Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung vom 4. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2036 19. Wahlperiode 08.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1392 – Extrem rechte Vorfälle und Verdachtsfälle im „Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. April 2017 wurde der Bundeswehroffizier und mutmaßliche Rechtsterrorist Franco A. festgenommen, nachdem er im Februar desselben Jahres am Flughafen Wien eine wohl zuvor dort versteckte Pistole abholen wollte. Als mutmaßliche Komplizen gelten Maximilian T., der AfD-Mitglied sein soll und ebenfalls Bundeswehroffizier war, sowie der Student Mathias F. (vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article168289929/Was-wurde-aus-dem-Fall-Franco- A.html). Im Dezember 2017 hat der Generalbundesanwalt wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen Franco A. Anklage erhoben. Der Bundeswehroffizier wird beschuldigt, „aus einer völkischnationalistischen Gesinnung heraus zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens “ geplant zu haben. Diesen Anschlag habe er im Nachgang als Terrorakte von Dschihadisten oder Flüchtlingen tarnen wollen, weshalb er sich monatelang als syrischer Asylbewerber ausgegeben habe (vgl. Generalbundesanwalt, Pressemitteilung Nr. 87/2017). Bei Durchsuchungen zu diesem Ermittlungskomplex seien ein Schnellfeuergewehr , drei halbautomatische Waffen und 1 000 Schuss Munition gefunden worden . Außerdem sollen die Ermittler Listen mit potentiellen Anschlagsopfern beschlagnahmt haben. Darauf seien die Namen von Politikerinnen und Politikern verzeichnet gewesen, wie bspw. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und weitere Personen des öffentlichen Lebens, die nach Kategorien von A bis D geordnet worden seien. Dazu sei vermerkt worden: „Leute wie ihr saugen uns unser Volk aus, das müsst ihr bezahlen.“ Auch die Zentralräte der Juden und der Muslime in Deutschland seien auf diesen Listen aufgeführt worden. In weiteren Notizen sei u. a. vermerkt: „Sprengung Rothschild-Stein in Frankfurt“ sowie „Gruppe Antifa: Granate Asylant werfen lassen, filmen“ (vgl. www.welt.de/politik/ deutschland/article168289929/Was-wurde-aus-dem-Fall-Franco-A.html; BGH Beschluss AK 58/17, S. 7). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2036 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Während der Ermittlungen gegen den Bundeswehroffizier Franco A. habe sich zudem ergeben, dass er über eine Chatgruppe Kontakt zur mutmaßlich rechtsterroristischen „Prepper“-Gruppierung „Nordkreuz“ gehabt hätte. Ende August 2017 kam es in Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Bundesländern zu Durchsuchungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden gegen diese Vereinigung. Der Vorwurf war auch hier: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Bei den Durchsuchungen sollen ebenfalls sogenannte Feindeslisten mit politischen Gegnern sowie Waffen aufgefunden worden sein. Einer der Beschuldigten habe Medienberichten zufolge darüber fantasiert , Linke zu ermorden, wie aus Chatprotokollen eines ehemaligen AfD- Politikers hervorgehe (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/ Antiterror-Razzien-Opposition-will-Aufklaerung,terror618.html, http://www. taz.de/!5468003, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring= liste&newsid=728). Fünf Mitglieder der „Nordkreuz“-Gruppierung sollen dem „Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ (Reservistenverband) angehört haben. Im Februar dieses Jahres schloss der Reservistenverband diese Mitglieder nach eigenen Angaben aus. Zuvor schon durften sie wohl nicht mehr in der „Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport“ mitwirken. Unabhängig davon seien im Dezember 2017 bereits zwei Personen aus Mecklenburg-Vorpommern und ein weiteres Mitglied aus Nordrhein-Westfalen wegen extrem rechten Betätigungen ausgeschlossen worden. Sie sollen an Rechtsrockkonzerten teilgenommen und auf Facebook Hitlerbilder und Hakenkreuze sowie antisemitische und volksverhetzende Parolen verbreitet haben. Dies sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer Reihe von Vorfällen: Zwischen 2010 und Februar 2018 habe der Reservistenverband insgesamt 40 Mitglieder ausgeschlossen. Die Entscheidung über den Ausschluss eines Rechtsextremisten aus Bayern stand Ende 2017 noch aus (vgl. www.rnd-news.de/Exklusive-News/Meldungen/Februar-2018/Reservistenverbandschliesst -weitere-Mitglieder-aus, www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/ extremismusverdacht-gegen-bundeswehr-reservisten-1230673812.html, www.ndr. de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Reservistenverband-schliesst-zwei- Mitglieder-aus,bundeswehr1802.html). Laut Medienberichten beschäftigt der Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern zudem seit Jahren den mutmaßlichen Rechtsextremisten Thomas K. weiter , weil die Bundesgeschäftsstelle des Reservistenverbandes Ermittlungen gegen ihn eingestellt und weder ein Ausschlussverfahren noch Strafanzeige eingeleitet habe. Und das obwohl auf K.s Festplatte 2013/2014 das Buch „Mein Kampf“ gefunden worden sei und Listen mit Musiktiteln wie „Blood & Honour – The Protocols – The forced war.mp3“, „Zillertaler Türkenjäger – SS-SA-Germania .mp3“ und „Arisches Blut – Hitlers 100. Geburtstag.mp3“. Da die Dateien aber nicht abspielbar gewesen seien, fehle es an der erforderlichen Beweiskraft. Dass K. in Polen an paramilitärischen Schießübungen teilgenommen habe, die im deutschen Reservistenverband grundsätzlich verboten sind, änderte an der Weiterbeschäftigung ebenso wenig wie der Vorwurf, dass er vormals mutmaßlich als Fußball-Hooligan in der „Gewalttäterdatei Sport“ geführt worden sei und ein bundesweites Stadionverbot bestanden habe. Ungeklärt sei zudem, ob K. wohlmöglich V-Mann oder Informant einer Verfassungsschutzbehörde sei. Zuletzt zog K. vergebens gegen den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern bis zum Landgericht Rostock, da er sich zu Unrecht beschuldigt sah. Im Februar 2018 nahm er seine Klage zurück. Im Gegenzug soll er nun ein höheres Einkommen erhalten (vgl. www.taz.de/!5475898, www.taz.de/!5486675, www.vice. com/de/article/mbpn9n/wie-ein-mutmasslicher-neonazi-beim-reservistenverbandder -bundeswehr-bleiben-darf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2036 1. Wie viele und welche Meldungen zu extrem rechten, nationalsozialistischen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen (Äußerungen, Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten) von Mitgliedern und Mitarbeitern des „Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ (Reservistenverband) sind den Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesnachrichtendienst (BND) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 bekannt geworden (bitte jeden Vorfall einzeln darstellen)? a) Wann fanden die Vorfälle statt, und wann ergingen die Meldungen? b) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte kurze Wiedergabe des Inhalts der Meldung bzw. des Vorfalls angeben)? c) Wie viele und welche Vorfälle wurden zuerst vom Reservistenverband an welche Bundesbehörde gemeldet? d) Wie viele und welche Vorfälle wurden zuerst von welcher Bundesbehörde an welche Stelle des Reservistenverbandes gemeldet? 2. Wie viele Verdachtsfälle über extrem rechte Mitglieder und Mitarbeiter im Reservistenverband haben die Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 neu aufgenommen, und auf welches Jahr gehen die hierfür zugrunde liegenden Informationen zurück (bitte jeden Verdachtsfall einzeln darstellen)? a) Wie viele Verdachtsfälle haben sich bestätigt, nicht bestätigt oder werden noch geprüft? b) Um welche konkreten Vorwürfe gegen Mitglieder/Mitarbeiter ging es in den Verdachtsfällen? c) Wie viele und welche Verdachtsfälle wurden zuerst vom Reservistenverband an welche Bundesbehörde gemeldet? d) Wie viele und welche Verdachtsfälle wurden zuerst von welcher Bundesbehörde an welche Stelle des Reservistenverbandes gemeldet? e) Welche Maßnahmen wurden gegen die Beschuldigten ergriffen? f) Welchen Status und welche Position hatten die beschuldigten Mitglieder/ Mitarbeiter im Reservistenverband? g) Sind die Beschuldigen noch Mitglieder/Mitarbeiter im Reservistenverband ? h) Hatten die beschuldigten Mitglieder/Mitarbeiter vor der Meldung Zugang zu Waffen? i) Haben die beschuldigten Mitglieder/Mitarbeiter weiterhin Zugang zu Waffen, und wenn ja, warum? 3. Mit wie vielen und welchen Fällen aus den Fragen 1 und 2 haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Bundesbehörden seit 2015 mit welchem Ergebnis beschäftigt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach den Grundsätzen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) ist die Zugehörigkeit zu einem Verein kein Erfassungskriterium. Insofern ist eine systematische, valide Recherche von Straftaten Angehöriger des „Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ (VdRBw e. V.) nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2036 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erlangt der Militärische Abschirmdienst (MAD) Kenntnis von Sachverhalten, die einen Bezug zum VdRBw e. V. aufweisen oder einen Hinweis auf einen Reservisten geben, werden diese an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgesteuert . Eine Zuständigkeit des MAD besteht bei Reservistinnen und Reservisten nur dann, wenn diese zu einer Dienstleistung im Sinne des Soldatengesetzes herangezogen werden oder wenn ein Reservewehrdienstverhältnis im Sinne des Reservistinnen- und Reservistengesetzes besteht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind im Rahmen der Bearbeitung des Phänomenbereichs „Rechtsextremismus“ seit dem Jahr 2015 Verdachtsfälle im einstelligen Bereich bekanntgeworden. Die Verdachtsfälle gingen nicht auf Hinweise des VdRBw e. V. zurück. Die im Ergebnis unbegründeten Verdachtsfälle richteten sich gegen Mitglieder des VdRBw e. V. und nicht gegen Mitarbeiter des Verbandes. Dem BfV liegen keine Angaben darüber vor, ob die Betroffenen Zugang zu Waffen haben oder hatten. Bei Bekanntwerden von rechtsextremistischen Verdachtsfällen und/oder Vorfällen werden die zuständigen Behörden informiert. Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Behörden erfolgt auf der Grundlage des § 19 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Ausgehend von den restriktiven Anforderungen zur Übermittlung von Daten an andere Stellen (§ 19 Absatz 4 BVerfSchG) war eine Datenübermittlung an den VdRBw e. V. in den nicht bestätigten Verdachtsfällen nicht zulässig. Dem BfV liegen keine Erkenntnisse zu Maßnahmen des VdRBw e. V. vor. 4. Wie viele und welche Fälle aus den Fragen 1 und 2 waren seit 2015 Gegenstand von Erörterungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R) bzw. Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)? Aufgrund gesetzlich vorgegebener Löschfristen kann eine Auskunft nur für den Zeitraum von zwei Jahren erfolgen. Im Zeitraum vom 28. März 2016 bis zum 28. März 2018 wurden im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) keine Sachverhalte erörtert, aus denen eine Mitgliedschaft beziehungsweise Mitarbeiterschaft der betreffenden Personen im VdRBw e. V. hervorgeht. 5. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Meldungen von Quellen des BKA, BfV, MAD und/oder BND zu extrem rechten Vorfällen und Verdachtsfällen im Reservistenverband, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)? a) Wie viele Meldungen gab es seit 2015 von menschlichen Quellen des BKA, BfV, MAD und/oder BND innerhalb des Reservistenverbandes zu extrem rechten Vorfällen und Verdachtsfällen im Reservistenverband? b) Wie viele Meldungen gab es seit 2015 von menschlichen Quellen des BKA, BfV, MAD und/oder BND außerhalb des Reservistenverbandes zu extrem rechten Vorfällen und Verdachtsfällen im Reservistenverband? Die Bundesregierung kann die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht beantworten , da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Methodik im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2036 Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Bundesbehörden und dem Reservistenverband einen regelmäßigen Informationsaustausch über extrem rechte Vorfälle und Verdachtsfälle? a) Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dieser Austausch? b) Welche Bundesbehörden und Vertreter des Reservistenverbandes sind an dem Austausch beteiligt? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verdachtsfall des mutmaßlichen Rechtsextremisten und Mitarbeiter des Reservistenverbandes Thomas K.? a) Haben sich Bundesbehörden und/oder das GETZ-R bzw. GTAZ mit dem Verdachtsfall Thomas K. befasst, und wenn ja, welche Bundesbehörden /Stellen, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchem Ergebnis? b) Haben sich die Bundesgeschäftsstelle und/oder der Landesverband Mecklenburg -Vorpommern des Reservistenverbandes wegen des Verdachtsfalls Thomas K. an Bundesbehörden gewandt, und wenn ja, an welche Bundesbehörden, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchem Ergebnis? c) Haben sich Bundesbehörden wegen des Verdachtsfalls Thomas K. an die Bundesgeschäftsstelle und/oder den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Reservistenverbandes gewandt, und wenn ja, welche Bundesbehörden zu welchen Zeitpunkten und mit welchem Ergebnis? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe gegen Thomas K.? e) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundesgeschäftsstelle des Reservistenverbandes bisher gegen Thomas K. weder Strafanzeige gestellt noch ein Ausschlussverfahren eingeleitet habe? f) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Bundesgeschäftsstelle des Reservistenverbandes die Wiederherstellung einer Festplatte von Thomas K. mit vermutlich extrem rechten und strafrechtlich relevanten Inhalten gestoppt haben soll (vgl. http://www.taz.de/!5475898)? Die Fragen 7 bis 7f werden zusammenhängend beantwortet. Dem BfV liegen keine Erkenntnisse zu einer Einstufung von Thomas K. als Rechtsextremist sowie zu rechtsextremistischen Inhalten auf einer Festplatte vor. Eine Thematisierung des „Verdachtsfalls Thomas K.“ im Rahmen des GETZ-R im Zeitraum vom 28. März 2016 bis zum 28. März 2018 fand nicht statt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2036 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinsichtlich der Frage 7c erfuhr das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erstmals von den Vorgängen um Thomas K. durch eine Presseanfrage der TAZ vom 29. November 2017. Auf Ersuchen des BMVg leistete die Bundesgeschäftsstelle des VdRBw e. V. Zuarbeit für eine Stellungnahme. Am 21. Februar 2018 fand ein Gespräch zwischen dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern (LKdo MV) und dem Bundesgeschäftsführer VdRBw e. V. über die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter des VdRBw e. V., Thomas K., statt. Dabei wurde dem VdRBw e. V. mitgeteilt, dass Thomas K. wegen der bestehenden Vorwürfe nicht für Reservistenausbildungen des LKdo MV berücksichtigt wird. g) Wie bewertet die Bundesregierung, dass Thomas K. weiterhin Mitarbeiter des Reservistenverbandes ist? Es handelt sich hierbei um eine interne Angelegenheit des VdRBw e. V. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte des Bundeswehrsoldaten Franco A. zu Mitgliedern/Mitarbeitern des Reservistenverbandes ? a) Zu wie vielen Mitgliedern/Mitarbeitern des Reservistenverbandes hatte Franco A. Kontakt? b) Welchen Status und welche Position hatten die Mitglieder/Mitarbeiter, zu denen Franco A. Kontakt hatte? c) Zu welchen Zeitpunkten bzw. über welche Zeiträume und auf welche Weise erfolgten die Kontakte (Telefon, E-Mail, Chatgruppen etc.)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Kontakte des Franco A. zu Mitgliedern oder Mitarbeitern des VdRBw e. V. vor. 9. Will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die ein verschärftes Vorgehen des Reservistenverbandes bei extrem rechten Vorfällen und Verdachtsfällen unter seinen Mitgliedern vorsehen, und wenn ja, welche? Der VdRBw ist ein eingetragener Verein. Das Verhältnis zu seinen Mitgliedern wird durch seine Satzung und das Vereinsrecht bestimmt. a) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der Regelungen, damit der Reservistenverband solche Mitglieder schneller entlassen kann bzw. muss (bitte ggf. ausführen)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. b) Beabsichtig die Bundesregierung, den Reservistenverband anzuweisen, in noch zu prüfenden Verdachtsfällen den Zugang zu Waffen zu verwehren, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat gegenüber dem VdRBw e. V. kein Weisungsrecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333