Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1934 19. Wahlperiode 26.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Markus Tressel, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1532 – Verbleib der Slots und Flugzeuge von Air Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. August 2017 wurde öffentlich bekannt, dass Etihad Airways seine Finanzierungszusage für die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zurückgezogen hatte, und die Airline somit insolvent war. Zeitgleich hat die Bundesregierung erklärt, für einen Überbrückungskredit der KfW in Höhe von 150 Mio. Euro zu bürgen. Nach Medienberichten wurden von den 150 Mio. Euro bisher nur rund 61 Mio. Euro zurückgezahlt. Zwar ist nach Angaben des Insolvenzverwalters zu erwarten , dass noch weitere Mittel eingetrieben werden können. Ob eine vollständige Rückzahlung des Kredits jedoch erreicht werden kann, ist ungewiss. Inzwischen hat auch der Bundesrechnungshof ein Verfahren eingeleitet, um die Vergabe des Kredits an Air Berlin zu überprüfen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ insolvente-fluglinie-pleite-von-air-berlin-kostet-staat-millionen-euro-1.3839246). Zur Insolvenz von Air Berlin sind, auch nach Monaten der Überprüfung durch das Parlament, noch zahlreiche Ungereimtheiten vorhanden. Neben Fragen zur Vergabe des Bundeskredits an Air Berlin sind auch insbesondere zu den Vermögenswerten von Air Berlin, die als Grundlage für den Kredit der Bundesregierung angegeben wurden, und über den Verbleib dieser Vermögenswerte noch Fragen offen. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, hier für Transparenz zu sorgen und Rechenschaft über die Verwendung von Steuergeldern abzulegen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/exklusiv-berater-warnten-bundesregierungvor -air-berlin-kredit-1.3846740). 1. Wie viele Slots hatte die Air Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Slots an deutschen Flughäfen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, inzwischen von der Lufthansa genutzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1934 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele dieser Slots an deutschen Flughäfen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, inzwischen von anderen Fluggesellschaften genutzt (bitte nach Flughäfen und Fluggesellschaften aufschlüsseln)? 4. Welche Unternehmen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung der Air Berlin vor der Insolvenz wie viele Flugzeuge geleast (bitte nach Flugzeug- Typ aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die erbetenen Informationen können nicht veröffentlicht werden, weil hierbei verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen privaten Unternehmen berührt sind. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden.* 5. An welche Fluggesellschaften werden diese Flugzeuge nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell geleast (bitte nach Typ aufschlüsseln), beziehungsweise wer nutzt diese Flugzeuge aktuell? Luftfahrzeuge Air Berlin, Stand 15.08.2017 Aktueller Halter A319-112 D-ABGH Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGJ Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGK Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGM Hungarian Air Force D-ABGN Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGO Germania Fluggesellschaft mbH D-ABGP Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGQ Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGR Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABGS Hungarian Air Force D-ASTX Luftfahrtgesellschaft Walter mbH A320-214 D-ABDK Easyjet D-ABDO Easyjet D-ABDP Eurowings GmbH D-ABDQ Eurowings GmbH D-ABDT Eurowings GmbH * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1934 Luftfahrzeuge Air Berlin, Stand 15.08.2017 Aktueller Halter D-ABDU Eurowings GmbH D-ABDW Easyjet D-ABDX Easyjet D-ABDY Easyjet D-ABDZ Easyjet D-ABFA Vueling D-ABFB JC International Airlines Cambodia D-ABFC Laudamotion D-ABFE Laudamotion D-ABFF Laudamotion D-ABFG Vueling D-ABFH Indigo Indien D-ABFK Indigo Indien D-ABFN Indigo Indien D-ABFO Eurowings Europe GmbH D-ABFP Eurowings Europe GmbH D-ABFR Eurowings Europe GmbH D-ABHA Eurowings GmbH D-ABHC Eurowings GmbH D-ABHF Eurowings GmbH D-ABHG Eurowings GmbH D-ABHH unbekannt D-ABHI unbekannt D-ABHJ Easyjet D-ABHK Easyjet D-ABHL Easyjet D-ABHM Easyjet D-ABHN Eurowings Europe GmbH D-ABHO Laudamotion D-ABNE Brussels Airlines D-ABNF Easyjet D-ABNH Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABNI Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABNJ Easyjet D-ABNK Eurowings GmbH D-ABNL Eurowings GmbH D-ABNM Easyjet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1934 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Luftfahrzeuge Air Berlin, Stand 15.08.2017 Aktueller Halter D-ABNN Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABNO Easyjet D-ABNQ Easyjet D-ABNR Easyjet D-ABNS Easyjet D-ABNT Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABNU Luftfahrtgesellschaft Walter mbH D-ABNV Edelweiss Air D-ABNW Edelweiss Air D-ABNX Easyjet D-ABNY Easyjet A320-216 D-ABZA Austrian Airlines D-ABZB Austrian Airlines D-ABZC Austrian Airlines D-ABZE Eurowings GmbH D-ABZF Austrian Airlines D-ABZI Eurowings GmbH D-ABZJ Austrian Airlines D-ABZK Eurowings GmbH D-ABZL Eurowings GmbH D-ABZN Eurowings GmbH A321-211 D-ABCL unbekannt D-ABCN unbekannt D-ABCT LATAM Chile D-ABCV LATAM Chile A330-223 D-ABXA unbekannt D-ABXB unbekannt D-ABXC Malaysia Airlines D-ABXD Malaysia Airlines D-ABXE Malaysia Airlines (geplant) D-ABXF Malaysia Airlines (geplant) D-ALPA Virgin Atlantic D-ALPB Virgin Atlantic D-ALPC Aigle Azur (geplant) D-ALPD Wamos Air D-ALPE Wamos Air D-ALPF Virgin Atlantic Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1934 Luftfahrzeuge Air Berlin, Stand 15.08.2017 Aktueller Halter D-ALPG Aigle Azur (geplant) D-ALPH TAP Portugal (geplant) D-ALPI Malaysia Airlines (geplant) D-ALPJ Malaysia Airlines (geplant) 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Unternehmen Pricewaterhouse- Coopers (PwC) einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Lufthansa AG hat und für die Deutsche Lufthansa Gutachten erstellt? a) Falls ja, sieht die Bundesregierung dadurch einen Interessenskonflikt bei PwC, da das Unternehmen die Bundesregierung im Rahmen der Kreditvergabe für Air Berlin beraten hat? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 6a und 6b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob PwC einen Rahmenvertrag mit der deutschen Lufthansa hat. Die Existenz eines solchen Rahmenvertrages wäre aus Sicht der Bundesregierung unerheblich, da Lufthansa nicht Begünstigter des Massedarlehens war und bei Vergabe des Massedarlehens noch völlig offen war, wer den Zuschlag für die Assets der insolventen Air Berlin erhalten würde. Deshalb konnte kein Interessenkonflikt entstehen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Mandatarvertrag zwischen Bund und PwC Regelungen zur Vermeidung von Interessenskollisionen auf Mandatarseite enthält. Daneben unterliegt PwC auch den allgemeinen Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer nach § 43 WPO. Danach hat ein Wirtschaftsprüfer seinen Beruf unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben und sich insb. bei Erstattung von Gutachten unparteiisch zu verhalten. Nach § 3 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer dürfen Wirtschaftsprüfer nicht tätig werden, wenn sie einen anderen Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse beraten bzw. vertreten haben. 7. Ist der Bundesregierung insbesondere bekannt, ob PwC für die Deutsche Lufthansa eine kartellrechtliche Prüfung einer möglichen Übernahme von Air Berlin durch die Deutsche Lufthansa vorgenommen hat? Der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor. Es wird jedoch auf die Ausführungen im zweiten Absatz der Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Firmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Insolvenz von Air Berlin Einsicht in die Unterlagen von Air Berlin genommen? Air Berlin befand sich ausweislich des Geschäftsberichtes 2016 im Umbau von einem sog. Hybrid-Carrier zu einer fokussierten Netzwerk-Airline. Vermutlich in diesem Zusammenhang hatte Air Berlin bereits vor der Insolvenz Kontakt zu anderen Airlines; konkret hat Air Berlin Easyjet und Lufthansa genannt. Die Lufthansa hatte auch schon vor der Insolvenz von Air Berlin einen Wetlease-Vertrag Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1934 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen mit Besatzung) mit Air Berlin geschlossen . Ob und inwieweit die Airlines Zugang zu Unterlagen von Air Berlin hatten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Wann hat die Bundesregierung dem Insolvenzverwalter von Air Berlin die Zusage für einen Kredit des Bundes gegeben, und welchen Wortlaut hatte diese Zusage? Die verbindliche Zusage des Kredites erfolgte mit Unterzeichnung des Kreditvertrages zwischen der KfW und Air Berlin am 4. September 2017. 10. Wann lag das finale Gutachten von PwC der Bundesregierung vor? Die politische Entscheidung der Bundesregierung, einen Massekredit durch die KfW zu initiieren, wurde am 14. August 2017 getroffen. Die finale gutachterliche Vorlage zur Übernahme einer Bundesgarantie für den in Aussicht gestellten KfW-Massekredit wurde von PwC am 17. August 2017 übermittelt. Die Entscheidung zur Übernahme der Bundesgarantie wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und vom Bundesministerium der Finanzen am 18. August 2017 getroffen. Die KfW wurde mit Schreiben vom 21. August 2017 über die Garantieübernahme informiert. Die verbindliche Zusage des Kredites gegenüber Air Berlin erfolgte mit Unterzeichnung des Kreditvertrages zwischen der KfW und Air Berlin am 4. September 2017. 11. Wie oft und zu welchen Terminen hat das Luftfahrt-Bundesamt überprüft, ob Air Berlin die Voraussetzungen für eine Betriebsgenehmigung nach Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 erfüllt (seit 2014), mit welchem Ergebnis (bitte einzeln nach Prüfungen aufschlüsseln), und wie hat das Luftfahrt -Bundesamt das jeweilige Ergebnis begründet? Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft in regelmäßigen Abständen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 das Fortbestehen der Gültigkeit der Betriebsgenehmigung aller deutschen Luftfahrtunternehmen. Der Aufsichtszyklus bei Air Berlin wurde aufgrund spezifischer Risiken schrittweise verkürzt, seit März 2016 hatte Air Berlin wöchentlich über die finanzielle Entwicklung zu berichten . Bis zur Insolvenzantragstellung konnte Air Berlin die Aufrechterhaltung der dispositiven Zahlungsfähigkeit regelmäßig nachweisen. Nachdem Air Berlin am 15. August 2017 den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit stellte, hat das Luffahrt-Bundesamt gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 innerhalb von drei Monaten die Finanzsituation unter Berücksichtigung des Massekredits von 150 Mio. Euro neu bewertet und den Status der Betriebsgenehmigung überprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Betriebsgenehmigung der Air Berlin gemäß Artikel 9 Absatz 1 am 25. Oktober 2017 in eine vorläufige Genehmigung umgewandelt , deren Gültigkeit am 31. Januar 2018 auslief. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, was nach der Insolvenz von Air Berlin mit den Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen der Mitarbeiter von Air Berlin geschehen ist und ob diese teilweise oder vollständig Teil der Insolvenzmasse geworden sind? Der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1934 13. Gab es vor der Insolvenz von Air Berlin Darlehen des Bundes, der Länder oder von staatlichen Stellen an Air Berlin, die durch die Insolvenz nicht mehr bedient werden, und wenn ja, wie hoch waren diese Darlehen, und wie hoch sind die Ausstände (bitte einzeln auflisten)? Vor der Insolvenz von Air Berlin gab es keine Darlehen des Bundes, der KfW oder sonstiger staatlicher Stellen des Bundes, die durch die Insolvenz nicht mehr bedient werden konnten. Informationen aus den Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Gab es vor der Insolvenz von Air Berlin Bürgschaften des Bundes, der Länder oder von staatlichen Stellen an Air Berlin, die durch die Insolvenz fällig wurden, und wenn ja, wie hoch waren diese (bitte einzeln auflisten)? Welche Kosten sind staatlichen Stellen, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit, seit der Insolvenz der Air Berlin durch die Insolvenz entstanden? Vor der Insolvenz von Air Berlin gab es keine Bürgschaften des Bundes, der KfW oder sonstiger staatlicher Stellen des Bundes, die durch die Insolvenz fällig wurden . Informationen aus den Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Für das Insolvenzgeld geht die Bundesagentur für Arbeit von Ausgaben in einer Größenordnung von 57,1 Mio. Euro (zuzüglich 15,8 Mio. Euro für Sozialversicherungsbeiträge ) aus. Hinzu kommen Zahlungen für Transferkurzarbeitergeld von zurzeit 5,2 Mio. Euro. 15. Wie viel von dem 150-Mio.-Euro-Kredit, den die Bundesregierung der Air Berlin gewährt hatte, wurde inzwischen zurückgezahlt, und rechnet die Bundesregierung mit weiteren Rückzahlungen? 16. Falls die Bundesregierung mit weiteren Rückzahlungen rechnet, zu wann erwartet die Bundesregierung diese, woher stammen sie, und mit Rückzahlungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung? Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bislang sind 61 Mio. Euro Rückzahlungen auf den KfW-Kredit bei der KfW eingegangen . In den nächsten Wochen werden weitere Rückflüsse u. a. aus Verkaufserlösen erwartet, so dass sich der Stand der Rückzahlung voraussichtlich deutlich erhöhen wird. Darüber hinaus gibt es weitere Erlöspotenziale aus zugunsten des Massekredites bestellten Kreditsicherheiten, vor allem aus einer Sicherungsabtretung von Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Der Zeithorizont zur Realisierung ist hier aber noch offen, da es sich um ein laufendes Insolvenzverfahren handelt. Insgesamt geht die Bundesregierung nach derzeitiger Lage der Dinge davon aus, dass auf lange Sicht weitere Rückflüsse im zweistelligen Millionenbereich erzielt werden können. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass konkretere Zahlen derzeit nicht genannt werden können, da die Realisierung von Sicherheitenerlösen erfahrungsgemäß von vielen nicht planbaren Faktoren abhängt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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