Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1921 19. Wahlperiode 27.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1486 – Rechtsextreme Vernetzung des Vereins „Ein Prozent“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der seit 2016 eingetragene Verein „Ein Prozent“ nimmt eine wichtige Rolle in der Vernetzung, Finanzierung und bei der Entwicklung von Kampagnen der sogenannten Neuen Rechten bzw. rechtsextremen Organisationen ein (taz.de, 27. Februar 2017). Dennoch ist die Organisation nach Medieninformationen bisher kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und kann weitestgehend unbehelligt ihren Zielen nachgehen (a. a. O.). Dabei ist die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller radikale und rechtsextreme Zielsetzung des Vereins klar und wird offensiv kommuniziert. So heißt es zum Beispiel auf der Webseite von „Ein Prozent“: „Es ist an der Zeit, dass die Stimme des Volkes wieder Gehör findet. Wir vernetzen den Widerstand.“ Oder es wird vor einer „Flüchtlingsinvasion“ gewarnt, die eine Katastrophe für Deutschland und Europa sei (aufgerufen am 14. März 2018). Darüber hinaus ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vernetzung mit Personen und Gruppen der rechtsradikalen Szene evident. So trat der Vorsitzende von „Ein Prozent“ Philip Stein wiederholt mit Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld auf, wie zum Beispiel bei einer NPD-nahen Veranstaltung in einem von der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck mitbegründeten Tagungszentrum oder an der Seite des Leiters der sogenannten Identitären Bewegung Österreichs Martin Sellner (taz.de, 27. Februar 2017). Des Weiteren soll der Verein nach Selbstauskunft mehrere Aktionen der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ unterstützt haben (welt.de, 18. Dezember 2016). Der Schutz der Verfassung ist in der Demokratie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die, soweit sie vom Staat erfüllt wird, nicht allein mit nachrichtendienstlichen Mitteln gelöst werden kann. Daher ist es wichtig, die Öffentlichkeit über mögliche verfassungsfeindliche Bewegungen oder Bestrebungen zu informieren . In diesem Sinne knüpft die fragestellende Fraktion an ihre Anfrage „Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland “ an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1921 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von Beobachtern zunehmend als rechtsextrem eingeschätzten Verein „Ein Prozent“ (vgl. taz.de, 27. Februar 2017)? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strukturen und Mitgliederzahlen des Vereins „Ein Prozent“? 3. Inwiefern hat sich die Kenntnislage der Bundesregierung über den Verein „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12261 verändert, und welche sicherheitspolitischen Schlüsse zieht sie daraus? 4. Inwiefern hat sich die Auffassung der Bundesregierung zur Verfassungsschutzrelevanz des Vereins „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12261 verändert , und wenn ja, wie? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 bis 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Rechtsextremen Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative ‚Ein Prozent‘“ vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12261 wird verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung haben die dort getroffenen Feststellungen weiterhin Bestand. 5. War der Verein oder einzelne Mitglieder des Vereins „Ein Prozent“ in der Vergangenheit Gegenstand einer Befassung im Gemeinsamen Extremismusund Terrorabwehrzentrum (GETZ), und wenn ja, wann und aus welchem Anlass? Die Initiative „Ein Prozent“ war im Zeitraum vom 16. April 2016 bis 16. April 2018 zweimal, am 3. Januar 2017 und am 1. Februar 2018, Gegenstand von Sitzungen des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums – Rechts“ (GETZ-R). Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „ Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative ‚Ein Prozent‘“ vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12261 wird verwiesen. Anlass für die Befassung am 1. Februar 2018 war die Mobilisierung auf der Internetpräsenz des Vereins „Ein Prozent“ für die Teilnahme an einer „Anti-Asyl- Demonstration“ am 3. Februar 2018 in Cottbus/Brandenburg. 6. Welche dem Bereich des Politischen im weitesten Sinne zuzuordnenden Aktionen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vom Verein „Ein Prozent“ bzw. seinen Mitgliedern aus? 7. Sind der Bundesregierung (im Zusammenhang mit der Frage 6) Verfahren aufgrund einschlägiger Straftaten bekannt, die gegen Mitglieder des Vereins „Ein Prozent“ geführt wurden, und inwiefern wurden diese dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte nach Straftatbestand , Ort und Datum aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1921 8. Sind der Bundesregierung Aktivitäten von „Ein Prozent“ zu ihrem selbsterklärten Ziel der „Registrierung und konsequenten Abschiebung aller bereits illegal Eingereisten“ und gegen die „aufgezwungene Willkommenskultur“ bekannt, wie z. B. flüchtlingsfeindliche Demonstrationen, Drohungen oder Übergriffe, und falls ja, welche? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgelistet sind Straftaten aus dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) sowie über die polizeiliche Sachbearbeitung bekanntgewordene Aktionen. Bei den aufgelisteten Straftaten handelt es sich um Sachverhalte, die mit dem Verein „Ein Prozent“ in Verbindung gebracht werden können. Datum Ort (Land) Sachverhalt Teilnehmerzahl Straftat seit 2016 diverse/ Internet Aufruf zur Wahlbeobachtung bei den Landtagswahlen und der Bundestagswahl unbekannt --- 16.04.2016 diverse „40 Gruppen, 40 Städte“, Zeigen von Bannern und Verteilung von Flyern, Koordination durch „Ein Prozent“ unbekannt --- Mai 2016 Schöngleina, TH Teilnahme an Aktion „Schöngleina zieht eine Grenze“, Errichten eines Zaunes um Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unbekannt --- 28.02.2017 Nußloch, ST Teilnahme an Fastnachtsumzug mit Verteilen von Flugblättern mit der Überschrift „EINPROZENT.DE“ 3 Verstoß VersG Juli 2017 Mittelmeer Teilnahme als Beobachter an der Aktion „Defend Europe“ der Identitären Bewegung 1 --- 14.08.2017 Meiningen, TH Aufkleber „Wir lieben Meiningen“, „Ideale brechen Ketten“, „Merkel muss weg“, „EINPROZENT“, „NS STREEWEAR BLACK LEGION“, „Wahlbeobachter werden! Merkel auf die Finger schauen: Wahlbetrug verhindern, Wahlbeobachter. de, Einprozent. de“. Verteilung von Visitenkarten und Flyer mit Wahlkampfbezug des rechtsgerichteten Milieus unbekannt §§ 123, 303 StGB 16.08.2017 Troisdorf, NW Aufbringen von Aufklebern der Bewegung „Ein Prozent“ rund um Asylunterkunft mit der Aufschrift „KEHRT NACH HAUSE ZURÜCK, EURE HEIMAT BRAUCHT EUCH“ unbekannt § 303 StGB 18.-21.08.2017 Chemnitz, SN Aufbringen von Aufklebern „Ein Prozent e. V.“ unbekannt § 303 StGB 06.09.2017 Dresden, SN Aufbringen von Aufklebern der „Ein Prozent -Bewegung“ an die Schaufensterscheibe des Büros Mobile Jugendarbeit Leuben unbekannt § 303 StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1921 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Ort (Land) Sachverhalt Teilnehmerzahl Straftat 06.09.2017 München, BY Aufkleber der AfD-Partei und der Internetadresse „www.einprozent.de“, hier sowohl mit deutscher und arabischer Schrift. unbekannt § 303 StGB 08.09.2017 Stuhr, NI Bekleben von Einkaufswagen eines Supermarktes mit Aufklebern mit folgender Aufschrift: „MERKEL MUSS WEG“ und „EINPROZENT.DE“ unbekannt § 303 StGB 15.09.2017 Bergen/Rügen , MV Anbringen von Aufklebern auf die Griffe der Einkaufswagen eines Discounters. (Merkel muss weg und Wendejahr17 ist Mir Egal OB ich Schuld Am Zustrom Der Flüchtlinge Bin Neu Sind Sie Halt Da) unbekannt § 303 StGB 19.09.2017 Berlin Sachbuch in arabischer Sprache in Bibliothek („Deutschland Erste Informationen für Flüchtlinge“) mit folgendem Aufkleber beklebt: Ein arabischer Schriftzug mit der darüber gesetzten deutschen Übersetzung : „Kehrt nach Hause zurück, Eure Heimat braucht Euch!“ unbekannt § 303 StGB Ende 2017/2018 diverse Aktion „Werde Betriebsrat“, Vorbereitung und Aufstellung von Kandidaten für Betriebsräte unbekannt --- 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle des Vereins „Ein Prozent“ in der Netzwerkbildung unter Gruppen der sogenannten Neuen Rechten sowie rechtsextremer Gruppierungen im Übrigen? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 10. Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen des Vereins „Ein Prozent “ bekannt zu Gruppen, Organisationen, Parteien sowie ihren Jugendorganisationen oder einzelnen Parteiströmungen, zu Medien aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten oder dem rechtsextremen Spektrum a) zu „Pegida Dresden“, Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. b) zu den sogenannten Reichsbürgern und/oder den sogenannten Selbstverwaltern , c) zu rechtsextremen Kameradschaften, d) zur „Rockerszene“, e) zu Burschenschaften bzw. studentischen Verbindungen, Die Fragen 10b bis 10e werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1921 f) zur sogenannten Identitären Bewegung, Der Bundesregierung liegen Informationen vor, dass der Verein „Ein Prozent“ über seine Internetseite und die sozialen Medien zur Teilnahme an Demonstrationen und Aktionen der „Identitären Bewegung“ aufruft. Auch haben Mitglieder des Vereins „Ein Prozent“ an Aktionen der „Identitären Bewegung Deutschlands“ (IBD), zum Beispiel an der Aktion „Defend Europe“, teilgenommen und berichten darüber auch öffentlich auf der Internetseite und in den sozialen Medien. Des Weiteren befindet sich die identitäre Jugendgruppe „Kontrakultur“ in einem Hausprojekt in Halle/Saale gemeinsam mit dem Verein „Ein Prozent“ und Weiteren . g) zur Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die öffentliche Berichterstattung und über Eigendarstellungen im Internet hinausgehen. h) zur AfD, deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie der sogenannten Patriotischen Plattform, Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich das Büro eines Landtagsabgeordneten der „Alternative für Deutschland“ (AfD) in einem Hausprojekt in Halle/Saale befindet . Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. i) zur NPD sowie deren Jugendorganisation „Junge Nationalisten“, j) zum „Institut für Staatspolitik“, k) zur Initiative „Der Schild – Verteidiger des Eigenen“, l) zur rechtsnationalen deutschen „Gustav-Stresemann-Stiftung“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen zum „Compact-Magazin “ bekannt, und ist das „Compact-Magazin“ Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Rechtsextremen Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative ‚Ein Prozent‘“ vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12261 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen zum „Verlag Antaios“ bekannt, und ist der „Verlag Antaios“ Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz? Der „Verlag Antaios“ ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1921 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufruf des Vereins „Ein Prozent“ an seine Anhängerschaft, sich in Betriebsräte wählen zu lassen , um „patriotische Arbeitnehmer“ zu schützen (Webseite des Vereins „Ein Prozent“, aufgerufen am 15. März 2018), und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen? Der Bundesregierung liegen über die zu den Fragen 6 bis 8 und 10g dargestellten Informationen keine weiterführenden Erkenntnisse vor. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche der Bewegung, Häuser für sogenannte Landsiedler-Projekte im Bundesgebiet anzukaufen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „Patriotische Hausprojekt “ der „Identitären Bewegung“ in Halle/Sachsen-Anhalt, das sich im gleichen Haus wie das Bürgerbüro des AfD-Landtagsabgeordneten Hans- Thomas Tillschneider befindet, der als seinen Hausvermieter „Ein Prozent“ benannt hat (www.mz-web.de/halle-saale/afd-politiker-eroeffnet-buero-darumsteht -rechtes-zentrum-bald-unter-polizeischutz-28459276)? Der Bundesregierung wurde das „identitäre Hausprojekt“ erstmalig am 12. Juli 2017 bekannt. Wie die IBD auf Facebook berichtete, ist das „identitäre Zentrum“ am 11. Juli 2017 in Halle/Saale eingeweiht worden. In einem Artikel auf Facebook zur Eröffnung des „Hausprojektes“ in Halle/Saale wird erklärt, dass mit diesem Projekt in Halle/Saale „ein patriotischer Freiraum für Kultur, Leben und politische Arbeit entstanden“ sei. Das „Hausprojekt“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zum geisteswissenschaftlichen Steintor-Campus der Universität Halle. Den Planungen der Verantwortlichen zufolge sollen auch „identitäre Aktivisten“ in dem Objekt wohnen können. Weiterhin ist vorgesehen, das Gebäude für Schulungsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Anfang März 2018 erhielt das „identitäre Hausprojekt“ die aktuelle Bezeichnung „Flamberg“. 16. Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass im gleichen Haus mit dem „Patriotischen Hausprojekt“ auch der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider ein Bürgerbüro gemietet hat (a. a. O.), einen Hinweis auf systematische Vernetzungen zwischen AfD und rechtsextremer Szene, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nach vorliegenden Kenntnissen ist das Büro des Abgeordneten der „Alternative für Deutschland“ (AfD), der sich in einem Haus eingemietet hat, der einzige Fall, in dem auch Mitglieder und Unterstützer der „Identitären Bewegung“ Mieter sind. Hieraus lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung keine systematische Vernetzung der AfD mit der rechtsextremistischen Szene ableiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1921 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch den Verein „Ein Prozent“ gewährte finanzielle Unterstützungsleistungen an Personen und Organisationen aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten? 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch den Verein „Ein Prozent“ gewährte Prozesskostenhilfe an Personen und Organisationen aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Bewertung einiger Landesämter für Verfassungsschutz (www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-laenderverfassungsschuetzer -dringen-auf-materialsammlung-15481661.html) zu eigen, dass aufgrund der Verbindungen der AfD zur sogenannten Identitären Bewegung und zum Verein „Ein Prozent“ eine Neubewertung der Gefährlichkeit bzw. eine Materialsammlung über die selbige in Erwägung gezogen werden sollte? Der Bundesregierung verweist zum Umgang mit der AfD auf die zwischen Bund und Ländern einvernehmlich abgestimmte und weiterhin aktuelle Pressemitteilung des BfV vom 8. März 2018, vgl. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/ zursache/zs-2018-002-afd-weiterhin-kein-beobachtungsobjekt-des-verfassungs schutzes. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung, aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, grundsätzlich keine Stellung zu Aussagen einzelner Ländervertreter. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333