Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1904 19. Wahlperiode 26.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Wolfgang Wiehle, Uwe Kamann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1610 – Überlastung deutscher Gerichte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Überlastung von Gerichten nimmt zu. Es kommt vor, dass Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden, weil Gerichte Verhandlungen nicht mehr fristgerecht ansetzen können (www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/ueberlastungstraftaeter -kommen-frei-21705-art1273461.html ). Vor dem Verwaltungsgericht Minden und dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde über Klagen von Richtern verhandelt, die sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihnen die Geschäftsverteilungspläne zu hohe Fallzahlen zuweisen würden. Eine der Ursachen sind mehr als 9 000 fehlende Richter sowie eine immense Anzahl an Asylklagen. Im Jahr 2016 betrafen 250 000 von 300 000 Klagen vor den Verwaltungsgerichten den Bereich Asyl (www.welt.de/wirtschaft/article 170227466/Massenhafte-Asylklagen-ueberfordern-deutsche-Gerichte.html). Nach Auffassung der Fragesteller lässt eine Beibehaltung dieser Situation einen massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die deutsche Gerichtsbarkeit befürchten. 1. Wie viele Tatverdächtige sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Fristversäumnis ohne Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen worden (bitte nach Jahren seit 2014, Nationalität gesondert, ausweisen)? In den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten Ermittlungsverfahren war dies im angefragten Zeitraum bei keinem Tatverdächtigen der Fall. Hinsichtlich der von den Strafverfolgungsbehörden der Länder geführten Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1904 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verfahrensstau an deutschen Gerichten (bitte nach Bundesländern, Asylklagen, Klagen wegen Arbeitslosengeld II, familienrechtlichen und sonstigen Klagen aufschlüsseln )? Von einem allgemeinen „Verfahrensstau“ an deutschen Gerichten kann nach Auffassung der Bundesregierung keine Rede sein. Vielmehr arbeitet die deutsche Justiz – insgesamt betrachtet – zügig und qualitativ auf sehr hohem Niveau. Das gilt insbesondere auch im europäischen und internationalen Vergleich. Statistische Angaben zur Geschäftsentwicklung bei den Gerichten werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres jeweils im Folgejahr vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 10 Reihe 2.1 (Zivilgerichte), Reihe 2.2 (Familiengerichte), Reihe 2.3 (Strafgerichte), Reihe 2.4 (Verwaltungsgerichte), Reihe 2.5 (Finanzgerichte), Reihe 2.6 (Staatsanwaltschaften), Reihe 2.7 (Sozialgerichte ) und Reihe 2.8 (Arbeitsgerichte) veröffentlicht und sind im Internet unter www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/ Zivilgerichte.html abrufbar. Die Veröffentlichung für das Jahr 2017 ist noch nicht erfolgt. 3. Wie viele Richterstellen müssten aktuell geschaffen werden, um den Verfahrensstau bei gleichbleibender Rechtslage abzuarbeiten und zukünftig zu vermeiden ? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie im Übrigen auf den Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung tragenden Parteien verwiesen, in dem ein „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbar ist, der im Bereich der Justiz 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal vorsieht. 4. Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, Gesetzentwürfe so zu fassen, dass für Bürger von vornherein weniger Konfliktstoff entsteht und die Gerichte weniger in Anspruch genommen werden? Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien bestimmt in § 42 Absatz 5 Satz 1, dass Gesetzentwürfe sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein müssen. Diese Vorgabe beachtet die Bundesregierung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mehrkosten dem Staat durch die steigende Anzahl an Asylklagen entstehen (wenn ja, bitte Vergleichswerte Stand vor Asylkrise 2012, Jahr des höchsten Zustroms 2016 und aktuell angeben )? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Asylrechtliche Streitigkeiten werden zumeist vor den Instanzgerichten (Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe) ausgetragen, bei denen es sich um Gerichte der Länder handelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1904 6. Aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes und – soweit betroffen – der Landeshaushalte kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Finanzmittel für die steigenden Gerichtskosten? Die Ausgabeermächtigungen für die Bundesgerichte sind in den jeweiligen Einzelplänen der zuständigen Ministerien enthalten. Im Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind dies die Kapitel 0713 (Bundesgerichtshof ), 0714 (Generalbundes-anwalt beim Bundesgerichtshof), 0715 (Bundesverwaltungsgericht) und 0716 (Bundesfinanzhof). Der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beinhaltet die Kapitel 1114 (Bundesarbeitsgericht ) und 1115 (Bundessozialgericht). Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, in welchen Haushaltstiteln die Länder die Gerichtskosten im Einzelnen verbuchen. 7. Rechnet die Bundesregierung mit einem weiteren Anstieg des Überhangs unbearbeiteter Verfahren, vor allem im Asylbereich im Jahr 2018, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte eine separate Prognose für Asylklagen ausweisen und wie in Frage 2 aufschlüsseln)? Die Bundesregierung rechnet für 2018 weder allgemein noch bei den asylgerichtlichen Verfahren mit einem (weiteren) Anstieg. 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Beseitigung der Missstände , bzw. welche Maßnahmen wurden seit 2016 ergriffen? Wenn ja, ist ein messbarer Erfolg eingetreten, und wie äußert er sich? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Damit Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt werden können, sieht der Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung tragenden Parteien zudem vor, dass Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung geprüft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333