Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1869 19. Wahlperiode 25.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1521 – DITIB als verlängerter Arm des Türkischen Präsidenten Erdoğan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei lässt sich aus Sicht der Bundesregierung „eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen , Einfluss auf die türkische Diaspora und Türkeistämmige Deutsche in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen sowohl von türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von Organisationen wie der ‚Union Europäisch-Türkischer Demokraten‘ e. V. (UETD) oder der ‚Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion‘ e. V. (DITIB) aus. Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt.“ (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1) Diese Behörde ist heute noch direkt dem Ministerpräsidentenamt unterstellt und hat einen höheren Jahresetat als jedes Ministerium . Alle 90 000 Moscheen in der Türkei, ihre Imame sowie andere Bedienstete sind Mitarbeiter des Diyanet (www.deutschlandfunk.de/ditib-ankaras-ein fluss-auf-deutschen-moscheeverband.724.de.html?dram:article_id=409350). „Zudem übt die Türkei über ihre diplomatischen Einrichtungen in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten und vor allem in DITIB- Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus. [...] In der Gesamtschau der genannten staatlichen bzw. staats- und parteinahen Institutionen ergeben sich somit für die Türkei zahlreiche Kanäle der Einflussnahme in Deutschland. Die türkische Regierung nutzt hierbei alle Formen und Kanäle der klassischen und der Online- Medien.“ (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1) Nicht ausschließen konnte die Bundesregierung, dass nach dem Putschversuch Personal der DITIB, das „nicht auf Linie“ war, zurückberufen oder entlassen worden ist (Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 3). Dagegen sollen Imame der DITIB in deutschen Moscheen im Auftrag von Diyanet Informationen über angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung zusammengetragen haben. 19 DITIB-Imame standen unter Verdacht, im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet Anhänger der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen ausgespäht zu haben. Bei fünf Beschuldigten wurde von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen, bei sieben Beschuldigten wurden die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Gegen die anderen sieben kann wegen Verfahrenshindernissen nicht weiter ermittelt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden – sie haben Deutschland verlassen und halten sich an unbekannten Orten auf (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ditib-spionage-ermittlungen-eingetellt- 15327274.html). In diesem Zusammenhang sprach der damalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Köln) davon, dass der Umgang der Bundesbehörden an „Strafvereitelung im Amt“ grenze, weil seiner Meinung nach die Bundesbehörden nicht mit der nötigen Energie die Affäre um spionierende Imame der DITIB aufklären würden (www.tagesspiegel.de/politik/spione-der-tuerkei-volker-beckwirft -behoerden-untaetigkeit-gegen-ditib-spione-vor/19660360.html). Die türkische Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ im Norden Syriens, die nach Einschätzung deutscher Experten womöglich das Völkerrecht verletzt (AFP vom 8. März 2018), wirkt sich auch in Deutschland aus. So haben DITIB- Imame in deutschen Moscheen zu Gebeten für einen türkischen Sieg im Norden Syriens aufgerufen. Der Aufruf zum Gebet für den Sieg der türkischen Truppen in Afrin sei von Diyanet in Ankara gekommen. Aufgerufen, ihn umzusetzen, seien aber die von der Türkei entsandten und für DITIB tätigen Imame (KNA vom 24. Januar 2018). Eine DITIB-Moschee im baden-württembergischen Süßen (Landkreis Göppingen ) soll Kinder für die Hilfe Gottes „beim Kampf gegen die Terrororganisation “ beten lassen haben, wobei es offensichtlich um die Militäroperation „Olivenzweig “ gegangen sei (DPA vom 15. Februar 2018). Auch eine geplante Türkei-Rundreise von DITIB für junge Erwachsene in den nordrhein-westfälischen Osterferien stößt auf Kritik. So stehe als „Finale“ der Reise ein Besuch im Präsidentenpalast bei „unserem obersten Heerführer“ Recep Tayyip Erdoğan auf dem Programm (KNA vom 12. März 2018). Die Bundesregierung fördert den Islamverband DITIB trotz seiner Nähe zur türkischen Regierung. Allerdings wurden die Mittel für 2018 gegenüber dem Vorjahr um 80 Prozent gekürzt. So beträgt die Gesamtförderung 297 500 Euro. Dies sei rund ein Fünftel der 2017 und weniger als ein Zehntel der 2016 gezahlten Projektmittel (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-islamverband-bund-kuerztfoerdermittel -fuer-ditib-um-80-prozent/20415818.html). 1. Lassen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der DITIB-Mitgliederversammlung vom 24. Dezember 2017 als auch die Zusammensetzung des neuen Bundesvorstands erkennen, dass die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17), umgesetzt wird? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 28. Februar 2018 „Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 24. Dezember 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/988 wird verwiesen. 2. Wie viele Mitglieder des im Dezember 2017 gewählten Bundesvorstands der DITIB sind nach Kenntnis der Bundesregierung türkische Staatsbedienstete oder Inhaberinnen bzw. Inhaber von türkischen Diplomaten- oder Dienstausweisen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind drei Mitglieder des DITIB-Vorstandes Bedienstete des türkischen Staates bzw. verfügen über Dienstausweise im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1869 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass bei den Wahlen zum Bundesvorstand vor allem türkische Staatsbeamte gewählt haben, die extra eingeflogen wurden (www.zeit.de/2018/12/susanne-schroeterislamforscherin -muslimische-verbaende-unis)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass auch Bedienstete des türkischen Staates stimmberechtigte Mitglieder bei DITIB sind und an den Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen teilnehmen, nicht bekannt ist jedoch das Stimmenverhältnis der einzelnen Mitgliederversammlungen. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Diyanet auch unter neuer Führung gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 28. Februar 2018 „Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 24. Dezember 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/988 wird verwiesen. 5. Wie viele Gespräche hat es seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien mit Vertreterinnen und Vertretern der DITIB im Jahr 2017 gegeben (bitte mit Datum, Anlass, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. Bundesministerium sowie der DITIB auflisten)? Zunächst wird hinsichtlich der Nennung von Namen in Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14698 verwiesen. Zu den im Jahr 2017 geführten Gesprächen mit DITIB wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12470 sowie in ihrer den Fragen 27 und 27a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11576 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seitdem haben weitere Gespräche mit DITIB stattgefunden: Datum Anlass Teilnehmende 04.07.2017 Entwicklung der DITIB und fördertechnische Fragen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ - Referat 127 (BMFSFJ) - Referat GZ 6 (BMI) - Arbeitsstab der IntB - Abteilungsleitung Familie und Soziale Dienste (DI- TIB) 10.07.2017 Fördertechnische Fragen im Rahmen des Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“ - Referat 121 (BMFSFJ) - Referat 405 (BAFzA) - Abteilungsleitung Familie und Soziale Dienste (DI- TIB) 10.2017 Fragen zum Projekt „Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die Verbände der Deutschen Islam Konferenz (SUEM-DIK)“ - Arbeitsstab der IntB - Abteilungsleitung Familie und Soziale Dienste (DI- TIB) 16.11.2017 Gespräch zum Förderprojekt „Muslimische Jugend – Friedliche Zukunft“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ - Referat 127 (BMFSFJ) - Abteilungsleitung Familie und Soziale Dienste (DI- TIB) (Telefongespräch) 23.11.2017 Allg. Stand der Entwicklungen bei DITIB und Fragen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der DIK - Referat GZ 6 (BMI) - Vorstand DITIB (Generalsekretär) - Abteilungsleitung Außenbeziehungen (DITIB) Ergänzend ist ein Gespräch am 21. Februar 2017 zwischen der Unterabteilungsleitung 12 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Abteilungsleitung Familie und Soziale Dienste (DITIB) zu nennen, das in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 und 27 a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11576 aufgrund der spezifischeren Fragestellung nicht erfasst ist. 6. Wie viele Imame, die nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren, nach dem Imame aus der Türkei eines Diyanet-Referenzschreibens, das im Visumverfahren als ausreichendes Dokument für die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Erwerbstätigkeit in Deutschland anerkannt wird (Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 9), haben sich in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aufgehalten? Für die Jahre 2016 und 2017 liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. 7. Wie vielen Imamen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum im Jahr 2017 für welche Aufenthaltsdauer erteilt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 9)? Im Jahr 2017 wurden nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren insgesamt 350 Visa an Imame erteilt. Die Gültigkeitsdauer betrug 180 Tage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1869 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Imame, denen nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum seit 2016 erteilt worden ist, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums und Nichtvorliegens eines Diyanet-Referenzschreibens für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer der Imame in Deutschland nicht in die Türkei ausgereist sind (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass für Diyanet die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee „die Grundsätze unserer erhabenen Religion“ missachtet, untergräbt und zerstört, da vor allem das gemeinsame Gebet von Männern und Frauen islamisches Recht verletzte, denn der Islam „verbietet Körperkontakt zwischen Männern und Frauen während des Gebets“ (www. tagesanzeiger.ch/ausland/standard/der-patriarchale-anspruch-der-imame/story/ 21120478)? 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die von Recep Tayyip Erdoğan kontrollierte Behörde Diyanet die Ibn-Rushd-Goethe- Moschee als „Projekt des Religionsumbaus unter Federführung der Gülen- Bewegung“ bezichtigt, die vom türkischen Präsidenten für den Putschversuch vom Juli 2016 in der Türkei verantwortlich gemacht wird, die sich von der Moschee distanziert hat (www.tagesanzeiger.ch/ausland/standard/derpatriarchale -anspruch-der-imame/story/21120478)? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob über Diyanet die DITIB Einfluss auf die Debatte über die Ibn- Rushd-Goethe-Moschee ausübt, um dieser gegenüber eine ablehnende Haltung auf Seiten der Muslime in Deutschland zu befördern? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind Positionen des türkischen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten Diyanet im Sinne der Fragestellung bekannt. Sie wurden auf der Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2017 seitens der Bundesregierung in aller Klarheit zurückgewiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wo sich die sieben DITIB-Imame aufhalten, gegen die wegen Verfahrenshindernissen nicht weiter ermittelt werden kann, da sie Deutschland verlassen haben und sich an unbekannten Orten aufhalten sollen (www.faz. net/aktuell/politik/inland/ditib-spionage-ermittlungen-eingetellt-15327274. html)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen halten sich die in Frage 12 genannten Personen im Ausland auf. Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den in der Frage 12 genannten DITIB-Imamen Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Befragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln ) seitens Deutschlands an die Türkei gestellt? Im Zusammenhang mit den in Frage 12 genannten DITIB-Imamen wurden keine Rechtshilfeersuchen an die Türkische Republik gestellt. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) ab 2013 zeitweise bis zu 92 Imame von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehen hat (www.welt.de/print/die_ welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln. html)? 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Ende 2017 noch 65 Imame, die die IGMG von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehen hat, in Moscheen der IGMG tätig waren (www.welt.de/print/die_ welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln. html)? 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die IGMG in den Jahren 2018 und 2019 das Überlassungsprogramm auslaufen lässt, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass ein Grund dafür das Risiko einer zu starken Abhängigkeit von der Türkei ist (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Armreicht -bis-Neukoelln.html)? Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) sind derzeit 43 Diyanet-Imame in IGMG-Gemeinden beschäftigt. Ebenfalls nach Angaben der IGMG läuft dieses Modell der Beschäftigung aufgrund der schrittweisen Einstellung von Imamen aus einem eigenen Nachwuchsprogramm aus. Über weitergehende Gründe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Diyanet zwei Möglichkeiten der Überlassung von Imamen anbieten, wobei es einmal um die Möglichkeit gehen soll, Imame zwei Jahre lang ohne finanzielle Hilfe oder andererseits diese fünf Jahre lang und dafür bezahlt überlassen zu bekommen (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Armreicht -bis-Neukoelln.html)? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass das türkische Präsidium für religiöse Angelegenheiten Diyanet Religionsbedienstete für die Dauer von bis zu zwei Jahren und bis zu fünf Jahren entsendet. Religionsbedienstete, die für bis zu zwei Jahre nach Deutschland entsendet sind, werden von den aufnehmenden Gemeinden zumindest zu einem Teil selbst finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1869 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehene Imame in Moscheen der Union Türkisch -Islamischer Kulturvereine (Atib) aktuell tätig sind (www.welt.de/ print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis- Neukoelln.html)? Für die Jahre 2016 und 2017 liegen keine Daten vor. 19. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Entsendung von Imamen hinaus über Einflüsse des türkischen Staates zum Beispiel durch türkische Stiftungen auf die islamischen Vereine bzw. Organisationen DITIB, IGMG und Atib in Deutschland wie durch die Lieferung von Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal und/oder finanzieller Unterstützung? 20. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse des türkischen Staates bzw. von türkischen Stiftungen auf andere islamische Vereine bzw. Organisationen – außer DITIB, IGMG und Atib – in Deutschland wie durch die Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal und/oder finanzieller Unterstützung? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach im Sinne der Fragestellung geäußert . Insofern wird insbesondere auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mutmaßliche Einflussnahme der Türkei in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/154 sowie zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN „Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam Konferenz (DIK)“ auf Bundestagsdrucksache 18/13658 verwiesen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die staatliche türkische Religionsbehörde Diyanet Ende Januar 2018 die Imame in ihren Moscheen in Deutschland aufgerufen hat, die sogenannte Sieges-Sure aus dem Koran zu zitieren und damit für den Erfolg der „Operation Olivenzweig“ in Syrien zu beten – also für den Sieg der türkischen Truppen (www.spiegel.de/politik/deutschland/ditib-werbung-fuerrecep -tayyip-erdogan-in-deutschland-a-1198649.html)? 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob und wenn ja, in wie vielen DITIB-Moscheen Imame dem Aufruf der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet gefolgt sind und die sogenannte Sieges-Sure aus dem Koran zitiert und damit für den Erfolg der „Operation Olivenzweig“ in Syrien gebetet haben – also für den Sieg der türkischen Truppen? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat Kenntnis vom Aufruf der türkischen staatlichen Religionsbehörde Diyanet an ihre Religionsbeauftragten zu Gebeten im Sinne der Fragestellung . Insofern wird davon ausgegangen, dass auch in Deutschland tätige Diyanet-Imame unter anderem in DITIB-Gemeinden aufgerufen waren und diesem Aufruf gefolgt sind. Über die Anzahl der Gemeinden liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Facebook-Eintrag des DITIB-Vorsitzenden von Leverkusen, Abdullah Ates, in dem es anlässlich des 103. Jahrestages des Sieges der osmanischen Truppen über die von Großbritannien und Frankreich angeführte Entente (sogenannte Schlacht von Gallipoli) heißt: „Das, was die Fahne zur Fahne macht, ist das Blut darauf […] Der Boden, für den man erst stirbt, wird zum Vaterland“ (www.spiegel.de/ politik/deutschland/ditib-werbung-fuer-recep-tayyip-erdogan-in-deutschlanda -1198649.html)? 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Internetseiten von zehn hessischen DITIB-Gemeinden Videos eingestellt waren, die die türkische Militäroffensive in Syrien verherrlichen (www.wiesbadener-kurier.de/ politik/hessen/irrtum-kriegspropaganda-moscheeverband-ditib-distanziertsich -von-videos_18596111.htm)? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind entsprechende Medienberichte bekannt. 25. Inwieweit lässt nach Kenntnis der Bundesregierung die Einladung des Bildungsattachés des Generalkonsulats der Türkei in Köln sowie des Generalkonsuls durch den DITIB-Landesverband Rheinland-Pfalz erkennen, dass die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17), umgesetzt wird? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 28. Februar 2018 „Vorstandswahlen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) am 24. Dezember 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/988 wird verwiesen. 26. Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung, ob die im Rahmen der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 des Strafgesetzbuchs gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei der DITIB eingesetzte Imame kurzzeitig gestoppte Mittelauszahlung im Rahmen der laufenden Projektförderung und zwischenzeitlich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wieder aufgenommenen Finanzierung der laufenden Projekte in Trägerschaft der DITIB, die bereits vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts bewilligt worden waren, die weiterhin stärkere Einbindung der DITIB in deutsche Strukturen befördert (Bundestagsdrucksache 18/12259, Antwort zu Frage 1)? Die Frage 26 ist missverständlich formuliert. Aufgrund des in Frage 26 enthaltenen Bezugs auf Bundestagsdrucksache 18/12259, Antwort zu Frage 1, geht die Bundesregierung davon aus, dass danach gefragt ist, ob die beschriebenen Vorgänge die stärkere Einbindung der DITIB in deutsche Strukturen im Sinne der Fragestellung unterstützen. Auf Grundlage dieser Annahme erfolgt die nachfolgende Beantwortung. Hierzu bestehen keine Kriterien. Vielmehr gilt grundsätzlich und ungeachtet der in einzelnen Projekten erzielten Ergebnisse, dass eine Förderbeziehung zwischen Trägern und staatlichen Institutionen die Einbindung der Träger in die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland unterstützen soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1869 27. Welche Projekte der DITIB wurden im Jahr 2017 aus dem Bundeshaushalt gefördert (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Zusagen/Inaussichtstellungen und Höhe der ausgezahlten Fördersumme auflisten)? 28. Welche Projekte der DITIB werden im Jahr 2018 aus dem Bundeshaushalt gefördert (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Zusagen/Inaussichtstellungen und Höhe der bereits ausgezahlten Fördersumme auflisten)? Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass im Rahmen der vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan ergangene Aufforderung im vergangenen Jahr, nach Ostjerusalem zu pilgern, DITIB vermehrt entsprechende Reisen angeboten hat bzw. anbietet (www.general-anzeiger-bonn.de/news/kultur-und-medien/T%C3%BCrkische- Pilger-beteiligen-sich-am-Konflikt-um-den-Jerusalemer-Tempelberg-article 3789155.html)? 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über sich häufende, meist auch medial inszenierte Besuche islamistischer türkischer Aktivisten, Prediger und hochrangiger AKP-Politiker auf dem bzw. um den Jerusalemer Tempelberg? Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen über die mediale Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Beamte der Religionsbehörde Diyanet ausländische Kämpfer terroristischer bzw. islamistisch-dschihadistischer Gruppierungen wie der Al- Nusra-Front in Gästehäusern von Diyanet beherbergt haben? 32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Diyanet-Beamte, die ausländische Kämpfer terroristischer bzw. islamistisch -dschihadistischer Gruppierungen betreut haben, später als Religionsbeamte in DITIB-Moscheen eingesetzt wurden? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie der Stand der Prüfung der hierfür zuständigen Länder ist, ob DITIB unter den gegebenen Umständen die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/695)? Nach Kenntnis der Bundesregierung betreffen Prüfverfahren in einigen Ländern im Sinne der Fragestellung nicht DITIB, sondern einzelne DITIB-Landesverbände . Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit den Ländern. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder werden Informationen hierzu von der Bundesregierung jedoch nicht vorgehalten bzw. nimmt die Bundesregierung aufgrund der Zuständigkeit der Länder zum jeweiligen Stand der Prüfungen nicht Stellung. 34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass über den Beirat des an der Humboldt-Universität zu Berlin entstehenden Instituts für Islamische Theologie auch DITIB als der größte Islamverband in Deutschland Einfluss auf die Berufung von Professoren hat (www.zeit.de/2018/12/susanne-schroeterislamforscherin -muslimische-verbaende-unis)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bislang nur zwei der angefragten fünf Verbände die Kooperationsvereinbarung zum Berliner Institut für Islamische Theologie unterzeichnet, nicht aber DITIB. Da die Mitwirkung von DITIB im Beirat ungeklärt ist, sind Aussagen zum Einfluss von DITIB über den geplanten Institutsbeirat auf die Berufung von Professoren derzeit nicht möglich. 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass die konservativen islamischen Verbände versuchen, eine Akademisierung des Islams an den deutschen Universitäten auszubremsen und dabei so weit gehen, dass sie sagen, sie würden niemanden in ihrer Gemeinde als Imam einstellen, der von einer deutschen Hochschule kommt, selbst wenn er eine zusätzliche Praxis-Fortbildung hätte entsprechend einem Priesterseminar (www.zeit.de/2018/12/ susanne-schroeter-islamforscherin-muslimische-verbaende-unis)? Die Bundesregierung kennt sowohl Beispiele für konstruktive Zusammenarbeit als auch für Probleme in der Zusammenarbeit in den Beiräten der universitären Zentren für Islamische Theologie. Aus Sicht der Bundesregierung entzieht sich diese Thematik einer pauschalen Beurteilung, wie sie im Sinne der Fragestellung erwartet wird. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass durch die Verankerung der Islamischen Theologie an deutschen Hochschulen mit substantieller Unterstützung durch Bund und Länder gut qualifizierte Absolventinnen und Absolventen für den islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen, für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Hochschulen und für Berufe in den Bereichen Soziales und Religion ausgebildet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1869 Anlage 1 zu Frage 27: Kapitel Titel Empfänger der Förde-rung Zweck der Förderung Bewilligungssumme / ausgezahlt 2017 in Euro 0413 684 01 1710 684 05 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e.V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“ Das Projekt wurde Ende 2016 beendet. Bei dem aufgeführten Betrag handelt es sich um nachlaufenden Abwicklungsaufwand. 50.422,29/ 50.422,29 0603 684 14 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e.V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt „Regionale und Überregionale Flüchtlingsbeauftragte“ Das Projekt wurde Ende 2016 beendet. Bei dem aufgeführten Betrag handelt es sich um nachlaufenden Abwicklungsaufwand. 92.483,92 / 92.483,92 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e.V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen: Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln; Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 49.920,00 / 49.920,00 1702 684 04 DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. „Muslimische Jugend - Friedliche Zukunft!“ Das Modellprojekt befasst sich mit präventiven Maßnahmen gegen islamistische Orientierungen und Handlungen. Neben einer Präventionshotline für Hilfesuchende, Betroffene und Institutionen vor Ort werden Netzwerkstrukturen durch Bildung neuer Arbeitskreise aufgebaut. Die professionelle Qualifizierung von jungen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bildet einen wichtigen Baustein im Projekt. Weitere wesentliche Schwerpunkte sind niederschwellige Angebote, wie Workshops, Seminarreihen oder Aktionswochen , die lokal in ausgewählten Städten durchgeführt werden. 130.000,00 / 130.000,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förde-rung Zweck der Förderung Bewilligungssumme / ausgezahlt 2017 in Euro 1702 68 404 DITIB Nord: Islamische Religionsgemein-schaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (IRG-DITIB-Nord) „Mein Weg! Jugend vor Ort“ Das Modellprojekt zielt darauf, muslimische Jugendliche aus islamischen Gemeinden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Dialog und bei der Bekämpfung antimuslimischer Ressentiments zu gewinnen, fortzubilden und ihre Vernetzung mit kommunalen Akteuren zu gewährleisten. Damit soll der Stigmatisierung muslimischer Jugendlicher vorgebeugt werden. Durch die Einbindung von muslimischen Jugendlichen als gesellschaftliche Akteure soll der Islam- und Muslimfeindlichkeit entgegengewirkt und Empowerment durch Teilhabe ermöglicht werden. 128.600,00 / 128.600,00 1703 684 12 Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen “ In den Jahren 2015 und 2016 sind zahlreiche Menschen auf der Suche nach Sicherheit zu uns gekommen. Mit dem Anfang 2016 gestarteten und weiterhin laufenden Patenschaftsprogramm soll den geflüchteten Menschen durch persönlichen , auf ihren individuellen Bedarf ausgerichteten Kontakt die Alltagsintegration erleichtert und für die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern gute Rahmenbedingungen gefördert werden . Hauptziele sind: • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements als wesentlichen Baustein für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. • Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts 724.911,00 / 704.906,12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1869 Kapitel Titel Empfänger der Förde-rung Zweck der Förderung Bewilligungssumme / ausgezahlt 2017 in Euro 1703 684 14 DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde - diverse Gemeinden - Bundesfreiwilligendienst: Kostenerstattungen nach BFDG Erstattung der Aufwendungen für Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträge und pädagogische Begleitung der Freiwilligendienstleistenden. Im Einzelnen: DITIB Burscheid (für 3 BFD-Vereinbarungen à 7 Monate) 8.400 € DITIB Idstein (für 1 BFD-Vereinbarung à 6 Monate) 2.400 € DITIB Wächtersbach (für 1 BFD-Vereinbarung à 11 Monate) 4.400 € DITIB Borken (für 2 BFD-Vereinbarungen à 6 Monate und für 1 BFD-Vereinbarung à 7 Monate) 7.600 € DITIB Büdingen (für 1 BFD-Vereinbarung à 3 Monate) 1.200 € DITIB Triberg (für 1 BFD-Vereinbarung à 8 Monate) 3.200 € DITIB Waldkirch (für 2 BFD-Vereinbarungen à 11 Monate) 8.800 € DITIB Rosenheim (für 1 BFD-Vereinbarung à 8 Monate) 3.200 € 39.200,00 / 39.200,00 1710 684 05 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e.V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“ Das Projekt wurde Ende 2016 beendet. Bei dem aufgeführten Betrag handelt es sich um nachlaufenden Abwicklungsaufwand. 100.059,10 / 100.059,10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1869 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu Frage 28: „Die bestehende Förderung von Projekten der DITIB durch Förderprogramme des BMFSFJ ist im Jahr 2017 ausgelaufen. Neue Förderanträge für 2018 sind nicht bewilligt worden.“ Kapitel Titel Empfänger der Förde-rung Zweck der Förderung Bewilligungssumme 2018 in Euro 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e.V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen: Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln; Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 34.450,00   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333