Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1874 19. Wahlperiode 25.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Matthias Büttner, Uwe Kamann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1587 – Vegetationskontrolle auf bahnfremden, an Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzenden Grundstücken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die DB Netz AG, Infrastrukturbetreiberin des größten Teils des Schienennetzes in Deutschland, unterzieht die Flächen neben den Gleisanlagen einer Vegetationskontrolle . Die Vegetationskontrolle stellt eine präventive Maßnahme dar, die das Umstürzen von Bäumen auf die Gleisanlagen und in die Oberleitungen verhindern soll. Art und Häufigkeit der Kontrolle sind im Vegetationskonzept der DB Netz AG beschrieben. Das Konzept sieht in einem sechs Meter breiten Streifen neben den Gleisanlagen einen kompletten Rückschnitt vor. An die Rückschnittszone schließt sich die Stabilisierungszone an, aus der nur die Bäume entnommen werden, bei denen eine unzureichende Stabilität vermutet wird. Die Vegetationskontrolle kann jedoch nicht ohne weiteres in der vorgeschriebenen Weise durchgeführt werden, wenn es sich um Grundstücke handelt, die nicht der DB Netz AG gehören und die an die Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzen. Die Auswirkungen mangelhafter Vegetationspflege kamen in den vergangenen Jahren immer wieder während heftiger Stürme zum Vorschein. An zahlreichen Stellen des deutschen Schienennetzes stürzten Bäume auf die Gleisanlagen und in die Oberleitungen. Dies geschah sowohl an Gleisanlagen, deren angrenzende Grundstücke der DB Netz AG gehören, als auch an solchen, deren angrenzende Grundstücke fremde Eigentümer haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1874 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist der Fremdeigentümeranteil an Grundstücken, die an der Gesamtstrecke der Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzen (bitte Längen in Kilometern und Prozentanteile darstellen)? Wie viele Strecken davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Vegetationskontrolle relevant? 2. Wie hoch ist der Anteil an den in Frage 1 genannten Grundstücken, die für eine Vegetationskontrolle relevant sind, die dem Bund, einem Bundesland, einer Kommune oder einem anderen öffentlich-rechtlichen Eigentümer gehören (bitte private Eigentümer getrennt und alle nach Bundesländern aufgeschlüsselt darstellen)? 3. Auf wie viel Prozent dieser Strecken kann die DB Netz AG ihre Vegetationskontrolle nicht wie im Vegetationskonzept vorgesehen umsetzen (Angaben bitte wiederum nach Eigentümerschaft der Grenzgrundstücke aufschlüsseln )? 4. In welchem Umfang sind ehemalige Grundstücke der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn, die direkt an Gleisanlagen grenzen, seit der Bahnreform im Jahre 1994 verkauft worden (bitte Streckenkilometer soweit möglich angeben)? 6. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des Vegetationskonzeptes, in denen fremde Eigentümer von angrenzenden Grundstücken bei der Vegetationskontrolle nicht mitgewirkt haben, obwohl sie von der DB Netz AG darum gebeten wurden? Die Fragen 1 bis 4 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen innerhalb der Frist war nicht möglich. Sobald die Informationen vorliegen, werden sie nachgereicht. 5. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Eigentümer von Grundstücken, die an Bahnanlagen angrenzen und die für eine Vegetationskontrolle relevant sind, zur Mitwirkung bei dieser zu verpflichten? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage „Vegetationskontrolle und Vegetationspflege entlang der Schienenwege des Bundes“ auf Bundestagsdrucksache 19/377 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333