Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/19634 – Projekte im Abschlussbericht der Kohlekommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ im Juni 2018 durch die Bundesregierung hatte das Ziel, Empfehlungen zum Kohleausstieg zu erarbeiten. Ende Januar 2019 legte die Kommission ihre Ergebnisse in einem umfassenden Abschlussbericht der Öffentlichkeit vor (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi –, Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“-Abschlussbericht, Januar 2019, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-ko mmission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicat ionFile). Im Anhang des Abschlussberichts werden ab Seite 124 Listen aufgeführt, in denen die Projekte der Kommission für die Braunkohleländer genannt werden. In den Projektlisten sind neben dem Projektnamen der jeweilige Handlungsschwerpunkt der Projekte bzw. eine Beschreibung und das zuständige Ressort genannt. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das Helmstedter Revier im Bundesland Niedersachsen (S. 124 bis 130 des Abschlussberichts der Kohlekommission), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? Deutscher Bundestag Drucksache 19/19867 19. Wahlperiode 10.06.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juni 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das Rheinische Revier im Bundesland Nordrhein -Westfalen (S. 131 bis 147 des Abschlussberichts der Kohlekommission ), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für die Lausitz im Bundesland Sachsen (S. 149 bis 171 des Abschlussberichts der Kohlekommission), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das Lausitzer Revier im Bundesland Brandenburg (S. 172 bis 206 des Abschlussberichts der Kohlekommission), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das Mitteldeutsche Revier im Bundesland Sachsen-Anhalt (S. 208 bis 248 des Abschlussberichts der Kohlekommission ), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das Mitteldeutsche Revier im Bundesland Sachsen (S. 249 bis 269 des Abschlussberichts der Kohlekommission), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Projekte bzw. Projektvorschläge für das ehemalige Revierland Saarland im Bundesland Saarland (S. 272 bis 274 des Abschlussberichts der Kohlekommission ), die neu im Verlauf der Kommissionsberatungen erarbeitet und aufgelegt wurden und die noch nicht vor der Einsetzung der Kommission im Juni 2018 bestanden haben? Wie hoch ist die Gesamthöhe der voraussichtlich zu bewilligenden Mittel für diese Projekte? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hatte entschieden , Projektvorschläge aus den Ländern als Anhang 6 zum Bericht aufzunehmen , sich diese jedoch explizit nicht zu eigen gemacht. Die Anhänge sind Drucksache 19/19867 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nicht Teil des Kommissionsberichtes. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Auswahlkriterien der einzelnen Länder für diese Projekte vor. Der Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Finanzhilfen des Bundes gemäß 104b Grundgesetz an die betroffenen Länder für bedeutsame Investitionen von bis zu 14 Mrd. Euro bis 2038. Die zweite Säule besteht aus zusätzlichen Maßnahmen des Bundes für die Kohleregionen von bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038. Diese Maßnahmen müssen nach den gesetzlichen Regeln und Grundsätzen der jeweiligen Fachprogramme umgesetzt werden. Die Abstimmung, Durchführung und Umsetzung der Projekte beider Säulen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes wird gemäß § 24 des Entwurfs durch ein beratendes Bund-Länder-Koordinierungsgremium begleitet werden. Das Koordinierungsgremium soll den Bund und die Braunkohleländer Brandenburg , Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Durchführung und Umsetzung der Projekte beraten und unterstützen sowie den Projektfluss sicherstellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/19867 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333