Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2026 19. Wahlperiode 07.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Lindner, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1784 – Das Bundeseisenbahnvermögen als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Bahnreform wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes auf Grundlagen des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (BEZNG) errichtet . Wie der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 12/4609(neu) zu entnehmen ist, bestand die Hauptaufgabe des BEV in der Übertragung der bahnnotwendigen Grundstücke aus dem Eigentum der vormalig selbständigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ an die neu gegründete Deutsche Bahn AG (DB AG). Darüber hinaus fungiert das BEV heute als Dienstherr für die zur DB AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten und betreut die Versorgungsempfänger . Bereits im Errichtungsgesetz von 1993 ist in § 30 die Auflösung des BEV normiert . Diese sollte frühestens zehn Jahre nach Gründung erfolgen. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dieser ersten Stufe der Bahnreform steht die Frage im Raum, ob es zur Erledigung der noch anfallenden Aufgaben einer eigenständigen Behörde bedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2026 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Beschäftigte (Beamte und Angestellte) sind derzeit für das BEV jeweils in der Hauptverwaltung sowie in den einzelnen Dienststellen tätig (bitte nach Beamten und Angestellten getrennt aufschlüsseln)? Dienstort Beamte Angestellte (inkl. Bahnärzte) Gesamt Hauptverwaltung (Bonn) 97 18 115 Dienststelle Mitte (Frankfurt) 307 124 431 Dienststelle Nord (Hannover) 145 206 351 Dienststelle Süd (Karlsruhe) 375 333 708 Dienststelle West (Köln) 351 209 560 Gesamt 1.275 890 2.165 2. Wie viele der Beschäftigungsverhältnisse beim BEV sind mit welcher Begründung zeitlich befristet? Es bestehen keine befristeten Beschäftigungsverhältnisse beim BEV. 3. Welchen jeweiligen Erfüllungsgrad weisen die in § 3 Absatz 2 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (BEZNG) dem Bundeseisenbahnvermögen zugewiesenen Aufgaben derzeit auf? Die in § 3 Absatz 2 BEZNG aufgeführten Aufgaben sind zu folgenden Anteilen erfüllt: Nr. 1: Ausgliederungsplan und Übertragung des Vermögens, soweit nicht Immobilien betroffen = 100 Prozent, Übertragung der bahnnotwendigen Liegenschaften auf die DB AG und deren Tochteraktiengesellschaften = 99 Prozent, Übertragung der bahnnotwendigen dinglichen Rechte auf die DB AG und deren Tochtergesellschaften = 85 Prozent. Nr. 2: Erledigt mit Gründung des Eisenbahn-Bundesamtes im Jahr 1994 (Erfüllung = 100 Prozent). Nr. 3: Verwaltung der zur DB AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten. Alle das Grundverhältnis der Beamten berührenden Entscheidungen werden vom BEV als zuständiger Behörde getroffen. Nr. 4: Nach dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld vom 21. Juni 1999 übernahm der Bund ab 1. Juli 1999 die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des BEV als Mitschuldner. Nr. 5: Die Aufgabe der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des BEV = 53 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2026 4. Welche Aufgaben nimmt das BEV im Hinblick auf die anerkannten Selbsthilfeeinrichtungen a) Bahn-Landwirtschaft, b) Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine (VDES) und Eisenbahner- Sportvereine (ESV), c) Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH), d) Deutsche Eisenbahn Versicherung (DEVK), e) Sparda-Banken und f) Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaften wahr? Über die genannten Selbsthilfeeinrichtungen übt das BEV die Aufsicht im Rahmen der „Richtlinien über die Anerkennung von Selbsthilfeeinrichtungen als betriebliche Sozialeinrichtungen und die Aufsicht über die Geschäftsführung der betrieblichen Sozialeinrichtungen“ aus. Darüber hinaus werden im Bereich des VDES und der ESV Aufgaben im Rahmen der „Sportförderrichtlinien des Bundeseisenbahnvermögens “ und für den Bereich der Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaften Aufgaben der Wohnungsfürsorge durch das BEV wahrgenommen . 5. Wie groß ist die Gesamtfläche der durch den Hauptverband Bahn-Landwirtschaft e. V., als betriebliche Sozialeinrichtung der DB AG und des BEV, treuhänderisch verwalteten Areale, und wie verteilen sie sich auf die Bundesländer (bitte Größe der Gesamtfläche je Bundesland ausweisen)? Das BEV führt für die kleingärtnerisch und gärtnerisch genutzten Liegenschaften des BEV einen sogenannten Generalpachtvertrag mit dem Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft als Zwischenpachtvertrag nach dem BKleingG. Die Gesamtfläche , die das BEV der Bahn-Landwirtschaft zur kleingärtnerischen und gärtnerischen Nutzung überlassen hat beträgt 1 598 985 m² (Stand: 31. Dezember 2017). Von den Flächen liegen in den Bundesländern: Mecklenburg-Vorpommern 156.682 m² Baden-Württemberg 51.515 m² Bayern 182.125 m² Berlin 674.311 m² Brandenburg 49.711 m² Hamburg 32.538 m² Hessen 30.026 m² Niedersachsen 45.765 m² Nordrhein-Westfalen 122.594 m² Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2026 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Saarland 25.402 m² Sachsen 143.275 m² Sachsen-Anhalt 59.608 m² Thüringen 11.073 m² Hinsichtlich weiterer, von der Bahn-Landwirtschaft genutzten Flächen, liegen dem BEV keine Informationen vor. 6. Welche Grundstücke werden durch Eisenbahner-Sportvereine genutzt, und wo befinden sich diese Grundstücke? Die Liste der Grundstücke ist als Anlage beigefügt. 7. Sind der Bundesregierung Pläne zur Veräußerung der durch den Hauptverband Bahn-Landwirtschaft e. V. treuhänderisch verwalteten, nicht bahnbetriebsnotwendigen Grundstücke bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie diese, bzw. wenn nein, hielte sie eine solche Veräußerung für rechtlich möglich ? Das BEV ist gehalten, im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages auch die durch die Bahn-Landwirtschaft genutzten Liegenschaften zu veräußern. Unter Aufrechterhaltung des Zwischenpachtprivilegs nach dem BKleingG ist eine Veräußerung der von der Bahn-Landwirtschaft genutzten Liegenschaften rechtlich jederzeit möglich. 8. Wem würden entsprechende Verkaufserlöse zufließen? Die Erlöse aus der Veräußerung der Liegenschaften des BEV fließen dem BEV zu. Der Zuschussbedarf des BEV aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1216, Titel 634 01) reduziert sich entsprechend. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die nicht bahnbetriebsnotwendigen Grundstücke aus dem BEV auszugliedern und dem Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zuzuordnen, und wenn ja, wann ist mit einer solchen Initiative zu rechnen, bzw. wenn nein, warum nicht? Dem BEV ist spezialgesetzlich mit § 3 Absatz 2 Nr. 5 BEZNG die Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften der ehemaligen Bundeseisenbahnen zugewiesen worden. Darüber hinaus schreibt § 5 Absatz 1 BEZNG vor, dass das BEV als Sondervermögen vom übrigen Vermögen des Bundes getrennt zu halten ist. Die Bundesregierung hat bereits 2009 gegenüber dem Haushaltsausschuss dargelegt, weshalb eine Ausgliederung von Aufgaben des BEV zu anderen Stellen nicht zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung führt und damit keine Notwendigkeit zur Auflösung des BEV besteht. Auch die Überprüfung der Übertragung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des BEV auf die BImA hat keine Synergieeffekte bei der Verwaltung und Verwertung quantitativ belegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2026 10. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den Umstand, dass im Geschäftsbereich des BEV rund ein Drittel der Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien und sonstigen Sachanlagen für Aufwendungen für die Verwertung von Immobilien ausgegeben werden müssen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13000, Kapitel 1216 – Anlage 1 Wirtschaftspläne, Position 1.1.3 gegenüber Position 2.2.9), und wie stellt sich dieses Verhältnis bei der BImA dar? Im Wirtschaftsplan 2017 hatte das BEV Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien und sonstigen Sachanlagen in Höhe von 19,22 Mio. Euro und Aufwendungen für die Verwertung von Immobilien in Höhe von 6,47 Mio. Euro veranschlagt . Die in 2017 erzielten Einnahmen liegen mit 54,10 Mio. Euro deutlich höher als geplant. Die Ausgaben liegen mit 3,33 Mio. Euro deutlich unter dem veranschlagten Betrag und damit bei 6,2 Prozent der Einnahmen. Nach der Verkaufsanalyse für das Jahr 2017 betragen bei der BImA die Aufwendungen für die Verwertung von Immobilien 6 Prozent der durch den Verkauf der Immobilien erzielten Erlöse. 11. Wie viele Mitglieder gehören derzeit zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) KdöR, und wie viele mitversicherte Angehörige haben Anspruch auf Leistungen? Mit Stichtag 31. Dezember 2017 gehören der KVB 249 079 Mitglieder an. Davon sind 84 463 Personen mitversicherte Angehörige. 12. Verfolgt die Bundesregierung nach wie vor das in § 14 Absatz 1 BEZNG normierte Ziel der Abwicklung der KVB KdöR, und wenn ja, wann wird sie dies umsetzen, bzw. wenn nein, warum nicht? Das BEV wird im Jahr 2030 noch ca. 106 000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben (Quelle: Sechster Versorgungsbericht der Bundesregierung ). Diese Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die auch im Jahr 2030 noch aktiven Beamtinnen und Beamten des BEV sind überwiegend Mitglieder der KVB. Daher ist die in § 14 Absatz 1 BEZNG normierte Abwicklung der KVB erst zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt. 13. Wer finanziert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe, neben dem Bund, die Stiftung Bahn-Sozialwerk? Es wird auf den Geschäftsbericht der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) verwiesen . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 14. Wie viele Förderer hat die Stiftung Bahn-Sozialwerk nach Kenntnis der Bundesregierung ? Zum Stichtag 31. Dezember2017 hat die Stiftung BSW 252 775 Förderer. 15. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Zuschuss zu den Geschäftskosten der Stiftung Bahn-Sozialwerk, und wie hat sich die Höhe dieses Zuschusses in den Jahren 1994 bis 2017 entwickelt? Die Förderung der Stiftung BSW durch das BEV wurde mit Erlass des Bundesverkehrsministeriums (BMV) vom 27. Februar 1996 – E 12/08.40-12-01/11 BEV 96 – genehmigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2026 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Höhe der Förderung der Stiftung BSW ist in einer Dienstvereinbarung vom 23. September /9. Oktober 1996 zwischen dem Präsidenten des BEV und dem Hauptpersonalrat beim Präsidenten des BEV geregelt. Der Zuschuss wird aufgrund eines durchschnittlichen Geschäftskostenanteils je Förderer der Stiftung BSW gewährt. Die Stiftung BSW wurde erst zum 1. Januar 1997 errichtet. Die Höhe der Zuschüsse der Jahre 1997 bis 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Geschäftsjahr Zuschuss des BEV 1997 2.252.036 € 1998 2.244.548 € 1999 2.230.828 € 2000 2.181.828 € 2001 2.160.800 € 2002 1.801.371 € 2003 1.706.353 € 2004 1.649.229 € 2005 1.598.094 € 2006 1.560.598 € 2007 1.523.161 € 2008 1.496.990 € 2009 1.466.388 € 2010 1.429.343 € 2011 1.368.422 € 2012 1.345.128 € 2013 1.319.670 € 2014 1.295.227 € 2015 1.273.886 € 2016 1.253.187 € 2017 1.233.102 € 16. Hält die Bundesregierung die derzeitige Aufteilung der Verwaltungsaufgaben zwischen dem BEV um dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für sachlich geboten, und wie begründet sie die Notwendigkeit der Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf zwei Organisationseinheiten? Die Aufgabenverteilung zwischen BEV und EBA folgt der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 BEZNG. Bereits bei der Einrichtung von BEV und EBA war eine klare Aufgabentrennung vorgesehen. Das EBA ist die Aufsichts -, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Im BEV werden die staatlichen Aufgaben gebündelt , von denen die im Wettbewerb stehende DB AG dauerhaft entlastet werden soll. Somit gibt es bei den Fachaufgaben keine inhaltlichen Überschneidungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2026 17. Welche einzelnen Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit diese von der Möglichkeit des § 30 BEZNG auf Auflösung des BEV Gebrauch macht? 18. Hat die Bundesregierung einen Zeitplan zur Auflösung des BEV, und wenn ja, wie sieht dieser aus, bzw. wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Aufgaben des BEV müssten soweit zurückgegangen sein, dass eine eigenständige Organisation nicht mehr angemessen ist. Die derzeitige Aufgabenwahrnehmung durch das BEV ist aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen weiterhin geboten. Die Bundesregierung wird je nach Entwicklung von Personal und Aufgaben des BEV weitere Überprüfungen zur Zukunft des BEV vornehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2026 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Ort Straße Baden-Württemberg ESV Rot-Weiss e. V. Heidelberg Heidelberg Eppelheimer Str. 17 Baden-Württemberg ESC "Blau-Weiss" Mannheim 1928 e. V. Mannheim Postfach 100 908 Baden-Württemberg ESV Rottweil Rottweil Postfach 1221 Baden-Württemberg ESV Rot-Weiß Stuttgart Stuttgart Mercedesstr. 67 Baden-Württemberg ESC Ulm Ulm Einsteinstr. 48 Bayern Eisenbahner Angelverein Gleißhammer e. V. Altdorf Amberger Str. 14 Bayern ESV Augsburg Augsburg Holzbachstraße 4b Bayern ETuS 1930 Bamberg e. V. Bamberg Brennerstr. 15 Bayern ESV Bayreuth e. V. Bayreuth Wilhelm-von-Dietz-Str. 40 Bayern ESV Erlangen e. V. Erlangen Fließbachstr. 29 Bayern ESV Mainburg Mainburg Freisinger Straße 5 Bayern ESV Memmingen Memmingen Bahnhofstraße 5 Bayern ESV Mühldorf Mühldorf Adolf-Kolping-Straße Bayern ESV München München Margarete-Danzi-Str. 21 Bayern ESV Mü-Freimann München Frankplatz 15 Bayern ESV München Ost München Baumkirchnerstr. 57 Bayern ESV Penzberg Penzberg Fischhaberstr. 33 Bayern ESV Plattling e. V. Plattling Pfarrer-Raab-Str. 12 Bayern ESV 1. FC Schwandorf e. V. Schwandorf Postfach 1345 Bayern ESV Schweinfurt e. V. Schweinfurt Am Bergl o.Nr. Bayern ESV Straubing e. V. Straubing Gottfried-Keller-Str. 53 Bayern ESV Cham(Opf.) e. V. Traitsching Chamer Str. 7 Berlin ESV Lok Belin - Mitte Berlin Revaler Straße 99 Berlin ESV Berlin e. V. Berlin Hallesches Ufer 74/76 Berlin ESV Lok Berlin-Schöneweide e. V. Berlin Adlergestell 143 Berlin ESV Schmöckwitz e. V. Berlin Imkerweg 26 Brandenburg EWSV Brandenburg Brandenburg Wilhelmsdorfer Landstr . Brandenburg ESV Kirchmöser Brandenburg Schulstraße 7 B Brandenburg ESV Frankfurt(Oder) 1948 Frankfurt(Oder) Leipziger Str. 195 Brandenburg ESV Lok Guben Guben Gasstraße Brandenburg ESV Lok Potsdam Potsdam Berliner Str. 67 Brandenburg ESV Angel- u. Campingfreunde Potsdam Potsdam An der Pirschheide Brandenburg ESV Lok Cottbus Schwielochsee Reichsbahnsiedlung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2026 Bundesland Ort Straße Brandenburg ESV Wittenberge e. V. Wittenberge Breeser Str. 1 Bremen ESV Blau-Weiss Bremen e. V. Bremen Nürnberger Str. 64 Bremen ESV Bremen-Sebaldsbrück e. V. Bremen Am Wasserturm 4 Hessen ESV Blau-Gold Frankfurt Frankfurt Am Oberforsthaus 5 Hessen ESV Marburg Rot-Weiss 1926 e. V. Gladenbach Oberer Haumbach 9 Mecklenburg-Vorpommern ESV "48" Hagenow e. V. Hagenow Eisenbahnerstraße 17 Niedersachsen RSV Emden e. V. Emden Normannenstr. 18 Niedersachsen ESV Rot-Weiß von 1928 Göttingen e. V. Göttingen Grätzelstr. 11 Niedersachsen ESV Hildesheim von 1929 e. V. Hildesheim Von-Thünen-Str. 16 Niedersachsen ETSV Eintracht Kiel Kiel Ellerbeker Weg 82 Niedersachsen ESV Maschen von 1980 e. V. Winsen/Luhe Grevelau 64 Nordrhein-Westfalen ESFV Münster e. V. Münster An den Loddenbüschen 31 a Nordrhein-Westfalen ESV Duisburg-Großenbaum 1973 e. V. Duisburg Albert-Hahn-Str. 27 Nordrhein-Westfalen ESV Grün-Weiß Duisburg-Meiderich Duisburg Styrumer Str. 27 Nordrhein-Westfalen ETuS Duisburg-Wedau 1929 e. V. Duisburg Masurenallee 331 Nordrhein-Westfalen ESV Hohenbudberg 1910/81 e. V. Duisburg Roosstr. 24 Nordrhein-Westfalen ETuS Duisburg-Bissingheim 1925 e. V. Duisburg-Bissingheim Vor dem Tore 76/77 Nordrhein-Westfalen ESV Blau-Weiß Düsseldorf Düsseldorf Achillesstr. 7 Nordrhein-Westfalen ESV Fortuna Euskirchen Euskirchen Theodor-Niessen- Straße 9 Nordrhein-Westfalen ETuS Gelsenkirchen 1934 e. V. Gelsenkirchen Dessauer Str. 40 Nordrhein-Westfalen ESV Gütersloh e. V. Gütersloh Bartels Feld B 28 Nordrhein-Westfalen ESV Hagen Hagen Postfach 832 Nordrhein-Westfalen ETuS Haltern 1927 e. V. Haltern August-Stieren-Straße 3 Nordrhein-Westfalen ESV Hamm 1928 e. V. Hamm Östingstr. 7 a Nordrhein-Westfalen ESV Grün-Weiß Gremberghoven 1928 Köln Auf dem Streitacker 29 Nordrhein-Westfalen ESV Olympia Köln Köln Werkstattstraße 100 Nordrhein-Westfalen ESV Bahnpolizei Krefeld 1927 Krefeld Spechtweg 8 Nordrhein-Westfalen ESV AW Krefeld-Oppum 1971 Krefeld Breitenbachstraße 69 Nordrhein-Westfalen ESV Schwarz-Weiß Opladen 1928 Leverkusen Robert-Blum-Straße 80 Nordrhein-Westfalen ESV Schwarz-Weiß Mülheim e. V. Mülheim Hansbergstr. 280 Nordrhein-Westfalen ESV 1931 Neuss Neuss Postfach 10 07 25 Nordrhein-Westfalen ESV Stolberg Stolberg Steinbachstraße 13 Nordrhein-Westfalen ESV Troisdorf 1928 Troisdorf Ebereschenweg 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2026 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Ort Straße Nordrhein-Westfalen ESV Wuppertal West Wuppertal Homannstraße 33b Nordrhein-Westfalen ESV Aachen Würselen Kapellenstraße 2 Rheinland-Pfalz ESV Linz/Rhein Linz Oberlöh 41 Rheinland-Pfalz ESV 51 Pirmasens Pirmasens Am Hauptbahnhof Saarland ESV Saarbrücken Saabrücken Kalmanstraße 200 Sachsen ESV Lok. Chemnitz Chemnitz Emilienstr. 35 Sachsen ESV Döbeln Döbeln Grimmaische Str. 36 Sachsen ESV Dresden Dresden Emmerich-Ambros- Ufer 74 Sachsen ESV Lok Wülknitz Wülknitz Bahnhofstr. 21 Sachsen ESV Lok. Zwickau Zwickau Karl-Keil-Str. 13 Sachsen-Anhalt ESV Lok. Dessau Dessau Peterholzstr. 15 Sachsen-Anhalt ESG Halle Halle Kanenaer Weg 16 Sachsen-Anhalt ESV Merseburg Merseburg Leunaer Str. 32a Thüringen ESV Lok. Arnstadt Arnstadt Bielfeldstr. 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333