Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2022 19. Wahlperiode 04.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1533 – Personalreserve für den Auswärtigen Dienst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst sieht eine „angemessene Personalreserve “ für den Auswärtigen Dienst vor. Sie soll eine „sachgerechte Personalplanung unter den besonderen Bedingungen des Auswärtigen Dienstes“ gewährleisten und insbesondere den folgenden Zwecken dienen: − vorübergehende Verstärkung bei besonderen Belastungen infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen, internationaler Konferenzen oder aus sonstigen Gründen, − angemessene fachliche und fremdsprachliche Aus- und Fortbildung, − Vorbereitung auf Versetzungen und persönliche Einführung in die Dienstgeschäfte durch den Amtsvorgänger. Für die Personalreserve werden laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Omid Nouripour vom 24. Januar 2018 derzeit 129 Stellen vorgehalten. Im Bundeshaushalt 2006 lag die Anzahl dieser Stellen ebenfalls bei 129. Die damalige schwarz-rote Bundesregierung konstatierte allerdings einen deutlich höheren Bedarf: Die Personalreserve „erreicht damit aber insgesamt bei weitem nicht den Wert von rd. 8 Prozent der Planstellen des Auswärtigen Amts, d. h. rd. 500 Stellen, die erforderlich sind, um die Vorbereitung der Beschäftigten auf neue Verwendungen zu leisten, die Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung bei ständiger Rotation zu bewahren und die Reaktionsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes auf unvorhersehbare außenpolitische Entwicklungen und Krisen wie bei der Tsunami-Katastrophe oder der Evakuierung von Deutschen aus dem Libanon zu garantieren“. Weiter: „Mittelfristig muss die Personalreserve auf den tatsächlich benötigten Bedarf von rd. 8 Prozent der Gesamtstellenzahl des Auswärtigen Amts erhöht werden, um dem vielfachen Aufgabenzuwachs als Folge der ständigen Verdichtung der internationalen Beziehungen auf allen Feldern Rechnung zu tragen“. (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 25. Juli 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/2298). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2022 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD verpflichten sich die Koalitionsparteien zu einer angemessenen Mittelausstattung zur „vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst“. 1. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst 1990 entwickelt (bitte nach Anzahl der Stellen, getrennt nach Zentrale und Auslandsvertretungen , einzelnen Besoldungs-/Entgeltgruppen sowie Besetzung nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Stellenverteilung ist der als Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die Zahl der weiblichen Beschäftigten betrug im Jahr 1996 (Zeitpunkt des Beginns der Datenerhebung zur Gleichstellungsstatistik) 31,8 Prozent und im Jahr 2017 49,6 Prozent. 2. Wie hat sich die Zahl der für die Personalreserve vorgehaltenen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst 1990 entwickelt (bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt verfügt seit 1990 über Stellen für die Personalreserve. Die Zahl der Stellen hat sich laut Personalhaushalt des Auswärtigen Amts seitdem wie folgt entwickelt: Jahr/Besoldungsgruppen ab 1990 ab 1998 ab 2002 ab 2004 ab 2006 B 6 0 0 0 1 1 B 3 6 6 9 10 11 A 16 4 4 8 8 8 A 15 14 15 18 21 23 A 14 10 12 13 14 18 A 13 h 2 2 2 3 5 A 13 g 6 7 11 13 15 A 12 9 10 14 14 17 A 11 5 6 8 9 10 A 10 3 3 4 5 5 A 9 g 1 1 1 1 1 A 9 m + Z 0 0 2 2 2 A 9 m 1 3 5 0 0 A 8 0 2 4 6 6 A 7 0 0 0 0 0 A 6 m 0 0 0 6 6 A 5 0 0 1 1 1 A 5 e 0 1 0 0 0 A 4 0 0 0 0 0 A 3 0 0 0 0 0 Summe lt. HH-Plan 61 72 100 114 129 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2022 3. Wie hoch müsste aktuell die Anzahl der Planstellen der Personalreserve nach Einschätzung der Bundesregierung sein, um die im Gesetz über den Auswärtigen Dienst genannten Zwecke vollständig erfüllen zu können, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Personalreserve in dem für erforderlich erachteten Umfang künftig zu erreichen? Die Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes stellte bereits im Jahr 1971 fest, dass „die personalwirtschaftlichen Fragen des Auswärtigen Dienstes nur dann gelöst werden können, wenn der Dienst über mehr Mitarbeiter verfügt, als er für die unmittelbar anfallenden operativen Aufgaben benötigt. Das Auswärtige Amt benötigt dafür eine Personalreserve.“ Die Reformkommission hielt eine Personalreserve in der Größenordnung von 10 Prozent für erforderlich (Amtliche Begründung zu § 6 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD)). Das Auswärtige Amt wird daher weiteren Bedarf in künftige Haushaltsverhandlungen einbringen – erforderlichenfalls anhand eines entsprechenden mehrjährigen Aufbauplans . Zurzeit finden die Verhandlungen zum Personalhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 statt. Das Auswärtige Amt bleibt in Zeiten gestiegener Anforderungen an den Auswärtigen Dienst mit zahlreichen neuen, globalen krisenhaften Entwicklungen (beispielhaft : Ukraine, Flucht- und Migration, Syrien, BREXIT), wachsenden Aufgabenzuweisungen (darunter Schaffung einer neuen Abteilung für Krisenprävention , Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe, Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/2020, EU- Ratsvorsitz 2020, Stärkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Entsendungen in internationale und überstaatliche Organisationen, Einrichtungen und Missionen , Klima- und Energiediplomatie, Ausbau Visastellen, Auslands-IT) sowie der Zunahme von Krisenposten und Dienstposten mit prekärer Sicherheitslage auf eine angemessene Stellenausstattung einschließlich Personalreserve angewiesen . Dies ist erforderlich, um die Reaktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes sowie eine sachgerechte Personalplanung unter den besonderen Bedingungen des Auswärtigen Dienstes zu gewährleisten. 4. Aus welchen Gründen konnte die für erforderlich erachtete Personalreserve der Planstellen des Auswärtigen Amts bislang nicht erreicht werden? Die Bundesregierung hatte sich verpflichtet, den Stellenbestand des Bundes auf den Bestand vor der Wiedervereinigung zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen , hatte der Haushaltsgesetzgeber in den Jahren 1993 bis 2012 eine pauschale Stelleneinsparung in den jeweiligen Haushaltsgesetzen ausgebracht, deren Umsetzung größte Anstrengung erforderte. 5. Wie viele der 129 Stellen, die derzeit als Personalreserve vorgehalten werden , entfallen jeweils auf die einzelnen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst dargestellten Zwecke für diese Reserve? Der personelle Bedarf für vorübergehende Verstärkungen bei besonderen Belastungen infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen oder saisonbedingt erhöhtem Arbeitsanfall (§ 6 Absatz 2 erster Spiegelstrich GAD) übersteigt zurzeit die für die Personalreserve vorgehaltenen 129 Stellen. Zur Abdeckung des Mehrbedarfs an den betroffenen Auslandsvertretungen waren beispielswiese 2017 fast 700 Abordnungen erforderlich. Der Zusatzbedarf für Langzeitsprachkurse, Überschneidungen zur Einführung in die Dienstgeschäfte durch die Amtsvorgängerin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2022 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder den Amtsvorgänger, Fortbildungen und Postenvorbereitungen konnte daher nicht in ausreichendem Maße durch die vorgehaltene Personalreserve abgedeckt werden. 6. Wie teilen sich die 129 Stellen auf die einzelnen Besoldungsgruppen auf? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Welche Auslandsvertretungen wurden in den vergangenen drei Jahren infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen bzw. internationaler Konferenzen mit wie vielen Stellen aus dem Pool der Personalreserve vorübergehend verstärkt (bitte nach Laufbahn aufschlüsseln)? In den vergangenen drei Jahren wurden im Jahresdurchschnitt rund 140 verschiedene Auslandsvertretungen infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen überwiegend an Dienstorten mit schwierigen Lebensbedingungen, internationaler Konferenzen und aus sonstigen Gründen (§ 6 Absatz 2, 1. Spiegelstrich GAD) vorübergehend verstärkt. Dabei handelte es sich in der Regel um Verstärkungen von einem Monat bis zu einem Jahr. Betroffen waren vor allem Auslandsvertretungen in Krisenregionen Afrikas und des Nahen/Mittleren Ostens, oder solche mit einem hohen bzw. erhöhtem Arbeitsanfall im Rechts- und Konsularbereich oder in Ländern, bei denen protokollarische Großereignisse (etwa: Rio de Janeiro, Olympische Spiele) durchgeführt wurden. Aus der folgenden Tabelle ergibt sich die Gesamtanzahl der vorübergehenden Verstärkungen gegliedert nach Jahren und Laufbahnen: Anzahl nach Jahren und Laufbahn 2017 2016 2015 höherer Dienst 44 31 34 gehobener Dienst 206 226 227 mittlerer Dienst 204 191 210 Vorzimmer-/Schreib- und Telefondienst (VST) 111 100 94 einfacher Dienst 109 43 44 Gesamt 674 591 609 8. Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts (Stammpersonal), die 2017 im Vorfeld ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung für eine mindestens vierwöchige Sprachfortbildung zur gezielten Vorbereitung auf die fremdsprachlichen Gegebenheiten am neuen Dienstort freigestellt wurden? Im Zusammenhang mit den im Jahr 2017 durchgeführten Umsetzungen haben 17 Angehörige des höheren Auswärtigen Dienstes eine Sprachfortbildung von mehr als vier Wochen zur gezielten Vorbereitung auf die fremdsprachlichen Gegebenheiten am neuen Dienstort durchgeführt und wurden hierfür vom Dienst freigestellt. Im höheren Dienst macht dies einen Anteil von 8,1 Prozent aller 2017 ins Ausland umgesetzten Beschäftigten aus – wobei im Regelfall für Umsetzungen ins englisch- oder französischsprachige Ausland aufgrund der Eingangsvoraussetzungen und der amtseigenen Ausbildung weniger intensive Sprachfortbildungen notwendig sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2022 Während des Vorbereitungsdienstes für den höheren Auswärtigen Dienst absolvierten darüber hinaus sechs Anwärterinnen und Anwärter Sprachfortbildungen von mehr als vier Wochen in einer Drittsprache (neben Englisch und Französisch ). 9. Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts , die 2017 im Vorfeld ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung für eine mindestens vierwöchige Sprachfortbildung zur gezielten Vorbereitung auf die fremdsprachlichen Gegebenheiten am neuen Dienstort freigestellt wurden (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? Von den beiden im Jahr 2017 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an Auslandsvertretungen abgeordneten oder versetzten Personen wurde eine Person im Vorfeld zur Teilnahme an einer mindestens vierwöchigen Sprachfortbildung freigestellt sowie 17 Prozent des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an Auslandsvertretungen abgeordneten oder versetzten Personals. Beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lag der Anteil bei 6 Prozent. Personal anderer Ressorts wurde im Vorfeld von derartigen Versetzungen/ Abordnungen nicht länger als vier Wochen für eine Sprachfortbildung freigestellt. Personal aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird im Vorfeld von Versetzungen an Auslandsvertretungen nicht zur Sprachfortbildung freigestellt, sondern qualifiziert sich in lehrgangsgebundener dienstlicher (Sprach-)Ausbildung. 10. Wie begründet die Bundesregierung, dass Militärattachés in der Regel für einen deutlich längeren Zeitraum vor ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung zu Fortbildungszwecken freigestellt werden als Angehörige anderer Ressorts? Designiertes Militärattachépersonal wird vor der Versetzung an eine Auslandsvertretung nicht zu Fortbildungszwecken freigestellt. Die Kolleginnen und Kollegen qualifizieren sich in lehrgangsgebundener dienstlicher (Sprach-) Ausbildung . 11. Können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes im Rahmen des derzeitigen Stellenplans ausreichend auf die Übernahme von neuen Auslandsdienstposten vorbereitet werden? Sehr oft kann eine fachliche und/oder sprachliche Postenvorbereitung nur unter Inanspruchnahme von Freizeit und Urlaubstagen des Beschäftigten erfolgen oder unter Inkaufnahme von Vakanzen, deren Überbrückung zulasten der anderen Beschäftigten gehen. Insbesondere Auslandsvakanzen, die durch die jährliche Rotation von knapp 1 400 Beschäftigten sowie zusätzlich durch Elternzeit, Erkrankungen, Beurlaubungen , Sekundierungen und Zuweisungen an internationale und überstaatliche Organisationen, Missionen oder Einrichtungen entstehen, können bei dem derzeitigen Stand der Personalreserve bestenfalls durch kurzfristige Abordnungen überbrückt werden – die aber auch wiederum an anderer Stelle zu Vakanzen führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2022 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welcher Zeitraum steht bei Versetzungen an eine Auslandsvertretung üblicherweise bzw. im Durchschnitt zur „persönlichen Einführung in die Dienstgeschäfte durch den Amtsvorgänger“ zur Verfügung? Der hierfür zur Verfügung stehende Zeitraum hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles und der Anwesenheit der Amtsvorgängerin oder des Amtsvorgängers an der jeweiligen künftigen Auslandsvertretung ab. Im Zusammenhang mit der im Vorfeld einer Umsetzung durchzuführenden Wohnungsbesichtigungsreise gemäß § 11 der Auslandsumzugskostenverordnung kann gemäß bestehender Verwaltungspraxis des Auswärtigen Amts eine Dienstreise von bis zu zwei Arbeitstagen zur Einweisung genehmigt werden. Längere Einarbeitungszeiten können in Absprache mit den zuständigen Personalreferaten gewährt werden. Darüber hinaus werden für künftige Leiterinnen und Leiter von Auslandsvertretungen spezifische, in der Regel auf eine Dauer von zwei Wochen angelegte Seminare und Fortbildungsprogramme zur Vorbereitung auf komplexe Leitungsaufgaben durchgeführt. 13. Sind die deutschen Auslandsvertretungen nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt personell ausreichend ausgestattet? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 14. An welchen bestehenden Auslandsvertretungen bzw. neuen Standorten plant die Bundesregierung personelle Verstärkungen (bitte nach Laufbahn aufschlüsseln )? Die Dienstpostenausstattung der Auslandsvertretungen wird im Rahmen eines jährlichen Planungsprozesses auf Grundlage von Bedarfsmeldungen der Vertretungen überprüft. Der Planungsprozess zu Änderungsbedarf an der Dienstpostenausstattung für das nächste Jahr wird in Kürze beginnen. 15. An welchen Auslandsvertretungen wären personelle Verstärkungen notwendig , können aber aufgrund der derzeitigen Personalreserve nicht umgesetzt werden? Bei dem weltweiten Bedarf an personeller Verstärkung der Auslandsvertretungen aufgrund von besonderen Belastungen infolge von Krisen, saisonbedingt erhöhtem Arbeitsanfall und Vakanzen handelt es sich zumeist um einen variierenden und zeitlich begrenzten Mehrbedarf. Besonders betroffen sind Auslandsvertretungen in Krisenregionen Afrikas und des Nahen/Mittleren Ostens sowie Dienstorte mit einem hohen Arbeitsanfall im Rechts- und Konsularbereich. 16. Wie schätzt die Bundesregierung die personelle Ausstattung des Auswärtigen Dienstes im Vergleich zu den Auswärtigen Diensten anderer Länder, insbesondere Frankreich, Großbritannien und Italien, ein? Die Auswärtigen Dienste europäischer Partner unterscheiden sich stark hinsichtlich personeller Ausstattung, Größe, Aufgaben und Zuständigkeiten bis hin zur Anzahl der Auslandsvertretungen sowie politischer und regionaler Schwerpunktund Prioritätensetzung. So arbeiten beispielsweise Großbritannien und Frankreich schon allein aufgrund der besseren Möglichkeit, an vielen Orten weltweit qualifizierte englisch- oder französischsprachige Lokalbeschäftigte zu finden, stärker mit Lokalbeschäftigten auch im vergleichbaren gehobenen und höheren Dienst. Aufgrund solcher Unterschiede sowie vollständig ausgelagerter Zuständigkeitsbereiche , die jeweils mehrere tausend Beschäftigte umfassen – etwa bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2022 der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (Frankreich) oder im Visabereich (Großbritannien) – sind aussagekräftige Vergleiche der personellen Ausstattung anderer Auswärtiger Dienste nicht möglich. 17. Ist der Auswärtige Dienst nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt personell ausreichend ausgestattet? Die Aufgaben des Auswärtigen Dienstes haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Krisen und Konflikte in der unmittelbaren Nachbarschaft und weltweit dauern an, so dass heute ganz neue Anforderungen an Krisenfrüherkennungsfähigkeit und Krisenmanagement des Auswärtigen Dienstes gestellt werden . Auch in der EU, in der Deutschland im 2. Halbjahr 2020 die Ratspräsidentschaft übernehmen wird, stellen sich ganz neue Fragen und Aufgaben nach dem Austrittsbeschluss von Großbritannien, und nicht zuletzt gilt es, den Auswärtigen Dienst durch Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Zudem hat sich der Haushalt des Auswärtigen Amts in den letzten Jahren insbesondere im Bereich Humanitäre Hilfe im Ausland und im Bereich Krisenprävention fast verdoppelt. Ein entsprechender Stellenaufwuchs ging damit nicht einher, in den laufenden Haushaltsverhandlungen macht das Auswärtige Amt daher erneut Stellenmehrbedarf geltend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2022 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anhang zu Frage 1 1990 2017 Gesamt Inland Ausland Gesamt Inland Ausland B11 2 2 B11 2 2 B9 28 11 17 B9 34 13 21 B6 73 23 50 B6 87 27 60 B3 148 64 84 B3 181 63 118 A16 185 35 150 A16 211 58 153 A15 509 170 339 A15 515 179 336 A14 359 99 260 A14 380,5 136 244,5 A13h 108 23 85 A13h 228 88 140 A13g 418 224 194 A13g 648 253 395 A12 346 107 239 A12 302 88 214 A11 412 65 347 A11 283 57 226 A10 235 48 187 A10 217,5 38 179,5 A9g 69 12 57 A9g 168 32 136 A9m+Z 59 26 33 A9m+Z 191 52 139 A9m 162 65 97 A9m 332,5 107,5 225 A8 319 74 245 A8 227 47 180 A7 265 51 214 A7 212 77 135 A6m 43 11 32 A6m 115 48 67 A5m 9 1 8 A5m A6e A6e 85 23 62 A5e+Z 27 9 18 A5e+Z 0 A5 88 35 53 A5 77 34 43 A4 120 37 83 A4 64,5 29,5 35 A3/2 36 15 21 A3/2 7 7 Prof. 2 Prof. 4 4 ges. 4.022,0 1.209,0 2.813,0 ges. 4.572,0 1.456,0 3.116,0 AT (B6) AT (B6) 1 1 AT (B3) AT (B3) 1 1 ATB ATB 9 9 BATI 3 2 1 E15 37 24 13 BATIa 26 15 11 E14 52 29 23 BATIb 52 20 32 E13 22 20 2 BATIIa 9 5 4 E12 86,8 77,8 9 BATIII 26 17 9 E11 57,5 1,5 56 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2022 1990 2017 Gesamt Inland Ausland Gesamt Inland Ausland BATIVa 85 28 57 E10 12 11 1 BATIVb 24 10 14 E9b 164,8 87,8 77 BATVb 163 48 115 E9a1) 306,2 76,2 230 BATVc 381 65 316 E8 543 4 539 BATVIb 861 54 807 E7 102 97 5 BATVII 140 34 106 E6 214,5 25 189,5 BATVII-IXb 253 207 46 E5 318,3 116,3 202 BATVIII 35 28 7 E4 259 67,5 191,5 BATIXb 11 10 1 E3 105,5 26 79,5 BATX 35 28 7 E2 ges. TB 2.104,0 571,0 1.533,0 ges. TB 2.291,6 674,1 1.617,5 Arbeiter (bis 2005) 866,0 129,0 737,0 Arbeiter (bis 2005) Gesamt 6.992,0 1.909,0 5.083,0 Gesamt 6.863,6 2.130,1 4.733,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333