Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2019 19. Wahlperiode 07.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1487 – Aktionsplan nachhaltiges Finanzsystem V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis hat den Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem vorgestellt. Die gemachten Vorschläge gehen auf eine Expertengruppe (High-Level Expert Group – HLEG) zurück. Ziel des Aktionsplans ist es, Nachhaltigkeitsaspekte wie die Sustainable Development Goals (SDGs) durch einen geeigneten Rahmen effektiver in den europäischen Finanzmärkten zu verankern. Die Kommission hat nun eine „Roadmap“ vorgelegt , die konkrete Maßnahmen vorschlägt, wie Kapital in nachhaltige Investitionen („Sustainable Investments“) gelenkt werden kann. Bei nachhaltigen Investitionen geht es auch darum, dass die Zusammenarbeit mit sogenannten zweifelhaften Unternehmen und Investitionen in solche unterbleiben sollen. Zweifelhaft bezieht sich in diesem Zusammenhang auf ökologische , soziale und ethische Fragestellungen. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Aktionsplan der EU-Kommission sowie die Vorschläge der HLEG? 2. Wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Pläne einsetzen? Wenn ja, für welche Vorschläge konkret? Bei welchen Vorschlägen hat sie gegebenenfalls eine abweichende Meinung ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Integration von Nachhaltigkeitskriterien im Finanzsystem ist wichtig für eine effiziente und nachhaltige Finanzierung der Realwirtschaft. Sowohl der Aktionsplan als auch die Vorschläge der High-Level Expert Group sind in diesem Kontext ein wichtiger Input für die Diskussion. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Integration von Nachhaltigkeitskriterien für Finanzmarktakteure sowohl Verbesserungspotenziale beim Management langfristiger Risiken (vor allem Umweltrisiken, einschließlich der Klimaund Transitionsrisiken) als auch eine bessere Wahrnehmung von Chancen mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sich bringt. Zudem leistet eine bessere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzsystem einen Beitrag, das Pariser Klimaschutzabkommen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN einschließlich ihrer Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Bei der Umsetzung der Vorschläge zu einem nachhaltigen Finanzsystem muss neben ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit auch die ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, d. h. u. a. auch die finanzielle Tragfähigkeit/Nachhaltigkeit und Finanzmarktstabilität. Der Aktionsplan ist aus Sicht der Bundesregierung sehr ambitioniert hinsichtlich Inhalt, Umfang und Zeitplan. Der Aktionsplan ist weitgehend zu unterstützen. Wichtig ist die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen. Insofern sind die konkreten Vorschläge abzuwarten. 3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass es an einer klaren Definition für nachhaltige Finanzen derzeit im Finanzsystem fehlt? Empfiehlt die Bundesregierung, von Investitionen in kritische Branchen oder Unternehmen, im Zusammenhang auf ökologische, soziale und ethische Fragestellungen , abzusehen? Es gibt keine einheitliche, zentral festgelegte und „klare“ Definition für nachhaltige Finanzen im Finanzsystem. Diesen Umstand will die EU-Kommission nun gemäß dem Aktionsplan durch eine Taxonomie ändern. Die Bundesregierung gibt keine Empfehlungen für oder gegen Investitionen in Branchen und einzelne Unternehmen. Gleichwohl befürwortet es die Bundesregierung , wenn Investoren Nachhaltigkeitsaspekte in ihr Risiko- und Chancenmanagement einbeziehen. a) Sollten bestehende Anlagen, die sich in öffentlicher Hand befinden, verkauft werden? b) Wie stuft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang beispielsweise Investitionen in notwendige Technologien wie z. B. Kohlekraftwerke ein? Sollten Investitionen in diese Schlüsseltechnologien unterbleiben? Es sind bei jeder Anlage durch das Rendite-, Risiko- und Liquiditätsmanagement sämtliche finanzielle Risiken für die Anlagen zu berücksichtigen. Dazu gehören nach Auffassung der Bundesregierung auch wesentliche finanzielle Risiken, denen die Anlagen ausgesetzt sind, die durch Umwelt- und Klimarisiken (einschließlich transitorische Risiken) entstehen. Der Ausschluss von Branchen ist nur eine von vielen Methoden, Nachhaltigkeitskriterien einzubeziehen. Bei einigen Sondervermögen des Bundes wird aktuell geprüft, wie Nachhaltigkeit bei der Anlage der Mittel explizit berücksichtigt werden kann. Entsprechend dem Koalitionsvertrag will die Bundesregierung eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an Kernkraftwerken im Ausland umsetzen. Der Vorstand der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung “ (Entsorgungsfonds) ist durch die nach § 9 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes erlassenen Anlagerichtlinien gehalten, ESG-(Environmental Social Governance)-Kriterien in die Anlagestrategie zu integrieren. Der Entsorgungsfonds hat zudem entschieden, keine Investitionen in Unternehmen vorzunehmen, die Kernkraftwerke betreiben oder Unternehmen beherrschen, die ihrerseits Kernkraftwerke betreiben. Darüber hinaus werden Emittenten bei einem schwe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2019 ren Verstoß gegen die Kernprinzipien des UN Global Compact aus dem Investmentuniversum des Entsorgungsfonds ausgeschlossen. Dazu gehören auch Unternehmen , die von vornherein von der Initiative ausgeschlossen sind. Die KfW folgt bei der Kohlekraftfinanzierung den Vorgaben der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 und setzt diese in einer ambitionierten Operationalisierung um. Seit diesem Stichtag hat die KfW keinen Kohlekraftwerksbau finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 4. Wie definiert die Bundesregierung nachhaltige Finanzen? Welche Anlagen und Investitionen gehören dazu (bitte um klare Nennung der Kriterien)? Die Bundesregierung erstellt keine Kriterien für „nachhaltigen Finanzen“, die eine schematische Auflistung von Anlagen und Investitionen ermöglichen. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei den ESG-Kriterien (ESG = Environment Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) derzeit um subjektiv unterschiedlich beurteilte Ziele von Marktteilnehmern, Verbrauchern und Regulierungsinstitutionen handelt? Mit dem Konzept der ESG-Kriterien wird versucht, die Nachhaltigkeit von Investitionen in den drei Bereichen Umwelt, Soziale Verantwortung und Verantwortungsvolle Unternehmensführung zu erfassen. Die Vielfalt der zu bewertenden Aspekte gibt den Entscheidungsträgern einerseits wichtige Anhaltspunkte zur Beurteilung konkreter Sachverhalte. Andererseits liegt es in der Natur der Sache, dass die Beteiligten aus ihrer jeweiligen Interessenlage heraus in der Beurteilung der Sachverhalte nicht immer übereinstimmen. Hinzu kommt, dass ein sinnvolles Vorgehen erfordert, die jeweils geeigneten Kriterien für einen konkreten Sachverhalt auszuwählen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass es demnach derzeit an einem einheitlichen Standard für ESG-Kriterien, nach denen alle Unternehmen handeln und berichten, fehlt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung eines ESG-Kriterienkatalogs ein? Für eine bessere Integration der Nachhaltigkeitsaspekte im Finanzsystem ist ein gemeinsames Verständnis von Begriffen von Bedeutung. Der Bundesregierung ist sich der Bedeutung einer einheitlichen, europäischen und sachgerechten Taxonomie bewusst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Von welchem Zeitplan geht die Bundesregierung aus, bis es vollumfängliche Standards – gemeint ist hier konkret eine vollständige Klassifikation von ESG-Standards – geben wird? Die EU-Kommission erarbeitet derzeit Vorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans , so dass der weitere Zeitplan noch nicht feststeht. 9. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher ESG-Kriterienkatalog ganz konkret ausgestaltet sein? Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU Kommission auf Grundlage der nationalen umwelt-/klima-, sozial- und finanzpolitischen Zielstellungen prüfen und bewerten. Die Vorschläge der EU-Kommission liegen aber derzeit noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 7 und 8 verwiesen. 10. Wie hoch fallen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Kapitalanlagen in Deutschland aus, die nach dem ESG-Kriterienkatalog als nachhaltig investiert angesehen werden können (bitte nach ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien trennen)? Im bankaufsichtlichen Meldewesen wird nicht anhand des ESG-Kriterienkataloges unterschieden. Auch für Versicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung liegen der Bundesregierung derzeit keine entsprechenden Informationen vor, da das bestehende Berichtswesen keine Informationen zur nachhaltigen Investitionstätigkeit der Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erfasst. Der Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht in der BaFin hat im März 2018 eine branchenweite Abfrage zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage gestartet, die alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen (mit Ausnahme der Sterbekassen) sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung umfasst. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass mit einem Kriterienkatalog und einer darauf basierenden Zertifizierung weitere bürokratische Belastungen entstehen? Mit wie viel Aufwand für die Unternehmen rechnet die Bundesregierung? Wie hoch schätzt sie die entstehenden Kosten für die Europäische Union ein? Da noch keine konkreten Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung bestimmter Richtlinien und Verordnungen vorliegen, kann eine etwaige bürokratische Belastung gegenwärtig nicht eingeschätzt werden. 12. Sollten ESG-Faktoren in alle finanziellen Investitionsentscheidungen regulatorisch einbezogen werden? Wenn ja, welche Umsetzung schlägt die Bundesregierung vor? Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU Kommission prüfen und bewerten, die bisher nicht vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2019 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Rendite einer Investition ihr ökonomisches Risiko widerspiegeln muss? Marktmechanismen sorgen idealtypisch dafür, dass die Rendite das Risiko entsprechend den Neigungen der Marktteilnehmer widerspiegelt. Da zum Beispiel auch Umwelt- und Klimarisiken (physische und transitorische) eine Rolle dabei spielen, sollten künftig auch Faktoren wie z. B. die ESG-Kriterien zur Beurteilung der Risiken vermehrt herangezogen werden. Das kann Auswirkungen auf die Einschätzung der Rendite einer Investition haben. Wie in der G20 Green Finance Study Group (unter DEU Präsidentschaft) herausgearbeitet wurde, gilt es, dass Marktteilnehmer ihre Umweltrisikomanagement-Methoden verbessern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen. 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Lenkung“ von Kapital durch die Absenkung von regulatorischen Anforderungen höhere Risiken für die Anleger bringt? 15. Unterstützt die Bundesregierung ein Absenken der regulatorischen Anforderungen an nachhaltige Investitionen? Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Grundsätzlich gilt, dass die Absenkung regulatorischer Anforderungen einer sorgfältigen Prüfung und Risikoabschätzung bedarf. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Bewertung von Politikempfehlungen die Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei Anwendung regulatorischer Grundsätze aus der Banken-, Versicherungs- und Kapitalmarktaufsicht grüne Investitionen nicht per se als risikoärmer eingestuft werden können. Zum Beispiel betrachtet die Bundesregierung pauschal reduzierte Kapitalanforderungen für grüne Investitionen kritisch. Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU Kommission, die noch nicht vorliegen, prüfen und bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 16. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass es bei sogenannten Green Bonds keinen verbindlichen Standard gibt? Wenn ja, welchen Standard schlägt die Bundesregierung vor? Wie viele heute bestehende „Green Bonds“ würden prozentual unter diesen Standard fallen? Gegenwärtig gibt es freiwillige Marktstandards, aber keine verbindlichen Standards . Die Bundesregierung steht der Schaffung eines EU Green Bond Standards grundsätzlich offen gegenüber, wobei es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt . Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU Kommission prüfen und bewerten. Diese liegen aber derzeit noch nicht vor. Dabei ist auch zu überprüfen, wie sich verbindliche Standards auf die Märkte für Green Bonds auswirken können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass der Bericht der HLEG die eindeutige Interpretation zulässt, dass zukünftig ökonomische Faktoren nur die sekundäre Rolle bei der Investitionsentscheidung von Finanzakteuren spielen sollen, während ökologische und soziale Faktoren sowie Faktoren der Unternehmensführung die primäre Entscheidungsgrundlage darstellen sollen? a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Reihenfolge? b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Abkehr von marktwirtschaftlichen Prinzipien? c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung, wenn ökonomische Faktoren bei Investitionsentscheidungen zugunsten politischer Faktoren in den Hintergrund treten? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 18. Wie können Finanzmarktakteure die exakten Kosten externer Effekte genau berechnen und sie zur Grundlage ihrer Investitionsentscheidung machen? Es liegt in der Eigenverantwortung der Finanzmarktakteure, Methoden zu entwickeln , um Kosten bzw. Risiken für ihre Investitionen bei Entscheidungen zu berücksichtigen . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen. 19. Welche Indikatoren können Nachhaltigkeit konkret messen? Welche Informationen sollten einbezogen werden? Wie können die Informationen und Indikatoren konkret eingesetzt werden? Wie können die unterschiedlichen Indikatoren miteinander gewichtet werden ? Es gibt bislang kein umfassendes und allgemein anerkanntes Indikatorenset zur Messung von Nachhaltigkeit. Es kommt vielmehr jeweils auf den konkreten Sachverhalt und das Ausbalancieren der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsdimensionen an. Dabei spielt auch die Datenverfügbarkeit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung hat sich z. B. bei der Festlegung des Indikatorensets ihrer Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) auf relevante, messbare Schlüsselindikatoren konzentriert, die geeignet sind, einen Sachverhalt zu erschließen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 und 20 verwiesen. 20. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass es beim Einsatz verschiedener Indikatoren zu Trade-offs (Zielkonflikten) kommen kann? Wie sollten solche Zielkonflikte gelöst werden? Kurzfristige Zielkonflikte sind bei der Erfassung der unterschiedlichen Dimensionen von Nachhaltigkeit nicht ungewöhnlich, da Nachhaltigkeit die Dimensionen Ökologie, Soziales und Wirtschaft beinhaltet. Es kommt darauf an, diese Zielkonflikte transparent zu machen. Soweit diese durch begleitende Maßnahmen nicht ausgeräumt werden können, müssen sie durch ein Ausbalancieren der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsdimensionen gelöst werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2019 21. Wie können und sollten Zielkonflikte zwischen ESG-Kriterien einerseits und ökonomischen Kriterien andererseits konkret von denen, die Investitionen tätigen, gelöst werden? Wenn ESG-Risiken betrachtet werden, d. h. der finanzielle Einfluss auf die Investition /Anlage, ergibt sich grundsätzlich kein Zielkonflikt, da die Einbeziehung dieser Risiken die Informationsgrundlage einer Investitionsentscheidung erhöht und das Risikomanagement verbessert. Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU Kommission, bei denen sich auch die aufgeworfene Frage stellen wird, prüfen und bewerten. 22. Teil die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass es zu einer Einteilung von Investitionen in die Kategorien langfristig „gut“ oder „schlecht“ kommt, die über den Zeitablauf wieder korrigiert werden muss? Wie soll eine solche Korrektur aussehen? Technischer Fortschritt, neue Daten und fortschreitende wissenschaftliche Erkenntnis führen dazu, dass sich die Bewertungen von Investitionen und Anlagen im Zeitablauf verändern. Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge der EU-Kommission prüfen und bewerten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 19 und 21 verwiesen. 23. Sollte das Regelwerk im Finanzbereich als aktive Steuerung eingesetzt werden , Klimaziele zu erreichen? Welche Finanzströme und in welche Höhe sollten in Deutschland von emissionsintensiven in nachhaltige Sektoren gelenkt werden? Finanzmarktregulierung dient nicht der aktiven Steuerung von Finanzströmen. Die Bundesregierung prüft, inwiefern die bessere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzmarktpolitik einen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten kann. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 14, 15, 42 und 60 verwiesen . 24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Markt die Möglichkeit erhält, die Nachfrage von Seiten der Investoren nach nachhaltigen Investitionen zu befriedigen, für die Erreichung der Klimaziele aber ordnungspolitisch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 13, 36, 38, 39, 53, 54 und 60 verwiesen . 25. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Expertengruppe, dass in der EU zusätzlich 180 Mrd. Euro jährlich an nachhaltigen Investitionen benötigt werden? Wenn nein, von welcher Größenordnung geht die Bundesregierung aus? 26. Welcher Betrag müsste im Hinblick auf die vorhergehende Frage in Deutschland zusätzlich in sog. nachhaltige Investitionen fließen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass aus dem Aktionsplan und dem Bericht der Expertengruppe nicht hervorgeht, wo konkret Investitionen getätigt werden sollen? In welchen Bereichen bzw. Sektoren fehlt es nach Meinung der Bundesregierung an zusätzlichen nachhaltigen Investitionen? In welchen Bereichen ist bereits genügend Kapital vorhanden? Die Fragen 25, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat Investitionsbedarf im Sozialbereich z. B. bei den Krankenhäusern, im wirtschaftlichen Bereich z. B. beim Ausbau der Infrastrukturen der Energie und Telekommunikation und im Umweltbereich z. B. beim Klimaschutz oder dem Schutz der biologischen Vielfalt aufgezeigt . Auch wenn bei solchen Investitionen eine Nachhaltigkeit unterstellt werden kann, ist dies bei anderen Investitionen sicherlich schwieriger abgrenzbar. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund keine Schätzung zum Gesamtbedarf sog. nachhaltiger Investitionen vorgenommen. Gemäß dem Klimaschutzplan 2050 wird sich Bundesregierung dafür einsetzen, dass Investitionen in Infrastruktur klimafreundlich und im Sinne einer nachhaltig ausgerichteten regionalen Daseinsvorsorge ausgerichtet sind und Infrastrukturen nachhaltig gestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung prüfen, wie Anreizstrukturen für klimafreundliche Investitionen verbessert werden können . 28. Wo fehlen nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland konkret Gelder? Sind der Bundesregierung Projekte bekannt, die nicht realisiert werden konnten , die aber bei einem Umbau nach den Vorschlägen des Aktionsplans hätten umgesetzt werden können? Die Frage kann in ihrer Allgemeinheit nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 25 bis 27 verwiesen. 29. Abgesehen von konkreten Projekten, ist der Bundesregierung bekannt, ob die Nachfrage nach nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten nicht mit dem bestehenden Angebot gedeckt werden konnte? Wenn ja, welche Lösungsmöglichkeit kann sich die Bundesregierung vorstellen , zukünftig Angebot und Nachfrage besser in Einklang zu bringen? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Daten vor. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Wachstum des Marktes für nachhaltige Finanzen in den letzten Jahren? Wie bewertet die Bundesregierung dieses Wachstum? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Daten vor. Aus den jährlich vom Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. herausgegebenen Marktberichten ergibt sich: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2019 Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland: Jahr Summe in Mrd. Euro 2014 127,3 2015 136,6 2016 156,7 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 31. Wie beziffert und bewertet die Bundesregierung bei Umsetzung des Aktionsplans die deutliche Umlenkung von Kapitalflüssen im Finanzsystem? Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung in den Bereichen bzw. Sektoren, in denen Kapital abgezogen wird? 32. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die vorherige Frage die Gefahr, dass sich aufgrund einer massiven Umlenkung von Kapitalströmen Blasen im Bereich nachhaltiger Finanzen bilden, die eine weitere Finanzkrise auslösen könnten? Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. Auf Grundlage des allgemein gefassten Aktionsplanes kann die Bundesregierung keine Einschätzung zu einer Umlenkung von Kapitalflüssen abgeben. Auch bei Vorlage konkreterer Vorschläge wird es kaum möglich sein, die Veränderung der Kapitalallokation auf Grund der Maßnahmen zu prognostizieren. 33. Was versteht die Bundesregierung konkret unter „stranded assets“? Welche Bereiche bzw. Sektoren zählen für die Bundesregierung dazu? 34. Sollten Investitionen in stranded assets, z. B. in nicht nachwachsende Rohstoffe , ganz unterbunden werden? Wenn nein, wie sollte nach Meinung der Bundesregierung mit stranded assets umgegangen bzw. wie sollten sie reguliert werden? Die Fragen 33, 34 und 47 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung kategorisiert „Bereiche/Sektoren“ und Investments weder statisch in „stranded“ und „non stranded assets“ noch in „kurzfristig schlecht“ und „gut“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 35. Wie hoch sind die Kreditbeträge im Bereich stranded assets in Deutschland anzusehen? Welches Ausfallrisiko sieht die Bundesregierung bei diesen Krediten? Im bankaufsichtlichen Meldewesen wird nicht nach „stranded assets“ differenziert . Das mit „stranded assets“ zusammenhängende Ausfallrisiko lässt sich derzeit nicht verlässlich quantifizieren. Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5056 in Bezug auf eine plötzliche Abwertung von Vermögenswerten des fossilen Sektors zu lesen ist, entsprachen die Forderungen aller deutscher Banken (inklusive ausländischer Töchter) an die Sektoren „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“, „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ sowie „Energieversorgung“ einem Anteil von le- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode diglich 2 Prozent der gesamten Kreditvergabe von Banken an alle Sektoren. Allerdings stellen die Sektoren keine verlässliche Annäherung an „stranded assets“ dar, sie können keinesfalls gleichgesetzt werden. „Stranded assets“ können auch in anderen Branchen auftauchen und zugleich können nicht alle Forderungen gegenüber diesen Branchen pauschal als „stranded asset“ bezeichnet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12002 verwiesen. 36. Teilt die Bundesregierung die teilweise geäußerte Meinung der Expertengruppe , dass Banken ihre Kunden nur unzureichend kennen, Unternehmen nicht langfristig genug denken und die Finanzwirtschaft nur unzureichend solide nachhaltige Finanzprodukte bereitstellt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Banken sind bereits nach der MiFID verpflichtet zu prüfen, ob ein Finanzinstrument im Hinblick auf das finanzielle Anlageziel für den Kunden geeignet ist. ESG-Ziele werden aktuell noch nicht darin berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 37. Sieht die Bundesregierung, sofern die Vorschläge des Aktionsplans umgesetzt würden, Jobs in den Branchen gefährdet, die als „nicht nachhaltig“ klassifiziert werden? Wenn ja, wie viele? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 31 bis 34 verwiesen. Da gemäß Aktionsplan die Finanzindustrie und private Anleger nicht nur Chancen , sondern auch Risiken besser managen sollen, ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft einzelne Unternehmen wegen ESG-Risiken als riskanter eingestuft werden und sich folglich die Finanzierungssituation erschwert. Gleichzeitig können sich durch das verbesserte Management langfristiger Risiken und Chancen auch Beschäftigungspotentiale ergeben. 38. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe, dass Unternehmen zukünftig neben den bisherigen Bekanntmachungen und Offenlegungen von Unternehmensinformationen zusätzlich die Stakeholder über Chancen und Risiken von nachhaltigen Faktoren, die die Unternehmen betreffen, informieren sollen? a) Sollte es sich nach Ansicht der Bundesregierung um eine Pflicht handeln, Stakeholder dahingehend zu informieren? b) Für welche Unternehmen sollte diese Informationspflicht gelten? c) Welchen Erkenntnisgewinn erwartet die Bundesregierung für die Stakeholder ? d) Mit welchem bürokratischen Aufwand und mit welchen Kosten für die betroffenen Unternehmen rechnet die Bundesregierung? Diese Fragen werden eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2019 Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie), welche in nationales Recht umgesetzt wurde (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), müssen bestimmte Unternehmen für die nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre erstmals in einer nichtfinanziellen Erklärung Angaben zumindest für die in § 289c Absatz 2 HGB genannten nichtfinanziellen Aspekten machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Die Umsetzung der CSR-Richtlinie wird von der Europäischen Kommission bis zum 6. Dezember 2018 evaluiert. Diese bleibt abzuwarten. Im Hinblick auf die Offenlegungspflichten für Vermögensverwalter und institutionelle Anleger wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. 39. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe, dass Vermögensverwalter und Vermögensberater zukünftig nachhaltige Finanzen viel stärker berücksichtigen sollen? a) Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung für Anlage- und Vermögensberater verpflichtend werden, auf ESG-Anlagemöglichkeiten hinzuweisen ? b) Sollte von jedem Kunden seine Nachhaltigkeitspräferenzen verpflichtend abgefragt und in seinen Anlagestrategien berücksichtigt werden? c) Welche Gesetzesregelungen müssten wie angepasst werden? d) Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass Vermögensverwalter aus Sorge nur noch als nachhaltig eingestufte Anlagen empfehlen werden? Welche Auswirkungen hätte dies auf Branchen, die volkswirtschaftlich relevant sind, nicht aber als nachhaltig eingestuft werden? e) Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass es dadurch zu einer Verschiebung von renditestarken Anlagen zu nachhaltigen Anlagen kommen könnte, die im Zweifel renditeärmer sind? Welchen Einfluss kann so eine Verschiebung auf die individuelle Altersvorsorge haben? Welchen Einfluss hätte dies auf das Produktivitätswachstum und die Volkwirtschaft? Diese Fragen werden eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. f) Wie kann die Bundesregierung den mündigen Kunden stärken, sodass sichergestellt ist, dass er am Ende die Anlageentscheidung tätigen kann, die am besten zu ihm passt? Im Rahmen einer Anlageberatung darf ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Kunden nur solche Finanzinstrumente empfehlen, die auch für diesen Kunden geeignet sind. Dies umfasst ggf. auch ESG-Finanzinstrumente, die dem Kunden zur Anlageauswahl gestellt werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 40. Teilt die Bundesregierung die Meinung, die im Aktionsplan sowie in der Expertengruppe vertreten wird, Finanzmarktakteure hätten einen zu kurzfristigen Anlagehorizont? Wenn ja, welche Kenntnisse liegen ihr diesbezüglich vor? Was plant die Bundesregierung, um dies zu ändern? Finanzmarktakteure gehen nach den von ihnen für ihre jeweilige Strategie entwickelten Plänen vor. Ob bei der Umsetzung dieser Pläne überhaupt und in welchem Ausmaß Kurzfristigkeit den Anlagehorizont bestimmt, kann von der Bundesregierung nicht pauschal beantwortet werden. Je nach Anlageklasse und Marktsituation kann auch ein besonders langer Anlagehorizont mit Chancen wie auch mit zusätzlichen Risiken verbunden sein. Eine langfristige Risikosteuerung ist dabei wesentlich. Beispielsweise sollen aus bankaufsichtlicher Perspektive Institute gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement ihr Risikotragfähigkeitskonzept über den Bilanzstichtag hinaus betrachten und mit dem Kapitalplanungsprozess einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum erfassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 41. Welche konkreten Änderungen kann sich die Bundesregierung bei den Rechnungslegungsvorschriften vorstellen, um nachhaltige Finanzen zu erreichen? Kann sich die Bundesregierung neben Änderungen der IFRS-Rechnungslegung (IFRS = International Financial Reporting Standards) auch Änderungen beim HGB (Handelsgesetzbuch) vorstellen? Diese Frage wird eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. 42. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Banken? Welche konkreten Veränderungen kämen auf Banken zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung bei Banken vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? Die Bunderegierung sieht pauschale Abschläge an Kapitalanforderungen („Green Supporting Factor“) kritisch. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der EU Kommission, die noch nicht vorliegen, prüfen und bewerten. Absehbar ist aber bereits jetzt, dass Kreditinstitute Risiken aus ESG-Aspekten in ihren Portfolien für ihr Geschäft, die Methoden zu deren Bewertung sowie deren Berücksichtigung im Risikomanagement expliziter darstellen müssen. Unter den bestehenden Regelungen sind Nachhaltigkeitsaspekte, z. B. physische und transitorische Klimarisiken, mit Auswirkungen auf Kredit-, Marktrisiken oder andere für das interne Risikomanagement und die Kapitalanforderungen relevante Kategorien bereits jetzt zu berücksichtigen. Da eine systematischere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu einem besseren internen Risikomanagement und adäquateren Kapitalanforderungen beiträgt , begrüßt die Bundesregierung den Ansatz der Aufsicht, Nachhaltigkeitsrisiken in den Aufsichtsgesprächen zwischen Aufsichtsbehörden und Instituten zu adressieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2019 Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 13 bis 15, 40 und 43 verwiesen . 43. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Expertengruppe, dass Banken ESG-Faktoren eher als Reputationsrisiko und nicht als finanzielles Risiko sehen? Wenn ja, wie könnte das nach Ansicht der Bundesregierung geändert werden ? ESG-Aspekte (wie z. B. Umweltrisiken) können Einfluss auf bankspezifische Risiken haben. Somit sind Risiken, die sich aus ESG-Faktoren ergeben, durch die Banken im Rahmen ihres Risikomanagements gemäß § 25a KWG i. V. m. Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu analysieren und bei der laufenden Beurteilung des Engagements zu berücksichtigen. Reputationsrisiken können auch finanzielle Risiken sein und müssen dementsprechend von betroffenen Banken gemanagt werden. Reputationsrisiken können für das eigene unternehmerische Risiko der Bank selbst eine Rolle spielen (z. B. durch Finanzierung zwar legaler, gesellschaftspolitisch aber negativ angesehener Projekte). Auch Reputationsrisiken des Kontrahenten der Bank hat das Institut zu berücksichtigen, soweit diese Risikofaktoren auf die Kapitaldienstfähigkeit des Kontrahenten Einfluss haben bzw. haben können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 44. Sollten Banken bei der Kreditvergabe nachhaltige Faktoren zwingend berücksichtigen ? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 15, 42 und 43 verwiesen. 45. Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung Banken Risiken hinsichtlich Nachhaltigkeit konkret bewerten? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kreditbestand deutscher Banken ein, der nichtnachhaltigen Kriterien ausgesetzt ist? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 43 verwiesen. 46. Was versteht die Bundesregierung konkret unter langfristigen Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, die in vielen Punkten der Expertengruppe angesprochen werden? Fehlt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland an der langfristigen Finanzierung von nachhaltigen Infrastrukturprojekten und wenn ja, was sind die Gründe? Was kann aus Sicht der Bundesregierung dagegen unternommen werden? Im Vergleich zur Gesamtheit der Investitionsgüter zeichnen sich Infrastrukturprojekte in der Regel durch eine überdurchschnittlich lange Nutzungsdauer aus. Ein Fehlen von Finanzierungsmöglichkeiten für nachhaltige, private oder öffentliche Infrastrukturprojekte ist der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings können die Finanzierungskonditionen der Projekte sich unterscheiden. Im Hinblick auf klimafreundliche Investitionen in Infrastruktur wird auch auf die Antworten zu den Fragen 26 und 27 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 47. Was wären konkret, nach Ansicht der Bundesregierung, kurzfristig schlechte Investments, die in „gute“ nachhaltige Investments umgeleitet werden sollen ? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 34 verwiesen. 48. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Versicherungen? Welche konkreten Veränderungen kämen auf Versicherungen zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung bei Versicherungen vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? Die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Versicherungen werden grundsätzlich unterstützt, sofern die Belange der Versicherten gewahrt bleiben. Im Übrigen bleiben die konkreten Vorschläge der EU-Kommission abzuwarten, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. 49. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Regelungen in Solvency II im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzen? Diese Frage wird eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. 50. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Pensionsfonds? Welche konkreten Veränderungen kämen auf Pensionsfonds zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung bei Pensionsfonds vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? Die Bundesregierung wird die von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen konkret prüfen und bewerten. Dies schließt die Frage ein, ob weitere Änderungen sinnvoll erscheinen. 51. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Anlagevorschriften der Pensionsfonds nicht um Vorschriften mit Blick auf sogenannte grüne oder braune Branchen bzw. Sektoren oder nach ESG-Kriterien verschärft werden sollen? Die konkreten Vorschläge der EU-Kommission bleiben abzuwarten. Die Bundesregierung wird diese dann im Einzelnen prüfen und bewerten. 52. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Vermögensverwaltung? Welche konkreten Veränderungen kämen auf Vermögensverwalter zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung in diesem Bereich vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? Diese Frage wird eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2019 53. Sollten Fonds zukünftig interne Risikobewertungsmodelle ausschließlich nur nach ESG-Faktoren ausrichten? Kapitalverwaltungsgesellschaften als kollektive Vermögensverwalter müssen angemessene Risikomanagement-Grundsätze festlegen, umsetzen und aufrechterhalten . Sie haben für jedes ihrer Investmentvermögen angemessene Risikosteuerungs - und Risikocontrollingprozesse einzurichten, die unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Techniken eine fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken eines Investmentvermögens gewährleisten. Verfolgt wird also ein ganzheitlicher Risikomanagementansatz. Physische und transitorische Umwelt- und Klimarisiken sowie Reputationsrisiken bzgl. eines Unternehmens, in das investiert wurde, drohende Konsumentenboykotte bzgl. eines Unternehmens, in das investiert wurde oder z. B. unternehmerisches Fehlverhalten sowie andere, durch Nachhaltigkeitskriterien beeinflusste Faktoren, sind daher ein Aspekt der Risikoanalyse. Eine ausschließliche Ausrichtung interner Risikobewertungsmodelle nur nach ESG-Faktoren ist nicht möglich. 54. Stimmt die Bundesregierung der Expertengruppe zu, dass Vermögensverwalter falsch anlegen, da sie auf kurzfristige Rendite statt auf langfristige Nachhaltigkeit aus sind? Wenn ja, wie ließe sich das nach Meinung der Bundesregierung ändern? Welche Konsequenzen wären damit verbunden? Kapitalverwaltungsgesellschaften sind bereits derzeit verpflichtet, im besten Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln; dies beinhaltet auch, Anlagehorizonte und Anlageinteressen der Investoren zu berücksichtigen. 55. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Ratingagenturen? Welche konkreten Veränderungen kämen auf Ratingagenturen zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung in diesem Bereich vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? 56. Sollten Ratingagenturen zukünftig Risikobewertungsmodelle auch nach ESG-Faktoren ausrichten? Welche konkreten Folgen wären damit für die Finanzmarktakteure verbunden ? Sollten nachhaltige Faktoren bei Risikobewertungsmodellen verpflichtend werden? 57. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Expertengruppe im Bereich Börse? Welche konkreten Veränderungen kämen auf die Börsen zu? Welche weiteren Änderungen kann sich die Bundesregierung in diesem Bereich vorstellen, um das Finanzsystem nachhaltiger zu machen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2019 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 58. Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe, Indizes und Benchmarks einzuführen, die sich stärker an ESG-Kriterien orientieren? a) Welchen Vergleichsindex bzw. welche Vergleichsindizes schlägt die Bundesregierung vor? b) Sollte dieser bzw. sollten diese zur Pflicht gemacht werden? c) Sollte beispielsweise die Deutsche Börse ihre Indizes umbauen? Die Fragen 55 bis 58 werden zusammen beantwortet. Diese Fragen werden eine Rolle bei den von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen spielen, die die Bundesregierung dann konkret prüfen und bewerten wird. 59. Ergibt es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, den kompletten Finanzmarkt auf Nachhaltigkeit umzubauen, wenn eine konkrete Definition, was überhaupt nachhaltig ist, derzeit fehlt und die Definitionen sich immer wieder ändern werden? Auch ohne eine „klare“ staatliche Definition von Nachhaltigkeit müssen bereits jetzt wesentliche Risiken (also ggf. auch aus Umwelt- und Klimawandel und der Transition der Wirtschaft hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft) von Finanzmarktteilnehmern gemanagt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5, 13 bis 15 und 60 verwiesen . 60. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei Umweltschutz in der Volkswirtschaftslehre um öffentliche Güter und externe Effekte handelt? a) Kann sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund vorstellen, alternativ andere Instrumente als die, die die Expertengruppe und der Aktionsplan vorgeschlagen haben, einzusetzen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Vorschläge der Expertengruppe und der EU-Kommission in ihrem Aktionsplan die Umwelt- und Klimafrage nicht allein gelöst werden kann (siehe Antwort zu Frage 1), die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzsystem jedoch einen Beitrag leisten kann. b) Wären Steuern und Subventionen nicht ein besseres Instrument, um eine gewünschte Allokation zu erreichen? Wenn nein, welche Ziele lassen sich konkret effizienter mit den vorgeschlagenen Plänen des Aktionsplans erreichen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Internalisierung externer Effekte und zur Bereitstellung eines ausreichenden Umweltschutzes grundsätzlich marktwirtschaftliche Ansätze geeignet sind. Da in der Praxis – anders als in vielen volkswirtschaftlichen Modellen – aber oft keine vollständige Information unter den Marktbeteiligten herrscht, können durchaus auch Ansätze, die zu einer verbesserten Information führen, eine sinnvolle Ergänzung sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2019 c) Welche marktwirtschaftlichen Instrumente und Fördermittel kämen aus Sicht der Bundesregierung in Betracht? Die von der Bundesregierung zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung der Energiewende eingesetzten Instrumente reichen von klassischen marktwirtschaftlichen Instrumenten wie Steuern, Subventionen und Abgaben bis hin zu ordnungsrechtlichen Vorgaben. Über den konkreten Mix muss im konkreten Einzelfall entschieden werden. d) Kann sich die Bundesregierung ganz konkret vorstellen, dem Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu folgen, einen einheitlichen CO2-Preis für alle Sektoren einzuführen und den europäischen Zertifikatehandel auszubauen? Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein funktionierender europäischer Zertifikatehandel nicht besser geeignet, das Klima zu schützen, als die Vorschläge des Aktionsplans und der Expertengruppe? Die Bundesregierung sieht in dem europäischen Emissionshandel ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Mit den verbesserten Regelungen für die nächste Handelsperiode ist davon auszugehen, dass die Preissignale des Emissionshandels verstärkte Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen werden. Bereits jetzt zeichnet sich diese Entwicklung an den Märkten ab. Der Klimaschutzplan 2050 sieht zudem eine Prüfung der Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender , hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern vor. Die Koalition strebt ein CO2-Bepreisungssystem an, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333