Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1899 19. Wahlperiode 26.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1592 – Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, u. a. im Petersburger Dialog, stärken und wollen die Mittel dafür erhöhen“ (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_ 2018.pdf?file=1, S.150). Für das Haushaltsjahr 2018 wurden für die Zweckbestimmung „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland“ (vgl. https://oepr.diplo.de/zuwoep/variableContent/showAbout. html) 14 Mio. Euro eingeplant (vgl. Einzeltitel 687 13; Bundestagsdrucksache 18/13000). 1. Wie hoch soll der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Einzeltitel nach Vorstellung der Bundesregierung im nächsten Bundeshaushalt 2019 ausfallen? Die Bundesregierung beabsichtigt den Haushaltsentwurf 2019 und den Finanzplan bis 2022 im Juli 2018 vorzulegen. Zurzeit finden hierzu Haushaltsverhandlungen statt. 2. Welche Kriterien muss ein Akteur der Zivilgesellschaft in Deutschland verbindlich erfüllen, um eine Förderung im Rahmen des Projektes „Östliche Partnerschaft und Russland“ zu erhalten? Zielgruppe des Programms sind Akteure außerhalb des Bereichs staatlichen Handelns in Deutschland, gegebenenfalls Frankreich (seit 2018 sind gemeinsame deutsch-französische Projekte möglich) und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. Russland. Typische Akteure sind Medien, Verbände, Stiftungen (einschließlich der politischen Stiftungen), Hochschulen, Jugendvereinigungen, Kulturschaffende und sonstige Nichtregierungsorganisationen. Auch öffentlich- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1899 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rechtliche Rundfunk- und Medienanstalten werden der Zivilgesellschaft zugerechnet . Akteure, die in den Zielländern staatlichem Handeln zuzuordnen sind, können nur in Ausnahmefällen in diesen Bereich fallen, etwa wenn es wegen örtlicher Gegebenheiten keine zivilgesellschaftlichen Akteure gibt. 3. Welche Akteure der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich 2017 für das Programm „Östliche Partnerschaft und Russland“ beworben? Zu den Akteuren der deutschen Zivilgesellschaft, die sich im Jahr 2017 für das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ beworben haben, zählen unter anderem politische Stiftungen, Kulturmittlerorganisationen (unter anderem Institut für Auslandsbeziehungen (IfA), Goethe-Institut (GI) und Deutsche Welle (DW)) sowie weitere Organisationen der Zivilgesellschaft. 4. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure erhalten bzw. erhielten im Zuge des Programms eine Förderung in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und für welche Projekte (Titel) in welchen Ländern a) Vereine – im Ehrenamt; b) Vereine oder Organisationen – im Hauptamt; c) Stiftungen der Parteien; d) Stiftungen – Sonstige (bitte nach den Kategorien aufschlüsseln)? Zu den deutschen und ausländischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die seit Beginn des Programms gefördert wurden, erfasst die Bundesregierung nicht die jeweilige Rechtsform. Desweitern kann eine offene Beantwortung der Frage 4 nicht erfolgen. In einigen Staaten der Zielregion des Programms herrschen Rahmenbedingungen, die es der organisierten Zivilgesellschaft zunehmend erschweren, ungehindert und frei von staatlichen Einschränkungen zu agieren. Teilweise müssen aus dem Ausland geförderte zivilgesellschaftliche Organisationen und die für sie tätigen Personen Nachteile befürchten. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist daher zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang (Anlage 1) verschickt .* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333