaft der Volksversammlung der Krimtataren) gilt seit April 2016 als „extremistische Organisation“, alle seine Aktivitäten wurden untersagt . Der Internationale Gerichtshof stellte am 19. April 2017 fest, dass die Russische Föderation damit gegen Artikel 2 und 5 der Rassendiskriminierungskonvention der Vereinten Nationen verstoßen hat. Die in diesem Zusammenhang vom Internationalen Gerichtshof (IGH) angeordneten einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen – Gewährung des Zugangs zu den krimtatarischen Repräsentativorganen und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Bildung in ukrainischer Sprache – wurden von der Russischen Föderation bislang nicht umgesetzt. Repressionen richten sich auch gegen Personen ukrainischer Nationalität, die die russische Annexion kritisieren oder eine Einbürgerung durch Russland ablehnen. Menschenrechtsorganisationen berichten ebenfalls von Verletzungen der Religions - und Glaubensfreiheit. 48. Haben nach Ansicht der Bundesregierung antisemitische sowie rechtsextremistische Straftaten in der Ukraine seit 2014 zugenommen (bitte begründet darlegen – Quellen, Statistiken)? Die Zahlen antisemitischer Straftaten in der Ukraine sind nach Angaben ukrainischer jüdischer Organisationen gering und in den letzten Jahren weiter rückläufig. Der ukrainische Staat bezieht offen Stellung gegen Antisemitismus und unterhält Institutionen, die explizit der Bekämpfung von Antisemitismus und weiterer Formen von Rassismus und Xenophobie gewidmet sind. Die Anzahl von Straftaten mit Rassen-, Nationalitäts- oder Religionsintoleranz als Motiv ist nach statistischen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine in den letzten Jahren leicht angestiegen, jedoch weiterhin gering. (2014: 33 Straftaten, 2015: 43, 2016: 58, 2017: 60 Straftaten). Es ist jedoch davon auszugehen , dass nicht alle Straftaten mit entsprechenden Motiven von den Strafverfolgungsbehörden als solche bewertet werden. 49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in der Ukraine? Nach Auffassung der Bundesregierung hat es in den regierungskontrollierten Gebieten der Ukraine in den letzten Jahren Fortschritte bei der Gewährleistung von Pressefreiheit gegeben. Zu einem vergleichbaren Urteil gelangen auch unabhängige Organisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ oder „Freedom House“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 50. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und Ort aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfolgt Berichte über entführte und getötete Journalisten sehr aufmerksam. Der ukrainische Journalistenverband spricht von 20 getöteten Journalisten seit 2010. Der Bundesregierung liegen darüberhinaus keine Erkenntnisse vor. 51. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in den von den bewaffneten Gruppierungen im Donbass kontrollierten Gebieten vor dem Hintergrund der entführten und getöteten Journalisten? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Lage der Pressefreiheit in nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten im Donbass besorgniserregend . Die „United Nations Human Rights Monitoring Mission in Ukraine“ (HRMMU) hat in ihren Berichten mehrfach ihre Sorge über Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit und über Gewalttaten gegen Journalisten zum Ausdruck gebracht und mehrere Fälle von Gewalttaten gegen Journalisten dokumentiert . Die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete sind für viele Journalisten nicht mehr zugänglich, weil ihnen von den Separatisten praktisch kein Zugang mehr gewährt wird. 52. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit auf der Krim? Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Meinungs- und Pressefreiheit auf der Krim nach der völkerrechtswidrigen Annexion durch Russland in besorgniserregender Weise eingeschränkt. Zu restriktiven Maßnahmen gegen russlandkritische Bürger und Vertreter der krimtatarischen Minderheit zählen Festnahmen , Hausdurchsuchungen, Strafverfahren sowie die Schließung des Medschlis und des letzten krimtatarischen Fernsehsenders. 53. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Krim seit ihrer Annexion durch Russland entführt oder getötet? Der Bundesregierung sind von der Krim keine Fälle getöteter Journalisten bekannt . Laut Informationen des ukrainischen Journalistenverbandes gab es acht Fälle, in denen Journalisten mutmaßlich widerrechtlich verhaftet, festgehalten und/oder misshandelt worden seien. 54. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Flugverbindungen es von Deutschland in die Ukraine seit 1992 gibt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Falls ja, wie viele? Die erbetenen Informationen können beim Luftfahrtbundesamt erfragt werden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1866 55. Welche deutsch-ukrainischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem 25-jährigen Jubiläum a) der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine, Am 7. Februar 2017 fand anlässlich des Jubiläums der bilateralen Beziehungen in der Deutschen Botschaft in Kiew ein Empfang statt. Das Jubiläum war zudem das Motto der „Deutschen Wochen“ in der Ukraine 2017. b) der Unabhängigkeit der Ukraine in Deutschland statt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 56. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale deutsch-ukrainische Treffen in Deutschland und der Ukraine statt? Auf die beigefügte tabellarische Aufstellung der Anlage 13 wird verwiesen. Die hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Begegnungen am Rande von Besuchen, Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen anderer Formate möglich sind und nicht gesondert erfasst werden. 57. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beitrittsperspektiven der Ukraine zur Europäischen Union bis zum Jahr 2025? Die Ukraine ist Teil der Östlichen Partnerschaft. Diese bietet seit Mai 2009 der Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien und Moldau Annäherung an EU-Werte und -Standards. Die Östliche Partnerschaft beinhaltet keine EU- Beitrittsperspektive. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/1866 Anlage 2 zu Frage 7 Vorhaben institutioneller Zuwendungsempfänger (Titel 684 71) 1. Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e.V., München (IKGS) Partnerschaft mit der Universität Czernowitz; das Zentrum Gedankendach der Universität ist Mitglied des IKGS e.V.; Unterstützung der Sommerschulen in Czernowitz Veranstaltung auf der Leipziger Buchmesse zur Bukowina, 16. März 2018, http://www.leipziger-buchmesse .de/ll/veranstaltungen/31434 Publikationen zu deutscher Kultur und Geschichte zu heute ukrainischen Regionen, zuletzt: Florian Kührer- Wielach, Markus Winkler (Hgg.), Mutter: Land – Vater: Staat. Loyalitätskonflikte, politische Neuorientierung und der Erste Weltkrieg im österreichisch-russländischen Grenzraum, Regensburg 2017, Band 134, 240 Seiten sowie: Markus Winkler (Hg.), Partizipation und Exklusion. Zur Habsburger Prägung von Sprache und Bildung in der Bukowina 1848 – 1918 – 1940, Regensburg 2015, Band 132, 296 Seiten Inaussichtstellung von Mitteln des AA im Rahmen des „Ausbaus der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ für das Kooperationsprojekt MEDIA BEYOND FRONTIERS – Medienprojekt in der Grenzregion Ukraine/Republik Moldau 2. Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa – Nordost-Institut e.V., Lüneburg (IKGN) Editionsprojekt „Der Große Terror in der Ukraine: Die Deutsche Operation der Jahre 1937–1938“, Dokumentenedition in Zusammenarbeit mit dem Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der Ukraine (SBU); Erscheinungsdatum voraussichtlich Frühjahr 2018. (20.000 Euro) Kooperationsverträge mit der Nationalen Universität in Dnipro (Institut für die deutsch-ukrainischen Beziehungen , Prof. Ostascheva-Venger) sowie dem Institut für Weltgeschichte in Kiev (Leiter des Institutes Prof. Kondrjatchenko) Wissenschaftliche Beratertätigkeit Dr. Dmytro Myeshkovs für eine für Sommer 2018 geplante Ausstellung zum Thema „Russlanddeutsche zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus Doppelte Diktaturerfahrungen in Odessa 1941–1956“. Die Ausstellung wird gemeinsam vom Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold und dem Museum des Odessaer Gebiets vorbereitet. 3. Deutsches Kulturforum östliches Europa e.V., Potsdam (DKF) Stadtschreiberstipendium in Lemberg mit Fokus auf dem gemeinsamen Erbe der Stadt und der Region, Laufzeit Mai bis September 2018 (10.000 Euro) Thementag an der HU Berlin zu Galizien und zu den Galiziendeutschen mit Fokus auf 1918 und den Folgen, 21. November 2018 (2.000 Euro) Ausstellung zu den Kaukasusdeutschen in Odessa, Museum für West-Ost-Kunst, ab 26. März 2018 (aus Projektmitteln des AA ca. 3.500 Euro) 4. Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, Herne Standort für das Archiv der Deutschen aus Mittelpolen und Wolhynien, für das Galiziendeutsche Heimatarchiv und das Archiv des historischen Vereins Wolhynien. Zu den Sammelgebieten der MOB gehören auf dem Gebiet der Ukraine u.a. die Schwarzmeerdeutschen, die Deutschen, die am Dnjepr siedelten, und die Karpatendeutschen. Vorhaben im Rahmen der allgemeinen Projektförderung (Titel 684 71, ab 2010): Göttinger Arbeitskreis e.V. (Dr. Eisfeld), Druckkostenzuschuss „Fürsorgekomitee für ausländische Ansiedler in Südrussland 1799–1876 – Annotiertes Findbuch, Akten der Jahre 1842–1844“, 2010 (3.213,60 Euro) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Martin-Opitz-Bibliothek Herne, Sicherung und Vorordnung des Galiziendeutschen Heimatarchivs, 2011/2012 (5.050 Euro) Akademie Mitteleuropa Bad Kissingen, Mitteleuropäische Nachwuchsgermanistentagung „Die deutschen Literaturen Galiziens und der Bukowina“, 2012 (15.926 Euro) Göttinger Arbeitskreis e.V. (Dr. Eisfeld), Recherchen im Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der Ukraine in Kiev zum Thema „Nationaler Verband der Deutschen in der Ukraine“, 2012/2013 (6.000 Euro) Hilfskomitee der Galiziendeutschen im Diakonischen Werk der EKD, „Erschließung der Bestände des ehemaligen Heimatarchivs der Galiziendeutschen“, 2014/2015 (5.000 Euro) Universität Passau, Neuere und Neueste Geschichte Osteuropas (Prof., Dr. Thomas Wünsch), Vorarbeiten zur Erstellung eines Repertoriums zur Dokumentation und Analyse der zentralen Quellenbestände zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen in den Archiven Russlands, Deutschlands und in den Ländern der GUS, 2015 (35.140 Euro) Universität Augsburg (Jun.-Prof. Dr. Maren Röger), Forschungsprojekt „Über das Zusammenleben im Osten – Zusammenstellung und Auswertung deutscher und polnischer lebensgeschichtlicher Erzählungen über die Bukowina“, 2017 (7.905 Euro) Akademie Mitteleuropa Bad Kissingen, Seminar „Die Bukowina, eine wiederentdeckte Kulturlandschaft am Rande Europas“, 2017 (7.845 Euro) Universität Osnabrück (Prof. Dr. Jochen Oltmer), Forschungsprojekt „Untersuchung der Situation der deutschen Diaspora bez. Wahrnehmungen, Verständnis und Ausübung von ‚Deutschsein‘ und Deutungsmustern des kollektiven Gedächtnisses in der Russischen Föderation, Ukraine, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Usbekistan“, 2017–2019 (141.877 Euro) Universität Augsburg, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Prof. Dr. Bettina Bannasch), Forschungsprojekt „Die Nationalsprache der Juden oder eine jüdische Sprache? Die Fragen der Czernowitzer Sprachkonferenz im Kontext ihrer geopolitischen Umgebung“, 2018/2019 (82.644 Euro). Vorhaben im Rahmen des Akademischen Förderprogramms (Titel 684 71): Juniorprofessur "Migration und Integration der Russlanddeutschen" Universität Osnabrück, 2013–2021 (600.000 Euro) Institut für deutsche Sprache Mannheim (Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger), Forschungsprojekt „Elektronisches Wörterbuch. Ein online-Informationsangebot zu Sprache und Dialekten der Russlanddeutschen“, 2014/2015 (59.800) Universität Freiburg, Historisches Seminar (Prof. Neutatz), Forschungsprojekt „Die Deutschen und ihre Nachbarn in der südlichen und südwestlichen Peripherie des Zarenreiches 1861–1914. Alltag und Normvorstellungen im Spiegel von Konflikten“, 2013–2015 (79.900 Euro) Ludwig-Maximilians-Universität-München, Historisches Seminar (Prof. Dr. Marie-Janine Calic), Forschungsprojekt „Die Umsiedlung aus der Bukowina 1940 und deren Folgen“, 2015/2016 (79.400 Euro) Hochschule für Musik „Franz Liszt“, Weimar, Fakultät III (Prof. Dr. Steffen Höhne), Forschungsprojekt „Digitale Topographie der multikulturellen Bukowina“, 2015–2017 (73.027 Euro) Institut für Ost- und Südosteuropaforschung, Regensburg (Prof. Dr. Katrin Boeckh), Forschungsprojekt „Deutsche Lebensbilder aus Galizien: Konfession und Identität (1914–1940)“, 2016/2017 (75.473 Euro) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/1866 Vorhaben zur Förderung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Titel 686 71): Umgestaltung und Präsentation der Ausstellung „ Fromme und tüchtige Leute… – Die deutschen Siedlungen in Bessarabien 1814–1940“, 65.000 Euro (2010/2011 28.000 Euro; 2012 24.800 Euro; 2017 12.500 Euro). Die Wanderausstellung wurde unter anderem in Akkerman/Bilhorod-Dnistrowskyi und Czernowitz (2012), in Ismaijl (2013), in Kiew und in Lemberg (2017) präsentiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Goethe Institut Anlage 3 zu Frage 8 in T€ Ausstattung Finanz- mittel gesamt (2.) (Σ IF+PM) 0504- 68740 Institutionelle Förderung davon PASCH- Zweckbindung Inst. Förd. (4.) davon KG Zweckbindung Inst. Förderung Projektmittel , zweckgebun - den 68716 EN 1.4 Förderung der deutschen Sprache (3.) 68713 Östliche Partnerschaften 68716 EN 2.1 Förderung Minderheiten 68715 EN 6 Deutsch- Französischer Kulturfonds 68715 EN 1 68717 EN 2 Jugendaus - tauschprojekte Deutschland - wochen Ukraine Jahr 2007 854 723 131 127 4 2008 780 581 199 134 45 20 2009 595 521 74 66 8 2010 930 833 237 66 97 97 2011 892 755 176 66 137 51 86 2012 817 561 182 66 256 130 126 2013 1.066 687 192 64 379 300 79 2014 1.691 702 160 64 989 525 347 117 2015 1.722 873 187 64 849 131 580 134 4 2016 1.696 836 189 64 860 269 453 134 4 4 2017 1.720 817 232 64 903 465 301 137 Hinweise: 1. Die Angaben erfolgen in Tausend (Euro) gerundet 2. Der Überblick enthält nicht die zentralen Kosten, die im AA-Länderreporting enthalten sind. Eine retrograde Erstellung für die Jahre 2007-2014 ist nicht möglich . Die Darstellung ist somit kohärent. 3. Die gemeldeten Aktivitäten im Bereich Duale Ausbildung wurden aus der Förderlinie "Förderung der deutschen Sprache" finanziert. 4. Im Rahmen der Institutionellen Förderung werden die konditionierten Mittel für die PASCH-Initiative zusätzlich separat dargestellt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/1866 Anlage 4 zu Frage 11 Genehmigungen für Rüstungsgüter in die Ukraine im Zeitraum 2000 bis 2017 Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2000 A0001 41 A0003 29 A0008 1 Gesamt 2000 56 1.561.790 2001 A0001 49 A0003 24 A0008 1 Gesamt 2001 60 1.131.119 2002 A0001 77 A0003 24 A0008 3 A0018 1 A0023 18 Gesamt 2002 102 1.589.252 2003 A0001 71 A0003 24 A0007 1 A0018 1 A0023 7 Gesamt 2003 96 1.933.806 2004 A0001 123 A0003 36 A0007 7 A0011 1 A0022 1 Gesamt 2004 152 2.301.456 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2005 A0001 89 A0003 32 A0006 4 A0007 1 A0008 2 A0013 1 A0015 1 A0022 1 Gesamt 2005 123 1.959.560 2006 A0001 143 A0003 35 A0006 3 A0007 1 A0013 4 A0018 1 Gesamt 2006 180 3.682.437 2007 A0001 163 A0003 37 A0006 3 A0007 2 A0008 2 A0013 3 A0017 1 Gesamt 2007 198 3.663.771 2008 A0001 185 A0003 57 A0006 2 A0007 1 A0008 2 A0013 10 A0015 1 Gesamt 2008 239 14.938.377 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/1866 Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro 2009 A0001 112 A0003 33 A0006 1 A0007 1 A0008 1 A0015 1 A0016 1 A0022 1 Gesamt 2009 138 15.678.563 2010 A0001 86 A0003 27 A0006 2 A0007 2 A0008 1 Gesamt 2010 114 3.573.980 2011 A0001 92 A0003 26 A0006 3 A0007 1 A0008 1 A0013 3 A0016 1 A0018 1 Gesamt 2011 126 3.693.893 2012 A0001 123 A0003 36 A0005 1 A0006 2 A0007 2 A0008 2 A0011 1 A0017 1 A0022 2 Gesamt 2012 165 4.972.995 2013 A0001 100 A0003 22 A0006 4 A0008 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0013 1 Gesamt 2013 127 4.819.412 2014 A0001 6 A0003 2 A0006 3 A0013 3 Gesamt 2014 14 25.402.535 2015 A0006 1 A0009 1 A0013 1 A0015 1 Gesamt 2015 4 5.815.838 2016 A0001 35 A0003 10 A0007 1 A0011 1 A0021 1 Gesamt 2016 47 2.579.218 2017 A0001 37 A0003 5 A0006 1 A0007 3 Gesamt 2017 46 2.725.059 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/1866 Anlage 5 zu Frage 15 Nachstehende Tabelle listet die seit 2000 in Deckung genommenen Einzelgeschäfte nach Sektoren und Anzahl der Exportkreditgarantien sowie Sammeldeckungen in Deckungsvolumen pro Jahr auf. Jahr Sektor Anzahl der Exportkreditgarantien Deckungsvolumen in Mio. Euro 2000 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 2,5 Dienstleistungen 1 8,2 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 2,8 Sammeldeckungen 22,3 Ergebnis 3 35,8 2001 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 1,9 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 2,6 Sammeldeckungen 28,9 Ergebnis 2 33,4 2002 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 0,3 Transport, Infrastruktur 1 0,9 Sammeldeckungen 36,0 Ergebnis 2 37,2 2003 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 20,1 Transport, Infrastruktur 4 62,3 Verarbeitende Industrie 5 7,5 Sammeldeckungen 63,1 Ergebnis 13 153,0 2004 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 6 5,7 Transport, Infrastruktur 3 15,4 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 8,3 Verarbeitende Industrie 4 15,6 Sammeldeckungen 102,8 Ergebnis 15 147,8 2005 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 9 36,3 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 0,8 Chemie 1 1,0 Transport, Infrastruktur 8 14,8 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 11,8 Verarbeitende Industrie 6 11,6 Sammeldeckungen 150,4 Ergebnis 27 226,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Sektor Anzahl der Exportkreditgarantien Deckungsvolumen in Mio. Euro 2006 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 23 50,1 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 18,2 Dienstleistungen 1 0,3 Transport, Infrastruktur 5 16,0 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 5 15,7 Verarbeitende Industrie 5 20,1 Sammeldeckungen 158,2 Ergebnis 40 278,6 2007 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 24 72,9 Bergbau, inkl. Verarbeitung 5 15,7 Transport, Infrastruktur 17 113,1 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 10 38,7 Verarbeitende Industrie 17 93,5 Sammeldeckungen 202,8 Ergebnis 73 536,7 2008 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 10 29,0 Bergbau, inkl. Verarbeitung 2 28,5 Chemie 1 36,5 Transport, Infrastruktur 19 73,0 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 8 35,1 Verarbeitende Industrie 19 83,3 Sammeldeckungen 195,8 Ergebnis 59 481,2 2009 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 25,7 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 29,3 Chemie 1 1,2 Energie 1 1,1 Transport, Infrastruktur 3 49,3 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 3 52,4 Verarbeitende Industrie 4 36,9 Sammeldeckungen 218,4 Ergebnis 17 414,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/1866 Jahr Sektor Anzahl der Exportkreditgarantien Deckungsvolumen in Mio. Euro 2010 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 12 47,6 Chemie 3 11,4 Energie 1 4,7 Transport, Infrastruktur 4 18,2 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 0,5 Umwelttechnik 1 37,0 Verarbeitende Industrie 7 29,2 Sammeldeckungen 299,1 Ergebnis 29 447,7 2011 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 17 62,2 Energie 1 2,0 Transport, Infrastruktur 5 13,5 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 2,7 Umwelttechnik 1 1,4 Verarbeitende Industrie 2 1,0 Sammeldeckungen 439,2 Ergebnis 28 522,0 2012 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 16 85,3 Energie 2 44,7 Transport, Infrastruktur 2 11,3 Verarbeitende Industrie 5 35,8 Sammeldeckungen 564,0 Ergebnis 25 741,1 2013 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 16 112,5 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 6,2 Chemie 1 0,8 Transport, Infrastruktur 3 14,0 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 1,9 Verarbeitende Industrie 6 10,3 Sammeldeckungen 455,3 Ergebnis 28 601,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Sektor Anzahl der Exportkreditgarantien Deckungsvolumen in Mio. Euro 2014 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 10 57,1 Bergbau, inkl. Verarbeitung 4 1,9 Energie 1 56,2 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 0,2 Transport, Infrastruktur 1 3,2 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 0,1 Verarbeitende Industrie 3 2,1 Sammeldeckungen 397,1 Ergebnis 21 517,9 2015 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 5 21,1 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 14,0 Verarbeitende Industrie 1 1,4 Sammeldeckungen 256,6 Ergebnis 7 293,1 2016 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 3 8,1 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 61,3 Sammeldeckungen 268,5 Ergebnis 4 337,9 2017 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 1,3 Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 0,0 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 94,3 Sammeldeckungen 332,6 Ergebnis 3 428,2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/1866 Anlage 6 zu Frage 20 Jahr Träger Einzeltitel Zuwendungssumme (in Euro) Förderzeitraum 1996 Don Bosco Mondo e.V. Handwerkliche Ausbildung in Lemberg 381.935 05.12.1996 – 30.06.2001 2002 GIZ Förderung der beruflichen Bil-dung in der Ukraine 48.000 29.07.2002 – 31.12.2002 2003 GIZ Reform der beruflichen Bildung 1.700.123 21.03.2003 – 14.11.2011 GIZ Deutschlandpraktikum von Studenten der Akademie für Staatliche Verwaltung 66.000 21.07.2003 – 13.02.2004 2005 Sequa gGmbH / Montana GmbH & Co. KG Verbesserte Erstausbildung und Aufbau eines Weiterbildungsangebots in der Bekleidungsindustrie der Ukraine 135.000 01.10.2005 – 15.12.2007 2008 GIZ Die energieeffiziente Berufs-schule 149.638 22.02.2008 – 14.11.2011 2010 GIZ Bau eines Lehrlingswohnheimes in Lemberg (Don Bosco) 414.351 24.06.2010 – 13.11.2014 Sequa gGmbH / Uzin Utz AG Einführung einer praxisorientierten Ausbildung zum Bodenleger in der Ukraine und Weißrussland 180.000 15.02.2010 – 14.12.2012 2014 Global Project Partners e.V. Berufliche Bildung für die ukrai-nische Baubranche 1.004.534,4 15.08.2014 – 31.12.2016 2016 Bildungs-werk der Bayerischen Wirtschaft e.V. Berufsbildungspartnerschaftsprojekt mit Berufsbildungs -einrichtungen in der Ukraine 955.000 01.05.2016 – 30.04.2019 Sequa gGmbH / Telersvereniging Prominent Überregionales Projekt: Vocational Training for the horticulture sector in Ukraine and Georgia 154.000 01.01.2016 – 30.06.2018 Sequa gGmbH / Création Gross GmbH & Co. KG Qualifizierungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte in der ukrainischen Bekleidungsindustrie 198.900 01.08.2016 – 31.07.2018 2016 Goethe Institute Sprachliche Profilierung Berufs-bildung 30.000 01.01.2016- 12.31.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Träger Einzeltitel Zuwendungssumme (in Euro) Förderzeitraum 2017 Stadt Memmingen Berufliche Bildungspartner-schaft 16.673,86 15.04.2017 – 31.12.2017 Sequa gGmbH / Teamdress Drawa SP.ZO.O. Einführung praxisbezogener schulischer und betrieblicher Ausbildungsmaßnahmen im Textilsektor der Ukraine 170.000 15.04.2017 – 14.04.2019 GIZ Berufliche Integration von Binnenvertriebenen 5.000.000 01.08.2017 – 31.07.2021 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/1866 Anlage 12 zu Frage 39 Jahr Träger Art der Hilfsmaßnahmen Zuwendungssumme in Euro 2014 - 2018 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Schutz der Betroffenen des Konflikts auf Grundlage des int. Hum. Völkerrechts, Hilfe zur Deckung der Grundbedürfnisse, Betreuung von Inhaftierten, Ermöglichung von Familienkontakten und -besuchen für getrennte Familien , Unterstützung der nationalen Rotkreuzbewegung 2014: 1 Mio. 2015: 3 Mio. 2016: 6 Mio. 2017: 7,5 Mio. 2018: 2,5 Mio. 2014 -2015 Büro für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA) Koordinierung der humanitären Hilfsmaßnahmen 2014: 0,8 Mio. 2015: 0,8 Mio. 2014 - 2017 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Bereitstellung und Verbesserung von Notunterkünften , Verteilung von Gütern des tägl. Bedarfs , Zugang zu rechtlicher Beratung, Schutz für Kinder und potentielle Opfer von sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt 2014: 1 Mio. 2015: 4 Mio. 2016: 2 Mio. 2017: 1 Mio. 2014 - 2017 Welternährungsprogramm (WFP) Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Verbesserung der Nahrungssicherheit von Betroffenen des Konflikts 2014: 0,5 Mio. 2015: 2 Mio. 2016: 3 Mio. 2017: 3 Mio. 2014 – 2017 Internationale Organisation für Migration (IOM) Unterstützung von besonders bedürftigen Binnenvertriebenen durch Bargeldhilfen 2014: 0,7 Mio. 2015: 1 Mio. 2016: 1 Mio. 2016 - 2017 Weltgesundheits-organisation (WHO) Verbesserter Zugang zu Basisgesundheitsversorgung für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung 2016: 1,4 Mio. 2017: 1,1 Mio. 2018: 0,5 Mio. 2016 - 2017 Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Minengefahrenaufklärung 2015: 0,5 Mio. 2016: 0,5 Mio. 2017: 0,5 Mio. 2017 UNICEF Verbesserung der Trinkwasser-/Sanitär- und Gesundheitsversorgung sowie Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017: 1,5 Mio. 2014 - 2018 Deutscher Caritasverband Sicherung der Grundbedürfnisse und Stabilisierung der Existenzgrundlagen Betroffener des Ukrainekonflikts 2014: 0,45 Mio. 2015: 1,8 Mio. 2016: 2,2 Mio. 2017: 2,7 Mio. 2018: 1,5 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Träger Art der Hilfsmaßnahmen Zuwendungssumme in Euro 2014 – 2018 Diakonie Katastrophenhilfe Humanitäre Hilfe für besonders vulnerable konfliktbetroffene Bevölkerung und Binnenvertriebene in der Ukraine 2014: 0,5 Mio. 2015: 1,5 Mio. 2016: 1,5 Mio. 2017: 1 Mio. 2018: 1,3 Mio. 2014 – 2018 Arbeiter-Samariter- Bund Nothilfemaßnahmen für die konfliktbetroffene Bevölkerung in der Ostukraine 2014: 0,5 Mio. 2015: 0,97 Mio. 2016: 1,5 Mio. 2017: 1,7 Mio. 2018: 0,96 Mio. 2015 – 2018 ADRA Deutschland Nothilfe für Betroffene des Konflikts durch Notreparaturen von zerstörten Häusern und psychosoziale Beratung 2015: 0,3 Mio. 2016: 0,95 Mio. 2017: 0,94 Mio. 2018: 1,8 Mio. 2015 – 2018 Malteser Hilfsdienst Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung 2015: 0,3 Mio. 2016: 0,45 Mio. 2017: 0,45 Mio. 2018: 0,48 Mio. 2016 Ärzte der Welt Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in der Pufferzone 2016: 0,6 Mio. 2016 Arche noVa Bereitstellung von Trinkwasser- und Sanitärversorgung für Betroffene des Konflikts in der Ostukraine 2016: 0,5 Mio. 2016 - 2018 Halo Trust Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2016: 0,5 Mio. 2017: 0,5 Mio. 2018: 0,54 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/1866 Anlage 13 zu Frage 56 Januar 2008 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche) Februar 2008 BM Steinmeier (AA) in Kiew, Treffen der Außenminister der Schwarzmeeran-rainerstaaten und der EU-Mitgliedsstaaten Verteidigungsminister Jehanurow auf Münchner Sicherheitskonferenz Außenminister Ohrysko in Berlin Innenminister Luzenko in München März 2008 Justizminister Onischtschuk im Rahmen des Gästeprogramms des Bundestages und der Bundesregierung in Berlin April 2008 Stv. Gesundheitsminister Yurchenko in Berlin Mai 2008 Gesundheitsminister Knyazevich in Berlin Juni 2008 BM Seehofer (BMELV) Justizminister Onischtschuk in Berlin Vize-Ministerpräsident Nemyria in Berlin Juli 2008 Bundeskanzlerin Merkel in Kiew September 2008 Teilnahme PStS Altmaier (BMI) an Konferenz zu Migrationsfragen in Kiew Vize-Außenminister Jelissejew in Berlin Oktober 2008 Außenminister Ohrysko in Berlin November 2008 Teilnahme StS Dr. Schröder (BMG) an HIV/AIDS-Konferenz in Kiew Januar 2009 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche) Februar 2009 StS Silberberg (AA) in Kiew Ministerpräsidentin Tymoschenko auf Münchner Sicherheitskonferenz 1. Vize-Außenminister Handogi anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Deutsch-Ukrainischen Forums in Berlin (Gespräch mit StM Erler (AA)) Vize-Außenminister Jelissejew (Planungsstabstreffen im Format „Weimarer Dreieck +Ukraine“) April 2009 StS Pfaffenbach (BMWi) – Sitzung der „High Level Group“ Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew Mai 2009 1.Vize-Agrarminister Godsalo in Deutschland Juni 2009 BM Steinmeier (AA) und polnischer Außenminister Sikorski in Kiew StS Lindemann (BMELV) BMU PStS Müller Juli 2009 BM Gabriel (BMU) in Kiew Vizegesundheitsminister Lazoryshynets in Greifswald und Leipzig November 2009 Außenminister Poroschenko zu Gespräch mit BM Westerwelle (AA) in Berlin Dezember 2009 Ministerpräsidentin Tymoschenko auf EVP-Parteitag in Bonn Januar 2010 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Februar 2010 StM Hoyer (AA) anlässlich der Amtseinführung von Präsident Janukowytsch in Kiew Außenminister Poroschenko und Vize-Ministerpräsident Nemyria auf Münchener Sicherheitskonferenz (bilaterales Treffen Außenminister Poroschenko mit BM Westerwelle (AA)) März 2010 Vize-Außenminister Jelissejew zu Konsultationen mit StS Born (AA) in Berlin April 2010 Außenminister Hryschtschenko in Bonn / Teilnahme am Außenministertreffen des Weimarer Dreiecks Juli 2010 Außenminister Hryschtschenko in Berlin PStS Schmidt (BMVg)in Kiew August 2010 Präsident Janukowytsch zu Arbeitsbesuch in Berlin September 2010 PStS Dr. Brauksiepe (BMAS) in Kiew Justizminister Efimenko in Berlin zu Gespräch mit PStS Stadler (BMJ) Oktober 2010 StS Homann (BMWi) in Kiew November 2010 PStSin Heinen-Esser (BMU) in Kiew Januar 2011 Landwirtschaftsminister Prysjashnjuk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche) Februar 2011 StS Born (AA) in Kiew und Odessa März 2011 BM Westerwelle (AA) in Kiew Stv. Wirtschaftsminister Pjatnytzki und Stv. Außenminister Klimkin in Berlin Delegation des Parlaments der Republik Ukraine im Gespräch mit PStS Stadler (BMJ) in Berlin April 2011 StS Becker (BMU) zum 25. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe in Kiew Außenminister Hryschtschenko zu NATO-Gipfel in Berlin Mai 2011 Infrastrukturminister Kolesnikov in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF) August 2011 PStS Schmidt (BMVg) auf der Krim Vize-Ministerpräsident Tihipko zu Arbeitsbesuch in Berlin September 2011 Stv Außenminister Klimkin zu politischen Gesprächen in Berlin Vize-Ministerpräsident Tihipko zu Arbeitsbesuch in Berlin PStS Bergner (BMI) auf Informationsreise zu dt. Minderheit in Lwiw November 2011 Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Hannover (Agritechnica) Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew Februar 2012 Staatspräsident Janukowytsch auf Münchner Sicherheitskonferenz Juli 2012 Stv. Bildungsminister Sulima zur Forschungsministerkonferenz in Ulm September 2012 Stv. Außenminister Olefirow zu Konsultationen in Berlin PStS Dr. Müller (BMELV) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss) Oktober 2012 1. Vize-Ministerpräsident Choroschkowski zu bilateralem Treffen mit BM Rösler (BMWi) in Berlin StS Ilka (BMG) und Vizegesundheitsminister Tolstanov in Bonn Januar 2013 Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Februar 2013 Außenminister Koshara zu Arbeitsbesuch in Berlin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/1866 April 2013 Treffen StS Gatzer (BMF) mit einer hochrangigen Delegation bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes des Haushaltsausschusses des ukrainischen Parlaments in Berlin Mai 2013 Vize- Ministerpräsident Wilkul zu High Level Group in Berlin Infrastrukturminister Kozak in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF) Juni 2013 BM Westerwelle (AA) in Kiew Juli 2013 Außenminister Koshara zu Arbeitsbesuch in Berlin Oktober 2013 Außenminister Koshara auf OSZE-Konferenz zur Transnistrienkonfliktlösung in Landshut BM Westerwelle (AA) in Kiew Dezember 2013 BM Westerwelle (AA) zu OSZE-Ministerrat in Kiew Januar 2014 Außenminister Koshara auf Münchner Sicherheitskonferenz Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Bleser (BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Februar 2014 BM Steinmeier (AA) mit französischen und polnischen Außenministern in Kiew März 2014 BM Gabriel (BMWi) in Kiew BM Steinmeier (AA) in Kiew und Donezk April 2014 StS Steinlein (AA), StS Kapferer (BMWI), StS Kitschelt (BMZ), StS Steffen (BMF), StSin Hubig (BMJV) in Kiew Mai 2014 BM Steinmeier (AA) in Kiew und Odessa Außenminister a.i. Deschtschyzja zu polit. Gesprächen in Berlin Ministerpräsident a.i. Jazenjuk in Berlin und Aachen Infrastrukturminister Burbak in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF) Juni 2014 Bundespräsident Gauck auf Amtseinführung von Staatspräsident Poroschenko BM Steinmeier (AA) in Kiew Designierter StP Poroschenko in Berlin August 2014 BK Merkel in Kiew Außenminister Klimkin in Berlin September 2014 PStS Fuchtel (BMZ) in Kiew Vize-Infrastrukturminister Kornienko in Berlin PStS Bleser (BMEL) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss) Oktober 2014 Außenminister Klimkin in Berlin PStS Fuchtel (BMZ) in Jahodyn BM Müller (BMZ) in Kiew und Charkiw November 2014 BM Steinmeier (AA) in Kiew Dezember 2014 StS Ederer (AA) und MD Heusgen (BKAmt) in Kiew BM Steinmeier (AA) in Kiew Januar 2015 Außenminister Klimkin in Berlin Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin Landwirtschaftsminister Pawlenko zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Finanzministerin Jaresko in Berlin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Februar 2015 Staatspräsident Poroschenko bei Münchner Sicherheitskonferenz Stv. Parlamentspräsidentin Syrojid in Berlin Bundeskanzlerin Merkel in Kiew BT-Präsident Lammert in Kiew Bundespräsident Gauck in Kiew März 2015 Staatspräsident Poroschenko in Berlin Parlamentspräsident Hrojsman in Berlin anlässlich der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens StS Flasbarth (BMUB) in Kiew und Tschernobyl April 2015 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin StSin Haber (BMI) in Kiew StS Ederer (AA), StS Fuchtel (BMZ) bei „Ukraine Support Conference“ in Kiew Gespräch BM Dr. Schäuble (BFM) mit Finanzministerin Jaresko in Berlin Mai 2015 Staatspräsident Poroschenko in Berlin und Aachen StS Bomba (BMVI) mit Delegation in Kiew BM Steinmeier (AA) in Kiew und Dnipropetrowsk Vize-Infrastrukturminister Shulmeister in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF) Juni 2015 Außenminister Klimkin in Berlin und zu G7-Gipfel auf Schloss Elmau StS Asmussen (BMAS) in Kiew Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe MdB Strässer in Kiew BT-Vizepräsidentin Bulmahn in Lemberg Juli 2015 StS Hubig (BMJV) in Kiew StS Steinlein (AA) in Kiew August 2015 Staatspräsident Poroschenko am ukrainische Unabhängigkeitstag in Berlin September 2015 PStS Bleser (BMEL) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss) PStS Lange (BMJV) und MdB Künast in Kiew Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin Vize-Infrastrukturminister Shulmeister in Berlin Oktober 2015 Ministerpräsident Jazenjuk und zahlreiche Kabinettsmitglieder auf deutsch-ukrainische Wirtschaftskonferenz (DIHK, Ostausschuss der Dt. Wirtschaft) in Berlin StS Steinlein (AA), StS Asmussen (BMAS), StS Gatzer (BMF), StS Adler (BMUB), StS Bomba (BMVI), StS Kitschelt (BMZ) in Kiew Infrastrukturminister Pywowarski in Berlin Gespräch BM Dr. Schäuble mit Finanzministerin Jaresko in Berlin November 2015 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin PStS Fuchtel (BMZ) in Dnipropetrowsk, Saporishshja und Kiew Landwirtschaftsminister Pawlenko in Hannover (Agritechnica) Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew Dezember 2015 StS Bomba (BMVI) mit Wirtschaftsdelegation in Kiew Januar 2016 StS Ederer (AA) in Kiew Landwirtschaftsminister Pawlenko zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/1866 Februar 2016 BM Steinmeier (AA) und frz. Außenminister Ayrault in Kiew Staatspräsident Poroschenko in Berlin Außenminister Klimkin bei Münchner Sicherheitskonferenz Vize-Ministerpräsident und Minister für Regionale Entwicklung Zubko in Berlin März 2016 BM Hendricks (BMUB) in Kiew und Tschernobyl April 2016 PStS Fuchtel (BMZ) in Kiew, Odessa, Lemberg Vize-Ministerpräsident und Minister für Regionale Entwicklung Zubko in Berlin Mai 2016 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin Teilnahme Infrastrukturminister Omeljan an OSZE-Wirtschafts-Konferenz „Connectivity “ in Berlin und am „Internationalen Transport Forum“ in Leipzig PStS Bleser (BMEL) in Kiew Juni 2016 Außenminister Klimkin in Berlin Ministerpräsident Hrojsman in Berlin StS Steinlein (AA), StS Bomba (BMVI), StS Adler (BMUB) im Rahmen einer StS-Reise gemeinsam mit Vertretern von BMEL, BMF, BMWi und BMZ in Kiew Gespräch der Delegation Rada UKR (Vertreter Ausschuss Wirtschaftspolitik) auf Einladung der GIZ mit PSt Kelber (BMJV) in Berlin Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Ministerpräsident Hrojsman und dem Vize-Ministerpräsident Zubko in Berlin Juli 2016 StS Bomba (BMVI) mit Wirtschaftsdelegation in Kiew und Lwiw Bildungsministerin Hrynewytsch in Berlin (BM Wanka (BMBF), Deutsch-ukrainischer Dialog: Perspektiven für Bildung und Wissenschaft) 7. DEU-UKR Regierungskommissionssitzung in Kiew, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Koschyk August 2016 Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Finanzminister Danylyuk in Berlin September 2016 BM Steinmeier (AA) und frz. Außenminister Ayrault in Kiew und Kramatorsk Bundespräsident Gauck in Kiew Außenminister Klimkin in Berlin Infrastrukturminister Omeljan in Berlin (Treffen mit BM Dobrindt (BMVI) und Besuch Verkehrsmesse „Innotrans“) Oktober 2016 StS Machnig (BMWi) und Delegation in Kiew (Gründung AHK, Sitzung deutsch-ukrainischen . High Level Group) StS Bomba (BMVI) in Kiew Staatspräsident Poroschenko und Außenminister Klimkin in Berlin (N4-Gipfel) Kulturminister Nyschtschuk in Frankfurt am Main (68. Buchmesse) November 2016 ehem. Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin Stv. Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Nefyodow, Stv. Minister für Justiz Petuchow, Stv. Minister für Finanzen Buza, Stv. Minister für Fragen der vorübergehend besetzten Gebiete und Binnenvertriebenen Tuka in Berlin anlässlich der Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit Dezember 2016 Außenminister Klimkin anlässlich OSZE-Ministerrats in Hamburg StS Brauksiepe (BMVg) in Kiew StS Bomba (BMVI) in Kiew StS Adler (BMUB) in Kiew Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1866 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Januar 2017 Staatspräsident Poroschenko in Berlin Landwirtschaftsminister Kutowy zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Februar 2017 StS Bomba (BMVI) in Kiew und Odessa Innenminister Awakow in Berlin Außenminister Klimkin bei Münchner Sicherheitskonferenz und Normandie-Vierer-Treffen in München März 2017 BM Gabriel (AA) in Kiew Justizminister Petrenko in Berlin Gespräch StS Dr. Steffen (BMF) mit der Vorsitzenden der Nationalbank der Ukraine Hontarewa in Berlin April 2017 BM Dobrindt (BMVI) in Kiew StS Bomba (BMVI) in Kiew (Messeeröffnung) Stv. Wirtschaftsministerin Mykolska in Hamburg, ukrainischen Wi-Forum Mai 2017 Infrastrukturminister Omeljan in Leipzig und Berlin Verteidigungsminister Poltorak in Berlin Staatspräsident Poroschenko in Berlin Juni 2017 BT-Präsident Lammert in Lemberg StS Bomba (BMVI) in Kiew und Odessa 8. deutsch-ukrainische Regierungskommissionssitzung in Berlin, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Koschyk. Oktober 2017 StS Adler (BMUB) in Kiew Außenminister Klimkin in Berlin Infrastrukturminister Omeljan in Berlin November 2017 Vizelandwirtschaftsministerin Trofimzewa in Hannover (Treffen mit PStS Bleser (BMEL), Messe AGRITECHNICA) Dezember 2017 StS Adler (BMUB) in Lemberg Januar 2018 BM Gabriel (AA) in Kiew Vizelandwirtschaftsministerin Trofimzewa zu bilateralem Treffen mit PStS Bleser (BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche) Februar 2018 Staatspräsident Poroschenko und Außenminister Klimkin zur Münchner Sicherheitskonferenz StS Stroppe (BMG) in Kiew und Charkiw Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333