Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 7. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2063 19. Wahlperiode 09.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1794 – Besitzverhältnisse und Rechtslage um das ehemalige Erkundungsbergwerk Gorleben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu Beginn der Aktivitäten rund um das ehemals geplante nukleare Entsorgungszentrum in Gorleben war die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) ein bedeutender Akteur. Als Zusammenschluss aller hiesigen Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen kaufte die DWK damals mehrere hundert Hektar Wald, die zum großen Teil über dem Salzstock Gorleben lagen und mit denen die darunter liegenden Salzrechte verbunden waren. Siehe hierzu beispielsweise die Studie des Historikers Dr. Anselm Tiggemann „Die ‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahr 2004. Eine Tochtergesellschaft der DWK, die 1980 gegründete Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) betrieb das atomare Zwischenlager in Gorleben. Sie ging 1990 an die Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) über, eine weitere gemeinsame Gesellschaft der hiesigen Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen (vgl. Angaben auf der GNS-Webseite). An der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), ursprünglich eine vollständig in Bundesbesitz befindliche Firma, beteiligte sich die DWK im Jahr 1984 mit einem Anteil von 25 Prozent, der später an die GNS überging. Nach mehreren Veränderungen der DBE-Gesellschafterstruktur hielt die GNS zuletzt 75 Prozent der DBE, bis diese im Zuge der Neuordnung der kerntechnischen Entsorgungszuständigkeiten im Jahr 2017 erneut vollständig vom Bund übernommen wurde (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 16/11454 und Pressemitteilung der GNS vom 15. Mai 2017 auf GNS- Webseite). Zum 1. August 2017 übergaben die BLG bzw. ihre Muttergesellschaft GNS im Rahmen der Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland dann alle Zwischenlageraktivitäten und Gebäude in Gorleben an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit vom selben Tag. Im Zuge dessen gingen laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/13307 an den Bund 37 Hektar Grund in Gorleben über. Laut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2063 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auskunft des Katasteramts Lüchow gehören der DWK jedoch weiterhin über 650 Hektar Grund in Gorleben. Die trotz bzw. nach dieser Neuordnung weiter bei der DWK verbleibenden Gorleben-Grundstücke werfen Fragen bezüglich etwaiger künftiger Verpflichtungen des Bundes gegenüber der DWK auf. 1. Wieso wurden nicht alle Gorleben-Grundstücke und damit verbundenen Salzrechte der DWK im Zuge der Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung vom Bund übernommen? Die Grundstücke und die damit verbundenen Salzrechte der DWK waren nicht Teil des Betriebsvermögens der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) oder der Brennelementlager Gorleben GmbH und wurden deshalb nicht in die Überlegungen zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung einbezogen. 2. Was ist hinsichtlich des ehemaligen Erkundungsbergwerks Gorleben der genaue Flächenverlauf bzw. die genaue Flächenabgrenzung zwischen bundeseigenen Flächen und Flächen Dritter, insbesondere Flächen der DWK (bitte möglichst mit kartografischer Darstellung beantworten)? Die Fläche, auf der das Erkundungsbergwerk Gorleben errichtet wurde, wurde gepachtet. Das Bergwerksgelände befindet sich nicht auf bundeseigenen Flächen. Eine kartografische Darstellung des genauen Flächenverlaufs bzw. die genaue Flächenabgrenzung zwischen bundeseigenen Flächen und Flächen Dritter ist deshalb nicht möglich. 3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der bundeseigenen BGE noch Pachten oder Ähnliches an die DWK oder GNS entrichtet, und falls ja, in jeweils welchem konkreten Umfang? Es wird von der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbh (BGE) ein jährlicher Pachtzins für die Bergwerksflächen in Höhe von 43 041,68 Euro an die DWK entrichtet. Der Pachtvertrag ist unbefristet. 4. Werden vom Bund direkt irgendwelche Pachten oder Ähnliches für Salzrechte , Ländereien etc. an die DWK oder GNS entrichtet, und falls ja, in jeweils welchem konkreten Umfang? Für die Einräumung der Nießbrauchrechte an den Salzrechten wurde im Jahr 2015 vom Bund eine Einmalzahlung in Höhe von 277 697,20 Euro an die DWK entrichtet . 5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtslage rund um die Flächen und Eigentumsverhältnisse des ehemaligen Erkundungsbergwerkes Gorleben? Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, ist die Eigentümerin der Bergwerksflächen nicht die Bundesrepublik Deutschland oder die BGE. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einkünfte der DWK? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2063 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wieso die DWK nicht im Rahmen der Neuorganisation der Atommüllentsorgung aufgelöst wurde? Die DWK hatte keine Relevanz für die Organisation der kerntechnischen Entsorgung und wurde deshalb auch nicht in die Überlegungen zur Neuordnung einbezogen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333