Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1906 19. Wahlperiode 26.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1617 – Kinderarmut in Brandenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bertelsmann Stiftung kommt in der Studie Armutsmuster in Kindheit und Jugend – Längsschnittbetrachtungen von Kinderarmut aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass Kinderarmut in Deutschland oft ein Dauerzustand sei. Zudem sind der Studie zufolge rund zwei Millionen Kinder abhängig von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/ Familie_und_Bildung/Studie_WB_Armutsmuster_in_Kindheit_und_Jugend_ 2017.pdf). Die Situation in Brandenburg ist allerdings nach Ansicht der Fragesteller besonders besorgniserregend: Mit einer Armutsquote von 17 Prozent liegt Brandenburg deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt von 14,7 Prozent und noch deutlicher über dem Schnitt der westdeutschen Bundesländer von 13,2 Prozent (www. bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/ Factsheet_WB_Kinderarmut_DE_09_2016.pdf). 1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsrisikoquote 2016 und – soweit bekannt – 2017 von Kindern allgemein, von Kindern in Paar-Familien sowie von Kindern Alleinerziehender (bitte nach Landkreisen in Brandenburg aufschlüsseln)? 2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Quoten, und wie erklärt sie (gegebenenfalls ) die erheblichen Unterschiede? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1906 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Soweit regionalisierte und nach Alter und Haushaltstyp differenzierte Daten zur Armutsrisikoquote vorhanden sind, können sie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es zeigt sich der bekannte Sachverhalt, dass Alleinerziehende und Familien mit drei oder mehr Kindern aufgrund ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit häufiger in den unteren Einkommensklassen vertreten sind. Eine weitere Aufschlüsselung nach Landkreisen ist in der amtlichen Statistik nicht vorhanden. Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Hilfsquote für Paar-Familien mit Kindern, und wie hoch ist die Sanktionsquote in Paar-Familien mit Kindern (bitte nach Landkreisen in Brandenburg aufschlüsseln)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die Bedarfsgemeinschaften -Hilfequote in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für Partner mit Kind im Jahresdurchschnitt 2017 in Brandenburg 6,9 Prozent. Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften liegen nur auf Länderebene, nicht aber auf Kreisebene vor. Die Sanktionsquote für Partner mit Kind betrug im Jahresdurchschnitt 2017 in Brandenburg 2,2 Prozent. Weitere Angaben aufgeschlüsselt nach Kreisen können dem Anhang (vgl. Tabelle in der Antwort zu Frage 4) entnommen werden. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Hilfsquote für Alleinerziehenden-Familien mit Kindern, und wie hoch ist die Sanktionsquote in Alleinerziehenden-Familien (bitte nach Landkreisen in Brandenburg aufschlüsseln)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die Bedarfsgemeinschaften – Hilfequote in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für Alleinerziehende im Jahresdurchschnitt 2017 in Brandenburg 35,1 Prozent. Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften liegen nur auf Länderebene, nicht aber auf Kreisebene vor. Die Sanktionsquote für Alleinerziehende betrug im Jahresdurchschnitt 2017 in Brandenburg 2,8 Prozent. Weitere Angaben aufgeschlüsselt nach Kreisen können dem Anhang entnommen werden. Armutsrisikoquote1) in Brandenburg 2016 nach soziodemografischen Merkmalen in % Bundesmedian Landesmedian Insgesamt 15,6 13,4 Alter Unter 18 21,1 17,9 Haushaltstyp2) Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 46,8 40,4 Zwei Erwachsene und ein Kind 9,3 7,5 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 11,3 9,4 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 30,9 26,4 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 18,7 15,9 2) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. Quelle: Mikrozensus Merkmal gemessen am 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1906 Tabelle zu den Fragen 3 und 4 Sanktionsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaftstypen „Alleinerziehend“ sowie „Partner mit Kind“ Land Brandenburg und Kreise Jahreswerte 2017 Gebiet Kreisschlüssel Sanktionsquoten Partner mit Kind Alleinerziehend Brandenburg 2,2 2,8 Brandenburg an der Havel, St. 12051000 2,1 2,9 Cottbus, Stadt 12052000 1,7 3,8 Frankfurt (Oder), Stadt 12053000 1,7 2,5 Potsdam, Stadt 12054000 1,8 2,6 Barnim 12060000 2,7 3,2 Dahme-Spreewald 12061000 4,1 3,2 Elbe-Elster 12062000 3,2 3,4 Havelland 12063000 2,0 2,3 Märkisch-Oderland 12064000 2,9 3,4 Oberhavel 12065000 1,9 1,7 Oberspreewald-Lausitz 12066000 2,2 2,8 Oder-Spree 12067000 0,8 1,2 Ostprignitz-Ruppin 12068000 2,7 3,8 Potsdam-Mittelmark 12069000 1,5 2,0 Prignitz 12070000 2,6 2,2 Spree-Neiße 12071000 1,8 2,4 Teltow-Fläming 12072000 4,4 4,7 Uckermark 12073000 1,3 1,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um das Armutsrisiko von Kindern generell sowie insbesondere das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu reduzieren? Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Maßnahmenpaket zur Verringerung der Kinderarmut vereinbart, das die Bundesregierung umsetzt. Danach wird der Kinderzuschlag erhöht, so dass er mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe den Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums eines Kindes deckt, und so umgestaltet, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft und eine Abbruchkante vermieden wird, so dass den Familien von ihrem Einkommen mehr übrigbleibt. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen das „Schulstarterpaket“ (Leistung für den persönlichen Schulbedarf) aufgestockt werden und die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1906 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weiterhin wird das Kindergeld in dieser Legislaturperiode um 25 Euro monatlich pro Kind steigen. Darüber hinaus ist vereinbart, Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit zu unterstützen und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu schaffen. Denn eine gute Kinderbetreuung kann Folgen von Armutsrisiken für das Aufwachsen der Kinder ausgleichen und eröffnet den Eltern zugleich über eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf Möglichkeiten zum Einkommenserwerb. Denn die Einkommenserzielung der Eltern ist der nachhaltigste Schutz vor Kinderarmutsrisiken . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333