Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1987 19. Wahlperiode 02.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1270 – Rahmenbedingungen Nord Stream 2 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erdgaspipeline Nord Stream 2 soll ab dem Jahr 2020 das russische Ust- Luga mit Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Über eine Strecke von rund 1 200 Kilometern durch die Ostsee sollen pro Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Deutschland transportiert werden können, um von dort aus die Versorgungssicherheit in Europa abzusichern. Die zwei parallelen Leitungen sollen weitgehend parallel zu den beiden Leitungen der Erdgaspipeline Nord Stream 1 verlaufen, die seit 2011 bzw. 2012 in Betrieb ist. Für die Umsetzung von Nord Stream 2 wurde die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug gegründet. Sie gehört zum staatlichen russischen Energiekonzern Gazprom, als Finanzinvestoren fungieren Engie, OMV, Shell, Uniper und Wintershall (www.nord-stream2.com/de/). Am 27. Februar 2018 wurde das polnisch-dänische Pipeline-Projekt Baltic Pipe vorgestellt, das Erdgas von Norwegen nach Polen befördern soll. Das Vorhaben soll ca. 300 km außerhalb der deutschen Küstengewässer durch die Ostsee führen . Baltic Pipe steht auf der Liste der Projekte von besonderem europäischem Interesse (PCI) der Europäischen Kommission. Es basiert auf einem gesicherten Bedarf von etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2022 geplant (www.baltic-pipe.eu/de/). Am 31. Januar 2018 genehmigte das Bergamt Stralsund den Plan für Bau und Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 im 55 km langen Abschnitt des deutschen Küstenmeeres einschließlich des Übergangs auf das Festland. Am 2. März 2018 reichte der NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V. Klage gegen die Genehmigung zum Bau der Gaspipeline aufgrund von Umweltauswirkungen und Verfahrensfehlern ein (www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=135237&processor= processor.sa.pressemitteilung; www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebens raum-meer/gefahren/23740.html). In Dänemark trat am 1. Januar 2018 ein Gesetz in Kraft, durch welches der Bau der Gaspipeline in dänischen Territorialgewässern verboten werden kann (www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/gas---kbenhavn-k-rueckschlag-fuer-nord- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stream-daenen-koennen-projekt-blockieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101- 171130-99-89926). Damit ist unklar, ob die Gaspipeline so wie bisher geplant errichtet werden kann. Auf europäischer Ebene wird derzeit über den Rechtsrahmen für Nord Stream 2 verhandelt. Während sich die Europäische Kommission für ein eigenes Verhandlungsmandat mit Russland und eine Änderung der relevanten Gas-Richtlinie im Dritte Energiebinnenmarktpaket ausspricht, hält der Rat der Europäischen Union zusätzliche regulatorische Rahmen für unnötig bzw. rechtswidrig (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nord-stream-2-auflagen-fuer-ostseepipeline -laut-gutachten-unzulaessig-a-1196587.html). 1. Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 2 zur Strategie der Energieunion, wonach Energieversorgungssicherheit, Diversifizierung, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und sinkender Energiebedarf angestrebt werden sollen (https://de.wikipedia.org/wiki/Energieunion)? 2. Wie können nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 1 und Nord Stream 2 den Zielen „Diversifizierung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ dienen, wenn durch die Pipelines mehr als 80 Prozent der russischen Gasexporte in die EU abgewickelt werden können? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Realisierung des Projektes Nord Stream 2 im Einklang mit den Zielen des Artikels 194 AEUV steht. Die Pipeline trägt als zusätzliche Versorgungsroute von Erdgas aus der Russischen Föderation dazu bei, dass die Erdgasversorgungssicherheit der EU verbessert wird. Durch den parallelen Ausbau des Gasnetzes in Ost- und Südosteuropa kann zudem die Versorgungssicherheit dieser Region gezielt verbessert und der ReverseFlow in die Ukraine ausgebaut werden. 3. Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung eine neu zu bauende Pipeline für fossiles Erdgas zur Dekarbonisierungsverpflichtung der EU und Deutschlands im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, wonach die EU ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent senken will? 4. Inwiefern sieht die Bundesregierung insbesondere die Gefahr, dass Nord Stream 2 zu einem sog. stranded investment wird, wenn die Europäische Union ihre Klimaschutzpolitik fortschreibt, um im Jahr 2050 eine EU-weite Emissionsreduktion von 80 bis 95 Prozent zu erreichen? Die Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung strebt insgesamt eine Verringerung der Abhängigkeit von Energierohstoffimporten an, und auch die EU will der Abhängigkeit von importierten Energierohstoffen entgegenwirken. Die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien leisten aus Sicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger wie Erdgas. Während des G7-Gipfels in Elmau haben die Staats- und Regierungschefs bekräftigt, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts. Wie sich vor diesem Hintergrund die Rentabilität von Nord Stream 2 entwickeln würde, ist in erster Linie von den Investoren der Pipeline zu beurteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1987 5. Welche Berechnungen und Gutachten liegen der Bundesregierung zum deutschen und EU-Gasbedarf in den Jahren 2030 und 2050 vor, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese jeweils zusammengefasst? 6. Wie wird sich der Gasbedarf in Deutschland und in der EU nach Schätzung der Bundesregierung bis zu den Jahren 2030 und 2050 entwickeln, und wie groß wird der Anteil außereuropäischer Importe sein (bitte nach Herkunftsländern und Importwegen sowie Erdgas, synthetisch, biogen aufschlüsseln)? Die Frage 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es gibt verschiedene Analysen und Prognosen zur künftigen Erdgasnachfrage in Europa (z. B. Word Energy Outlook, EU-Referenzszenarien) und Deutschland (NEP Gas 2018). Für Deutschland ermöglicht z. B. die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von mehreren Instituten erstellte „Energiereferenzprognose “ aus dem Jahr 2014 eine Einschätzung der Erdgasnachfrage bis 2030. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse dieser und anderer Analysen jedoch grundsätzlich nicht zu eigen, nimmt jedoch zur Kenntnis, dass sie zu teils unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 7. Wie werden sich aus Sicht der Bundesregierung die Gaspreise in Europa in der nächsten Dekade entwickeln, sind der Bundesregierung Projektionen oder Szenarien darüber bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 8. Wie werden sich aus Sicht der Bundesregierung die Preisunterschiede für LNG (Flüssigerdgas) auf den drei großen Märkten USA, Europa und Asien innerhalb der nächsten Dekade entwickeln, sind der Bundesregierung Projektionen oder Szenarien darüber bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Frage 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur künftigen Gaspreisentwicklung bzw. Gasmarktentwicklung und bewertet nicht von anderer Seite erstellte Projektionen oder Szenarien hierzu. 9. Ist ein Rückbau von Nord Stream 2 nach dessen Betriebsbeendigung sichergestellt , wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? 10. Müssen für den Rückbau von Nord Stream 2 Sicherheitsleistungen hinterlegt werden, die einen Rückbau der Pipeline nicht nur nach dessen Betriebsbeendigung , sondern auch dann gewährleisten, wenn das Projekt wegen Fortschreibung der europäischen Klimaschutzpolitik vorzeitig unwirtschaftlich wird, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit keine Entscheidung über einen Rückbau der Nord Stream 2 Pipeline am Ende der technischen Lebensdauer. Zur Außerbetriebnahme kann die Pipeline rückgebaut werden oder kann – gespült , mit Inertgas oder Wasser gefüllt und verschlossen – auf dem Meeresboden verbleiben. Die letztendlich einzusetzende Methode wird dem zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme verfügbaren Stand der Technik und den dann geltenden Umweltanforderungen entsprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem jüngs ten Streit zwischen Russland und der Ukraine (www.handelsblatt.com/ unternehmen/energie/gazprom-stoppt-lieferungen-gas-krieg-zwischen-russlandund -der-ukraine-eskaliert/21027314.html), in welchem Gazprom das ukrainische Unternehmen Naftogaz trotz Vorabzahlung nicht mit Gas beliefert hat, nachdem ein Schiedsgericht in Schweden Gazprom aufgrund von nicht vollständig ausgeführter Transitlieferungen zu einer Milliardenzahlung an die ukrainische Naftogaz verurteilt hatte und der staatliche Konzern daraufhin die Aufkündigung aller Lieferverträge mit der Ukraine eingeleitet hat, in Bezug auf Nord Stream 2 und daraus resultierende niedrigere Transitgebühren für die Ukraine? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Manuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache 19/1241. a) Bedeutet die von der Bundesregierung im Kontext des Gasstreits geäußerte Besorgnis hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Russland und der Ukraine als verlässliche Partner der EU bei der Gasversorgung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nord-stream-2-auflagen-fuerostsee -pipeline-laut-gutachten-unzulaessig-a-1196587.html), dass sie diese Besorgnis auch in Bezug auf Nord Stream 2 empfindet (bitte begründen )? Nein, die russischen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Lieferverpflichtungen gegenüber deutschen Vertragspartnern in der Vergangenheit erfüllt. Es besteht kein Anlass zur Vermutung, dass sich das in Zukunft ändern könnte. b) Erachtet die Bundesregierung es als möglich, dass die durch den Gasstreit entstandenen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine sich im Zuge der Planungen um Nord Stream 2 zusätzlich verstärken könnten (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 11i wird verwiesen. c) Kann die Bundesregierung garantieren, dass auch nach Inbetriebnahme von Nord Stream 2 weiterhin Gas durch die Ukraine in die EU fließen wird? Auf die Antwort zu Frage 11i wird verwiesen. d) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang ungenutzte Kapazität der ukrainischen Transitstrecke? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. e) Wie viel Gas wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils am 2., 3. und 4. März 2018 seitens Gazprom durch die Ukraine geleitet? Nach Angaben des ukrainischen Gasnetzbetreibers wurden am 2. März 2018 245,8 Mio. m³, am 3. März 2018 251,3 Mio. m³ und am 4. April 2017 249,7 Mio. m³ transportiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1987 f) Wie viel Gas ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 durch Nord Stream 1 und über die Ukraine nach Europa geleitet worden, und wie viel steht nach den Erfahrungen des ersten Quartals 2018 für dieses Jahr zu erwarten? 2017 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 51 Mrd. m³ Erdgas über Nord Stream 1 und 93 Mrd. m³ Erdgas über die Ukraine transportiert. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Nord Stream 1 im Jahr 2018 voll ausgelastet wird und der Transit über die Ukraine eine vergleichbare Höhe wie in 2017 erreichen wird. g) Über welche Wege und aus welchen Quellen deckt die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr ihren Gasbedarf und zu welchen Preisen? Das ukrainische Staatsunternehmen Naftogaz bezieht Erdgas derzeit neben Eigenproduktion (2017 20,8 Mrd.m³) von verschiedenen Gasunternehmen aus der EU und Norwegen. Die Lieferung erfolgt über die Slowakei, Polen und Ungarn. Zu den Vertragspreisen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, nach ukrainischen Pressequellen liegen sie über dem vom Schiedsgericht der Handelskammer Stockholm festgesetzten Preis für russisches Erdgas im Direktbezug . h) Ist der Bundesregierung der Schiedsspruch des Schiedsgerichts in Stockholm bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegt der Text des Schiedsspruchs nicht vor. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Manuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache 19/1241. i) Welche Auswirkungen wird aus Sicht der Bundesregierung der Schiedsspruch auf die Neuverhandlungen der im Jahr 2019 auslaufenden Transitverträge zwischen Gazprom und Naftogaz haben, und sind daraus Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa zu erwarten? Die Frage 11b, 11c und 11i werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt, dass Russland Bereitschaft signalisiert, den Gastransit durch die Ukraine auch nach der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 in bedeutendem Umfang aufrecht zu erhalten, was Neuverhandlungen der 2019 auslaufenden Transitverträge zwischen Gazprom und Naftogaz bedingt. Dies kann zu einer Entspannung des Gasstreits zwischen Russland und der Ukraine beitragen und die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa stärken. j) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es nach der Ablehnung der einseitigen Erhöhung der Transitpreise seitens Naftogaz durch das Schiedsgericht weitere Bestrebungen gibt, die Transitpreise durch die Ukraine zu erhöhen, und welche Folgen hätten Erhöhungen für die deutschen und europäischen Gasverbraucher? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Warum versperrt sich die Bundesregierung dem Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach die Gas-Richtlinie (2009/73/EG) geändert werden soll, um die Einhaltung der Leitlinien im EU-Energierecht, darunter Entflechtung , Transparenz und Zugang Dritter, zu gewährleisten (vgl. Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Leif-Erik Holm auf Bundestagsdrucksache 19/317. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht die einschlägigen regulatorischen Vorgaben aus dem dritten Binnenmarktpaket, beispielsweise zur Entflechtung , ab dem ersten Einspeisepunkt einer Leitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anwendung finden. 13. Warum versperrt sich die Bundesregierung den Bestrebungen der Europäischen Kommission nach einem eigenen Verhandlungsmandat mit Russland, um damit den nach Ansicht der Europäischen Kommission bestehenden rechtsfreien Raum zu schließen (vgl. Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Inge Hoeger auf Bundestagsdrucksache 18/13696. 14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des jüngst veröffentlichten Gutachtens des Rates der Europäischen Union (www.politico.eu/wp-content/ uploads/2018/03/NS2-Gas-Legal-Opinion-March-2018.pdf), wonach die von der Europäischen Kommission angestrebten zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen rechtswidrig seien (bitte begründen)? a) Welche Folgen für welche bestehenden Genehmigungen in der Zone ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung hätte es, wenn diese künftig den Regeln des Binnenmarktes unterworfen würden? b) Welche Folgen für wirtschaftliche Aktivitäten von Mitgliedstaaten der EU hätte es, wenn in anderen Zonen ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung nationale Gesetzgebung Gültigkeit erlangen würde? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die in dem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 1. März 2018 geäußerte Auffassung, dass die von der EU-Kommission angestrebte Novellierung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen widerspricht. Die Europäische Union verfügt in diesem Zusammenhang über keine Kompetenzen in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten. c) Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Nichtanwendung von Europarecht auf eine Importpipeline dazu führen, dass faktisch russisches Recht innerhalb der Europäischen Union gilt, wie auch bei Nord Stream 1 (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nord-stream-kampf-um-die-roehre-1.3 772599; bitte begründen)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Inge Hoeger auf Bundestagsdrucksache 18/13696. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1987 15. Von welchem Zeitplan geht die Bundesregierung aus hinsichtlich einer Einigung innerhalb der EU in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen? Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der bestehenden Gasrichtlinie (2009/73/EG) wird aktuell von den Mitgliedstaaten in der Ratsarbeitsgruppe Energie behandelt. Der Bundesregierung ist eine Angabe in Bezug auf den weiteren zeitlichen Ablauf daher nicht möglich. 16. Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der Bundesregierung die sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den EU-Institutionen bestehenden Differenzen hinsichtlich Nord Stream 2 in Bezug auf eine Politisierung des gesamten Projektes? 17. Bleibt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bei ihrer Position, Nord Stream 2 sei ein „unternehmerisches Projekt“ (http://dipbt.bundestag.de/ dip21/btd/18/132/1813201.pdf; bitte begründen)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Nord Stream 2 ist ein kommerzielles Projekt der beteiligten Unternehmen. Die Bundesregierung ist sich der politischen Dimension bewusst und nimmt entsprechende Bedenken von Partnerländern ernst. 18. Welche Konsequenzen können nach Ansicht der Bundesregierung aus der Tatsache resultieren, dass für die Nord-Stream-2-Anbindungsleitung EUGAL, die von Lubmin an die sächsisch-tschechische Grenze laufen soll, noch keine sichere Genehmigung vorliegt, während mit den Genehmigungen für Nord Stream 2 zugleich schon Fakten geschaffen werden (www.eugal.de/ fileadmin/downloads_eugal/EUGAL_Factsheet_180313.pdf)? Nach Kenntnis der Bundesregierung entspricht dies dem üblichen zeitlichen Ablauf eines ordnungsgemäßen Verfahrens. 19. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Kosten für die Gaskunden für die Nord-Stream-2-Anbindungsleitung EUGAL in Höhe von 2,7 Mrd. Euro (siehe www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/nord-stream-2-deutschegaskunden -zahlen-2-7-milliarden-euro-drauf-a-1195091.html)? a) In welchen Ländern, die durch EUGAL erschlossen bzw. neu angebunden werden, fallen diese nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an? b) In welchem Verhältnis stehen diese zu den Transitgebühren über die Ukraine? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen die Fernleitungsnetzbetreiber davon aus, dass die Kosten für die EUGAL-Maßnahmen, die in Deutschland anfallen, durch die Erlöse bei Fortschreibung des bestehenden langfristigen Buchungsniveaus getragen werden. Über mögliche Kosten, die in anderen Ländern anfallen, hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. Die Transitgebühren durch die Ukraine ergeben sich derzeit aus einer Berechnungsformel im nicht öffentlichen sog. Transitvertrag zwischen Gazprom und Naftogaz. Vorstellungen darüber wie die Ausgestaltung der Transitgebühren nach Auslaufen des Vertrages zum 1. Januar 2020 aussehen könnte, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang noch nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Sieht die Bundesregierung auf Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung erkennbare Einwände gegen den Bau von Nord Stream 2 (bitte begründen )? Die Bundesregierung sieht auf Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Einwände gegen den Bau der Nord Stream 2. 21. In welchem Umfang unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen für den Transport von Erdgas über die Ukraine und durch Nord Stream 2 vor dem Hintergrund des kürzeren Transportwegs, der geringeren Zahl an Verdichterstationen und des höheren Drucks? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sie hat aber die Ergebnisse von Studien zur Kenntnis genommen, denen die Treibhausgasemissionen beim Transport von Erdgas über Nord Stream 1 signifikant geringer sind, als beim Transport über die Ukraine. Dabei spielt allerdings auch eine Rolle, von welchen Quellen auf dem Territorium der Russischen Föderation aus die Lieferungen erfolgen. 22. In welchem Zustand befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das UkrTransGaz-Netz, und in welcher Höhe sind hier Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen notwendig, um eine sichere Durchleitung auch nach dem Jahr 2019 zu gewährleisten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die erforderliche Investitionshöhe wird aber letztlich davon abhängen, welche Teile des ukrainischen Gasnetzes für eine sichere Durchleitung auch nach 2019 modernisiert werden müssen. Des Weiteren verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 „Fortgang der russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2“ der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13201 und die Antwort von Staatsekretär Walter Lindner vom 8. März 2018 auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/1126. 23. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Sekretariats der Energiegemeinschaft (u. a. Briefe vom 22. August und 12. September 2017 liegen den Fragestellern vor), dass die Ukraine ihre Verpflichtungen zum Unbundling des ukrainischen Gasnetzes, die sie durch Beitritt zur Energiegemeinschaft im Jahr 2011 eingegangen ist, nicht erfüllt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus? c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass diesen Verpflichtungen seitens der Ukraine nachgekommen wird? d) Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung diese Fragen mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen über neue Transitverträge zwischen Gazprom und UkrTransGaz? Die Fragen 23a bis 23d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Sekretariats der Energiegemeinschaft , dass die ukrainische Regierung ihren eingegangenen Verpflichtungen zur Entflechtung des ukrainischen Gasnetzes bislang nicht nachgekommen ist. Sie erwartet, dass die ukrainische Seite den Reformprozess im Energiesektor wieder aufnimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1987 Die Bundesregierung weist in ihren Gesprächen mit der Ukraine auf dieses Defizit hin und ist bereit, gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Kontakte in dieser Frage zu intensivieren, um die rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch nach 2019 ein signifikanter Gastransit durch die Ukraine möglich ist. Des Weiteren verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 13 „Fortgang der russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2“ der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13201. 24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Umweltverbänden, wonach Nord Stream 2 den europäischen und nationalen Meeresschutzzielen entgegensteht (bitte begründen; siehe www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/ meeresschutz/180301-nabu-offener-brief-nsp2.pdf)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Einschätzung rechtfertigen. Die Einhaltung der entsprechenden nationalen und internationalen Umweltgesetze ist Prüfgegenstand der durchzuführenden Genehmigungsverfahren . 25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Umweltverbandes NABU- Naturschutzbund Deutschland e. V., wonach das Genehmigungsverfahren fehlerhaft war (bitte begründen; siehe www.nabu.de/natur-und-landschaft/ meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html)? Die Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Einschätzung rechtfertigen. 26. Womit begründet die Bundesregierung die vergleichsweise sehr kurze Einschätzung zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen von Nord Stream 2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstengebiet seitens des Bundesamtes für Naturschutz (www.nabu.de/natur-undlandschaft /meere/lebensraum-meer/gefahren/22857.html)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausführungen des Bundesamtes für Naturschutz den Anforderungen entsprechen. 27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten Durchquerung des Kurgalsky-Nationalparks durch die Zuführleitung von Nord Stream 2, und teilt sie die Kritik von Greenpeace Russland (https://act.greenpeace.org/ea-action/action?ea.client.id=1863&ea.campaign. id=71089), dass damit massive Schäden des Schutzgebietes in Kauf genommen werden (bitte begründen)? 28. Wie schätzt die Bundesregierung das von der Nord Stream 2 AG vorgelegte Konzept „Biodiversity Conversation Concept“ zur Minimierung der Schäden an diesem Schutzgebiet ein (www.nord-stream2.com/media-info/newsevents /nord-stream-2-presents-biodiversity-conservation-strategy-for-thekurgalsky -nature-reserve-80/), und gibt es aus Sicht der Bundesregierung andere Möglichkeiten der Trassenführung oder bauliche Alternativen, die die Eingriffe im Kurgalsky-Schutzgebiet ausschließen oder minimieren würden? Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Kritik von Greenpeace nicht. Sie hat sich dafür eingesetzt , dass die Durchquerung des durch die Ramsarkonvention und Helkom geschützten Feuchtgebietes Kurgalsky von der Nord Stream 2 AG soweit notwendig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Einklang mit den sich aus diesen Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen geplant wird. Eine Folge davon ist das vorgelegte Konzept „Biodiversity Conversation“. Die Einschätzung, ob es andere Möglichkeiten für die Trassenführung gibt, kann die Bundesregierung nicht treffen; dies zu prüfen ist Aufgabe der zuständigen Genehmigungsbehörden der Russischen Föderation, deren abschließende Entscheidung noch aussteht. 29. Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der im Rahmen von Genehmigungsverfahren erstellten Umweltgutachten und Monitorings verbessert werden, wenn als Auftraggeber der Gutachten und Monitorings die Genehmigungsbehörde anstelle des Vorhabenträgers auftritt und die Kosten für die Gutachten und Monitorings erst anschließend dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt werden (bitte begründen )? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es für die Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der im Rahmen von Genehmigungsverfahren erstellten Umweltgutachten und eines anschließenden Monitorings wesentlich ist, ob diese von der Genehmigungsbehörde oder vom Vorhabenträger beauftragt werden. 30. Wird sich die Bundesregierung trotz der fehlenden Baugenehmigungen der Ostsee-Anrainerstaaten, wie etwa Dänemark, Schweden und Finnland, für den Bau stark machen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem Baubeginn in deutschen Gewässern Umweltschäden verbunden sein könnten , auch wenn möglicherweise am Ende die Leitung aufgrund nicht erteilter Baugenehmigungen gar nicht gebaut wird (bitte begründen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Nord Stream 2 AG die erforderlichen Baugenehmigungen erhält und in Folge genehmigte Baumaßnahmen auch ausführen kann. 31. Wird sich die Bundesregierung für einen Stopp der Nord-Stream-2-Leitungen aussprechen, deren Bau ab Mai 2018 geplant ist, vor dem Hintergrund der Klage des Umweltverbandes NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V. beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, und falls nein, warum nicht (www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740. html)? Die Bundesregierung betrachtet es grundsätzlich nicht als ihre Aufgabe, sich bei laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen der vorliegenden Art mit Äußerungen für oder hinsichtlich der Notwendigkeit eines Baustopps zu Wort zu äußern. 32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Umplanungen in Bezug auf die Anschlussstellen in deutschen Hoheitsgewässern für den Verlauf der Pipeline Nord Stream 2 erfolgen müssten und welche Konsequenzen diese hätten, sollte es zu einem Verbot des bislang geplanten Verlaufs der Gasleitungen durch dänische Hoheitsgewässer kommen? 33. Wie schätzt die Bundesregierung den dann nötigen Zeit- und Kostenaufwand für Umplanungen und anschließend neu zu erfolgende Genehmigungen ein, und worauf basieren diese Schätzungen? Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Fall einer Änderung des geplanten Verlaufs der Nord Stream 2 Pipeline durch die dänischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1987 Hoheitsgewässer Umplanungen in deutschen Hoheitsgewässern notwendig werden könnten. 34. Hat das Bergamt Stralsund nach Kenntnis der Bundesregierung die geeigneten Ressourcen und Kapazitäten, um den für die Planfeststellung relevanten europäischen Gasbedarf und damit den Bedarf der zusätzlichen Pipeline feststellen zu können? Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Bergamt Stralsund über die geeigneten Ressourcen und Kapazitäten verfügt, um die ihm obliegenden Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. 35. Welche konkreten Informationen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als „Espoo Point of contact“ über die Verfahren aller weiteren planungsrelevanten Länder an die deutschen Planungsbehörden weitergegeben, bevor das Planfeststellungsverfahren in der deutschen AWZ und im Küstengebiet beginnen konnte? Grundlage für die nach den Anforderungen der Espoo-Konvention durchgeführte grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war vor allem der von der Nord Stream 2 am April 2017 vorgelegte Espoo-Bericht. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die deutsche Espoo-Kontaktstelle nicht die für die Durchführung der grenzüberschreitenden UVP zuständige Behörde ist. Bei Vorhaben im Ausland oder in der AWZ eines anderen Staats, die erhebliche Umweltauswirkungen auf deutsches Gebiet haben können, obliegt die Durchführung der grenzüberschreitenden UVP in Deutschland nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen UVP-Gesetzes der Behörde, die für die Zulassung eines entsprechenden Vorhabens in Deutschland zuständig wäre. Im Falle der Nord Stream 2-Pipeline waren dies das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und das Bergamt Stralsund. Diesen Behörden oblag es damit auch, die anderen zu beteiligenden deutschen Behörden über das Vorhaben zu unterrichten und ihnen die maßgeblichen Unterlagen zu übermitteln. 36. Wurden seitens der Bundesregierung unüberwindbare Hindernisse in anderen Ländern für die Planung festgestellt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über unüberwindbare Hindernisse für die Planung in anderen Ländern. 37. Welche Vorbehalte hat die Bundeswehr für ihre Manöver im Küstengebiet und der deutschen AWZ bezüglich Nord Stream 2 vorgebracht, und wie wurden diese in den Planungen berücksichtigt? 38. Könnten mögliche Routenänderungen der geplanten Pipeline die Übungsfähigkeit der Marine einschränken? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr hat mit Blick auf den Übungs- und Ausbildungsbetrieb Interesse an einer möglichst uneingeschränkten Nutzung des betroffenen Seegebietes. Die Ausführungen der Bundeswehr wurden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt . Dies betrifft zuvorderst den Parallelverlauf der geplanten Pipeline zur bereits bestehenden Nord Stream-Pipeline in einem Abstand von nicht mehr als zwei nautischen Meilen und den Verzicht auf ungeschützte Pipelinesegmente im Artillerieschießgebiet Pommersche Bucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1987 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Kampfmittelkontamination im geplanten Streckenverlauf der deutschen AWZ, und durch wen wurden diese Informationen erhoben? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Routen-Surveys inkl. potenzieller militärischer Altlasten durch die Unternehmen MMT Sweden AB und SeaTerra GmbH durchgeführt. Die während der Vermessungsarbeiten entlang der Rohrleitungstrasse lokalisierten metallischen Körper werden anhand ihrer physikalischen Eigenschaften klassifiziert . Dabei identifizierte Kampfmittelverdachtspunkte werden erneut aufgesucht und inspiziert. Anschließend werden zweifelsfrei als handhabungs- und transportsicher identifizierte Kampfmittel geborgen und ordnungsgemäß entsorgt . Werden nicht handhabungssichere Kampfmittel bzw. nicht eindeutig identifizierbare Objekte angetroffen, erfolgt hingegen eine lokale Umtrassierung der Pipeline. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit Kampfmitteln erfolgen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. 40. Könnte Nord Stream 2 nach Kenntnis der Bundesregierung den Bau und die Netzanbindung möglicher Offshore-Windparks gefährden? Die Bundesregierung sieht keine Gefährdung für den Bau und die Netzanbindung möglicher Offshore-Windparks, bei Einhaltung des entsprechenden technischen Regelwerkes. 41. Wie schätzt die Bundesregierung die Umweltauswirkungen des Baltic-Pipe- Projektes auf die deutsche und die gesamte Ostsee im Verhältnis zu der des Nord-Stream-2-Projektes ein? Zum derzeitigen Zeitpunkt ist der Bundesregierung eine Einschätzung zu den Umweltauswirkungen noch nicht möglich. Deutschland ist erst am 5. März 2018 nach Artikel 3 der Espoo-Konvention über das Baltic Pipe-Projekt unterrichtet worden. Zuständige deutsche Behörde für die Durchführung der grenzüberschreitenden UVP auf deutscher Seite ist die Bundesnetzagentur. 42. Wie schätzt die Bundesregierung den Grad der Diversifizierung des Erdgasbezuges für den europäischen Markt ein, den das Baltic-Pipe-Projekt im Verhältnis zu Nord Stream 2 generiert? Der Grad der Diversifizierung kann nicht dergestalt gemessen werden, dass einzelne Projekte verglichen werden können. Tatsächlich erschließt Nord Stream 2 zusätzliche Gasfelder auf der Jamalhalbinsel für Gasexporte in die EU. Die Baltic Pipe wird es ermöglichen, dass aus Norwegen exportiertes Erdgas nicht nur nach Emden und Dornum und von dort weiter auf den europäischen Markt, sondern alternativ auch über Dänemark nach Swinemünde geliefert werden kann. 43. Verringert nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 2 als privat finanziertes Projekt des russischen Staatskonzerns Gazprom Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des EU-Projektes Baltic Pipe, das mit EU- Vorrang und EU-Mitteln ausgestattet ist (bitte begründen)? Welche von miteinander konkurrierenden Infrastrukturen im Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit besser abschneidet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und kann ex ante nicht beurteilt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1987 haben Marktteilnehmer verbindliche Kapazitätszusagen über 15 Jahre im Rahmen einer gemeinsamen Open Season der Netzbetreiber Energinet und Gaz-System zur Nutzung der "Baltic Pipe" abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333