Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2059 19. Wahlperiode 09.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1737 – Vorfälle in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Sommer 2015 sind in großer Zahl Menschen, meist Flüchtlinge, unkontrolliert in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und haben schließlich in Deutschland ein Asylverfahren angestrengt. In der Umgebung von Erstaufnahmeeinrichtungen kommt es seither immer wieder zu kriminellen Zwischenfällen (www.meinanzeiger.de/c-blaulicht/vorfaelle-in-suhler-erstaufnahmeeinrichtung_ a75309; www.augsburger-allgemeine.de/bayern/In-Schweinfurt-haeuft-sich-die- Gewalt-id42550461.html; www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/erneutergrosseinsatz -der-polizei-in-horst-id16623766.html; www.hogn.de/2017/05/10/ 1-da-hogn-geht-um/nachrichten-niederbayern/vorfaelle-in-asylbewerberunter kuenften-niederbayern-freyung-geyersberg-polizeieinsatz-krickl-gaisbauer-graf/ 96789; www.insuedthueringen.de/region/suhl_zellamehlis/suhl/Erneut-vier- Polizeieinsaetze-in-einer-Nacht-in-Erstaufnahmeeinrichtung;art83456,5955942). Häufig waren Zwischenfälle und Polizeieinsätze in Donauwörth im Zusammenhang mit Asylbewerbern der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung genannt (www. br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/lage-in-erstaufnahmeeinrichtung-donauwoerthhat -sich-beruhigt-100.html). Diese protestierten laut Pressemeldungen gegen einige geplante Abschiebungen. Die Vorgänge haben die Bevölkerung verunsichert und wurden in den Medien überregional thematisiert. Im Zuge der Deeskalation wurden Verhandlungen mit den Asylbewerbern aufgenommen. Der Zugverkehr im Norden von Schwaben kam zeitweise zum Erliegen und es mussten Einsatzkräfte aus anderen Polizeidirektionen angefordert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2059 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welcher Sachstand ist nach Kenntnis der Bundesregierung momentan in Bezug auf die Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth gegeben? Insbesondere: a) Welche Schäden wurden an der Einrichtung verursacht, und gab es Verletzte ? b) Welche Forderungen stellten die Asylbewerber? Wurden diese erfüllt? c) Wie viele der angekündigten Abschiebungen wurden bereits durchgeführt ? Die Fragen 1a bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth und die Durchführung von Abschiebungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Freistaates Bayern. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele ähnlich gelagerte Fälle, die zu Polizeieinsätzen führten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in Deutschland zu verzeichnen ? Die Länderzuständigkeit, wie in der Antwort zur Frage 1 angegeben, gilt auch für ähnlich gelagerte Fälle. Im Rahmen der vom Bundeskriminalamt erstellten Lageprodukte zum Thema „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ werden keine bundesweiten Gesamtzahlen hierzu erfasst. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse zum bundesweiten polizeilichen Einsatzaufkommen im Zusammenhang mit Erstaufnahmeeinrichtungen vor. 3. Erkennt die Bundesregierung hier eine Gefährdung der Bevölkerung? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es zu Rechtsverstößen bis hin zu Straftaten durch Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen gekommen ist. Da der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum bundesweiten polizeilichen Einsatzaufkommen im Zusammenhang mit Erstaufnahmeeinrichtungen vorliegen, kann auch keine qualifizierte Gefährdungsbewertung erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333